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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-psto-zfriesisch-2023.pdf
(1) Der Verlust des Anspruchs zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt bei Exmatrikulation. (2) Mit Auslaufen des Zertifikatsstudiums erlöschen ebenfalls sämtliche Prüfungsansprüche in
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230614-satzung-psto-ztheater-2023.pdf
(1) Der Verlust des Anspruchs zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt bei Exmatrikulation bzw. Beendigung der Gasthörerschaft. (2) Mit Auslaufen des Zertifikatsstudiums erlöschen ebenfalls
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230616-satzung-psto-zmathe-2023.pdf
(1) Der Verlust des Anspruchs zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt bei Exmatrikulation. (2) Mit Auslaufen des Zertifikatsstudiums gemäß § 9 erlöschen ebenfalls sämtliche Prüfungs-
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/2023xxxx-satzung-promo-fak-iii-2023-inkl.-kriterienliste-geographie-aenderungen-angenommen.docx
ragsgesetz ist das Promotionsverfahren mit der erfolgreichen Disputation abgeschlossen. Die Exmatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent erfolgt zum Ende des Semesters, in dem die Disputation
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/po-studiengaenge/uebergreifendes/20240125-rapo-2020.pdf
Prüfungsergebnisses d) Alle übrigen Bestandteile der Prüfungsakte: 2 Jahre nach eigenständiger Exmatrikulation aus dem Studiengang, im Falle des Bestehens des Studiengangs unverzüglich nach Aushändigung des
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2024/20240125-satzung-ergst-2024.pdf
(1) Der Verlust des Anspruchs zur Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt bei Exmatrikulation. (2) Mit Auslaufen des Ergänzungsstudiums erlöschen ebenfalls sämtliche Prüfungsansprüche in
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/merkblaetter/24ma-k-s-m-bewerbungsmerkblatt-deutsch.pdf
falsche Angaben im Bewerbungsverfahren auch nach bereits erfolgter Einschreibung zur sofortigen Exmatrikulation führen können. __________________________________ ________________________________ Ort, Datum
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/merkblaetter/24moe-gemeinschaftsschulen-bewerbungsmerkblatt.pdf
vor, erlischt die Zulassung unwiderruflich und mit Ablauf dieses Datums erfolgt die sofortige Exmatrikulation. Hierzu gibt es keine Ausnahmen. 2. Bewerbungen für höhere Fachsemester Voraussetzung für die [...] falsche Angaben im Bewerbungsverfahren auch nach bereits erfolgter Einschreibung zur sofortigen Exmatrikulation führen können. Ort, Datum Unterschrift (Antragsteller*in) Zugangsvoraussetzungen 1. Bewerbungen [...] vor, erlischt die Zulassung unwiderruflich und mit Ablauf dieses Datums erfolgt die sofortige Exmatrikulation. Hierzu gibt es keine Ausnahmen. 2.1 Einzureichende Bewerbungsunterlagen höherer Fachsemester
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/merkblaetter/24moe-grundschulen-bewerbungsmerkblatt.pdf
vor, erlischt die Zulassung unwiderruflich und mit Ablauf dieses Datums erfolgt die sofortige Exmatrikulation. Hierzu gibt es keine Ausnahmen. 2. Bewerbungen für höhere Fachsemester Voraussetzung für die [...] falsche Angaben im Bewerbungsverfahren auch nach bereits erfolgter Einschreibung zur sofortigen Exmatrikulation führen können. Ort, Datum Unterschrift (Antragsteller*in) Zugangsvoraussetzungen 1. Bewerbungen
fileadmin/content/portal/studium-und-lehre/dokumente/merkblaetter/24moe-gymnasien-bewerbungsmerkblatt.pdf
vor, erlischt die Zulassung unwiderruflich und mit Ablauf dieses Datums erfolgt die sofortige Exmatrikulation. Hierzu gibt es keine Ausnahmen. 2. Bewerbungen für höhere Fachsemester Voraussetzung für die [...] falsche Angaben im Bewerbungsverfahren auch nach bereits erfolgter Einschreibung zur sofortigen Exmatrikulation führen können. Ort, Datum Unterschrift (Antragsteller*in)