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fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230118-satzung-gremienwahlo-2023.pdf
werden. Beschwerde gegen die Entscheidung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters kann bis zum 20. Tag vor dem Stichtag beim Wahlausschuss eingelegt werden. Der Wahlausschuss hat über Beschwerden unverzüglich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230612-satzung-gutewisspraxis-2023.pdf
Beschlüsse der Untersuchungskommission werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Ein in- ternes Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Untersuchungskommission ist nicht ge- geben. (4) Die Untersuchungskommission
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/gwp/20230612-satzung-gutewisspraxis-2023_01.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230803-satzung-promo-fak-iii-2023.pdf
beziehungsweise der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer beziehungsweise seiner Beschwerde fortlaufend un- terrichtet zu werden. Die Doktorandin beziehungsweise der Doktorand hat ein Anrecht
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230804-satzung-promo-fak-i-2023.pdf
Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer oder seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden. Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Anrecht darauf,
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/downloads/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer bzw. seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden. Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein Anrecht darauf,
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20230823-satzung-promo-fak-ii-2023.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2023/20231121-satzung-promo-fak-iii-2023a.pdf
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-3/dokumente/unterlagen-konventssitzungen/2023-11-15/2023xxxx-satzung-promo-fak-iii-2023-inkl.-kriterienliste-geographie-aenderungen-angenommen.docx
beziehungsweise der Doktorand hat ein Recht darauf, über die Behandlung ihrer beziehungsweise seiner Beschwerde fortlaufend unterrichtet zu werden. Die Doktorandin beziehungsweise der Doktorand hat ein Anrecht
fileadmin/content/abteilungen/psychologie/pdf-dateien/2024-faqs-hp-abteilung.pdf
al- ternative Veranstaltung im Modul aus. Sind alle Veranstaltungen voll, nutzen Sie bitte das Beschwerde- tool des SPA.