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wiederholt werden. (3) Modulprüfungen, die mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden oder als nicht bestan- den gelten, können zweimal wiederholt werden. Nach zweiter erfolgloser Wiederholung der Modulprüfung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/20200108-satzung-po-med-sop-2020.pdf