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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/verwaltung/gebaeudemanagement/brandschutzordnung-final-2021-teil-b.pdf
gilt ein generelles Rauchverbot. Wei- terhin sind in den Außenbereichen, in denen geraucht werden darf, ausschließlich Aschenbe- cher zur Entsorgung von Zigarettenresten zu benutzen. Brennende Tabakreste
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2018/it-benutzungsordnung.pdf
Eine Verarbeitung der Daten aus Absatz 5, die der Einsichtnahme oder der Auswertung der Daten dient, darf nur mit Beteiligung des/der IT-Sicherheitsbeauftragten und des/der Datenschutzbeauf- tragten erfolgen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/itsh-it-sicherheitsrichtlinie-1.pdf
Authentisierung Nachweis, dass ein Nutzer das Zielsystem benutzen darf. Authentisierung erfolgt z.B. durch Passwörter. Authentisierung darf nicht mit Identifizierung verwechselt werden: Bei der Identifizierung [...] alle bereichsinternen IT- Planungen. Die Bereichsleitung gibt auf Grund der Ergebnisse der Schutzbe- darfs- und ggf. Risikoanalyse den Betrieb des IT-Verfahrens frei. Sie benennt in Abstimmung mit dem IT-Gremium [...] her Verantwortlich für Umsetzung: IT-Anwender Auf Rechnersystemen der teilnehmenden Institutionen darf zum Zweck des Schutzes von hochschuleigener Hardware und dem Hochschulnetz nur Soft- ware installiert
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-fuer-kumulative-dissertationen-im-fach-psychologie.pdf
sind, müssen als Manuskriptfassung im Rahmentext abgedruckt werden. 7. Höchstens ein:e Gutachter:in darf auch Ko-Autor:in von der Dissertationsschrift zugrundeliegen- den Manuskripten sein. 8. Die Fachartikel
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-wiwi.pdf
nien bestätigt. Diese Erklärung ist Bestandteil der Dissertation. 5. Höchstens ein:e Gutachter:in darf auch Ko-autor:in von der Dissertationsschrift zugrundeliegenden Fachartikeln sein. 6. Die Fachartikel
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-musik.pdf
mit Verweis auf die publizierten oder angenommenen Artikel in der ZHB veröffentlicht wird. 7. Es darf nicht mehr als ein*e Gutachter*in im Promotionsverfahren Koautorin oder Koautor eines für eine kumulative
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-sonderpaedagogik.pdf
Ko-Autor:innenschaften und Gutachter:innentätigkeit schließen sich nicht aus. Höchstens ein:e Gutachter:in darf auch Ko-Autor:in von der Dissertationsschrift zugrundeliegenden Manuskripten sein. 8. Die Fachartikel
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/kriterienliste-sportwissenschaft.pdf
Kriterien sind in die Dissertation (z.B. im Anhang) mit abzudrucken. Keine der eingereichten Publikationen darf Gegenstand abgeschlossener oder laufender anderer Dis- sertationen sein. 6. Einer der Artikel soll
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2020/satzung-binationale-promotionsverfahren-21-01-2020.pdf
klarstellen, dass der verliehene Doktorgrad nur in der deutschen oder ausländischen Form geführt werden darf. § 4 Sprache (1) Die Dissertation kann – mit Zustimmung der beiden Betreuerinnen bzw. Betreuer und
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2022/20220630-satzung-stipendienordnung-2022.pdf
für die beantragte Weiterbewilligung ergeben. Ohne Vorlage des Arbeitsberichts und der Stellungnahme darf die Förderung nicht weiterbewilligt werden. Anträge auf Weiterbewilligung in besonderen Fällen sind