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Beirat des ZeBUSS) Prof. Dr. Christine Wiezorek (Justus-Liebig-Universität Gießen, Mitglied im Hochschulrat) Prof. Dr. Jan Erhorn (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Mitglied im wissenschaftlichen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/20250828-satzung-verfassung-2022.pdf
trifft die näheren Bestimmungen über die Wahlen der Mitglieder des Präsidiums. § 8 Hochschulrat (1) Der Hochschulrat hat fünf ehrenamtliche Mitglieder. Er hat die in § 19 HSG festgelegte Zusammensetzung [...] Flensburg stattet den Hochschulrat aus ihren Personal- und Sach- mitteln aufgabengerecht aus gemäß § 19 Absatz 6 Satz 1 HSG. Die Erstattung der den eh- renamtlichen Mitgliedern des Hochschulrates zur Wahrnehmung [...] hat. (3) Den ehrenamtlichen, nicht den Vorsitz innehabenden Mitgliedern des Hochschulrates wird je Sitzung des Hochschulrates, an denen sie teilgenommen haben, maximal jedoch für vier Sitzungen im Jahr