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Dissertation besteht. (5) Im Falle eines kooperativen Promotionsverfahrens im Sinne des § 1 Absatz 3 ist spä- testens mit dem Antrag nach Absatz 1 ein Antrag auf Durchführung eines kooperativen 7 Promotionsverfahrens [...] bleibt unberührt. (4) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal und frühestens nach sechs, spä- testens nach 18 Monaten wiederholt werden. Besteht die Doktorandin oder der Doktorand auch die Wi