fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/praktikumsordnung-2015.pdf
ung. Dazu gehören z.B. die Erfüllung übernommener Aufgaben sowie die Einhaltung von Fristen und Terminen. (5) Die Maßgaben der Landesverordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen
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als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten sind für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt zu geben. (6) [...] Lehrveranstaltung besuchen kann. (7) Zwischen der Mitteilung eines Prüfungsergebnisses und dem Wiederholungstermin dieser Prüfung muss eine Frist von mindestens sieben Tagen liegen. § 13 Überdenkungsverfahren [...] ng nach der in Abs. 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein triftiger
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/satzung-forschungsfreisemester.pdf
zur Beantragung eines For- schungssemesters ergibt sich daraus, dass in § 13 Absatz 1 Nr. 1 HSG terminologisch zwischen Profes- sorinnen bzw. Professoren und Juniorprofessorinnen bzw. -Professoren unterschieden
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/po-baecs.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] nach Ablauf des Prüfungstermins ein ärztliches Attest unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Grün- de anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Bereits [...] anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Prüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von Noten, ECTS (1) Für die Bewertung
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als auch über die Termine, zu de- nen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] dem Prüfungstermin erfolgen. Abweichend von Satz 1 ist die An- und Abmeldung zu Wiederho- lungsprüfungen nur innerhalb der von dem Prüfungsausschuss bestimmten und in dem all- gemeinen Zeit-, Termin- und [...] nach Ablauf des Prüfungstermins ein ärztliches Attest unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Bereits
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/promotionsordnung-20070706.pdf
ion muss vollständig vertreten sein. Im Verhinderungsfall eines Mitglieds ist kurzfristig ein Ersatztermin anzuberaumen. (4) Über den Verlauf und über das Ergebnis der Disputation ist ein Protokoll an- [...] dieser die Gründe an, so ist in angemessener Frist, spätestens jedoch im folgenden Semester, ein neuer Termin für die Disputation anzusetzen. Erkennt der Promotionsausschuss die Gründe nicht an, gilt die Disputation
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
erbringen. 4 (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] Anschluss an die mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. (4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unter- ziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-master-management-studies-juni2007.pdf
erbringen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] wobei Einzel- wie Gruppenprüfungen möglich sind. (4) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/praesidiumswahlordnung-2008.pdf
eine Stimme. (2) Gewählt werden können nur die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber. § 3 Wahltermin und Wahlbekanntmachung (1) Die Wahlen der Mitglieder des Präsidiums sollen bis spätestens sechs [...] Vorgeschlagenen zu richten. Die Zeiten der Vorstellung und der Befragung sind zu be- grenzen. (4) Der Termin der Senatssitzung sowie der Kreis der Wahlberechtigten sind ebenfalls in der Wahlbekanntmachung gem [...] g, wenn darauf in der Ladung hingewiesen worden ist. Zwischen der Zurückstellung und dem neuen Wahltermin müssen mindestens vierzehn Tage liegen. (5) Die vorgeschlagenen Bewerber oder Bewerberinnen stellen
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als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von Noten, ECTS (1) Für die Bewertung [...] Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein