fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/satzung-po-ma-european-studies-2012-09-03.pdf
n, juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Bereich erworben hat und die Zugehörigkeit zum besten Drittel der Absolventinnen und Absolventen nachweist. b. über ausreichende Kenntnisse der englischen
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übertragen. Bei der Abschlussnote ist auch die relative ECTS-Note wie folgt auszuweisen: A für die 10% besten der bestandenen Prüfungsleistungen B für die nächsten 25% C für die nächsten 30% D für die nächsten
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wird eine relative Note entsprechend der nachfolgenden ECTS- Bewertungsskala ausgewiesen: A. = die besten 10 % B. = die nächsten 25 % C. = die nächsten 30 % D. = die nächsten 25 % E. = die verbleibenden
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Bereich der besten 50% des jeweiligen Abschlussjahrgangs der abgebenden Hochschule. Ein ‚weit überdurchschnittlicher’ Abschluss im Sinne dieser Prüfungsordnung ist ein Ab- schluss im Bereich der besten 25% des
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-bavm-bildungswissenschaften-120315.pdf
qualitativ bewertet und die Bewerberinnen und Bewerber in einer Rangliste geführt. Die auf der Liste am besten platzierten Bewerberinnen und Bewerber erhalten die jeweils vorgesehenen Modul-Plätze.“ Der bisherige
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in einem für den Masterstudiengang „European Studies“ wesentlichen Fach und die Zugehörigkeit zum besten Drittel der Absolventinnen und Absolventen nachweist. Ob ein Fach wesentlich ist, entscheidet der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ksm-pruefungsordnung-100514.pdf
Auslandes auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Studiums mit einem Abschluss unter dem besten Drittel der Absolventinnen und Absolventen seines bzw. ihres Jahrganges erreicht haben und eines [...] . (2) Bei der Abschlussnote ist auch die relative ECTS-Note wie folgt auszuweisen: A für die 10% besten der bestandenen Prüfungsleistungen B für die nächsten 25% Seite PAGE C für die nächsten 30% D für
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
fileadmin/content/institute/technik/bilder/grafiken/forschungsbericht/natta-deutsche-version.pdf
ma vorbestimmte „richtige“ System beim Umgang mit Abfällen wird von den betroffenen Anwohnern im besten Fall umgesetzt, ohne aber i.d.R. die Möglichkeit zu haben (fachlich wie strukturell bedingt), faktisch
fileadmin/content/institute/technik/bilder/grafiken/forschungsbericht/natta-daenische-version.pdf
hjemmehørende bortskaffelsesfirma forbestemte „rigtige“ system for om- gangen med affald bliver i beste fald realiseret af de berørte beboere, dog i regelen uden at be- sidde muligheden for (fagligt såvel