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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Mai 2008 und 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates [...] und des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 28. Mai 2008 und 7. Oktober 2009 und mit Zustimmung des Universitätsrates [...] des nichtwissenschaftlichen Dienstes an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung der Studien- und der Prüfungszeiten einschließlich der tatsächlichen Bearbei
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Abs. 6 des Hochschulzulassungsgesetzes (HZG) vom 19. Juni 2009 wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. April 2011 sowie nach Beschlussfassung durch den Universitätsrat
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Rechtsvorschriften vom 4. Februar 2011 (GVBl. Schl.-H. S. 34), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 28. April 2010 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Satzung
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Studienausschuss zu erörtern; dieser kann dem Senat Maßnahmen zur Verbesserung von Lehre und Studium vorschlagen. Die Verantwortlichen berichten dem Senat über die Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen [...] Schleswig-Holstein vom 26. März 2008 (GVOBI. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juni 2010 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsübersicht Präambel [...] die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Studium, Lehre und wissenschaftlichen Nachwuchs. Der Senat regelt gemäß § 5 Abs. 3 HSG insbesondere Standards, Verfahren, Datenerhebung sowie die Beteiligung
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Mitglieder des Senats. (3) Die Ehrenpromotion wird in der Regel vor dem Senat durch Überreichen einer von der Präsidentin / dem Präsidenten sowie der Senatsvorsitzenden / dem Senatsvorsitzenden unterschriebenen [...] rerinnen / Hochschullehrer, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, 2. zwei promovierten Mitgliedern der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes, die vom Senat für zwei Jahre berufen werden, und 3 [...] Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl,-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 15. Februar 2012 die folgende Satzung erlassen: I. Allgemeine Bestimmungen
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Februar 2011 (GVOBI. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 9. Februar 2011 die folgende Satzung erlassen: Inhaltsverzeichnis: Abschnitt [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Uni- versität Flensburg gewählt. Die Syddansk Universitet entsendet einen stimmbe- rechtigten
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huss (1) Der Senat wählt - in der Regel vor Ausschreibung der zu besetzenden Stelle - einen Be- rufungsausschuss. Dessen Tätigkeit beginnt mit der Benennung der Mitglieder durch den Senat und endet mit [...] Der Berufungsvorschlag ist dem Senat zur Entscheidung vorzulegen. Die Bewerbungsun- terlagen einschließlich der dem Berufungsausschuss vorliegenden Unterlagen sind dem Senat zugänglich zu machen. (6) Über [...] Besetzungsvorschlag entscheidet der Senat in geheimer Abstimmung. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Beru- fungsausschusses ist an den Beratungen des Senats über den Berufungsvorschlag zu beteiligen
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Februar 2011 (GVOBl. Sch.-H. S.34, ber.GVOBL. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 25. Januar 2012 und mit Genehmigung des Präsidiums der Universität Flensburg [...] Rahmen der Durchführung dieser Prüfungsordnung. Er kann darüber hinaus dem Studienausschuss und dem Senat der Universität Modifikationen und Weiterentwicklungen der Prüfungsordnung vorschlagen. (2) Dieser [...] Mitglieder und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Prüfungsausschus- ses werden vom Senat der Universität bestellt. Die Professorenschaft stellt die Vorsit- zende oder den Vorsitzenden und
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Februar 2011 (GVOBl. Schl.- H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs-