Forschungsdaten-Policy

Forschung erfordert einen gewissenhaften und planvollen Umgang mit Forschungsdaten, wenn sie den hohen wissenschaftlichen Ansprüchen an Transparenz, Sichtbarkeit, Nachhaltigkeit sowie Qualität genügen will.

Als Forschungsdaten werden alle im Rahmen eines Forschungsvorhabens anfallenden Daten bezeichnet, unabhängig von Typ, Format, Umfang und Version. Das Forschungsdatenmanagement umfasst alle Stufen des Datenlebenszyklus: Planung, Erhebung, Auswertung/Verarbeitung, Sicherung, Dokumentation, Archivierung, Verbreitung und Nachnutzung.

Um die im Besonderen Kodex Forschung sowie der Satzung zur guten wissenschaftlichen Praxis festgeschriebenen Grundsätze von Transparenz und Professionalisierung des Forschungsprozesses für den Bereich Forschungsdatenmanagement zu explizieren, hat der Senat am 27.09.2023 die folgende Policy zum Umgang mit Forschungsdaten beschlossen.


Forschungsdaten-Policy der Europa-Universität Flensburg

Präambel

Die Europa-Universität Flensburg (EUF) erkennt an, dass Forschung, die den hohen wissenschaftlichen Ansprüchen an Transparenz, Sichtbarkeit, Nachhaltigkeit sowie Qualität genügen will, auf einem gewissenhaften und planvollen Umgang mit Forschungsdaten fußen muss.

Die Einhaltung aller rechtlichen und ethischen Gesichtspunkte sowie die Besonderheiten der einzelnen Fächerkulturen stehen dabei klar im Mittelpunkt. Dem Schutz personenbezogener Forschungsdaten gilt oberste Priorität.

Die EUF schafft geeignete Rahmenbedingungen, um ihre Wissenschaftler*innen bei der Umsetzung dieser Anforderungen ausreichend zu unterstützen. Die entsprechenden Kontaktstellen und Gremien zu Forschungsdatenmanagement, Datenschutz und Ethik stehen allen Angehörigen der Universität zur Verfügung.

Definition

Als Forschungsdaten werden alle im Rahmen eines Forschungsvorhabens anfallenden Daten bezeichnet, unabhängig von Typ, Format, Umfang und Version. Das Forschungsdatenmanagement umfasst alle Stufen des Datenlebenszyklus: Planung, Erhebung, Auswertung/Verarbeitung, Sicherung, Dokumentation, Archivierung, Verbreitung und Nachnutzung.

Geltungsbereich

Die Forschungsdaten-Policy gilt für alle Mitglieder und Angehörige der EUF. Sie schließt Gastforschende und -lehrende ein und erstreckt sich ebenfalls auf Kooperationen mit externen Partner*innen und Einrichtungen. Abweichende Anforderungen im Rahmen der Drittmittelförderung, sind vorrangig zu behandeln.

Anforderungen an die Verarbeitung von Forschungsdaten

Das Forschungsdatenmanagement erfolgt unter Einhaltung der aktuellen fachlichen Standards und Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Angaben zu den erhobenen Daten (Metadaten, rechtliche und ethische Erwägungen), Verantwortlichkeiten, Datenverbleib (Publikation, Archivierung), Nutzungsrechte und Nachnutzung werden in einem Datenmanagementplan dokumentiert.

Ein öffentlicher Zugang zu Forschungsdaten soll – sofern keine rechtlichen oder ethischen Einwände vorliegen – grundsätzlich gewährt werden und ist Grundlage für deren Nachnutzung. Zu diesem Zweck ist die Verwendung persistenter Identifikatoren (DOI u.a.) ausdrücklich empfohlen.

Verantwortlichkeiten, Rechte, Pflichten

Die Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten liegen gleichermaßen bei den Forschenden und der Universität.

Forschung und Lehre

Das Forschungsdatenmanagement folgt allen organisatorischen, gesetzlichen, institutionellen und anderen vertraglichen und rechtlichen Vorgaben.

Die Expertise hinsichtlich fachspezifischer Bedarfe und Herangehensweisen kann ausschließlich bei den Fächern und ihren Forschenden liegen. Ihnen obliegt es daher, sich mit den für sie und in ihren Fachgesellschaften gültigen Datenmanagement-Standards auseinanderzusetzen und diese einzuhalten.

Universität

Die EUF nimmt ihre Verantwortung gegenüber ihren Angehörigen wahr, indem Sie eine zentrale, überfachliche Beratungsstruktur einrichtet, die den Zugang zu nationalen und internationalen Repositorien gewährleistet und von der Projektplanung bis zum Projektende in Fragen des Forschungsdatenmanagements berät.

Die Universität verschafft ihren Mitgliedern und Angehörigen Zugang zu Forschungsdaten und kooperiert mit wissenschaftlichen Partnereinrichtungen im Rahmen von Forschungsdatenmanagement und -infrastrukturen. Sie stellt einen zentralen Zugang zu den von ihren Forschenden veröffentlichten Forschungsdaten – auch in externen Repositorien – mittels eines Forschungsinformationssystems her, um die Forschungsleistungen der Universität zu dokumentieren und zu würdigen.

Sie bietet außerdem Informationsmaterialien und Schulungen an, um Grundkompetenzen im Datenmanagement (Data Literacy) auf allen Ausbildungsstufen zu gewährleisten. Sie ist bestrebt, den administrativen Aufwand durch organisatorische und technische Maßnahmen klein zu halten.

Ansprechpersonen zur Unterstützung werden gesondert bekannt gegeben.

Gültigkeit

Die vorliegende Policy wurde am 27.09.2023 vom Senat der EUF verabschiedet und tritt umgehend in Kraft.

Evaluation

Diese Policy wird dreijährig durch die beteiligten Zentraleinrichtungen und Gremien auf ihre Aktualität überprüft, um sie an aktuelle Anforderungen, infrastrukturelle Entwicklungen und Bedarfe der Forschenden anzupassen.

Kontaktperson