fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-eum-2012-03-15.pdf
Regelung zu informieren. (8) Ist eine Wiederholung nicht mehr möglich, ist eine Prüfung endgültig nicht bestan- den. (9) Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden. § 14 Klausuren, mündliche Nachprüfungen
fileadmin/content/abteilungen/industrial/dokumente/downloads/studiengang/uni-flensburg-meng-eum-selbstbericht.pdf
Grundregeln wissen- schaftlichen Arbeitens, so kann in einem minder schweren Fall die Prüfung als „nicht bestan- den“ bewertet werden. In besonders schweren Fällen (z.B. Plagiate großen Umfangs) kann Konsolidierte