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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231122-satzung-habilo-fak-i-2023.pdf
Person die Zu- lassung zum Habilitationsverfahren durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt o- der sich im Habilitationsverfahren einer Täuschung, Drohung oder Bestechung schuldig ge- macht hat, so
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/2023xxxx-satzung-promo-fak-iii-2023-inkl.-kriterienliste-geographie-aenderungen-angenommen.docx
hrens § 22 Veröffentlichung der Dissertation VII. Sonstige Regelungen § 23 Ehrenpromotion § 24 Täuschung, Entziehung VIII. Schlussbestimmungen § 25 Rechtsbehelfe § 26 Übergangsbestimmungen § 27 Inkrafttreten [...] der Doktorand beim Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen oder bei den Promotionsleistungen eine Täuschung begangen hat oder dass wesentliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion irrtümlich angenommen [...] Urkunde vollzogen, in der die Leistungen der zu promovierenden Persönlichkeit gewürdigt werden. § 24 Täuschung, Entziehung (1) Ergibt sich vor Aushändigung der Promotionsurkunde, dass sich die Doktorandin b
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/einladungen-protokolle/2024-03-13-top-6-habilordnung-entwurf-fakii.pdf
Person die Zulassung zum Habilitationsverfahren durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt oder sich im Habilitationsverfahren einer Täuschung, Drohung oder Bestechung schuldig ge- macht hat, so erklärt
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/einladungen-protokolle/2024-04-10-top-5-beschlussvorlage-habilitationsordnung.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/po-studiengaenge/uebergreifendes/20240125-psto-erweiterungsstudium-2022.pdf
ogenen Bachelor- oder Masterstudien- gang durch Beschluss des Prüfungsausschusses aufgrund von Täuschung oder Plagiat geht auch der Verlust der Berechtigung zur Teilnahme an Prüfungen im Erweiterungsstudium
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/po-studiengaenge/uebergreifendes/20240125-rapo-2020.pdf
zuständigen Prüfungsausschuss. § 22 Täuschung, Plagiat, Ordnungsverstoß (1) Versucht ein Prüfling die Ergebnisse einer Studien- beziehungsweise Prüfungsleistung durch Täuschung oder durch Benutzung nicht zu [...] Nichtbestehen von Modulprüfungen § 20 Rücktritt, Versäumnis § 21 Gewährung von Nachfristen § 22 Täuschung, Plagiat, Ordnungsverstoß § 23 (gestrichen) III. Bachelor- und Masterprüfung § 24 Bachelor Thesis [...] Überschreitungen vorge- schriebener Bearbeitungszeiten, die prüfungsrechtliche Behandlung von Täuschungshandlungen, insbesondere die prü- fungsrechtliche Behandlung von Plagiatsfällen, die prüfungsrechtliche
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2024/20240125-satzung-07-stduerbergrfd-aenderung.pdf
„(1) Versucht ein Prüfling die Ergebnisse einer Studien- beziehungsweise Prüfungsleistung durch Täuschung oder durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gelten die betreffenden Pr [...] Prüfungsleistungen ohne Aufsicht, wie zum Beispiel Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten. (3) Wird eine Täuschung nach Absatz 1 oder Absatz 2 erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann der zuständige [...] beziehungsweise Anmeldung zu oder die Abmeldung von einer Studien- oder Prüfungsleistung durch Täuschung beeinflusst oder zu beeinflussen versucht hat, entsprechend Anwendung. (5) Für die Absätze 1, 2
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/231114-habilordnung-zum-beschluss-durch-konvent-aenderungen-angenommen.docx
Person die Zulassung zum Habilitationsverfahren durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt oder sich im Habilitationsverfahren einer Täuschung, Drohung oder Bestechung schuldig gemacht hat, so erklärt
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-bavm-120315.pdf
folgende Fassung: „Versuchen Kandidatinnen oder Kandidaten die Ergebnisse ihrer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gelten die betref- fenden Prüfun [...] bedarf der Bestätigung durch das Präsidium der Universität Flensburg. Als schwerwiegender Fall der Täuschung wird grundsätzlich jedwede Form des Plagiats so- wie die Auftragsarbeit an Dritte verstanden. Wird
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-ma-ghrl-2012-03-15.pdf