Ins Ausland gehen mit Erasmus+

Über Erasmus+

Enriching lives. Opening minds. Erasmus+

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Es bietet im Bereich der Hochschulbildung Fördermöglichkeiten für folgende Zwecke:

  • Studienaufenthalt im Ausland (SMS)
  • Praktikumsaufenthalt im Ausland (SMP)
  • Auslandsaufenthalt für Lehrtätigkeit (STA)
  • Auslandsaufenthalt zur Fort- und Weiterbildung (STT)
  • Strategische Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen aus teilnehmenden Ländern
  • Wissensallianzen von Einrichtungen in der Arbeits- und Ausbildungswelt
  • Garantierte Darlehen für Masterstudierende zur Finanzierung ihres Auslandsstudiums (in einigen EU-Ländern)

Erasmus+ ermöglicht es Studierenden und Mitarbeitenden in Lehre, Forschung und Verwaltung, prägende Auslandserfahrungen zu machen. Jede*r Geförderte*r hilft dabei, Grenzen zwischen den Staaten und in den Köpfen nachhaltig zu überwinden. So leistet Erasmus+ einen echten Beitrag für die gemeinschaftlichen Werte und ein friedvolles Miteinander.

Erasmus+ ist für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Budget in Höhe von mehr als 26 Mrd. Euro ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Am 15. Juni 2022 feierte das europäische Bildungsprogramm sein 35-jähriges Bestehen. Inzwischen hat es internationale Aufenthalte von geschätzt mehr als 12 Millionen Menschen gefördert – davon fast 1 Million Deutsche im Hochschulbereich. Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Geförderte bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache durch kostenlose Sprachangebote über die Plattform EU Academy unterstützt. Weitere Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Das Erasmus+ Programm unterteilt sich in Programmländer und Partnerländer. Die Europa-Universität Flensburg unterhält im Rahmen der Leitaktion 1 neben zahlreichen Kooperationen in Programmländern aktuell Kooperationen mit fünf Partnerländern.

Programmländer sind die Mitgliedsstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Weitere Programmländer sind:
Nordmazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei

Erasmus+ hat das Ziel, den Austausch und die akademische Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt zu fördern. Eine Übersicht der Partnerländer für Erasmus+ finden Sie auf den Seiten des DAAD.

Für folgende Partnerhochschulen in Palästina können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. Hebron University
  2. Arab American University

Im Rahmen der Kooperation mit Palästina können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS (nach Palästina nur für Doktorand*innen)
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Palästina 700 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Palästina 180 Euro pro Tag  
Palästina     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschulen in Ghana können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. University of Education, Winneba

Im Rahmen der Kooperation mit Ghana können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden

  • STA
  • STT

Fördersätze ST

Die im folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

 

Entsendeland

Zielland

    Betrag

 

Deutschland

Ghana

     180 Euro pro Tag

 

Ghana

Deutschland

     160 Euro pro Tag

 

 

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 820 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschule in Albanien können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. Epoka University

Im Rahmen der Kooperation mit Albanien können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Albanien 700 Euro pro Monat
Albanien     Deutschland 850 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Albanien 180 Euro pro Tag  
Albanien     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 275 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschulen in Israel können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

1. Ben Gurion University of Negev

2. Gordon College Haifa

Im Rahmen der Kooperation mit Israel können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Israel 700 Euro pro Monat
Israel     Deutschland 850 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Israel 180 Euro pro Tag  
Israel     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 530 € gezahlt.

Für folgende Partnerhochschulen in Südafrika können Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm gewährt werden:

  1. University of the Western Cape (UWC), Kapstadt

Im Rahmen der Kooperation mit Südafrika können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

  • SMS (nach Südafrika nur für Doktorand*innen)
  • STA
  • STT

Fördersätze SMS

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:

Entsendeland     Zielland Betrag
Deutschland     Südafrika 700 Euro pro Monat
Südafrika     Deutschland 850 Euro pro Monat

Fördersätze ST

Die im Folgenden aufgeführten Stückkosten für Aufenthalt und Reise entsprechen Maximalfördersätzen. Die genaue Förderhöhe ergibt sich aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG nach der Rückkehr.

Entsendeland     Zielland Betrag  
Deutschland     Südafrika 180 Euro pro Tag  
Südafrika     Deutschland 160 Euro pro Tag  

Reisekostenzuschuss

Es wird ein Pauschalbetrag von einmalig 1500 € gezahlt.

Erasmus+ Daten der Europa-Universität Flensburg

Haftungsklausel

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenden Angaben."

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD

Für Studierende

Studierendenmobilität Studium (SMS)

Sie möchten an einer der vielen Erasmus+ Partnerhochschulen der Europa-Universität Flensburg weltweit studieren?

Die Bewerbung für ein Auslandssemester inkl. Erasmus+ Förderung erfolgt über das International Center. Eine separate Bewerbung für die Erasmus+ Förderung ist nur für Aufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen in folgenden Ländern erforderlich: Argentinien, Chile, Kolumbien, Republik Korea, USA.

  • An der Erasmus+ Partnerhochschule fallen keine Studiengebühren an.
  • Das Auslandsstudium kann über 1 oder 2 Semester laufen, die Mindestdauer beträgt 2 Monate. Eine Mehrfachförderung ist möglich: bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt. Studierende, die bereits eine Erasmus+ Förderung der Europa-Universität Flensburg für ein Auslandsstudium erhalten haben, werden bei der finanziellen Förderung nachrangig berücksichtigt.
  • Studierende können bis zu 30 Tage vor Ende des Studienaufenthaltes einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.
  • Zur Anerkennung der an der Partnerhochschule absolvierten Leistungen wird zwischen den beiden Hochschulen und dem Studierenden ein individuelles Learning Agreement abgeschlossen, das die belegten Kurse und Credits (ECTS-Punkte) aufführt. Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das die absolvierten Kurse und Credits bescheinigt.
  • Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland. Das Erasmus+ Stipendium beträgt ab dem HeSe 2023/24 monatlich:
    • 600 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Partnerland UK
    • 540 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern
    • 490 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn
    • 700 Euro: Albanien (zzgl. 275 Euro Reisekostenpauschale), Israel (zzgl. 530 Euro Reisekostenpauschale)
  • Folgende Studierende können eine Zusatzförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten:
    • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen)
    • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden)
  • Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des o.g. "Top-Ups" durch die Hochschule ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft), können eine Pauschale für "Green Travel" in Höhe von 50 Euro und bis zu 4 geförderte Reisetage erhalten.
  • Die Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium für Aufenthalte in anderen außereuropäischen Ländern erfolgt jährlich über das Online-Bewerbungsportal. Der Bewerbungszeitraum wird allen Studierenden, die einen Platz an einer außereuropäischen EUF-Partnerhochschule angenommen haben, per E-Mail durch das International Center mitgeteilt.
  • Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt innerhalb von 3 Wochen nach Bewerbungsschluss. Bei der Stipendienvergabe werden folgende Kriterien berücksichtigt:
    • Qualifikation und bisherige Studienleistung des Studierenden
    • Sinnhaftigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium
    • vorhandene Sprachkenntnisse, die für die Durchführung des Auslandsstudiums notwendig sind
    • Bereitschaft, sich als Botschafter*in für das Auslandsstudium einzubringen
  • Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland. Das Erasmus+ Stipendium beträgt monatlich 700 Euro für Aufenthalte an folgenden EUF-Partnerhochschulen (ab HeSe 2024/25):
    • Argentinien, Universidad Nacional de Cuyo
    • Argentinien, Universidad Nacional Tres de Febrero
    • Chile, Universidad de Talca
    • Kolumbien, Universidad EAFIT
    • Kolumbien, Universidad Pontifica Bolivariana
    • Republik Korea, Seoul National University of Science and Technology
    • Republik Korea, Ewha Womans University
    • USA, Knox College
    • USA, Winthrop University
    • USA, University of North Carolina/Wilmington
  • Folgende Studierende können eine Zusatzförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten:
    • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen)
    • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden)
  • Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des "Top-Ups" durch die Hochschule ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft), können eine Pauschale für "Green Travel" in Höhe von 50 Euro und bis zu 4 geförderte Reisetage erhalten.
  • Studierende mit "Top-Up" erhalten außerdem eine Entfernungspauschale. Bei "Green Travel" erhalten sie eine erhöhte Entfernungspauschale und bis zu 4 geförderte Reisetage. 
    Entfernung (einfache Strecke, gemäß Distance Calculator) •Pauschale Pauschale bei "Green Travel"
    bis 99 km 23 €  
    100-499 km 180 € 210 €
    500-1.999 km 275 € 320 €
    2.000-2.999 km 360 € 410 €
    3.000-3.999 km 530 € 610 €
    4.000-7.999 km 820 €  
    ab 8.000 km 1.500 €
  • Um "Top-Ups" oder "Green Travel" zu beantragen, müssen Sie im Bewerbungsportal eine ehrenwörtliche Erklärung hochladen.

Momentan befinden wir uns außerhalb des Bewerbungszeitraums. Daher können Sie sich derzeit nicht bewerben.

Bewerbungsportal deaktiviert

Studierendenmobilität Praktikum - auch für Graduierte (SMP)

Sie möchten ein Vollzeitpraktikum in einem Unternehmen oder einer Organisation im europäischen Ausland absolvieren?

Mit Erasmus+ können nicht nur Praktika während des Studiums gefördert werden, sondern auch Praktika in den ersten 18 Monaten nach Ende des Studiums oder zwischen Bachelor und Master. Voraussetzung ist, dass das Erasmus+ Stipendium vor Ende des Studiums (Exmatrikulation) bewilligt wurde.

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den News, in der UniNow-App (Feed International) und auf der Praktikumsbörse ErasmusIntern.

Mit einem Erasmus+ Stipendium können Pflichtpraktika und freiwillige Praktika gefördert werden. Das Praktikum muss zwischen zwei Monaten (mindestens 60 Tage) und zwölf Monaten dauern.

Nicht förderbar sind Praktika bei EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten, sowie bei diplomatischen Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden.

Vorteile im Erasmus+ Programm:

  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Begleitung während des Praktikums durch je eine Ansprechperson in der Europa-Universität Flensburg und in der Praktikumseinrichtung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden Erasmus+ Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Praktikumseinrichtung und Studierenden

Studierende können bis zu 30 Tage Praktikumsende einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts (per E-Mail) beim International Center stellen.

  • Die finanzielle Förderung erfolgt vorbehaltlich des Umzugs in das Zielland.
  • Das Erasmus+ Stipendium beträgt monatlich:
    • 750 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden und UK
    • 690 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • 640 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
  • Stipendien werden derzeit für 60, 90 oder 120 Tage gewährt. Der Förderzeitraum kann also kürzer sein als der tatsächliche Aufenthalt. Die genaue Stipendienhöhe wird mit der Bewilligung genannt.
  • Pflichtpraktika sowie nicht vergütete Praktika werden vorrangig gefördert.
  • Folgende Studierende können eine Zusatzförderung ("Top-Up") in Höhe von 250 Euro pro Monat erhalten:
    • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen)
    • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden)
  • Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des "Top-Ups" durch die Hochschule ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft), können eine Pauschale für "Green Travel" in Höhe von 50 Euro und bis zu 4 geförderte Reisetage erhalten.

Sobald Sie eine Zusage für einen Praktikumsplatz haben, können Sie sich für das Erasmus+ Stipendium bewerben. Ihre Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn über das Online-Bewerbungsportal eingegangen sein. Je früher Sie die Bewerbung abschicken, desto höher sind die Chancen auf ein Stipendium.

Die Bewerbungen werden immer am Monatsanfang gesichtet. Anschließend werden die Bewerber*innen benachrichtigt, ob sie eine Erasmus+ Förderung erhalten können.

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Learning Agreement für Praktika
  • Transcript of Records (Master-Studierende im 1. Semester laden stattdessen bitte ihr Bachelorzeugnis inklusive Note hoch)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten Praktikumszeitraum (sofern bereits vorhanden; bei Graduiertenpraktika: aktuelle Immatrikulationsbescheinigung)
  • ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von "Top-Ups" und "Green Travel" (sofern zutreffend)

Für Erasmus+ Praktika ist der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung verpflichtend; die Versicherung kann auch nach der Stipendienzusage abgeschlossen werden. Falls Sie über die Praktikumsstelle haftpflicht- oder unfallversichert sind, können Sie die entsprechenden Nachweise im Bewerbungsportal hochladen.

Bewerbungsportal Erasmus+ Praktikum

Studierendenmobilität Blended Intensive Programme und andere Kurzaufenthalte (BIP-short)

Sie interessieren sich für einen kurzen Auslandsaufenthalt?

Erasmus+ fördert die Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIPs). Dazu können z.B. Exkursionen oder Summer Schools zählen, die von mehreren europäischen Hochschulen gemeinsam organisiert werden. An einem BIP nehmen üblicherweise mehrere EUF-Studierende gleichzeitig teil. Auch individuelle Kurzaufenthalte (short-term mobilities) können u.a. im Rahmen von Summer Schools oder Sprachkursen mit einem Erasmus+ Stipendium gefördert werden.

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den News, in der UniNow-App (Feed International) sowie in der Datenbank Summer Schools in Europe.

  • Die Mobilität besteht aus einem Auslandsaufenthalt (Präsenzphase, 5-30 Tage) und mindestens einer Online-Phase vor, während und/oder nach dem Aufenthalt.
  • Die Präsenzphase findet an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF in einem der folgenden Länder statt: EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei.
  • Für die Teilnahme fallen keine Studiengebühren an der Partnerhochschule an.
  • Sie erwerben durch die Teilnahme an einem BIP oder einem anderen Kurzaufenthalt mindestens 3 ECTS. Idealerweise werden die Leistungspunkte im Rahmen des Studiums an der EUF anerkannt. Falls keine Anerkennung möglich ist, können Sie dennoch freiwillig daran teilnehmen. Die Anerkennung muss vorab an der EUF besprochen und – nach der Zusage des Erasmus+ Stipendiums – in einem individuellen Learning Agreement festgehalten werden.
  • Nach der Rückkehr wird ein Transcript of Records ausgestellt, das den absolvierten Kurs und die erlangten ECTS bescheinigt.
  • Eine Mehrfachförderung durch Erasmus+ ist möglich: bis zu 12 Monate in jedem Studienabschnitt. Studierende, die bereits eine Erasmus+ Förderung der Europa-Universität Flensburg erhalten haben, werden bei der Stipendienvergabe nachrangig berücksichtigt.
  • Blended Intensive Programmes können auch an der EUF stattfinden. In dem Fall erhalten EUF-Teilnehmende keine Erasmus+ Förderung, da sie nicht ins Ausland reisen.
  • Die Erasmus+ Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
Aufenthaltsdauer Förderung "Top-Up" (Kriterien für den Erhalt s. u.) Pauschale für "Green Travel"
Tag 1-14 79 Euro pro Tag + max. 2 Reisetage à 79 Euro 100 Euro + Entfernungspauschale 50 Euro bzw. erhöhte Entfernungspauschale (Kriterien für den Erhalt der Entfernungspauschale s. u.) + max. 4 Extra-Reisetage à 79 Euro
Tag 15-30 56 Euro pro Tag 150 Euro + Entfernungspauschale
  • Folgende Studierende können eine Zusatzförderung ("Top-Up") in Höhe von 100 Euro bzw. 150 Euro sowie eine Entfernungspauschale erhalten:
    • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Studierende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen)
    • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden)
  • Für Studierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des "Top-Ups" durch die Hochschule ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Studierende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft), können eine Pauschale für "Green Travel" in Höhe von 50 Euro und bis zu 4 geförderte Reisetage erhalten.
  • Studierende mit "Top-Up" erhalten außerdem eine Entfernungspauschale. Bei "Green Travel" erhalten sie eine erhöhte Entfernungspauschale und bis zu 4 geförderte Reisetage. 
    Entfernung (einfache Strecke, gemäß Distance Calculator) •Pauschale Pauschale bei "Green Travel"
    bis 99 km 23 €  
    100-499 km 180 € 210 €
    500-1.999 km 275 € 320 €
    2.000-2.999 km 360 € 410 €
    3.000-3.999 km 530 € 610 €
    4.000-7.999 km 820 €  
    ab 8.000 km 1.500 €
  • Um "Top-Ups" oder "Green Travel" zu beantragen, müssen Sie im Bewerbungsportal eine ehrenwörtliche Erklärung hochladen; ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.

Die Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor der ersten Phase des BIPs bzw. des Kurzaufenthalts vollständig beim International Center eingegangen sein. Die Bewerbungen werden immer am Monatsanfang gesichtet. Anschließend werden die Bewerber*innen benachrichtigt, ob sie eine Erasmus+ Förderung erhalten können. Für Blended Intensive Programmes, die von EUF-Lehrenden organisiert werden, sind spätere Bewerbungsfristen möglich.

Folgende Unterlagen sind für die Bewerbung erforderlich:

  • Transcript of Records (nicht erforderlich für BIPs, die von EUF-Lehrenden organisiert werden; Master-Studierende im 1. Semester laden stattdessen bitte ihr Bachelorzeugnis inklusive Note hoch)
  • Lebenslauf (nicht erforderlich für BIPs, die von EUF-Lehrenden organisiert werden)
  • Immatrikulationsbescheinigung(en) für den gesamten BIP-Zeitraum (sofern bereits vorhanden)
  • ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von "Top-Ups" und "Green Travel" (sofern zutreffend)

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal.

Bewerbungsportal Erasmus+ BIP/short-term

Ihre Ansprechpartnerin:

Für Promovierende

Erasmus+ Fördermöglichkeiten für Promovierende (SMS, SMP, STA, STT)

Sie möchten an einem Workshop im Ausland teilnehmen, vor Ort für Ihre Dissertation recherchieren, Ihre Sprachkenntnisse und Ihr internationales Forschungsnetzwerk ausbauen oder an einer EUF-Partnerhochschule unterrichten? Das Erasmus+ Programm bietet verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Auslandsaufenthalt an Hochschulen und anderen Einrichtungen (z.B. Unternehmen, Forschungsinstitutionen) in Erasmus+ Programmländern (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei; außerdem UK) finanziell zu unterstützen.

Eingeschriebene Promovierende können an Erasmus+ Langzeit- und Kurzaufenthalten teilnehmen (keine Lehrtätigkeiten). Der Auslandsaufenthalt kann optional mit einer Online-Komponente kombiniert werden. Postdoktorand*innen können innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Promotion gefördert werden, sofern der Förderantrag noch während des Promotionsstudiums bewilligt wurde. Eine Mehrfachförderung ist möglich: Insgesamt können Promovierende bis zu 12 Monate lang eine Erasmus+ Förderung erhalten.

Promovierende mit einem Arbeitsvertrag an der Europa-Universität Flensburg können auch an Erasmus+ Lehrendenmobilitäten sowie Personalmobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken teilnehmen.

Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden.

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt 5-30 Tage. Für eine mögliche Online-Phase wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
  • Bei Erasmus+ Aufenthalten an (Partner-)Hochschulen dürfen keine Studiengebühren erhoben werden.
  • Die Mobilität kann selbst organisiert werden oder im Rahmen eines Blended Intensive Programmes (BIP) stattfinden. Aktuelle Ausschreibungen finden Sie u.a. in den News, in der UniNow-App (Feed International) sowie in der Datenbank Summer Schools in Europe.
  • Die Erasmus+ Förderung setzt sich wie folgt zusammen:
    Aufenthaltsdauer Förderung "Top-Up"(Kriterien für den Erhalt s. u.) Pauschale für "Green Travel"
    Tag 1-14 79 Euro pro Tag + max. 2 Reisetage à 79 Euro 100 Euro + Entfernungspauschale 50 Euro bzw. erhöhte Entfernungspauschale (Kriterien für den Erhalt der Entfernungspauschale s. u.) + max. 4 Extra-Reisetage à 79 Euro
    Tag 15-30 56 Euro pro Tag 150 Euro + Entfernungspauschale
  • Folgende Promovierende können eine Zusatzförderung ("Top-Up") in Höhe von 100 Euro bzw. 150 Euro sowie eine Entfernungspauschale erhalten:
    • Promovierende mit Behinderung (GdB ab 20 oder mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Promovierende mit einer chronischen Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf im Ausland),
    • Promovierende mit Kindern (die ihr/e Kind/er während des Auslandsaufenthaltes mitnehmen)
    • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
    • erwerbstätige Studierende (450-850 Euro monatlicher Verdienst 12 Monate vor Beginn der Mobilität; Tätigkeit darf im Ausland nicht fortgeführt werden)
  • Promovierende, die für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel nutzen (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft), können eine Pauschale für "Green Travel" in Höhe von 50 Euro und bis zu 4 geförderte Extra-Reisetage erhalten.
  • Promovierende mit "Top-Up" erhalten folgende Entfernungspauschale:
    Entfernung (einfache Strecke, gemäß Distance Calculator) •Pauschale Pauschale bei "Green Travel" (+ max. 4 Extra-Reisetage)
    bis 99 km 23 €  
    100-499 km 180 € 210 €
    500-1.999 km 275 € 320 €
    2.000-2.999 km 360 € 410 €
    3.000-3.999 km 530 € 610 €
    4.000-7.999 km 820 €  
    ab 8.000 km 1.500 €
  • Für Promovierende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Kind(ern) kann anstatt des "Top-Ups" durch die Hochschule ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu 15.000 Euro pro Semester) gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des DAAD. Sprechen Sie uns auch gerne direkt an!
  • Die Aufenthaltsdauer beträgt 60 Tage bis 12 Monate. Für eine mögliche virtuelle Phase wird kein Erasmus+ Stipendium gezahlt.
  • Bei Erasmus+ Aufenthalten an (Partner-)Hochschulen dürfen keine Studiengebühren erhoben werden.
  • Die Förderbedingungen für selbst organisierte Aufenthalte zu Forschungszwecken entsprechen der Studierendenmobilität Praktikum (SMP).
  • Wenn Sie ein Semester lang an einer Erasmus+ Partnerhochschule der EUF studieren möchten, sprechen Sie uns bitte an, bevor Sie einen Förderantrag stellen. Die Förderbedingungen entsprechen der Studierendenmobilität Studium (SMS).
  • Sobald Sie für Ihren geplanten Aufenthalt eine Zusage von Ihrer/Ihrem EUF-Promotionsbetreuer*in und von der aufnehmenden Einrichtung haben, können Sie eine Erasmus+ Förderung beantragen. Der Online-Antrag muss spätestens einen Monat vor dem geplanten Aufenthalt abgeschickt werden. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung. Promovierende, die bereits eine Erasmus+ Förderung erhalten haben, werden bei der Stipendienvergabe nachrangig berücksichtigt.
  • Folgende Unterlagen müssen im Antragsportal hochgeladen werden:

Antragsportal Erasmus+ für Promovierende

Ihre Ansprechpartnerin

Für Personal

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Sie möchten an einer Fortbildung im Ausland teilnehmen, Ihre Sprachkenntnisse ausbauen oder die Arbeitsweise "Ihrer" Abteilung an einer EUF-Partnerhochschule kennenlernen?

Das Erasmus+ Programm bietet verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Auslandsaufenthalt – individuell oder mit Kolleg*innen – an Hochschulen und anderen Einrichtungen in Erasmus+ Programmländern (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei; außerdem UK) und Partnerländern finanziell zu unterstützen.

Mit dem Programm kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, bspw.: 

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung
  • ...

Eine wiederholte Förderung ist möglich - Erstbewerber*innen haben jedoch Priorität.

Es können Auslandsaufenthalte gefördert werden, die mindestens 2 Tage und höchstens 2 Monate dauern. Mögliche Aktivitäten sind:

  • Teilnahme an Staff Weeks
  • Hospitationen/Job Shadowing
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIPs) an EUF-Partnerhochschulen

Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden.

  • Der Förderhöchstbetrag setzt sich aus einer Tages- und einer Entfernungspauschale zusammen und richtet sich nach dem aktuellen Erasmus+ Budget. Derzeit werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.• Die genaue Förderhöhe ergibt sich erst nach dem Aufenthalt aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG.
  • Tagespauschale (bis zum 14. Aufenthaltstag, 15.-60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):
    • 180 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, UK
    • 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 
    • Partnerländer - s. einzelne Partnerländer
  • Entfernungspauschale:
    Entfernung (einfache Strecke, gemäß Distance Calculator) •Pauschale Pauschale bei "Green Travel"
    bis 99 km 23 €  
    100-499 km 180 € 210 €
    500-1.999 km 275 € 320 €
    2.000-2.999 km 360 € 410 €
    3.000-3.999 km 530 € 610 €
    4.000-7.999 km 820 €  
    ab 8.000 km 1.500 €  
    Die erhöhte •Entfernungspauschale für "Green Travel" wird für Reisen gewährt, die überwiegend mit emissionsarmen Verkehrsmitteln stattfinden (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft). Teilnehmende, die aufgrund von "Green Travel" längere Zeit für die Reise benötigen, können Fördermittel für bis zu 4 zusätzliche Tage erhalten. Bei besonders langen Reisen können auch ohne "Green Travel" zusätzliche Tagespauschalen beantragt werden.
  • •Teilnehmende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
  1. Recherche
    • Was möchte ich, was passt inhaltlich/zeitlich zu meiner Arbeit?
  2. Bewilligung durch Vorgesetzte*n
    • Vorgesetzte*r prüft Sinnhaftigkeit und Termin des Aufenthalts
    • Klärung, ob Institut/Abteilung den Aufenthalt ggf. finanziell unterstützt (s. Punkt 7)
    • Individuell organisierter Aufenthalt: Details mit ausländischer Hochschule/Institution klären
    • Bei Teilnahme an einem Programm: Platz beim Veranstalter reservieren (ggf. unverbindlich, falls Teilnahme von Erasmus+ Förderung abhängt)
  3. Erasmus+ Antrag stellen
  4. Bewilligung durch International Center
    • Erasmus+ Dokumente (Grant & Mobility Agreement) beim International Center einreichen
    • eigenständige Buchung (Reise, Unterkunft, ggf. Kursgebühr, Versicherungen etc.) + Dienstreiseantrag + A1-Bescheinigung (kann ggf. früher erfolgen, wenn Sie auch ohne Erasmus+ Förderung an der Fortbildung teilnehmen werden)
    • International Center überweist Erasmus+ Förderung auf Instituts-/Abteilungskonto
  5. Aufenthalt
    • Internationale Erfahrungen sammeln und neue Fähigkeiten entwickeln
    • Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer unterschreiben lassen
    • Rechnungen, ÖPNV-Tickets etc. für Ihre Reisekostenabrechnung sammeln
  6. Erasmus+ Dokumente einreichen (EU-Umfrage, Letter of Confirmation)
    • International Center übermittelt der Personalabteilung einen Teilnahmenachweis
  7. Reisekostenabrechnung
    • Eingereichte Kosten < Erasmus+ Förderung: Restbetrag verbleibt auf Instituts-/Abteilungskonto
    • Eingereichte Kosten > Erasmus+ Förderung: Restbetrag muss selbst oder durch Institut/Abteilung gezahlt werden
  • Füllen Sie den Antrag auf STT-Mobilität über das Online-Portal aus. Wenn Sie umweltfreundlich reisen, können Sie eine ehrenwörtliche Erklärung hochladen, um den "Green Travel"-Zuschuss zu beantragen.
  • Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.

Antragsportal Erasmus+ STA-/STT-Mobilität

Ihre Ansprechpartnerin:

Für Lehrende

Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

Sie möchten an einer EUF-Partnerhochschule unterrichten?

Das Erasmus+ Programm bietet verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Lehraufenthalt – individuell oder im Rahmen eines Blended Intensive Programmes (BIP) in Erasmus+ Programmländern (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei) und Partnerländern finanziell zu unterstützen. Auch eine Kombination aus Lehr- und Fortbildungsaufenthalt ist möglich.
Darüber hinaus kann Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

  • Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren sowie pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal aus dem Ausland

Eine wiederholte Förderung ist möglich - Erstbewerber*innen haben jedoch Priorität.

  • Gastlehraufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen der EUF mit mindestens 8 Unterrichtsstunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
  • Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen 2 Tagen und 2 Monaten.
  • Werden Lehrtätigkeit und Fort-/Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
  • Der Förderhöchstbetrag setzt sich aus einer Tages- und einer Entfernungspauschale zusammen und richtet sich nach dem aktuellen Erasmus+ Budget. Derzeit werden maximal 5 Aufenthaltstage gefördert.• Die genaue Förderhöhe ergibt sich erst nach dem Aufenthalt aus der Reisekostenabrechnung nach BRKG.
  • Tagespauschale (bis zum 14. Aufenthaltstag, 15.-60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):
    • 180 Euro: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, UK
    • 160 Euro: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
    • 140 Euro: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 
    • Partnerländer - s. einzelne Partnerländer
  • Entfernungspauschale:
    Entfernung (einfache Strecke, gemäß Distance Calculator) •Pauschale Pauschale bei "Green Travel"
    bis 99 km 23 €  
    100-499 km 180 € 210 €
    500-1.999 km 275 € 320 €
    2.000-2.999 km 360 € 410 €
    3.000-3.999 km 530 € 610 €
    4.000-7.999 km 820 €  
    ab 8.000 km 1.500 €  
    Die erhöhte •Entfernungspauschale für "Green Travel" wird für Reisen gewährt, die überwiegend mit emissionsarmen Verkehrsmitteln stattfinden (Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft). Teilnehmende, die aufgrund von "Green Travel" längere Zeit für die Reise benötigen, können Fördermittel für bis zu 4 zusätzliche Tage erhalten. Bei besonders langen Reisen können auch ohne "Green Travel" zusätzliche Tagespauschalen beantragt werden.
  • •Teilnehmende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns gerne dazu an!
  1. Recherche
    • An welcher EUF-Partnerhochschule möchte ich unterrichten, welche Kooperation passt zu meinem Fachbereich?
  2. Bewilligung durch Vorgesetzte*n (nicht erforderlich bei Professor*innen)
    • Vorgesetzte*r prüft Sinnhaftigkeit und mögliche Termine des Aufenthalts
    • Klärung, ob Institut/Abteilung den Aufenthalt ggf. finanziell unterstützt (s. Punkt 8)
  3. Partnerhochschule kontaktieren
    • Aufenthaltsmöglichkeit erfragen
    • bei Zusage: erste Details klären (Zeitraum, Inhalte, Anzahl Unterrichtsstunden)
  4. Erasmus+ Antrag stellen
  5. Bewilligung durch International Center
    • Erasmus+ Dokumente (Grant & Mobility Agreement) beim International Center einreichen
    • eigenständige Buchung (Reise, Unterkunft, ggf. Kursgebühr, Versicherungen etc.) + Dienstreiseantrag + A1-Bescheinigung (kann ggf. früher erfolgen, wenn Sie den Aufenthalt auch ohne Erasmus+ Förderung durchführen werden) + weitere Planung des Aufenthalts mit der Partnerhochschule
    • International Center überweist Erasmus+ Förderung auf Instituts-/Abteilungskonto
  6. Aufenthalt
    • Internationale Erfahrungen sammeln und neue Fähigkeiten entwickeln
    • Letter of Confirmation zur Bestätigung der Aufenthaltsdauer unterschreiben lassen
    • Rechnungen, ÖPNV-Tickets etc. für Ihre Reisekostenabrechnung sammeln
  7. Erasmus+ Dokumente einreichen (EU-Umfrage, Letter of Confirmation)
    • International Center übermittelt der Personalabteilung ggf. einen Teilnahmenachweis
  8. Reisekostenabrechnung
    • Eingereichte Kosten < Erasmus+ Förderung: Restbetrag verbleibt auf Instituts-/Abteilungskonto
    • Eingereichte Kosten > Erasmus+ Förderung: Restbetrag muss selbst oder durch Institut/Abteilung gezahlt werden
  • Füllen Sie den Antrag auf STA-Mobilität über das Online-Portal aus. Wenn Sie umweltfreundlich reisen, können Sie eine ehrenwörtliche Erklärung hochladen, um den "Green Travel"-Zuschuss zu beantragen.
  • Der Antrag muss spätestens einen Monat vor der Mobilität eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.

Antragsportal Erasmus+ STA-/STT-Mobilität

Weitere Mobilitätsformate: Blended Intensive Programmes (BIP)

Mit einem Erasmus+ Blended Intensive Programme können kurze Auslandsaufenthalte für Studierende (BA, MA, PhD) und Hochschulpersonal in allen Fachbereichen gefördert werden, z.B. Exkursionen oder Summer Schools. Lehrende, die bei einem BIP im Ausland unterrichten, können auch eine Förderung erhalten. Eine länderübergreifende Übersicht einiger vergangener und geplanter BIPs finden Sie auf der Webseite ErasmusBIP.

Wenn Sie Interesse an der Organisation eines BIPs haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ein BIP besteht aus einer kurzen Gruppenmobilität (= Präsenzphase), kombiniert mit einer oder mehreren Online-Phasen. An der Durchführung sind mindestens drei Hochschulen aus verschiedenen europäischen Ländern (ohne GB und Schweiz) beteiligt. Das Programm wird von den Lehrenden der beteiligten Hochschulen gemeinsam konzipiert und koordiniert.

  • Variante A: Die Präsenzphase findet an der EUF statt. EUF-Teilnehmende, EUF-Lehrende sowie Teilnehmende und ggf. Lehrende aus dem Ausland sind am BIP beteiligt.
  • Variante B: Die Präsenzphase findet an einer Partnerhochschule statt. EUF-Teilnehmende und ggf. EUF-Lehrende reisen ins Ausland. Dort treffen sie auf Teilnehmende und ggf. Lehrende aller am BIP beteiligten Partnerhochschulen.
  • Gemeinsames, (mindestens) trilaterales Lernen mit Finanzierungsmöglichkeit
  • Stärkung existierender strategischer Netzwerke und Kooperationen
  • Neue Mobilitätsangebote, z.B. für Promovierende oder für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte nicht möglich sind
  • Zusätzlich zur EUF sind mind. 2 Hochschulen aus 2 anderen Erasmus+ Programmländern beteiligt (= EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien, Türkei).
  • Es gibt eine gemeinsame Präsenzphase (5-30 Tage) und mind. eine Online-Phase (vor, während oder nach der Präsenzphase).
  • Die Präsenzphase findet an einer der beteiligten Hochschulen statt. Die anderen Hochschulen entsenden Teilnehmende.
  • Es gibt insgesamt mind. 10 reisende Teilnehmende (= Studierende und/oder Hochschulpersonal); unterschiedlich viele Teilnehmende pro Hochschule sind möglich. Für einige BIPs ist eine Mindestteilnahmeanzahl von 15 Personen erforderlich. Lehrende werden nicht mitgezählt, können aber eine Förderung erhalten.
  • Studierende erwerben durch die Teilnahme an einem BIP mind. 3 ECTS.
  • Variante A (Präsenzphase an der EUF): Die EUF erhält eine Erasmus+ Förderung (sog. OS-Mittel/Organizational Support), die z. B. für Personalkosten, Material, Räumlichkeiten, Kommunikation, Aktivitäten, Verpflegung, Übersetzungen/Dolmetschen und vorbereitende Reisen verwendet werden kann. Die OS-Mittel sind abhängig von der Anzahl der reisenden Teilnehmenden: pro Person 400 EUR, maximal 8.000 EUR. Die reisenden Teilnehmenden erhalten von ihrer Hochschule ein Erasmus+ Stipendium für den Aufenthalt an der EUF. Die EUF-Teilnehmenden erhalten keine Erasmus+ Förderung.
  1. Anfrage Finanzierungsmöglichkeit:
    • Sie planen ein BIP und haben schon interessierte Partnerhochschulen gefunden? Wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Center (IC), um die Erasmus+ Förderung zu prüfen.
  2. Detailplanung:
    • Klären Sie Lehrinhalte, Zeiträume, ECTS-Anzahl und Teilnehmendenanzahl mit den beteiligten Hochschulen. Diese beantragen die Erasmus+ Förderung an ihrer Hochschule.
    • Spätestens 2 Monate vor der 1. BIP-Phase teilen Sie dem IC die Eckdaten des BIPs per Antragsformular mit.
    • Danach unterschreibt das IC einen Erasmus+ Kooperationsvertrag mit allen BIP-Partnerhochschulen.
  3. Auswahl der Teilnehmenden:
    • Sie bzw. die Partnerhochschulen bewerben das BIP und wählen die Teilnehmenden aus.
    • Sie bzw. die Partnerhochschulen schicken dem IC die Teilnehmer*innenliste. Falls sich etwas an der Anzahl ändert, informieren Sie das IC schnellstmöglich: Die Erasmus+ Förderung kann nur gewährt werden, wenn die ursprünglich bewilligte Anzahl erreicht wurde!
  4. Weitere Kommunikation mit den Teilnehmenden und Erasmus+ Auszahlung:
    • Sie stellen den Teilnehmenden Informationsmaterial zur Verfügung (z.B. Anreise, Unterkunftsmöglichkeiten, BIP-Lehrinhalte, Letter of Confirmation).
    • Die Studierenden der Partnerhochschulen erstellen ein Online Learning Agreement (OLA), das von der EUF-Studiengangskoordination oder dem IC unterschrieben wird.
    • 80 % der Erasmus+ Organisationsmittel ("OS-Mittel") werden auf dem Institutskonto bereitgestellt.
  5. BIP-Durchführung (Präsenz und online)
  6. Teilnahmezertifikat und Erasmus+ Auszahlung:
    • Sie erstellen für die Teilnehmenden ein Transcript of Records/einen Teilnahmenachweis.
    • Auszahlung der restlichen 20 % der OS-Mittel.
  1. Anfrage Finanzierungsmöglichkeit:
    • Sie planen ein BIP und haben schon interessierte Partnerhochschulen gefunden? Wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Center (IC), um die Erasmus+ Förderung zu prüfen.
  2. Detailplanung:
    • Klären Sie Lehrinhalte, Zeiträume, ECTS-Anzahl und Teilnehmendenanzahl mit den beteiligten Hochschulen. Diese beantragen die Erasmus+ Förderung an ihrer Hochschule.
    • Spätestens 2 Monate vor der 1. BIP-Phase teilen Sie dem IC die Eckdaten des BIPs per Antragsformular mit.
    • Danach unterschreibt das IC einen Erasmus+ Kooperationsvertrag mit allen BIP-Partnerhochschulen.
  3. Auswahl der Teilnehmenden:
    • Sie bzw. die Partnerhochschulen bewerben das BIP und wählen die Teilnehmenden aus.
    • Spätestens 1 Monat vor der 1. BIP-Phase schicken Sie dem IC und der ausrichtenden Hochschule eine Teilnehmer*innenliste (Namen + Mailadresse). Anschließend erhalten die Teilnehmenden vom IC einen Registrierungslink.
  4. Weitere Kommunikation mit den Teilnehmenden und Erasmus+ Auszahlung:
    • Sie stellen den Teilnehmenden Informationsmaterial zur Verfügung (z.B. Anreise, Unterkunftsmöglichkeiten, BIP-Lehrinhalte).
    • Das International Center verschickt die Erasmus+ Unterlagen an die Teilnehmenden und ggf. Lehrenden. Studierende müssen ein Online Learning Agreement (OLA) erstellen, das von der Studiengangskoordination oder dem IC unterschrieben wird.
    • Die Teilnehmenden erhalten ihr Erasmus+ Stipendium vor der 1. BIP-Phase.
  5. BIP-Durchführung (Präsenz und online)
  6. Teilnahmezertifikat:
    • Die Teilnehmenden erhalten von der ausrichtenden Hochschule ein Transcript of Records/Teilnahmenachweis, das sie beim IC und ggf. im Studiengang einreichen.

Wenn Sie ein BIP organisieren möchten, füllen Sie bitte den Online-Antrag aus. Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor der ersten Phase des BIPs eingegangen sein. Je früher der Antrag eingereicht wird, desto höher sind die Chancen auf Bewilligung.

Nach der Bewilligung eines BIPs mit Präsenzphase im Ausland senden Sie dem International Center (erasmus-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de) die Mailadressen der EUF-Teilnehmenden. Anschließend übernimmt das International Center alle weiteren Schritte für die Erasmus+ Förderung.

Antragsportal Erasmus+ BIP

Um eine Förderung für Ihren Lehraufenthalt während einer BIP-Präsenzphase im Ausland zu erhalten, füllen Sie bitte zusätzlich den Antrag auf STA-Mobilität aus.

Antragsportal Erasmus+ STA-/STT-Mobilität

Ihre Ansprechpartnerin: