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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 28.01.2015 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des [...] Schlussbestimmungen §12 Inkrafttreten, Änderung (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach Beschlussfassung des Senats der Europa-Universität Flensburg, nach Beschluss des Vorstandes des Fachverbands Deutsch als Fremdsprache [...] ausländische Studien- bewerberinnen und -bewerber an der Europa-Universität Flensburg gemäß Senatsbeschluss vom 26. 01.2005. Die Genehmigung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das
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4 des Ge- setzes vom17.Juni 2015 (GVOBI. Schl.-H., S. 162), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 29. Januar 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung [...] einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des stu- [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung ein- gehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prü- fungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoch
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der Europa-Universität sind: - Der Hochschulrat - der Senat - das Präsidium 4 § 6 Wahlen zu den Organen der Europa-Universität Die Wahlen zum Senat werden durch eine besondere Satzung (Wahlordnung) geregelt [...] Die Wahl der in den Hochschulrat entsandten Mitglieder erfolgt durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen [...] ner vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglie- der, besteht mehrheitlich aus Frauen und soll alle Mitgliedergruppen repräsentie- ren. Ihr gehört ein Senatsmitglied an. Der
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] und eines aus der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen [...] Prüfungssprachen sind grundsätzlich Deutsch oder Englisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Sprachen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Zusammenwirken
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93 ) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 13. November [...] die Vorsitzende oder der Vorsitzende sowie die oder der stellvertretende Vorsitzende werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Mai 2008 und 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates [...] und des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 791), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Prüfungs-und