fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/praktikumsordnung-sonderpaedagogik.pdf
Abschluss Master of Education sind die Studierenden verpflichtet, während des Studiums zwei (Schul-)Praktika abzuleisten. (2) Die Praktikumsordnung regelt das Verfahren der Ableistung und gibt Richtlinien [...] Flensburg (Unfallkasse Nord) versichert. § 3 Praktikum Im Rahmen des Studiums sind zwei fünfwöchige (Schul-)Praktika zu absolvieren und zwar je ein Praktikum in den Teilstudiengängen zwei und drei (vgl. § 5 Absatz [...] Praktikum zulassen. § 8 Praktikumsorganisation (1) Für die Organisation und Durchführung der (Schul-)Praktika ist das Institut für Sonderpädagogik zuständig. (2) Zu den Aufgaben des Instituts für Sonderpädagogik
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
e, Soziologie oder Philosophie) sowie ● den Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von zwei Schulpraktika im Umfang von jeweils 3 Wochen. (4) Wird die fachspezifische Mindestnote des Unterrichtsfaches [...] (fachwissenschaftlicher Teil: 7 oder 8 LP, fachdidaktischer Teil: 7 oder 8 LP) sowie 10 LP in den Schulpraktika der beiden gewählten Fachrichtungen, und weitere 15 LP für die Master-Arbeit. (4) Hat eine Kandidatin [...] mitzuteilen. Die überzähligen LP bleiben unberücksichtigt. (5) Während des Studiums sind zwei Schulpraktika abzuleisten, für die jeweils 5 LP angerechnet werden. Näheres regelt die Praktikumsordnung. (6)
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
Psychologie, Soziologie oder Philosophie) und ● den Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von zwei Schulpraktika im Umfang von jeweils 3 Wochen. (4) Wird die fachspezifische Mindestnote eines der beiden Stu [...] 2), 5. als fachpraktische Prüfungen und Präsentationen (§ 17), 6. als Projektarbeiten, 7. als Schulpraktika. (2) Die Studierenden sind zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen, spätestens jedoch zwei [...] gemäß Prüfungs- und Studienordnung § 19 Abs. 2 und 3 6.) Präsentation 7.) Projektarbeiten 8.) Schulpraktika 24 2 Biologie Anlage gem. § 4 der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für die
fileadmin/content/zentren/zfl/dokumente/schulpraktika/orientierungspraktikum/materialien/op-fap-info-23-24.pdf
ro/praktika/schulpraktika-im-bachelor/ https://www.uni-flensburg.de/?11258 Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung 21 Informationsquellen Informationen und Hinweise zu den Schulpraktika finden Sie ▪ [...] Stormarn ▪ Lübeck ▪ Herzogtum-Lauenburg https://www.uni-flensburg.de/zfl/praktikumsbuero/praktika/schulpraktika-im-bachelor/fachpraktikum/anmeldung-fap-ausserhalb-der-nahregion Zentrum für Lehrerinnen- und [...] Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung 41 Informationsquellen Informationen und Hinweise zu den Schulpraktika finden Sie ▪ auf der HP des Praktikumsbüros https://www.uni-flensburg.de?18818 ▪ im Praktikumsbüro
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ordnung-berufspraktische-studien-ba.pdf
Praktikumsbericht entgegen und bestätigt die erfolgreiche Teilnahme. § 9 Praktikumseinrichtungen Die Schulpraktika (§§ 5, 6) können in allen staatlichen und privaten Grund-, Regional- und Gemeinschaftsschulen [...] werden. § 12 Praktikumsbüro und CareerService (1) Für die Organisation und Durchführung der Schulpraktika in Schleswig- Holstein ist das Praktikumsbüro zuständig. Für die Organisation und Beratung zu
fileadmin/content/institute/romanistik/dokumente/dokumente-zum-studium/regelung-wiederholungspruefung-hausarbeiten-21.4.2021-final-roman.-seminar.pdf
bewertet wurde. 1 Diese Regelung betrifft nicht Klausuren und Prüfungsleistungen, die im Rahmen von Schulpraktika zu erbringen sind (hierzu s. „Ordnung (Satzung) der Europa-Universität Flensburg zu den Schul
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungssatzung-ma-vm-so-10-11-2011.pdf
e, Soziologie oder Philosophie) sowie - den Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von zwei Schulpraktika im Umfang von jeweils 3 Wochen. § 3 Abs. 4 wird gestrichen. § 3 Abs. 5 wird gestrichen. § 3 Abs
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/aenderungsatzung-ma-ghrl-2012-03-15.pdf
chologie, Soziologie oder Philosophie) und - den Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von zwei Schulpraktika im Umfang von jeweils 3 Wochen.“ § 3 Abs. 4 wird gestrichen. § 3 Abs. 5 wird gestrichen. § 3 Abs
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/ordnung-berufspraktische-studien-ma.pdf
einmal überarbeitet werden. § 8 Praktikumsbüro (1) Für die Organisation und Durchführung der Schulpraktika ist das Praktikumsbüro zuständig. (2) Zu den Aufgaben des Praktikumsbüros gehören u. a.: a) Zuweisung
fileadmin/content/institute/chemie/bilder/aus-der-abteilung/2019-gdcp-wien/poster-maike-final.pdf
der Reflexion verbunden werden und sowohl individuell als auch im Austausch erfolgen [12, 13]. Schulpraktika: Lerngelegenheiten für Beobachtung, Reflexion von Unterrichts- handeln. Bisher: Format Seminar