fileadmin/content/projekte/partners-in-mobility/aktuell/otepka-achtsamkeit-resilienz-ringvorlesung-mara-2023.pdf
Neigung zu Unfällen, Frustessen, erhöhter Alkoholkonsum, sozialer Rückzug Schwindel, Herz- & Kreislaufbeschwerden, Kopf-, Nacken-, Rücken- schmerzen, Reizmagen, Reizdarm, Sodbrennen, Zuckungen, Muskelkrämpfe
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/promordnung-2017-7-.pdf
Die Doktorandin bzw. der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer bzw. seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden. Die Doktorandin bzw. der Doktorand hat ein Anrecht darauf,
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/antragsformulare-im-/anlage-b-zlg-promovf.pdf
wird. Die Doktorandin / der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer / seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden Die Doktorandin / der Doktorandhat ein Anrecht darauf, dass
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220913-satzung-gremienwahlo-2022.pdf
werden. Beschwerde gegen die Entscheidung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters kann bis zum 20. Tag vor dem Stichtag beim Wahlausschuss eingelegt werden. Der Wahlausschuss hat über Beschwerden unverzüglich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/promordnung-2017.pdf
fileadmin/content/institute/sport/dokumente/projekte/seyda-miriam/elternbrief-einversta-ndiserkla-rung-datenschutz-widerruf-forschung.pdf
Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, besteht das Recht auf Beschwerde beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstraße 98, 24103
fileadmin/content/seminare/medienbildung/bilder/digin-bilder/poster/tpiii-poster-edtech.pdf
wird vor allem die Visualisierung als sinnvoll eingeschätzt sowie die Verringerung körperlicher Beschwerden – z. B. verkrampfte Hände durch das handschriftliche Schreiben. Kritisiert wird im M, dass dM nicht
fileadmin/content/seminare/medienbildung/bilder/digin-bilder/poster/tpiii-poster-widerview-2021.pdf
wird vor allem die Visualisierung als sinnvoll eingeschätzt sowie die Verringerung körperlicher Beschwerden – z. B. ver- krampfte Hände durch das handschrift- liche Schreiben. Kritisiert wird im M, dass
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/gwp/20230612-satzung-gutewisspraxis-2023_01.pdf
Beschlüsse der Untersuchungskommission werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Ein in- ternes Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Untersuchungskommission ist nicht ge- geben. (4) Die Untersuchungskommission
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/gwp/satzung-zur-guten-wissenschaftlichen-praxis.pdf
Beschlüsse der Untersuchungskommission werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Ein internes Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Untersuchungskommission ist nicht gegeben. (4) Die Untersuchungskommission