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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums vom 12. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. § 1 Ziele des Studiums (1) [...] eines aus der Gruppe der Studierenden an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen
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treterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat und in den Fachsbereichskonventen der der Universität Flensburg. Zweiter Abschnitt – Wahl zum Senat und den Fachbereichskonventen § 2 Wahlberechtigung [...] Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOBL. Schl.-H. S. 184) wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 28. Januar 2009. und der Zu- stimmung des Universitätsrats vom ………… [...] noch Mitglieder von anderen Wahl- organen bestellt werden. (4) Der Wahlprüfungsausschuss ist vom Senat spätestens am 15. Tage vor dem Stichtag zu be- stellen. 3 § 9 Wahlhelferinnen, Wahlhelfer Die für
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des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 791), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Prüfungs-und
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums v 19. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/po-studiengaenge/master-of-education/grundschulen/2023/po-lesefassungen/20240125-psto-med-gs-2023.pdf
1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 102), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 31. Mai 2023 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung des [...] Deutsch oder Englisch; im Teilstudiengang Dänisch auch Dänisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Sprachen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
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Prüfungssprachen sind grundsätzlich Deutsch oder Englisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Spra- chen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
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des Gesetzes vom 1. September 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 508), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 16. Dezember 2020 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung
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1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 102), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 31. Mai 2023 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung des [...] auch Französisch; im Teilstudien- gang Spanisch auch Spanisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Sprachen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
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