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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-praevention-und-gesundheit.pdf
geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] und eines aus der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des studentischen [...] Prüfungssprachen sind grundsätzlich Deutsch oder Englisch. Bei Bedarf können nach Festlegung des Senats oder eines von ihm eingesetzten Gremiums auch andere Sprachen Lehr- und Prüfungssprache sein. Die
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des Hoc [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Zusammenwirken
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geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 365) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 30. April 2014 und mit Zustimmung des Universitätsrates vom 29. Juni [...] des nichtwissen- schaftlichen Dienstes an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige [...] sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehal- ten werden. Er berichtet regelmäßig dem Senat über die Entwicklung in Prüfungsangelegen- heiten. (7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind
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durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.- H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg am 12. Februar 2014 die folgende Satzung erlassen. Die Zustimmung des H [...] Dienstes und der Gruppe der Studierenden an. (2) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Senat der Universität Flensburg ge- wählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, diejenige des [...] Prüfungsausschuss sorgt dafür, dass die Bestimmungen dieser Ordnung eingehalten werden. Er berichtet dem Senat regelmäßig über die Entwicklung in Prüfungsangelegenheiten. (6) Der Prüfungsausschuss stellt im Z
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Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten erfolgt durch den Senat auf Vorschlag der Präsiden- tin bzw. des Präsidenten spätestens in der letzten Senatssitzung vor der Bekanntmachung des Termins zur Wahl der Vi [...] sbezüge‐Verordnung – LBVO) in der Fassung vom 17. Januar 2015 (GVOBl. Schl.‐H. 2015, 39) hat der Senat der Europa- Universität Flensburg am 17. Juni 2015 die folgende Satzung beschlossen: § 1 Regelung [...] unter Berücksichtigung von Dienstalter und Zahl der Amtsperioden vorgeschlagen. Der oder die Senatsvorsitzende und Beauftragte des Präsidiums für besondere Angelegenheiten erhalten, sofern sie nicht Mitglieder
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des Gesetzes vom 24. September 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 306) wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg vom 29. April 2015 die folgende Satzung erlassen: § 1 Anwendungsbereich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/satzung-umweltbildungszentrum.pdf
versität Flensburg für jeweils drei Jahre vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. 2 (3) Das Umweltbildungszentrum berichtet jährlich dem Senat über seine Aktivitäten und gibt einen Ausblick [...] dreijährigen Rhythmus evaluiert. Das Verfahren legt der Beirat in Absprache mit dem Senat fest. Die Ergebnisse werden dem Senat mitgeteilt. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung [...] des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Senat vom 17. Juni 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 24. Juni 2015 die folgende Satzung beschlossen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2015/praktikumsordnung-ma-ve-bbps.pdf
des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Europa-Universität Flensburg am 17. Juni 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 24. Juni
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des Gesetzes vom 11. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 440), wird nach Beschlussfassung durch den Senat der Universität Flensburg vom 27. Mai 2015 und mit Zustimmung des Hochschulrates vom 24. Juni 2015