fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
verlangen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] Anschluss an die mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. (5) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unter- ziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
verlangen. (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] Anschluss an die mündlichen Prüfungen bekannt zu geben. (5) Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterzie- hen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-ma-eus-2012-03-15-neu.pdf
erbringen. 3. Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § [...] wobei Einzel- wie Gruppenprüfungen möglich sind. 4. Studierende, die sich in einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung un- terziehen wollen, können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse als [...] ng gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-praevention-und-gesundheit.pdf
anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von Noten, ECTS (1) Für die Bewertung [...] Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Bereits vorliegende Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nichtanerkennung
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-kultur-sprache-medien.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] anmelden. (2) Die An- und Abmeldung zu einer Modulprüfung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erfolgen. § 11 Bewertung von Prüfungsleistungen, Bildung von Noten, ECTS (1) Für die Bewertung [...] Modulprüfung nach Frist der Abmeldung oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumt sie oder er den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/pruefungsordnung-sonderpaedagogik-mit-fachspezifischen-anlagen.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu er- bringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungs- leistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] ichen Dauer der Prüfungsun- fähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nichtan-
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2014/po-ma-bildung-in-europa.pdf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-master-vocational-education-2010-02-25.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten sind für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt zu geben. (6) [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht bestanden" (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein triftiger [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind, zu informieren. Den Kandidatinnen und Kandidaten müssen für jede Prüfungsleistung auch die jeweiligen Wiederholungstermine bekannt gegeben werden [...] nach der in Absatz 1 genannten Frist oder nach Beginn der Prüfung zurück oder versäumen sie den Termin der Prüfung, so gilt diese als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, es sei denn, es liegt ein [...] tlichen Dauer der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Werden die Gründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen. Die Nich
fileadmin/content/institute/chemie/bilder/aus-der-abteilung/2019-gdcp-wien/poster-maike-final.pdf
des Praxissemesters Rahmenbedingungen: • Verankerung im 3. MA-Fachsemester. • Begleitseminar an 6 Terminen vor und während der Praxisphase im Umfang von 90 Minuten. • Schulpraktikum im Umfang von 10 Wochen