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keinen Anspruch, einen doppel- ten Doktorgrad zu führen. Der Doktorin oder dem Doktor steht es frei, jederzeit ihre oder seine Entscheidung zu ändern, welchen der beiden Doktorgrade sie oder er führen möchte [...] Verfahrens zu ersuchen. Kommt die federführende Einrichtung die- sem Ersuchen in einem angemessenen Zeitraum nicht nach, kann die beteiligte Einrichtung in eigener Zuständigkeit ein Entziehungsverfahren einleiten
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220630-satzung-stipendienordnung-2022.pdf
Flensburg ernannt. (3) Die Amtszeit der Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 beträgt zwei Jahre, die des Mitglie- des nach Absatz 1 Nr. 4 ein Jahr; zusätzliche Amtszeiten sind zulässig. § 12 Erstmalige [...] des Bewilligungszeitraums festzustellen, ob eine Fort- setzung der Förderung gerechtfertigt ist. (2) Abweichend von Absatz 1 kann die Bewilligung eines Stipendiums auch für einen kürze- ren Zeitraum au [...] t eine Stipendiatin ihr Vorhaben für einen Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach ihrer Entbindung, wird das Stipen- dium auf Antrag für die Zeit dieser Unterbrechung weitergezahlt; die Be
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exter- nen und internationalen Zusammenarbeit c) Publikationen im Berichtszeitraum d) Wissenschaftliche Vorträge im Berichts- zeitraum e) Anträge auf Drittmittel und eingeworbene Drittmittel, insbesondere [...] einzuleiten. Das Präsidium als Dekanat sorgt für eine zeitgerechte Vorlage der Unterlagen spätestens vier Monate vor Auslaufen der jeweiligen Zeitprofessur. (2) Befürwortet das Präsidium die Versteti- gung [...] niorprofessur an der EUF ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung angetreten haben. Für Personen, die ihre Juniorprofessur an der EUF bereits zu einem früheren Zeitpunkt ange- treten haben, gilt weiterhin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220809-satzung-verfassung-2022.pdf
(2) Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätskonvent soll zwei Jahre betragen. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden soll ein Jahr betragen. Die Amtszeiten sollen [...] Zusammensetzung und genannten Aufgaben. (2) Die Amtszeit der stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter im Senat soll zwei Jahre betra- gen. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden [...] betragen. Die Amtszeiten sollen mit dem ersten Tag des Herbstsemesters beginnen. § 10 Senat (1) Der Senat hat die in § 21 HSG festgelegte Zusammensetzung und genannten Aufgaben. (2) Die Amtszeit der stimm
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ziehungsweise Stellvertretungen. Die Amtszeit der hauptberuflichen Gleichstellungsbe- auftragten der Europa-Universität Flensburg beträgt fünf Jahre, die Amtszeit ihrer Stell- vertretung beträgt in der [...] beziehungsweise Stellvertretungen. Die Amtszeit der oder des hauptberuflichen Beauftragten der Europa-Universität Flensburg für Diversität beträgt fünf Jahre, die Amtszeit der Stellvertretungen beträgt in der [...] Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Amtszeiten der zum 1. März 2023 gewählten Mitglieder der Fakultätskonvente enden mit dem 28. Februar 2025. Die Amtszeiten der zum 1. März 2025 gewählten Mitglieder
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und Modellcharakter haben kann. Das Zentrum soll die europäische Perspektive akzentuieren, um die derzeit regional gebundenen Forschungen vergleichend auszuweiten und zu internationalisieren. Hierzu gehören
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/satzung-norbert-elias-center.pdf
der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit zeitgenössischer Gesellschaften. (2) Das NEC organisiert Forschungsvorhaben und Projekte mit unterschiedlichen Laufzeiten. Es engagiert sich für die Entwicklung, [...] erwächst den Betroffenen kein Anspruch auf eine Vergütung aus Mitteln der Universität Flensburg. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, Wiederbestellung ist möglich. Im Übrigen regelt der Beirat sein
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/20201028-satzung-sportzentrum.pdf
die folgenden Aufgaben wahr: 1. Den Unisport zu organisieren und damit allen Hochschulmitgliedern Freizeit-, Bildungs- , Gesundheits-, und Sozialwerte zu erschließen. Das Sportangebot bezieht sich auf die [...] Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Errichtung der zentralen Einrichtung „Sportzentrum der Universität
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/satzung-umweltbildungszentrum.pdf
den Betroffenen kein Anspruch auf eine Vergütung aus Mitteln der Europa-Universität Flensburg. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die Wiederwahl ist möglich. (4) Der Beirat tagt mindestens einmal
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/satzung-zebuss.pdf
Betroffenen kein Anspruch auf eine Vergütung aus Mit- teln der Europa-Universität Flensburg. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre, eine Wiederbe- stellung ist möglich. Die Sitzungen des Wis- senschaftlichen Beirats