fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/verwaltung/gebaeudemanagement/arbeitsschutz/5-bildschirm-bueroarbeitsplaetze-09-15.pdf
sein, dass Verletzungen vermieden werden. Dies wird durch Entgraten, Umbördeln sowie Gestalten von Kan- ten und Ecken mit ausreichenden Radien erreicht. Sofern die Materialdicke es zulässt, ist für Kanten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/psto-ma-transformationsstudien-zur-veroeffentlichung.pdf
bearbeitenden Master Thesis innerhalb der in Abs. 5 Satz 1 genannten Frist ist nur zulässig, wenn die Kan- didatin oder der Kandidat zuvor bei der ersten Anfertigung ihrer oder seiner Master Thesis bzw. im
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2019/psto-med-voced-dual-wi-po-finale-fassung-03-07-2019.pdf
Zeiträumen er- bracht werden können. Er legt die erforderlichen Fristen fest. Zu diesem Zweck sind die Kan- didatinnen und Kandidaten rechtzeitig sowohl über Art und Zahl der zu erbringenden Stu- diennachweise
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-veroeffentlichung-psto-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
Prüfungsleis- tungen als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kan- didatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederho- lungstermine [...] bearbeitenden Master Thesis innerhalb der in Abs. 5 Satz 1 genannten Frist ist nur zulässig, wenn die Kan- didatin oder der Kandidat zuvor bei der ersten Anfertigung ihrer oder seiner Master Thesis bzw. im
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-ba-2010-02-26.pdf
Ausarbeitungen (1) In den Klausuren und schriftlichen Ausarbeitungen soll die Kandidatin oder der Kan- didat nachweisen, dass sie bzw. er in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
hatte. Wird die wiederholte Master-Arbeit nicht bestanden, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Kan- didatin bzw. des Kandidaten eine zweite Wiederholung zulassen. Weitere Wiederholungen sind ausgeschlossen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-sonderpaedagogik-mit-fachspezifischen-anlagen.pdf
das Vorliegen eines Plagiats durch den Prüfungsausschuss festgestellt, kann die Kandidatin oder der Kan- didat durch Beschluss des Prüfungsausschusses von der Erbringung aller weiteren Prü- fungsleistungen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/po-ma-bildung-in-europa.pdf
beantragt. (3) Bis zu ein Jahr nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird der Kandidatin oder dem Kan- didaten auf formlosen Antrag Einsicht in ihre bzw. seine Master Thesis und die darauf bezoge- nen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/praesidiumswahlordnung-2008.pdf
bekannt zu ge- ben. (3) Die Leitung der Wahlversammlung obliegt dem oder der Vorsitzenden des Senats. Kan- didiert er oder sie selbst für ein Amt im Präsidium, so leitet die Stellvertreterin oder der Stell-