fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/psto-ma-transformationsstudien-zur-veroeffentlichung.pdf
Kandidatin oder des Kandidaten die Krankheit eines von ihr oder ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes unter 14 Jahren gleich. (2) Kann eine Master Thesis, Hausarbeit oder vergleichbare sonstige Prüf [...] anderer Form zu erbringen. Der Krankheit der oder des Studierenden ist die Betreuung oder Pflege eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren oder die Pflege einer oder eines Angehörigen gleichgestellt. (3) Die [...] aufgrund von Krankheit der Kandidatinnen und Kandidaten gelten auch bei Erkrankungen von deren Kindern. (4) In allen Fällen nach den Absätzen 2 und 3 entscheidet der zuständige Prüfungsaus- schuss auf
fileadmin/content/abteilungen/developing-countries/dokumente/forms-for-students-and-alumni/pruefungsordnungen-eum-eng-neu-2018-lc.pdf
it. In particular, I expressly affirm that I have not used any services or received support of any kind, paid or unpaid, from ghostwriter agencies, comparable service providers, or other third parties. [...] it. In particular, I expressly affirm that I have not used any services or received support of any kind, paid or unpaid, from ghostwriter agencies, comparable service providers, or other third parties.
fileadmin/content/abteilungen/industrial/dokumente/downloads/studiengang/pruefungsordnungen-eum-en-04052020.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-sonderpaedagogik-mit-fachspezifischen-anlagen.pdf
der geistigen Entwicklung 5 S 2 WP 1a) Deutsch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung S 2 WP 1b) Mathematik für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung der geistigen [...] der Lehrveranstaltung Modul- Nummer 1 1a: Deutsch für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung 1b: Mathematik für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchti- gung der geistigen [...] Psychologie Semester Modul Veranstaltung LP V-Form SWS 1. Sem. Klinische Kinderpsychologie Psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Kindern und Jugendlichen 5 S 2 Psychologische Prävention S 2 Gesamt 5 4 2
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/pruefungsordnung-sondermassnahme-mbk.pdf
steht der Krankheit des Prüflings die Krankheit eines von ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes gleich. (3) Bei lang andauernder und wiederholter Krankheit kann der Prüfungsausschuss die Vorlage
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-praevention-und-gesundheit.pdf
Kandidatin oder des Kandidaten die Krankheit eines von ihr oder ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes gleich. (2) Bei lang andauernder und wiederholter Krankheit kann der Prüfungsausschuss die Vorlage [...] anderer Form zu erbringen. Der Krankheit der bzw. des Studierenden ist die Betreuung oder Pflege eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren oder die Pflege einer oder eines Angehörigen gleichgestellt. (3) Die
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
en aufgrund von Krankheiten der Kandidatinnen oder Kandidaten gelten auch bei Erkrankung de- ren Kinder. Seite 8 von 16 Prüfungsordnung Master-Studiengang „International Management Studies“ (MA) 05. September
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
en aufgrund von Krankheiten der Kandidatinnen oder Kandidaten gelten auch bei Erkrankung de- ren Kinder. § 13 Bestehen und Nichtbestehen (1) Eine Prüfung ist bestanden, wenn die darauf gegebene Note mindestens
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-06-14/promotionso-entwurf-fak-iii.docx
erbringen. Der Krankheit der Doktorandin bzw. des Doktoranden ist die Betreuung oder Pflege eines Kindes bis zum Alter von 14 Jahren oder die Pflege einer bzw. eines Angehörigen gleichgestellt. (3) Die