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Mehrheit aller Mitglieder des StuPa gewählt. Erbringen zwei Wahlgänge diese Mehrheit nicht, ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Be- werben sich mehr als drei Kandidat/innen, sind [...] voraussicht- lichen Terminen der ordentlichen Sitzungen. (3) Außerordentliche Sitzungen des StuPa wer- den wahlweise einberufen durch • Einladung des Präsidiums • Antrag eines Viertels der Mitglieder • [...] Mehrheit aller Mitglieder des StuPa gewählt. Erbringen zwei Wahlgänge diese Mehrheit nicht, ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. (2) Die Referent/innen des AStA werden vom StuPa auf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20211124-satzung-aenderg-02-studorgasatzg-2004.pdf
zuerst gewählte/n Stellvertreter/in gilt: Erbringen zwei Wahlgänge diese Mehrheit nicht, ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Werden weitere Stellvertreter/innen gewählt, benötigen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210331-studwahlordnung-2021.pdf
und passives Wahlrecht für die Wahlen der ei- genen Fachschaftsvertretung. (3) Wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis aufgeführt ist. § 3 Wahlsysteme (1) Bei den Wahlen zum StuPa wird eine Form per [...] Formulare Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen, 5. den Hinweis, dass nur wahlberechtigt ist, wer im Wahlverzeichnis aufgeführt ist, 6. den Hinweis auf Ort und Zeit der Auslegung des Wahlverzeichnisses [...] Dienstleister auch der persönliche universitäre Netzzugang zum Login für die Wahlhandlung genutzt wer- den; 2. soll den Wahlberechtigten zusätzlich ermöglicht werden, Kandidaturen online zu erklären. Da-
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direkten Erwiderung steht dem/der Angesprochenen, d. h. mit Namen oder Funktion bezeichneten Person zu. Wer- den der AStA oder ein anderer Ausschuss angesprochen, steht dieses Recht dem/der Vorsitzenden oder [...] mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugeschickt werden, um vom StuPa auf derselben genehmigt zu wer- den. Nach Genehmigung ist das Protokoll hochschulöffentlich zu machen. (9) Formulierungswünsche sind
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/finanzordnung-2011.pdf
uni-fl-stud-finanzordnung_2011 Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität Flensburg Aufgrund des § 75 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2007 (GVOB
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210323-beitragssatzung-2021.pdf
Beitragssatzung der Studierendenschaft der Europa-Universität Flensburg Vom 23. März 2021 Bekanntmachung im NBl. HS MBWK Schl.-H., S. 18 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der EUF: 1. April
fileadmin/content/spezial-einrichtungen/chancengleichheit/dokumente/antragsformular-prof-individualcoaching-ab-1-2024.pdf
Antragsformular_Prof_Individualcoaching_ab_1_2024 Antrag auf Individualcoaching im Programm „Unterstützung für Promotionsbetreuer*innen“1 zur Vorlage beim Gleichstellungs- und Diversitätsausschuss, c/
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2021/20210203-online-pruefungssatzung-amtliche-bekanntmachung.pdf
Satzung zur Regelung der Durchführung elektronischer Prüfungen während der Corona-Pandemie (Online-Prüfungssatzung) Vom 1. Februar 2021 Bekanntmachung im NBl. HS MBWK. Schl.-H., S. 7 Tag der Bekanntma
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/pruefungsordnung-testdaf.pdf
Prüfung ausgeschlossen. Es wird kein Zeugnis ausgestellt, das Prüfungsentgelt wird nicht erstattet. (4) Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, wird von der Fortsetzung der Prü- fung ausgeschlossen
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/weitere-satzungen/ro-dt-08-2004.pdf
Feststellungsprüfung oder das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz-Zweite Stufe ist befreit, wer entweder eine der in Abs. 2 bezeichneten Prüfungen bereits bestanden hat oder durch die örtlichen [...] Prüfung ausgeschlossen. Es wird kein Zeugnis ausgestellt, das Prüfungsentgelt wird nicht erstattet. (4) Wer den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, wird von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen.