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aus Mitteln der Europa-Univer- sität Flensburg. (4) Die Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirats finden mindestens einmal jährlich statt. Der Beirat bestimmt den Gegenstand seiner Beratungen. Den Wünschen
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gemacht wurden. § 22 Durchführung von Prüfungen; Höchstzahl täglicher Prüfungsleistungen (1) Prüfungen finden in der von den Prüferinnen und Prüfern festgelegten Form zu den von ihnen entsprechend den Prüfu
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/k-psto-ba-im-2017.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/17032018-gremienwahlordnung-veroeffentlichungsfassung.pdf
Hinweis darauf, dass bei den Wahlvorschlä- gen Frauen und Männer zu gleichen Teilen Berücksichtigung finden sollen und maßgebli- che Gründe für eine Ungleichberücksichtigung genannt werden sollen; 7. einen [...] iften § 31 Bestimmung von Fristen Auf die Berechnung der in dieser Wahlordnung genannten Fristen finden die §§ 186-193 BGB ent- sprechende Anwendung. § 32 Vernichtung von Wahlunterlagen Die Wahlunterlagen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/redaktionsfassung-veroeffentlichung-psto-ma-voc-edu-ehw-vom-19-02-2018-nach-senat-31-01-2018.pdf
Anti-Plagiatssoftware erkläre ich mich einverstanden.“ § 22 Durchführung von Prüfungen (1) Prüfungen finden in der von den Prüferinnen und Prüfern festgelegten Form zu den von ihnen entsprechend den Prüfu
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/satzung-zebuss.pdf
beträgt 5 Jahre, eine Wiederbe- stellung ist möglich. Die Sitzungen des Wis- senschaftlichen Beirats finden regelmäßig statt. (3) Der Wissenschaftliche Beirat berät das ZeBUSS bei der Entwicklung und Realisie-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/schulpraktische-studien-veroeffentlichung-174.pdf
ngangs, in dem im Praktikum nicht schwerpunktmäßig unterrichtet wird, nicht bestanden worden, so finden hinsichtlich der Wiederholbarkeit der anstelle eines Portfolios geforderten anderen schriftlichen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/gpo-2015-veroeffentlichung-173.pdf
d (5,0)“ bewertet. Im Parallelstudium mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertete Prüfungsleistungen finden nach erfolgter späterer ordnungsgemäßer Einschreibung in den entsprechenden Lehramt-Masterstudiengang
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/gpo-2013-veroeffentlichung-172.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/erste-satzung-zur-aenderung-praktikumsordnung-final.pdf
Für Praxissemester im Ausland werden vergleichbare Fristen durch das ZfL festgelegt. Im Übrigen finden die Bestimmungen des § 8 Anwendung.“ b) Absatz 2 Satz 6 erhält die folgende Fassung: „Die vollständigen