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Herbst- und im Frühjahrssemester absolviert werden, wobei nicht alle Module in jedem Semester angeboten werden können. Die Module 1 und 3 werden im Herbstsemester und das Modul 2 im Frühjahrssemester angeboten
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Bachelor im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) in Sozialpädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Frühpädagogik, Gesundheitspädagogik oder ähnlichen Feldern, wovon mindestens 80 LP in diesen Fel- dern und davon [...] kann aus entsprechend längeren Phasen der Teilzeitberufstätigkeit bestehen. Als einschlägig gelten Früh-, Vorschul-, Schul- und Er- wachsenenpädagogik, zum Beispiel berufsvorbereitende oder berufsbegleitende
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Thesis: 6 Monate 30 A.1.2 Empfohlener Studienverlauf 1. Semester (Frühjahrssemester) 2. Semester (Herbstsemester) 3. Semester (Frühjahrssemester) ING (Pflicht) NI (Wahlpflicht) TH (Pflicht) INF (Wahlpflicht) [...] 6 Monate 30 25 A.2.2 Empfohlener Studienverlauf 1. Semester (Frühjahrssemester) 2. Semester (Herbstsemester) 3. Semester (Frühjahrssemester) NI (Wahlpflicht) NI (Wahlpflicht) TH (Pflicht) BVRS (Wahlpflicht) [...] Semester vorgesehen Modul- gruppen Pflicht-Module bzw. wählen Wahlpflicht-Module. Welche Module im Frühjahrssemester und welche im Herbstsemester angeboten werden, ist in den Modulbeschreibungen (Modul- handbuch)
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Fach B oder Erzwiss.) (3) Der Lernbereich Bewegung und Gesundheit kann im Herbst- oder im Frühjahrssemester absolviert werden. § 5 Veranstaltungsformen Neben den in § 12 RaPO vorgesehenen Lehrveranst
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B 4 BEG Master Thesis (Fach A, Fach B oder Erzwiss.) (3) Der Lernbereich Ernährung kann im Frühjahrssemester absolviert werden. § 5 Veranstaltungsformen Neben den in § 12 RaPO vorgesehenen Lehrveranst
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Thesis (Fach A, Fach B oder Erzwiss.) (3) Der Lernbereich Mathematik kann im Herbst- oder im Frühjahrssemester absolviert wer- den. § 5 Veranstaltungsformen Neben den in § 12 RaPO vorgesehenen Lehrveran
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(3) Der Lernbereich Naturphänomene in der Grundschule kann (jahreszeitlich bedingt) nur im Frühjahrssemester angeboten werden. § 5 Veranstaltungsformen Neben den in § 12 RaPO vorgesehenen Lehrveransta
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(Satzung) der Europa-Universität Flensburg für den Weiterbildungsstudiengang „Kita-Master – Leitung frühkindlicher Bil- dungseinrichtungen“ mit dem Abschluss Master of Arts (PStO M.A. Kita-Master 2023) Vom 16 [...] enthält die Ziele und spezifischen Regelungen des Weiterbildungsstudiengangs „Kita-Master – Leitung frühkindlicher Bildungseinrichtun- gen“ mit dem Abschluss Master of Arts in Ergänzung der allgemeinen Regelungen [...] nkten (LP) verfügt und eine mindestens zweijäh- rige pädagogische Berufserfahrung im Bereich frühkindliche Bildung nachweisen kann oder 2. wer eine berufliche Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
berücksichtigen. § 10 Zulassung zum Promotionsverfahren (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist so früh wie möglich zu beantragen. Zugangs- berechtigte gemäß § 9 werden als Doktorandin beziehungsweise Doktorand [...] oder einer anderen Hochschule bereits vorgelegen hat oder vorliegt, 3. eine Erklärung darüber, ob frühere Promotionsversuche der Bewerberin beziehungs- weise des Bewerbers stattgefunden haben, 4. ein aktuelles [...] der Doktorgrad nicht geführt werden darf. (5) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal – frühestens nach sechs, spätestens nach 18 Monaten – wiederholt werden. Besteht die Doktorandin beziehungsweise
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
berücksichtigen. 7 § 10 Zulassung zum Promotionsverfahren (1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist so früh wie möglich zu beantragen. Zugangs- berechtigte gemäß § 9 werden als Doktorandin oder Doktorand e [...] oder einer anderen Hochschule bereits vorgelegen hat oder vorliegt, 3. eine Erklärung darüber, ob frühere Promotionsversuche der Bewerberin oder des Bewer- bers stattgefunden haben, 4. ein aktuelles pol [...] der Doktorgrad nicht geführt werden darf. (5) Eine nicht bestandene Disputation kann nur einmal – frühestens nach sechs, spätestens nach 18 Monaten – wiederholt werden. Besteht die Doktorandin oder der Doktorand