Anträge für Personalangelegenheiten
Das Präsidium hat für die derzeitigen Verfahren für Personalmaßnahmen eine Informationsseite (Seitennr. 58730) mit einem Merkblatt und FAQs eingerichtet.
Bitte richten Sie sich bei der Beantragung von Personalmaßnahmen nach der im Merkblatt dargestellten Vorgehensweise. Für die Beantragung über das Dekanat bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen, damit das Dekanat die erforderliche Stellungnahme verfassen kann.
Die Anträge sind in elektronischer Form bei Geschäftsführung: fk2.gf-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Aktuelle Formulare für Tarifbeschäftigte: hier
Weitere Informationen für Verbeamtete: hier
Einreichung der Lehraufträge
Die Anträge auf Lehraufträge sind elektronisch bei Dekanatssekretariat: fk2.sek-TextEinschliesslichBindestricheBitteEntfernen-
Bei neuen Lehrbeauftragen müssen die Zeugnisse, der Lebenslauf (elektronisch) sowie der Personalbogen (in Papierform) eingereicht werden.
Zu beachten sind die aktuellen Formblätter: hier
Erklärung über die Erfüllung der Lehrverpflichtung
Die Erklärungen über die erfüllte Lehre sind elektronisch bei Dekanatssekretariat: fk2.sek@uni-flensburg.de (Vertretung: Geschäftsführung fk2.gf@uni-flensburg.de) nach Semesterende einzureichen.
Aktuelles Formular finden Sie hier:
Projektförderung an der Fakultät II
Die Fakultät fördert Projekte in Studium & Lehre, Transfer oder Forschung mit bis zu 1000 Euro, die durch institutsübergreifende Zusammenarbeit ausgeführt werden. Alle Mitglieder der Fakultät sind antragsberechtigt, Anträge von Studierenden werden besonders gerne gesehen.
Voraussetzungen: es müssen mindestens drei Institute beteiligt sein (davon mindestens zwei aus der Fakultät II), es muss ein klares Projektziel artikuliert werden, Institute können größere Projekte (über 1000 Euro) aus eigenen Mitteln bezuschussen
Prozedere: Einreichen einer Projektbeschreibung von 1-2 Seiten bis zum 30.9.2024 beim Sekretariat der Fakultät; Budget ist frei verwendbar (im üblichen Rahmen der Richtlinien der EUF/des Landes SH); der Antrag sollte ausweisen, wofür das Geld verwendet wird und in welchem Zeitrahmen das Projekt laufen soll.
Es können bis zu 2 Projekte gefördert werden.
Thematisch sind die Antragsteller!nnen völlig frei; Projekten, die einen hohen Fakultätsbezug oder Außenwirkung versprechen, können bei sonst gleicher Qualität den Vorzug erhalten. Es wird erwartet, dass nach Durchführung des Projektes ein kurzer Bericht dem Dekanat vorgelegt wird, der auf dem Tag der Fakultät II im Jahre 2025 vorgestellt werden kann.
Entscheidung: Eine Entscheidung wird zum 15.10.2024 vom Dekanat bekannt gegeben.