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zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022, wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 14. Dezember 2022 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung
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sind grundsätzlich Deutsch, Dänisch, Spanisch und Englisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Sprachen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
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des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H., S. 102), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 17. Januar 2024 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung
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1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 102), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 29. November 2023 unter Berücksichtigung der Stellung- nahme [...] von maximal drei Personen vertreten, von denen höchstens eine männlichen Geschlechts sein darf. Der Senat wählt auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten der Europa-Universität Flensburg ihre Stellvertretung [...] Flensburg für Diversität wird von ma- ximal drei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern vertreten. Der Senat wählt auf Vor- schlag der oder des Beauftragten für Diversität ihre beziehungsweise seine Stellvertre-
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der Fakultät III der Europa-Universität Flensburg vom 13. Dezember 2023 und Zustimmung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 17. Januar 2024 die fol- gende Satzung erlassen. Inhaltsübersicht:
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Konvent der Fakultät I der Europa-Universität Flensburg vom 13. Dezember 2023 und Zustimmung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 17. Januar 2024 die fol- gende Satzung erlassen. Inhaltsübersicht:
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1 des Gesetzes vom 3. Februar 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 102), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 19. Juni 2024 die folgende Satzung erlassen. Die Genehmigung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2024/20240506-satzung-zww-2013.pdf
und Durchführung von Weiterbildungsprojekten der In- stitute und 8. regelmäßige Information des Senats der Universität durch einen jährlich zu erstellenden und vorzutragenden Rechenschaftsbericht. (4) [...] Aufgabenstellung und in Vorberei- tung sowie Umsetzung entsprechender Beschlüssen aus Präsidium und Senat eigenständig. § 4 Finanzierung (1) Die hauptamtlichen Stellen im ZWW werden im ersten Schritt aus
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Grundstücke. Nachdem um die 2000er Jahre die Vergabe zum Höchstpreis dominierte, beschloss der Hamburger Senat 2003, dass beim Verkauf städ- tischer Flächen für den Geschosswohnungsbau ein Anteil von 20 Prozent
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