Laptop und Zeitung
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Offizielle Pressemitteilungen der Europa-Universität Flensburg (EUF)

Die Landesrektorenkonferenz fordert Nachbesserungen an der Novelle des Hochschulgesetzes

Die LRK nimmt Stellung zu den Änderungen der Novelle des Hochschulgesetzes

Die Landesrektorenkonferenz begrüßt ausdrücklich viele der Änderungen in der Novelle des Hochschulgesetzes. Nach dem zweijährigen konstruktiven Abstimmungsprozess sind jedoch einige höchst kritische Änderungen aufgenommen worden, die in den jetzt vorgelegten Details bislang weder mit den Hochschulen diskutiert noch abgestimmt wurden.

Zu folgenden Änderungsabsichten möchten wir daher Stellung beziehen:

Alle Sitzungen des Senats und der Fachbereichskonvente sollen öffentlich werden

Der Senat ist das Aufsichtsgremium des Präsidiums. Hier werden hochschulinterne kontroverse Themen und strategische Überlegungen im Vertrauen mit der Hochschulöffentlichkeit diskutiert. Wenn künftig alle Sitzungen öffentlich sein werden, wird es notwendig sein, dass diese Themen in den nicht-öffentlichen Teil verlegt werden. Die Folge ist ein Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit von den Diskussionen, also kein Zuwachs, sondern eine Reduktion interner Partizipation. Gleiches gilt für die Konvente.

Einführung eines Erweiterten Senats als weiteres Gremium

Mit dem Erweiterten Senat wird ein bürokratisches Monstrum mit über 60 Mitgliedern erschaffen, das für nur sehr wenige Entscheidungen zuständig sein wird. Aufwand und Ertrag stehen in keinerlei vernünftigen Verhältnis: Hier werden die Hochschulen aus unserer Sicht zu Leidtragenden einer primär symbolischen Entscheidung. Die beabsichtigte Parität der Mitglieder wird nicht hergestellt, da die Mitgliedsgruppe des wissenschaftlichen Dienstes und die Mitgliedsgruppe des technisch-administrativen Personals im Gegensatz zu den beiden anderen Mitgliedsgruppen unterrepräsentiert sind.

Doppelzuständigkeiten Hochschulrat/Senat

Es wird durch die neuen Regelungen (z.B. Einvernehmensregelung mit dem Senat über die Satzung über Qualitätssicherung und den Struktur- und Entwicklungsplan) das bereits bestehende Problem der Doppelstrukturen weiter verschärft, was dazu führen wird, dass Entscheidungsprozesse wesentlich länger dauern werden und mehr Bürokratie aufgebaut wird.

Einladung des Ministeriums zu allen Hochschulratssitzungen

Die Hochschulen stehen einer transparenten und intensiven Zusammenarbeit mit dem Ministerium offen gegenüber. Die ständige Anwesenheit des Ministeriums bei Sitzungen des Hochschulrates führt jedoch dazu, dass bestimmte Diskussionen nicht mehr angemessen offen geführt werden können.

Berichtspflicht über die Ergebnisse  drittmittelfinanzierter Forschungsprojekte gegenüber der Ethikkommission

Diese Berichtspflicht betrifft jährlich mehrere Hundert Drittmittelprojekte. Die – ehrenamtlich arbeitende – Ethikkommission wird mit der Vielzahl der Forschungsergebnisberichte überfordert.

Weitgehende Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen

Die Notwendigkeit einer prinzipiellen Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen kann diskutiert werden. Die im Änderungsantrag aufgeführten Ausnahmeregelungen einer generellen Befreiung von Anwesenheit entsprechen jedoch nicht der Logik von Studium und Lehre. Die Gleichsetzung von Vorlesungen und Seminaren ist wissenschaftsfremd, Erkenntnis entsteht im Gegensatz zu Wissen aus Dialog und Debatte. Die vorgesehenen Änderungen im Gesetzestext führen beispielsweise dazu, dass für Grammatikübungen Anwesenheitspflicht möglich ist, für forschungsorientierte Projektseminare aber nicht. Da Seminare von der Beteiligung innerhalb der Veranstaltung leben, ist die Anwesenheitspflicht in Seminaren beizubehalten.

Insgesamt werden die vorgesehenen Einzelregelungen  aus Sicht der Hochschulen zu massiver zusätzlicher Bürokratie, zu Doppelzuständigkeiten, weniger Transparenz  und Überregulierung führen. Gleichzeitig wird die Hochschulautonomie eingeschränkt. Dies bedauern wir sehr.

Die schleswig-holsteinischen Hochschulen sehen dringenden Gesprächsbedarf und fordern angesichts der Vielzahl von unerwarteten Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen eine zweite Anhörung noch vor der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes.

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