Anträge für Personalangelegenheiten

Das Präsidium hat für die derzeitigen Verfahren für Personalmaßnahmen eine Informationsseite (Seitennr. 58730) mit einem Merkblatt und FAQs eingerichtet. 

Bitte richten Sie sich bei der Beantragung von Personalmaßnahmen nach der im Merkblatt dargestellten Vorgehensweise. Für die Beantragung über das Dekanat bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen, damit das Dekanat die erforderliche Stellungnahme verfassen kann.

Die Anträge sind in elektronischer Form bei Geschäftsführung: fk2.gf-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de (Vertretung: Dekanatssekretariat fk2.sek-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de) einzureichen.

Aktuelle Formulare für Tarifbeschäftigte: hier

Weitere Informationen für Verbeamtete: hier

Einreichung der Lehraufträge

Die Anträge auf Lehraufträge sind elektronisch bei Dekanatssekretariat: fk2.sek-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de (Vertretung: Geschäftsführung fk2.gf-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-@uni-flensburg.de) einzureichen.

Bei neuen Lehrbeauftragen müssen die Zeugnisse, der Lebenslauf (elektronisch) sowie der Personalbogen (in Papierform) eingereicht werden. 

Zu beachten sind die aktuellen Formblätter: hier sowie das Merkblatt “Lehraufträge”

Erklärung über die Erfüllung der Lehrverpflichtung

Die Erklärungen über die erfüllte Lehre sind elektronisch bei Dekanatssekretariat: fk2.sek@uni-flensburg.de (Vertretung: Geschäftsführung fk2.gf@uni-flensburg.de) nach Semesterende einzureichen.

Aktuelles Formular finden Sie hier:

Projektförderung an der Fakultät II

Die Fakultät fördert Projekte in Studium & Lehre, Transfer oder Forschung mit bis zu 1000 Euro, die durch institutsübergreifende Zusammenarbeit ausgeführt werden. Alle Mitglieder der Fakultät sind antragsberechtigt, Anträge von Studierenden werden besonders gerne gesehen.

Voraussetzungen: es müssen mindestens drei Institute beteiligt sein (davon mindestens zwei aus der Fakultät II), es muss ein klares Projektziel artikuliert werden, Institute können größere Projekte (über 1000 Euro) aus eigenen Mitteln bezuschussen

Prozedere: Einreichen einer Projektbeschreibung von max. zwei Seiten beim Sekretariat der Fakultät; Budget ist frei verwendbar (im üblichen Rahmen der Richtlinien der EUF/des Landes SH); der Antrag sollte ausweisen, wofür das Geld verwendet wird und in welchem Zeitrahmen das Projekt laufen soll.

Thematisch sind die Antragsteller*innen völlig frei; Projekte, die einen hohen Fakultätsbezug oder Außenwirkung versprechen, können bei sonst gleicher Qualität den Vorzug erhalten. Es wird erwartet, dass nach Durchführung des Projektes ein kurzer Bericht dem Dekanat vorgelegt wird, der auf dem Tag der Fakultät II im Jahre 2026 vorgestellt werden kann.

Entscheidung: Eine Entscheidung wird vom Dekanat bekannt gegeben.

Erstattung von Barauslagen

Für die Erstattung von Barauslagen, die aus Fakultätsmitteln bezahlt werden, müssen die Originalbelege mit ausgefülltem Formblatt im Dekanat der Fakultät II eingereicht werden.

Für die Honorare, die aus Fakultätsmitteln bezahlt werden, müssen die Belege mit ausgefülltem Formblatt im Dekanat der Fakultät II eingereicht werden.