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erlässt die Universität Flensburg nach Be- schlussfassung durch den Senat vom 30. Mai 2007 folgende Satzung: § 1 Anwendungsbereich Diese Satzung gilt für die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme
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2007 (GVOBI. Schl.H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. Artikel I Die Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) der
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entsandten Mit- glieder erfolgt durch den Senat und wird durch die Geschäftsordnung des Senats geregelt. Die Wahlzeit beträgt für Studierende ein Jahr, für die übrigen Mitglieder [...] Prüfung der Haushaltsrechnung wird von der prüfenden Stelle dem Senat zugeleitet. Der Senat erteilt gemäß § 109 Abs. 3 Satz 2 LHO die Ent- lastung spätestens bis zum 30. September des auf den Abschluss [...] Ehrensenatorinnen oder Ehrensenatoren der Universität kann der Senat Persönlichkeiten ernennen, die sich um die Universität in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Der Senat entscheidet über
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Mitglied. Bei der Nominierung der Mitglieder berücksichtigt der Senat seine Mitgliedergruppen. Den Vorsitz in der Findungskommission führt eines der vom Senat entsandten Mitglieder. (2) Die Findungskommission [...] Die vorgeschlagenen Bewerberinnen oder Bewerber stellen sich im Senat vor der Ab- stimmung über den Wahlvorschlag vor. Die Mitglieder des Senats sind berechtigt, Fragen an die Vorgeschlagenen zu richten [...] nicht durchgeführt werden und wird der Senat zur Wahl der Mitglieder des Präsidiums erneut geladen, so ist der Senat ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig
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2007 (GVOBl. Schl.-H. S.184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums v 19. März 2008 die folgende Satzung erlassen: § 1 Nachweis der Eignung (1
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2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184) wird nach Beschlussfassung durch den Senat am 13. Februar 2008 und mit Zustimmung des Ministeriums vom 12. März 2008 die folgende Satzung erlassen: § 1 Nachweis der Eignung
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2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 23. Juli 2008 die folgende Satzung erlassen. § 1 Ziele des Studiums (1) Der Studiengang zielt auf die [...] an. 7 (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitglieds ein Jahr. Der
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(GVOBL. Schl.-H. S. 184) wird nach Be- schlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 28. Januar 2009. und der Zu- stimmung des Universitätsrats vom ………….. folgende Wahlordnung (Satzung) [...] Wahlen der Ver- treterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen im Senat und in den Fachsbereichskonventen der der Universität Flensburg. Zweiter Abschnitt – Wahl zum Senat und den Fachbereichskonventen [...] 3. den Wahlumschlag, 4. den Wahlbriefumschlag 6 (2) Die für den Senat und die Fachbereichs- konvente und innerhalb jedes Gremiums für die Wahlberechtigten jeder Wahlgruppe getrennt zu erstellenden
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NBl. MWV. Schl.- H. 2011,11) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27.04.2011 und nach Genehmigung des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes
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2009 (GVOBl. 2009, S. 331) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27.04.2011 die folgende Satzung erlassen: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für alle [...] Besetzung identisch sein. (3) Die Zulassungsausschüsse werden vom Senat für die Dauer von zwei Jahren bestellt. § 4 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die