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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. Artikel I Die Prüfungs-
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- der Senat - das Präsidium (2) Organe der Fachbereiche sind: - die Konvente - die Dekanate Sie sind zugleich Organe der Universität. § 7 Wahlen zu den Organen der Universität Die Wahlen zum Senat und den [...] Wahl der in den Universitätsrat entsandten Mit- glieder erfolgt durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen [...] einer vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglieder, be- steht mehrheitlich aus Frauen und soll alle Mitgliedergruppen repräsentieren. Ihr ge- hört ein Senatsmitglied an. Der
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berücksichtigt der Senat seine Mitgliedergruppen. Den Vorsitz in der Findungskommission führt eines der vom Senat entsandten Mitglieder. (2) Die Findungskommission legt dem Senat spätestens zwei Wochen [...] vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber stellen sich im Senat vor der Ab- stimmung über den Wahlvorschlag vor. Die Mitglieder des Senats sind berechtigt, Fragen an die Vorgeschlagenen zu richten. Die [...] Der Senat stimmt über jeden Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten einzeln in geheimer Wahl ab. § 7 Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers (1) Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Senat auf Vorschlag
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums v 19. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
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(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums vom 12. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
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2011 (GVOBl. Schl.- H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die fol- gende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Anlage
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Februar 2011 (GVOBl. Schl.- H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 26. Oktober 2011 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungs-
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Februar 2011 (GVOBI. Schl.-H. S. 34, ber.GVOBI. Schl.-H. S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 09. Februar 2011 die folgende Satzung erlassen: NBl. MWV. Schl-H. Ausgabe [...] Wissenschaftlichen Dienstes und eines aus der Gruppe der Studierenden des Studiengangs. Diese werden vom Senat der Uni- versität Flensburg gewählt. Die Syddansk Universitet entsendet einen stimmbe- rechtigten
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 26. Juni 2013 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Prüfungsordnung
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 26. Juni 2013 die folgende Satzung erlassen. Artikel 1 Die Prüfungsordnung