fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
berücksichtigen. 7 § 10 Zulassung zum Promotionsverfahren (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist so früh wie möglich zu beantragen. Zugangs- berechtigte gemäß § 9 werden als Doktorandin oder Doktorand e [...] oder einer anderen Hochschule bereits vorgelegen hat oder vorliegt, 3. eine Erklärung darüber, ob frühere Promotionsversuche der Bewerberin oder des Bewer- bers stattgefunden haben, 4. ein aktuelles pol [...] der Doktorgrad nicht geführt werden darf. (5) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal – frühestens nach sechs, spätestens nach 18 Monaten – wiederholt werden. Besteht die Doktorandin oder der Doktorand
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
berücksichtigen. § 10 Zulassung zum Promotionsverfahren (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist so früh wie möglich zu beantragen. Zugangs- berechtigte gemäß § 9 werden als Doktorandin beziehungsweise Doktorand [...] oder einer anderen Hochschule bereits vorgelegen hat oder vorliegt, 3. eine Erklärung darüber, ob frühere Promotionsversuche der Bewerberin beziehungs- weise des Bewerbers stattgefunden haben, 4. ein aktuelles [...] der Doktorgrad nicht geführt werden darf. (5) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal – frühestens nach sechs, spätestens nach 18 Monaten – wiederholt werden. Besteht die Doktorandin beziehungsweise
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-fpo-ges-gy-2023.pdf
sellschaft M 1: Geschichte in der Schule M 2: Kultur, Gesellschaft, Herrschaft I: Mittelalter und Frühe Neuzeit in europäi- scher und globaler Perspek- tive Fach B 2 Bildung, Erzie- hung, Ge- sellschaft [...] Seiten oder Hausarbeit (ca. 20 Sei- ten) 5 M 2: Kultur, Gesellschaft, Herrschaft I: Mittelalter und Frühe Neuzeit in europäi- scher und globaler Perspek- tive 1 S: 2 SWS 1 Rep: 2 SWS Mitgestaltung einer
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Lernbereich Globales Lernen wird im Herbst- und Frühjahrssemester absolviert, wo- bei Modul 1 im Herbstsemester, Modul 2 und Modul 3 im Frühjahrssemester zu absolvieren ist. § 5 Veranstaltungsformen Neben
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BEG Master Thesis (Fach A, Fach B oder Erzwiss.) (3) Der Lernbereich Europabildung wird im Frühjahrssemester absolviert. § 5 Veranstaltungsformen Neben den in der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) in § 12
/kommunikation/news/news/siegermotiv-im-merchandising-wettbeerb-gefunden
und Kunst. Die Fachschaftsvertretungen "Textil & Mode" und "Kunst & Visuelle Medien" hatten im Frühsommer gemeinsam mit dem Team der Hochschulkommunikation Studierende aufgefordert ein Motiv für eine
fileadmin/content/abteilungen/industrial/dokumente/downloads/veroeffentlichungen/diskussionsbeitraege/znes-diskussionsbeitraege-006-nutzen-des-klimaschutzes.pdf
Warum der 5. Sachstandsbericht des IPCC zu kurz greift - 2 - 1 Executive Summary Im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 hat das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) die ersten drei Teilberichte seines [...] Beschäftigungseinbußen führen. Mit einer entsprechenden Analyse der Nettogesamtwirkungen eines frühzeitigen Kernenergieausstiegs bei gleichzeitiger Sicherstellung der deutschen Klimaschutzziele in Deutschland [...] Strich ein erhebliches Plus an Beschäftigung und Wertschöpfung erbringen kann, so muss sie doch frühzeitig geplant und flankiert werden, um nicht im Bereich der Energiewirtschaft oder im Automobilbau zu
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2025/20250623-satzung-promo-fk-ii-2025.pdf
gewährt werden. Absatz 2 bleibt unberührt. (4) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal und frühestens nach sechs, spä- testens nach 18 Monaten wiederholt werden. Besteht die Doktorandin oder der Doktorand [...] Beispiel der kumula- tiven Habilitation). 9. Die eingereichten Fachartikel dürfen nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen. 19 Anlage 2 (zu § 14 Absatz 2) Kriterienliste für kumulative Diss [...] Beispiel der kumula- tiven Habilitation. 9. Die eingereichten Fachartikel dürfen nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen. 20 Anlage 3 (zu § 14 Absatz 2) Kriterienliste für kumulative Promotionen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2025/20251119-satzung-promo-fk-iii-2025.pdf
gewährt werden. Absatz 2 bleibt unberührt. (4) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal und frühestens nach sechs, spä- testens nach 18 Monaten wiederholt werden. Besteht die Doktorandin oder der Doktorand [...] Beispiel der kumula- tiven Habilitation). 9. Die eingereichten Fachartikel dürfen nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen. 19 Anlage 2 (zu § 14 Absatz 2) Kriterienliste für kumulative Diss [...] Beispiel der kumula- tiven Habilitation. 9. Die eingereichten Fachartikel dürfen nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen. 20 Anlage 3 (zu § 14 Absatz 2) Kriterienliste für kumulative Diss
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/allgemeine-kriterienliste-fuer-kumulative-dissertationen-an-der-euf.pdf
sein (z.B. der kumulativen Habilitation). 9. Die eingereichten Fachartikel dürfen nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen.