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mindestens 30 Seiten um- fassen (Richtwert). 3. Die kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei mit dem Ziel der Publikation in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift mit Peer-Review-Verfahren
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(Richtwert). 3. Die kumulative Dissertation muss aus mindestens drei Publikationen mit überwiegender Erstau- torenschaft bestehen (z.B. bei drei Publikationen müssen zwei in Erstautorenschaft verfasst sein)
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bis zur Einreichung der Arbeit, höchstens aber bis zum Ablauf von drei Jahren nach Ab- schluss der Förderung, jährlich der Kommission drei Monate vor Ende des jeweiligen Förde- rungszeitraumes schriftlich [...] Stipendiums oder einer Sonderzuwendung besteht nicht. (2) Die Dauer des Stipendiums beträgt bis zu drei Jahre. Sie kann im Fall von Betreuung, Pflege, Behinderung oder chronischer Erkrankung um ein weiteres [...] wuchses gehören an 1. ein Mitglied des Präsidiums als Vorsitzende oder als Vorsitzender, 2. mindestens drei Professorinnen oder Professoren, 3. eine promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin oder ein promovierter
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Umweltbildungszentrums wird auf Vorschlag des Präsidenten der Europa-Universität Flensburg für jeweils drei Jahre vom Senat der Europa-Universität Flensburg gewählt. 2 (3) Das Umweltbildungszentrum berichtet [...] Leistungen des Umweltbildungszentrums im Dialog mit der Direktorin / dem Direktor. (2) Dem Beirat gehören drei Personen an, hiervon mindestens eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer. Die Mitglieder des [...] auf eine Vergütung aus Mitteln der Europa-Universität Flensburg. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die Wiederwahl ist möglich. (4) Der Beirat tagt mindestens einmal pro Semester. Er wird von
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dem ZeBUSS durch Beschluss eine Geschäftsordnung geben. (2) Das Direktorium besteht aus mindestens drei und bis zu fünf hauptamtlichen Profes- sorinnen und Professoren und mindestens einer/einem und maximal
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an: a) ein Präsidiumsmitglied gemäß Geschäftsverteilungsplan aufgrund von Wahlen durch den Senat b) drei Mitglieder aus der Mitgliedergruppe der Professoren und Professorinnen; c) ein Mitglied aus der M [...] wenn die Leiterin oder der Leiter des ZIMT, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Beirats oder drei der Beiratsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Beratungsgegenstandes fordern. § 6 Personal
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gehören an: 1. die hauptberufliche Präsidentin oder der hauptberufliche Präsident, 6 2. zwei oder drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten aus dem Kreis der Professorinnen und Professoren. Eine Vi [...] Fakultäten § 14 Zahl und Gliederung der Fakultäten (1) Die Europa-Universität Flensburg gliedert sich in drei Fakultäten. (2) Das Nähere regelt die Gliederungsordnung. § 15 Binnenstruktur der Fakultäten (1) Die [...] verdient gemacht haben. (2) Der Erweiterte Senat entscheidet über die Ernennung mit einer Dreiviertelmehrheit seiner Mit- glieder. V. Gleichstellung und Diversität § 26 Gleichstellung aller Geschlechter
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der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten richtet sich nach § 24 Abs. 1 HSG. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. (2) Der Senat stimmt über jeden Vorschlag der Präsidentin oder des
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Fakultätskonvent besteht nach Maßgabe von § 29 Absatz 2 HSG aus 1. der Dekanin oder dem Dekan, 2. dreizehn Vertreterinnen oder Vertretern der Mitgliedergruppen nach § 13 Absatz 1 Num- mer 1 bis 4 HSG im [...] gesordnung ein. Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. Auf schriftliches Verlangen von min- destens drei Konventsmitgliedern ist eine Sitzung einzuberufen. Die Dekanin oder der Dekan 3 hat, wenn ein Kon [...] sind. Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden beschlossen werden. Gleiches gilt für eine wiederholte Vertagung auf der T
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/20240417-go-konvent-fk-i.pdf
Konvent unter Beach- tung der Ladungsfrist. Abs. 1 bleibt unberührt. (5) Auf Verlangen von mindestens drei Konventsmitgliedern hat die Dekanin oder der Dekan unverzüg- lich eine Sitzung einzuberufen, wenn [...] . Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung können zu Beginn der Sitzung mit einer Mehrheit von drei Viertel der Anwesenden beschlossen werden. Gleiches gilt für eine wiederholte Vertagung auf der T