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Rechtsvorschriften vom 4. Februar 2011 (GVBl. Schl.-H. S. 34), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 28. April 2010 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Satzung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2007/po-bachelor-international-management-juni2007.pdf
(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. April 2007 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis § 1 [...] ftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studie- renden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Universität Flensburg ge- wählt. Die Syddansk Universitet entsendet einen stimmberechtigten Vertreter
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. April 2007 die folgende Satzung erlassen. Inhaltsverzeichnis Abschnitt [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Syddansk Universitet entsendet einen stimmberechtigten Vertreter
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stein (Hochschulgesetz-HSG ) erlässt die Universität Flensburg nach Be- schlussfassung durch den Senat vom 30. Mai 2007 folgende Satzung: § 1 Anwendungsbereich Diese Satzung gilt für die Erhebung von Gebühren
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. Artikel I Die Prüfungs-
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- der Senat - das Präsidium (2) Organe der Fachbereiche sind: - die Konvente - die Dekanate Sie sind zugleich Organe der Universität. § 7 Wahlen zu den Organen der Universität Die Wahlen zum Senat und den [...] Wahl der in den Universitätsrat entsandten Mit- glieder erfolgt durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen [...] einer vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglieder, be- steht mehrheitlich aus Frauen und soll alle Mitgliedergruppen repräsentieren. Ihr ge- hört ein Senatsmitglied an. Der
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berücksichtigt der Senat seine Mitgliedergruppen. Den Vorsitz in der Findungskommission führt eines der vom Senat entsandten Mitglieder. (2) Die Findungskommission legt dem Senat spätestens zwei Wochen [...] vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber stellen sich im Senat vor der Ab- stimmung über den Wahlvorschlag vor. Die Mitglieder des Senats sind berechtigt, Fragen an die Vorgeschlagenen zu richten. Die [...] Der Senat stimmt über jeden Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten einzeln in geheimer Wahl ab. § 7 Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers (1) Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Senat auf Vorschlag
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums v 19. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/satzung-kunst-ep-20080213.pdf
(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums vom 12. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-bavm-bildungswissenschaften-120315.pdf
2011 (GVOBl. Schl.- H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die fol- gende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Anlage