Promotion an der Fakultät III
Der Promotionsausschuss unterstützt Sie bei allen Fragen und Anliegen zu Ihren Promotionsleistungen. Er begleitet jedes Promotionsverfahren – vom Antrag auf Zulassung, über die Bestellung der Prüfungskommission bis zur Urkundenerstellung.
Reichen Sie Anträge auf Zulassung zum Promotionsverfahren bitte bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin bei der Geschäftsführung ein. Andernfalls können wir Ihren Antrag erst wieder in der darauffolgenden Sitzung behandeln.
Promotionsordnung der Fakultät III
Untenstehend finden Sie einen Link zu den Lesefassungen aller Satzungen und Ordnungen der Europa-Universität Flensburg. Die Promotionsordnung der Fakultät III finden Sie im Bereich "Forschung und Lehre" oder nutzen Sie wahlweise die Suchfunktion Ihres Browsers (Strg+F), um die Satzung auf der Seite zu suchen.
Ihre Ansprechperson bei Fragen
Marie-Luise Ellingen
Geschäftsführung des Promotionsausschusses
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Promovieren an der EUF
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