fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/habilitationsordnung-erste-aenderung-2017.pdf
§ 14 Verleihung der Lehrbefugnis § 15 Pflichten der Privatdozentin bzw. des Privatdozenten § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung § 17 Erlöschen und Widerruf der Lehrbefugnis § 18 Rücknahme und Widerruf der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
Gutachterinnen/Gutachtern, die auch Hochschullehrerin- nen/Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden oder Angehörige des Lehrkörpers von Fachhochschulen sind. III. Zulassung zur Promotion
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen m [...] Kenntnisse und Fertigkeiten zu ausgewählten Themen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung [...] Kenntnisse zu zentralen Themen und Fragestellungen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf aktiver weitgehend selbstständiger Arbeit. (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul ist
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/satzung-forschungsfreisemester.pdf
aus dem aktiven Dienstverhältnis aufgrund von Ent- pflichtung, Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand noch mindestens vier Semester zu lehren haben. (5) Die Freistellung wird für ein Semester be- antragt
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/promordnung-2017.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotionsverfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zu- rückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] bzw. Gutach- tern, die auch Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofessorinnen bzw. Honorarprofessoren der
fileadmin/content/institute/technik/bilder/grafiken/forschungsbericht/natta-deutsche-version.pdf
Wandel – eine technikphilosophische und allgemeintechnische Analyse. (S. 8 – 14). Karlsruhe: Forschungszentrum Karlsruhe GmbH. • Alle Abbildungen sind eigene Darstellungen (2020). http://relaio.de/wiss
fileadmin/content/institute/technik/bilder/grafiken/forschungsbericht/natta-daenische-version.pdf
Wandel – eine technikphilosophische und allgemeintechnische Analyse. (s. 8 – 14). Karlsruhe: Forschungs- zentrum Karlsruhe GmbH. • Alle illustrationerner er forfatternes egne (2020). http://relaio.de/wi
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/promotionsordnung-15-08-2012.pdf
Gutachterinnen / Gutachtern, die auch Hochschullehrerinnen / Hochschullehrer sein 3 können, die sich im Ruhestand befinden, Honorarprofessorinnen / Honorarprofessoren der Universität Flensburg oder Angehörige des
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/leistungsbezuege-satzung.pdf
r nicht übersteigen. § 9 Ruhegehaltfähigkeit Die Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen ergibt sich aus § 36 SHBesG sowie aus § 8 LBVO. Die Erklärung der Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen nach [...] können für die Dauer des Drittmittelflusses aus diesen Mitteln auf formlosen Antrag eine nicht ruhegehalt- fähige Zulage erhalten, soweit der Drittmittelgeber bestimmte Mittel ausdrücklich für diesen Zweck [...] ungen in die Wirtschaft aus Mitteln Dritter prämiert werden, kann aus diesen Mitteln eine nicht ruhegeh- altfähige Zulage gewährt werden, soweit bei der Prämierung bestimmte Mittel ausdrücklich für diesen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/po-med-vocational-education.pdf
vertiefende und systematische Kenntnisse zu ausgewählten Themen und Fragestellungen des Faches. Sie beruhen auf der aktiven Mitarbeit aller Teilnehmer und dienen insbesondere der Einübung eigenständigen m [...] Kenntnisse zu zentralen Themen und Fragestellungen der Mathematik und der Mathematikdidaktik. Sie beruhen auf aktiver, weit- gehend selbstständiger Arbeit. e) Kolloquien (K): dienen der aktiven Erarbeitung