fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/itsh-it-sicherheitsrichtlinie-1.pdf
Anforderungen sprechen dagegen. (Beispielsweise kann die Rechenzeit von Arbeitsplatz-PCs in den Ruhephasen zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden.) 2.1.4.2. Personenbezogene Kennungen (M2.6 / M2.7 [...] Anforderungen sprechen dagegen. (Beispielsweise kann die Re- chenzeit von Arbeitsplatz-PCs in den Ruhephasen zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt werden.) Soweit es technisch möglich ist, sollte ein Arbeits-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/verwaltung/gebaeudemanagement/brandschutzordnung-final-2021-teil-a-osl-hel-dub-zhb.pdf
verhüten Keine offene Flamme; Feuer; offene Zündquellen und Rauchen verboten! Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Notruf (0)112 Brandmelder betätigen In Sicherheit bringen Gefährdete Personen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/verwaltung/gebaeudemanagement/brandschutzordnung-final-2021-teil-a-modulbauten-und-lux.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/verwaltung/gebaeudemanagement/brandschutzordnung-final-2021-teil-b.pdf
Laboratorien bereit. In Laboratorien sind Notduschen vorhanden. g) Verhalten im Brandfall Bewahren Sie Ruhe! Unüberlegtes Handeln kann zu Fehlverhalten und Panik führen. Den Anordnungen der Feuerwehr ist Folge [...] Einsatzleiter der Feuerwehr die An- weisungen, denen Folge zu leisten ist. - 13 - j) In Sicherheit bringen Ruhe bewahren! Im Gefahrenfall ist das Gebäude über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege zu ver-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2025/20250623-satzung-promo-fk-i-2025.pdf
en und Hochschullehrer gemäß § 13 Absatz 1 Nummer 1 HSG, 2. Professorinnen oder Professoren im Ruhestand, 3. Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie außerplanmäßige Professorinnen und Professoren, sofern
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230613-satzung-einschreibordnung-2023.pdf
Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester, die Rechte und Pflichten als Mitglieds der Universität ruhen mit Ausnahme des passiven Wahlrechts zur akademischen Selbstver- waltung im Fall des Absatz 2 Nummer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2025/20250630-satzung-forschungssemester-2025.pdf
Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis aufgrund von Entpflichtung, Eintritt oder Versetzung in den Ruhe- stand noch mindestens ein Semester nach Abschluss des beantragten Forschungssemes- ters zu lehren
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/promotion/promordnung-2017-7-.pdf
Zeitpunkt des Weggangs bereits zum Promotionsverfahren zugelassen sind. Entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind be- rechtigt, Doktorandinnen und Doktoranden [...] anzunehmen und an Promotionsverfahren teilzunehmen, wenn ihre Entpflichtung oder Versetzung in den Ruhestand nicht länger als drei Jahre zu- rückliegt oder sie weiterhin aktiv an der Forschung des Instituts [...] bzw. Gutach- tern, die auch Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer sein können, die sich im Ruhestand befinden, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Honorarprofessorinnen bzw. Honorarprofessoren der
/kommunikation/pressemitteilungen/news/einmal-zeit-zur-entfaltung
mir also bitte nach, wenn ich erkläre, dass – hätte ich einen Wunsch frei – 2015 gerne ein Jahr der Ruhe und der Konsolidierung werden darf", bat der Präsident. In seiner Funktion als Vorsitzender der L
/kommunikation/pressemitteilungen/news/staerkere-kooperation-zwischen-praxis-und-theorie-staerkt-lehramtsstudium
twicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) auch Lehrkräfte und Studierende vertreten waren. Beruhend auf dem am 10. Juli 2014 vom Landtag verabschiedeten Lehrkräftebildungsgesetz soll das Praxissemester