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Februar 2011 (GVOBI. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat vom 14. November 2012 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 30. November 2012 die folgende
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. Januar 2010 und mit Zustimmung des Universitätsrates die folgende
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 27. Januar 2010 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 29. Januar
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2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBl. Schl.-H. S. 67), wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 26. Oktober 2011 und Zustimmung des Universitätsrats vom 15. April 2011 [...] können. § 3 Eröffnung des Habilitationsverfahrens (1) Im schriftlichen Habilitationsantrag an den Senat muss das Fachgebiet, für das sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller zu habilitieren beabsichtigt [...] oder gleichzeitige Habilitationsgesuche. (3) Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt durch den Senat ausschließlich auf- grund der Prüfung formaler Zulassungsvoraussetzungen; sie soll zeitnah erfolgen
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§ 2 Nr. 4 des Gesetzes vom 17. Juni 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 162), wird nach Beschlussfassung des Senats der Europa-Universität Flensburg am 29. Oktober 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegenhei- ten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Zusammenwirken
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des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 11. Februar 2015 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des H
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 28.01.2015 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des [...] Schlussbestimmungen §12 Inkrafttreten, Änderung (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach Beschlussfassung des Senats der Europa-Universität Flensburg, nach Beschluss des Vorstandes des Fachverbands Deutsch als Fremdsprache [...] ausländische Studien- bewerberinnen und -bewerber an der Europa-Universität Flensburg gemäß Senatsbeschluss vom 26. 01.2005. Die Genehmigung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das
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4 des Ge- setzes vom17.Juni 2015 (GVOBI. Schl.-H., S. 162), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 29. Januar 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung [...] einem Mitglied aus der Gruppe der Studierenden. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des stu- [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung ein- gehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prü- fungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt sicher, dass die
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoch
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Beschluss des Senats der Universität Flensburg, Sitzung vom 29. November 2006 Richtlinien ‚Härtefallfond für Promovierende‘ Für Promovierende in der Endphase der Arbeit an ihrer Dissertation, die sich