Arbeitsschutzausschuss (ASA) der EUF
Die Einrichtung eines solchen Ausschusses ist gesetzlich vorgeschrieben. Er setzt sich im Fall der EUF aus folgenden Personen/Funktionen zusammen und tagt einmal vierteljährlich:
- Kanzler/Kanzlerin (Leitung des Ausschusses)
- Ein Mitglied des wissenschaftlichen Personalrats
- Ein Mitglied des technisch-administrativen Personalrats
- Betriebsarzt/Betriebsärztin
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Brandschutzbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
- Gleichstellungsbeauftragte
- Diversitätsbeauftragung
- Koordinator Gebäudeservice
Der ASA hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und Empfehlungen für die Durchführung von Maßnahmen zu geben.
Bei Anfragen oder Anträgen an den ASA wenden Sie sich bitte an:
Winnie Rebenstorff
Geschäfts- und Protokollführung
- Telefon
- +49 461 805 2796
-
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