Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer Zulassung zum B.A. European Cultures and Society! 
Hier finden Sie einige wichtige Informationen, die Ihnen den Einstieg erleichtern sollen. 

* Update aufgrund der Corona-Situation: 

Die Lehrveranstaltungen für die Erstsemesterstudierenden beginnen am 12. Oktober. Das Herbstsemester 2020/21 wird als Online-Semester beginnen und aller Wahrscheinlichkeit nach bis zum Ende so weitergeführt werden. Es wird erwartet, dass die Studierenden im März 2021 nach Flensburg zurückkehren, um ihr Präsenzstudium wieder aufzunehmen. 

Zulassungsbescheid

1) Bitte beantworten Sie die E-Mail, die Sie erhalten haben, wie folgt: 

Beantworten Sie die E-Mail an: zulassung2@uni-flensburg.de

Schreiben Sie in der Betreff-Zeile: "Zulassung B.A. EUCS" 

Schreiben Sie dann bitte folgenden Text: "Hiermit akzeptiere ich den Studienplatz an der Europa-Universität Flensburg. 

Name(n), Vorname(n), Bewerbungsnummer" 

2) Stellen Sie alle für die Immatrikulation (Einschreibung) erforderlichen Unterlagen zusammen 

Unterlagen zur Immatrikulation: 

1. Exmatrikulationsbescheinigung (für den Fall, dass Sie zuvor an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben waren) 

2. Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung – Sowohl Studierende aus EU- als auch aus Nicht-EU-Staaten müssen eine Krankenversicherungsbescheinigung von einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse beifügen, die bestätigt, dass ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) oder ihre Krankenversicherung in Deutschland gültig ist. (Sollten Sie dieses Dokument nicht im Voraus beschaffen können, können Sie es zu einem späteren Zeitpunkt im Sekretariat, Gebäude Helsinki, HEL 018, abgeben.) 


* Ausnahme aufgrund der Corona-Situation: Internationale Studierende, die am EUS/EUCS-Studiengang eingeschrieben sind, müssen im Herbstsemester 2020/21 keinen Krankenversicherungsnachweis einreichen, sofern sie das Online-Semester von ihrem Heimatland aus absolvieren. Fügen Sie in diesem Fall bitte einen Nachweis bei, dass Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, oder eine Selbsterklärung, dass Sie während des gesamten Fachsemesters nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen werden. 

3. Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags 

4. Nachweis über die Zahlung der Immatrikulations-/Einschreibgebühr (25,00 EUR) 

5. Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Studiengangs (oder, falls noch nicht vorhanden, Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken) 

* Ausnahme aufgrund der Corona-Situation: Die EUF wird diese im Herbstsemester 2020/21 nicht prüfen. 

6. Kopie Ihres Reisepasses/Personalausweises 

7. Kopie der ersten Seite des Zulassungsbescheids, den Sie erhalten haben. 

Senden Sie dann bitte alle Unterlagen vor Ablauf der in Ihrem Zulassungsbescheid gesetzten Frist auf dem Postweg an: 

Europa-Universität Flensburg 
Zulassungsstelle 
Auf dem Campus 1 
24943 Flensburg 

Oder geben Sie die Unterlagen persönlich ab bzw. legen sie in den Briefkasten Nr. 18 im Helsinki-Gebäude. 

* Ausnahme für das Jahr 2020: Aufgrund der Corona-Situation weltweit, können die Unterlagen zur Immatrikulation dieses Jahr per E-Mail – mit dem Hinweis "Unterlagen zur Immatrikulation" in der Betreff-Zeile – an eucs@uni-flensburg.de übermittelt werden. 

Frist 

Die Unterlagen müssen bis zu dem in Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführten Datum bei uns eingegangen sein. 

Vor Ihrer Ankunft

Vor der Ankunft 

Für den Fall, dass bei der nächstgelegenen deutschen Botschaft viele Visaanträge eingegangen sind, legen Sie bitte Ihren Visum-/Interviewtermin so früh wie möglich fest, damit Sie Ihr Visum rechtzeitig für die Immatrikulation (Einschreibung) an der Europa-Universität Flensburg erhalten. 

Internationale Studierende (von außerhalb der EU) benötigen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein von den zuständigen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften oder Generalkonsulate) im Heimatland der Antragstellerin/des Antragstellers ausgestelltes Visum für den Aufenthalt zu Ausbildungszwecken (oder Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken). Studierende, die in Deutschland studieren möchten, sollten sich frühzeitig im Detail über die Visabestimmungen informieren und sollten nicht mit einem Touristen-/Besuchervisum einreisen. Ein Touristen-/Besuchervisum kann nicht nachträglich in ein Visum für den Aufenthalt zu Studienzwecken oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung umgewandelt werden. Selbst wenn die Einreise nach Deutschland aus Ihrem Land in der Regel visumfrei ist, müssen Sie im Voraus ein Visum beantragen. Studierende aus den USA und KOREA beispielsweise müssen ein Visum beantragen. 

Benötigte Unterlagen: 

  • Gültiger Reisepass 
  • Nachweis einer Krankenversicherung (mit Angabe von Beginn und Ende des Versicherungsschutzes sowie des Leistungsumfangs) 
  • Finanzierungsnachweis (mindestens 10.236 Euro pro Jahr)* 
  • Zulassungsbescheid/Bescheinigung der deutschen Hochschule über die Aufnahme 
  • Visa Bewerbungsunterlagen 

Weitere Informationen finden Sie in diesem Dokument (in englischer Sprache). 

* Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der angenommene jährliche Regelbedarf 10.332 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier

Nach der Ankunft 

Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft bei der Ausländerbehörde melden, um einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis kostet 100 Euro (eine Verlängerung kostet 80 Euro). Die gesamte Abwicklung kann bis zu 2 Monate dauern. Der eAT ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit einigen elektronischen Funktionen. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und, ab einem Alter von 6 Jahren, zwei Fingerabdrücke) sowie die Karteninhaberin/den Karteninhaber betreffende Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion und enthält eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), auch Unterschriftsfunktion genannt. Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen sich zudem im Rathaus in Flensburg (Bürgerbüro) anmelden. 

Studierende aus EU-Staaten müssen sich nur im Rathaus in Flensburg (Bürgerbüro) anmelden. 

Wohnheime 

Die Europa-Universität Flensburg verfügt über 5 Wohnheime. Aufgrund der stetig steigenden Zahl an Studierenden in der Stadt Flensburg ist es jedoch schwieriger geworden, eine Unterkunft zu finden.  
Hier erfahren Sie mehr über die Wohnheime. 
Und hier können Sie sich für einen Wohnheimplatz bewerben. 

Andere Möglichkeiten 

Neben den Wohnheimen gibt es über die ganze Stadt verteilt weitere Angebote. 

Das International Center [10066] bietet einige Alternativen. 

Weitere Optionen können Sie beispielsweise hier, hier, hier oder hier finden. 

Hotels 

Sollten Sie eine Unterkunft für einen kurzen Zeitraum suchen, gibt es in der Stadt zahlreiche Hotels, wie beispielsweise: 

Flensbed Hostel & BoardingHouse (http://www.flensbed.de/

Bahnhofstraße 28. In der Nähe des Munketoft-Campus. Kostenloses WiFi. Preis: 35 – 45 Euro pro Nacht. 

Hostel Flensburg (http://www.hostel-flensburg.de/

Zur Exe 23, 24937 Flensburg, in der Nähe der Exe. Kostenloses WiFi. Preis: 35 – 45 Euro pro Nacht. 

Hotel am Rathaus*** (http://www.hotel-am-rathaus.com/

Rote Straße 32 – 34, 24937 Flensburg. Im Stadtzentrum. Kostenloses WiFi. Preis: 64 Euro pro Nacht. 

Hotel am Fjord*** (https://www.hotelamfjord.de/

Wilhelmstraße 1, 24937 Flensburg. Im Stadtzentrum. Kostenloses WiFi, inkl. Frühstück. Preis: 65 Euro pro Nacht. 

Süderhofenden 14, 24937 Flensburg. Im Stadtzentrum. Kostenloses WiFi, inkl. Frühstück. Preis: 72 Euro pro Nacht. 

Hotel Xenia (http://www.hotelxenia.de/

Süderfischerstraße 2, 24937 Flensburg. Im Stadtzentrum. Kostenloses WiFi, inkl. Frühstück. Preis: 75 Euro pro Nacht. 

Dittmers Gasthof (http://www.dittmersgasthof.de/

Neumarkt 2, 24937 Flensburg. Im Zentrum. Preis: 80 Euro pro Nacht. 

Falls Sie eine Ferienwohnung reservieren möchten, klicken Sie auf folgenden Link: 

Hilfe! 

Von Mitte August bis Mitte November werden speziell neue Studierende von den CampusEngeln der Europa-Universität Flensburg International, einem Team aus deutschen und internationalen Studierenden aus verschiedenen Ländern, betreut, um ihnen den Einstieg in das Leben an der Hochschule zu erleichtern. In dieser Zeit können Sie sich auch an diese motivierten Studierenden wenden, wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft in Flensburg benötigen. Sie erreichen die CampusEngel unter campusengel@uni-flensburg.de (nur in dieser Zeitperiode). 

Hier erfahren Sie mehr über die Engel (in deutscher und englischer Sprache). 

In Deutschland unterliegen alle Studierenden bis 30 Jahre der gesetzlichen Krankenversicherung (zurzeit ca. 106 Euro monatlich). 
Sollten Sie aus einem Land kommen, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, und über eine ausreichende Krankenversicherung in Ihrem Heimatland verfügen, sind Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit bzw. für die Dauer Ihres Studienaufenthalts in Deutschland automatisch gesetzlich versichert. 
Um von der Krankenversicherungspflicht befreit zu werden, müssen Sie Ihre EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte) oder einen anderen Nachweis der Krankenversicherung in Ihrem Heimatland mitbringen und einreichen. 

Wichtige Information: Alle Studierenden müssen entweder bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert oder – auf Antrag – von der Krankenversicherungspflicht befreit worden sein. Ohne einen entsprechenden Nachweis, dass sie von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, erhalten Studierende ihren Studierendenausweis und ihr Semesterticket nicht. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Antrag nur innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise in Deutschland gestellt werden kann. Andernfalls müssen Sie mit ernsthaften Folgen rechnen. 

Das Study-Buddy-Programm ist ein Mentoring-Programm für internationale und deutsche Studierende. Es fördert das interkulturelle Leben an den Hochschulen in Schleswig-Holstein und den Kontakt und Austausch zwischen deutschen und internationalen Studierenden. Weitere Informationen und die Anmeldung zum Study-Buddy-Programm (Online-Formular) finden Sie hier

Nach Ihrer Ankunft

Immatrikulation (Einschreibung) an der Europa-Universität Flensburg – sie muss beim Studierendensekretariat erfolgen. Hier finden Sie ausführlichere Informationen über die erforderlichen Unterlagen und zum Standort.

Aufenthaltserlaubnis (Studierende aus Nicht-EU-Staaten):

Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft bei der Ausländerbehörde melden, um einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis kostet 100 Euro (eine Verlängerung kostet 80 Euro). Die gesamte Abwicklung kann bis zu 2 Monate dauern. Der eAT ist eine Plastikkarte im Scheckkartenformat mit einigen elektronischen Funktionen. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und, ab einem Alter von 6 Jahren, zwei Fingerabdrücke) sowie die Karteninhaberin/den Karteninhaber betreffende Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion und enthält eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), auch Unterschriftsfunktion genannt.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen sich zudem im Rathaus in Flensburg (Bürgerbüro) anmelden.

Studierende aus EU-Staaten müssen sich nur im Rathaus in Flensburg (Bürgerbüro) anmelden.

Ausführlichere Informationen zum Thema "Nach der Ankunft" finden Sie hier: https://www.uni-flensburg.de/portal-internationales/nach-flensburg-kommen/moin-campus-network-support/phase-1-welcome-support/nach-der-ankunft/. 

Nach Ihrer Immatrikulation (Einschreibung) an der Europa-Universität Flensburg erhalten Sie die folgenden wichtigen persönlichen Gegenstände/Informationen:

  • Ihren Studierendenausweis (der Sie als Studierende/Studierenden der Europa-Universität Flensburg ausweist und mit dem Sie vergünstigten Eintritt zu Museen, Theater, Konzerten, Kinos etc. erhalten)
  • Ihr Semesterticket (das während des entsprechenden Fachsemesters zur kostenlosen Busfahrt innerhalb der Stadt Flensburg und bis nach Glücksburg berechtigt)
  • Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse (welche für alle offiziellen Mitteilungen der Hochschule verwendet wird)
  • Ihre Campus-WLAN-Zugangsdaten
  • Ihre Studiport-Zugangsdaten (welche für Sie unentbehrlich sind, um sich für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anzumelden)

Sie müssen sich für jedes jeweils kommende Fachsemester zurückmelden, um Ihren Studierendenausweis und Ihr Semesterticket erneut zu erhalten. Diese Information und die entsprechenden Anweisungen, wie dies zu erfolgen hat, werden Sie nach der Immatrikulation (Einschreibung) erhalten – und können auch hier [10938] (unter "Rückmeldung") oder nachstehend unter "Studierendensekretariat" gefunden werden.
Die E-Mail-Adresse und die Zugangsdaten werden Sie nur einmal erhalten. Bewahren Sie diese Informationen während des gesamten Studiengangs an der Europa-Universität Flensburg sorgfältig auf.

Zuständigkeiten:

  • Immatrikulation
  • Rückmeldung (für jedes einzelne Fachsemester)
  • Adressänderung
  • Urlaubssemester
  • Umschreibung (Wechsel eines (Teil-)Studiengangs an der EUF)
  • Exmatrikulation (Entlassung von der Hochschule)

Bitte vergessen Sie nicht, sich in jedem (!) Semester für das jeweils kommende Fachsemester zurückzumelden. Zeiträume für die Rückmeldung: 

Für das jeweils kommende Herbstsemester: 1. Juni – 15. Juli Für das jeweils kommende Frühjahrssemester: 1. Dezember – 15. Januar

 Im Rahmen der Rückmeldung muss der Semesterbeitrag auf das folgende Bankkonto überwiesen werden: 

"Empfänger":"Studentenwerk Schleswig-Holstein"

 "Verwendungszweck": Ihre Matrikelnummer

Zweite Zeile bitte frei lassen.

Förde-Sparkasse Kiel

Kontoinhaber: Studentenwerk S.-H. BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21KIE IBAN-Nummer: DE68 2105 0170 0025 0018 50

Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeitrag innerhalb der oben genannten Fristen auf dem Konto des Studentenwerks eingegangen sein muss. Geben Sie die Überweisung daher rechtzeitig, unter Berücksichtigung der Banklaufzeiten, in Auftrag.

Beispiel eines Überweisungsauftrags

Kontakt zum Studierendensekretariat

Die Kontaktinformationen des Studierendensekretariats finden Sie auf dieser Seite [11477].

Moin Campus Netzwerk

Worum handelt es sich beim Moin Campus Network?

Moin Campus Network ist ein Dienstleistungsnetzwerk, das internationalen Studierenden Informationen und Unterstützung bietet, die sie benötigen, um ihren Aufenthalt und ihr Studium an der Europa-Universität Flensburg so angenehm wie möglich zu gestalten. 

Support

Europa-Universität Flensburg International organisiert jedes Jahr ein Team aus hochmotivierten Studierenden, die neue Studierende an der Europa-Universität Flensburg willkommen heißen – dies sind unsere Campus Engel [27076].

Sie stehen werktags, von morgens bis nachmittags, an der Information im Helsinki-Gebäude zur Verfügung, beantworten Fragen und bieten vielfältige Unterstützung beim Studieneinstieg.


Die Campus Engel unterstützen Studierende:

  • bei der Suche nach einer Unterkunft in Flensburg.
  • dabei, sich auf dem Campusgelände der Europa-Universität Flensburg zurechtzufinden.
  • bei allgemeinen Fragen zu Immatrikulation (Einschreibung), Krankenversicherung, Anmeldung im Rathaus etc.
  • bei der Eröffnung eines Bankkontos oder beim Kauf einer SIM-Karte.
  • dabei, sich in der Stadt Flensburg zurechtzufinden bzw. bestimmte Läden, Produkte etc. zu finden.
  • indem sie sie am Bahnhof abholen, wenn sie Hilfe benötigen.
  • indem sie Veranstaltungen für internationale Studierende organisieren, damit sie sich heimisch fühlen (die meisten dieser Veranstaltungen stehen auch deutschen Studierenden offen) – aktuelle Veranstaltungsinformationen finden Sie hier [13163].
  • etc.

Die Campus Engel stehen Ihnen von Mitte August bis Anfang November persönlich oder via E-Mail (campusengel@uni-flensburg.de) zur Verfügung.

Hier finden Sie weitere Informationen (in deutscher und englischer Sprache).

Das Studentenwerk Schleswig-Holstein stellt internationale Tutorinnen/Tutoren für die Wohnheime aller Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein zur Verfügung.

In Flensburg sind dies Emilie Birgfeld und Annika Braack. Sollte Ihnen eine Unterkunft in einem der Wohnheime der Europa-Universität Flensburg zugesprochen worden sein, stehen Ihnen die beiden Tutorinnen als Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Unterkunft oder dem Study-Buddy-Programm zur Verfügung.
Sollte Ihnen eine solche Unterkunft zugesprochen worden sein, kontaktieren Sie die Tutorinnen vor Ihrer Ankunft, damit sie alle Unterlagen, die unterzeichnet werden müssen, vorbereiten und Ihnen klare Anweisungen zum Vorgehen bei Ihrer Ankunft in Flensburg geben können.

Sie finden die Kontaktinformationen der Tutorinnen hier und hier.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der folgenden Seite der Europa-Universität Flensburg: Internationales: Nach Flensburg kommen [10064].

Auch die Internetseite des M.A. European Studies und der Fachschaft European Studies (studentische Vertretung des Master Studiengangs European Studies) enthalten interessante Informationen für Neulinge.

  • Sollten Sie Probleme mit Ihrem E-Mail-Account haben ...
  • Sollten Sie keinen Zugriff auf das Campus-WLAN haben ...
  • Sollten Sie irgendwelche Kopien benötigen ...
  • Sollten Sie sich beim Studiport nicht einloggen können ...
  • Sollten Sie irgendwelche technischen Probleme haben ...

werfen Sie bitte einen Blick auf die Informationen desZIMT(Zentrum für Informations- und Medientechnologien).

Sie finden die Homepage hier.

Das neue Studitalk (ab März verfügbar).

Erstattung des Semesterbeitrages

In 2020 können Sie, vorausgesetzt Sie haben Ihren Wohnsitz außerhalb der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, eine Teilerstattung des für die Zulassung zu diesem Herbstsemester bezahlten Semesterbeitrags beantragen

Nachstehend finden Sie das Formular für den Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags. Der Grund für den Antrag auf Erstattung lautet: 
§ 4 Abs. 7, Abwesenheit: Studienbezogene Abwesenheit von der Hochschule. In der Anlage finden Sie 
einen schriftlichen Nachweis, dass ich mich in diesem Fachsemester während mindestens 15 Wochen nicht in Schleswig-Holstein aufhalten werde 
(z. B. eine Bescheinigung der Zulassung an einer ausländischen Hochschule). 

Bitte denken Sie daran, Unterlagen beizufügen, die belegen, dass Sie Ihren Wohnsitz während dieses Semesters außerhalb der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg haben und wo das sein wird (z. B. Reisepass und aktuelle Adresse, zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung, mit Ihrer Adresse, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht in den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg haben, oder irgendein anderer Nachweis, dass Sie nicht in dieser Großregion leben). 

Senden Sie den Erstattungsantrag an das AStA-Büro – d. h. an den Allgemeinen Studierendenausschuss Ihrer Hochschule. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie unter: https://www.asta-uni-flensburg.de/contact/
Diese Erstattungsanträge/Erstattungen werden vollumfänglich vom AStA behandelt. Die Hochschule selbst hat mit diesen Erstattungen nichts zu tun. Wenden Sie sich daher im Zusammenhang mit der Erstattung des Semesterbeitrags für das Herbstsemester 2020/21 direkt an den AStA. 

Frist für den Antrag auf Erstattung: Nicht später als 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn. 

Download Formular

Es ist möglich, dass Sie von der Quarantänepflicht befreit werden, wenn Sie einen offiziell anerkannten/gültigen negativen COVID-19-Test vorweisen können.
 
Im Hinblick auf den Test stehen Ihnen 4 Möglichkeiten offen:


1. Durchführung des Tests in Ihrem Herkunftsland. Eine Liste der anerkannten Tests/Länder finden Sie auf der folgenden Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland vorgenommen worden sein.


2. Testung im neuen Corona-Testcenter am Flughafen Frankfurt (z. B. "Express-3": Ergebnis in 150 Min. = 79 Euro oder "Premium-6": Ergebnis in 6 Std. = 139 Euro). Testkapazität: 300 Tests pro Tag.
Weitere Informationen finden Sie hier oder hier.


3. Nach der Ankunft in Flensburg und dem Eintritt in die Quarantäne müssen sich Studierende beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden. Das Gesundheitsamt wird die Studierende/den Studierenden anrufen, um Informationen einzuholen. Im Rahmen dieses Gesprächs kann sich die Studierende/der Studierende für einen Covid-19-Test anmelden. Daraufhin wird eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts die Studierende/den Studierenden besuchen, um den Abstrich durchzuführen. Das Testresultat sollte innert zwei Tagen vorliegen. Ist der Test negativ, ist die Quarantäne beendet. Die Kosten von ungefähr 70 Euro müssen von den Studierenden übernommen werden.


4. Über den Hausarzt (was natürlich nur für Studierende in Frage kommt, die bereits einen Hausarzt in unserer Gegend haben).


Testcenter in Flensburg:

Von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr befindet sich ein kleiner Bus, das sogenannte "Corona-Mobil", ein mobiles Corona-Testcenter, auf dem Parkplatz P5 der Europa-Universität Flensburg. Sie finden es am Munketoft in Richtung Osttangent, in der Nähe der Ampel mit dem Zebrastreifen.

Erleichterungen bei der Nachweispflicht zur Einreise von Studierenden aus Drittstaaten:

Mit der graduellen Aufhebung der EU-weit geltenden Reisebeschränkungen für Einreisende aus Drittstaaten Anfang Juli 2020 ist auch für internationale Studierende und Forschende wieder eine Einreise zu Studien- bzw. Forschungszwecken nach Deutschland möglich. Bislang war dafür der Nachweis erforderlich, dass das Studium bzw. die Forschungstätigkeit nicht vom Ausland aus möglich sind. Die HRK (Hochschulrektorenkonferenz) und der DAAD hatten daraufhin gemeinsam Muster für sogenannte Präsenzbescheinigungen entworfen und Ihnen diese zur Verfügung gestellt.
Heute möchten wir Sie über eine erfreuliche Entwicklung in dieser Angelegenheit informieren:
Da sich mittlerweile abzeichnet, dass die Hochschulen das Wintersemester 2020/21 überwiegend in einer Mischung aus Online- und Präsenzveranstaltungen durchführen werden und die Kultusministerkonferenz (KMK) dies gegenüber dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) so bestätigte, wird bei Vorlage einer Hochschulzulassung allgemein von einer Präsenzpflicht ausgegangen.

Die Ausstellung einer zusätzlichen, individuellen Präsenzbescheinigung durch die Hochschulen ist deshalb laut BMI seit dem 11.09.2020 nicht mehr notwendig.
Für Forschende gilt Ähnliches: Der Nachweis der Präsenzerfordernis kann durch den Arbeitsvertrag bzw. die Aufnahmevereinbarung zwischen Forschenden und Hochschule bzw. Forschungseinrichtung erbracht werden. Die wirtschaftliche Notwendigkeit der Forschungstätigkeit muss nicht mehr gesondert glaubhaft gemacht werden, da nun bei einer Forschungstätigkeit an einer anerkannten Forschungseinrichtung (dazu zählen die staatlich anerkannten Hochschulen) von der wirtschaftlichen Notwendigkeit als Regelfall ausgegangen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite: www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html. Bitte beachten Sie, dass, unabhängig von den individuellen Einreisemöglichkeiten, unverändert die Quarantäneverordnungen der deutschen Bundesländer gelten.

Campuskarte