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- der Senat - das Präsidium (2) Organe der Fachbereiche sind: - die Konvente - die Dekanate Sie sind zugleich Organe der Universität. § 7 Wahlen zu den Organen der Universität Die Wahlen zum Senat und den [...] Wahl der in den Universitätsrat entsandten Mit- glieder erfolgt durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen [...] einer vom Senat eingesetzten Wahlkommission erarbeitet. Diese umfasst 6 Mitglieder, be- steht mehrheitlich aus Frauen und soll alle Mitgliedergruppen repräsentieren. Ihr ge- hört ein Senatsmitglied an. Der
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berücksichtigt der Senat seine Mitgliedergruppen. Den Vorsitz in der Findungskommission führt eines der vom Senat entsandten Mitglieder. (2) Die Findungskommission legt dem Senat spätestens zwei Wochen [...] vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber stellen sich im Senat vor der Ab- stimmung über den Wahlvorschlag vor. Die Mitglieder des Senats sind berechtigt, Fragen an die Vorgeschlagenen zu richten. Die [...] Der Senat stimmt über jeden Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten einzeln in geheimer Wahl ab. § 7 Wahl der Kanzlerin oder des Kanzlers (1) Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom Senat auf Vorschlag
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/satzung-musik-ep-20080213.pdf
(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums v 19. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/satzung-kunst-ep-20080213.pdf
(Hochschulgesetz-HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums vom 12. März 2008 die folgende Satzung erlassen:
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durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 12. Februar 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des H [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg ge- wählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet dem Senat regelmäßig über die Entwicklung in Prüfungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Z
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/praktikumsordnung-praxissemester.pdf
geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30.4.2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hochschulrates
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/praktikumsordnung-sonderpaedagogik.pdf
durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 27. November 2013 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat vom 12. Februar 2014 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 26. März 2014 die folgende Satzung [...] Mitglieder sind befugt, Vorschläge zu unterbreiten. (4) Das Zentrum KURS berichtet einmal im Jahr dem Senat über seine Aktivitäten und gibt einen Ausblick auf geplante Veranstaltungen und Projekte des kommenden
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 365) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 29. Juni [...] des nichtwissen- schaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehal- ten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegen- heiten. (7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind
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Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. § 1 Ziele des Studiums (1) [...] eines aus der Gruppe der Studierenden an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen