fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-fuer-kumulative-dissertationen-im-bereich-energiewissenschaften.pdf
sein (z.B. der kumulativen Habilitation). 9. Die eingereichten Fachartikel dürfen nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen.
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-fuer-kumulative-dissertationen-im-fach-psychologie.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-wiwi.pdf
Prüfung derselben Person sein (z.B. der kumulativen Habilitation). Sie dürfen zudem nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen. 9. Der Publikationspflicht ist nachgekommen, wenn der Rahmentext mit
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-musik.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-erziehungswissenschaft.pdf
sein (z.B. der kumulativen Habilitation). 9) Die eingereichten Fachartikel dürfen nicht aus einer früheren Qualifikationsarbeit stammen.
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-sonderpaedagogik.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-soziologie-politik.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-sportwissenschaft.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231121-satzung-habilo-fak-iii-2023.pdf
fremden Quellen als solche gekennzeichnet wur- den, 8. eine Erklärung an Eides statt über etwaige frühere oder gleichzeitige Habilitationsgesu- che und 9. ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Die [...] nd entschieden ist. Die Zulassung kann versagt werden, wenn die antragstellende Person in einem früheren Ha- bilitationsverfahren endgültig ohne Erfolg geblieben ist oder wenn aufgrund einer rechtskräfti- [...] Ablehnung kann die mündliche Habilitationsleistung einmal wiederholt wer- den. Die Wiederholung darf frühestens sechs Monate und spätestens zwölf Monate nach dem ersten Versuch der mündlichen Habilitationsleistung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2024/20240808-satzung-habil-fk-ii-2024.pdf
fremden Quellen als solche gekennzeichnet wur- den, 8. eine Erklärung an Eides statt über etwaige frühere oder gleichzeitige Habilitationsgesu- che und 9. ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Die [...] nd entschieden ist. Die Zulassung kann versagt werden, wenn die antragstellende Person in einem früheren Ha- bilitationsverfahren endgültig ohne Erfolg geblieben ist oder wenn aufgrund einer rechtskräfti- [...] Ablehnung kann die mündliche Habilitationsleistung einmal wiederholt werden. Die Wiederholung darf frühestens sechs Monate und spätestens zwölf Monate nach dem ersten Versuch der mündlichen Habilitationsleistung