Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz und Beschwerdestelle

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. (§ 1 AGG)

Beschäftigte haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt fühlen. (§ 13 Abs. 1 AGG) Das Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) legt fest, dass zentrale Rechte des AGG für alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule gelten. (§ 14 Abs. 7 HSG). Damit haben insbesondere Studierende ebenfalls Beschwerderecht und sind vor Benachteiligungen zu schützen.

Die Universität trägt Verantwortung dafür, dass betroffenen Personen und ihren Unterstützer*innen durch die Beschwerde keine persönlichen, beruflichen oder studiumsbezogenen Nachteile entstehen.

Die AGG-Beschwerdestelle

Kontakt

Mailadresse für AGG-Beschwerden: agg.beschwerdestelle@uni-flensburg.de

Beratung

Wenn Sie ein Beschwerdeverfahren in Betracht ziehen, ist es sinnvoll, zunächst eine vertrauliche Beratung durch die AGG-Beschwerdestelle, die Diversitätsbeauftragung oder die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte im Arbeitsbereich Chancengleichheit in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam können wir Ihre Optionen besprechen und Sie zum Beschwerdeverfahren beraten. Gerne begleiten und unterstützen wir Sie zudem während der Bearbeitung der Beschwerde. Zudem besteht die Möglichkeit, sich von der unabhängigen Vertrauensanwältin für Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein beraten zu lassen. 

Wichtiger Hinweis:

Ein Beschwerdeverfahren nach dem AGG ist ein formales Verfahren der Universität. Im Unterschied zur vertraulichen Beratung hat die beschwerdeführende Person hier keinen Anspruch auf vertrauliche, anonyme Behandlung der Beschwerde.

Ergeben sich im Laufe eines Beschwerdeverfahrens nach dem AGG Hinweise auf strafbare Handlungen und /oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten muss die Dienstelle das Verfahren weiterführen, selbst wenn die beschwerdeführende Person ihre Beschwerde zurückgezogen hat.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das einheitliche zentrale Regelungswerk in Deutschland zur Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien, die seit dem Jahr 2000 erlassen worden sind.

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

(§1 AGG)

Die Europa-Universität Flensburg hat sich in ihrem Allgemeinen Kodex Leitlinien für den Umgang miteinander gegeben und behandelt dort auch das Thema Diskriminierung: Die Angehörigen der EUF respektieren in ihrem Verhalten die Würde der Anderen und wenden sich gegen diskriminierende Äußerungen und Handlungen jedweder Art.

Mitglieder und Angehörige der Europa-Universität Flensburg, die sich im Sinne von § 3 AGG betroffen fühlen, haben das Recht, Beratung in Anspruch zu nehmen. Sie dürfen wegen der Wahrnehmung dieses Beratungsrechts keine persönlichen und beruflichen oder studiumsbezogenen Nachteile erfahren. Gleiches gilt für Personen, die die Betroffenen hierbei unterstützen.

Zentrale Beratungsstelle ist die AGG-Beschwerdestelle. Außerdem bieten die Diversitätsbeauftragung sowie die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte Beratung an.

Externe Beratungsstellen zu unterschiedlichen Dimensionen von Diskriminierung:

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein advsh, die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beraten zu allen Diskriminierungsformen nach dem AGG.

Daneben erhalten Sie externe Beratung für spezifische Diskriminierungsformen hier:

Altersdiskriminierung: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Link: antidiskriminierungsstelle.de).

Antisemitismus: OFEK e.V., Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung (Link: ofek-beratung.de)

Antiziganismus/Gadje-Rassismus: MIA, Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (Link: antiziganismus-melden.de)

Behindertenfeindlichkeit: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Link: antidiskriminierungsstelle.de)

Digitale Gewalt: HateAid, Beratung und Unterstützung für Betroffene von digitaler Gewalt (Link: hateaid.org)

Homosexuellenfeindlichkeit: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Link: antidiskriminierungsstelle.de)

Klassismus: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Link: antidiskriminierungsstelle.de)

Muslimfeindlichkeit: ZEBRA, Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e. V. (Link: zebraev.de)

Rassismus: ZEBRA, Zentrum für Betroffene rechter Angriffe e. V. (Link: zebraev.de)

Sexualisierte Gewalt und Belästigung: Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe bff (Link: frauen-gegen-gewalt.de)

Trans* Inter* und Nichtbinärfeindlichkeit: Read Projekt der Antidiskriminierungsberatung Hamburg (Link: adb-hamburg.de/read/)

Hochschulangehörige haben das Recht, sich zu beschweren, wenn sie im Universitätskontext Diskriminierung erfahren bzw. sich wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlen. Sie dürfen wegen der Wahrnehmung dieses Beschwerderechts keine persönlichen und beruflichen oder studiumsbezogenen Nachteile erfahren. Gleiches gilt für Personen, die die Betroffenen hierbei unterstützen.

Einreichen einer Beschwerde:

  • Die Beschwerde kann schriftlich erhoben oder mündlich zur Niederschrift bei der Beschwerdestelle erklärt werden.
  • Die Beschwerde soll das vorgefallene Geschehen umfassend darstellen und mögliche Zeug*innen und Beweise aufführen. Zudem soll möglichst mitgeteilt werden, welche anderen Personen bereits über die Vorfälle informiert wurden und ob bereits Maßnahmen eingeleitet wurden.
  • Die Mitarbeitenden der AGG-Beschwerdestelle und des Arbeitsbereiches Chancengleichheit können bei dem Verfassen und Einreichen der Beschwerde unterstützen.

Ablauf des Verfahrens:

  • Mit Eingang der Beschwerde wird die beschwerdeführende Person über das weitere Verfahren informiert. Zudem wird geklärt, ob Sofortmaßnahmen, beispielsweise Schutzmaßnahmen, nötig sind.
  • Um den Sachverhalt aufzuklären, wird ein Beschwerdeteam eingesetzt. Das Team kann im Verlauf des Beschwerdeverfahrens andere interne und externe Stellen einbeziehen.
  • Zur Aufklärung des Sachverhalts kann das Beschwerdeteam zu schriftlichen Stellungnahmen auffordern und Nachweise erbitten.
  • Der Person bzw. den Personen, gegen die sich die Beschwerde richtet, wird die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.
  • Das Beschwerdeteam kann Gespräche mit der beschwerdeführenden Person führen, sowie mit der Person bzw. den Personen, gegen die sich die Beschwerde richtet. Es kann Zeug*innen befragen.
  • Das Beschwerdeteam dokumentiert alle Gespräche, prüft die zusammengetragenen Gesprächsprotokolle, Dokumente und Nachweise, trifft Feststellungen zum Sachverhalt und informiert beide Parteien über das Ergebnis.
  • Das Beschwerdeteam teilt dem zuständigen Mitglied des Präsidiums sein Ergebnis mit und schlägt das weitere Vorgehen vor.
  • Das zuständige Mitglied des Präsidiums bzw. die Dienststellenleitung der Europa-Universität Flensburg entscheidet über weitere Maßnahmen und eventuelle Konsequenzen.
  • Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens schließt eine arbeits-, dienst- und/oder strafrechtliche Verfolgung nicht aus. In diesen Fällen kann das Beschwerdeteam oder die Beschwerdestelle das Beschwerdeverfahren aussetzen.

Eine hochschulöffentliche Veranstaltung zum AGG ist in Planung. Im Anschluss an die Veranstaltung erfolgt der Aufbau des AGG-Beschwerdeteams.

Die Erarbeitung einer AGG-Richtlinie durch ein partizipatives Verfahren ist in Planung.

Weitere Informationen und Anlaufstellen finden Sie auf der Seite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dort finden Sie auch Materialien für Betroffene von Diskriminierung und für Ratsuchende. Auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle Schleswig-Holstein finden Sie ebenfalls einige hilfreiche Handreichungen und Erklärungen rund um das Thema Diskriminierung.

Der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein e.V. (advsh) besteht aus Vereinen, Institutionen, Verbänden und engagierten Personen. Der advsh informiert über Diskriminierung und bietet Beratung an.

Informationen und Handreichungen zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt finden sich auf der Seite Gleichstellung unter Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt SGD.

Unabhängige Vertrauensanwältin

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Pia-Marie Spaeter von der Kanzlei CausaConcilio in Kiel steht Hochschulangehörigen als unabhängige Vertrauensanwältin zur Verfügung. 

Sie bietet Mitgliedern, Angehörigen und Beschäftigten eine vertrauliche und auf Wunsch anonyme rechtliche Erstberatung zu Fällen von Machtmissbrauch u. a. in Form von Gewalt, (digitaler) sexueller Belästigung und Diskriminierung an. Das kann beispielsweise die unberechtigte Aneignung geistigen Eigentums sein, problematische Forschungspraktiken, das unzulässige Einfordern von Mehrarbeit, Demütigung oder sexuelle Belästigung. Das Angebot richtet sich an Betroffene ebenso wie an Personen, die an den Institutionen beruflich mit entsprechenden Fällen befasst sind. 

Die Beratung unterliegt der anwaltlichen Vertraulichkeit. Informationen über die konkrete Person werden nicht an die Hochschulen oder das Ministerium weitergegeben. In einem Erstgespräch klärt Rechtsanwältin Spaeter über mögliche Schritte auf. Bei Bedarf informiert sie auch über weitere Beratungsangebote, etwa psychologische Beratungsstellen oder Opferschutzorganisationen. Eine längerfristige anwaltliche Begleitung kann auf Wunsch im Rahmen eines gesonderten Mandats vereinbart werden.