Ethikkommission

Die Ethikkommission beurteilt auf Antrag ethische Aspekte wissenschaftlicher Forschungsprojekte am Menschen. Ethische Aspekte beinhalten u.a. den Schutz und die Verpflichtung zur Anonymisierung, bzw. Pseudonymisierung, sensibler personenbezogener Daten, den sicheren Umgang mit Studienteilnehmern und vulnerablen Gruppen sowie Vorkehrungen zur Freiwilligkeit und informierten Teilnahme. Forschungsprojekte, die diese sensiblen Aspekte berühren bedürfen u.U. eines Ethikvotums. Der Antrag für ein Ethikvotum beinhaltet eine Selbstprüfung, die den Umgang mit ethisch sensiblen Daten und Personen anzeigt und einen standardisierten Umgang definiert. Mitglieder und Angehörige der EUF können ein Votum der Ethikkommission nach eingehender Selbstprüfung und Reflexion der verwendeten Forschungsziele und -methoden einholen (siehe Informationen zur Antragstellung). Bitte beachten Sie, bei Forschung in Schulen kann das Ethikvotum der Ethikkommission nicht die ministerielle Erlaubnis ersetzen.

Ob für Abschlussarbeiten oder Promotionen ein Ethikvotum erforderlich ist, ist in jedem Fall mit der Betreuerin/ dem Betreuer zu klären (zum Beispiel als Erfordernis eines Drittmittelgebers oder Publikationsorgans). Unabhängig von der möglichen Erfordernis eines Ethikvotums sind Betreuer/ Innen aufgefordert, ihren Studierenden forschungsethische Standards zu vermitteln und auf ihre Einhaltung zu dringen.

Mitglieder

Entsprechend der Satzung des Zentralen Ethikausschusses und der Ethikkommission der Europa-Universität Flensburg wird die Ethikkommission durch den Zentralen Ethikausschuss auf Vorschlag des Präsidiums für zwei Jahre gewählt. Mitglieder der Ethikkommission sind zwei Professor*innen und ein*e Post-Doc. Daneben werden zwei Professor*innen und ein*e Post-Doc als stellvertretende Mitglieder gewählt.

Der Zentrale Ethikausschuss wählte auf seiner Sitzung am 09.11.2023 folgende Personen in die Ethikkommission:

Mitglieder:

·         Prof. Dr. Christof Roos (Kommissionsvorsitzender)

·         Prof. Dr. Simone Pülschen

·         PD Dr. Ines Schindler (stellvertretende Kommissionsvorsitzende)

Stellvertretende Mitglieder:

·         Prof. Dr. Claudius Gräbner-Radkowitsch

·         Prof. Dr. Andrea Kleeberg-Niepage

·         Dr. Sören Olav Carlson

Die Amtszeit der Ethikkommission begann mit ihrer konstituierenden Sitzung am 14.12.2023. Zugleich wurden in der konstituierenden Sitzung der Kommissionsvorsitzende und seine Stellvertreterin von den Mitgliedern der Ethikkommission gewählt.

Beantragung von Ethikvoten

Aktuell präzisiert die Ethikkommission das Antragsverfahren. Sobald die Ethikkommission Anträge zur Erstellung eines Ethikvotums entgegennehmen kann, erfolgt eine Information an die Hochschulöffentlichkeit.

Eine Hilfestellung zur Prüfung der Erforderlichkeit eines Ethikvotums finden Sie auf der Webseite des Rats für Sozial- und WirtschaftsDaten (RatSWD) unter: https://www.konsortswd.de/themen/best-practice-forschungsethik/forschende/ethikvoten/

Informationen zur Antragstellung

Als antragsberechtigt gilt jede/r an der EUF forschende/r Mitarbeiter/in.

Die Bearbeitungsdauer liegt bei ca. 4 Wochen nach Einreichung aller relevanten Unterlagen.

Bitte füllen Sie das PDF "Antragsformular Ethikvotum" aus. Anschließend senden Sie das Formular, gegebenenfalls mit Anlagen, an ethikkommission-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de