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Verfahren (1) Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin beim Institut für Ästhetisch-Kulturelle Bildung, Abteilung Darstellendes Spiel, Theater, Performance [...] Prüfungsausschuss. (5) Ist die Eignungsprüfung nicht bestanden, kann sie frühestens zum nächsten Hauptprüfungstermin wiederholt werden. (6) Wer das Ergebnis der Eignungsprüfung durch Täuschung oder Benutzung
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lichen Master Thesis, innerhalb von zwei Wochen wiederholt werden. Abweichende Rege- 11 lungen zur Terminierung der Disputation können für Doppelabschlüsse in den entsprechen- den Verträgen geregelt sein und
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eingeladen werden. Die Eingeladenen sind darüber zu informieren, dass Reisekos- ten für die Vorstellungstermine nach Landesrecht nicht übernommen werden dürfen. Spätes- tens mit der Einladung sind die B
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Wahlleiters gehören insbesondere die Festle- gung des Wahlverfahrens sowie die Aufstellung des Terminplans. (3) Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter sichert die technische Vorbereitung der Wahl. Sie o- [...] Ungültigkeit der Hauptwahl unanfechtbar geworden ist. Die Wahllei- terin oder der Wahlleiter bestimmt den Termin der Wiederholungswahl. § 36 Ausscheiden von Mitgliedern (1) Eine gewählte Bewerberin oder ein gewählter
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chaftlichen Fragestellung. Projektbezogen üben sie Methoden der Recherche und beherrschen die Terminologie und Methodik zur Analyse der sprachlichen Merkmale beziehungsweise können Textsorten sowie de-
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schriftlichen Master Thesis, innerhalb von zwei Wochen wiederholt werden. Abweichende Regelungen zur Terminierung der Disputation können für Doppelabschlüsse in den entsprechenden Ver- trägen geregelt sein und
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die mit einer Prüfung abzuschließen ist, wird – soweit es die Art der Prüfung zulässt – ein Prüfungstermin am Ende des Semesters, in dem diese Veranstal- tung stattgefunden hat, und zu Beginn und am Ende [...] gestellt. Die Klausuren sind von allen Kandidatinnen und Kandidaten des Faches und des betreffenden Prüfungstermins gleichzeitig und unter Prü- fungsbedingungen zu bearbeiten. (2) Die Dauer einer Klausur beträgt [...] ausreichend’ (5,0) bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat nach erfolgter Anmeldung zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht er- scheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
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berufsbildenden Schulen wissenschaftlich zu erörtern und dabei die Besonderheiten, Grenzen und Terminologien der Mathematik und ihrer Didaktik ange- messen zu definieren und zu interpretieren. Es wird ebenfalls
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in der Sekundarstufe wis- senschaftlich zu erörtern und dabei die Besonderheiten, Grenzen und Terminologien der Ma- thematik und ihrer Didaktik angemessen zu definieren und zu interpretieren. Es wird eben-
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in der Sekundarstufe I wissenschaftlich zu erörtern und dabei die Besonderheiten, Grenzen und Terminologien der Mathematik und ihrer Didaktik angemessen zu definieren und zu in- terpretieren. Es wird ebenfalls