Klimaschutzkonzept Flensburg CO2-Neutralität und Halbierung des Energiebedarfs bis zum Jahr 2050 A C D E B Projektleiter: Prof. Dr. Olav Hohmeyer Erstellt von: Dipl.-Wi.-Ing. Martin Beer M. Eng. Martin Jahn Dipl.-Wi.-Ing. Emöke Kovač Dipl.-Wi.-Ing. Hannah Köster Dipl.-Wi.-Ing. Simon Laros Dipl.-Wi.-Ing. Helge Maas Universität Flensburg Zentrum für nachhaltige Energiesysteme (ZNES) Centre for Sustainable Energy Systems (CSES) Professur für Energie- und Ressourcenwirtschaft Interdisziplinäres Institut für Umwelt-, Sozial- und Humanwissenschaften (i²) Munketoft 3b 24937 Flensburg Internet: www.znes-flensburg.de Erstellt im Auftrag der Stadt Flensburg Gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (aufgrund eines Be- schlusses des deutschen Bundestages) Stresemannstraße 128 – 130 10117 Berlin Internet: www.bmu.de Forschungsergebnisse 2 (Zentrum für Nachhaltige Energiesysteme. Online) ISSN 2196-7164 Juli 2013 file://Hgs30402/Dozenten/Department%202/EUM/Klimapakt/Masterplan%20100%25%20Klimaschutz/Konzeptphase/Endbericht/www.znes-flensburg.de http://www.bmu.de/ Kurzzusammenfassung I Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG KURZZUSAMMENFASSUNG Das vorliegende Konzept zum „Masterplan 100 % Klimaschutz" für Flensburg beschreibt einen Weg zur Halbierung des gesamtstädtischen Energieverbrauchs bei gleichzeitiger Erreichung der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050. Das Konzept basiert auf dem integrierten Klimaschutzkonzept für Flensburg, welches in den Jahren 2010 und 2011 mit enger Einbin- dung von lokalen Akteuren und den Flensburger Bürger_innen erstellt wurde. Das Master- plan-Konzept stellt eine Erweiterung und Vertiefung des integrierten Klimaschutzkonzepts dar und wurde mit dem Ziel erstellt, die Flensburger Klimaschutzstrategie zu vervollständi- gen. Um einen geeigneten Weg Erreichung der Zielsetzungen zur Reduzierung des Energiebe- darfs sowie der CO2-Emissionen aufzuzeigen, wurden in verschiedenen Szenarien techni- sche Maßnahmen und Maßnahmen der Verhaltensänderung untersucht und in einem Synthese-Szenario nach den Kriterien Energieeinsparung, CO2- Minderung und Umset- zungswahrscheinlichkeit kombiniert. Die wirtschaftliche Bewertung des Synthese-Szenarios zeigt jedoch, dass Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung, die über den Maßnahmenkatalog des integrierten Klimaschutzkonzepts hinausgehen, aufgrund der lo- kal vorhandenen Strukturen bei den angenommenen zukünftigen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich umsetzbar wären. Es ist die Empfehlung der Universität Flensburg, das integrierte Klimaschutzkonzept um Maßnahmen der Verhaltensänderung und spezifische Maßnahmen im Bereich Mobilität zu ergänzen. Die zur Erreichung einer Energieeinsparung von 50 % notwendigen zusätzlichen Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung werden dagegen nicht zur Umsetzung empfohlen. Stattdessen sollte kontinuierlich evalu- iert werden, unter welchen technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die zusätzliche Gebäudesanierung doch sinnvoll ist. Die Strategie zur Umsetzung von Klima- schutzmaßnahmen in einer kurz- und mittelfristigen Perspektive ist von den langfristigen Entwicklungen der Rahmenbedingungen jedoch unabhängig. Ein zweiter Schwerpunkt des Masterplankonzepts war die Erstellung von umsetzungsorien- tierten Konzepten für Klimaschutzprojekte. Hierbei werden für die Phase II des Projekts Mas- terplan 100 % Klimaschutz konkrete Projekte zur Bewusstseinsbildung, Einbindung und Moti- vation der Akteure, Entscheidungsträger_innen und Bürger_innen entwickelt. So ist bei- spielsweise im Haushaltssektor ein Projekt zur einfachen Realisierung von Klimaschutzmaß- nahmen in Modellhaushalten geplant. Im GHD-Sektor wurde ein Klimaschutz-Siegel für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt, welches in den kommenden Jahren etabliert werden soll. Im Mobilitätssektor wurde die Etablierung des Carsharing sowie des betriebli- chen Mobilitätsmanagements konkretisiert. Erarbeitet wurden hier außerdem Konzepte zum Mobilitätslernen und zur Erstellung eines Gesamtverkehrsplans. Mit dem Masterplan-Konzept wurde eine fundierte Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz, die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und die Verstetigung des Klimaschutzprozesses in Flensburg bis zum Jahr 2016 und darüber hinaus erstellt. II Inhaltsübersicht Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG INHALTSÜBERSICHT KURZZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................. I INHALTSÜBERSICHT ........................................................................................................ II INHALTSVERZEICHNIS (THEMATISCH) ........................................................................... III INHALTSVERZEICHNIS ...................................................................................................IV 1 ZUSAMMENFASSUNG.............................................................................................. 1 2 ZIELSETZUNGEN DES MASTERPLANS 100 % KLIMASCHUTZ ................................... 23 3 METHODIK ............................................................................................................. 29 4 AUSGANGSLAGE FÜR KLIMASCHUTZ IN FLENSBURG ........................................... 39 5 SZENARIO 1: ZIELERREICHUNG DURCH ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE MAßNAHMEN 59 6 SZENARIO 2: ZIELERREICHUNG DURCH ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN DER VERHALTENSÄNDERUNG UND DER SUFFIZIENZ .................................................... 72 7 SYNTHESESZENARIO .............................................................................................. 91 8 EMPFOHLENE KLIMASCHUTZSTRATEGIE FÜR FLENSBURG ................................... 119 9 UMSETZUNGSORIENTIERTE KONZEPTE FÜR KLIMASCHUTZPROJEKTE .................. 141 10 KOMMUNALER EINFLUSSBEREICH ....................................................................... 228 11 FAHRPLAN FÜR DIE UMSETZUNG VON MAßNAHMEN IN DEN NÄCHSTEN DREI JAHREN ............................................................................................................... 269 12 AUSBLICK ............................................................................................................ 271 13 LITERATUR ............................................................................................................ 273 ANHANG A ................................................................................................................ 282 Inhaltsverzeichnis (thematisch) III Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG INHALTSVERZEICHNIS (THEMATISCH) Haushalte 5.3 Szenario 1: Maßnahmen im Haushaltsektor .................................................... 62 6.3 Szenario 2:Maßnahmen im Haushaltsektor ..................................................... 78 7.3 Syntheseszenario: Maßnahmen im Haushaltssektor ....................................... 96 7.9.3 Wirtschaftliche Bewertung Haushaltssektor ................................................... 108 8.2.2 Empfehlungsszenario: Maßnahmen im Haushaltssektor............................... 126 9.1 Flensburger Klimaschutz Haushalte ................................................................ 141 Mobilität 5.2 Szenario1: Maßnahmen im Transportsektor ..................................................... 59 6.2 Szenario 2: Maßnahmen im Transportsektor .................................................... 73 7.2 Syntheseszenario: Maßnahmen im Transportsektor ........................................ 91 7.9.2 Wirtschaftliche Bewertung Transportsektor ................................................... 105 8.2.1 Empfehlungsszenario: Maßnahmen im Transportsektor ............................... 120 9.2 Umsetzungsorientierte Konzepte Mobilität .................................................... 153 Gewerbe, Handel und Dienstleistung 5.4 Szenario 1: Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ...... 68 6.4 Szenario2: Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen....... 83 7.4 Syntheseszenario: Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ................................................................................................. 98 7.9.4 Wirtschaftliche Bewertung Gewerbe, Handel Dienstleistungen.................. 109 8.2.3 Empfehlungsszenario: Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ............................................................................................... 131 9.3 Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg ............. 175 Industrie 5.5 Szenario1: Maßnahmen im Industriesektor ...................................................... 69 6.5 Szenario 2: Maßnahmen im Industriesektor ..................................................... 87 7.5 Syntheseszenario: Maßnahmen im Industriesektor ....................................... 100 7.9.5 Wirtschaftliche Bewertung Industriesektor ..................................................... 110 8.2.4 Empfehlungsszenario: Maßnahmen im Industriesektor................................. 134 9.4 Prozessbindung Industrieunternehmen .......................................................... 189 Kommunaler Einflussbereich 10.2 Kommunale Liegenschaften .......................................................................... 230 10.3 Kommunaler Fuhrpark ..................................................................................... 247 10.4 Straßenbeleuchtung ....................................................................................... 251 10.5 Klärwerk und Abwasser ................................................................................... 254 10.7 Klimaschutzmanagement ............................................................................... 258 IV Inhaltsverzeichnis MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg INHALTSVERZEICHNIS KURZZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................. I INHALTSÜBERSICHT ........................................................................................................ II INHALTSVERZEICHNIS (THEMATISCH) ........................................................................... III INHALTSVERZEICHNIS ...................................................................................................IV 1 ZUSAMMENFASSUNG.............................................................................................. 1 1.1 Handlungsbedarf .............................................................................................. 1 1.2 Die Flensburger Zielsetzung .............................................................................. 1 1.3 Zielsetzungen des Masterplans 100 % Klimaschutz ......................................... 2 1.4 Szenarienbeschreibung .................................................................................... 2 1.5 Ergebnis- und Maßnahmenübersicht .............................................................. 3 1.5.1 Syntheseszenario .................................................................................... 3 1.5.2 Empfehlung der Universität Flensburg ................................................ 12 1.6 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte ........................... 12 1.6.1 Klimaschutz-Haushalte ......................................................................... 12 1.6.2 Mobilität ................................................................................................ 13 1.6.3 Aufbau eines regionalen Klimaschutz-Siegels für kleine und mittelgroße Unternehmen in Flensburg .............................................. 14 1.6.4 Prozessbindung der Industrieunternehmen ....................................... 15 1.6.5 Energetische Quartierssanierung ........................................................ 16 1.7 Zielerreichung im kommunalen Einflussbereich ............................................ 17 1.7.1 Ausgangssituation ................................................................................ 17 1.7.2 Kommunale Liegenschaften ............................................................... 18 1.7.3 Weitere Bereiche ................................................................................. 19 1.7.4 Ergebnis und Ausblick .......................................................................... 19 1.8 Fahrplan für die Umsetzung bis zum Jahr 2016 ............................................. 21 1.9 Schlussfolgerungen ......................................................................................... 22 2 ZIELSETZUNGEN DES MASTERPLANS 100 % KLIMASCHUTZ ................................... 23 2.1 CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 ................................................................. 24 2.2 Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % bis zum Jahr 2050 ............... 25 2.3 Umsetzungsorientierte Konzepterstellung...................................................... 26 2.4 Halbierung des Energieverbrauchs im kommunalen Einflussbereich ......... 27 2.5 Partizipation und Prozessbindung .................................................................. 27 2.5.1 Prozessbindung von Unternehmen ..................................................... 27 2.5.2 Partizipation der Bevölkerung ............................................................. 28 3 METHODIK ............................................................................................................. 29 3.1 Bilanzierungsprinzipien .................................................................................... 29 Inhaltsverzeichnis V Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 3.1.1 Das Inländerprinzip zur Ermittlung des Endenergiebedarfs .............. 29 3.1.2 Das Inländerprinzip zur Ermittlung der CO2-Intensität der nachgefragten Energieträger ............................................................ 30 3.2 Vorgehen zur Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz (2010 - 2011)... 31 3.2.1 Datenquellen ....................................................................................... 31 3.2.2 Angepasste Berechnungsmethodik ................................................... 32 3.3 Vorgehensweise bei der Konzepterstellung .................................................. 34 3.3.1 Szenarienentwicklung zur Erfüllung der Masterplan-Zielsetzungen .. 34 3.3.2 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte ................ 36 3.3.3 Maßnahmenplan zur Zielerreichung im kommunalen Einflussbereich ...................................................................................... 36 3.4 Akteursbeteiligung .......................................................................................... 37 4 AUSGANGSLAGE FÜR KLIMASCHUTZ IN FLENSBURG ........................................... 39 4.1 Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2011 .......................................................................................................... 39 4.2 Business-As-Usual: Flensburg ohne zusätzlichen Klimaschutz ....................... 46 4.2.1 Entwicklung des Endenergieverbrauchs ............................................ 47 4.2.2 Entwicklung der Emissionen ................................................................ 47 4.2.3 Schlussfolgerung .................................................................................. 48 4.3 Das integrierte Klimaschutzkonzept: der Handlungsplan zur CO2- Neutralität im Jahr 2050 .................................................................................. 48 4.3.1 Entwicklung des Endenergieverbrauches ......................................... 49 4.3.2 Entwicklung der Emissionen ................................................................ 50 4.3.3 Auflistung der wichtigsten Maßnahmen ............................................ 51 4.3.4 Schlussfolgerungen .............................................................................. 53 4.4 Der Prozess des Klimaschutzes in Flensburg................................................... 53 4.5 Stand der Maßnahmenumsetzung ................................................................ 54 4.5.1 Umsetzung von Maßnahmen im Einflussbereich der Klimapakt Mitglieder .............................................................................................. 54 4.5.2 Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen .............................................. 55 4.6 Aufbau kommunales Klimaschutzmanagement .......................................... 56 5 SZENARIO 1: ZIELERREICHUNG DURCH ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE MAßNAHMEN ....................................................................................................... 59 5.1 Definition des technischen Szenarios............................................................. 59 5.2 Maßnahmen im Transportsektor..................................................................... 59 5.2.1 Gütertransport auf der Straße ............................................................. 59 5.2.2 Energieeinsparpotential ...................................................................... 61 5.3 Maßnahmen im Haushaltsektor ..................................................................... 62 5.3.1 Energetische Gebäudesanierung ...................................................... 62 VI Inhaltsverzeichnis MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 5.3.2 Senkung des Strombedarfs ................................................................. 66 5.4 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ...................... 68 5.5 Maßnahmen im Industriesektor ...................................................................... 69 5.6 Entwicklung des Endenergieverbrauchs ....................................................... 69 5.7 Entwicklung der CO2-Emissionen ................................................................... 70 6 SZENARIO 2: ZIELERREICHUNG DURCH ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN DER VERHALTENSÄNDERUNG UND DER SUFFIZIENZ .................................................... 72 6.1 Abgrenzung / Definition Maßnahmen der Verhaltensänderung und Maßnahmen der Suffizienz ............................................................................. 72 6.2 Maßnahmen im Transportsektor..................................................................... 73 6.2.1 Förderung des Umweltverbundes ...................................................... 73 6.2.2 Push-Maßnahmen für den MIV ........................................................... 77 6.2.3 Güterverkehr ........................................................................................ 77 6.2.4 Energieeinsparpotential ...................................................................... 78 6.3 Maßnahmen im Haushaltsektor ..................................................................... 78 6.3.1 Brauchwasserbedarf senken............................................................... 79 6.3.2 Absenkung Raumtemperatur ............................................................. 80 6.3.3 Lüftungsverhalten ................................................................................ 80 6.3.4 Wärmeeinsparung durch Verhaltensänderung ................................ 80 6.3.5 Stromeinsparung durch Verhaltensänderung ................................... 81 6.4 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ...................... 83 6.4.1 Beleuchtung ......................................................................................... 84 6.4.2 Informations- und Kommunikationstechnik........................................ 84 6.4.3 Stromeinsparungen durch Verhaltensänderung und Suffizienz ....... 85 6.4.4 Raumheizung ....................................................................................... 86 6.4.5 Einsparungen im Bereich Raumheizung durch Verhaltensänderung und Suffizienzsteigerung .................................. 86 6.5 Maßnahmen im Industriesektor ...................................................................... 87 6.6 Entwicklung des Endenergieverbrauchs ....................................................... 88 6.7 Entwicklung der CO2-Emissionen ................................................................... 89 7 SYNTHESESZENARIO .............................................................................................. 91 7.1 Definition des Syntheseszenarios .................................................................... 91 7.2 Maßnahmen im Transportsektor..................................................................... 91 7.3 Maßnahmen im Haushaltssektor .................................................................... 96 7.3.1 Technische Maßnahmen im Wärmebereich ..................................... 96 7.4 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ...................... 98 7.4.1 Maßnahmen im Bereich Strom ........................................................... 98 7.4.2 Maßnahmen im Bereich Wärme ........................................................ 98 7.5 Maßnahmen Industrie ................................................................................... 100 Inhaltsverzeichnis VII Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 7.6 Entwicklung des Endenergieverbrauchs ..................................................... 100 7.7 Entwicklung der CO2-Emissionen ................................................................. 102 7.8 Auswirkung auf die Fernwärmeversorgung ................................................ 102 7.9 Wirtschaftliche Bewertung ............................................................................ 105 7.9.1 Hintergrund und Zielsetzung .............................................................. 105 7.9.2 Transport ............................................................................................. 105 7.9.3 Haushalte ............................................................................................ 108 7.9.4 Gewerbe, Handel Dienstleistungen ................................................. 109 7.9.5 Industrie............................................................................................... 110 7.9.6 Sektorübergreifende Maßnahmen ................................................... 111 7.9.7 Übersicht der Einsparungen und Ausgaben .................................... 113 7.9.8 Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse ........................ 116 8 EMPFOHLENE KLIMASCHUTZSTRATEGIE FÜR FLENSBURG ................................... 119 8.1 Begründung der Abweichung von der Zielsetzung .................................... 119 8.2 Maßnahmenübersicht .................................................................................. 120 8.2.1 Maßnahmen im Transportsektor ....................................................... 120 8.2.2 Maßnahmen im Haushaltssektor....................................................... 126 8.2.3 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ......... 131 8.2.4 Maßnahmen im Industriesektor......................................................... 134 8.2.5 Maßnahmen im Bereich der Energieversorgung ............................ 137 8.3 Entwicklung des Endenergieverbrauchs ..................................................... 138 8.4 Entwicklung der CO2-Emissionen ................................................................. 139 9 UMSETZUNGSORIENTIERTE KONZEPTE FÜR KLIMASCHUTZPROJEKTE .................. 141 9.1 Flensburger Klimaschutz Haushalte.............................................................. 141 9.1.1 Hintergrund ......................................................................................... 141 9.1.2 Ziele der Aktion „Flensburger Klimaschutz-Haushalte“ ................... 142 9.1.3 Zusammenfassung des Vorhabens .................................................. 142 9.1.4 Beschreibung des Messkonzeptes .................................................... 143 9.1.5 Vorhabenbeschreibung im zeitlichen Ablauf.................................. 146 9.2 Mobilität ......................................................................................................... 153 9.2.1 Carsharing .......................................................................................... 153 9.2.2 Betriebliches Mobilitätsmanagement .............................................. 158 9.2.3 Änderung des Mobilitätsverhaltens .................................................. 163 9.2.4 Förderungsoptionen für Elektromobilität im kommunalen Kontext ................................................................................................ 168 9.2.5 Der Weg zu einem städtischen Gesamtverkehrsplan ..................... 170 9.3 Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg ........... 175 9.3.1 Ziel und Kurzbeschreibung der Aktion .............................................. 175 9.3.2 Hintergrund ......................................................................................... 176 VIII Inhaltsverzeichnis MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.3.3 Beschreibung des geplanten Ablaufs/ Routenplan für KMU auf Klimakurs ............................................................................................. 180 9.3.4 Vorteile für teilnehmende KMU ......................................................... 183 9.3.5 Zeitplan zur Umsetzung ...................................................................... 184 9.3.6 Leistungen im Rahmen der Aktion.................................................... 186 9.3.7 Ausblick ............................................................................................... 188 9.4 Prozessbindung Industrieunternehmen ....................................................... 189 9.4.1 Ausgangssituation .............................................................................. 189 9.4.2 Zielsetzungen für das Projekt Masterplan 100 % Klimaschutz ......... 190 9.4.3 Entwicklung langfristiger unternehmensspezifischer Klimaschutzstrategien ........................................................................ 191 9.4.4 Integration und Umsetzung in den Unternehmen ........................... 198 9.4.5 Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch und Prozessbindung der Unternehmen ..................................................................................... 201 9.5 Energetische Quartierssanierung ................................................................. 205 9.5.1 Ziele der Quartierssanierung ............................................................. 205 9.5.2 Vorteile des Quartiersansatzes .......................................................... 207 9.5.3 Projekt „Energetisches Quartierskonzept Flensburg Rude“ ............ 209 9.5.4 Sinnhaftigkeit des Quartiersansatzes am Beispiel Flensburg Rude . 210 9.5.5 Erfolgsfaktoren und Kriterien zur Auswahl von geeigneten Quartieren .......................................................................................... 212 9.5.6 Integration energetischer Quartierskonzepte in den Stadtumbau ....................................................................................... 213 9.6 Möglichkeiten eines Wärmekatasters.......................................................... 215 9.6.1 Verwendung eines Wärmekatasters ................................................ 217 9.6.2 Beispiele für Wärmekataster ............................................................. 217 9.6.3 Erste Ansätze für Flensburg Rude ...................................................... 219 9.6.4 Herausforderung Datenschutz .......................................................... 220 9.6.5 Anforderungen an ein Wärmekataster für Flensburg ..................... 221 9.7 Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, Partizipation ................................ 223 9.7.1 Transparenz der Maßnahmenumsetzung und Information ............ 223 9.7.2 Informations- und Diskussionsveranstaltungen ................................ 225 9.7.3 Interaktive Partizipation: die lernende Stadt ................................... 226 9.8 Zusammenfassung ........................................................................................ 226 10 KOMMUNALER EINFLUSSBEREICH ....................................................................... 228 10.1 Zielsetzung ...................................................................................................... 228 10.2 Kommunale Liegenschaften ........................................................................ 230 10.2.1 Hintergrund ......................................................................................... 230 10.2.2 Zusammenfassung der Strategie ...................................................... 234 10.2.3 Maßnahmenempfehlung Wärme .................................................... 235 Inhaltsverzeichnis IX Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 10.2.4 Maßnahmenempfehlung Strom ....................................................... 244 10.2.5 Zeitplan für die Umsetzungsphase .................................................... 246 10.3 Kommunaler Fuhrpark................................................................................... 247 10.3.1 Umsetzung des vorhandenes Konzepts ........................................... 247 10.3.2 Telematic-System ............................................................................... 249 10.3.3 Betriebliches Mobilitätsmanagement .............................................. 249 10.3.4 Energiebilanz für den kommunalen Fuhrpark .................................. 249 10.4 Straßenbeleuchtung ..................................................................................... 251 10.4.1 Hintergrund ......................................................................................... 251 10.4.2 Annahmen ......................................................................................... 252 10.4.3 Potentiale zur Reduzierung des Stromverbrauchs ........................... 252 10.4.4 Weiteres Vorgehen ............................................................................ 253 10.4.5 Fazit ..................................................................................................... 253 10.5 Klärwerk und Abwasser ................................................................................. 254 10.5.1 Hintergrund ......................................................................................... 254 10.5.2 Maßnahmen, Annahmen und Potentiale ....................................... 255 10.5.3 Fazit ..................................................................................................... 256 10.6 Zusammenfassung ........................................................................................ 256 10.7 Klimaschutzmanagement ............................................................................ 258 10.7.1 Etablierung des kommunalen Klimaschutzmanagements ............. 258 10.7.2 Monitoring und Controlling ............................................................... 260 11 FAHRPLAN FÜR DIE UMSETZUNG VON MAßNAHMEN IN DEN NÄCHSTEN DREI JAHREN ............................................................................................................... 269 12 AUSBLICK ............................................................................................................ 271 13 LITERATUR ............................................................................................................ 273 ANHANG A ................................................................................................................ 282 Handlungsbedarf 1 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 1 ZUSAMMENFASSUNG 1.1 Handlungsbedarf Spätestens seitdem der Weltklimarat IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) im Jahr 2007 seinen vierten Sachstandbericht zu den Ursachen und Auswirkungen des Kli- mawandels veröffentlicht hat, steht außer Zweifel, dass die Menschheit ganz erheblich zur Veränderung des Weltklimas beiträgt. Der Bericht zeigt auch, dass ohne eine drastische Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 katastrophale Folgen drohen. Die Klimapolitik auf der gesamt- und überstaatlichen Ebene wird derzeit mit dem Ziel vo- rangetrieben, die globalen Emissionen bis zum Jahr 2050 zu halbieren. Dabei wird es not- wendig sein, dass die Emissionen der Industrieländer wie Deutschland um 80 bis 95 % redu- ziert werden. Die Bundesregierung hat sich öffentlich dafür ausgesprochen und arbeitet darauf hin, dass dieses Ziel von allen großen Industrieländern der Welt unterstützt wird. Auch wenn nationale und internationale Politiken für die angestrebte Entwicklung maß- gebend sind, so ist es doch unabdingbar, dass Klimaschutzmaßnahmen auf der kommu- nalen Ebene mit Engagement initiiert und umgesetzt werden. Nur hier sind alle wichtigen Akteure direkt ansprechbar und nur auf der kommunalen Ebene lassen sich die notwendi- gen Aktivitäten in allen Teilbereichen erfolgreich koordinieren und zu einem widerspruchs- freien Gesamtkonzept zusammenfügen. Die Bundesregierung hat die besondere Bedeutung der Kommunen erkannt und unter- stützt kommunale Klimaschutzinitiativen gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klima- schutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit (BMU). Durch diese Richtlinie wurde für Flensburg bereits die Erstellung eines integrier- ten Klimaschutzkonzeptes im Jahr 2011 gefördert. Hierauf aufbauend wird das vorliegende Konzept, der Masterplan 100 % Klimaschutz für Flensburg, durch die Richtlinie vom BMU gefördert. 1.2 Die Flensburger Zielsetzung Die Stadt Flensburg hat die Fortführung des kommunalen Klimaschutzes im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz auch vor dem Hintergrund beantragt, dass sich in der Stadt eine Reihe von Unternehmen und Institutionen zur lokalen Initiative „Klimapakt Flensburg e.V.“ zusammengeschlossen haben. Der Verein wurde im November 2008 gegründet und hat derzeit 18 Mitglieder. Die Stadt Flensburg hat als Gründungsmitglied des Vereins eine besondere Bedeutung bei der Initiierung und Förderung des Klimaschutzes vor Ort. Die Stadt und der Klimapakt Flensburg haben sich das Ziel gesetzt, die Emissionen klimare- levanter Treibhausgase in Flensburg kontinuierlich zu senken und bis zum Jahr 2050 CO2- Neutralität zu erreichen. Es ist das Zwischenziel, die Emissionen bis zum Jahr 2020 um 30 % zu reduzieren. 2 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 1.3 Zielsetzung des Masterplans 100 % Klim aschutz Eine wichtige Abgrenzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes zum Masterplan 100 % Klimaschutz ist die Zielsetzungen: Der Masterplan 100 % Klimaschutz sieht eine Senkung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 95 % vor und geht von einer Reduzierung des Ener- gieverbrauches von mindestens 50 % aus. Der Fokus des integrierten Klimaschutzkonzeptes für Flensburg lag primär auf dem Erreichen der CO2-Neutralität. Eine Vorgabe bzgl. der Reduzierung des Energieverbrauches erfolgte nicht. Mit dem bisherigen Konzept werden dementsprechend die CO2-Ziele übererfüllt, während die Verbrauchsreduktionsziele un- tererfüllt werden. Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, dass zum Erreichen der CO2- Neutralität eine Reduzierung des Energieverbrauches um circa 40 % ausreichend wäre. Im Rahmen des Masterplans wurde daher im Detail ermittelt, wie die verbleibenden notwen- digen Einsparungen auf die verschiedenen Sektoren verteilt werden können. Eine Erreichung der Masterplan-Ziele kann auf verschiedene Weisen angegangen werden. Das Konzept verfolgt das Ziel, anhand von Szenarien einen optimalen Mix aus technischen Maßnahmen und Maßnahmen der Verhaltensänderung vorzuschlagen, mit denen die angestrebte Energieverbrauchsreduktion möglich wird. Der nach den Untersuchungen der Universität Flensburg empfohlene Klimaschutzpfad wird schließlich detailliert beschrieben und soll die Grundlage für die folgende Umsetzung bilden. Parallel zu dieser Zieldiskussion und dem Aufzeigen der Machbarkeit einer langfristigen Zie- lerreichung wurden umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte entwickelt und deren Umsetzung vorbereitet. Die erarbeiteten Projektkonzepte sollen dazu dienen, in sämtlichen Sektoren mehr Akteure und Bürger_innen für den Klimaschutz zu motivieren und an den lokalen Prozess zu binden. Dies stellt eine Vertiefung und Erweiterung der im integrierten Klimaschutzkonzept entwickelten Umsetzungsstrategien dar. Ein weiteres Ziel des Konzeptes Masterplan 100 % Klimaschutz ist die Entwicklung eines detaillierten Hand- lungsplans für die kommenden Jahre zur Umsetzung von Klimaschutz im kommunalen Ein- flussbereich. 1.4 Szenarienbeschreibung Der Fokus des bisherigen Klimaschutzkonzeptes lag auf technischen Maßnahmen. Die Be- reiche Bewusstseinsbildung und Verhaltensänderung wurden bisher auf Grund der schwie- rigen Quantifizierbarkeit und nicht garantierten Verwirklichung der Einsparpotentiale nicht im Detail betrachtet. Für die weitere Senkung des Energieverbrauches gemäß der Vorga- be wurden diese Aspekte nun im Konzept berücksichtigt. Dazu wurden zunächst zwei unterschiedliche Szenarien zur Erreichung des 50 % Redukti- onszieles betrachtet. Das technische Szenario und das Verhaltensszenario. Im technischen Szenario wurde die Möglichkeit untersucht, die zum Klimaschutzkonzept zusätzliche Redu- zierung des Energieverbrauches durch rein technische Maßnahmen zu realisieren. In Er- gänzung zu dem rein technischen Szenario wurde ein Verhaltensszenario entwickelt. Die- ses Szenario zeigt auf, wie das Ziel einer 50-prozentigen Energieeinsparung durch zusätzli- Ergebnis- und Maßnahmenübersicht 3 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG che Maßnahmen der Verhaltensänderung erreicht werden könnte und welche Auswir- kungen dies hätte. In einem Syntheseszenario wird schließlich ein Klimaschutzpfad mit 50-prozentiger Energie- einsparung aufgezeigt, der technische Maßnahmen und Maßnahmen der Verhaltensän- derung kombiniert. Dieses Szenario stellt den nach dem heutigen Erkenntnisstand optima- len Weg zur Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % bei gleichzeitiger Erreichung der CO2-Neutralität im Jahr 2050 dar. Das vorliegende Szenario wurde bezüglich seiner bei Umsetzung zu erwartenden Auswirkungen auf das lokale Energiesystem (insbesondere die Flensburger Fernwärmeversorgung) und auf die wirtschaftlichen Auswirkungen analysiert. Die Gegenüberstellung der zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben und zusätzlichen Ener- giekosteneinsparungen gegenüber dem Handlungspfad des integrierten Klimaschutzkon- zepts macht deutlich, dass einige Maßnahmen wirtschaftlich umsetzbar sind. Die zusätzli- chen Maßnahmen der energetischen Gebäudedämmung sind unter den angenomme- nen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich darstellbar. Daher empfiehlt das Konzept in einem weiteren Szenario eine Synthese aus wirtschaftlichen technischen und wirtschaftl i- chen Maßnahmen der Verhaltensänderung, die in Summe zu einer Energieeinsparung von 48 % bis zum Jahr 2050 führen. 1.5 Ergebnis- und Maßnahmenübersicht Es werden im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der Szenariobetrachtung zur Errei- chung der Zielsetzungen des Masterplans 100 % Klimaschutz wiedergegeben. Dazu zählt eine Maßnahmenübersicht des entwickelten Syntheseszenarios, die Ergebnisse der wirt- schaftlichen Bewertung sowie die daraus resultierende Empfehlung der Universität Flens- burg, welche der betrachteten Maßnahmen unter den angenommenen Rahmenbedin- gungen umgesetzt werden sollten und welche Reduzierung des Energieverbrauchs damit erreicht werden kann. 1.5.1 Syntheseszenario Das Syntheseszenario stellt die Zusammenführung aus dem technischen und dem Verhal- tensänderungsszenario dar. Die erarbeitete Maßnahmenkombination stellt den aus heuti- ger Sicht optimalen Maßnahmenmix zur Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % bis zum Jahr 2050 dar. 1.5.1.1 Maßnahmen je Sektor Die folgenden Abschnitte stellen in der Übersicht dar, welche Maßnahmen zur Realisierung der Masterplan-Zielsetzungen in den jeweiligen Sektoren umgesetzt werden sollten. Transport Im Transportsektor wurden zusätzlich zum Klimaschutzkonzept für den Güterverkehr haupt- sächlich technische Maßnahmen, für den Personenverkehr insbesondere verkehrsplaneri- 4 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg sche und Verhaltensänderungsmaßnahmen einbezogen. Eine Übersicht über die unter- suchten Bereiche ist in Abbildung 1-1 dargestellt. Neubürger- information Mobilitäts- management CarSharing Elektro- mobilität Mobilitäts- lernen Güterverkehr Verhaltensänderung Finanzielle, kommunalrechtliche und planerische Ansätze Förderung Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖV) Technische Maßnahmen Master- plan Maßnahmen: Verhaltensänderung plus Verkehrsplanung „ProKlima“ Ergebnis 2050: 50 % der Flensburger werden multimodal; 28.000 Pkw in Flensburg Maßnahmen: Schienenverkehr und TrolleyTrucks Ergebnis: 48 % Energieeinsparung ABBILDUNG 1-1: MAßNAHMENÜBERBLICK IM TRANSPORTSEKTOR Im Klimaschutzkonzept wurde für den Güterverkehr die Umstellung auf Biodiesel ange- nommen. Diese Strategie bringt keine Energieeinsparung und steht in der Diskussion, Nah- rungsmittelkonkurrenzen zu erzeugen. Deshalb werden im Masterplan für den Güterver- kehr folgende Maßnahmen zusätzlich empfohlen: Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene Elektrifizierung des verbleibenden Güterverkehrs auf Autobahnen Umstellung des verbleibenden Güterverkehrs auf anderen Strecken auf CO2- neutrale Kraftstoffe (biogen oder synthetisch) Im Personenverkehr wurde der Fokus noch stärker auf den Bereich der Multimodalität ge- richtet. Dadurch ergeben sich eine Erhöhung der urbanen Lebensqualität (Lärmminde- rung, Schadstoffminderung, Aufenthaltsqualität) und die Möglichkeit der Neugestaltung von öffentlichen Räumen. Folgende Maßnahmenpakete werden deshalb zusätzlich zum Klimaschutzkonzept für den Masterplan im Personenverkehr empfohlen: Ermöglichen und Fördern der Multimodalität Ergebnis- und Maßnahmenübersicht 5 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Kommunale Verkehrsplanung mit Fokus Umweltverbund Erstellung Gesamtverkehrsplan „Pro Klima“ Die für die Umsetzung in Flensburg empfohlenen Maßnahmen finden sich zusammenge- fasst in Kapitel 8.2.1 (S. 120ff). Haushalte Für den Bereich Haushalte werden für das Syntheseszenario sowohl zusätzliche technische Maßnahmen als auch Maßnahmen der Verhaltensänderung betrachtet. Letztere sind nicht Teil des Maßnahmenkatalogs des integrierten Klimaschutzkonzepts. Um Maßnahmen der Verhaltensänderung sowie weitere technische Maßnahmen im angestrebten Ausmaß umzusetzen, sind flankierende Maßnahmen, wie Kampagnen, Öffentlichkeits- und Informa- tionsarbeit, Beratung sowie die Identifikation und Vermittlung bestehender finanzieller An- reize notwendig. Folgende Darstellung zeigt die betrachteten Maßnahmen für den Haushaltssektor in der Übersicht. Kampagnen, Informationen und Beratung; Identifikation bestehender finanzieller Anreize VerhaltensänderungTechnische Maßnahmen Wärmebedarf StrombedarfSanierungseffizienz Sanierungsrate % Master- plan Deutliche Anhebung von Sanierungseffizienz und -rate Wärmeeinsparung 46,3 % Einsparung Wärme 3,0 % Stromeinsparung 3,0 % ABBILDUNG 1-2: MAßNAHMENÜBERSICHT IM HAUSHALTSSEKTOR Die zusätzlichen technischen Maßnahmen umfassen die energetische Gebäudesanierung (Dämmung der Gebäudehülle, der obersten Geschossdecke / des Daches sowie der Kel- lerdecke, den Austausch der Fenster sowie den Einbau einer aktiven Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung. Des Weiteren werden Maßnahmen der Heizungssteuerung und -optimierung betrachtet. Es ist notwendig, die angestrebten Werte für die Sanierungseffi- 6 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg zient und die durchschnittliche Sanierungsrate zu erhöhen. Folgende Tabelle zeigt die für die Baualtersklassen (BAK) angestrebten Sanierungseffizienzen in der Übersicht. TABELLE 1-1: SANIERUNGSSTANDARDS IM SYNTHESESZENARIO DES MASTERPLANS Sanierungseffizienz BAK [kWh/m²] bis 2009 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Bis 1948 130 91 87 87 87 87 1949 – 1968 130 91 60 50 40 30 1969 – 1987 130 91 60 50 40 30 1988 – 2002 130 91 60 50 40 30 2003 – 2009 130 91 60 50 40 30 Neubau (2009 - 2050) 70 40 20 10 0 Gegenüber dem integrierten Klimaschutzkonzept müssen auch die Sanierungsraten im Durchschnitt angehoben werden, um die zusätzlich notwendige Energieverbrauchsreduk- tion erreichen zu können. TABELLE 1-2: SANIERUNGSRATEN NACH DEM SYNTHESE-SZENARIO Sanierungsraten Historisch 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Mittelwert über alle BAK 1,10 % 2,0% 1,9% 1,7% 1,7% 1,6% Sanierungszyklus (Jahre) 91 50 52 59 59 63 Im Bereich Strom wurden keine zusätzlichen technischen Maßnahmen festgelegt. Durch Maßnahmen der Verhaltensänderung können im Bereich Wärme (z.B. durch richti- ges Lüften, bedarfsorientierte Regelung der Raumtemperatur, etc.) weitere ca. 3 % einge- spart werden, im Bereich Strom (z.B. durch Reduzierung von Standby-Verlusten, bedarfsge- rechte Nutzung von Elektrogeräten wie etwa Kühlschränke) wirken sich die Maßnahmen der Verhaltensänderung ebenfalls mit einer Reduzierung des Energieverbrauchs von ca. 3 % aus. Es werden keine Maßnahmen betrachtet, die zu einer Reduzierung des Wohn- komforts führen. Maßnahmen der Verhaltensänderung bedürfen für die konstante Errei- chung der identifizierten Potentiale des Bewusstseins, der Information und der Motivation der Flensburger Bürger_innen zum Klimaschutz. Zusätzliche Investitionskosten entstehen durch diese Maßnahmen nicht. Die empfohlenen Maßnahmen für die Umsetzung in Flensburg werden in Abschnitt 8.2.2 (S. 126ff) im Detail vorgestellt. Gewerbe, Handel, Dienstleistung Vergleichbar zum Bereich Haushalte können auch für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen sowohl zusätzliche technische, als auch zusätzliche Maßnahmen der Ver- haltensänderungen definiert werden. Voraussetzung zur Umsetzung der ermittelten Poten- Ergebnis- und Maßnahmenübersicht 7 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG tiale ist die Sensibilisierung, Information und Beratung der Unternehmen zu den Möglichkei- ten der Energieeinsparung sowie die Etablierung von nicht-monetären Anreizen (wie etwa dem Aufbau eines regionalen Klimaschutz-Siegels - siehe 1.6.2). Die folgende Abbildung zeigt die Maßnahmen im Bereich GHD in der Übersicht. Master- plan Anhebung der Sanierungseffizienz und -rate ggü. KSK Reduzierung des Wärmebedarfs 5 % ggü. KSK Keine zusätzlichen Maßnahmen Reduzierung des Strombedarfs 11 % ggü. KSK Sensibilisierung, Informationen und Beratung; Etablierung nicht-monetärer Anreize VerhaltensänderungTechnische Maßnahmen Wärmebedarf Strombedarf Energetische Gebäudesanierung / Neubau Technische Maßnahmen Strom % ABBILDUNG 1-3: MAßNAHMENÜBERSICHT IM SEKTOR GEWERBE, HANDEL, DIENSTLEISTUNGEN Die gegenüber dem Maßnahmenplan des integrierten Klimaschutzkonzepts zusätzlichen technischen Maßnahmen erstrecken sich lediglich auf den Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Analog zum Haushaltssektor wird die Anhebung der angestrebten Sanierungseffizienzen sowie der Sanierungsraten angestrebt. Die speziellen Werte wurden aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten für die Bereiche haushaltsähnliche Unter- nehmen, industrieähnliche Unternehmen und Handwerker sowie Handels- und Logistikun- ternehmen unterschiedlich festgelegt. Die Maßnahmen der Verhaltensänderung führen im Bereich der Wärme zu einer zusätzli- chen Reduzierung des Wärmebedarfs von circa 5 % gegenüber dem integrierten Klima- schutzkonzept und im Bereich Strom zu einer Reduzierung von circa 11 %. Die für die Um- setzung in Flensburg empfohlenen Maßnahmen für den Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sind in Abschnitt 8.2.3 (S. 131ff) im Detail vorgestellt. 8 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Industrie Für die Industrieunternehmen in Flensburg sind gegenüber dem integrierten Klimaschutz- konzept keine zusätzlichen technischen Maßnahmen vorgesehen. Maßnahmen der Ver- haltensänderung sind gerade in den Unternehmen mit einem geringen Automatisierungs- grad und in den Verwaltungsbereichen zur Reduzierung des Wärme- sowie des Strombe- darfs möglich. Die Realisierung der angenommenen Potentiale des integrierten Klimaschutzkonzepts so- wie derer des Masterplan-Konzeptes erfordern als wichtige Rahmenbedingung, dass die Unternehmen in Flensburg langfristige Strategien zur CO2-Neutralität entwickeln, diese im Unternehmen integrierten und entsprechend der Entwicklung der externen Rahmenbe- dingungen umsetzen (siehe Abschnitt 9.4 S. 189). Des Weiteren empfiehlt sich für alle In- dustrieunternehmen die Einführung und Weiterführung des Energiemanagements sowie der Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im lokalen Netzwerk. Die festgelegten Maßnahmen sind in der folgenden Abbildung in der Übersicht dargestellt. Master- plan Reduzierung des Wärmebedarfs 0,5 % ggü. dem KSK Reduzierung des Strombedarfs 4 % ggü. dem KSK Langfristige Strategien zur CO2-Neutralität Energiemanagement, Erfahrungsaustausch im Netzwerk VerhaltensänderungTechnische Maßnahmen Wärmebedarf Strombedarf Technische Maßnahmen Strom Technische Maßnahmen Wärme Keine zusätzlichen Maßnahmen Keine zusätzlichen Maßnahmen ABBILDUNG 1-4: MAßNAHMENÜBERSICHT IM INDUSTRIESEKTOR Maßnahmen der Verhaltensänderung können für die Industrieunternehmen in Flensburg im Bereich Wärme zu Einsparungen von ca. 0,5 % und im Bereich Strom zu Einsparungen von ca. 4 % gegenüber dem Zielpfad des integrierten Klimaschutzkonzeptes führen. Die für Ergebnis- und Maßnahmenübersicht 9 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG die Umsetzung in Flensburg empfohlenen Maßnahmen für den Bereich Industrie sind in Ab- schnitt 8.2.4 (S. 134) im Detail vorgestellt. Energieversorgung Neben den für das integrierte Klimaschutzkonzept angenommen Maßnahmen und den zusätzlichen Maßnahmen zur Zielerreichung des Masterplans zur Reduzierung des Energie- verbrauches sind die Maßnahmen zur Realisierung einer 100 % regenerativen Energiever- sorgung zur Erreichung der CO2-Neutralität notwendig. Gegenüber dem integrierten Kli- maschutzkonzept werden für das Masterplan-Konzept keine weiteren Maßnahmen festge- legt. Die Strategie zur Umstellung des Heizkraftwerks auf eine CO2-neutrale Strom- und Fernwärmeproduktion bis zum Jahr 2050 wird beibehalten. Als Ausgleich für die lokale Un- terproduktion des wärmegeführten Heizkraftwerks in den Sommermonaten wurde 2012 begonnen, Strom aus norwegischer Wasserkraft zu beziehen. Dieser Strombezug soll zu- künftig weitergeführt werden. 1.5.1.2 Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO 2-Emissionen Bei Umsetzung der dargestellten Maßnahmen kann der Energieverbrauch in Flensburg bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990 halbiert werden. Dies würde zu dem in der fol- genden Abbildung gezeigten Verlauf führen. - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 GWh/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr KSK Gesamt MP - 50 % KSK - 41 % ABBILDUNG 1-5: ENTWICKLUNG DES ENERGIEVERBRAUCHS BIS ZUM JAHR 2050 ENTSPRECHEND DES SYNTHESESZENARIOS Dabei wird in jedem Sektor mehr Energie eingespart, als dies im integrierten Klimaschutz- konzept vorgesehen war. Die Größenordnungen dieser zusätzlichen Verbrauchsreduktio- nen unterscheiden sich jedoch von Sektor zu Sektor. Die größten zusätzlichen Einsparun- gen sind im Sektor Verkehr möglich, die geringsten Einsparungen für den Sektor Industrie. Folgende Tabelle zeigt die jeweiligen sektoralen Beiträge in der Übersicht. 10 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg TABELLE 1-3: PROZENTUALER REDUZIERUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM KLIMASCHUTZKONZEPT UND DEM MASTERPLAN Prozentuale Reduzierung des Endenergiebedarfs Klimaschutzkonzept Masterplan Gesamt -41% -50% Haushalte -39% -46% Industrie -41% -42% GHD -26% -36% Verkehr -51% -69% Der entsprechende Verlauf der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 ist in der folgenden Gra- fik dargestellt. - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 tCO2equ/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr Klimaschutzkonzept ABBILDUNG 1-6: ENTWICKLUNG DER CO2-EMISSIONEN BIS ZUM JAHR 2050 ENTSPRECHEND DES SYNTHESESZENARIOS Die zwischenzeitliche Reduzierung gegenüber dem Zielpfad des integrierten Klimaschutz- konzepts ergibt sich aus der Berücksichtigung des Anteils von Stromkunden, die nicht bei den Stadtwerken Strom beziehen sowie dem Bezug von Strom aus norwegischer Wasser- kraft durch die Stadtwerke zur Deckung der Strom-Unterproduktion in den Sommermona- ten ab dem Jahr 2012. Die CO2-Neutralität wird in diesem Szenario zum Jahr 2050 erreicht. 1.5.1.3 Auswirkungen auf die Fernwärmeversorgung Bei Betrachtung der Kostenstruktur der Fernwärmeversorgung in Flensburg muss zwischen variablen Kosten (hauptsächlich Brennstoffkosten) und fixen Kosten (größtenteils Investition und Unterhalt des Fernwärmenetzes sowie des Heizkraftwerks) unterschieden werden. Die zusätzliche Reduzierung des Fernwärmebedarfs im Rahmen des Masterplan-Konzepts ge- Ergebnis- und Maßnahmenübersicht 11 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG genüber dem integrierten Klimaschutzkonzept wurde hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die langfristige Entwicklung des Fernwärmepreises untersucht. Bei Reduzierung der Fern- wärmeabgabe werden die fixen Kosten auf eine geringere Abgabemenge aufgeteilt werden müssen. Eine Erhöhung des Fernwärmepreises ist die Folge. Die höchste Differenz zwischen den Fernwärmekosten im Klimaschutzkonzept und dem Masterplan ist im Jahr 2050 zu erwarten. Hier beträgt die resultierende Kostenzunahme 4,58 € je Megawattstunde bzw. 4 % des prognostizierten Fernwärmepreises. Die Entwicklung der relevanten Rahmen- bedingungen (z.B. der Brennstoffpreise), der abgegebenen Fernwärmemenge sowie des Fernwärmepreises sollte kontinuierlich erfolgen, um langfristig sicherzustellen, dass eine CO2-neutrale Fernwärme im Jahr 2050 noch die wirtschaftlichste klimafreundliche Versor- gungsoption für die Stadt darstellt. 1.5.1.4 Wirtschaftliche Bewertung Es wurde eine Betrachtung der zusätzlich zu erwartenden Ausgaben und Energiekosten- einsparungen durch die zusätzlich zum integrierten Klimaschutzkonzept notwendigen Maßnahmen durchgeführt. Diese soll die Bewertung ermöglichen, welche der zusätzlichen Maßnahmen für die Umsetzung in Flensburg empfohlen werden können. Mit einer Gesamthöhe von ca. 670 Millionen €, sind die zusätzlichen Einnahmen mehr als vier Mal so hoch wie die zusätzlichen Ausgaben. Die Ausgaben beziffern sich für die be- trachtete Periode auf einen Wert etwas über 140 Millionen €. Maßnahmen, die die Rah- menbedingungen für die Reduzierung des Energieverbrauchs in mehreren Sektoren bilden (z.B. die Weiterführung des kommunalen Klimaschutzmanagements oder die Durchfüh- rung von Kampagnen sowie Informationsarbeit) sind dem Posten „sektorübergreifend“ zugeordnet. Die Einsparungen und Ausgaben teilen sich wie folgt auf die jeweiligen Sekto- ren auf: 0 100 200 300 400 500 600 700 Einsparungen Ausgaben M ill io n e n € Sektorübergreifend Verkehr GHD Haushalte ABBILDUNG 1-7: ÜBERSICHT DER GESAMTEN EINNAHMEN UND AUSGABEN BIS ZUM JAHR 2050 AUFGETEILT NACH DEN SEKTOREN Maßnahmen der Verhaltensänderung sind in allen Bereichen zur Umsetzung zu empfehlen, da sie im Verhältnis zur Energiekosteneinsparung nur geringe Ausgaben verursachen. Es 12 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Voraussetzung für diese Maßnahmen ein kontinuierlicher Einsatz für die Bewusstseinsbildung innerhalb der Bevölkerung, der Unter- nehmen sowie Öffentlichkeits- und Informationsarbeit und Motivation notwendig ist. Die Aufwendungen zur Schaffung dieser Rahmenbedingungen, die sich nicht aus den erziel- ten Energiekosteneinsparungen refinanzieren können, werden durch andere Akteure ge- tragen. Zum Beispiel durch Bildungseinrichtungen, öffentliche Akteure oder Initiativen wie dem Klimapakt Flensburg e.V.. Die zusätzlichen technischen Maßnahmen in den Bereichen Haushalte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen – dies sind in beiden Fällen zusätzliche Maßnahmen der energeti- schen Gebäudesanierung – können im Fall der angenommenen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich umgesetzt werden. In Flensburg werden diese Maßnahmen deshalb nicht zur Umsetzung empfohlen. 1.5.2 Empfehlung der Universität Flensburg Die Empfehlung der Universität Flensburg ist es, sämtliche Maßnahmen des Syntheseszena- rios mit Ausnahme der zusätzlichen Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung in den Bereichen Haushalte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen umzusetzen. Die Aus- nahme ist in der fehlenden Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Maßnahmen im Fall der angenommenen Entwicklung der Rahmenbedingungen begründet. Dennoch sollte re- gelmäßig überprüft werden, ob Abweichungen in der Entwicklung – z.B. bei den Brenn- stoffpreisen für die Fernwärmeversorgung – dazu führen, dass diese Maßnahmen doch wirtschaftlich werden. Werden nur die empfohlenen Maßnahmen des Syntheseszenarios umgesetzt, so wird der Energieverbrauch gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 um 48 % reduziert. Die CO2-Neutralität der Stadt kann davon unberührt bis zum Jahr 2050 erreicht werden. 1.6 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschut zprojekte Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeiten am Masterplan-Konzept lag in der umsetzungsori- entierten Vorbereitung von Projektkonzepten zur Erweiterung und Vertiefung der Umset- zungsstrategien des integrierten Klimaschutzkonzepts für die jeweiligen Sektoren. Es ist das Ziel, mittels geeigneter Aktivitäten die Prozessbindung, Information und Motivation von Akteuren und Bürger_innen für ein Engagement im kommunalen Klimaschutz zu steigern. Es wurden Konzepte für die Bereiche Haushalte, Mobilität, Gewerbe, Handel, Dienstleis- tungen sowie Industrie entwickelt. Diese werden im Folgenden kurz vorgestellt. 1.6.1 Klimaschutz-Haushalte Die Flensburger Haushalte sind in etwa für die Hälfte des Energieverbrauches und der CO2- Emissionen in Flensburg verantwortlich. Durch die Aktion Klimaschutz-Haushalte sollen loka- le Positivbeispiele geschaffen werden, an denen sich die übrigen Flensburger Haushalte in ihrem Klimaschutzhandeln orientieren können. Dabei geht es insbesondere um die Fragen, Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte 13 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG welche Energie durch eine Änderung des Verhaltens eingespart werden kann, welche Klimaschutzmaßnahmen in Flensburg funktionieren und wie dauerhaft durch Verhaltens- änderung erreichte Einsparungen sind. Die Aktion gliedert sich in drei zeitliche Phasen: die Vorbereitungsphase, die Phase der in- tensiven Begleitung und die Nachbereitungsphase. In der Vorbereitungsphase werden sechs bis acht Mehrfamilienhäuser in Flensburg ausgewählt, in denen alle Bewohner_innen für eine Motivation zur Teilnahme angesprochen werden. In der Phase der intensiven Be- gleitung werden die teilnehmenden Haushalte über ein Jahr durch Feedback zu ihren Energieverbräuchen, themenspezifische Abendveranstaltungen und attraktive Begleit- programme an das Thema Klimaschutz herangeführt und zum Klimaschutz motiviert. In der Nachbereitungsphase wird dann die Langfristigkeit der erreichten Energieeinsparungen anhand der Energieverbräuche überprüft. Für die Aktion wurde ein Messkonzept entworfen, dass es ermöglicht, die Strom- und Wär- meverbräuche der Haushalte über den Förderzeitraum des Masterplan 100 % Klimaschutz zu messen und den Haushalten ein monatliches Feedback hinsichtlich ihrer Energiever- bräuche zu geben. Das detaillierte Projektkonzept findet sich im Abschnitt 9.1 ab Seite 141. 1.6.2 Mobilität Die Mobilität spielt im Masterplan eine herausragende Rolle, weil sie zum einen große Energieeinsparpotentiale aufweist und verhältnismäßig geringe Kosten großen monetären Einsparungen gegenüberstehen. Darüber hinaus weist der Transportsektor aber zusätzlich zum Klimaschutz weitere Nutzen wie z.B. die Senkung der Lärmbelastung oder die Steige- rung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum auf. Um diese Vorteile nachhaltig aus- zuschöpfen, wurden für die Umsetzungsphase Konzepte zu folgenden Themen erarbeitet: Carsharing: Für die Erstellung des vorliegenden Carsharing-Konzeptes wurde zu- nächst ein Arbeitskreis eigerichtet, indem Expert_innen und Interessierte eine Stra- tegie zur Etablierung eines Carsharingsystems in Flensburg erarbeitet haben. Außer- dem wurden Interviews mit Klimapakt-Unternehmen durchgeführt, die die Bereit- schaft zur Unterstützung und Nutzung des Carsharings evaluiert haben. Als nächster Schritt werden Angebote verschiedener Carsharing-Anbieter geprüft. Eine Etablie- rung soll innerhalb der nächsten eineinhalb Jahren erfolgen. Betriebliches Mobilitätsmanagement: Im Rahmen der Konzepterstellung wurde ein Fragebogen für eine Mobilitätsbefragung von Mitarbeitenden aus Mitgliedsunter- nehmen des Klimapakt Flensburg erstellt und Kontakt zu ersten interessierten Unter- nehmen aufgenommen. Für die Umsetzungsphase ist im ersten Jahr eine Durchfüh- rung der Befragung in zunächst vier bis sechs Klimapakt-Unternehmen durch das städtische Klimaschutzmanagement mit Unterstützung der Universität Flensburg ge- plant. Das Einstiegs-Angebot ins betriebliche Mobilitätsmanagement ist zunächst nur für Klimapaktmitglieder vorgesehen, da diese bereits seit Jahren den Klima- schutz-Gedanken in Flensburg aktiv voranbringen und hier bereits ein gutes Akteurs- 14 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Netzwerk besteht. Eine Ausweitung auf weitere Unternehmen und Einrichtungen in Flensburg ist bei positiver Bewertung des Projekts gegen Kostenerstattung möglich. Änderung des Mobilitätsverhaltens: Um auf das Mobilitätsverhalten Einfluss zu neh- men, können viele Ansätze gewählt werden. Für die Umsetzungsphase des Master- plans wurden Konzepte zum Mobilitätslernen in Kindergärten und Grundschulen er- stellt. Hier ist es ein Grundgedanke, Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmern zu ma- chen, indem sie spielerisch Sicherheit auf Rollern (Kindergarten) und Fahrrädern (Grundschule) erlangen und klimafreundliche Verkehrsmittel als selbstverständlich kennenlernen. Ein zweiter Grundgedanke ist es, Eltern das Gefühl zu vermitteln, dass der Flensburger Straßenraum ihren Kindern Sicherheit bietet. Neben dem Mobilitäts- lernen soll das Willkommensheft für Neubürger_innen hinsichtlich Mobilitäts- Informationen überarbeitet werden, um diesen Zeitpunkt des Routinebruchs für eine Verhaltensänderung zu nutzen. Förderungsoptionen für Pedelecs: Die Elektromobilität spielt bisher nicht die ihr in den vergangenen Jahren zugesprochene Rolle. Für Flensburg ist deshalb ein Fokus auf die Förderung der Nutzung von Pedelecs geplant. Hierbei kann die Kommune durch öffentliche Ladeinfrastruktur insbesondere in Verbindung mit sicheren Abstel- lanlagen – z.B. an Mobilstationen – den Pedelec- und Radverkehr fördern. Mehr noch als die Kommune mit öffentlicher Ladeinfrastruktur können aber insbesondere die Wohnungswirtschaft und die Arbeitgeber die Nutzung von Pedelecs auf All- tagswegen fördern, indem sie sichere Abstellanlagen und evtl. Lademöglichkeiten für ihre Mieter_innen bzw. Arbeitnehmer_innen bereitstellen. Erstellungsprozess eines Gesamtverkehrsplans: Bisher existieren für Flensburg vonei- nander getrennte Konzepte zu verschiedenen Verkehrsthemen (3. Regionaler Nah- verkehrsplan (RNVP), Fahrradrahmenplan) sowie das rein qualitative Mobilitätspro- gramm aus dem Jahr 2003. Im Klimaschutzkonzept wurden grundsätzliche Anforde- rungen an ein klimafreundliches Verkehrssystem gestellt. Die Erstellung eines Ge- samtverkehrsplans bietet die Chance, Überlegungen zu einem zukünftigen Ver- kehrswesen und Stadtbild zu bündeln und bisherige Konzepte zu integrieren. In ei- nem mehrjährigen Beteiligungsprozess sollen dabei mit Hilfe von Bürger_innen sowie lokalen und externen Expert_innen innerhalb der Umsetzungsphase des Masterplans Visionen für Flensburg im Jahr 2050 sowie qualitative als auch konkrete, quantitative Lösungsansätze erarbeitet und im Anschluss umgesetzt werden. Die detaillierten Konzepte finden sich in Kapitel 9.2 (S. 153). 1.6.3 Aufbau eines regionalen Klimaschutz-Siegels für kleine und mittelgroße Unternehmen in Flensburg Die Einbindung von Flensburgs kleinen und mittelgroßen Unternehmen in den Klimaschutz- prozess hat sich während der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts im Jahr 2011 als schwierig herausgestellt. Vor diesem Hintergrund wurde nun das Projektkonzept für den Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte 15 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Aufbau eines regionalen Klimaschutz-Siegels entwickelt. Im Rahmen einer zunächst auf den Förderzeitraum des Masterplans begrenzten Aktion sollen kleine und mittelgroße Un- ternehmen für ihre Energieverbräuche sensibilisiert werden, indem sie diese regelmäßig an den Herausgeber des Siegels berichten und ein wertvolles Feedback erhalten. Um die Ein- stiegshürde zum Klimaschutzhandeln gering zu gestalten, wird der Siegelprozess den Un- ternehmen zwei Aktivitätsstufen (Klimaschutzrouten) erlauben. Die „Entdeckerroute“ und die „Basis-Route“. Planen die Unternehmen auf der „Entdeckerroute“ Klimaschutzmaß- nahmen und setzen diese in die Praxis um, so erhöhen die Unternehmen ihre Zukunftsfä- higkeit und können Energiekosten einsparen. Die gemeinsame regionale Kommunikation des Engagements im Rahmen des Siegel-Prozesses und der übrigen Aktivitäten des Klimapaktes erleichtert den Unternehmen die Nutzung ihres Klimaschutzengagements für ihre Profilschärfung gegenüber Kundschaft und Mitarbeiter_innen. Zum Abschluss der Akti- on werden die teilnehmenden Unternehmen für ihr Engagement ausgezeichnet. Verläuft die Aktion bis zum Jahr 2016 erfolgreich und kann eine langfristige Finanzierung sicherge- stellt werden, sollte in der Folge eine Verstetigung des Siegelprozesses bis zum Jahr 2050 angestrebt werden. Auf eine Energieberatung oder gar eine Zertifizierung der Unternehmen durch das kom- munale Klimaschutzmanagement wird verzichtet. Allerdings ermöglicht die Energiever- brauchs-Dokumentation das Messen von erreichten Einsparerfolgen. Die Wirtschaftsjunio- ren Flensburg, ein gemeinnütziger Zusammenschluss der regionalen Wirtschaft, wurde im Rahmen einer Kooperation in die Konzipierung eingebunden und wird vorbereitende Tests in ausgewählten Mitgliedsunternehmen, sowie die Ansprache der Flensburger Unterneh- men durchführen. Durch diese Vorgehensweise sollte die größtmögliche Akzeptanz auf Ebene der Geschäftsleitungen und die Teilnahme einer kritischen Masse von Unternehmen sichergestellt werden. 1.6.4 Prozessbindung der Industrieunternehmen Die Einbindung der Industrieunternehmen bei der Erstellung des integrierten Klimaschutz- konzeptes im Rahmen von Workshops war ein Erfolg. Sieben Unternehmen mit einem An- teil am sektoralen Energieverbrauch von über 80 % haben an den Workshops teilgenom- men. In der Folge bestanden ein guter Kontakt und eine gute Zusammenarbeit mit dem Klimapakt Flensburg e.V. und dem kommunalen Klimaschutzmanagement. Zur weiteren Prozessbindung der Unternehmen und zur Vertiefung der Klimaschutzstrategie im Sektor Industrie sind für Flensburg zwei Schwerpunkte vorgesehen: die Entwicklung und Integration unternehmensspezifischer langfristiger Handlungs- pläne zur CO2-Neutralität im Jahr 2050 die Organisation und Durchführung regelmäßiger Netzwerktreffen zum gezielten Austausch von Erfahrungen und Best-Practice 16 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Nachdem für die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts ein sektoraler Handlungs- plan zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Umstellung auf eine 100 % regenera- tive Energieversorgung erarbeitet wurde, sollten diese Zielsetzungen in der Folge auf Un- ternehmensebene individuell integriert werden. Es ist vorgesehen, dass interessierte Unter- nehmen Workshops durchführen zur Erarbeitung langfristiger strategischer Handlungspläne zur CO2-Neutralität und zur Integration dieser Handlungspläne in der Unternehmensstrate- gie sowie im alltäglichen Handeln. Für diese Workshops, die durch das Klimaschutzma- nagement im Rahmen der Umsetzungsphase koordiniert und begleitet werden können, sind detaillierte Methoden und Konzepte erarbeitet worden. Die Ergebnisse dieser detail- lierten Konzeption können in den Abschnitten 9.4.3 und 9.4.4 ab Seite 191 eingesehen werden. Es hat sich im Dialog mit den bislang an den Workshops und Arbeitstreffen der Universität Flensburg beteiligten Industrieunternehmen gezeigt, dass der Wunsch und der Bedarf nach regelmäßigen moderierten Arbeitstreffen im Kreise der Unternehmen mit dem Ziel des gegenseitigen Austauschs von Erfahrungen und Best-Practice besteht. Es ist vorgese- hen, derartige Treffen ca. alle sechs Monate durchzuführen. Der Zeitbedarf für diese Tref- fen soll bei 3-4 Stunden liegen. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden die Treffen vor- bereitet, indem in einer Umfrage unter acht interessierten Unternehmen die Interessens- schwerpunkte abgefragt wurden und ermittelt wurde, in welchen Bereichen die Unter- nehmen bereits die meisten Erfahrungen mit Maßnahmen zur Reduzierung des Energie- verbrauchs gemacht haben. Die Ergebnisse der Umfrage sowie das Konzept für die Treffen ist im Abschnitt 9.4.5 ab Seite 201 dargestellt. 1.6.5 Energetische Quartierssanierung Seit 2012 sind die Quartiere als stadtplanerische Handlungsebene in den Fokus des klima- gerechten Umbaus der Städte geraten, deren Betrachtung jetzt gezielt um die Handlungs- felder Energie und Klima erweitert wird. Dafür sollen auf einem räumlich relativ eng be- grenzten Gebiet Maßnahmen ganzheitlich und integriert betrachtet werden. Die zentralen Ziele solcher Konzepte sind mit der Senkung der Energieverbräuche und Emissionen i.d.R. identisch mit gesamtstädtischen Konzepten. Von der kleinräumigeren Betrachtung der Quartiere verspricht man sich einige Vorteile gegenüber gesamtstädtischen Konzepten, insbesondere hinsichtlich der direkten Beteiligung von Akteuren am Prozess, der Akzeptanz der Konzepte und letztlich der Praktikabilität der Umsetzung. Finanziert durch das Programm "Energetische Stadtsanierung" des Bundesministeriums für Bauen, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) hat auch die Stadt Flensburg Anfang 2013 ein energetisches Quartierskonzept für das Stadtviertel Rude in Auftrag gegeben. Die Kon- zepterstellung läuft noch bis Ende 2013, erste Erkenntnisse aus dem Projekt liegen aller- dings bereits vor. Am sinnhaftesten sind Quartierskonzepte, wenn sie nahtlos in bereits bestehende Klima- schutzprozesse eingegliedert werden. Sie können bspw. bei Vorliegen eines gesamtstädti- Zielerreichung im kommunalen Einflussbereich 17 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG schen Konzeptes als Testgebiet dienen, in dem erst einmal in kleinem Rahmen innovative Lösungen und Kooperationen ausprobiert werden. Als Modellquartier stehen Quartiere beispielhaft für die anschließende Konzeption in anderen Gebieten. Dabei scheint aber die gegenwärtige starke Fokussierung von Seiten des Fördermittelgebers auf Gebäudes- anierungen zu eng, um den ganzheitlichen Anforderungen bspw. des Flensburger Klima- schutzprozesses gerecht zu werden. Was die Realisierung der erhofften Vorteile angeht, sind die großen Vorzüge einer engen Akteursbeteiligung bisher unstrittig. Allerdings stellt dies nicht per se sicher, dass sich auch das Konzept und dabei insbesondere die Einspar- potenziale in den Sektoren spezifischer beziffern lassen als im Fall eines gesamtstädtischen Konzepts. Entscheidend für die Akteursbeteiligung ist auch, dass der Anstoß für ein solches Konzept stets von den Akteuren selbst kommen sollte. Wichtige Erfolgsfaktoren für gelungene Quartierskonzepte sind räumlich klar abgegrenzte und enge Betrachtungsgrenzen sowie eine bekannte Akteursstruktur mit guter bestehen- der Zusammenarbeit. Mögliche Kriterien für die Auswahl von weiteren Quartieren sind z.B. das Vorhandensein relativ alter Bestandsgebäude mit erheblichem Modernisierungsstau und schlechtem energetischen Zustand, notwendige Umgestaltungen der Energieversor- gung oder einer großflächigen Umgestaltung eines Quartiers. 1.7 Zielerreichung im kommunalen Einflussbereich Die Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz gelten für die gesamte Stadt Flensburg und wurden im Rahmen der Szenarioanalyse genau untersucht. Durch die wichtige Vorbildrolle der Stadt Flensburg ist es für die Motivation der weiteren Akteure in Flensburg entschei- dend, dass die Ziele des Förderprogramms gerade auch im kommunalen Einflussbereich zielstrebig verfolgt werden. Im vorliegenden Masterplan-Konzept wird aus diesem Grund ein detaillierter Handlungsplan zur Halbierung des Energieverbrauchs gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 und zur Erreichung der CO2-Neutralität vorgelegt. 1.7.1 Ausgangssituation Der Energieverbrauch im kommunalen Einflussbereich hat gegenüber dem Jahr 1990 so- gar leicht zugenommen. Mit knapp 50.000 MWh/a im Jahr 2011 macht er allerdings ledig- lich unter 3 % des Energieverbrauchs in Flensburg aus. Der größte Anteil entfällt auf den Bereich der kommunalen Immobilien. Weiterhin wurden noch die Bereiche kommunaler Fuhrpark, Klärwerk und Abwasser-Pumpstationen sowie Straßenbeleuchtung und Ampel- und Signalanlagen betrachtet. 18 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 En d e n e rg ie ve rb ra u ch in M W h Kommunale Liegenschaften Wärme [MWh/a] Kommunale Immobilien Strom [MWh/a] Straßenbeleuchtung Strom [MWh/a] Ampel- und Signalanlagen Strom [MWh/a] Kläranlage Strom (externer Bezug) [MWh/a] Pumpen Kanalisation Strom [MWh/a] Fuhrpark Strom [MWh/a] Fuhrpark Kraftstoffe [MWh/a] Summe mit KI-Entwicklung KSK Zielgerade Bezugsjahr 1990 ABBILDUNG 1-8: ENERGIEVERBRAUCH IM KOMMUNALEN EINFLUSSBEREICH BIS ZUM JAHR 2011 Aufgrund der in einigen Bereichen steigenden Anforderungen an die kommunale Infra- struktur erscheint eine Halbierung des Energieverbrauchs gegenüber 1990 ambitioniert jedoch in jedem Falle möglich. 1.7.2 Kommunale Liegenschaften Die Klimaschutzstrategie im Bereich der kommunalen Liegenschaften verfolgt zwei zentra- le Ziele für den Zeitraum der Förderung Masterplan 100% Klimaschutz: Die Umsetzung von vorziehbaren und schnell wirtschaftlichen Maßnahmen und den Aufbau einer Grundlage für ein strategisches Energiemanagement. Dieses erlaubt die Zieldefinition durch die Politik und ermöglicht eine effiziente Priorisierung von energetischen Einzelmaßnahmen je Lie- genschaft und im Liegenschafts-Portfolio. Die beiden zentralen technischen Maßnahmen im Bereich Wärme sind die systematische Optimierung des Heizungssystems und die Dämmung der obersten Geschossdecken durch Einblasen eines Dämmstoffs. Diese Dämmvariante kann unter günstigen Gegeben- heiten so kostengünstig realisiert werden, dass bereits heute eine Dämmung dieses Bautei- les auf Passivhaus-Standard (U-Wert = 0,1 kWh/(m² K)) wirtschaftlich ist (Für eine genauere Erläuterung siehe Kapitel 10.2.3.2, S. 237). Die vorgeschlagene systematische Optimierung der Heizungssysteme schließt folgende Schritte ein: Reduktion der Fernwärme-Anschlussleistungen, Skalierung und Effizienzsteige- rung der Pumpen im Heizungssystem, hydraulischer Abgleich und Information der Nutzer Zielerreichung im kommunalen Einflussbereich 19 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG vor Beginn der Heizperiode. Die Anpassung der Fernwärme-Anschlusswerte im Rahmen der systematischen Optimierung des Heizungssystems erfordert eine Berechnung der be- nötigten Heizlast gemäß DIN EN 12831. Dafür muss der energetische Zustand aller Bauteile der Liegenschaft in einer Gebäudesimulation abgebildet werden. Die so entstehenden Gebäudesimulationen können für die Entwicklung eines Tools genutzt werden, welches die Grundlage für ein strategisches Energiemanagement bilden kann. Dies bedeutet, dass die Einsparpotentiale von energetischen Optimierungen über das gesamte Liegenschafts- Portfolio und innerhalb einer Liegenschaft berechnet werden können. Langfristig ermöglicht ein strategisches Energiemanagement die Definition von Wirtschaft- lichkeitskriterien durch die Politik bei der Kopplung von energetischen Maßnahmen an In- standhaltungsmaßnahmen im Sanierungszyklus. Dies wird durch die präzise Berechnung der erwarteten Einsparungen von geplanten Maßnahmen und einer Gegenüberstellung der energetischen Mehrkosten ermöglicht. Das Klimaschutzmanagement kann diesen Prozess durch eine Koordination der Akteure aus Politik und der Verwaltung (Vermieter und Mieter) sowie durch eine Begleitung der Entwicklung des Tools unterstützen. Grundlegende Maßnahmen sind die Bereitstellung von Personal für die Maßnahmenumsetzung und die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Umset- zung der schnell wirtschaftlichen, technischen Maßnahmen. Die Darstellung der Strategie und Maßnahmen für den Bereich kommunale Immobilien erfolgt im Abschnitt 10.2 ab Sei- te 230. 1.7.3 Weitere Bereiche Für die weiteren Bereiche wurden ebenfalls detaillierte Maßnahmen und Energiever- brauchs-Reduktionsziele festgelegt. Diese können in den jeweiligen Abschnitten im vorlie- genden Konzept ab Seite 247 eingesehen werden. 1.7.4 Ergebnis und Ausblick Es liegt ein umfangreicher, abgestimmter Handlungsplan zur Reduzierung des Energiever- brauchs im kommunalen Einflussbereich vor. Bei der Erstellung dieses Handlungsplans wur- de besonders darauf eingegangen, welchen individuellen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs die Bereiche kommunale Immobilien, kommunaler Fuhrpark und die weiteren kommunalen Aufgaben aufgrund der vorhandenen technischen und wirtschaft- lichen Potentiale sowie aufgrund der zu erwartenden Anforderungen jeweils zur Reduzie- rung leisten können. Die folgende Grafik zeigt den erarbeiteten Zielpfad bis zum Jahr 2050 in der Übersicht. 20 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 En d e n e rg ie ve rb ra u ch in M W h Kommunale Liegenschaften Wärme [MWh/a] Kommunale Immobilien Strom [MWh/a] Straßenbeleuchtung Strom [MWh/a] Ampel- und Signalanlagen Strom [MWh/a] Kläranlage Strom (externer Bezug) [MWh/a] Pumpen Kanalisation Strom [MWh/a] Fuhrpark Strom [MWh/a] Fuhrpark Kraftstoffe [MWh/a] Summe mit KI-Entwicklung KSK Zielgerade Bezugsjahr 1990 ABBILDUNG 1-9: ENTWICKLUNG DES ENERGIEVERBRAUCHS IM KOMMUNALEN EINFLUSSBEREICH BEI UMSETZUNG DER VORGESCHLAGENEN MAßNAHMEN BIS ZUM JAHR 2050 Seitens der Verwaltungsspitze und der Politik ist in der Folge zu diskutieren, wie die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können. Dabei ist der Wiederspruch zu beachten, dass die definierten Maßnahmen über die zu erwartenden Energiekosteneinsparungen bereits kurz- und mittelfristig zur Reduzie- rung der laufenden Kosten führen können und wirtschaftlich sind, die Mittel für die Investi- tionen jedoch aufgrund der Haushaltskonsolidierung nur schwer zur Verfügung gestellt werden können. Fahrplan für die Umsetzung bis zum Jahr 2016 21 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 1.8 Fahrplan für die Umsetzung bis zum Jahr 2016 Haushalte Mobilität Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Industrie Kommunaler Einflussbereich Sektorübergreifendes Klimaschutzmanagement Klimaschutz-Haushalte Flensburg Identifizierung / Beantragung weiterer Quartierskonzepte Vorbereitung Intensive Begleitung Nachbereitung Aufbau des regionalen Klimaschutz-Siegels für KMU in Flensburg Vorbereitung / Vortests Umsetzung und Etablierung ggf. Verstetigung Kommunale Liegenschaften: Umsetzung vorziehbarer wirtschaftlicher Maßnahmen Dämmung der obersten Geschossdecken auf Passivhaus-Standard Systematische Optimierung der Heizungssysteme Aufbau und Implementierung eines strategischen Energiemanagements Carsharing Angebote von CS-Betreibern Implementierung und Start von Carsharing in FL Betriebliches Mobilitätsmanagement Mobilitätsbefragung Umsetzung durch Unternehmen & Evaluation Eventuell Ausweitung Gesamtverkehrsplan Jugendprojekt Film Flensburg 2050 Vorbereitung durch Verwaltung Identifizierung und Initiierung weiterer geeigneter Projekte und Aktivitäten Bürgerbeteiligung Umsetzung Erstellung einer Vision Weitere Prozessbindung Industrieunternehmen Experten-Input Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch Auswahl geeigneter Unternehmen Durchführung Workshops strategischer Handlungsplan Durchführung Workshops Integration in das Unternehmen Energiecheck Transfergeldempfänger 2013 2014 2015 2016 ImplementierungKonzipierung Auswertung Weiterführung des Klimaschutzmanagements Konkretisierung der Vision ABBLILDUNG 1-10: FAHRPLAN FÜR DIE UMSETZUNG 22 Zusammenfassung MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 1.9 Schlussfolgerungen Als zentrales Thema des Konzeptes kann die Rolle der Energieeinsparung in einem inte- grierten Klimaschutzansatz angesehen werden. So behandeln die entwickelten Szenarien insbesondere die Fragestellung, wie eine Energieeinsparung um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 realisiert werden kann. Es ist das Ergebnis, dass vor allem die Maßnahmen der Verhaltensänderung wirtschaftlich umsetzbar sind. Zusätzliche techni- sche Maßnahmen werden nur teilweise empfohlen. Für die Umsetzung der Klimaschutzstra- tegie entsprechend des vorliegenden Konzepts sollten Wege gefunden werden, die Po- tentiale und möglichen Kosteneinsparungen durch eine Anpassung des Verhaltens seitens der Bürger_innen und Unternehmen zu realisieren. Des Weiteren ist die Entwicklung der externen Rahmenbedingungen im Rahmen des Klimaschutzmanagements kontinuierlich zu prüfen, um die Entscheidung für weitere technische Maßnahmen im Fall einer dennoch eintretenden Wirtschaftlichkeit frühzeitig treffen zu können. Anhand der umsetzungsorientierten Konzepte für Klimaschutzprojekte werden für die ver- schiedenen Sektoren und Zielgruppen konkrete Herangehensweisen vorgestellt, wie kurz- fristig Energieeinsparungen realisiert werden können. Die Umsetzung dieser Klimaschutz- projekte soll mittelfristig zu einer zunehmenden Verstetigung und Etablierung des Flensbur- ger Klimaschutzprozesses führen. Mit dem vorliegenden Konzept liegt eine fundierte und abgestimmte Basis für die weitere Umsetzung der Klimaschutzstrategie in Flensburg und die Weiterführung der Aktivitäten des Klimapakt Flensburg bis zum Jahr 2016 und darüber hinaus vor. Schlussfolgerungen 23 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 2 ZIELSETZUNGEN DES MASTERPLANS 100 % KLIMASCHUTZ Im Mai 2012 hat die Stadt Flensburg die Bewilligung der Förderung im Rahmen des Pro- gramms „Masterplan 100 % Klimaschutz“ der nationalen Klimaschutzinitiative erhalten. Die Bewilligung des Projekts ist auch eine Auszeichnung für die Vorreiterrolle in Sachen kom- munaler Klimaschutz. Flensburg ist Teil eines Netzwerks aus 19 Vorreiter-Städten und Land- kreisen für lokalen Klimaschutz in Deutschland. Die teilnehmenden Kommunen haben sich den Zielen verpflichtet, bis zum Jahr 2050 ihre CO2-Emissionen um mindestens 95 % im Ver- gleich zum Jahr 1990 zu senken. Hierüber hinaus gehend streben die Kommunen eine Hal- bierung des Energiebedarfs des Jahres 1990 bis zum Jahr 2050 an. Grundlage für die Teil- nahme am Projekt Masterplan 100 % Klimaschutz sind die Aktivitäten und die Zielsetzung des Klimapakt Flensburg e.V., der im Jahr 2008 gegründet wurde und seitdem die Errei- chung der CO2-Neutralität Flensburgs im Jahr 2050 anstrebt. Im Jahr 2011 wurde zudem ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt, welches einen abgestimmten Handlungsplan zur CO2-Neutralität als Ergebnis hat, der mit ca. 200 Teilnehmer_innen im Rahmen von Work- shops entwickelt wurde (Hohmeyer et al. 2011). Die Arbeiten im Rahmen des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz in Flensburg sind in zwei Phasen unterteilt. Die erste Phase ist die Konzeptphase. Die zweite Phase ist die Um- setzungsphase. In der folgenden Abbildung sind die Arbeiten an dem Masterplan und die zeitliche Entwicklung zwischen konzeptioneller und umsetzungsorientierter Arbeit bis zum Jahr 2016 dargestellt. Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzmanagement 2012 2013 2014 2015 2016 Masterplan Konzept ABBILDUNG 2-1: ARBEITEN AM MASTERPLAN Das vorliegende Masterplan-Konzept soll als fachliche Grundlage für die anschließende Phase II des Projekts dienen. Es baut auf den Ergebnissen des integrieren Klimaschutzkon- zepts auf und zeigt, wie die zusätzlichen Ziele des Masterplan 100 % Klimaschutz erfüllt werden können und wie die für die Umsetzungsphase bis zum Jahr 2016 vorgesehenen Klimaschutzprojekte umgesetzt werden können. Der Maßnahmenplan des integrierten Klimaschutzkonzepts sieht für Flensburg bis zum Jahr 2050 eine Reduzierung des Energieverbrauchs um ca. 41 % gegenüber 1990 vor, um die CO2-Neutralität erreichen zu können. Das Masterplan-Konzept enthält ein Szenario inkl. 24 Zielsetzungen des Masterplans 100 % Klimaschutz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Maßnahmenplan wie die zusätzlich notwendigen Energieeinsparungen realisiert werden können und wie die dafür notwendigen Maßnahmen aus heutiger Sicht auf die Bereiche Haushalte, Verkehr, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie verteilt werden soll- ten. Darüber hinaus wird die Strategie zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, zur Anspra- che und Motivation zentraler Akteure sowie Bürger_innen und zur Information über mögli- che Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des Konzepts weiterentwickelt. Für die verschie- denen Sektoren sollen umsetzungsorientierte Projektkonzepte erarbeitet werden, die im Rahmen der Umsetzungsphase bis zum Jahr 2016 und darüber hinaus realisiert werden sol- len. 2.1 CO 2-Neutralität bis zum Jahr 2050 Eines der wichtigsten Ziele der Masterplan Kommunen ist die Senkung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 95 %. Flensburg geht einen Schritt weiter und hat sich das ambitionierte Ziel der Erreichung der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 auf die Fahnen ge- schrieben. Aus der heutigen wissenschaftlichen Erkenntnislage wird klar, dass der Mensch durch den Einsatz fossiler Energieträger maßgeblich zum Klimawandel beiträgt. Nur wenn es gelingt, die CO2-Emissionen zeitnah deutlich zu reduzieren, können die katastrophalen Folgen des Klimawandels abgewandt werden. Im Jahr der Erstellung dieses Konzeptes, dem Jahr 2013, wurde erstmals eine atmosphärische CO2-Konzentratoin von über 400 ppm gemes- sen. Vor der Industrialisierung lag dieser Wert bei ca. 280 ppm. Die Entwicklung der Emissi- onen ist alarmierend. Zielstrebiges Handeln ist erforderlich, um dem steigenden Trend ent- gegenzuwirken. In Form eines detaillierten Handlungsplanes wurden bereits im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes Maßnahmen zur bestmöglichen Erreichung der CO2-Neutralität er- arbeitet. Es wurde aufgezeigt, wer (welche Akteure oder Bevölkerungsgruppen?) wann (zu welchem Zeitpunkt bis zum Jahr 2050?) wie (durch die Umsetzung welcher Maßnah- men?) zur Zielerreichung beitragen können. Auch wenn im Rahmen des Masterplan- Konzepts einige Maßnahmen zusätzlich oder gegenüber dem integrierten Klimaschutzkon- zept verändert betrachtet und festgelegt werden, ist die Erreichung der CO2-Neutralität im Jahr das zentrale Zielkriterium. Um entscheiden zu können, welche Kombination aus Maßnahmen für Flensburg den op- timalen Weg darstellt, wurden wichtige Bewertungskriterien für die identifizierten Maßnah- men aufgestellt. Das Masterplan-Konzept als Erweiterung und Vertiefung des integrierten Klimaschutzkonzepts sollte damit die folgenden Kriterien zur Erreichung der CO2-Neutralität erfüllen: 1) Die entwickelten Maßnahmen sind langfristig unter Berücksichtigung aller Kosten gegenüber einer fossilen Energieversorgung wirtschaftlich und gewährleisten eine hohe Versorgungssicherheit. Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % bis zum Jahr 2050 25 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 2) Eine enge Vernetzung der Maßnahmen in einem sektorübergreifenden Zusammen- hang ermöglicht die Entwicklung eines stimmigen und damit für die Gesamtheit der Akteure optimalen integrierten Gesamtkonzepts. 3) Der Entwicklung des integrierten Klimaschutzkonzepts wurde von Anfang an eine hohe Unterstützung durch die Bevölkerung und der ansässigen Unternehmen und Institutionen zuteil. Dies soll im Masterplan weitergeführt werden. 4) Die Umsetzung des Maßnahmenplans kann zeitnah nach der Festlegung der ent- sprechenden Klimaschutzmaßnahmen beginnen und unter der Einbindung aller be- teiligten Akteure erfolgen. Die folgenden drei Punkte wurden zum Erreichen der CO₂-Neutralität Flensburgs festge- legt: Reduzierung der direkten Emissionen Flensburgs um 100 %, Indirekte Emissionen (wie etwa die Emissionen, die in den Vorketten bei der Produk- tion von Energieträgern entstehen) sind weitestgehend zu vermeiden, Die Handlungsoptionen außerhalb Flensburgs zur Reduzierung der indirekten Emissi- onen sollen durch proaktives Handeln beeinflusst werden. 2.2 Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % bis zum Jahr 2050 In Ergänzung zum Ziel der CO2-Neutralität hat sich die Stadt Flensburg verpflichtet, bis zum Jahr 2050 den Energiebedarf zu halbieren. Im integrierten Klimaschutzkonzept war bisher eine Reduzierung des Energiebedarfs von 42 % vorgesehen. Im Masterplan 100 % Klima- schutz sind somit weitere Energieeinsparpotentiale zu identifizieren. Die Senkung des Energieverbrauches erfolgt in zwei Schritten. Zuerst sollen Maßnahmen zur Reduzierung des Bedarfs identifiziert werden. Dies beinhaltet unter anderem auch Maß- nahmen zur Verhaltensänderung. Als zweiten Schritt sind Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz umzusetzen. Die folgende Abbildung zeigt die Kombination der Maßnahmen zur Bedarfsreduzierung, zur Effizienzsteigerung und zur Substitution von Klimaschutzmaßnahmen. Aus der kombinier- ten Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen lässt sich neben der Reduzierung des Energieverbrauches um 50 % das Ziel der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 erreichen. 26 Zielsetzungen des Masterplans 100 % Klimaschutz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Entscheidend wird jedoch gerade bei einer verstärkten Einsparung an Energie die Frage der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen sein. Daher werden im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz neben der Ermittlung der technischen Potentiale zur Erreichung des 50 % Zieles auch die Investitionskosten und möglichen Energiekosteneinsparungen gegen- übergestellt. 2.3 Umsetzungsorientierte Konzepterstellung Flensburg ist in der besonderen Situation, dass bereits vor den Arbeiten an dem Masterplan 100 % Klimaschutz ein integriertes Klimaschutzkonzept für Flensburg entwickelt wurde. Im integrierten Klimaschutzkonzept wurden über 100 Klimaschutzmaßnahmen er- arbeitet. Um den Prozess der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen nicht zu verzögern, wurde parallel zu den konzeptionellen Arbeiten am Masterplan bereits die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vorangebracht. Zur Vorbereitung der weiteren Arbeiten zur Pro- zessbindung von Akteuren und Bürger_innen, zur Motivation für Klimaschutzhandeln und zur Information zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen werden im Masterplan- Konzept zusätzlich zur Aktualisierung des Maßnahmenplanes umsetzungsorientierte Pro- jektkonzepte entwickelt. So wurde für den Haushaltssektor das Konzept für die Aktion „Flensburger Klimaschutz- haushalte“ erarbeitet. In diesem Konzept geht es im Wesentlichen darum, mit verschiede- nen Haushalten im Alltag Klimaschutzmaßnahmen zu erproben. Durch die Schaffung gu- ter, realer Beispiele sollen mehr Flensburger zum selbständigen Klimaschutz motiviert wer- den. Ebenfalls auf den Haushaltssektor zielt das Projekt „Energetische Quartierssanierung“ ab. Hier wird derzeit parallel zum Masterplan ein Quartierskonzept für Flensburg Rude erarbei- tet. Durch den Bezug zur „Nachbarschaft“ wird von einer größeren Betroffenheit und En- gagement in diesen Klimaschutzquartieren ausgegangen. Erste Erkenntnisse sind auch schon in die Konzepterstellung des Masterplans eingeflossen. Halbierung des Energieverbrauchs im kommunalen Einflussbereich 27 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Im Bereich der Mobilität spielen neben den Haushalten auch die Unternehmen eine ent- scheidende Rolle. Deshalb wurde an Konzepten für das betriebliche und siedlungsbezo- gene Mobilitätsmanagement gearbeitet. Ebenso wurden Konzepte für zukünftige Aktivitä- ten in den Bereichen Mobilitätslernen und Carsharing umsetzungsreif entwickelt. Im Bereich der Unternehmen ist eine Verstetigung der Prozessbindung wichtig. Ein großer Anteil des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen in Flensburg wird durch die Unter- nehmen beeinflusst. Bisher wurden die großen Industrieunternehmen erfolgreich in den lokalen Klimaschutzprozess mit eingebunden. Im Masterplan wurde das Konzept „Regiona- les Klimaschutz-Siegel für Flensburger Betriebe“ entwickelt, um kleine und mittelgroße Un- ternehmen für das Thema Klimaschutz zu begeistern und an dem Klimaschutz-Prozess zu beteiligen. 2.4 Halbierung des Energieverbrauchs im kommunalen Einflussbereich Neben der Entwicklung eines Maßnahmenplanes zur Realisierung der Zielsetzung CO2- Neutralität und Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050 für die gesamte Stadt Flensburg soll zudem untersucht werden, wie der Energieverbrauch im Einflussbereich der Stadt Flensburg inkl. Tochterunternehmen um 50 % ggü. dem Jahr 1990 reduziert werden kann. Dem kommunalen Einflussbereich sind die Bereiche kommunale Immobilien, kom- munaler Fuhrpark, Klärwerk und Pumpstationen, Straßenbeleuchtung sowie Ampel- und Signalanlagen zugeordnet. Obwohl der kommunale Einflussbereich auf den Energiever- brauch der Stadt und damit auch auf die Zielsetzungen des Masterplan 100 % Klimaschutz aufgrund des geringen Anteils am gesamten Energieverbrauch (2,4 % im Jahr 2011) nur einen begrenzten Einfluss hat, kommt einer Strategie zur Reduzierung der Treibhaus- gasemissionen in diesem Bereich eine hohe Bedeutung zu. Dies ist darin begründet, dass die Stadt Flensburg zusammen mit Ihren Tochterunternehmen im Bereich des Klimaschut- zes eine wichtige Vorbildfunktion einnimmt. Nur wenn die Kommune in ihrem Wirkungsbe- reich einen gangbaren Weg zum Erreichen der Ziele des Masterplans 100 % Klimaschutz aufzeigt, können ähnlich hohe Ziele auch von anderen Sektoren erwartet werden. 2.5 Parti zipation und Prozessbindung Die Partizipation und Prozessbindung von Akteuren und Bürger_innen ist für den Klima- schutz und vor allem für das Erreichen der äußerst ambitionierten Ziele in Flensburg wichti- ge eine Grundvoraussetzung. Das Ziel der CO2-Neutralität und der Halbierung des Ener- giebedarfs ist ohne eine engagierte Beteiligung vor Ort nicht realistisch. 2.5.1 Prozessbindung von Unternehmen Unternehmen machen in Flensburg einen beachtlichen Teil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen aus. Bislang erfolgte die Einbindung von Unternehmen in den Berei- chen Industrie und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen in höchst unterschiedlichem Maße. Im Bereich Industrie nahmen die gemessen an ihrem Energieverbrauch sieben größten Unternehmen, die zusammen über 80 % des Sektorverbrauchs verursachen, sehr aktiv an 28 Zielsetzungen des Masterplans 100 % Klimaschutz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg der Konzepterstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes teil und es bestand enger Kontakt zur Universität Flensburg. Von den Akteuren aus dem Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen konnten nur fünf eingebunden werden. Während im Vorfeld der Konzep- terstellung bereits ein guter persönlicher Kontakt zu den Industrieunternehmen bestand, gab es bislang noch nicht die Möglichkeit, in einen intensiveren Dialog mit den Unterneh- men aus dem Bereich GHD einzutreten. Dies ist sicherlich auch der Vielzahl von Akteuren und deren Heterogenität geschuldet. Für das Masterplan-Konzept ist es die Zielsetzung, eine Strategie für die Ansprache und Einbindung von Unternehmen aus dem Bereich GHD zu entwickeln, um deutlich mehr Ak- teure zum Mitmachen zu bewegen. Eine gezielte Ansprache der Entscheidungsträger soll- te darin bestehen, dass den Unternehmen zunächst die individuellen Vorteile des Klima- schutzes und diesbezüglicher Aktivitäten vor Ort vermittelt und anschließend Anknüp- fungspunkte für das weitere Handeln aufgezeigt werden. Die guten Beziehungen zu den Verantwortlichen in den Industrieunternehmen und die bis- lang äußerst konstruktive Zusammenarbeit soll genutzt werden, um zusammen mit den Ent- scheidungsträgern Strategien zur Umsetzung der entwickelten Maßnahmen zu entwickeln. Der wichtigste Teilschritt wird es dabei sein, das Ziel der CO2-Neutralität in die Unterneh- mensstrategien zu integrieren und damit zu einer Leitlinie unternehmerischen Handelns zu machen. Für diese Aktivitäten, die während der Umsetzungsphase erfolgen sollen, sind methodische Ansätze und Prozesse zu entwickeln und abzustimmen. Des Weiteren sind regelmäßige Treffen zum Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung von Klimaschutzmaß- nahmen im Kreise interessierter Industrieunternehmen in Flensburg konzeptionell vorzube- reiten. 2.5.2 Partizipation der Bevölkerung Die Energieverbrauch der Haushalte in Flensburg und der Anteil der Bürger_innen am Kraftstoffbedarf im Bereich Verkehr machen zusammen mehr als die Hälfte des Energie- verbrauchs in Flensburg aus. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in diesem Be- reich basiert auf Tausenden von Einzelentscheidungen. Darüber hinaus haben die Bür- ger_innen ein berechtigtes Interesse, über die Entwicklungen im Bereich Klimaschutz vor Ort sowie über konkrete Projekte informiert und in deren Vorbereitungen mit einbezogen zu werden. Die beiden genannten Aspekte zeigen die große Notwendigkeit, geeignete Formen der Ansprache zur Information, Beteiligung und Motivation von Bürger_innen zu entwickeln. Im Rahmen der umsetzungsorientierten Vorbereitung von Klimaschutzprojekten sowie im Rahmen der Weiterentwicklung der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit sowie der Parti- zipation des Klimapakt Flensburg e.V. sind geeignete Ansätze zu entwickeln. Bilanzierungsprinzipien 29 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 3 METHODIK Im folgenden Abschnitt wird ein genauer Überblick gegeben, wie bei der Erstellung des Masterplan-Konzepts vorgegangen wird und welche Methodik den vorliegenden Ergeb- nissen zugrunde liegt. 3.1 Bilanzierungsprinzipien Für die Zuordnung des Endenergieverbrauchs und Treibhausgasemissionen zu einer Kom- mune sind für das kontinuierliche Monitoring und Controlling verschiedene Prinzipien an- wendbar. Für die Fortschreibung der Flensburger Energie- und CO2-Bilanz im Rahmen des Masterplan-Konzepts wurden folgende Ansätze gewählt: Endenergieverbrauch: Ermittlung nach dem Inländerprinzip CO2-Intensität der eingesetzten Endenergieträger: Ermittlung nach dem Inländer- prinzip unter Berücksichtigung der Vorketten (direkte und indirekte Emissionen) Es werden die Treibhausgasemissionen ermittelt, die dem Verbrauch von Endenergie und den Vorketten der Energieträger zuzurechnen sind. Nichtenergetische Treibhausgasemissi- onen (z.B. Methan aus der Landwirtschaft oder Prozessemissionen aus der Industrie) sowie Treibhausgasemissionen aus den Vorketten von Konsumgütern werden nicht berücksich- tigt. 3.1.1 Das Inländerprinzip zur Ermittlung des Endenergiebedarfs Da jeder Energieverbrauch auf die Nachfrage von Verbrauchern zurückgeführt werden kann, kann jede_r Einwohner_in der Kommune und jeder Organisation, die im Gebiet der Kommune beheimatet ist, der verursachte Endenergieverbrauch zugeordnet werden. Das Inländerprinzip berücksichtigt demnach alle durch Einwohner_innen oder lokale Organisa- tionen verbrauchten Energieträger. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Energie eine_r Ein- wohner_in innerhalb des Stadtgebiets oder außerhalb (z.B. bei Bahnfahrten außerhalb des Stadtgebiets) nachgefragt wird. Die folgende Abbildung stellt das Inländerprinzip in Bezug auf die Ermittlung des Endenergiebedarfs schematisch dar. 30 Methodik MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Industrie FL FL-XX-666 KI-TE-666 Haushalte Industrie extern FLHH FL-EN-500 EVU extern EVU lokal EVU extern ABBILDUNG 3-1: DAS INLÄNDERPRINZIP ZUR ERMITTLUNG DES ENDENERGIEVERBRAUCHS Das Inländerprinzip entspricht dem Ansatz des Klimapakt Flensburg e.V., sich der lokalen Verantwortung für den anthropogenen Klimawandel zu stellen. Um es anwenden zu kön- nen, ist eine genaue Kenntnis der nachgefragten Energieträger und der zugrundeliegen- den Prozessketten notwendig. Eine Besonderheit bei der Bestimmung der in Flensburg gemeldeten Personen und Akteure verursachten Endenergienachfrage stellt der Güterverkehr dar. Im Bereich des Güterver- kehrs wird zur Ermittlung der Endenergienachfrage der für die Güterversorgung der Ein- wohner_innen im Durchschnitt für Straßen- und Schienentransporte notwendige Kraftstoff- und Stromverbrauch angesetzt. Die angesetzten Verbrauchswerte entsprechen den für das Bundesgebiet durchschnittlich ermittelten Werten. 3.1.2 Das Inländerprinzip zur Ermittlung der CO2-Intensität der nachgefragten Energieträger Der Energienachfrage der Flensburger Einwohner_innen und Akteure werden sämtliche Treibhausgasemissionen zugeordnet, die bei der Bereitstellung und Nutzung von Kraftstof- fen, Wärme und Strom aus verschiedenen Energiequellen entstehen. Die CO2-Intensität eines Energieträgers stellt dar, welche Menge an Treibhausgasemissionen durch den Ver- brauch einer Kilowattstunde des Energieträgers verursacht wird. Den eingesetzten Endenergieträgern werden sowohl die direkt bei der Umwandlung bzw. Nutzung entstehenden Emissionen (direkte Emissionen) als auch die in den vorgelagerten Prozessketten der Förderung sowie des Transports entstehenden Emissionen (indirekte Emis- sionen) zugerechnet. Es ist das Ziel für die Ermittlung der CO2-Intenstität der in Flensburg eingesetzten Energieträ- ger, die tatsächlichen Erzeugungs- und Nachfrageverhältnisse der lokalen Akteure sowie Stadtgrenze (EVU = Energie- versorgungs- unternehmen) Vorgehen zur Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz (2010 - 2011) 31 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Bürger_innen so exakt wie möglich wiederzugeben. Aus diesem Grund wurde die Berech- nungsmethodik für die Ermittlung der CO2-Intensität des nachgefragten Stroms gegenüber dem integrierten Klimaschutzkonzept angepasst (siehe Abschnitt 3.2.2, S. 32). 3.2 Vorgehen zur Fortschreibung der Energie- und CO 2-Bilanz (2010 - 2011) Im Rahmen der Erstellung des Masterplans 100% Klimaschutz wurde eine Aktualisierung der Energie- und CO2-Bilanz vorgenommen. Der letzte Stand stammt noch aus dem Klima- schutzkonzept von 2011 (Hohmeyer et al. 2011) auf Basis der Status-Quo-Erhebung von 2010 (Hohmeyer et al. 2010a). Für die Anpassung der Maßnahmen und Szenarien im Mas- terplan-Konzept war demnach eine Aktualisierung um die Jahre 2010 und 2011 erforder- lich. Für 2012 war eine Neuberechnung der Bilanz leider noch nicht möglich, da Daten einzelner Akteure sowie weitere zur Berechnung herangezogener statistischer Werte bis zum Ende der Bearbeitungszeit noch nicht vollständig zur Verfügung standen. Für die Aktualisierung der Bilanz wurde ein neues Tool auf Excel-Basis entwickelt, das gleichzeitig auch die zukünftige jährliche Fortschreibung der Flensburger Energie- und CO2-Bilanz erlaubt. Die Jahre 2010 und 2011 waren dann die ersten Jahre, für die neue Daten in die fortgeschriebene Bilanz eingefügt wurden. 3.2.1 Datenquellen Für den Aufbau des neuen Fortschreibungstools wurden die Datenstruktur und die Quellen der bisherigen Bilanz analysiert und übertragen. Dann wurden alle Datenquellen bzw. Ak- teure abgefragt, die auch für die früheren Erhebungen Daten zur Verfügung gestellt hat- ten (z.B. Stadtwerke Flensburg, Wohnungsbaugenossenschaften, Krankenhäuser, Mitsubishi Paper Mills, Stadt Flensburg etc.). Darüber hinaus wurden weitere seit 2010 neu für den Kli- maschutzprozess in Flensburg aktivierte Akteure angefragt (z.B. Danfoss Silicon Power). Au- ßerdem wurden alle Klimapaktmitglieder abgefragt, deren Daten aber zum Zeitpunkt der Konzepterstellung noch nicht vollständig vorlagen. Die Übersicht in TABELLE 3-1 zeigt die Akteure und Quellen, deren Daten in die Fortschreibung für 2010 und 2011 eingebunden wurden. 32 Methodik MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Tabelle 3-1: ÜBERSICHT ÜBER AKTEURE, DEREN DATEN ZUR FORTSCHREIBUNG 2010-2011 VERWENDET WURDEN Klimapakt-Mitglieder sonstige Akteure (FL) Sonstige Statistiken Flensburger Arbeiter- Bauverein Danfoss Silicon Power Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen SH Diakoniekrankenhaus Flensburger Brauerei AG Energiebilanzen FFG Flensburger Fahrzeug- bau Gesellschaft Flensburger Fleischkontor BMVBS Industrie- und Handels- kammer Flensburg Flensburger Schiffbau- Gesellschaft BMWi Mitsubishi HiTec Paper DIN-Normen Selbsthilfe-Bauverein Fachagentur nachwachsende Rohstoffe Stadt Flensburg Kraftfahrtbundesamt Stadtwerke Flensburg nah.sh Technisches Betriebszentrum Flensburg Statistikamt Nord Universität Flensburg Umweltbundesamt Verkehr in Zahlen 3.2.2 Angepasste Berechnungsmethodik Im Zuge der Weiterentwicklung der Energie- und CO2-Bilanz zu einer jährlich fortschreibba- ren Bilanz wurden aufgrund neuer Erkenntnisse und aktueller Entwicklungen in verschiede- nen Bereichen Anpassungen der Berechnungsmethodik vorgenommen. Zudem wurden bei der Neuberechnung kleinere Ungenauigkeiten der Berechnung der Status-Quo-Bilanz für die Jahre 1990-2009 korrigiert. So hat sich z.B. bei einem Industriebetrieb intern die Ver- rechnungsmethodik für die Eigenerzeugung von Strom und Wärme geändert. Die Bilanz wurde daraufhin an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Nicht nur bezüglich des Endenergiebedarfs haben sich leichte Verschiebungen ergeben, auch hinsichtlich der Berechnung der CO2-Emissionen ist eine Umstellung der Methodik erfolgt. Während in der Status-Quo-Bilanz bis 2009 noch für jeden Akteur die Emissionen einzeln berechnet wurden beruht die Berechnung der CO2-Emissionen in der Fortschrei- bung nun auf für jeden Sektor insgesamt berechneten Emissionsfaktoren. Diese Faktoren wiederum beziehen die spezifischen Eigenheiten der Einzelakteure der jeweiligen Sektoren mit ein. Insgesamt lassen sich solche Emissionsfaktoren für ganze Sektoren aber einfacher zusammenführen, bei Bedarf nachträglich anpassen und global mit den sektoralen Ver- bräuchen verrechnen. Vorgehen zur Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz (2010 - 2011) 33 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG ABBILDUNG 3-2: SCHEMA ALTER UND NEUER BERECHNUNG DER STROMEMISSIONEN Besonders signifikante Methodikanpassungen bei den Emissionsfaktoren wurden bezüglich der Stromemissionen vorgenommen (siehe Abbildung 3-2). Zur besseren Vergleichbarkeit und Konsistenz wird nunmehr ein durchschnittlicher Faktor für den Strom im Flensburger Netz nach dem Verbraucherprinzip berechnet. Das heißt, es wird der an der Steckdose beim durchschnittlichen Flensburger Verbraucher ankommende Strom bilanziert. Dafür werden alle Zu- und Abflüsse in das bzw. aus dem Flensburger Stromnetz einbezogen. Zu- vor wurde lediglich die CO2-Intensität des im Flensburger Kraftwerks erzeugten Stromes berechnet und für den gesamten Stromverbrauch angesetzt. Nach der neuen Methodik wird zwischen den verschiedenen Herkünften des Stromes im lokalen Netz und den damit unterschiedlichen einzelnen Emissionsfaktoren unterschieden. Eine „Stromquelle“ sind die Stadtwerke-eigenen Erzeugungsanlagen, deren Faktor anteilig aus den eingesetzten Energieträgern in den Verbrennungskesseln berechnet wird. Dazu wird jetzt der aus regenerativen Erzeugungsanlagen (EEG-Anlagen) auf dem Stadtgebiet eingespeiste Strom berücksichtigt. Noch nicht für die Aktualisierungen 2010 und 2011 rele- vant aber ab 2012 signifikant ist der externe Bezug von atomstromfreiem und regenerati- vem Strom aus norwegischer Wasserkraft. Dieser Strombezug erfolgt aus physikalisch zu- sätzlich produziertem Strom insbesondere in den Sommermonaten. Eine Doppelvermark- tung dieses Stroms als Wasserkraftstrom kann ausgeschlossen werden. Zuletzt wird nun auch ein signifikanter Anteil am Stromverbrauch berücksichtigt, der von den Flensburger Verbrauchern von externen Stromanbietern bezogen wird. Insgesamt führt das zu einer deutlichen Reduktion des Emissionsfaktors für den gesamten Stromver- 34 Methodik MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg brauch im Flensburger Netzgebiet von im Schnitt 950 g CO2-Äquivalenten pro kWh für die Jahre von 1990 bis 2009, auf circa 790 g CO2-Äquivalenten pro kWh in 2010 (jeweils direkte und indirekte Emissionen). Weitere kleinere Anpassungen betreffen aktuelle Annahmen zu den Emissionsfaktoren ein- zelner Energieträger, die Anteile einzelner Energieträger beispielsweise an der Eigenerzeu- gung einiger Industriebetriebe oder der Detaillierung der Kraftstoffverwendung im Ver- kehrssektor. 3.3 Vorgehensweise bei der Konzepter stellung Das vorliegende Masterplan-Konzept für Flensburg umfasst zwei Schwerpunkte. Zum einen soll mit einem Szenario aufgezeigt werden, ob und wie es möglich ist, neben der Errei- chung der CO2-Neutralität, den Energieverbrauch in Flensburg bis zum Jahr 2050 gegen- über dem Jahr 1990 um 50 % zu reduzieren. Zum anderen sollen als Grundlage für die wei- teren Arbeiten zur Umsetzung der Flensburger Ziele Projektkonzepte entwickelt werden, die im Rahmen des Förderzeitraumes bis zum Jahr 2016 und darüber hinaus realisiert werden können. Über die beiden genannten Schwerpunkte hinaus wird für den kommunalen Ein- flussbereich der Stadt Flensburg ein Maßnahmenplan erarbeitet, der die Grundlage für die Erreichung der CO2-Neutralität sowie die Halbierung des Energieverbrauchs darstellt. 3.3.1 Szenarienentwicklung zur Erfüllung der Masterplan-Zielsetzungen Ein wichtiger Unterschied zwischen dem integrierten Klimaschutzkonzept und dem Master- plan 100 % Klimaschutz ist die Zielsetzung: Der Masterplan 100 % Klimaschutz sieht eine Senkung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 95 % vor und geht von einer Reduzie- rung des Energieverbrauches von mindestens 50 % aus. Im Rahmen der Konzepterstellung für den Masterplan 100 % Klimaschutz für Flensburg wird dementsprechend zusätzlich zur Zielsetzung der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 auch untersucht, wie der Endenergiebedarf bis zum Jahr 2050 gegenüber dem Jahr 1990 hal- biert werden kann. Der Fokus des integrierten Klimaschutzkonzeptes für Flensburg lag pri- mär jedoch auf dem Erreichen der CO2-Neutralität. Eine Vorgabe bezüglich der Reduzie- rung des Energieverbrauches erfolgte nicht. Mit dem Handlungsplan des integrierten Kli- maschutzkonzepts werden dementsprechend die CO2-Ziele übererfüllt, während die Ver- brauchsreduktionsziele noch nicht erreicht werden. Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, dass zum Erreichen der CO2-Neutralität eine Reduzierung des Energieverbrauches um 41 % aus- reichend wäre. Im Rahmen des Masterplans für Flensburg wird nun ermittelt, welche zum Maßnahmenka- talog des integrierten Klimaschutzkonzept zusätzlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in den jeweiligen Sektoren umgesetzt werden müssten und wie die verbleibenden notwendigen Einsparungen auf die Sektoren verteilt werden könnten. Es ist die Zielsetzung, ein Szenario zu entwickeln, welches den aus heutiger Sicht sinnvollsten Vorgehensweise bei der Konzepterstellung 35 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG gangbaren Weg zur Halbierung des Energieverbrauchs aufzeigt. Dieses Szenario soll auf dem Maßnahmenkatalog des integrierten Klimaschutzkonzepts aufbauen. Das zu entwickelnde Szenario soll Maßnahmen aus den Kategorien „technische Maßnah- men“ (z.B. energetische Gebäudesanierung) und „Maßnahmen der Verhaltensänderung“ (z.B. bedarfsgerechte Temperierung von Räumen) umfassen. Es soll die optimale Kombina- tion aus technischen Maßnahmen und Maßnahmen der Verhaltensänderung gefunden werden. Um die Potentiale und möglichen Maßnahmen der zwei unterschiedlichen Kate- gorien umfassend zu untersuchen, werden hierfür zwei zusätzliche Szenarien erstellt: ein Szenario, in dem zusätzlich zum Klimaschutzkonzept ausschließlich technische Maßnahmen betrachtet werden (Szenario 1 – siehe Kapitel 5, S. 59) und ein Szenario, in dem zusätzlich zum Klimaschutzkonzept ausschließlich Maßnahmen der Verhaltensänderung betrachtet werden (Szenario 2 – siehe Kapitel 6, S. 72). Die genannten Szenarien stellen jeweils unter- schiedliche „extreme“ Strategievarianten dar. Aus diesem Grund sind Szenario 1 und Sze- nario 2 lediglich theoretischer Natur. Es besteht keine Absicht der Umsetzung. ABBILDUNG 3-3: METHODIK BEI DER SZENARIENENTWICKLUNG Auf Szenario 1 und Szenario 2 aufbauend kann ein Syntheseszenario abgeleitet werden (siehe Abbildung 3-3), in dem die wahrscheinlichste Kombination von Maßnahmen aus technischem und Verhaltens-Szenario einbezogen wurden (Syntheseszenario - siehe Kapi- tel 7, S. 91). Die Kriterien der Zusammenführung sind hierbei der Energieverbrauch und das CO2-Reduktionspotential der Maßnahmen sowie deren Umsetzungswahrscheinlichkeit. Dieses Szenario stellt den aus heutiger Sicht sinnvollsten Weg zur Erreichung der CO2- Neutralität bei gleichzeitiger Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050 dar. Es stellt die Grundlage für die Einschätzung dar, ob das Ziel der Halbierung des Energiever- brauchs für Flensburg sinnvoll ist. Die finanziellen Auswirkungen des Masterplanzieles 50 % Energieeinsparung sowie eine Bewertung der Sinnhaftigkeit dieses Zieles unter ökonomi- schen Gesichtspunkten und vor dem Hintergrund des Flensburger Energiesystems werden 36 Methodik MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg auf Grundlage des Syntheseszenarios erstellt und in Kapitel 7.9 (S. 105) erläutert. Darauf aufbauend wird eine Empfehlung abgegeben, welche Maßnahmenpakete zusätzlich zum integrierten Klimaschutzkonzept tatsächlich umgesetzt werden sollten. Diese Empfehlung wird in Kapitel 8 (S. 119) dargestellt. Für die aus heutiger Sicht nicht empfohlenen Maß- nahmen wird im Rahmen der wirtschaftlichen Bewertung (siehe Abschnitt 7.9, S. 105) ge- nau geprüft, unter welchen Bedingungen (z.B. ab welchem Kostenniveau der Fernwär- meproduktion) diese Maßnahmen doch sinnvoll umgesetzt werden können. Zur Reduzierung des Endenergiebedarfs wurden für die drei Szenarien (Szenario 1, Szenario 2 und Syntheseszenario) jeweils zunächst die Maßnahmen des Verkehrssektors betrachtet, da in diesem Sektor, zusätzlich zum Klimaschutz weitere große Benefits wie z.B. die Senkung der Lärmbelastung oder die Steigerung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum reali- siert werden können. Anschließend werden die Sektoren Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, sowie Industrie untersucht. 3.3.2 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte Mit der Einstellung des ersten Klimaschutzmanagers in Flensburg im Juli 2012 hat die Umset- zungsphase des integrierten Klimaschutzkonzepts und die Phase II des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz in Flensburg bereits begonnen. Nach Fertigstellung des Masterplan Kon- zepts (Phase I) sind jedoch ab Juli 2013 sämtliche Projektaktivitäten auf die Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzprojekten und -maßnahmen bezogen. Für den Zeitraum bis zum Jahr 2016 und auch darüber hinaus soll eine Vielzahl konkreter Projekte mit dem Ziel durchgeführt werden, mehr Akteure und Bürger_innen in Flensburg für den Klimaschutz zu motivieren und die Grundlage für die Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen zu schaffen. Die in Kapitel 9 (S. 141) dargestellten Konzepte können als Skizzen für die Umsetzung der einzelnen Projekte (z.B. das Projekt Flensburger Klimaschutz-Haushalte) verstanden wer- den. Die Skizzen werden in enger Zusammenarbeit mit den Akteuren in Flensburg erstellt, die auch an der Umsetzung beteiligt werden sollen. Eine Übersicht der beteiligten Akteure findet sich in Abschnitt 3.4 (S. 37). Dabei werden zunächst Vorschläge für das geeignete Vorgehen erarbeitet, die anschließend mit den zu beteiligenden Akteuren abgestimmt werden. Wenn möglich, wird für die Projekte eine genaue Ablauf- und Zielplanung erstellt, um die für die Durchführung notwendigen Ressourcen im Rahmen der Umsetzungsphase, ab Juli 2013 bis zum Jahr 2016 und darüber hinaus, so fundiert wie möglich zuteilen zu kön- nen. 3.3.3 Maßnahmenplan zur Zielerreichung im kommunalen Einflussbereich Um der besonderen Vorbildfunktion der Stadt Flensburg inklusive aller Tochterunternehmen gerecht zu werden, wird ein Handlungsplan entwickelt der aufzeigt, wie die Ziele des Mas- terplan 100 % Klimaschutz, insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 %, erreicht werden können. Die Entwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit den betreffenden Akteursbeteiligung 37 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Fachbereichen und Tochterunternehmen für die Bereiche kommunale Immobilien, Ab- wasser, Straßenbeleuchtung und Signalanlagen sowie kommunaler Fuhrpark. Die in Kapitel 10 (S. 228) aufgeführten Maßnahmen sind mit den betreffenden Akteuren abgestimmt, stellen jedoch lediglich eine Informationsgrundlage für die zukünftigen Planungen und noch keine Festlegung auf die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen dar. 3.4 Akteursbeteiligung Das entwickelte Konzept basiert auf umfangreichen Vorarbeiten, sowie auf Arbeitstreffen und Gesprächen des Klimaschutz-Teams mit relevanten Akteuren. Ziele dieser Akteursbe- teiligung waren die Berücksichtigung von möglichst viel Praxiswissen und die Sicherstellung einer höchstmöglichen Akzeptanz der entwickelten Ansätze Insbesondere im Bereich der Entwicklung der umsetzungsorientierten Projektkonzepte bestand dabei eine Verschmel- zung von Klimaschutz-Prozessbegleitung und Klimaschutz-Konzeptentwicklung. Die folgenden Tabellen geben eine Übersicht der beteiligten Akteure und für welchen Teilbereich die Einbindung stattgefunden hat. TABELLE 3-2: AN DER SZENARIENERSTELLUNG BETEILIGTE AKTEURE Teilbereich Beteiligte Akteure Übergreifend Stadt Flensburg - Fachbereich Bürgerservice, Schutz, Ordnung - Bauordnung und Denkmalschutz Mobilität Stadt Flensburg - Fachbereich Entwicklung und Innovation Energieversorgung Stadtwerke Flensburg TABELLE 3-3: AN DER ENTWICKLUNG UMSETZUNGSORIENTIERTER PROJEKTKONZEPTE BETEILIGTE AKTEURE Teilbereich Beteiligte Akteure Haushalte Norbert Elias Zentrum für Transformationsdesign der Universität Flensburg Haushalte Fa. Kieback & Peter Haushalte Fa. Techem Haushalte Selbsthilfe Bauverein Flensburg Haushalte Flensburger Arbeiter-Bauverein Haushalte Aktiv Bus Flensburg Haushalte Stadt Flensburg - Fachbereich Entwicklung und Innovation Haushalte Büro Oeding Haushalte Stadtwerke Flensburg Haushalte Kreishandwerkerschaft Flensburg Mobilität Unfallkasse Nord Mobilität Arbeitskreis Carsharing des Klimapakt Flensburg e.V. Mobilität Stadt Flensburg - Fachbereich Entwicklung und Innovation 38 Methodik MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Mobilität Stadtwerke Flensburg Mobilität Selbsthilfe Bauverein Flensburg Mobilität Ev. Luth. Diakonissenanstalt Flensburg Mobilität Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft Mobilität Technisches Betriebszentrum Flensburg Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) Wirtschaftsjunioren Flensburg GHD Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume Schleswig-Holstein - Umweltmanagementsysteme GHD Selbsthilfe Bauverein Flensburg GHD Aktiv Bus Flensburg GHD Stadt Flensburg - Fachbereich Entwicklung und Innovation GHD Büro Oeding GHD Stadtwerke Flensburg GHD Kreishandwerkerschaft Flensburg Industrie Danfoss Silicon Power GmbH Industrie Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co. KG Industrie Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH Industrie Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH & Co. KG Industrie Krones AG Industrie Mitsubishi HiTec Paper Europe GmbH Industrie Flensburger Fleischkontor GmbH & Co. KG TABELLE 3-4: AN DER KONZEPTENTWICKLUNG FÜR DEN KOMMUNALEN EINFLUSSBEREICH BETEILIGTE AKTEURE Teilbereich Beteiligte Akteure Kommunale Immobilien Institut für preisoptimierte energetische Gebäudemodernisierung Kommunale Immobilien Stadt Flensburg - Fachbereich Vermögen Kommunale Immobilien Fa. Techem Kommunale Immobilien Stadtwerke Flensburg Straßenbeleuchtung Stadtwerke Flensburg Straßenbeleuchtung Stadt Flensburg - Finanzen Straßenbeleuchtung Technisches Betriebszentrum Flensburg Kommunaler Fuhrpark, Ab- wasser und Signalanlagen Technisches Betriebszentrum Flensburg Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2011 39 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 4 AUSGANGSLAGE FÜR KLIMASCHUTZ IN FLENSBURG Flensburg ist die nördlichste kreisfreie Stadt Deutschlands und befindet sich direkt an der deutsch-dänischen Grenze. Geprägt wird das Stadtbild durch den Hafen und die Flens- burger Förde. Mit einer Einwohnerzahl von ca. 90.000 und einer Fläche von 56 km2 beläuft sich die Bevölkerungsdichte auf ca. 1.600 Einwohner pro Quadratkilometer. Flensburg ge- hört somit zu den mittelgroßen Städten in Deutschland. In Flensburg sind 98 % der Einwohner an das 600 km umfassende Fernwärmenetz der Stadtwerke Flensburg angeschlossen. Aufgrund des hohen prozentualen Anteils der ange- schlossenen Wohnungen hat sich Flensburg einen Namen als „Fernwärmehauptstadt Deutschlands“ gemacht. Eine Umstellung der überwiegend auf Kohle basierenden Fern- wärmeversorgung auf regenerative Energieträger hätte positive Auswirkungen auf die CO2-Bilanz des gesamten Versorgungsgebietes und praktisch jedes einzelnen Flensburger Haushalts. Der Wohnungsbestand in Flensburg beläuft sich auf ca. 49.000 Wohnungen. Er ist geprägt durch Mehrfamilienhäuser (drei und mehr Wohnungen), die etwa drei Viertel des Bestan- des ausmachen. Ein ungefähres Drittel des gesamten Wohnungsbestandes in Flensburg wurde vor 1948 errichtet. Ein weiteres Drittel stammt aus der Zeit von 1949 bis 1968. Diese Zahlen lassen ein hohes Einsparpotential im Energieverbrauch des Wohnungsbestands vermuten. 4.1 Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2011 Im Rahmen der Bestandsaufnahme des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen in Flensburg (Hohmeyer et al. 2010a) wurde eine Status-Quo-Bilanz der Energieverbräuche und CO2-Emissionen für den Zeitraum von 1990 bis 2009 erstellt. Das Jahr 1990 gilt national und international als Vergleichsjahr für die Emissionsreduktionsziele. Die Erhebungen des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen wurden im Jahr 2009 durchgeführt. Für die Erstellung des Masterplans 100% Klimaschutz wurden die in diesem Abschnitt dargestellten Daten für die Jahre 2010 und 2011 aktualisiert. Für 2012 war eine Neuberechnung der Bi- lanz leider noch nicht möglich, da Daten einzelner Akteure sowie weitere zur Berechnung herangezogener statistischer Werte bis zum Ende der Bearbeitungszeit noch nicht voll- ständig zur Verfügung standen. Die Methodik der Datenaufnahme zur Fortschreibung ist in Kapitel 3.2 (S. 31) erklärt. Der Endenergieverbrauch aller Sektoren lag im Jahr 1990 bei 2.142 GWh. Bis zum Jahr 2009 war ein recht deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Mit einem Wert von 1.984 GWh ent- spricht dies einer Senkung des Endenergiebedarfes von 7,4 %. Damit liegt Flensburg nah am Bundestrend. Im gleichen Zeitraum (1990 bis 2009) ist der Endenergieverbrauch in Deutschland um 8,5 % gesunken. 40 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg In den nächsten Jahren bis 2011 stieg der Flensburger Energieverbrauch dann wieder um 2,6 % an (siehe Abbildung 4-1). Im Vergleich zu 1990 steht deshalb nur noch ein Rückgang von 5% zu Buche. Dies ist durch den Zuwachs an Bevölkerung und wirtschaftlicher Aktivität in den letzten Jahren zu erklären. Hier liegt Flensburg leicht über dem bundesdeutschen Trend, der für den Zeitraum von 2009 zu 2011 eine Steigerung des Energieverbrauchs von knapp unter 1 % aufweist. ABBILDUNG 4-1: ENERGIEVERBRAUCH NACH SEKTOREN 1990-2011 Deutlich zu erkennen sind zum Teil signifikante Sprünge in den Verbräuchen der einzelnen Sektoren von 2009, dem letzten Jahr der Status-Quo-Bilanz, zu 2010 und 2011, den ersten Jahren der Fortschreibung. Besonders augenscheinlich ist der starke Rückgang des Ener- gieverbrauchs im Industriesektor. Das liegt im Wesentlichen an der Korrektur von Ver- brauchsdaten eines Industrieunternehmens, die in den Jahren zuvor aufgrund einer ande- ren Berechnungsmethodik im Vergleich zu den aktuellen Werten zu hoch angesetzt wur- den. Zudem weist das Statistikamt gesunkene Verbräuche im Industriesektor aus. Da der GHD-Bereich als Differenz zwischen den bekannten Gesamtverbräuchen an Wärme und Strom für ganz Flensburg und den errechneten Verbräuchen für den Haushalts- und Indust- riesektor berechnet wird, sind in dieser „Sammelkategorie“ sämtliche sonstigen Verbräu- che enthalten, die sich nicht näher aufschlüsseln lassen. Die Gesamtverbräuche an Strom und Wärme liegen hingegen im Vergleich mit den Jahren vor 2010 etwa auf demselben Level. Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2011 41 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG ABBILDUNG 4-2: CO2-EMISSIONEN (DIREKT & INDIREKT) NACH SEKTOREN 1990-2011 Insgesamt wurden in Flensburg im Jahr 1990 1,05 Mio. Tonnen CO2 emittiert [Hohmeyer et al. 2010, S. 61]. Bis zum Jahr 2009 sanken die Emissionen deutlich um insgesamt 10,4 % auf 941.000 Tonnen CO2 (siehe Abbildung 4-2). In den Folgejahren bis 2011 sanken die Emissio- nen um weitere 4 % auf 903.000 t CO2. Die gesamten Flensburger Emissionen lagen 2011 somit 14 % unter dem Wert von 1990. Die Emissionen sanken also besonders in den letzten Jahren stärker als der Verbrauch. Dies ist allerdings primär auf die Umstellung der Berech- nungsmethodik für die CO2-Intensität des Flensburger Stromes zurückzuführen. Die Erreichung des Zwischenziels „-30% Emissionen bis 2020“ ist für Flensburg noch eine gro- ße Hürde. Im bundesweiten Vergleich liegen die Flensburger Einsparungen noch deutlich zurück. Bundesweit liegen die Einsparungen bis 2011 gegenüber 1990 bei 23%. Dies ist al- lerdings auch durch den starken Emissionsrückgang in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung begründet. Bezogen auf jeden einzelne_n Flensburger_in entsprachen die Emissionen im Jahr 1990 ca. 12 t CO2 pro Person und Jahr. 2009 emittierte jede_r Flensburger Bürger_in nur noch durch- schnittlich 10,2 t CO2. Bis 2011 sank der Wert noch einmal leicht auf im Durchschnitt 10,1 t CO2 pro Jahr (siehe folgende Abbildung 4-3). Verglichen mit dem bundesdeutschen Trend liegen die pro-Kopf-Emissionen leicht über dem Durchschnitt, was vor allem an der ver- hältnismäßig CO2-intensiven Energieerzeugung liegt. Betrachtet man hingegen den pro- Kopf-Energieverbrauch wird deutlich, dass dieser 2011 mit 22.700 kWh pro Jahr signifikant unter dem deutschlandweiten Durchschnitt von 29.700 kWh liegt (-24%). 42 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 4-3: ENERGIEVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN PRO EINWOHNER Eine Übersicht der Aufteilung der Energieverbräuche und CO2-Emissionen des Jahres 2011 nach Sektoren und Energieformen ist der folgenden Abbildung 4-4 zu entnehmen. ABBILDUNG 4-4: AUFTEILUNG DES ENERGIEVERBRAUCHS UND DER CO2-EMISSIONEN NACH SEKTOREN UND ENERGIEFORMEN Der Anteil des Haushaltssektors am gesamten Energieverbrauch lag im Jahr 2011 bei 34 %. Davon waren 78 % auf den Wärmebedarf zurückzuführen. Die verbleibenden 22 % des Endenergiebedarfs im Haushaltssektor waren dem Stromverbrauch zuzurechnen. Im Mittel verbrauchte im Jahr 2011 jeder Flensburger im Haushalt 1.700 kWh Strom pro Jahr. An den Emissionen hat der Haushaltssektor einen Anteil von 37 %. Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2011 43 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Im Flensburger Industriesektor lag der Verbrauch im Jahr 2011 bei 261 GWh, er ist damit für ca. 13 % des Verbrauches und 14 % der Flensburger Emissionen verantwortlich. Im Ver- gleich zum Jahr 1990 entspricht dies einer Abnahme um 49 %. Die starke Senkung des Ver- brauches ist überwiegend auf die Abwanderung bzw. Teilverlegung von Unternehmen, sowie wesentlich auf die Umstellung der Berechnungsmethodik für die Eigenerzeugung von Strom und Wärme in einem der Industrieunternehmen zurückzuführen. Der Endenergiebedarf des Flensburger Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungssektors lag im Jahr 2011 bei 449 GWh und ist im Vergleich zum Jahr 1990 um 27 % gestiegen. Ähnlich dem Haushaltssektor hat der Heizwärmebedarf daran den größten Anteil. Er betrug zwei Drittel des Endenergiebedarfs dieses Sektors. Der starke Anstieg liegt in der Tatsache be- gründet, dass dem GHD-Sektor durch das Differenzverfahren alle Verbräuche zugeordnet werden, die nicht dem Haushalts- oder Industriesektor zugeordnet werden. Verschiebun- gen im Verbrauch, die in diesen beiden Sektoren nicht spezifisch erfasst werden können, werden also unter Umständen im GHD-Sektor abgebildet. Im Verkehrssektor stieg der Endenergieverbrauch von 591 GWh im Jahr 1990 um knapp 9 % auf 643 GWh im Jahr 2011. Diese Entwicklung ist unter anderem auf eine Zunahme der angemeldeten Pkw im Stadtgebiet zurückzuführen. Diese Entwicklung konnte durch die Abnahme des durchschnittlichen Kraftstoffverbrauchs nicht kompensiert werden. Zudem stieg auch der Verbrauch durch den Güterverkehr. Die detaillierten Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme für den Energiever- brauch und die CO2-Emissionen in Flensburg für das Jahr 1990, 2009 und 2011 sind Tabelle 4-1 (Endenergieverbrauch) und Tabelle 4-2 (CO2-Emissionen) zu entnehmen. 44 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg TABELLE 4-1: ÜBERSICHT ÜBER DEN ENDENERGIEVERBRAUCH EINZELNER SEKTOREN UND ENERGIEFORMEN. LETZTER STATUS-QUO- WERT (2009) UND AKTUELLE FORTSCHREIBUNG (2011) IM VERGLEICH ZU 1990 Entwicklung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2011 45 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG TABELLE 4-2: ÜBERSICHT ÜBER DIE CO2-EMISSIONEN EINZELNER SEKTOREN UND ENERGIEFORMEN. LETZTER STATUS-QUO-WERT (2009) UND AKTUELLE FORTSCHREIBUNG (2011) IM VERGLEICH ZU 1990 Betrachtet man den Verlauf der letzten drei Jahre, also das letzte Jahr der vorigen Status- Quo-Bilanz und die beiden ersten Jahre der Fortschreibung, fallen unterschiedliche Ent- wicklungen des Endenergieverbrauches und der CO2-Emissionen im Vergleich mit den definierten Szenarien auf (siehe Abbildung 4-5). Die Abbildung zeigt jeweils den Verlauf des Status-Quo-Szenarios sowie des im Klimaschutzkonzept definierten Business-As-Usual- Szenarios (BAU-Szenario) und des Klimaschutzszenarios. 46 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 4-5: VERGLEICH DER ENTWICKLUNG VON 2009-2011 IM ENDENERGIEVERBRAUCH (LINKS) UND DER CO2- EMISSIONEN (RECHTS) Für den Energieverbrauch ist festzustellen, dass die aktualisierten Werte deutlich nach oben von den Szenarien abweichen. Die Verbräuche liegen sogar noch über dem BAU- Szenario, dem ein Stillstand der aktiven Klimaschutzbemühungen als Annahme zugrunde liegt. Das ist allerdings unter anderem mit der Wirtschaftskrise zu begründen, die die Be- rechnung der 2009er-Werte beeinflusst hat. In Flensburg hat die wirtschaftliche Aktivität seit 2009 durch den Zuzug einiger größerer Unternehmen (z.B. Danfoss Silicon Power) wieder zugenommen. Zum anderen wuchs die Bevölkerung 2009-2011 um 1,2%. Die Emissionen liegen erfreulicherweise im Gegensatz dazu unter dem im Klimaschutzkon- zept definierten Zielszenario. Die offensichtliche Verringerung der CO2-Intensität des Ener- gieverbrauchs, d.h. die teilweise Entkoppelung der Entwicklung von Verbrauch und Emis- sionen ist primär auf die Umstellung der Berechnungsmethodik für die CO2-Intensität des Flensburger Stromes zurückzuführen (s.o.). 4.2 Business-As-Usual: Flensburg ohne zusätzlichen Klimaschutz Um zu verdeutlichen, wie sich die CO2-Emissionen künftig entwickeln würden, wenn keine zusätzlichen Maßnahmen beim Klimaschutz in Flensburg umgesetzt werden, wurde im Jahr 2009 ein sogenanntes Business-As-Usual-Szenario erstellt (Hohmeyer et al. 2010b). Das Sze- nario berücksichtigt lediglich den autonomen technischen Fortschritt, sowie die beste- henden gesetzlichen Rahmenbedingungen als Faktoren zur Reduzierung des Energiever- brauchs und der CO2-Emissionen. Bevölkerungswachstum, Wachstum der Bruttowert- schöpfung und weitere relevante Trends (wie etwa die Abnahme der durchschnittlichen Personenzahl in einem Haushalt) werden hingegen als Treiber des Energieverbrauchs be- rücksichtigt. Business-As-Usual: Flensburg ohne zusätzlichen Klimaschutz 47 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 4.2.1 Entwicklung des Endenergieverbrauchs Der Endenergiebedarf in Flensburg lag im Jahr 1990 bei 2.152 GWh. Wird der aktuelle Trend fortgesetzt und werden keine weiteren Maßnahmen bezüglich des Klimaschutzes ergriffen, so senkt sich der Verbrauch bis zum Jahr 2050 um 11 %. Im Business-As-Usual-Szenario bleibt der Wärmebedarf Flensburgs ab dem Jahr 2010 auf einem nahezu konstanten Niveau von ca. 950 GWh pro Jahr. Die Effizienzsteigerung in der Industrie und die Senkung des spezifischen Heizwärmebedarfs im Haushalts- und GHD- Sektor kompensieren das Wachstum der Bruttowertschöpfung bzw. die Entwicklung der Wohnfläche in Flensburg. Im Gegensatz zum nahezu konstanten Wärmebedarf wird im Strombereich von einer Re- duzierung der Nachfrage aufgrund der Umsetzung der Meseberger Beschlüsse ausge- gangen. Es handelt sich hierbei um einen Kabinettsbeschluss der damaligen Bundesregie- rung mit dem Ziel, den deutschlandweiten Stromverbrauch um 11 % bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2005 zu senken. Der Strombedarf in Flensburg erreicht durch diese Pol i- tikvorgabe seinen niedrigsten Wert mit 373 GWh im Jahr 2020. Anschließend wird von ei- nem unregulierten Wachstum der Stromnachfrage ausgegangen. Der Strombedarf steigt bis zum Jahr 2050 auf einen Wert von 437 GWh pro Jahr. Der zu über 99 % vom Verkehrssektor geprägte Kraftstoffverbrauch sinkt im BAU-Szenario bis 2050 bei Einhaltung der EU-Vorgaben um knapp 12 % gegenüber 1990. Er beträgt dann 529 GWh pro Jahr. 4.2.2 Entwicklung der Emissionen Im Jahr 1990 wurden in Flensburg knapp 1.050.000 t CO2 bzw. 12,1 t CO2 pro Bürger_in emittiert. Bis zum Jahr 2006 sanken die Emissionen in Flensburg nur geringfügig. Als gesetzliche Vorgabe wird bei der Prognose der Emissionen der Emissionsrechtehandel berücksichtigt. In dem Zeitraum von 2013 bis 2020 sollen die Emissionen jedes Jahr um 1,74 % gesenkt werden. Unter der Annahme, dass Flensburg diesen Wert durch eigene Ein- sparungen einhält statt Emissionsrechte zuzukaufen, reduzieren sich die Emissionen auf ei- nen Wert von ca. 883.000 t CO2 im Jahr 2020. Dies entspricht einer Verminderung um 16 % im Vergleich zum Jahr 1990. Bis zum Jahr 2050 sinken die Emissionen weiter bis auf einen Wert von ca. 837.000 t CO2. Dies entspricht einer Senkung im Vergleich zu 1990 von 20 %. Ab dem Jahr 2020 ist die Verminderung der Emissionen nur noch auf Reduzierungen im Kraftstoffverbrauch zurückzuführen, die sich aus der Einhaltung der EU-Vorgaben und dem technischen Fortschritt ergeben. Die folgende Abbildung stellt die im Fall des Business-As- Usual zu erwartende Entwicklung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 dar. 48 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 1.100.000 1.200.000 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 tCO2/a GHD Industrie Verkehr Haushalte 100 % Summe der Überschreitung 15,9 Mio. tCO2 166.860 tCO2 837.030 tCO2 ABBILDUNG 4-6: ENTWICKLUNG DER CO2-EMISSIONEN IN FLENSBURG OHNE ZUSÄTZLICHEN KLIMASCHUTZ 4.2.3 Schlussfolgerung Die Prognose der Emissionen bis zum Jahr 2050 zeigt eindrucksvoll, dass eine Fortsetzung des bisherigen Trends bei weitem nicht ausreichen wird, um die ambitionierten Reduktions- ziele zu erreichen. Im Vergleich zum Jahr 1990 wird die Freisetzung klimarelevanter Treib- hausgase bis zum Jahr 2050 nur um 20 % reduziert. Dieser Wert hält weder globale, nationale noch die selbstgesteckten kommunalen Ziele ein. Das Intergovernmental Panel on Climate Change geht davon aus, dass die Industrie- nationen ihre Emissionen um mindestens 80 bis 95 % reduzieren müssen, um die gravieren- den Folgen des Klimawandels auf ein vertretbares Maß zu vermindern. Auch die Ziele des Projekts „Masterplan 100 % Klimaschutz“ würden weit verfehlt. Es wird deutlich, dass die ambitionierten Reduktionsziele trotz der Vorgaben des Emissions- handels, der Umsetzung der Meseberger Beschlüsse und der EU-Vorgaben für Pkw nicht erreicht werden. Langfristig kann eine nachhaltige Entwicklung Flensburgs jedoch nur er- reicht werden, wenn sowohl die Verbraucher- als auch die Erzeugerseite ihren Teil zur Lö- sung des Problems beitragen. Es sind verstärkte Anstrengungen in allen Sektoren notwen- dig, um die gesetzten Ziele zu erreichen. 4.3 Das integrierte Klimaschutzkonzept: der Handlun gsplan zur CO2- Neutralität im Jahr 2050 Um einen gangbaren Weg zum Erreichen der CO2-Neutralität Flensburgs aufzuzeigen, er- arbeitete die Universität Flensburg im integrierten Klimaschutzkonzept (Hohmeyer et al. 2011) sektorspezifische und sektorübergreifende Handlungsmöglichkeiten zur Senkung des Das integrierte Klimaschutzkonzept: der Handlungsplan zur CO2-Neutralität im Jahr 2050 49 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Energiebedarfs und der Einbindung erneuerbarer Energien. Um von Anfang an den Rück- halt in der Bevölkerung sowie der ansässigen Unternehmen und Institutionen zu sichern, wurde bei der Entwicklung des Klimaschutzkonzeptes besonderer Wert auf die Einbindung aller Akteursgruppen gelegt. Im Rahmen von 16 Workshops und zahlreichen Arbeitsgrup- pen wurden gemeinsam die Eckpunkte für einen allseitig anerkannten Weg zu einem nachhaltigeren Flensburg erarbeitet. In insgesamt 16 Workshops wurden mit über 50 verschiedenen Flensburger Unternehmen, Institutionen, Organisationen und unter der Einbindung der Flensburger Bürger_innen Maß- nahmen zur Erreichung der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 entwickelt. Der Kernaspekt des Klimaschutzkonzeptes war es, zuerst die Senkung des Energieverbrauches durch eine Reduzierung des Bedarfs und eine Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen. Erst im zweiten Schritt wurde der Einsatz erneuerbarer Energieträger für die Substitution fossiler Brenn- und Kraftstoffe betrachtet. Ein Klimaschutzkonzept, das nur auf einem Wechsel hin zu erneuerbaren Energien basiert, kann gerade für Städte mit hoher Bevölkerungsdichte und limitierter Flächenverfügbarkeit für erneuerbare Energien keine nachhaltige Lösung darstellen. 4.3.1 Entwicklung des Endenergieverbrauches Der Flensburger Wärmebedarf wird bei der Umsetzung aller im Klimaschutzkonzept defi- nierten Maßnahmen bis zum Jahr 2050 um knapp 27 % gegenüber dem Jahr 2010 sinken. Das größte Wärme-Einsparpotential liegt bei der energetischen Gebäudesanierung im Haushaltssektor mit knapp 37 % Bedarfsrückgang. Im Industriesektor zeichnet sich ab, dass die Fortschritte im Bereich der Energieeffizienz durch das künftige wirtschaftliche Wachs- tum der Unternehmen kompensiert werden. Ein deutlich geringerer Rückgang des Energiebedarfs ist im Strombereich zu erwarten. Die Wirkung von stromsparenden Maßnahmen, die beträchtliche Nachfragesenkungen errei- chen können – im Haushaltsbereich 45 % gegenüber 2010 – wird durch die verstärkte Nut- zung der Elektromobilität fast vollständig kompensiert. Damit sinkt der Strombedarf bis 2050 insgesamt um knapp 7 % gegenüber dem Jahr 2010. Spiegelbildlich zur deutlichen Zunahme des Strombedarfs im Verkehrsbereich sinkt der Kraftstoffbedarf durch den Umstieg auf Elektromobilität im Personenverkehr bis 2050 auf ein Viertel des Wertes im Jahr 2010. Der größte Teil des Kraftstoffbedarfs wird im Güterver- kehr anfallen. In der Gesamtschau ergibt sich für den Flensburger Energiebedarf nach Umsetzung aller im Konzept beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen folgendes Bild für das Jahr 2050: Der Energiebedarf sinkt gegenüber dem Jahr 2010 um 39 %, von 2 auf knapp 1,3 TWh. Die größten Energieeinsparungen werden im Verkehrssektor mit 62 % erwartet – auf- grund der bereits beschlossenen Politikvorgaben auf EU-Ebene, der Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsmittelwahl und durch die Umstellung auf die verbrauchsärmere 50 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg E-Mobilität (15 kWh/100 km statt derzeit 7,8 l Benzin/100 km, entsprechend 68 kWh/100 km). Im Haushaltssektor werden Energieeinsparungen von 39 % erwartet – unter der Voraus- setzung, dass die jeweils gültige Energieeinsparverordnung umgesetzt wird und die energetische Sanierungsrate zwischenzeitlich Werte von 2 % p.a. erreicht. Im GHD-Sektor werden Energieeinsparungen von 25 % erwartet – wobei der Austausch von Leuchtmitteln und die Verbesserung der energetischen Gebäudestandards die größten Beiträge liefern werden. Im Industriesektor sind mit 4 % die geringsten Energieeinsparungen zu erwarten. 0 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1.400.000 1.600.000 1.800.000 2.000.000 2.200.000 2.400.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 MWh/a GHD Industrie Verkehr Haushaltssektor Bezugsjahr für Einsparungen: 2010 ABBILDUNG 4-7: ENTWICKLUNG DES FLENSBURGER ENERGIEVERBAUCHS BIS ZUM JAHR 2050 NACH DEM KLIMASCHUTZKONZEPT 4.3.2 Entwicklung der Emissionen Flensburg befindet sich in der besonderen Situation, dass 98 % der Haushalte an das Fern- wärmenetz der Stadtwerke Flensburg angeschlossen sind. Ein Großteil der Flensbur- ger_innen wird auch mit dem Strom aus dem Heizkraftwerk versorgt. Bei einer kontinuierl i- chen Umstellung der Stadtwerke Flensburg von fossilen Energieträgern, aktuell vorwiegend Steinkohle, auf erneuerbare Energien werden somit bis zum Jahr 2050 nahezu alle Haushal- te mit CO2-neutralem Strom und CO2-neutraler Fernwärme versorgt. Auch der zusätzliche Strombedarf durch die Nutzung der Elektromobilität kann von den Stadtwerken CO2- neutral bereitgestellt werden. Bei den Flensburger Industrieunternehmen wurde einzelfall- Das integrierte Klimaschutzkonzept: der Handlungsplan zur CO2-Neutralität im Jahr 2050 51 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG spezifisch die Umstellung von Heizöl oder Erdgas auf erneuerbare Energieträger betrach- tet. Die Entwicklung der CO2-Emissionen in Flensburg ist Abbildung 4-8 zu entnehmen. Sie zeigt, dass mit dem Konzept nicht nur das Zwischenziel, die Emissionen im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um 30 % zu senken, erreicht wird, sondern das Gesamtziel der CO2- Neutralität bis zum Jahr 2050 erreicht werden kann. 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 900.000 1.000.000 1.100.000 1.200.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 CO2/a GHD Industrie Verkehr Haushaltssektor CO2-Neutralität -30 % ABBILDUNG 4-8: ENTWICKLUNG DER EMISSIONEN IN FLENSBURG BIS ZUM JAHR 2050 IM INTEGRIERTEN KLIMASCHUTZKONZEPT 4.3.3 Auflistung der wichtigsten Maßnahmen Nachfolgend sind die wichtigsten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erreichung der CO2-Neutralität aufgeführt. Maßnahme Akteur Effekt / Einsparung Zeitpunkt d. Umset- zung Energieversorgung: Ersatz alter Kessel und kontinuierliche Steigerung des Anteils CO2-neutraler Brennstoffe SWFL Ca. 550.000 t CO2 2012 bis 2050 Haushalte: Steigerung der Sanierungseffizienz und Anhebung der Sanierungsrate Wohnungswirtschaft 40 % des Fernwär- mebedarfs 2012 bis 2050 52 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Haushalte: Ersatz ineffizienter Altgeräte durch energiesparende Neugeräte Flensburger Bürger_innen 45 % des Strombe- darfs der Haushalte 2012 bis 2050 Industrie: Verstärkte Umsetzung von Energieef- fizienzmaßnahmen und Verbrauchs- reduzierungen Industrieunternehmen 10 % des Strombe- darfs Halten des Status Quo beim Wärme- bedarf 2012 bis 2050 GHD: Verstärkte Umsetzung von Energieef- fizienzmaßnahmen und Verbrauchs- reduzierungen GHD 30 % des Strombe- darfs 25 % des Fernwär- mebedarfs 2012 bis 2050 Öffentliche Liegenschaften: Energetische Gebäudesanierung und Mitarbeiterfortbildungen Stadt Flensburg, GMSH, Krankenhäuser Halten des Status Quo beim Strombe- darf 25-35 % des Fern- wärmebedarfs 2012 bis 2050 Individualverkehr: Umsetzung des Rahmenkonzeptes zu Radverkehrsförderung Stadt Flensburg (Radver- kehrsplanung), TBZ Steigerung des Rad- verkehrsanteils am Modal Split auf 25 % aller Wege (inner- orts) ab 2012 Individualverkehr: Betrieb eines Carsharing Angebotes Stadt Flensburg, Privat- personen, Unternehmen Vermeidung von Autofahrten aus Gewohnheit oder wg. sinkender Kosten bei höherer Fahrleis- tung 2012 bis 2050 Individualverkehr: Elektro-Autos mit Strom aus erneuer- baren Energien Alle Flensburger, SWFL, evtl. FFG Ca. 73.000 t CO2/a 62 % des Energiebe- darfs ab 2020 ÖPNV: Umsetzung des Offensivszenarios aus dem Regionalen Nahverkehrsplan (RNVP) Stadt Flensburg, Ver- kehrsbetriebe Verdopplung des ÖPNV-Anteils am Modal Split (inner- orts) 2012 bis 2050 ÖPNV: Einführung von Oberleitungen Fördermittel Bund/Land Ca. 3.000 t CO2/a 2012 bis 2020 Umsetzungsstrategien: Monitoring und Controlling inkl. Be- richtssystem. Halten von Vorträgen und Ausbil- dung von Klimaschutz-Botschaftern Alle Notwendigkeit zur Erreichung der Ziele 2012 bis 2050 Der Prozess des Klimaschutzes in Flensburg 53 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Öffentlichkeitsarbeit: Fortsetzung der bisherigen Arbeiten des Klimapaktes und Einführung eines Stadtmarketing für CO2- Neutralität Klimapakt Flensburg und Stadt Flensburg Notwendigkeit zur Einbindung aller Flensburger 2012 bis 2050 TABELLE 4-3: ÜBERSICHT DER WICHTIGSTEN MAßNAHMEN DES INTEGRIERTEN KLIMASCHUTZKONZEPTS 4.3.4 Schlussfolgerungen Das integrierte Klimaschutzkonzept zeigt einen gangbaren Weg, um das Ziel der CO2- Neutralität Flensburgs bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Es wird für die einzelnen Sektoren akteursspezifisch dargestellt, wann und in welchem Umfang gehandelt werden muss. Nur wenn sich alle Flensburger aktiv im Klimaschutz engagieren, kann das Gesamtprojekt er- folgreich sein. 4.4 Der Prozess des Klimaschutzes in Flensburg Für den Klimaschutz ziehen Flensburger Unternehmen, Institutionen und öffentliche Einrich- tungen an einem Strang. Im Jahr 2008 wurde der Klimapakt Flensburg e.V. als eine Platt- form für den Klimaschutz in der Stadt gegründet. Bei der Gründung umfasste der Verein acht Mitglieder. Es ist die Zielsetzung des Vereins, Flensburg bis zum Jahr 2050 zur CO2- Neutralität zu bringen. Dieser einmalige Zusammenschluss ist bis zum Jahr 2013 bereits auf 18 Vollmitglieder und mehrere Fördermitglieder angewachsen. Die teilnehmenden Mit- gliedsunternehmen verfolgen das Ziel der CO2-Neutralität durch aktives Handeln in ihrem Einflussbereich und setzen sich mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, mehr Bürgerin- nen und Bürger sowie weitere Unternehmen zum Mitmachen für den Klimaschutz zu be- geistern. Seit dem Jahr 2009 unterstützt der Klimapakt die wissenschaftlichen Arbeiten der Universität zur Entwicklung und Fortschreibung der Flensburger Energie- und CO2-Bilanz, des Business-As-Usual Szenarios sowie der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Durch eine gezielte Öffentlichkeits- und Informationsarbeit ist es in den letzten Jahren ge- lungen, die Ziele des Klimapakt und die Bedeutung des Klimaschutzes für die Stadt Flens- burg in der Bevölkerung bekannt und sichtbar zu machen. Des Weiteren wurden zahlrei- che Kampagnen und Veranstaltungen durchgeführt, um Bürger_innen für die Handlungs- möglichkeiten eines aktiven Klimaschutzes zu sensibilisieren und zu motivieren (siehe Ab- schnitt 4.5.2, S. 55). Aufgrund der erfolgreichen Zusammenarbeit der Klimapakt-Mitglieder, der Einbindung zahlreicher Akteure in die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts und die konsequente Umsetzung und Begleitung von Klimaschutzmaßnahmen und - projekten hat der Klimapakt mittlerweile regional und überregional Vorbildcharakter er- worben. Die wachsende Zahl der lokalen Kooperationspartner und die zunehmende Ver- zahnung von Einzelaktivitäten für den Klimaschutz auch über die Mitglieder des Klimapakt hinaus sind ein weiterer Beleg für die Dynamik des Prozesses in Flensburg. 54 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Die Förderung „Masterplan 100 % Klimaschutz“ stellt eine große Chance für den Klima- schutzprozess in der Stadt Flensburg dar. Auf Basis des bestehenden Akteursnetzwerkes und der bereits erworbenen Anerkennung und Bekanntheit innerhalb Flensburgs, sollen durch das kommunale Klimaschutzmanagement in allen Sektoren weitere Projekte konzi- piert und umgesetzt werden (siehe Kapitel 9, 141). Während der Umsetzungsphase des Masterplan-Projekts bis zum Jahr 2016 und darüber hinaus wird angestrebt, die im Rahmen des Masterplan-Konzepts entwickelte ganzheitliche Strategie (siehe Kapitel 9, S. 141) zur Einbindung und Beteiligung von Bürger_innen und Akteuren in den Klimaschutzprozess in allen Bereichen umzusetzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. 4.5 Stand der Maßnahmenumsetzung Seit Gründung des Klimapakt Flensburg e.V. ist bereits eine Vielzahl von Maßnahmen und Aktivitäten zur Reduzierung des Energieverbrauchs, der CO2-Emissionen sowie zur Bewusst- seinsbildung und Motivation für den Klimaschutz umgesetzt worden. Im folgenden Ab- schnitt wird ein kurzer Überblick über die wichtigsten Aktivitäten vor Ort gegeben. 4.5.1 Umsetzung von Maßnahmen im Einflussbereich der Klimapakt Mitg lieder Seit Gründung des Klimapakt Flensburg haben die 18 Mitglieder des Klimapakt Flensburg bereits zahlreiche Maßnahmen im eigenen Einflussbereich zur Reduzierung des Energie- verbrauchs sowie der CO2-Emissionen umgesetzt. Durch die breite Zusammensetzung der Mitgliedsunternehmen wirken sich diese Maßnahmen in jedem der betrachteten Sektoren aus: Im Haushaltssektor durch den Einfluss der Wohnungsbaugesellschaften auf einen Teil des Flensburger Wohnungsbestands, im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen durch die Maßnahmen der Krankenhäuser sowie der Unternehmen aus dem Handels- und Dienstleistungsbereich, im Bereich Verkehr durch die Busunternehmen sowie die Maßnah- men bezüglich des Fuhrparks von Mitgliedsunternehmen, im Industriebereich durch die Maßnahmen der zwei Mitgliedsunternehmen, die zusammen einen großen Anteil am Energieverbrauch im Industriesektor ausmachen sowie im kommunalen Einflussbereich durch die Maßnahmen der Stadt Flensburg sowie dem Technischen Betriebszentrum Flensburg. Es kann derzeit noch kein vollständiger Überblick darüber gegeben werden, welche Maß- nahmen im Einzelnen umgesetzt wurden und wie diese Maßnahmen jeweils zur Zielerrei- chung im Einflussbereich der Mitgliedsunternehmen beigetragen haben. Durch die Auf- nahme der Mitgliedsunternehmen in das kommunale Klimaschutzmanagementsystem (siehe Abschnitt 4.6, S. 56), die geplante regelmäßige Berichterstattung über den Fort- schritt des Klimapakt bei der Zielerreichung mit der Veröffentlichung eines Zwischenbe- richts und die transparente Darstellung der Maßnahmenumsetzung (siehe Abschnitt 9.7.1, S. 223) werden zukünftig genauere Informationen zum Stand der Maßnahmenumsetzung im Bereich der Klimapakt-Mitglieder vorliegen. Stand der Maßnahmenumsetzung 55 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 4.5.2 Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen Seit der Fertigstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts sind in Flensburg – organisiert durch den Klimapakt Flensburg – zahlreiche Aktivitäten im Bereich Öffentlichkeits- und In- formationsarbeit durchgeführt worden. Daneben werden pro Jahr ein bis zwei mehrmona- tige Kampagnen zur Information und Motivation der Öffentlichkeit zur Umsetzung von Kli- maschutzmaßnahmen und zu einem klimabewussten Lebensstil organisiert. Die Durchfüh- rung der Kampagnen erfolgt z.T. in Kooperation mit geeigneten Multiplikatoren. Entschei- dend für den Erfolg der Kampagnen sind die positive Darstellung der individuellen Hand- lungsmöglichkeiten und die Bestärkung der Zielgruppen für das Klimaschutzhandeln durch Aufzeigen des persönlichen und globalen Nutzens und das Schaffen von Zugehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühl. Aktivitäten des PR-Büros Der Klimapakt Flensburg hat ein PR-Büro mit der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit so- wie mit der Durchführung von Kampagnen beauftragt. Auf der Basis eines im Jahr 2010 erstellten Kommunikationskonzepts und unter Einbeziehung der Klimapakt-Mitglieder im Rahmen des Arbeitskreises für Öffentlichkeitsarbeit werden die Aktivitäten laufend konzep- tioniert, durchgeführt oder begleitet. Die vom PR-Büro organisierten und durchgeführten Aktivitäten umfassen: Veranstaltungen, Workshops und Events Kampagnen zu bestimmten Handlungsschwerpunkten des Klimaschutzes und eines klimafreundlichen Lebensstils Pressearbeit Beispiele für erfolgreiche Kampagnen des Klimapakt sind u.a.: „School will be cool“ (2012): Ideen- und Konzeptwettbewerb Flensburger Schulklas- sen zum Thema Energiesparen und Klimaschutz „Wir radeln (immer noch) zur Arbeit“ (2012): Motivation von Mitarbeiter_innen Flens- burger Unternehmen, im September mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren durch Teambildung und lockeren Wettbewerb „Alles unter Dach und Fach“ (2013): Information und Beratung rund um das Thema Energiesparen in den eigenen vier Wänden in Kooperation mit der Verbraucher- zentrale Flensburg Darüber hinaus wird die Öffentlichkeit über die Homepage des Klimapakt Flensburg e.V. unter www.klimapakt-flensburg.de und einen regelmäßigen Newsletter über die Aktivitä- ten des Klimapakt informiert und mir Tipps und Anregungen zum Energiesparen im Alltag versorgt. http://www.klimapakt-flensburg.de/ 56 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale und der Volkshochschule Für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit ist es sinnvoll, bereits bestehende Plattfor- men für die Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern zu nutzen. Vor diesem Hintergrund hat der Klimapakt Flensburg eine enge Kooperation mit der Flensburger Verbraucherzent- rale und der Volkshochschule Flensburg aufgebaut. Weitere Einrichtungen, wie etwa die naturwissenschaftliche Erlebnisausstellung Phänomenta in Flensburg, finden sich ebenfalls unter den Kooperationspartnern. Die von der Verbraucherzentrale angebotenen Energieberatungen für Mieter und Eigen- tümer von Wohnungen oder Gebäuden bilden ein gutes Komplement für die Möglichkei- ten des Klimapakts, lokal über das bestehende Netzwerk und die Öffentlichkeitsarbeit, Bürger_innen anzusprechen. Durch die Zusammenarbeit mit dem Klimapakt konnte die Zahl der durchgeführten „Basis-Checks“ und „Gebäude-Checks“ in Flensburg deutlich gesteigert werden. In Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Flensburg wurden durch den Klimapakt Fach- vorträge und zu energie- und klimaschutzrelevanten Themen beworben und durchgeführt. Im Jahr 2013 konnten Exkursionen in mehrere Klimapakt-Mitgliedsunternehmen zur praxis- nahen Präsentation von Klimaschutzmaßnahmen in den Betrieben im Rahmen des Volks- hochschulprogramms angeboten werden. 4.6 Aufbau kommunales Klimaschutzmanagement Seit 01.07.2012 ist im Fachbereich Entwicklung und Innovation in der Abteilung für Stadt- entwicklung ein Klimaschutzmanager mit einer 0,5-Stelle beschäftigt. Es wurde innerhalb des ersten Projektjahres bis zum 30.06.2013 ein Einstieg in die Phase II / Umsetzungsphase des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ erreicht und das Projekt in die Strukturen der Flensbur- ger Verwaltung integriert. Dementsprechend war es die Zielsetzung des Klimaschutzma- nagements im ersten Projektjahr, das Vorhaben, dessen Ziele und vorgesehenen Maß- nahmen innerhalb der Verwaltung, innerhalb des kommunalen Einflussbereichs sowie im Bereich der Klimapakt-Mitglieder vorzustellen und abzustimmen. Des Weiteren wird in zahl- reichen Arbeitsbereichen (z.B. kommunale Immobilien, Straßenbeleuchtung, Stadtpla- nung, Quartierssanierung) mit den verantwortlichen Akteuren das weitere Vorgehen ab- gestimmt sowie das Ziel der CO2-Neutralität bei deutlicher Reduzierung des Energiever- brauchs in die langfristigen Planungen integriert. Die zentrale Aufgabe des Klimaschutzmanagers besteht im ersten Projektjahr aus der Ent- wicklung und Etablierung eines kommunalen Klimaschutzmanagementsystems. Das ent- wickelte System folgt dem PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act – engl.: Planung, Durchfüh- rung, Kontrolle, Anpassung), welcher in gängigen Managementsystemen (z.B. dem Quali- tätsmanagement) Anwendung findet. Das Schema der speziellen Vorgehensweise im Be- reich Klimaschutz in Flensburg ist in folgender Darstellung abgebildet. Aufbau kommunales Klimaschutzmanagement 57 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Priorisierung von Maßnahmen Klimaschutzmanager- Team Begleitung der Umsetzung Monitoring & Controlling Anpassung des Maßnahmenplans Verantwortlich- keiten Leitbild CO2-Neutralität Kommunikation & Information Ausweitung auf weitere Sektoren Planung und Finanzierung Netzwerk- arbeit Öffentlichkeits- arbeit ABBILDUNG 4-9: SCHEMA UND AUFGABEN IM RAHMEN DES KOMMUNALEN KLIMASCHUTZMANAGEMENTSYSTEMS (EIGENE DARSTELLUNG) Das Leitbild der CO2-Neutralität ist durch den Ratsbeschluss der Stadt Flensburg aus dem Jahr 2011 und die Satzung des Klimapakt Flensburg e.V. ausreichend verankert. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Klimapakts und die Entwicklung Flensburgs zu einem „regio- nalen Motor für Klimaschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ (Faber, 2013) Teil der in den Jahren 2012/13 neu entwickelten Strategie der Stadtverwaltung für die Weiter- entwicklung Flensburgs. Eine weitere grundlegende Aufgabe im Rahmen des Klima- schutzmanagementsystems besteht in der Festlegung von Verantwortlichkeiten. Dies um- fasst zum einen die Identifizierung der Ansprechpartner für die jährliche Datenbeschaffung zur Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz (siehe Kapitel 10.7.2, S. 260) und zum ande- ren die Identifizierung der Schlüsselpersonen und Entscheidungsträger bezüglich der Um- setzung von Klimaschutzmaßnahmen. Auf Basis der bestehenden Maßnahmenpläne des integrierten Klimaschutzkonzepts sowie ab Juli 2013 des Masterplan-Konzepts können die in den nächsten Jahren umzusetzenden Maßnahmen priorisiert werden. Die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen wird vom Klimaschutzmanagement-Team begleitet. Sektorspezi- fisch und sektorübergreifend wird jährlich die Entwicklung des Energieverbrauchs, der CO2- Emissionen sowie weiterer geeigneter Indikatoren geprüft und ausgewertet. Die Ergebnisse sollen jährlich im Rahmen eines Zwischenberichts zur Zielerreichung des Klimapakt Flens- burg veröffentlicht werden. Auf Basis der ermittelten Zwischenergebnisse kann im nächs- ten Schritt die Anpassung des vorgesehenen Maßnahmenplanes erfolgen. Das Klimaschutzmanagementsystem umfasst in den oben dargestellten Teilschritten den kommunalen Einflussbereich der Stadt Flensburg. Eine Erweiterung auf den Kreis der Mit- gliedsunternehmen des Klimapakt Flensburg wird vorbereitet. Zukünftig soll sowohl der auf den Einflussbereich der Klimapakt-Mitglieder entfallende Energiebedarf, die daraus resul- 58 Ausgangslage für Klimaschutz in Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg tierenden CO2-Emissionen (Monitoring und Controlling) als auch die durchgeführten und geplanten Maßnahmen erhoben und in ihrem Beitrag zur Zielerreichung bewertet werden, um ggf. die Anpassung des Maßnahmenplanes vornehmen zu können. Die Aufgaben des Klimaschutzmanagers im ersten Projektjahr umfassten weiterhin die Netzwerkarbeit innerhalb sowie außerhalb der Stadtgrenzen, den Austausch mit der wis- senschaftlichen Begleitung im Rahmen des Projekts „Masterplan 100 % Klimaschutz“, das Halten von Präsentationen sowie die Durchführung von Veranstaltungen und Diskussions- foren. Definition des technischen Szenarios 59 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 5 SZENARIO 1: ZIELERREICHUNG DURCH ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE MAßNAHMEN Entsprechend der in Abschnitt 3.3.1 (S. 34) beschriebenen Vorgehensweise zur Entwicklung von Szenarien zur Zielerreichung entsprechend des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz stellt das Szenario 1 ein Extremszenario dar. Es dient dazu, einen Überblick über die mögli- chen technischen Maßnahmen zur Erreichung des Ziels einer 50 prozentigen Reduzierung des Energieverbrauchs in Flensburg zu bekommen und ist damit die Grundlage für die Entwicklung des Syntheseszenarios (siehe Kapitel 7, S. 91), welches den aus heutiger Sicht sinnvollen Weg zur Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050 beschreibt. 5.1 Definition des technischen Szenarios Das technische Szenario zeigt auf, welche technischen Maßnahmen zusätzlich zu den im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen noch zum Einsatz kommen müssten, um eine Redu- zierung von 50 % des Energieverbrauchs in Flensburg zu erreichen. Technische Maßnah- men umfassen in diesem Szenario sämtliche investiven und gering-investiven Klimaschutz- maßnahmen an Geräten, Anlagen u.a. technischen Infrastrukturen. Explizit ausgenommen sind Maßnahmen zur Anpassung des Nutzerverhaltens (siehe Definition Verhaltensszenario, Kapitel 7.1, S. 91). Beispiele für technische Maßnahmen sind u.a. die energetische Gebäu- desanierung, der Einsatz energieeffizienter Beleuchtungsanlagen oder die Umstellung auf CO2-neutrale Kraftstoffe im Verkehrssektor. 5.2 Maßnahmen im Transportsektor Der Mobilitätsbereich teilt sich auf in den Personen- und Güterverkehr. Während der Fokus im Klimaschutzkonzept auf dem Personenverkehr lag, werden im Masterplan auch Poten- tiale aus dem Güterverkehr mit einbezogen. 5.2.1 Gütertransport auf der Straße Im Klimaschutzkonzept für Flensburg wurde im Bereich des Gütertransports zur Erreichung der CO2-Neutralität die vollständige Umstellung des Bahnstroms auf Strom aus erneuerba- ren Energiequellen sowie die Umstellung von fossilen Kraftstoffen auf biogene Treibstoffe zugrunde gelegt (vgl. Hohmeyer et al. 2011, S.118 ff). Konkrete Maßnahmen zur Energie- einsparung wurden nicht erörtert. Das Ausreizen von technischen Maßnahmen im Perso- nenverkehr, wie z.B. der Umstellung auf Elektromobilität im MIV und ÖV führt laut Berech- nungen zum Klimaschutzkonzept im Jahr 2050 zu Energieeinsparungen in Höhe von 75 % (bezogen auf 1990). Der Gütertransport verzeichnet im Vergleich hierzu im gleichen Zeit- raum einen Anstieg des Energieverbrauchs um 8 %. Als Konsequenz steigt der Anteil des Güterverkehrs auf 63 % des Energieverbrauchs des gesamten Verkehrssektors. Um einem der Masterplan-Ziele (50 % Energieeinsparung über alle Sektoren) gerecht zu werden, werden in diesem Szenario über die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept hinaus 60 Szenario 1: Zielerreichung durch zusätzliche technische Maßnahmen MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg auch im Gütertransport Energieeinsparungen realisiert. Für den Personenverkehr werden keine zusätzlichen technischen Maßnahmen ergriffen. Für die Berechnungen in diesem Szenario wurden die Erkenntnisse aus dem Umweltgut- achten 2012 des Sachverständigenrats für Umweltfragen zugrunde gelegt (SRU, 2012). Hie- rin wird, neben einer deutlichen Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene, für den Einsatz von „leitungsgeführten Lkws, sogenannte Trolley-Trucks“ auf den wichtigsten Fernstraßen plädiert (SRU, 2012, S.238). Die Technik der Trolley-Trucks ist vergleichbar mit der von Oberleitungsbussen und ist somit seit Jahrzehnten bekannt und erprobt. Für den realen Einsatz in Lkws muss die Technologie dahingehend weiterentwickelt werden, dass Ausweich- und Überholmanöver, sowie ein automatisches An- und Abkoppeln von der Oberleitung möglich sind. Außerdem erscheint es sinnvoll, die Lkws als Hybrid-Fahrzeuge zu konzipieren, um eine größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen (SRU, 2012, S.238). Die Um- setzbarkeit der Trolley-Truck-Technologie wurde von der Firma Siemens unter Beweis ge- stellt. Aktuelle Forschungen zur Anwendung im großen Maßstab, sowie ökonomischen Auswirkungen und Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Modi laufen an der TU Dresden. ABBILDUNG 5-1: SIEMENS EHIGHWAY-TRUCKS AUF DER TESTSTRECKE (SIEMENS, 2012) Es muss darauf hingewiesen werden, dass der direkte Einfluss der Flensburger Akteure in diesem Unterfangen begrenzt ist. Die hier angesiedelten Spediteure könnten durch aktive Lobbyarbeit über Mitgliedschaften in Verbänden auf eine rasche Umsetzung drängen und dann entsprechende Fahrzeuge anschaffen, die Entscheidungsgewalt und die Hauptlast liegt jedoch beim Bund. Verlagerung auf die Schiene Der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen aus dem Güterverkehr wurden im Klima- schutzkonzept für Flensburg über den Pro-Kopf-Verbrauch an Gütern und den hiermit ver- bundenen Transport-Emissionen berechnet (vgl. Hohmeyer et al. 2010, S.56). Für die Be- Maßnahmen im Transportsektor 61 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG rechnungen im technischen Szenario wurde analog zum SRU-Gutachten bis 2050 eine Ver- lagerung von 42 % der Verkehrsleistung auf die Schiene angenommen (SRU, 2012, S. 236, nach Holzhey, 2011). Dies führt zu einem zusätzlichen Bedarf an regenerativ erzeugtem Bahnstrom von 25,1 GWh im Jahr 2050. Trolley-Lkw In einem zweiten Schritt wurde die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs auf den meist- befahrenen Fernstraßen der Bundesrepublik betrachtet (s.o.). Hierbei wurde in Rückspra- che mit den Autor_innen des SRU-Gutachtens angenommen, dass 40 % der auf der Straße verbleibenden Gütertransportleistung zukünftig elektrisch befördert werden (Bohm, 2012). Der Wirkungsgrad dieser Hybrid-Fahrzeuge liegt im elektrischen Fahrmodus bei ca. 80 % (Draht zu Straße), beim konventionellen Diesel-Lkw bei ca. 20 % (Tank zu Straße). Der Ener- gieverbrauch des Trolley-Trucks beträgt also ein Viertel des konventionellen Lkw. Für die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs müssen im Jahr 2050 für den Transport der in Flensburg verbrauchten Güter 19,5 GWh regenerativ erzeugten Stroms bereitgestellt wer- den. Biodiesel oder synthetische Kraftstoffe Auch im Jahr 2050 werden Gütertransporte verbleiben, die weder auf die Schiene verla- gerbar sind, noch mit Trolley-Trucks befördert werden können, weil die Kapazitäten nicht ausreichend sind, oder die Anbindung nicht ausreicht. In diesen Fällen wird, sofern nicht massive Fortschritte in der Energiespeichertechnologie gemacht werden, auf CO2- neutrale Kraftstoffe zurückgegriffen werden müssen. Dabei muss jeweils kritisch betrachtet werden, inwiefern biogene Kraftstoffe aufgrund ihres Flächenverbrauchs und der Nah- rungsmittelkonkurrenz dem Nachhaltigkeitsanspruch gerecht werden. Eventuell kommen als Ersatz für biogene Kraftstoffe in Zukunft synthetische Kraftstoffe in Frage, die aus Kohlen- stoff hergestellt werden, welcher aus atmosphärischem CO2 gewonnen wird (Power to SynFuel). Der verbleibende Energiebedarf, der im Jahr 2050 noch in Form von Kraftstoffen gedeckt werden muss, beläuft sich auf 35,8 GWh. 5.2.2 Energieeinsparpotential Durch die Verlagerung des Gütertransports von der Straße auf die Schiene können im Jahr 2050 verglichen mit dem Klimaschutzkonzept 48,3 GWh eingespart werden, durch die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs 37,7 GWh. Insgesamt werden im Jahr 2050 im technischen Szenario im Transportbereich 83 GWh Energie eingespart. Der Energiever- brauch sinkt im Vergleich zu 1990 bis 2050 durch die genannten Güterverkehrsmaßnah- men im gesamten Verkehrsbereich um 66 % (Klimaschutzkonzept: 51 %) und liegt dann bei 203 GWh (Klimaschutzkonzept: 288 GWh). Der Energieverbrauch nach Energieträgern ist in Abbildung 5-2 dargestellt. Im Vergleich zu 2050 im Klimaschutzkonzept sinkt der Einsatz von biogenen Kraftstoffen auf rund ein Viertel. Dies ist der Elektrifizierung des Güterverkehrs ge- schuldet, die zum einen zu deutlichen Energieeinsparungen, zum anderen zur Umschich- tung von Biodiesel auf Strom führt. 62 Szenario 1: Zielerreichung durch zusätzliche technische Maßnahmen MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 [MWh/a] MP_Benzin MP_Diesel MP_Strom MP_Biodiesel Klimaschutz- konzept ABBILDUNG 5-2: TECHNISCHES SZENARIO: ENERGIEVERBRAUCH NACH ENERGIETRÄGERN IM VERKEHRSSEKTOR BIS 2050 Es ist abschließend zu betonen, dass die Einflussmöglichkeiten der Flensburger Akteure auf die hier genannten Maßnahmen sehr begrenzt sind. Um dem Grundgedanken des Klimapakts, lokalen Klimaschutz umzusetzen, gerecht zu werden, sollte mittel- bis langfristig über ein Güterverteilzentrum nachgedacht werden, welches an Oberleitungen und Schiene angebunden ist. Um das Stadtgebiet zu entlasten, wird von diesem Zentrum aus dann die innerstädtische, sogenannte „letzte Meile“ der Logistikkette mit kleineren Fahr- zeugen elektrisch bedient. 5.3 Maßnahmen im Haushaltsektor 5.3.1 Energetische Gebäudesanierung Der wichtigste Schritt bei der energetischen Gebäudesanierung besteht in der Dämmung der Gebäudehülle. Die Dämmung der Gebäudehülle umfasst die folgenden Teilmaßnah- men: Dämmung der Außenwand Dämmung der obersten Geschossdecke Dämmung der Kellerdecke Austausch der Fenster Einbau einer aktiven Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung Durch Kombination der o.g. Maßnahmen kann im Fall einer energetischen Sanierung theo- retisch jeder Sanierungsstandard (in kWh/m²) erreicht werden. Hierfür sind jeweils unter- Maßnahmen im Haushaltsektor 63 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG schiedliche Ausführungen der jeweiligen Bauteile notwendig, welche wiederum zu unter- schiedlichen Mehrkosten für die Sanierung führen. Obwohl die letztgenannte Teilmaßnahme der aktiven Be- und Entlüftung nicht direkt der Dämmung der Gebäudehülle zugeschrieben werden kann, wird sie im Maßnahmenpaket berücksichtigt, weil sie zur Erreichung bestimmter Sanierungsstandards notwendig ist. Gleichzeitig können hierdurch die Kosten der anderen o.g. Maßnahmen reduziert werden, da diese in einem geringeren Umfang durchgeführt werden können, um denselben ener- getischen Standard zu erreichen. Effiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung können den Heizenergiebedarf eines Gebäudes deutlich senken, da die Lüftungsverluste auf ein Minimum reduziert werden. Um die Anlagen optimal und möglichst energieeffizient zu betreiben, sollten die Druckverluste in der Verteilung minimiert werden und möglichst effiziente Ventilatoren eingesetzt werden. In diesen Fällen können die Einsparungen an Heizwärme durch diese Lüftungsanlagen 10 bis 15-mal über ihrem Stromverbrauch liegen (Pehnt 2010, S. 282) und ermöglichen damit erst spezifische Heizenergieverbrauchswerte von unter 40 - 50 kWh/m²a. In Ergänzung zum Sanierungsstandard gibt die Sanierungsrate an, welcher Anteil der ins- gesamt im Bestand stehenden Gebäudefläche pro Jahr energetisch saniert wird. Bei der Betrachtung von Sanierungsraten im Bestand wird unterschieden zwischen vollständiger und teilweiser Gebäudesanierung. In Schleswig-Holstein beispielsweise werden 5,9 % der Wohngebäude pro Jahr energetisch saniert (Arge, 2012). Mit 94,5 % entfällt die Mehrheit davon auf Teiloptimierungen (wie z.B. der Austausch der Fenster). Um dennoch eine Ver- gleichbarkeit der Optimierungsrate in verschiedenen Fällen gewährleisten zu können, muss der Anteil der Teilsanierungen mit Hilfe der Größe „Vollsanierungsäquivalent“ angepasst werden. Eine Teilsanierung, die beispielsweise nur 20 % der energetischen Einsparungen einer Volloptimierung (Vollsanierungsäquivalent) bewirkt, kann dementsprechend pro Jahr auch nur ein Fünftel zur optimierten Gebäudefläche beitragen. Die Optimierungsrate in Schleswig-Holstein bezogen auf das Vollsanierungsäquivalent beträgt dementsprechend 1,1 % p.a. (Arge 2012). Die weiteren Betrachtungen beruhen auf der Optimierungsrate be- zogen auf das Vollsanierungsäquivalent. Die Entwicklung des spezifischen Energieverbrauches bei der energetischen Gebäudesan- ierung und dem Neubau wurde im integrierten Klimaschutzkonzept wie in der folgenden Tabelle gezeigt, eingeschätzt. 64 Szenario 1: Zielerreichung durch zusätzliche technische Maßnahmen MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg TABELLE 5-1: SANIERUNGSEFFIZIENZ NACH BAUALTERSKLASSEN NACH DEM INTEGRIERTEN KLIMASCHUTZKONZEPT Sanierungseffizienz BAK [kWh/m²] bis 2009 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Bis 1948 130 91 91 91 91 91 1949 - 1968 130 91 60 50 40 30 1969 - 1987 130 91 60 50 40 30 1988 - 2002 130 91 60 50 40 30 2003 - 2009 130 91 60 50 40 30 Neubau (2009 - 2050) 70 40 20 10 0 Es ist davon auszugehen, dass auf Grundlage künftiger EU-Vorgaben und der Pläne der Bundesregierung zur Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudesektor der Energiestan- dard für Neubauten deutlich gesenkt werden wird. Bis zum Jahr 2050 wird der spezifische Energieverbrauch von Neubauten kontinuierlich zurückgehen und am Ende den Null- Energie-Standard erreichen. Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung wird sich der Anteil der Häuser, in denen nachträglich eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung eingebaut wird, stark erhöhen. In den Baualtersklassen von 1948 bis 2009 wird bis zum Jahr 2020 ein prozentual großer Rück- gang erwartet. Ab dem Jahr 2020 wird von einer jährlichen Senkung des spezifischen Energieverbrauchs von ca. 1 kWh/m2a ausgegangen. Bis zum Jahr 2050 sinkt dieser somit auf 30 kWh/m2a. Eine Ausnahme stellen Altbauten aus dem Zeitraum von 1900 bis 1948 dar. Hier wurde bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes von einer Senkung des spezifischen Energieverbrauches auf 91 kWh/m2a ausgegangen. Um eine Halbierung des Endenergieverbrauches in Flensburg zu erreichen, müssen im Mas- terplan 100 % Klimaschutz höhere Sanierungsstandards angesetzt werden. Bei der Baual- tersklasse vor 1948 wird nur eine geringe Steigerung der Sanierungseffizienz angenommen. Dies ist begründet durch Denkmalschutzbestimmungen. Ein Großteil der Gebäude, die vor 1948 gebaut wurden, stehen unter Denkmalschutz. Ca. 1.000 Gebäude sind Kulturdenk- mäler von besonderer Bedeutung. Weitere 1.000 Gebäude sind als einfaches Kulturdenk- mal klassifiziert. Weitere 700 Gebäude fallen unter die Erhaltungssatzung. (Wenzel 2013) Es wird davon ausgegangen, dass Kulturdenkmäler besonderer Bedeutung auf einen energetischen Standard von 100 kWh/m²a saniert werden können. Einfache Kulturdenk- mäler erreichen einen Standard von 85 kWh/m²a. Gebäude die unter die Erhaltungssat- zung fallen, sollten bis auf einen energetischen Standard von 70 kWh/m²a saniert werden können. Im gewichteten Mittel ergibt sich eine Sanierungseffizienz von 87 kWh/m²a. Die Baualtersklasse von 1949 bis 1968 wird mit Werten aus dem Klimaschutzkonzept für Flensburg angesetzt. Die neueren Baualtersklassen müssten ab dem Jahr 2030 einen um 10 kWh/m²a geringen energetischen Standard erreichen. Eine Übersicht der Sanierungseffizi- enz je Gebäudealtersklasse ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Maßnahmen im Haushaltsektor 65 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG TABELLE 5-2: ERFORDERLICHE SANIERUNGSEFFIZIENZ ZUM ERREICHEN DES 50 % ZIELES Sanierungseffizienz BAK [kWh/m²] bis 2009 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Bis 1948 130 91 87 87 87 87 1949 - 1968 130 91 60 50 40 30 1969 - 1987 130 91 60 50 30 20 1988 - 2002 130 91 60 50 30 20 2003 - 2009 130 91 60 50 30 20 Neubau (2009 - 2050) 70 40 20 10 0 In Ergänzung zu der Sanierungseffizienz ist ein wichtiger Faktor für die Senkung des Ener- giebedarfs die Sanierungsrate im Gebäudebestand. Sanierungsraten in einer Größenord- nung von 2 % werden als ein ambitioniertes Ziel angesehen, welches über einen begrenz- ten Zeitraum aber möglich ist. Die Ergebnisse des integrierten Klimaschutzkonzeptes be- züglich der Sanierungszyklen sind in folgender Tabelle dargestellt. TABELLE 5-3: SANIERUNGSRATEN NACH DEM KLIMASCHUTZKONZEPT Sanierungsraten Historisch 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Mittelwert über alle BAK 1,10 % 2,0% 2,0% 1,5% 1,4% 1,2% Sanierungszyklus (Jahre) 91 50 49 68 71 82 Um die Halbierung des Endenergiebedarfs zu erreichen, werden die Sanierungsraten vom integrierten Klimaschutzkonzept ab dem Jahr 2020 nicht ausreichend sein. Im Zeitraum von 2020-2029 ist weiterhin eine Sanierungsrate von 2,0 % notwendig. Von 2030 bis 2050 ist eine Sanierungsrate von 1,8 % erforderlich. Die Erhöhung der Sanierungsraten wird als äußerst ambitioniert, aber nicht unmöglich angesehen. Sie liegen noch unter den Zielen der Bun- desregierung für die künftige Entwicklung der Sanierungsraten, welche eine Verdopplung der historischen Sanierungsrate anstrebt. TABELLE 5-4: SANIERUNGSRATEN IM TECHNISCHEN SZENARIO Sanierungsraten Historisch 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Mittelwert über alle BAK 1,10 % 2,0% 2,0% 2,0% 1,8% 1,8% Sanierungszyklus (Jahre) 91 50 49 49 55 55 Folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der angepassten Sanierungsraten auf die pro- zentuale bis zum Jahr 2050 sanierte Wohnfläche nach Baualtersklassen. Sie stellt die Er- gebnisse des integrierten Klimaschutzkonzeptes denen des Masterplans gegenüber. Es zeigt sich, dass im Durchschnitt 86 % aller Gebäude bis zum Jahr 2050 saniert worden sein müssen. Im Klimaschutzkonzept lag dieser Wert bei 71 %. Gerade für die älteren Baualters- 66 Szenario 1: Zielerreichung durch zusätzliche technische Maßnahmen MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg klassen, die mit höherer Priorität saniert werden, bedeutet dies eine Sanierungsrate zwi- schen 90 und 100 %. TABELLE 5-5: ANTEIL DER SANIERTEN WOHNFLÄCHE IM KLIMASCHUTZKONZEPT UND MASTERPLAN IM JAHR 2050 Sanierte Wohnfläche nach BAK in 2050 [%] Klimaschutzkonzept Masterplan Bis 1948 84,6 % 100,0% 1949 - 1968 79,4 % 96,2% 1969 - 1987 82,8 % 100,0% 1988 - 2002 74,9 % 93,7% 2003 - 2009 52,4 % 70,3% Neubau (2010 - 2050) 25,6 % 35,8% 5.3.2 Senkung des Strombedarfs Im Strombereich wird bei den Haushalten nur ein geringes zusätzliches Einsparpotential im Vergleich zu den Ergebnissen des Klimaschutzkonzeptes gesehen. Zur besseren Einschätzung der Potentiale und Handlungsmöglichkeiten bei der Reduzie- rung des Stromverbrauches im Haushaltssektor wurde im Rahmen des integrierten Klima- schutzkonzeptes der Stromverbrauch der Flensburger Haushalte in Anwendungsbereiche aufgeteilt. Abbildung 5-3 zeigt die Aufteilung des Stromverbrauchs auf die einzelnen An- wendungen. Dabei wurden die bundesdurchschnittlichen Anteile nach Barzantny (2007, S.48 aus DIW 2004) an die Flensburger Situation angepasst. Beleuchtung 9% Kühlschrank 11% Gefriergerät 10% Elektroherd 9% Waschmaschine 4% Wäschetrockner 3%Geschirrspüler 3% Warmwasser 11% TV, Audio, Video, PC 7% Sonstige 33% ABBILDUNG 5-3 – FLENSBURGER HAUSHALTSSTROMVERBRAUCH NACH ANWENDUNGSARTEN ERMITTELT AUS DEM BUNDESDURCHSCHNITT [EIGENE BERECHNUNGEN NACH BARZANTNY 2007, S.48 AUS DIW 2004] Maßnahmen im Haushaltsektor 67 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Unter Berücksichtigung der Klimaschutzmaßnahmen aus dem integrierten Klimaschutzkon- zept würde sich der Stromverbrauch bis zum Jahr 2050 wie in Abbildung 5-4 gezeigt entwi- ckeln. Das entspricht bereits einer Reduzierung von fast 50 %. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 110.000 120.000 130.000 140.000 150.000 160.000 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 MWhel Sonstige TV, Audio, Video, PC Warmwasser Geschirrspüler Wäschetrockner Waschmaschine Elektroherd Gefriergerät Kühlschrank Beleuchtung ABBILDUNG 5-4 - ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHES IM HAUSHALTSSEKTOR NACH DEM INTEGRIERTEN KLIMASCHUTZKONZEPT Auf Grund des bereits sehr hoch angenommenen Einsparpotentials im integrierten Klima- schutzkonzept werden nur noch wenige weitere Potentiale als realistisch umsetzbar be- trachtet. Potentiale zur Senkung des Stromverbrauchs werden nur noch im Bereich sonsti- ger Geräte gesehen. Hierunter fallen z.B. Bügeleisen, Staubsauger, Kaffeemaschine, Toas- ter, Fön, Dunstabzugshaube, Mikrowelle und auch die Heizungspumpe. Im Klimaschutz- konzept wurde bisher von einem prozentualen Einsparpotential von knapp 40 % ausge- gangen. Im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz wird davon ausgegangen, dass eine Reduzierung um 56 % bis zum Jahr 2050 zwar äußerst ambitioniert ist, aber verwirklicht werden kann. Hierfür müssen vor allem die oft ineffizienten Heizungspumpen erneuert werden. Ab dem Jahr 2013 setzt die EU-Richtlinie für energieverbrauchende Geräte „EuP- Richtlinie“, EG 641/2009, die Standards für die Mindesteffizienz für verkaufte Heizungsum- wälzpumpen innerhalb der EU. Der energetische Standard wird definiert über einen Ener- gie-Effizienz-Index (EEI). Je geringer dieser Wert desto effizienter ist das Gerät. Dieser darf ab dem Januar 2013 maximal noch 0,27 betragen. Ab dem August 2015 wird dieser Wert auf 0,23 abgesenkt werden. In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung des Stromverbrauches der sonstigen Geräte in den Haushalten bis zum Jahr 2050 dargestellt. Da keine weiteren Einsparpotentiale in den anderen Bereichen des Stromverbrauches in den Haushalten gesehen wird, sind die Ent- 68 Szenario 1: Zielerreichung durch zusätzliche technische Maßnahmen MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg wicklungen an dieser Stelle nicht erneut aufgeführt, sondern auch die Abbildung 5-4 ver- wiesen. TABELLE 5-6: STROMVERBRAUCH SONSTIGER GERÄTE kWh/Person*a 2010 2020 2030 2040 2050 Einsparung Klimaschutzkonzept 630 568 507 445 383 39,2% Masterplan - Technisches Szenario 630 542 454 366 278 55,9% 5.4 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Vergleichbar mit dem Haushaltssektor wurden auch im Bereich Gewerbe-, Handel- und Dienstleistung die Sanierungsraten und -standards angepasst. Gewerbe- oder Dienstleistungsunternehmen, die in haushaltsähnlichen Formen betrieben werden, wurden auf den gleichen Standard wie Wohngebäude gesetzt. Dies entspricht einer Reduzierung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2050 um 50 %. Industrieähnliche Betriebe, das Handwerk, Handel und Logistik erreichten nach dem Kli- maschutzkonzept einen Wärmebedarf von 65 kWh/m²a nach einer Gebäudesanierung. Zur Realisierung einer Halbierung des Energiebedarfs in Flensburg ist es notwendig, dass diese Gebäude bereits früher auf höhere Effizienzstandards gebracht werden. Ab dem Jahr 2030 sollten die Gebäude bei einer Sanierung nur noch einen Wert von 55 kWh/m²a erreichen. Die Ergebnisse der Reduzierung des Wärmebedarfs sind in der folgenden Tabelle zu ent- nehmen. Die dargestellten Prozentwerte geben die prozentuale Reduzierung des Wärme- bedarfs nach dem integrierten Klimaschutzkonzept (vor dem Schrägstrich) und nach dem technischen Szenario des Masterplan-Konzepts (nach dem Schrägstrich) wieder. TABELLE 5-7 PROZENTUALE REDUZIERUNG DES WÄRMEBEDARFS IM GHD-SEKTOR Prozentuale Reduzierung des Wärmebedarfs ggü. 2006 2015 KSK / Master 2025 KSK / Master 2050 KSK / Master Haushaltsähnlich 10,0% / 10,0% 20,0% / 25,0% 40% / 50% Industrieähnlich und Handwerker 0,3% / 0,4% 0,6% / 2,8% 3,5% / 10,4% Handel und Logistik 2,7% / 2,9% 6,1% / 7,8% 14,7% / 20,1% Für die angesetzten Maßnahmen im Strombereich ergeben sich gegenüber dem Klima- schutzkonzept keine Änderungen. Zum Sektor GHD zählen im integrierten Klimaschutzkonzept zusätzlich zu den Unternehmen der kommunale Einflussbereich, die Krankenhäuser und die Bundes- und Landesliegen- schaften. Für den kommunalen Einflussbereich wird in jedem Szenario die Erfüllung des im Kapitel 10.2 (S. 230) dargelegten Handlungsplans zur Halbierung des Energieverbrauchs bis Maßnahmen im Industriesektor 69 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG zum Jahr 2050 angenommen. Dies ergibt sich aus der besonderen Vorbildfunktion der Stadt Flensburg und aus der daraus abgeleiteten Notwendigkeit, die Zielsetzungen des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ zur Reduktion des Energieverbrauchs besonders zielstrebig zu verfolgen. Die Liegenschaften von Land und Bund wurde mit gleichermaßen zutreffen- der Begründung die gleiche Reduzierung angenommen wie für den kommunalen Einfluss- bereich, während die Krankenhäuser gegenüber dem Klimaschutzkonzept keine zusätzli- chen Maßnahmen umzusetzen haben. 5.5 Maßnahmen im Industriesektor Bei der Entwicklung von Maßnahmen wurde für den Industriebereich davon ausgegan- gen, dass bereits alle finanziell sinnvollen Maßnahmen bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für Flensburg berücksichtigt wurden. Weitere technische Potentiale werden im Industriesektor für das technische Szenario deshalb nicht gesehen. 5.6 Entwicklung des Endenergieverbrauch s Die resultierende Entwicklung des Energieverbrauchs im technischen Szenario des Master- plans 100 % Klimaschutz ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Bis zum Jahr 2050 wird der Energieverbrauch halbiert. Im Vergleich zu dieser Entwicklung enthält die Grafik in Form einer blauen Linie die Entwicklung des Energieverbrauches wie sie im integrierten Klimaschutzkonzept für Flensburg erarbeitet wurde. - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 GWh/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr KSK Gesamt MP - 50 % KSK - 41 % ABBILDUNG 5-5: ENTWICKLUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM TECHNISCHEN SZENARIO DES MASTERPLANS In der folgenden Tabelle ist ein Vergleich der Reduzierung des Energieverbrauches nach Sektoren im Klimaschutzkonzept und im technischen Szenario des Masterplanes darge- 70 Szenario 1: Zielerreichung durch zusätzliche technische Maßnahmen MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg stellt. Es wird deutlich, dass zum Erreichen des 50 % Zieles alle Sektoren abgesehen vom Industriesektor ihren Energieverbrauch ca. um weitere 10 % senken müssen. Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsektor eine Reduzierung des Energiebedarfs um 50 % er- reichen kann. Im Industrie- und GHD-Sektor wird dies ausgeschlossen. Die Erreichung der Halbierung des gesamten Energieverbrauches für Flensburg ist daher dem Verkehrssektor zuzuschreiben. Nur durch die Reduzierung des Energieverbrauches um - 65 % können die geringeren Einsparungen in der Industrie und dem GHD Sektor kompensiert werden. Die Einsparungen im Verkehrssektor werden zum großen Anteil durch den technischen Wan- del von Verbrennungsmotoren zu Elektromotoren verwirklicht. Sollten sich die Preise für Bat- terien für Elektroautos nicht wie prognostiziert vergünstigen, wird das Erreichen einer Hal- bierung des Energiebedarfs für Flensburg alleine von den Potentialen nicht als realistisch angesehen. TABELLE 5-8: PROZENTUALER REDUZIERUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM KLIMASCHUTZKONZEPT UND DEM MASTERPLAN Prozentuale Reduzierung des Endenergiebedarfs Klimaschutzkonzept Masterplan Gesamt - 41 % - 50 % Haushalte - 39 % - 50 % Industrie - 41 % - 41 % GHD - 26 % - 36 % Verkehr - 51 % - 65 % 5.7 Entwicklung der CO 2-Emissionen Die Erweiterung der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes sorgt ebenfalls für eine Veränderung der Entwicklung der CO2-Emissionen. Die Entwicklung im technischen Szenario des Masterplans im Vergleich zum Klimaschutzkonzept ist in der folgenden Abbil- dung dargestellt. Es zeigt, dass das Ziel der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 durch die höheren Anforderungen bei der Senkung des Energieverbrauches nicht gefährdet wird. Es ist im Gegenteil festzustellen, dass die Emissionen zwischenzeitlich deutlich unter den Emis- sionen aus dem Klimaschutzkonzept liegen werden. Dies liegt auch an der Umstellung der Stadtwerke Flensburg im Jahr 2012, dass importierter Strom nicht mehr aus Deutschland mit den durchschnittlichen Emissionen des bundesdeutschen Strommixes, sondern norwegi- scher Wasserstrom bezogen wird. Entwicklung der CO2-Emissionen 71 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 tCO2equ/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr Klimaschutzkonzept ABBILDUNG 5-6: ENTWICKLUNG DER CO2-EMISSIONEN NACH DEM TECHNISCHEN SZENARIO DES MASTERPLANS 72 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 6 SZENARIO 2: ZIELERREICHUNG DURCH ZUSÄTZLICHE MAßNAHMEN DER VERHALTENSÄNDERUNG UND DER SUFFIZIENZ Das Szenario 2 ist neben dem Szenario 1 (technisches Szenario) ein weiteres „Extremszena- rio“, mit dem Zweck, die Potentiale der möglichen Maßnahmen der Verhaltensänderung zu untersuchen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob für das Ziel der Halbierung des Energieverbrauchs in Flensburg ohne zusätzliche technische Maßnahmen die möglichen Potentiale der Verhaltensänderung ausreichen oder ob zusätzlich Maßnahmen der Suffizi- enz notwendig werden, also auf Komfort verzichtet werden muss. Die Vorgehensweise zur Szenarienentwicklung im Rahmen des Masterplan-Konzepts ist Abschnitt 3.3.1 (S. 34) be- schrieben. Eine Alternative zur Umsetzung zusätzlicher technischer Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs liegt in der Veränderung des Nutzerverhaltens. Mögliche Maßnahmen aus diesem Bereich haben nur eine begrenzte Wirkungsdauer und müssen in regelmäßi- gen Abständen wiederholt bzw. aufgefrischt werden. Trotzdem stellt das Nutzerverhalten eine wichtige Determinante des Energieverbrauchs in Gebäuden und im Bereich der Mo- bilität dar. Unter anderem kann der Strom- und Wärmeverbrauch durch gezieltes Aus- schalten von Geräten mit Stand-By-Funktion, bedarfsgerechte Benutzung von Geräten und Heizung, Stoßlüften und weiteren Maßnahmen reduziert werden. Aus diesem Grund sollte die Veränderung von Routinen und die zunehmende Sensibilisierung der Flensbur- ger_innen Gegenstand entsprechender Klimaschutzmaßnahmen sein. 6.1 Abgrenzung / Definition Maßnahmen der Verhal tensände rung und Maßnahmen der Suffi zienz Im Gegensatz zum technischen Szenario fokussiert das zweite Szenario ausschließlich auf Maßnahmen zur Verhaltensänderung. Hier wurde untersucht, welche Verhaltensände- rungs-Maßnahmen zusätzlich zu den im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen noch zum Einsatz kommen müssten, um eine Reduzierung von 50 % des Energieverbrauchs in Flens- burg zu erreichen. Brohmann et al. (2002, S. 2 f) definieren das Einsparpotential durch Verhaltensänderung als dasjenige „[…], das erschlossen werden kann, indem die Akteure ihr alltägliches Verhalten verändern ohne dass diese Änderung zu Einschränkungen führt. Von den individuellen An- strengungen der Umstellungen und den ggf. damit verbundenen Anstrengungen wird hierbei abstrahiert“. Durch Verhaltensänderungen können zusätzliche Minderungspotenti- ale erschlossen werden, die durch Technik allein nicht erschließbar sind. Auch Haushalte, deren Möglichkeiten für technische Verbesserungen ansonsten vergleichsweise begrenzt sind, wie z.B. Haushalte in Mietswohnungen, können durch Verhaltensänderung einen Bei- trag zum Klimaschutz leisten. Durch Verhaltensänderungsmaßnahmen werden keine oder nur geringe Kosten in Höhe von bis zu 50 € verursacht. Diese Beträge können in fast allen Haushalten und größtenteils auch im GHD-Bereich ohne langfristige Planung aus den mo- natlich verfügbaren Budgets finanziert werden und amortisieren sich schnell. Kleinanschaf- Maßnahmen im Transportsektor 73 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG fungen wie z.B. Energiesparlampen/LED-Leuchtmittel und Schnellkochtöpfe zählen des- halb zum verhaltensbedingten Potential. Zusätzlich zu der Definition von Brohmann et al. (2002, S. 2 f) kommen in diesem Szenario zum Teil restriktive Maßnahmen zum Einsatz, die ein erhebliches Maß an Suffizienz vom Ein- zelnen und von den Unternehmen fordern. An dieser Stelle muss deshalb betont werden, dass das Verhaltens-Szenario keinen Anspruch auf Umsetzung erhebt, sondern rein fiktiv darstellen soll, welcher Pfad beschritten werden müsste, um das 50 %-Ziel zu erreichen und welche Einschränkungen zu erwarten sind, wenn keine weiteren technischen Maßnahmen umgesetzt werden. 6.2 Maßnahmen im Transportsektor Im Klimaschutzkonzept wurden bereits relevante Verhaltensänderungsmaßnahmen wie Mobilitätserziehung, Neubürgerkampagnen oder betriebliches Mobilitätsmanagement vorgeschlagen und einbezogen. Als Ergebnis wurde ermittelt, dass sich bei Umsetzung der Verhaltensänderungsmaßnahmen und unter der Prämisse eines deutlich verbesserten An- gebots durch und an den Umweltverbund (Radverkehr, Fußverkehr, Öffentlicher Verkehr und Carsharing) ein Drittel der Flensburger im Jahr 2050 multimodal verhält (vgl. Hohmeyer et al. 2011, S. 400, Abbildung 141). Um ohne weitere technische Maßnahmen durch reine Verhaltensänderung das 50 %-Energiereduktionsziel des Masterplans zu erreichen, müssen über die weichen, auf Freiwilligkeit basierenden Maßnahmen hinaus solche ergriffen wer- den, die Einschränkungen für den MIV darstellen. Dies kann entweder über ökonomische Anreize oder über einen veränderten ordungspolitischen Rahmen geschehen. Aufgrund der geringen Preiselastizität der Autonutzung (vgl. Pindyck, Rubinfeld, 2009, S. 179) ist davon auszugehen, dass eine massive Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet Flensburgs bzw. eine deutliche Erhöhung der Kraftstoffpreise nicht oder erst langfristig zu Reduktionen des MIV führen wird. Die Erhöhung der Kraftstoffpreise ist zudem nicht von Flensburg aus steuerbar. Es wird deshalb im Verhaltensszenario auf die Verkehrs- und Stadtplanung fokussiert. Dabei wird eine Verkehrsplanungsstrategie verfolgt, die dem Um- weltverbund einen deutlichen Vorteil gegenüber dem MIV einräumt. 6.2.1 Förderung des Umweltverbundes Fördermaßnahmen für den Umweltverbund sind als Pull-Maßnahmen für den MIV auszule- gen und zu verstehen. Sie sollen also insbesondere so geplant und ausgeführt sein, dass möglichst viele ehemalige Pkw-Nutzer_innen ohne Einschränkung ihrer Mobilität und mit nur geringem Komfortverlust und möglichst geringem zeitlichen Mehraufwand den Um- weltverbund statt des Autos nutzen. Im Verhaltensszenario wurden hierzu insbesondere die im Folgenden erläuterten Maßnahmen zugrunde gelegt. 6.2.1.1 ÖPNV Eine sehr hohe Attraktivität des ÖPNV ist eine Grundlage für eine nachhaltige Verhaltens- änderung hin zum multimodalen Menschen, wie er im Klimaschutzkonzept dargestellt 74 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg wurde (vgl. Hohmeyer et al., 2011, S. 400, Abbildung 141). Sehr detaillierte Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sind im 3. Regionalen Nahverkehrsplan der Stadt Flensburg von 2013 (3. RNVP) zu finden (vgl. Stadt Flensburg, 2013). Die hier vorgeschlagenen Maßnah- men lehnen sich an den 3. RNVP an und gehen teilweise darüber hinaus. Angebotsverdichtung Das bereits heute während der Hauptbedienzeiten als gut zu bezeichnende Flensburger ÖPNV-Angebot wird im Verhaltensänderungsszenario weiter verdichtet. Während aktuell ein 20-Minuten-Takt durch die Überlagerung vieler Linien im Stadtkern zu einem 10 Minu- ten-Takt führt, wurde für die Berechnungen in diesem Szenario ein genereller 10-Minuten- Takt zugrunde gelegt (vgl. auch Stadt Flensburg, 2013, S. 118). Durch die Überlagerungen ist dann im Stadtkern ein 5-Minuten-Takt gewährleistet. Auch für die Nebenzeiten am Abend und am Wochenende ist eine Verdopplung angedacht. Die Verdichtung des An- gebots wurde für das Verhaltensänderungsszenario ab der Einführung des laut Klima- schutzkonzept vorgesehenen elektrifizierten ÖPNV im Jahr 2022 einbezogen. Die enge Taktung führt einerseits zu einer deutlichen Komforterhöhung, weil eine Ausrich- tung nach dem Fahrplan für die Kund_innen entfällt und eine flexible Nutzung möglich wird, andererseits müssen aber zentrale Knotenpunkte wie ZOB oder Südermarkt umge- baut oder verlegt werden, um die große Anzahl an Bussen aufzunehmen. Angebotserweiterung Zusätzlich zu den bereits bestehenden Linien wurde für das Szenario eine Integration von Direkt- bzw. Schnellbuslinien (vgl. auch Stadt Flensburg, 2013, S. 118) sowie vier Buslinien in die Umlandgemeinden des ersten Siedlungsrings mit hohem Pendleraufkommen (Harrislee, Handewitt mit Ortsteilen Jarplund und Weding, Wees) in den Takt des Flensburger Fahr- plans einbezogen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass ca. die Hälfte der Fahrten mit den Buslinien in die Umlandgemeinden sowie alle Fahrten der Schnellbuslinien auf Flens- burger Bürger_innen entfallen und deshalb laut Bilanzierungsprinzip in die Berechnungen mit einbezogen werden muss. Verkehrsplanung Das Verhaltensänderungsszenario sieht eine Verkehrsplanung zu Gunsten des Umweltver- bundes vor. Für den Busverkehr bedeutet dies insbesondere, dass ein Rückbau von vier- spurigen Straßen mit dem Ausbau von Busspuren begründet und verbunden ist. Außerdem soll wo möglich ein Vorrang des ÖPNV vor dem MIV gewährt oder der MIV auf bestimm- ten Teilstrecken sogar komplett zu Gunsten des Umweltverbundes ausgeschlossen werden. Hafenfähre für Radfahrer_innen und Fußgänger_innen Eine Hafenfähre für Radfahrer_innen und Fußgänger_innen als Teil des ÖPNV erleichtert die Nutzung dieser klimafreundlichen Verkehrsmittel in Flensburg deutlich, weil hierdurch zeitraubende Umwege um die Förde abgekürzt werden. Maßnahmen im Transportsektor 75 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 6.2.1.2 Fußverkehr Das Zu-Fuß-gehen ist die langsamste Fortbewegungsart in der alltäglichen Mobilität. Um- wege und lange Wartezeiten sind deshalb im Fußverkehr unbedingt zu vermeiden. Eine Förderung des Fußverkehrs zielt deshalb auf direkte Verbindungen, viele Querungsmög- lichkeiten bzw. Gleichberechtigung für Fußgänger_innen im Straßenraum - beispielsweise durch Shared Space-Bereiche. Eine weitere Möglichkeit zur Gleichberechtigung von Radfahrer_innen, Fußgänger_innen und MIV sind fußgängerfreundliche Ampelschaltungen, die genügend Zeit zur Querung des gesamten Straßenzugs auch bei mehreren Kfz-Spuren ermöglichen (z.B. Neumarkt) und die Abschaffung von sogenannten ‚Bettelampeln‘ an Kreuzungen. Diese verursachen unnötige Wartezeiten für die langsamsten aller Verkehrsteilnehmer_innen. 6.2.1.3 Radverkehr Im Bereich der Radverkehrsförderung sind die Maßnahmen angelehnt an den 1. Fahrrad- handlungsplan für die Stadt Flensburg (Stadt Flensburg, 2012). Hierin sind sieben Themen- blöcke1 aufgeführt, die als Gesamtpaket zu einer fahrradfreundlichen Stadt führen. Die Präsenz des Radverkehrs in der städtischen Verkehrsdebatte sowie Aktionen des Klimapakts („Wir radeln immer noch zur Arbeit…“) und die Entwicklung von Pedelecs und Lastenrädern in den letzten Jahren führen bereits zu einem spürbaren Anstieg des Radver- kehrsanteils in Flensburg. Hierzu beigetragen haben auch die Einrichtung der Stelle einer Radverkehrsbeauftragten bei der Stadt Flensburg sowie das verbesserte Räumen und Streuen der Radwege im Winter durch das Technische Betriebszentrum (TBZ). Radverkehrsanlagen Um den Radverkehr nachhaltig zu einer Alternative zum MIV zu machen, erscheinen mit- telfristig insbesondere infrastrukturelle Maßnahmen empfehlenswert. Hierzu gehören insbe- sondere der Ausbau und die Instandhaltung von Radverkehrsanlagen. Es ist jeweils nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) zu prüfen, ob eine separate Führung des Radverkehrs auf einem baulich getrennten Radweg oder die Einrichtung eines Rad- fahrstreifens sinnvoller ist. Ebenfalls zu überprüfen ist die Radwegebenutzungspflicht. Ampelschaltungen Ampelschaltungen, die Radverkehrsgeschwindigkeiten angepasst sind, sind eine hoch- wirksame Maßnahmen, um den Radverkehr zügig durch die Stadt zu leiten und zur echten Alternative auf Alltagswegen zu machen. Eine Möglichkeit zur Gleichberechtigung von Radfahrer_innen, Fußgänger_innen und MIV ist die Abschaffung von „Bettelampeln“ an Kreuzungen (s.o.). Bereits häufig in Flensburg sind in Flensburg separate Fahrrad-Ampeln zu finden, die dem Radverkehr früher grün signalisieren. Diese Ampelschaltung verringert die 1 Infrastruktur; Radfahren und Bus & Bahn; Kommunikation und Information; Naherholung Tourismus und Service; Sicherheit und Gesundheit; Mobilitätsmanagement und Mobilitätslernen; Vernetzung, Planung und Koordination 76 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Gefahr von Kollisionen zwischen Rad- und Autofahrer_innen beim Abbiegevorgang des Kfz-Verkehrs. Diese Maßnahme sollte beibehalten und ausgebaut werden. Radschnellwege Radschnellwege, die aus den Umlandgemeinden vorzugsweise auf Grünachsen möglichst störungsfrei und vom Kfz-Verkehr getrennt in die Stadt führen, bieten insbesondere dem Pendlerverkehr die Option auf Rad oder Pedelec umzusteigen und Arbeitswege von 20 km und mehr in vertretbarer Zeit zu bewältigen. Dies führt für die Stadt zu einer verkehr- lichen Entlastung, für die Arbeitnehmer_innen zu mehr Bewegung und Ausgeglichenheit und für die Arbeitgeber_innen zu gesünderen Arbeitskräften. Letztere sollten im Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements Radabstellplätze, Umkleidemöglichkeiten und evtl. Duschen vorhalten (siehe Kapitel 9.2.2, S. 158). Radschnellwege können von der Stadt Flensburg nur in Kooperation mit den Umlandgemeinden und dem Land realisiert werden. Eine Kontaktaufnahme diesbezüglich ist innerhalb der Umsetzungsphase des Masterplans 100 % Klimaschutz wünschenswert. 6.2.1.4 Weitere Maßnahmen Um qualitativ gleichwertige Mobilitätsoptionen zum MIV zu bieten, sind für das Verhaltens- szenario des Weiteren folgende Maßnahmen hinterlegt: Carsharing: Auf- und Ausbau eines Carsharing-Unternehmens, das auf langfristig über ca. 1.000 Fahrzeuge verfügt. Diese Fahrzeuge haben gegenüber dem priva- ten MIV Vorrechte wie unbeschränkte Einfahrt ins Stadtgebiet, keine oder günstige- re Parkgebühren, etc. Mobilstationen: Aufbau von insgesamt acht Mobilstationen u.a. am Bahnhof, ZOB und Twedter Plack sowie fünf weiteren strategisch günstigen Standorten. Die Mobil- stationen verknüpfen verschiedene Verkehrs-Modi und erleichtern die flexible Nut- zung des Umweltverbundes inkl. Carsharing, indem z.B. an einer hochfrequentierten Bushaltestelle neben hochwertigen, überdachten Fahrradständern oder Fahrrad- boxen mit Ladeinfrastruktur für Pedelec auch Carsharing-Fahrzeuge einen Stellplatz haben. Park & Ride: Da die Verkehrsplanung im Verhaltensänderungsszenario dahinge- hend gestaltet ist, die Einfahrt des MIV ins Stadtgebiet zu erschweren, sind in der Pe- ripherie P & R –Parkplätze mit eng getaktetem Busverkehr in die Stadt angedacht. Bahnanbindung: Ausbau des Haltepunkts Weiche als Fernbahnhof Richtung Ham- burg und Aarhus mit guter Anbindung in das Stadtgebiet, wie z.B. in dänischen Sze- narien dargestellt (SHZ, 2012). Mitfahrten ermöglichen: Um Fahrten in ländliche Räume zu ermöglichen, auch wenn Busverbindungen aufgrund der geringen Nachfrage nicht zur Verfügung ste- hen, bieten sich internetgestützte Vermittlungsportale (z.B. www.Pendlerportal.de) und Echtzeit-Mitfahrbörsen wie die Smartphone-Anwendung (App) Flinc an. Diese App zeigt dem suchenden Mitfahrer mögliche Mitfahrten an, sorgen für die Kom- munikation zwischen Anbieter und Suchenden und verfügen über Identifikations- möglichkeiten zur Sicherheit beider Parteien (flinc, 2013). Da mit weiter wachsender http://www.pendlerportal.de/ Maßnahmen im Transportsektor 77 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Durchdringung der Bevölkerung mit neuer Informationstechnologie wie Smartpho- nes zu rechnen ist, werden sich Angebote wie Flinc durchsetzen. Sie können bei- spielsweise in Klimapaktunternehmen aktiv beworben und genützt werden und so zum Beispiel das Pendleraufkommen in Flensburg senken. 6.2.2 Push-Maßnahmen für den MIV Um mit reinen Verhaltensänderungsmaßnahmen das 50 %-Energieeinsparziel des Master- plans zu erreichen ist es notwendig, den MIV zurückzudrängen und einen großen Anteil der heutigen Autofahrer_innen zu einem Wandel hin zu einem multimodalen Mobilitäts- verhalten zu bewegen. Da dieser Wandel allein mit Kampagnen und Pull-Maßnahmen, wie sie oben aufgezeigt wurden, nicht eintreten wird, kommen in diesem Szenario restrikti- ve Verkehrsplanungsansätze zur Anwendung. Hierfür wurde zum einen zugrunde gelegt, dass der Innenstadtbereich inklusive Altstadt, Neustadt und Jürgensby autofrei, das restl i- che Stadtgebiet autoarm gestaltet wird. Dabei sind bestimmte Personengruppen und Fahrzeugarten wie zum Beispiel Personen mit Behindertenparkausweis, Fahrzeuge des ÖPNV, Rettungsdienste, Müllfahrzeuge und andere Sonderfahrzeuge, sowie Lieferverkehr von einem City-Logistik-Hub von allen Restriktionen auszunehmen. Die Einfahrt ins Stadtgebiet wird zum Beispiel durch eine City-Maut oder auch durch um- schichtige Fahrverbote2 beschränkt. Im Nebennetz wird die Geschwindigkeit generell auf 30 km/h gesenkt. Unterstützend kann eine Parkraumverknappung bzw. deutlich teurere Parkraumbewirtschaftung durchgesetzt werden. Frei werdender öffentlicher Raum kann im Sinne einer erhöhten Lebensqualität grün, sozial und gemeinschaftlich neu gestaltet werden. Eine solch restriktive Verkehrspolitik wirft grundsätzliche aber auch Detailfragen auf und wird politischen Gegenwind hervorrufen. Sie ist zum heutigen Zeitpunkt kaum vorstellbar und auch nicht durchsetzbar. Dennoch soll dieses Szenario einmal in aller Drastik aufzei- gen, was im Transportsektor passieren muss, um 50 % Energieeinsparung durch reine Ver- haltensänderung zu erreichen. 6.2.3 Güterverkehr Für den Güterverkehr wurden bei der Berechnung des Verhaltens-Szenarios keine Maß- nahmen angesetzt, weil keine expliziten Zahlen zu Einsparpotentialen je transportierte Ton- ne durch Verhaltensänderungen im Güterverkehrsbereich vorliegen. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass auch hier Einsparungen z.B. durch regelmäßige Fahrerschulungen und eine hieraus resultierende effiziente Fahrweise, durch Geschwindig- keitsreduzierungen auf 75 bis 80 km/h oder durch regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks möglich sind. 2 Vgl. auch Monsees, 1995, S. 35: Autos, deren erste Ziffer auf dem amtlichen Kennzeichen gerade sind, dürfen montags, mittwochs und freitags nicht fahren. Autos mit ungerader Ziffer haben dienstags, donnerstags und samstags Fahrverbot. 78 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 6.2.4 Energieeinsparpotential Für das Erreichen des 50 % Energieeinsparziel ist es notwendig, dass die Maßnahmen, die im Verhaltens-Szenario zusätzlich zum Klimaschutzkonzept durchgeführt werden, so ausge- legt werden, dass ein weiteres Drittel der Flensburger Bürger_innen ein multimodales Ver- halten gemäß integriertem Klimaschutzkonzept annimmt (vgl. Hohmeyer et al. 2011, S. 400, Abbildung 141). Dies bedeutet, dass insgesamt 66 % der Flensburger_innen keinen Zugang mehr zu einem eigenen Auto haben, sondern ihre Mobilität mit Öffentlichem Nah- und Fernverkehr, Carsharing, Fahrrad und zu Fuß bewältigen. Verglichen mit dem Klimaschutzkonzept können laut Verhaltens-Szenario durch das multi- modale Verhalten im Jahr 2050 im Transportbereich insgesamt 34,1 GWh Energie einge- spart werden. Der Energieverbrauch sinkt im Vergleich zu 1990 bis 2050 durch die genann- ten Maßnahmen im gesamten Verkehrsbereich um 57 % (Klimaschutzkonzept: 51 %) und liegt dann bei 255 GWh. Der Energieverbrauch nach Energieträgern ist in Abbildung 6-1 dargestellt. In diesem Szenario ist im Vergleich zum Klimaschutzkonzept kein verminderter Einsatz von Biokraftstoffen vorgesehen, da der Güterverkehr nicht tangiert wird. Der Strom- verbrauch sinkt um rund ein Viertel im Vergleich zum Klimaschutzkonzept im Jahr 2050. 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 [MWh/a] MP_Benzin MP_Diesel MP_Strom MP_Biodiesel Klimaschutz- konzept ABBILDUNG 6-1: VERHALTENS-SZENARIO: ENERGIEVERBRAUCH NACH ENERGIETRÄGERN IM VERKEHRSSEKTOR BIS 2050 6.3 Maßnahmen im Haushaltsektor Eine Quantifizierung möglicher Energieeinsparungen durch angepasstes Verhalten im Haushalt erweist sich als äußerst schwierig. In den Jahren 2009 bis 2012 wurden zu dem Thema Untersuchungen in einkommensschwachen Haushalten zu den Energieeinsparpo- tentialen durch Verhaltensmaßnahmen durchgeführt (siehe Tews 2012). Über 34.000 Haus- Maßnahmen im Haushaltsektor 79 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG halte wurden befragt. Im Rahmen des Verhaltensszenarios werden vorwiegend die Ergeb- nisse dieser Untersuchung verwendet. Neben den real gemessenen Einsparpotentialen je Maßnahme wurde in der Untersuchung zudem analysiert, in wie viel Prozent der Haushalte die Maßnahme erfolgreich durchgeführt wurde und ob die Maßnahme eventuell bereits früher in den Haushalten umgesetzt wurde und somit keine weitere Energieeinsparung ge- neriert. 6.3.1 Brauchwasserbedarf senken Ziel der Maßnahme sollte zunächst die Reduzierung des Verbrauchs an warmem Wasser sein. In Flensburg wird nach Aussage der Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Flens- burg in ca. 50 % der Wohnungen elektrisch über Durchlauferhitzer oder Untertischgeräten erzeugt. In den verbleibenden Wohnungen wird durch eine zentrale Warmwasserversor- gung, angeschlossen an die Flensburger Fernwärme, Warmwasser bereitgestellt. Eine Reduzierung des Warmwasserverbrauches kann zum einen dadurch erfolgen, dass warmes Wasser nur noch dann angeboten wird, wenn es tatsächlich benötigt wird. Zum anderen kann die pro Zeit abgegebene Menge an Warmwasser reduziert werden. Zur Re- duzierung des Bedarfs sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass unnötige Warmwas- serverluste vermieden werden. Es sollte die Dichtigkeit der Armaturen oder Schläuche überprüft werden. Undichtigkeiten in Brauseschläuchen oder tropfende Wasserhähne werden meist durch verkalkte oder poröse Dichtungen verursacht und können einfach behoben werden. Die effektivste Maßnahme im Bereich Bedarfsreduzierung ist die Reduzierung des Volu- menstromes oder der Temperatur des abgegebenen Warmwassers. Durchflussbegrenzer und Spararmaturen sind hierfür das Mittel der Wahl. Durchflussbegrenzer werden auf den Wasserhahn oder zwischen Schlauch und Duschbrause geschraubt und reduzieren je nach Wasserdruck den Durchfluss auf sechs bis acht Liter pro Minute. Es entsteht dabei kein Komfortverlust, da der Wasserstrahl weiterhin perlend und voll bleibt. Spararmaturen zeichnen sich dadurch aus, dass die gewünschte Temperatur schnell und einfach einge- stellt werden kann. Die beste Praktikabilität weisen dabei Thermostat-Mischbatterien auf, durch die bis zu 30 % Energie eingespart werden können (vgl. Netz 2010). Bei der Nutzung von Untertischgeräten oder Durchlauferhitzern empfiehlt es sich, die er- zeugte Wassertemperatur auf 60 Grad zu reduzieren. Diese Temperatur ist nach der Trink- wasserverordnung der untere Grenzwert für den Warmwasservorlauf. Bei Einhaltung dieser Temperatur wird die Ausbreitung von Legionellen im Trinkwasser verhindert (vgl. Kreis Unna 2011). Für Temperaturen über 60 Grad muss überproportional mehr Energie zur Bereitstel- lung aufgewendet werden. Die Temperaturabsenkung kann meistens direkt an den Gerä- ten über einen Drehknopf eingestellt werden. Die Energieeffizienz der Warmwasserbereitstellung kann durch den Einsatz moderner Wär- meerzeuger gesteigert werden. Moderne Untertischgeräte oder Durchlauferhitzer zeich- nen sich durch eine verbesserte Steuerung und Regelung aus und verringern somit die Ver- 80 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg luste durch Abwärme. Im Fall der zentralen Wärmeerzeugung tragen eine regelmäßige Wartung und Pflege der Wärmetauscher sowie die Isolation des Warmwassersystems in kalten Räumen zur Steigerung der Systemeffizienz bei. Zusätzlich kann bei Waschmaschinen und Geschirrspülern mit einem Warmwasseran- schluss durch eine geeignete Wahl der Waschprogramme ebenfalls der Warmwasserbe- darf gesenkt werden. Insgesamt wird im Verhaltensszenario davon ausgegangen, dass der Warmwasserbedarf in 75 % der Haushalte um 50 % reduziert werden kann. Dies beinhaltet ausdrücklich auch Maßnahmen im Bereich der Suffizienz, wie z.B. kürzeres oder kälteres Duschen. 6.3.2 Absenkung Raumtemperatur Die Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C entspricht einer ungefähren Energieeinspa- rung von 6 %. Dieses Potential kann vor allem durch Nachtabsenkung der Raumtempera- turen erreicht werden. Hier ist eine Temperatur von 14 °C zumeist ausreichend. Des Weite- ren sollten Räume gezielt separat unterschiedlich beheizt werden. Im Schlafzimmer wird eine Temperatur von 16 °C empfohlen, während die Küche und Flure mit 18 °C beheizt werden können. Das Wohn- und Esszimmer ist mit einer Temperatur von 20 °C optimal be- heizt. Im Arbeits- und Kinderzimmer wird eine Temperatur von 22 °C empfohlen. Durch die- se gezielte Beheizung der Räume, die durch das Geschlossenhalten von Türen erreicht werden kann, lassen sich durch die Absenkung der Raumtemperatur ohne Einbüßen des Komforts bereits mehrere Prozent an Heizenergie einsparen. 6.3.3 Lüftungsverhalten Um den ungewollten Luftaustausch im Gebäude weitestgehend zu reduzieren, sollte grundsätzlich anstelle der Kipplüftung stoßgelüftet werden. Durch den kontinuierlichen Luftaustausch bei Kipplüftung, erhöht sich der Wärmeverlust dramatisch, da sich zumeist die Heizkörper auch unterhalb der Fenster befinden. Ein Großteil der Wärme geht unge- nutzt nach draußen. Während der Heizperiode sollte auf Kipplüftung verzichtet werden. Dies sorgt ebenfalls dafür, dass die Wände in Fensternähe nicht unnötig auskühlen was die Gefahr von Schimmelbildung erhöht. 6.3.4 Wärmeeinsparung durch Verhaltensänderung In der folgenden Tabelle sind die möglichen Einsparungen von Heizungswärme durch ein verändertes Nutzerverhalten dargestellt. In einem durchschnittlichen Flensburger Haushal- te lassen sich durch diese Maßnahmen 766 kWh pro Jahr einsparen. Dies entspricht 6 % des durchschnittlichen Wärmebedarfs eines Haushaltes. Maßnahmen im Haushaltsektor 81 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG TABELLE 6-1: WÄRMEEINSPARUNGEN DURCH VERHALTENSÄNDERUNGEN Wärme Anteil der umsetzenden Haushalte [%] Einsparung pro umsetzendem Haushalt [kWh/a] Potential je Haushalt im Flensburger Durch- schnitt [kWh/a] Stoßlüftung statt Kipplüftung 27% 569 154 freie Heizkörper 22% 342 75 Raumtemperatur im Rahmen der Behaglichkeit senken 19% 228 43 Räume bewusst unterschiedlich temperieren 33% 456 152 Heizung nach Bedarf (sonst Grundtemperierung) 50% 684 342 Reduzierung des Wärmebedarfs 2.279 766 Die Reduzierung des Wärmebedarfs alleine durch verändertes Verhalten wird nicht aus- reichend sein, um eine Halbierung des Wärmebedarfs im Haushaltssektor zu erreichen. Über die Einsparung von 6 % hinausgehend sind Suffizienzmaßnahmen notwendig. Im Be- reich der Wärme heißt dies, weniger zu heizen und den Warmwasserverbrauch zu reduzie- ren. Beim Warmwasser wird wie bereits oben beschrieben von einer Einsparung von 50 % in 75 % der Haushalte ausgegangen. Zusätzlich müsste die durchschnittliche Raumtempera- tur in Wohnungen um 2°C abgesenkt werden. Dies resultiert in eine Einsparung von 1.525 kWh pro Jahr und Haushalt. Bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Verhaltensänderung und der Suffizienzmaßnahmen ist es somit möglich, den Wärmebedarf der Haushalte im Jahr 2050 um 18 % zu reduzieren und damit den Wärmebedarf der Haushalte gegenüber dem Jahr 1990 um fast 50 % zu reduzieren. 6.3.5 Stromeinsparung durch Verhaltensänderung Im Bereich der Stromeinsparungen durch Verhaltensänderungen existieren viele kleine Maßnahmen, die ihren Teil zur Energieeinsparung beitragen können. So sollte z.B. bei der Beleuchtung darauf geachtet werden, Lampen mit hohem Verbrauch entweder durch Energiesparlampen/LED-Leuchtmittel zu ersetzen oder weniger zu benutzen. Dies ist vor allem bei Lampen mit hohen Wattzahlen, wie z.B. Deckenfluter der Fall. Als weitere Maß- nahme sollten elektrische Boiler zur Warmwassererzeugung auf einer möglichst niedrigen, angepassten Stufe betrieben werden. In der Küche sollte überprüft werden, ob die Tem- peratur des Kühlschrankes verringert werden kann, der Kühlschrank an einen kühleren Ort aufgestellt werden kann (nicht direkt neben dem Herd oder in der Sonne) oder auf ein eventuelles zweites Kühlgerät verzichtet werden kann. Ein großer Energieverbraucher in der Küche ist neben dem Kühlschrank der Herd. Durch einfache niederschwellige Verän- derungen im Verhalten kann hier der Energiebedarf reduziert werden. So sollten Töpfe und Pfanne beim Kochen, wenn möglich mit einem Deckel geschlossen werden. Zudem kann durch ein Ausschalten der Herdplatten noch bevor der Kochvorgang zu 100 % abge- 82 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg schlossen ist, die Restwärme der Herdplatten ausgenutzt werden. Ebenso sollte nach dem Erhitzen, je nach Gericht, überprüft werden, ob die Temperatur nicht weiter nach unten geregelt werden kann. Im Bereich der Weißware sollte bei den Waschmaschinen darauf geachtet werden, diese zumeist vollbeladen zu betreiben. Ebenso kann das Waschen bei niedrigen Temperaturen oder die Verwendung von speziellen Energiesparprogrammen der Strombedarf merklich gesenkt werden. Das mögliche Einsparpotential der verschiede- nen Maßnahmen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. In einem durchschnittlichen Haushalt können durch die Umsetzung der Maßnahmen 174 kWh pro Jahr eingespart wer- den. Dies entspricht 6 % des Strombedarfs des Haushaltes. TABELLE 6-2: STROMEINSPARUNGEN DURCH VERHALTENSÄNDERUNGEN Strom Anteil der umsetzenden Haushalte [%] Einsparung pro umsetzendem Haushalt [kWh/a] Potential je Haushalt im Flensburger Durch- schnitt [kWh/a] Lampen mit hohem Verbrauch weniger benutzen 13% 40 5 Boiler auf niedrigere Stufe 28% 56 16 Zweites Kühlgerät abschaffen 23% 265 61 Kühlschrank weniger kalt 32% 32 10 Kühlschrank an kühleren Ort 6% 68 4 Gefrierfach regelmäßig abtauen 18% 13 2 Kühlschrankdichtung erneuern 44% 25 11 Waschen bei niedrigerer Tempera- turen oder Sparprogramm verwen- den 18% 50 9 Energiesparmodus PC 47% 20 9 Steckerleisten 43% 53 23 Töpfe und Pfanne beim Kochen mit Deckel schließen, Restwärme der Herdplatten ausnutzen, Platten- temperatur nach dem Erhitzen nach unten regulieren 14% 86 12 Waschmaschine immer voll bela- den 20% 58 12 Reduzierung des Strombedarfs durch Verhaltensmaßnahmen 766 174 Wie beim Vergleich mit dem Wärmebedarf eines Haushaltes wird es auch im Strombereich nicht ausreichend sein, nur das Verhalten anzupassen. Hierüberhinaus werden Suffizienz- maßnahmen notwendig sein, um eine Halbierung des Strombedarfs zu erreichen. Als Suffi- zienzmaßnahme wurde die Reduzierung des elektrischen Warmwasserbedarfs um die Hälf- te in 75 % der Haushalte angesetzt. Dies könnte z.B. beim Duschen auf ‚Halb-So-Lang‘, ‚Halb-So-Warm‘ oder ‚Halb-So-Viel-Wasser‘ hinauslaufen. Zudem sollten die elektronischen Geräte wie Fernseher, Radio und PC nur halb so lang betrieben werden. Hierüber hinaus Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 83 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG wird davon ausgegangen, dass die Haushalte den Trend zur technischen Aufrüstung wei- testgehend nicht mit machen werden. Insgesamt können durch die Suffizienzmaßnahmen 160 kWh pro Jahr und Haushalt eingespart werden. Dies entspricht 5,5 % des Stromver- brauches des Haushaltes. TABELLE 6-3: SUFFIZIENZMAßNAHMEN ZUR REDUZIERUNG DES ENERGIEBEDARFS Suffizienzmaßnahmen Anteil der umsetzenden Haushalte [%] Einsparung pro umset- zendem Haushalt [kWh/a] Potential je Haushalt im Flensburger Durch- schnitt [kWh/a] Reduzierung des elektr. Warm- wasserbedarf um die Hälfte 75% 50 38 TV, Audio, Video, PC nur die Hälfte 75% 36 27 Sonstige 75% 128 96 Reduzierung des Strombedarfs durch Suffizienzmaßnahmen 213 160 Durch die Maßnahmen zur Verhaltensänderung und der Suffizienzmaßnahmen lässt sich der Strombedarf der Haushalte um 334 kWh pro Jahr senken. Dies entspricht 11,5 % des im integrierten Klimaschutzkonzept angenommenen Strombedarfs im Jahr 2050. 6.4 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen können durch Verhaltensänderung eben- falls relevante Einsparungen erreicht werden. Insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen, in denen die Energiekosten nur einen kleinen Teil der jährlichen Gesamtkos- ten ausmachen, ist das Bewusstsein und die Motivation für einen sparsamen Einsatz von Energie durch angepasste Gebäudeeinrichtung oder die Umsetzung geringinvestiver Maßnahmen gegenüber dem derzeitigen Zustand steigerbar. Grundlage für die Abschätzung der durch Verhaltensänderung und Suffizienz zu erzeu- genden Einsparungen ist eine Studie des Öko-Instituts, des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung sowie der TU München (Böde et al. 2000), die auf die Situation in Flensburg angepasst wurde. Für die Reduzierung des Strombedarfs können in den Bereichen Beleuchtung und Büroge- räte geeignete und anwendbare Maßnahmen identifiziert werden. Im Bereich Wärme kann der Energiebedarf durch Maßnahmen zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs um- gesetzt werden. Das Potential dieser Maßnahmen wurde für die verschiedenen Katego- rien von Unternehmen (industrieähnliche Unternehmen und Handwerksbetriebe, haus- haltsähnliche Unternehmen sowie Handel- und Logistikunternehmen untersucht und im Folgenden tabellarisch dargestellt (s. Tabellen 6-4, S.85 und 6-5, S. 86). 84 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 6.4.1 Beleuchtung Durch selektives Zu- oder Abschalten der Beleuchtung kann in den genutzten Räumen immer die zum jeweiligen Zeitpunkt benötigte oder gesetzliche geforderte Beleuchtungs- stärke erreicht werden. Durch geeignete Installation und Schaltung der Leuchten ist es in vielen Bereichen möglich, einzelne Lichtbänder gezielt anzusteuern und bedarfsgerecht zu schalten. Das manuelle Zu- oder Abschalten von künstlicher Beleuchtung kann überall dort umgesetzt werden, wo die Beleuchtung nicht über Präsenzmelder oder Gebäudeleit- technik gesteuert wird. Die Realisierung der möglichen Einsparungen ist vom Verhalten der Gebäudenutzer abhängig. Untersuchungen in der Praxis in größeren Gebäuden haben ergeben, dass bis zu 20 % des Stromverbrauchs im Bereich Beleuchtung durch geeignetes Verhalten der Nutzer eingespart werden können (vgl. Böde et al. 2000, S. 40). Eine Sensibili- sierung der Mitarbeiter_innen und die regelmäßige Information über die Energiespar- und Kostensenkungspotentiale für das Unternehmen sind die Voraussetzung die kontinuierliche Energieeinsparung durch Nutzerverhalten im Bereich Beleuchtung. 6.4.2 Informations- und Kommunikationstechnik 6.4.2.1 Verhaltensänderung Insbesondere für Büroarbeitsplätze tragen Bürogeräte wie etwa Computer, Telefone oder Drucker einen großen Teil zum Stromverbrauch bei. Je nach Betriebszustand benötigen die Bürogeräte eine unterschiedlich große elektrische Leistung. Im Normalbetrieb wird eine bestimmte Anschlussleistung benötigt, um die benö- tigten Aufgaben der Gerätschaft zu erfüllen. Wenn das Gerät jedoch nicht benötigt wird, ohne dass es in den Stand-By-Modus geschaltet oder komplett vom Netz getrennt wird, verursacht es annähernd den gleichen Verbrauchwie im Normalbetrieb. Im Stand-By- Modus wird der Stromverbrauch reduziert, jedoch nicht komplett vermieden. Nur beim vollständigen Abschalten oder bei der Trennung vom Netz wird kein unnötiger Strom ver- braucht. Es ist daher eine sehr wichtige Maßnahme, dass Geräte bei Nichtbenutzung in Pausen oder nach der Arbeitszeit konsequent ausgeschaltet werden. Hierfür können auch abschaltbare Steckerleisten eingesetzt werden (vgl. Böde et al. 2000). Auch für diese Maßnahme sind das Bewusstsein sowie die Aufklärung der Mitarbei- ter_innen notwendig. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Verwaltungsgebäude des Kreises Stormarn in Schleswig-Holstein. Über eine Software werden die Verwaltungsmitarbei- ter_innen nach Herunterfahren des Computers automatisch daran erinnert, die Steckerleis- te an Ihrem Arbeitsplatz auszuschalten. Die Maßnahme zeichnet sich durch eine hohe Ak- zeptanz aus und führt dazu, dass unnötige Stromverbräuche durch Bereitschaftsbetrieb oder Stand-By-Betrieb der Bürogeräte entstehen (vgl. Reher 2013). Viele moderne Geräte verfügen heute über ein verbessertes Powermanagement, durch das der Energieverbrauch im Leerlauffall deutlich vermindert werden kann, ohne dass ein langwieriges Neustarten der Geräte notwendig ist. Trotzdem werden diese Zustände aus Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 85 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Gewohnheit oft nicht genutzt. Eine verbesserte Information und Motivation der Mitarbei- ter_innen kann hier zusätzliche Einsparungen bringen. 6.4.2.2 Suffizienz Trotz des Rückgangs des Stromverbrauchs im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen in Flensburg zwischen den Jahren 1990 und 2009 ist die Tendenz zu beobachten, dass im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik deutlich mehr Geräte eingesetzt wer- den. Die Aktivitäten vieler Unternehmen führen zu einem stetig zunehmenden Aufkommen an Daten und Interaktionen, das nur mit einer Aufrüstung des Bestands an Gerätschaften bewältigt und verarbeitet werden kann. Ein Ansatz zur Reduzierung des Stromverbrauchs im Bereich Bürogeräte kann auch darin bestehen, dass Unternehmen bewusst auf eine weitere Ausweitung des Bestands an Büro- geräten verzichten und ihr Geschäftsmodell an diese Strategie anpassen. Durch die Ein- grenzung des Trends zur „technischen Aufrüstung“ kann das derzeit zu verzeichnende Wachstum im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik zu einer Sättigung ge- bracht werden, wobei durch den sinkenden spezifischen Energieverbrauch der Geräte eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs die Folge wäre. Derartige Maßnahmen sind dem Bereich Suffizienzsteigerung zuzuordnen. Die Quantifizierung der Auswirkungen ist schwierig und orientiert sich an den in der Vergangenheit zu beobachtenden Entwicklun- gen. Die Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unter- nehmen aus dem Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen können nicht abgesehen werden. 6.4.3 Stromeinsparungen durch Verhaltensänderung und Suffizienz Zusammengefasst ergeben sich für die dargestellten Maßnahmen die folgenden Einspar- potentiale. TABELLE 6-4: EINSPARPOTENTIALE IM BEREICH STROM DURCH VERHALTENSÄNDERUNG UND STEIGERUNG DER SUFFIZIENZ Strom Anteil der umsetzenden Unternehmen Prozentuale Ein- sparung im je- weiligen Bereich Einsparung erfolgt im Bereich Selektives Zu- und Abschalten der Beleuchtung 33% 13% Beleuchtung Konsequentes Abschalten von Bürogeräten in Pausen und nach der Arbeitszeit 50% 25% Informations- und Kommunikationstechnik Powermanagement nutzen 50% 15% Informations- und Kommunikationstechnik Steckernetzteile vom Netz trennen 50% 4,5% Informations- und Kommunikationstechnik Trend zur „technischen Auf- rüstung“ eingrenzen 75% 20% Informations- und Kommunikationstechnik 86 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Reduzierung des Strombe- darfs 34% Gesamt (Strom) Die Potentiale innerhalb der Kategorie Informations- und Kommunikationstechnik sind nur teilweise kumulierbar, da sie sich teilweise in ihren Auswirkungen überscheiden. Unter Be- rücksichtigung der durchschnittlichen Struktur des Energieverbrauchs nach Querschnitts- technologien ergibt sich eine mögliche langfristige Stromeinsparung von 34 %. 6.4.4 Raumheizung 6.4.4.1 Verhaltensänderung Bei der Beheizung der Räume mittels Fernwärme können im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen durch Verhaltensänderung einige Maßnahmen der Verhaltensänderung ohne Komforteinbußen realisiert werden. Durch die richtige Wahl der Raumtemperatur und deren flexible Anpassung an die tat- sächlichen Bedürfnisse der Nutzer sind die größten Potentiale realisierbar. Dies setzt eine flexible Steuerung und Regelung der Heizkörper voraus. Durch programmierbare Thermos- tatventile in Kombination mit einer Nacht- und Wochenendabsenkung kann die Raum- temperatur dann deutlich reduziert werden, wenn sich keine Nutzer im Gebäude bzw. im Raum befinden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Heizkörper derart angebracht sind, dass die erwärmte Luft frei im Raum zirkulieren kann. Eine weitere wichtige Maßnah- me ist die Reduzierung der Vorlauftemperaturen der Heizungsanlage in Abhängigkeit der Außentemperatur. Bei optimaler Heizungseinstellung können so unnötige Wärmeverluste einfach vermieden werden. 6.4.4.2 Suffizienzsteigerung Um den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen auf den für die Erreichung des Ziels „Halbierung des Energieverbrauchs in Flensburg“ notwendigen Beitrag zu bringen, ist es im Rahmen des Szenarios notwendig, in sämtlichen Unternehmen die Raumtemperatur über die Grenze der Behaglichkeit hinaus abzusenken. Es ist eine Absenkung um durchschnitt- lich drei Grad notwendig. Dies resultiert in einer durchschnittlichen Reduzierung des Wär- mebedarfs von 18 %. Nur auf dieses Weise ist es möglich, Ziel ohne zusätzliche investive Maßnahmen – dies ist die Vorgabe des Szenarios – zur erreichen. 6.4.5 Einsparungen im Bereich Raumheizung durch Verhaltensänderung und Suffizienzsteigerung Unter Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen ergeben sich im Bereich Wärme im Rahmen des Szenarios folgende Einsparpotentiale: TABELLE 6-5: EINSPARPOTENTIALE IM BEREICH WÄRME DURCH VERHALTENSÄNDERUNG UND STEIGERUNG DER SUFFIZIENZ Maßnahmen im Industriesektor 87 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Wärme Anteil der umsetzenden Unternehmen Prozentuale Ein- sparung im je- weiligen Bereich Einsparung erfolgt im Bereich Raumtemperatur im Rahmen der Behaglichkeit senken 100% 6% Raumheizung Reduzierung der Vorlauftem- peraturen der Heizungsanla- gen 33% 7% Raumheizung Nacht- und Wochenendabsen- kung 33% 6% Raumheizung Heizkörpereinbau optimieren 33% 5% Raumheizung Einzelregelungen nutzen (Thermostatventile) 33% 6% Raumheizung Zusätzliche Absenkung der Raumtemperatur 100% 18% Raumheizung Reduzierung des Wärmebedarfs 27% Gesamt (Wärme) Die Potentiale der Einzelmaßnahmen sind nicht kumulierbar, da sich die Auswirkungen der Maßnahmen teilweise überlappen. Entsprechend liegt die Summe der Einzelpotentiale unter der im Szenario angenommenen Gesamtsumme. Es ist möglich, mit den genannten Maßnahmen, die eine deutliche Reduzierung der Raumtemperatur von drei Grad umfas- sen, eine gegenüber dem Klimaschutzkonzept zusätzliche Reduzierung des Wärmebedarfs in Höhe von 27 % zu erreichen. Zum Sektor GHD zählen im integrierten Klimaschutzkonzept zusätzlich zu den Unternehmen der kommunale Einflussbereich, die Krankenhäuser und die Bundes- und Landesliegen- schaften. Für den kommunalen Einflussbereich wird in jedem Szenario die Erfüllung des im Kapitel 10.2 (S. 230) dargelegten Handlungsplans zur Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050 angenommen. Dies ergibt sich aus der besonderen Vorbildfunktion der Stadt Flensburg und aus der daraus abgeleiteten Notwendigkeit, die Zielsetzungen des „Masterplan 100 % Klimaschutz“ zur Reduktion des Energieverbrauchs besonders zielstrebig zu verfolgen. Die Liegenschaften von Land und Bund wurde mit gleichermaßen zutreffen- der Begründung die gleiche Reduzierung angenommen wie für den kommunalen Einfluss- bereich, während die Krankenhäuser gegenüber dem Klimaschutzkonzept keine zusätzli- chen Maßnahmen umzusetzen haben. 6.5 Maßnahmen im Industriesektor Während im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen vergleichsweise hohe Potentiale zur Reduzierung des Energieverbrauchs durch Verhaltensänderung und Suffizienz vorlie- gen, kann diese Annahme für den Industriesektor in Flensburg nicht getroffen werden. Für die Bereiche Beleuchtung, Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)sowie Raumhei- zung werden die gleichen Maßnahmen und Potentiale der Verhaltensänderung und der 88 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Suffizienz angenommen wie im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen. Jedoch ha- ben diese drei Bereiche einen deutlich geringeren Anteil am gesamten Energieverbrauch der Industrieunternehmen. Verbrauchsgruppen wie elektrische Antriebe, Druckluft oder Dampferzeugung machen einen deutlich höheren Anteil aus. Beleuchtung und Informations-/Kommunikationstechnik (Iuk) machen am gesamten Stromverbrauch der Industrie in Flensburg lediglich einen Anteil von knapp 10 % aus. Der Anteil der Raumheizung am Wärmebedarf hat eine ähnliche Größenordnung. Aufgrund des geringeren Einflusses der im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistung darge- stellten Maßnahmen auf den Energieverbrauch der Industrie in Flensburg ergeben sich gegenüber dem Klimaschutz lediglich Einsparungen in Höhe von 5 % im Bereich Strom und in Höhe von 4 % im Bereich Wärme. 6.6 Entwicklung des Endenergieverbrauchs Die resultierende Entwicklung des Energieverbrauchs im Verhaltens-Szenario des Master- plans 100 % Klimaschutz ist in der folgenden Abbildung dargestellt. In Ergänzung zu Maß- nahmen zur Verhaltensänderung wurden die vorher beschriebenen Suffizienz-Maßnahmen mit umgesetzt. Ohne die Umsetzung von Suffizienz-Maßnahmen ließe sich das Ziel der Hal- bierung des Energieverbrauches bis zum Jahr 2050 rein durch Verhaltensmaßnahmen nicht verwirklichen. Die blaue Linie in der Abbildung zeigt die Entwicklung des Energiever- brauches wie sie im integrierten Klimaschutzkonzept für Flensburg erarbeitet wurde. - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 GWh/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr KSK Gesamt MP - 50 % KSK - 41 % ABBILDUNG 6-2: ENTWICKLUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM VERHALTENS-SZENARIO DES MASTERPLANS In der folgenden Tabelle ist ein Vergleich der Reduzierung des Energieverbrauches nach Sektoren im Klimaschutzkonzept und im Verhaltens-Szenario des Masterplanes dargestellt. Entwicklung der CO2-Emissionen 89 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Es zeigt, dass zum Erreichen des 50 % Zieles alle Sektoren abgesehen vom Industriesektor ihren Energieverbrauch deutlich senken müssen. Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsektor eine Reduzierung des Energiebedarfs um 49 % erreicht. Im Industriesektor wird nur ein geringes Potential zur weiteren Senkung des Energieverbrauches durch Ver- haltensmaßnahmen gesehen. Hier ist eine maximale zusätzliche Reduzierung von 3 % an- gesetzt. Das größte Potential wird im GHD-Bereich gesehen. Der Strom- und Wärmebedarf kann zu großen Teilen durch das Verhalten der Mitarbeiter beeinflusst werden. Im Ver- gleich zum Industriesektor sind im GHD-Sektor nur wenige Verbräuche durch feste techni- sche Prozesse induziert. Gerade am Arbeitsplatz können Verhaltensänderungen effektiv Wirkung. Im Verkehrssektor wird nur von einem geringen zusätzlichen Potential ausgegan- gen. Dieses liegt bei ca. 6 %. Dies ist darin begründet, dass bereits im integrierten Klima- schutzkonzept viele Verhaltensänderungsmaßnahmen definiert worden sind. Insgesamt ließe sich das Ziel der Halbierung des Energieverbrauchs zwar erreichen, es erfordert aber in allen Sektoren große Umstellungen im Verhalten der Flensburg und sogar die Umsetzung von Suffizienzmaßnahmen. TABELLE 6-6: PROZENTUALER REDUZIERUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM KLIMASCHUTZKONZEPT UND DEM MASTERPLAN Prozentuale Reduzierung des Endenergiebedarfs Klimaschutzkonzept Masterplan Gesamt -41% -50% Haushalte -39% -49% Industrie -41% -44% GHD -26% -50% Verkehr -51% -57% 6.7 Entwicklung der CO 2-Emissionen Die Entwicklung der CO2-Emissionen im Verhaltens-Szenario des Masterplans im Vergleich zum Klimaschutzkonzept ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Es zeigt, dass das Ziel der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 durch die höheren Anforderungen bei der Senkung des Energieverbrauches nicht gefährdet wird. Es ist im Gegenteil festzustellen, dass die Emissionen zeitweise unter den Emissionen aus dem Klimaschutzkonzept liegen werden. Wie im technischen Szenario liegt dies auch an der Umstellung der Stadtwerke Flensburg im Jahr 2012, dass importierte Strom nicht mehr aus Deutschland mit den durchschnittl i- chen Emissionen des bundesdeutschen Strommixes, sondern norwegischer Wasserstrom bezogen wird. 90 Szenario 2: Zielerreichung durch zusätzliche Maßnahmen der Verhaltensänderung und der Suffizienz MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 tCO2equ/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr Klimaschutzkonzept ABBILDUNG 6-3: ENTWICKLUNG DER CO2-EMISSIONEN NACH DEM VERHALTENS-SZENARIO DES MASTERPLANS Definition des Syntheseszenarios 91 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 7 SYNTHESESZENARIO Das Syntheseszenario stellt – sofern die Wirtschaftlichkeit vorerst außer Acht gelassen wird - einen aus heutiger Sicht sinnvollen Weg zur Erreichung der CO2-Neutralität bei gleichzeiti- ger Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050 dar. Durch das Syntheseszenario kann also ein Weg aufgezeigt werden, wie in Flensburg die Ziele des Masterplans (95 % CO2-Reduktion bei 50 % Energieeinsparung) erfüllt werden können. 7.1 Definition des Syntheseszenarios Die Kriterien der Zusammenführung für das Syntheseszenario sind der Energieverbrauch und das CO2-Reduktionspotential der Maßnahmen sowie deren Umsetzungswahrschein- lichkeit. Als Basis für das Syntheseszenario dient wie in technischem und Verhaltens- Szenario auch das Klimaschutzkonzept. Die aus technischem und Verhaltens-Szenario übernommenen Maßnahmen sind additiv zum Klimaschutzkonzept zu sehen und sollen zur Masterplan-Zielerreichung führen (50 % Energieeinsparung). Die Methodik der Erstellung des Syntheseszenarios ist ausführlich in Abschnitt 3.3.1 (S. 34) erläutert. Die finanziellen Auswirkungen des Masterplanzieles „50 % Energieeinsparung“ sowie eine Bewertung der Sinnhaftigkeit dieses Zieles unter ökonomischen Gesichtspunkten und vor dem Hintergrund des Flensburger Energiesystems werden auf Grundlage des Synthesesze- narios erstellt und in Abschnitt 7.9 (S. 105) erläutert und dienen der Ausarbeitung einer Empfehlung für Flensburg jenseits der Ziele des Masterplans (siehe Kapitel 8, S. 119). 7.2 Maßnahmen im Transportsektor Das Syntheseszenario führt die nach Kriterien der Umsetzbarkeit, des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes bewerteten Maßnahmen aus Szenario 1 und 2 zusammen. Für den Transportsektor ist diese Zusammenführung schematisch in Abbildung 7-1 dargestellt. 92 Syntheseszenario MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Szenario 1: Technische Maßnahmen Szenario 2: Verhaltensänderungs-Maßnahmen Synthese-Szenario: Multimodalität Verkehrsplanung „Pro Klima“ Elektrifizierter Güterverkehr Bewertung: Energieverbrauch, CO2-Ausstoß, Umsetzungs- wahrscheinlichkeit ABBILDUNG 7-1: ZUSAMMENFÜHRUNG DER SZENARIEN 1 UND 2 ZUM SYNTHESESZENARIO (QUELLE: SIEMENS, 2012, UNI BOCHUM, 2012, EIGENE DARSTELLUNG, 2013) 7.2.1.1 Güterverkehr Im Syntheseszenario wurden alle Maßnahmen aus dem technischen Szenario übernom- men. Das technische Szenario betrifft ausschließlich den Güterverkehr. Im Gegensatz zum Klimaschutzkonzept, in dem das Ziel der CO2-Neutralität durch die Umstellung von fossilem Diesel auf Biodiesel erreicht wird, ist den Berechnungen der Masterplan-Szenarien eine weitgehende Elektrifizierung des Güterverkehrs hinterlegt. Folgende Maßnahmen sind hierbei einbezogen: Verlagerung von 42 % der Gütertransportleistung von der Straße auf die Schiene 40 % der Gütertransportleistung transportiert durch Trolleytrucks Verbleibender Kraftstoffbedarf wird durch Biodiesel gedeckt Vor Ort: City-Logistik Diese Elektrifizierung führt bis zum Jahr 2050 zu einer deutlichen Reduzierung des Energie- verbrauchs von 48 % im Vergleich zum Klimaschutzkonzept. Detaillierte Ausführungen zum Umfang des Szenarios finden sich in Kapitel 5 (S. 59). Es ist zu betonen, dass die Einflussmöglichkeiten der Flensburger Akteure auf die hier ge- nannten Maßnahmen sehr begrenzt sind. Die Hauptlast in der Umsetzung liegt beim Bund. Um dem Grundgedanken des Klimapakts, lokalen Klimaschutz umzusetzen, gerecht zu Maßnahmen im Transportsektor 93 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG werden, sollte mittel- bis langfristig über ein Güterverteilzentrum nachgedacht werden, welches an Oberleitungen und Schiene angebunden ist. Von diesem Zentrum aus wird dann die innerstädtische, sogenannte „letzte Meile“ der Logistikkette mit kleineren Fahr- zeugen elektrisch bedient, um das Stadtgebiet zu entlasten. 7.2.1.2 Personenverkehr Für den Personenverkehr wurde nicht das gesamte Maßnahmenpaket aus dem Verhal- tensszenario übernommen, da dies für die Zielerreichung des 50 % -Energieeinsparziels nicht zwingend notwendig ist und zu überdurchschnittlich hohen Einschränkungen führt, die in der Bevölkerung nicht durchsetzbar scheinen. Dennoch wurde ein gemäßigtes Maßnahmenportfolio ausgewählt, da über die städtische Verkehrsplanung großer Einfluss auf eine Dekarbonisierung der Mobilität genommen werden kann. Denn wer im Alltag gu- te Optionen zum Autoverzicht oder zur geringen Autonutzung hat, der wählt auch auf langen Strecken eher klimafreundliche Mobilitätslösungen. Außerdem kann und muss die zukünftige Verkehrsplanung das Ziel verfolgen, die Lebens- und Aufenthaltsqualität in Flensburgs öffentlichem Raum zu steigern. Hierfür ist die Reduzierung von Fahrzeugen ein adäquates Mittel, welches Räume zur Neugestaltung frei gibt. In Tabelle 7-1 werden die aus dem Verhaltensszenario übernommen bzw. angepassten Maßnahmen aufgezeigt. Eine detailliertere Ausführung zu den Maßnahmen findet sich in Kapitel 6.2 (S. 73). Für weitere Grundlagen und Anregungen zum Thema ÖPNV sei der 3. RNVP der Stadt Flensburg empfohlen (Stadt Flensburg, 2013). Dieser definiert Klimaschutz grundsätzlich aber auch betont als ein Leitziel und zeigt deshalb sehr detailliert Maßnah- men auf. Weitere Ausführungen zum Thema Radverkehr finden sich im Fahrradhandlungs- plan für die Stadt Flensburg (Stadt Flensburg, 2012). Auch hier werden Maßnahmen in ei- ner Detailtiefe ausgeführt, die in diesem Konzept nicht darstellbar ist. Für die Umsetzungs- phase ist deshalb eine enge Koordinierung empfohlen. 94 Syntheseszenario MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg TABELLE 7-1: MAßNHAMENÜBERSICHT VERKEHR VERHALTENS-SZENARIO VS. SYNTHESE-SZENARIO Umweltverbund fördern Verhaltens-Szenario Synthese-Szenario ÖPNV 10-Minuten-Takt 15-Minuten-Takt Takt-Verdichtung in Nebenzeiten Takt-Verdichtung in Nebenzeiten Schnellbuslinien und Pend- lerlinien Schnellbuslinien und Pend- lerlinien Ausbau Busspuren Ausbau Busspuren Hafenfähre für Rad- und Fußverkehr Hafenfähre für Rad- und Fußverkehr Fußverkehr Ampelschaltungen Ampelschaltungen Vermeidung von Umwegen Vermeidung von Umwegen Radverkehr Infrastruktur Infrastruktur Ampelschaltungen Ampelschaltungen Radschnellwege Radschnellwege Weitere Maßnahmen Auf- und Ausbau Carsharing Auf- und Ausbau Carsharing Mobilstationen Mobilstationen Park and Ride - Fernbahnhof Weiche Verbesserte Anbindung Fernbahnverkehr Lebensqualität erhöhen Verhaltens-Szenario Synthese-Szenario MIV Altstadt, Jürgensby, Neustadt autofrei Altstadt autofrei City-Maut - Parkraumverknappung Parkraumverknappung Tempo 30 im Nebennetz Tempo 30 im Nebennetz Die in der rechten Spalte von Tabelle 7-1 für das Synthese-Szenario übernommenen Maß- nahmen sind für eine erfolgreiche Umsetzung durch Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zu ergänzen. Hierbei empfehlen sich u.a. folgende Aktionen: Teilnahme mobilityweek.eu ab 2014 inkl. autofreier (Sonn)Tag Fortsetzung der Aktion: „Wir radeln immer noch zur Arbeit…!“ Wanderbaumalleen als mobile Gestaltungsoption des öffentlichen Raums Maßnahmen im Transportsektor 95 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Mobilitätsaspekte mit den Teilnehmern des Projekts „Flensburger Klimaschutz- haushalte“ diskutieren und er“fahren“ Zwischenergebnis Das Maßnahmenpaket im Personenverkehr ist so gestaltet, dass zusätzlich zum Klima- schutzkonzept weitere 17 % der Flensburger Bürger_innen, d.h. insgesamt 50 % keinen Zu- gang mehr zu einem eigenen Auto haben und sich zukünftig multimodal im Sinne des Kli- maschutzkonzeptes verhalten (vgl. Hohmeyer et al. 2011, S. 400, Abbildung 141). D.h. sie schränken ihre Mobilität im Sinne der Fahrleistung nicht ein, ändern aber ihre Verkehrsmit- telwahl massiv. 7.2.1.3 Ergebnisse Verglichen mit dem Klimaschutzkonzept können laut Synthese-Szenario durch das multi- modale Verhalten im Personenverkehr sowie die Elektrifizierung des Güterverkehrs im Jahr 2050 im Transportbereich insgesamt 104 GWh Energie eingespart werden. Der Energiever- brauch sinkt im Vergleich zu 1990 bis 2050 durch die genannten Maßnahmen im gesam- ten Verkehrsbereich um 69 % (Klimaschutzkonzept: 51 %) und liegt dann bei 185 GWh (Kli- maschutzkonzept: 288 GWh). Der Energieverbrauch nach Energieträgern ist in Abbildung 7-2 dargestellt. Im Vergleich zum Jahr 2050 im Klimaschutzkonzept sinkt der Einsatz von bi- ogenen Kraftstoffen auf ein Viertel. Dies ist der Elektrifizierung des Güterverkehrs geschul- det, die zum einen zu deutlichen Energieeinsparungen, zum anderen zur Umschichtung von Biodiesel auf Strom führt. Der Stromverbrauch steigt um 23 %. 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 600.000 700.000 800.000 1990 2000 2010 2020 2030 2040 2050 [MWh/a] MP_Benzin MP_Diesel MP_Strom MP_Biodiesel Klimaschutz- konzept ABBILDUNG 7-2: SYNTHESE-SZENARIO: ENERGIEVERBRAUCH NACH ENERGIETRÄGERN IM VERKEHRSSEKTOR BIS 2050 96 Syntheseszenario MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 7.3 Maßnahmen im Haushaltssektor Für das Syntheseszenario wurden im Haushaltsektor die vorgestellten Maßnahmen zur Ver- haltensänderung kombiniert mit technischen Maßnahmen, um einen bestmöglichen Weg zur Erreichung der Halbierung des Energieverbrauches zu erzielen. Hierzu wurden die Suffizienzmaßnahmen bewusst außen vorgelassen. Es wird im Rahmen des Syntheseszenarios nicht davon ausgegangen, dass die Flensburger_innen bewusst aus Klimaschutzgründen ihren Komfort deutlich reduzieren würden. Dies mag für äußerst en- gagierte Flensburger_innen der Fall sein, für den Großteil der Bürger_innen sind solche drastischen Maßnahmen und Einschnitte in die eigene Lebensqualität nicht tragbar. Im Bereich der Maßnahmen zur Verhaltensänderung wird davon ausgegangen, dass der Grad der Umsetzung gegenüber dem Szenario 2 nur halb so hoch ist. Dies bedeutet, dass nur halb so viele Haushalte die entsprechenden Potentiale realisieren. Dies hat zur Folge, dass sowohl im Strom- als auch im Wärmebereich mit einer Reduzierung des Energiebe- darfs eines durchschnittlichen Flensburger Haushalts von 3 % bis zum Jahr 2050 ausgegan- gen wird. Eine erneute Auflistung der Werte aus dem Verhaltensszenario erfolgt an dieser Stelle nicht mehr. Hier sei auf das vorherige Kapitel verwiesen. Im Strombereich wurden im technischen Szenario Einsparungen im Bereich „Sonstige“ angenommen. Für das Synthe- seszenario wird konservativ davon ausgegangen, dass auch in diesem Bereich nur die be- reits im integrierten Klimaschutzkonzept für Flensburg definierteren Maßnahmen umgesetzt werden. 7.3.1 Technische Maßnahmen im Wärmebereich An technischen Maßnahmen werden im Syntheseszenario die Sanierungseffizienz und die Sanierungsrate angepasst. Auf Grund der Umsetzung von Verhaltensmaßnahmen und dem höheren Einsparpotential im Verkehrssektor können für das Synthese-Szenario die Zielwerte des integrierten Klimaschutzkonzepts fast komplett übernommen werden. Die einzige Änderung ergibt sich in der Baualtersklasse bis 1948. Hier wird ab dem Jahr 2015 anstelle einer Sanierungseffizienz von 91 kWh/am² auf Grund der jetzt vorliegenden ge- naueren Datenlage im Bereich des Denkmalschutzes von einem durchschnittlichen Stan- dard von 87 kWh/am² ausgegangen. Die angesetzten Sanierungsstandards sind der nach- folgenden Tabelle zu entnehmen. Maßnahmen im Haushaltssektor 97 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG TABELLE 7-2: SANIERUNGSSTANDARDS IM SYNTHESESZENARIO DES MASTERPLANS Sanierungseffizienz BAK [kWh/m²] bis 2009 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Bis 1948 130 91 87 87 87 87 1949 – 1968 130 91 60 50 40 30 1969 – 1987 130 91 60 50 40 30 1988 – 2002 130 91 60 50 40 30 2003 – 2009 130 91 60 50 40 30 Neubau (2009 - 2050) 70 40 20 10 0 Neben der Entwicklung des Sanierungsstandards spielt die Sanierungsrate eine entschei- dende Rolle. Im Syntheseszenario liegen die Sanierungsraten tendenziell über den Sanie- rungsraten aus dem Klimaschutzkonzept jedoch unter den Sanierungsraten aus dem technischen Szenario. Im Vergleich zum Klimaschutzkonzept bleiben die Sanierungsraten auf einem relativ hohen Niveau. Die notwendigen Sanierungsraten zum Erreichen der Ziele des Masterplans sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. TABELLE 7-3: SANIERUNGSRATEN NACH DEM SYNTHESE-SZENARIO Sanierungsraten Historisch 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Mittelwert über alle BAK 1,10 % 2,0% 1,9% 1,7% 1,7% 1,6% Sanierungszyklus (Jahre) 91 50 52 59 59 63 Die in der vorherigen Tabelle dargestellten Sanierungsraten, sind die durchschnittlichen Sanierungsraten über alle Baualtersklassen. Dementsprechend vermitteln diese Werte ein erstes Gefühl für die Anzahl der sanierten Gebäude, sie geben aber keine direkten Anga- ben über den notwendigen Anteil der sanierten Gebäude in Flensburg. Diese Informatio- nen, aufgeteilt nach den verschiedenen Baualtersklassen sind in der folgenden Tabelle zu finden. Es zeigt sich, dass bis zum Jahr 2050 ein Großteil der Gebäude die vor 2002 gebaut worden sind, energetisch saniert werden müssen. TABELLE 7-4: ANTEIL DER SANIERTEN WOHNFLÄCHE NACH BAUALTERSKLASSE Sanierte Wohnfläche n. BAK [%] 2020 2030 2040 2050 Bis 1948 38% 57% 76% 94% 1949 – 1968 38% 56% 72% 88% 1969 – 1987 38% 57% 75% 92% 1988 – 2002 28% 49% 68% 85% 2003 – 2009 8% 27% 45% 62% Neubau (2009 - 2050) 0% 5% 19% 32% 98 Syntheseszenario MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 7.4 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Für den GHD-Sektor werden sowohl Maßnahmen aus dem Szenario 1 (technische Maß- nahmen) als auch aus dem Szenario 2 (Maßnahmen der Verhaltensänderung) übernom- men. 7.4.1 Maßnahmen im Bereich Strom Zur Reduzierung des Strombedarfs über die Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts hinaus kommen lediglich Maßnahmen der Verhaltensänderung in Frage. Es wird angenommen, dass die im Szenario 2 vorgeschlagenen Maßnahmen der Verhaltensänderung nur von der Hälfte der im optimistischen Fall des Szenarios 2 angenommenen Zahl der Betriebe umge- setzt werden. In diesem Fall kann der deutliche Mehraufwand für die Ansprache und Überzeugung der gegenüber Klimaschutz nur skeptisch eingestellten Betriebe entfallen. Maßnahmen der Suffizienzsteigerung entfallen komplett. Es können durch die in Tabelle Tabelle 7-5 dargestellten Maßnahmen dennoch zusätzlich 11 % Strom bis zum Jahr 2050 eingespart werden. Strom Anteil der umsetzenden Unternehmen Prozentuale Ein- sparung im je- weiligen Bereich Einsparung erfolgt im Bereich Selektives Zu- und Abschalten der Beleuchtung 17% 13% Beleuchtung Konsequentes Abschalten von Bürogeräten in Pausen und nach der Arbeitszeit 25% 25% Informations- und Kommunikationstechnik Powermanagement nutzen 25% 15% Informations- und Kommunikationstechnik Steckernetzteile vom Netz trennen 25% 4,5% Informations- und Kommunikationstechnik Trend zur „technischen Auf- rüstung“ eingrenzen 0% 20% Informations- und Kommunikationstechnik Reduzierung des Strombe- darfs 11% Gesamt (Strom) TABELLE 7-5: ANGENOMMENE MAßNAHMEN UND POTENTIALE ZUR ZUSÄTZLICHEN REDUZIERUNG DES STROMVERBRAUCHS 7.4.2 Maßnahmen im Bereich Wärme Die Maßnahmen zur Reduzierung des Wärmebedarfs umfassen zum Einen die gegenüber dem integrierten Klimaschutzkonzept vorgenommene zusätzliche Gebäudedämmung und zum Anderen einen Teil der im Szenario 2 vorgeschlagenen Maßnahmen der Verhal- tensänderung. Maßnahmen der Suffizienz, wie etwa die Reduzierung des Wärmebedarfs über die Grenzen der Behaglichkeit hinaus, sind nicht notwendig. Für die energetische Gebäudesanierung werden die Sanierungsraten und Zielwerte des Szenario 1 übernom- men, so dass sich folgende Reduzierungen des Wärmebedarfs für die jeweiligen Teilberei- che der GHD-Unternehmen ergeben. Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 99 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Die dargestellten Prozentwerte geben die prozentuale Reduzierung des Wärmebedarfs nach dem integrierten Klimaschutzkonzept (vor dem Schrägstrich) und nach dem techni- schen Szenario des Masterplan-Konzepts (nach dem Schrägstrich) wieder. TABELLE 7-6 PROZENTUALE REDUZIERUNG DES WÄRMEBEDARFS IM GHD-SEKTOR Prozentuale Reduzierung des Wärmebedarfs ggü. 2006 2015 KSK / Master 2025 KSK / Master 2050 KSK / Master Haushaltsähnlich 10,0% / 10,0% 20,0% / 25,0% 40% / 50% Industrieähnlich und Handwerker 0,3% / 0,4% 0,6% / 2,8% 3,5% / 10,4% Handel und Logistik 2,7% / 2,9% 6,1% / 7,8% 14,7% / 20,1% Wie auch im Fall der Wärme wird angenommen, dass nur die Hälfte der im Szenario 2 an- genommenen prozentualen Umsetzung in den Unternehmen erreicht werden kann. Den- noch können durch Maßnahmen der Verhaltensänderung weitere 5 % Wärmeenergie eingespart werden. Wärme Anteil der umsetzenden Unternehmen Prozentuale Ein- sparung im je- weiligen Bereich Einsparung erfolgt im Bereich Raumtemperatur im Rahmen der Behaglichkeit senken 50% 6% Raumheizung Reduzierung der Vorlauftem- peraturen der Heizungsanla- gen 17% 7% Raumheizung Nacht- und Wochenendabsen- kung 17% 6% Raumheizung Heizkörpereinbau optimieren 17% 5% Raumheizung Einzelregelungen nutzen (Thermostatventile) 17% 6% Raumheizung Zusätzliche Absenkung der Raumtemperatur 0% 18% Raumheizung Reduzierung des Wärmebedarfs 5% Gesamt (Wärme) TABELLE 7-7: ANGENOMMENE POTENTIALE DURCH MAßNAHMEN DER VERHALTENSÄNDERUNG IM BEREICH WÄRME GHD Zum Sektor GHD zählen im integrierten Klimaschutzkonzept zusätzlich zu den Unternehmen der kommunale Einflussbereich, die Krankenhäuser und die Bundes- und Landesliegen- schaften. Für den kommunalen Einflussbereich wird in jedem Szenario die Erfüllung des im Kapitel 10 (S. 228) dargelegten Handlungsplans zur Halbierung des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2050 angenommen. Dies ergibt sich aus der besonderen Vorbildfunktion der Stadt Flensburg und aus der daraus abgeleiteten Notwendigkeit, die Zielsetzungen des Masterplan 100 % Klimaschutz zur Reduktion des Energieverbrauchs besonders zielstrebig zu verfolgen. Für die Liegenschaften von Land und Bund wurde mit gleichermaßen zutref- fender Begründung die gleiche Reduzierung angenommen wie für den kommunalen Ein- 100 Syntheseszenario MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg flussbereich, während die Krankenhäuser gegenüber dem Klimaschutzkonzept keine zu- sätzlichen Maßnahmen umzusetzen haben. 7.5 Maßnahmen Industrie Bei der Entwicklung von Maßnahmen wurde für den Industriebereich davon ausgegan- gen, dass bereits alle finanziell sinnvollen technischen Maßnahmen bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für Flensburg berücksichtigt wurden. Weitere technische Potentiale werden im Industriesektor für das technische Szenario deshalb nicht gesehen. Im Gegenteil dazu können im Bereich der Verhaltensänderung noch geringe Potentiale ausgemacht werden. Es wird allerdings nicht angenommen, dass die im Szenario 2 im Ab- schnitt 6.5 (S. 87) dargestellten Maßnahmen der Verhaltensänderung in vollem Umfang zur Anwendung kommen werden. Maßnahmen der Suffizienz werden im Rahmen des Synthe- seszenarios nicht betrachtet. Für die Bereiche Beleuchtung, Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sowie Raumheizung wird gegenüber dem Szenario 2 angenommen, dass Maßnahmen der Ver- haltensänderung nur in einem Teil der Unternehmen in Flensburg umgesetzt werden. Aufgrund des geringeren Einflusses der Maßnahmen auf den Energieverbrauch der Indust- rie in Flensburg ergeben sich für das Jahr 2050 gegenüber dem Klimaschutzkonzept ledig- lich zusätzliche Einsparungen in Höhe von 4 % im Bereich Strom und in Höhe von 0,5 % im Bereich Wärme. 7.6 Entwicklung des Endenergieverbrauchs Die resultierende Entwicklung des Energieverbrauchs durch die gezielte Kombination von Verhaltens- und technischen Maßnahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz ist in der folgenden Abbildung dargestellt. Durch die Kombination der Maßnahmen lässt sich das Ziel der Halbierung des Endenergiebedarfs bis zum Jahr 2050 höchstwahrscheinlich besser realisieren, als wenn nur technische oder nur Verhaltensänderungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Die blaue Linie in der Abbildung zeigt die Entwicklung des Energiever- brauches wie sie im integrierten Klimaschutzkonzept für Flensburg erarbeitet wurde. Entwicklung des Endenergieverbrauchs 101 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 GWh/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr KSK Gesamt MP - 50 % KSK - 41 % ABBILDUNG 7-3: ENTWICKLUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM SYNTHESE-SZENARIO DES MASTERPLANS In der folgenden Tabelle ist ein Vergleich der Reduzierung des Energieverbrauches nach Sektoren im Klimaschutzkonzept und im Synthese-Szenario des Masterplanes dargestellt. Es zeigt, dass zum Erreichen des 50 % Zieles alle Sektoren, abgesehen vom Industriesektor, ihren Energieverbrauch deutlich senken müssen. Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsektor eine Reduzierung des Energiebedarfs um 46 % erreicht. Dies sind 3 % weni- ger als im Verhaltens-Szenario. Im Industriesektor wird nur ein geringes Potential zur weite- ren Senkung des Energieverbrauches auf Grund von wirtschaftlichen Restriktionen gese- hen. Hier wurde die zusätzliche Reduzierung auf 1 % angesetzt. Der GHD Sektor erreicht durch die Kombination von technischen Maßnahmen und Maßnahmen zur Verhaltensän- derung eine zusätzliche Reduzierung des Energiebedarfs von 10 %. Ebenso erreicht der Verkehrssektor eine höhere prozentuale Einsparung als es alleine durch technische oder Verhaltens-Maßnahmen möglich ist. Eine Umsetzung rein technischer Maßnahmen wurde mit einer Energieeinsparung von 65 % quantifiziert. Durch die zusätzliche Umsetzung von Verhaltensänderungsmaßnahmen lassen sich zusätzlich 4 % einsparen. In Summe wird durch die Kombination der Maßnahmen für ganz Flensburg eine Einsparung von 50 % er- reicht. TABELLE 7-8: PROZENTUALER REDUZIERUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM KLIMASCHUTZKONZEPT UND DEM MASTERPLAN Prozentuale Reduzierung des Endenergiebedarfs Klimaschutzkonzept Masterplan Gesamt -41% -50% Haushalte -39% -46% Industrie -41% -42% GHD -26% -36% 102 Syntheseszenario MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Verkehr -51% -69% 7.7 Entwicklung der CO 2-Emissionen Die Entwicklung der CO2-Emissionen im Synthese-Szenario verläuft vergleichbar mit der Entwicklung der CO2-Emissionen im technischen oder dem Verhaltensänderungs-Szenario. Die Emissionen liegen zeitweise unter den Emissionen aus dem Klimaschutzkonzept. - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 tCO2equ/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr Klimaschutzkonzept ABBILDUNG 7-4: ENTWICKLUNG DER CO2-EMISSIONEN NACH DEM SYNTHESE-SZENARIO DES MASTERPLANS 7.8 Auswirkung auf die Fernwärmeversorgung Eine Ungewissheit für Flensburg war die Frage, ob die Fernwärmeversorgung bei einer kon- tinuierlichen Abnahme der Fernwärmenachfrage unter wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen weiter betrieben werden kann. Für den Masterplan wurde ein Tool zur Berechnung des Fernwärmepreises bis zum Jahr 2050 entwickelt. Hierbei wurde die Entwicklung des Fernwärmebedarfes aller Sektoren be- rücksichtigt. Es wurde von einem variablen Kostenanteil bei den Stadtwerken Flensburg von 30 % ausgegangen. Der Fixkostenanteil wurde mit 70 % angesetzt, der zu 45 % durch das Heizkraftwerk und zu 55 % durch das Fernwärmenetz verursacht wird. Neben dem Rückgang der Fernwärmenachfrage wurde im Tool zudem die Umstellung bei den Stadt- werken Flensburg auf erneuerbare Energieträger mit berücksichtigt. Dementsprechend stellen die folgenden Grafiken die Kostenentwicklung der Fernwärme bei der Umsetzung aller im Klimaschutzkonzept und für das Syntheseszenario des Masterplans entwickelten Klimaschutzmaßnahmen dar. Auswirkung auf die Fernwärmeversorgung 103 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG In der folgenden Abbildung ist die Entwicklung der spezifischen Gesamtkosten für die Fernwärmeversorgung, der Fixkosten und der variablen Kosten für das Klimaschutzkonzept und den Masterplan dargestellt. Der Fernwärmepreis für das Jahr 2010 wurde zu einem Wert von ca. 60 € die MWhth ermittelt. Aufgrund der Umstellung der Energieträger und des Rückgangs beim Fernwärmebedarf werden die spezifischen Fernwärmekosten bis zum Jahr 2050 auf ca. 130 € die MWhth steigen. Im Ergebnis heißt das, dass sich die absoluten Fernwärmekosten bei Gebäuden, in denen nicht in die energetische Sanierung investiert wird, mehr als verdoppeln. Wird hingegen von einer Senkung des Energieverbrauches von 40 % bis zum Jahr 2050 ausgegangen, so entspricht dies einer absoluten Steigerung der Fernwärmekosten um durchschnittlich ca. 30 %. Aus der Abbildung ist weiterhin zu entnehmen, dass die Preissteigerung der Energieträger und die Umstellung auf erneuerbare Brennstoffe die variablen Fernwärmekosten von 20 auf 60 € je MWhth anhebt. Die Preissteigerung der Energieträger macht dabei etwas mehr als die Hälfte aus. Der Rückgang des Fernwärmeverbrauchs wird im gleichen Zeitraum zu einer spezifischen Kostensteigerung von 30 € pro MWhth führen. Im direkten Vergleich wird deutlich, dass sich der Fernwärmepreis im Masterplan nur auf Basis der spezifischen Fixkos- ten ändert. Dies resultiert aus der insgesamt geringeren Fernwärmeabgabe bei gleichblei- benden absoluten Fixkosten. Die höchste Differenz zwischen den Fernwärmekosten im Kli- maschutzkonzept und Masterplan ist im Jahr 2050. Hier beträgt der Unterschied 4,58 € bzw. 4 % mehr. Langfristig wird sich zeigen müssen, ob für die Erreichung des Ziels der Halbie- rung des Energiebedarfs die Bürger_innen und Unternehmen diese Preissteigerung tragen werden. 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Euro/MWh Summe fixe und variable Kosten Masterplan Fixkosten Masterplan Variable Kosten Masterplan Summe fixe und variable Kosten Klimaschutzkonzept Fixkosten Klimaschutzkonzept Variable Kosten Klimaschutzkonzept ABBILDUNG 7-5 ENTWICKLUNG DER GESAMTEN, FIXEN UND VARIABLEN FERNWÄRMEKOSTEN IM VERGLEICH KLIMASCHUTZKONZEPT ZU MASTERPLAN Neben der langfristigen Senkung des Fernwärmebedarfs darf bei der Betrachtung der Zu- kunftsfähigkeit der Fernwärme auch die Untersuchung von Konkurrenzsystemen im Hei- 104 Syntheseszenario MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg zungsbereich nicht außen vor gelassen werden. Hierzu wurden Ölheizungen, Holzpellet- Heizungen, Wärmepumpen und Gasheizungen auf Basis von Biomethan für Ein- und Mehr- familienhäuser untersucht. Auf Grund der höheren Fixkosten und der Kostendegression größerer Anlagen lassen sich Heizungssysteme in Mehrfamilienhäusern kostengünstiger be- treiben als in Einfamilienhäusern. In der folgenden Abbildung sind die verschiedenen Heizungssysteme mit den Vollkosten im zeitlichen Verlauf gegenübergestellt. Für die Fernwärmeversorgung sind sowohl die Prei- se nach dem Klimaschutzkonzept als auch nach dem Masterplan mit aufgeführt. Es zeigt sich, dass bis zum Jahr 2030 die Fernwärme die kostengünstigste Versorgungsmöglichkeit darstellt. Erst danach werden Wärmepumpen im Bereich der Mehrfamilienhäuser interes- sant und bleiben bis zum Jahr 2050 eine erstzunehmende Konkurrenz. Um die CO2- Neutralität zu gewährleisten, müssten die Wärmepumpen mit Öko-Strom betrieben wer- den. Ab dem Jahr 2045 werden Wärmepumpen zudem auch für Einfamilienhausbesitzer interessant. In dem gleichen Zeitraum werden ebenfalls Gasheizungen mit Biomethan für Mehrfamilienhäuser im Vergleich zur Fernwärme wirtschaftlich. €55 €60 €65 €70 €75 €80 €85 €90 €95 €100 €105 €110 €115 €120 €125 €130 €135 €140 €145 €150 €155 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 [Euro/MWh] Gasheizung mit Biomethan EFH Gasheizung mit Biomethan MFH Holzpellets EFH Ölheizung EFH Wärmepumpe EFH Wärmepumpe MFH Fernwärmepreis Gesamt Fernwärmepreis nach KSK HH ABBILDUNG 7-6 ENTWICKLUNG DER FERNWÄRMEPREISE IM VERGLEICH ZU ALTERNATIVEN-WÄRMEVERSORGUNGSSYSTEMEN In welcher Größenordnung Wärmepumpen in einer Stadt wie Flensburg überhaupt instal- liert werden können, ist derzeit noch nicht geklärt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass Wärmepumpen vor allem bei Neubauten interessant sind. Durch niedrige Heizwassertemperaturen (T 87 kWh/am²). Wärmeeinsparung 39,0 % -/- -/- Einsparung Wärme 3,0 % Stromeinsparung 3,0 % ABBILDUNG 8-2: MAßNAHMENÜBERBLICK IM HAUSHALTSSEKTOR Für den Masterplan wird empfohlen, vor allem die Klimaschutzmaßnahmen aus dem inte- grierten Klimaschutzkonzept für Flensburg umzusetzen. In der folgenden Tabelle sind die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept dargestellt. TABELLE 8-3: KLIMASCHUTZMAßNAHMEN AUS DEM INTEGRIERTEN KLIMASCHUTZKONZEPT Maßnahme Akteur Einsparung Zeitpunkt d. Umsetzung Kosten Bedarfsreduzierung W1: Senkung der Fernwär- me-Rücklauftemperaturen Wohnungs- wirtschaft, SWFL 5 % des Fernwär- mebedarfs ab 2012 W2: Steigerung der Sanie- rungseffizienz Wohnungs- wirtschaft 30 % des Fern- wärmebedarfs 2012 bis 2050 W2-1: Dämmung der obers- ten Geschossdecke Wohnungs- wirtschaft Bestandteil des Maßnahmen- paketes W2 2012 bis 2050 Ø ~ 45 €/m²Bauteil 128 Empfohlene Klimaschutzstrategie für Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg W2-2: Dämmung der Dach- fläche Wohnungs- wirtschaft Bestandteil des Maßnahmen- paketes W2 2012 bis 2050 Ø ~ 55 €/m²Bauteil W2-3: Wärmedämmver- bundsystem zur Außen- wanddämmung Wohnungs- wirtschaft Bestandteil des Maßnahmen- paketes W2 2012 bis 2050 Ø ~ 42 €/m²Bauteil W2-4: Austausch der Fenster Wohnungs- wirtschaft Bestandteil des Maßnahmen- paketes W2 2012 bis 2050 Ø ~ 350 €/m²Bauteil W2-5: Einbau einer mechani- schen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Wohnungs- wirtschaft Bestandteil des Maßnahmen- paketes W2 2012 bis 2050 Ø ~ 3.000 €/Wohneinheit W2-6: Dämmung der Keller- decke Wohnungs- wirtschaft Bestandteil des Maßnahmen- paketes W2 2012 bis 2050 Ø ~ 41 €/m²Bauteil W3: Anhebung der Sanie- rungsrate Wohnungswirt- schaft 10 % des Fern- wärmebedarfs 2012 bis 2050 Energieeffizienz W4: Substitution elektr. Warmwassererzeugung durch Fernwärme Wohnungs- wirtschaft Abhängig vom derzeitigen Zu- stand 2012 - 2050 ~2.000 €/ Wohneinheit Substitution W5: Einsatz von Solarthermie in Neubaugebieten ohne Fernwärmeanschluss Wohnungs- wirtschaft Abhängig von künftig ausgewie- senen Neubau- gebieten Ab 2020 Folgende Tabelle zeigt die angenommenen Sanierungseffizienzen im Haushaltssektor. Im Vergleich zum Klimaschutzkonzept wurde die Sanierungseffizienz im Haushaltssektor im Masterplan nur geringfügig angepasst. Dies geschah auf Grundlage neuer Daten in der Baualtersklasse bis 1948 über den Anteil der denkmalgeschützten Gebäude. Unter Berück- sichtigung des Denkmalschutzes konnte die Sanierungseffizienz von 91 kWh/am² auf einen Wert von 87 kWh/am² gesenkt werden. Maßnahmenübersicht 129 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG TABELLE 8-4: EMPFOHLENE ENTWICKLUNG DER SANIERUNGSEFFIZIENZ Sanierungseffizienz BAK [kWh/m²] bis 2009 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Bis 1948 130 91 87 87 87 87 1949 - 1968 130 91 60 50 40 30 1969 - 1987 130 91 60 50 40 30 1988 - 2002 130 91 60 50 40 30 2003 - 2009 130 91 60 50 40 30 Neubau (2009 - 2050) 70 40 20 10 0 Nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Sanierungsraten im Masterplan 100 % Kli- maschutz. Sie entsprechen den Werten aus dem integrierten Klimaschutzkonzept. Auf- grund der hohen zusätzlichen Kosten für eine weitergehende Gebäudesanierung wird ei- ne Umsetzung weiterer Sanierungen im Haushaltssektor nicht empfohlen. TABELLE 8-5: EMPFOHLENE ENTWICKLUNG DER SANIERUNGSRATEN Historisch 2009- 2014 2015- 2019 2020- 2029 2030- 2039 2040- 2050 Sanierungsraten 1,1 % 2,0 % 2,1 % 1,3 % 1,15 % 1,0 % Sanierungszyklus (Jahre) 91 50 49 68 71 82 Die Umsetzung der technischen Maßnahmen senkt den durchschnittlichen spezifischen Wärmebedarf der Flensburg Haushalte von ca. 140 kWh/am² im Jahr 2012 auf einen Wert von ca. 74 kWh/am² im Jahr 2050. In Ergänzung zu den technischen Maßnahmen können durch angepasstes Verhalten in den Haushalten sowohl im Strom- als auch im Wärmebereich 3 % an Energie bis zum Jahr 2050 eingespart werden. Die entsprechenden Maßnahmen sind in den folgenden beiden Tabellen aufgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass die im Szenario 2 ausgewiesenen maximalen Potentiale der Verhaltensänderung von nur halb so vielen Haushalten umge- setzt werden wie im Szenario 2 angenommen. Für das Synthese-Szenario ist es dabei nicht entscheidend, ob die Umsetzung der Hälfte der möglichen Einsparungen durch eine ge- ringere prozentuale Umsetzung, durch geringere Einsparungen einer Maßnahme je Haus- halte oder durch die Umsetzung jeder zweiten Maßnahme stattfindet. Dementsprechend wurde in den Tabellen nur die resultierende durchschnittliche Einsparung angepasst. 130 Empfohlene Klimaschutzstrategie für Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg TABELLE 8-6: WÄRMEEINSPARUNGEN DURCH VERHALTENSÄNDERUNGEN Wärme Anteil der umsetzenden Haushalte [%] Einsparung pro umset- zendem Haushalt [kWh/a] Potential je Haushalt im Flensburger Durch- schnitt [kWh/a] Stoßlüftung statt Kipplüftung 27% 569 154 freie Heizkörper 22% 342 75 Raumtemperatur senken im Rahmen der Behaglichkeit sen- ken 19% 228 43 Räume bewusst unterschiedlich temperieren 33% 456 152 Heizung nach Bedarf (sonst Grundtemperierung) 50% 684 342 Reduzierung des Wärmebe- darfs 2279 766 : 2 = 383 Im Bereich Strom wurden im integrierten Klimaschutzkonzept bereits umfassende Maß- nahmen und Potentiale zur Reduzierung des Verbrauchs durch technische Maßnahmen ermittelt. Diese Maßnahmen wurden für den Masterplan nicht weiter angepasst, so dass keine zusätzlichen technischen Maßnahmen hinzukommen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht zu den Einsparpotentialen bis zum Jahr 2050 für die verschiedenen Nutzungsfor- men. TABELLE 8-7: REDUZIERUNG DES STROMVERBRAUCHS DURCH TECHNISCHES MAßNAHMEN Nutzungsform Anteil am Ge- samtverbrauch [%] Reduzierung des Strom- verbrauchs durch techni- sche Maßnahmen bis zum Jahr 2050 [%] Beleuchtung 8% 88% Kühlschrank 10% 56% Gefriergerät 10% 58% Elektroherd 9% 40% Waschmaschine 4% 48% Wäschetrockner 3% 43% Geschirrspüler 3% 36% Warmwasser 14% 50% (durch teilweise Um- stellung auf Fernwärme) TV, Audio, Video, PC 7% 47% Sonstige 32% 33% Reduzierung des Strombedarfs 45% Maßnahmenübersicht 131 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Durch Verhaltensänderung können für den Masterplan allerdings weitere Maßnahmen und Potentiale identifiziert und angenommen werden. Diese sind in der folgenden Tabelle dargestellt. TABELLE 8-8: STROMEINSPARUNGEN DURCH VERHALTENSÄNDERUNGEN Strom Anteil der umsetzenden Haushalte [%] Einsparung pro umsetzendem Haushalt [kWh/a] Potential je Haushalt im Flensburger Durch- schnitt [kWh/a] Lampen mit hohem Verbrauch weniger benutzen 13% 40 5 Boiler auf niedrigere Stufe 28% 56 16 Zweites Kühlgerät abschaffen 23% 265 61 Kühlschrank weniger kalt 32% 32 10 Kühlschrank an kühleren Ort 6% 68 4 Gefrierfach regelmäßig abtauen 18% 13 2 Kühlschrankdichtung erneuern 44% 25 11 Waschen bei niedrigerer Tempera- turen oder Sparprogramm verwen- den 18% 50 9 Energiesparmodus PC 47% 20 9 Steckerleisten 43% 53 23 Töpfe und Pfanne beim Kochen mit Deckel schließen, Restwärme der Herdplatten ausnutzen, Platten- temperatur nach dem Erhitzen nach unten regulieren 14% 86 12 Waschmaschine immer voll bela- den 20% 58 12 Reduzierung des Strombedarfs durch Verhaltensmaßnahmen 87 8.2.3 Maßnahmen im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Die für den Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistung zur Umsetzung empfohlenen Maß- nahmen sind in der folgenden Übersicht dargestellt. Es wird ein Vergleich zum Umfang der umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzkonzepts und im Rahmen des Masterplans gegeben. Übergeordnete Maßnahmen, wie etwa die Sensibilisierung der Un- ternehmen für die Reduzierung des Energiebedarfs und damit der Energiekosten, die In- formation und Beratung zu den möglichen Handlungsansätzen und Maßnahmen sowie die Etablierung nicht-monetärer Anreize (z.B. durch die Einführung eines regionalen Klima- schutz-Siegels - siehe Abschnitt 9.3, S. 175), sollten den Rahmen und die Motivation für die Realisierung der angestrebten Verbrauchsreduzierungen bilden. 132 Empfohlene Klimaschutzstrategie für Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg KSK MP Anhebung der Sanierungseffizienz und -rate. -/- -/- Reduzierung des Wärmebedarfs 5 % ggü. KSK Haushaltsähnlich: wie MP-Reduktion HH-Sektor Reduzierung des Stromverbrauchs um 48 % ggü. 1990 Keine zusätzlichen Maßnahmen Reduzierung des Strombedarfs 11 % ggü. KSK Sensibilisierung, Informationen und Beratung; Etablierung nicht-monetärer Anreize VerhaltensänderungTechnische Maßnahmen Wärmebedarf Strombedarf Energetische Gebäudesanierung / Neubau Technische Maßnahmen Strom % ABBILDUNG 8-3: MAßNAHMENÜBERBLICK IM SEKTOR GEWERBE, HANDEL, DIENSTLEISTUNGEN Die Szenarien für das Masterplan-Konzept werden aufbauend auf dem Maßnahmenkata- log des integrierten Klimaschutzkonzepts entwickelt. In der folgenden Tabelle sind zu- nächst diese Maßnahmen in der Übersicht dargestellt. TABELLE 8-9: MAßNAHMEN DES INTEGRIERTEN KLIMASCHUTZKONZEPTS IM BEREICH GEWERBE,HANDEL, DIENSTLEISTUNGEN Maßnahme Akteur Einsparung Zeitpunkt d. Um- setzung Reduzierung des Energiebedarfs (Bedarfsreduzierung und Energieeffizienz) G1: Maßnahmenpaket Beleuch- tung GHD Unterneh- men 60 % d. Strom-verbr. Beleuchtung bis 2050 laufend G2: Maßnahmenpaket Elektrische Antriebe GHD Unter- nehmen 75 % d. Strom-verbr. elektrischer Antriebe bis 2050 laufend Maßnahmenübersicht 133 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG G3: Maßnahmenpaket Prozesswärme GHD Unter- nehmen 10 % d. Strom- verbr. Prozesswärme bis 2050 laufend G4: Maßnahmenpaket Klimakälte GHD Unterneh- men 0 % d. Stromverbr. Prozesskälte bis 2050 laufend G5: Maßnahmenpaket Kommunikation GHD Unter- nehmen 10 % d. Stromverbr. Kommunikation bis 2050 laufend G6: Elektrische Raumheizung / Warmwasserbereitung GHD Unter- nehmen 15 % d. Stromverbr. Raumheizung / Warmwasser bis 2050 laufend G7: Gebäudesanierung / Neu- bau GHD Unterneh- men 24 % d. Fern- wärmebedarfs bis 2050 laufend G8: Sonstige Wärmeschutz- maßnahmen GHD Unter- nehmen 11 % d. Fern- wärmebedarfs bis 2050 laufend Substitution G9: Strom-Eigenproduktion Pho- tovoltaik GHD Unter- nehmen 400 MWh/a (2050) laufend Im Bereich Wärme ist zu berücksichtigen, dass die im Rahmen der Empfehlung der Universi- tät Flensburg angepassten Zielwerte für die energetische Gebäudesanierung im Bereich Haushalte auch für die Gruppe der haushaltsähnlichen Gewerbebetriebe zu Grunde ge- legt worden ist. Weitere zusätzliche energetische Sanierungsmaßnahmen sind gegenüber dem Klimaschutzkonzept nicht vorgesehen. Der Wärmebedarf soll allerdings durch die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen der Verhaltensänderung gegenüber dem Klimaschutzkonzept weiter reduziert werden. 134 Empfohlene Klimaschutzstrategie für Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg TABELLE 8-10: MAßNAHMEN DER VERHALTENSÄNDERUNG ZUR REDUZIERUNG DES WÄRMEBEDARFS IM BEREICH GEWERBE, HANDEL, DIENSTLEISTUNGEN Wärme Prozentuale Umsetzung (in %) Prozentuale Ein- sparung Einsparung im Bereich Raumtemperatur im Rahmen der Behaglichkeit senken 50% 6% Raumheizung Reduzierung der Vorlauftempe- raturen der Heizungsanlagen 17% 7% Raumheizung Nacht- und Wochenendabsen- kung 17% 6% Raumheizung Heizkörpereinbau optimieren 17% 5% Raumheizung Einzelregelungen nutzen (Thermostatventile) 17% 6% Raumheizung Reduzierung des Wärmebedarfs 5% Gesamt (Wärme) Im Bereich Strom sind keine zusätzlichen technischen Maßnahmen vorgesehen. Gegen- über dem integrierten Klimaschutzkonzept können allerdings Maßnahmen der Verhaltens- änderung angesetzt werden. Diese sind in der folgenden Tabelle inkl. Potentiale darge- stellt. TABELLE 8-11: MAßNAHMEN DER VERHALTENSÄNDERUNG ZUR REDUZIERUNG DES STROMVERBRAUCHS IM BEREICH GEWERBE, HANDEL, DIENSTLEISTUNGEN Strom Prozentuale Umsetzung (in %) Prozentuale Ein- sparung Einsparung im Bereich Selektives Zu- und Abschalten der Beleuchtung 17% 13% Beleuchtung Konsequentes Abschalten von Bürogeräten in Pausen und nach der Arbeitszeit 25% 25% Informations- und Kommunikationstechnik Powermanagement nutzen 25% 15% Informations- und Kommunikationstechnik Steckernetzteile vom Netz trennen 25% 4,5% Informations- und Kommunikationstechnik Reduzierung des Strombedarfs 11% Gesamt (Strom) 8.2.4 Maßnahmen im Industriesektor Für den Bereich Industrie werden für die Empfehlung im Rahmen des Masterplans gegen- über dem integrierten Klimaschutzkonzept lediglich Maßnahmen der Verhaltensänderung angenommen. Die folgende Grafik gibt eine Übersicht über die umzusetzenden Maßnah- men entsprechend des Klimaschutzkonzepts sowie des Masterplans. Als übergreifende Maßnahmenübersicht 135 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Maßnahmen wird die Entwicklung von langfristigen Strategien zur CO2-Neutralität auf Ebe- ne der Einzelunternehmen (siehe Abschnitt 9.4.3, S. 191), die konsequente Einführung von Energiemanagement, sowie der regelmäßige Erfahrungsaustausch der lokalen Unterneh- men zum Thema Klimaschutzmaßnahmen (siehe Abschnitt 9.4.5, S. 201) empfohlen. KSK MP Maßnahmen Zur Reduzierung des Stromverbrauchs in den Querschnitts- technologien -/- -/- Reduzierung des Wärmebedarfs 0,5 % ggü. dem KSK Maßnahmen im Bereich des Hoch- und Nieder- temperatur- Wärmebedarfs Reduzierung des Strombedarfs 4 % ggü. dem KSK Langfristige Strategien zur CO2-Neutralität Energiemanagement, Erfahrungsaustausch im Netzwerk VerhaltensänderungTechnische Maßnahmen Wärmebedarf Strombedarf Technische Maßnahmen Strom Technische Maßnahmen Wärme Keine zusätzlichen Maßnahmen Keine zusätzlichen Maßnahmen ABBILDUNG 8-4: MAßNAHMENÜBERBLICK IM INDUSTRIESEKTOR Die Basis für die Entwicklung der Empfehlungen im Rahmen des Masterplans stellt der Maßnahmenkatalog des integrierten Klimaschutzkonzepts dar. Folgende Tabelle zeigt alle darin enthaltenen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs. TABELLE 8-12: MAßNAHMEN ZUR REDUZIERUNG DES ENERGIEVERBRAUCHS IM BEREICH INDUSTRIE GEMÄß INTEGRIERTEM KLIMASCHUTZKONZEPT Maßnahme Akteur Einsparung Zeitpunkt d. Umsetzung Reduzierung des Energiebedarfs (Bedarfsreduzierung und Energieeffizienz) I1: Maßnahmenpaket Elekt- rische Antriebe Industrie- betriebe 25 % d. Strom-verbr. elektr. Antriebe bis 2050 laufend 136 Empfohlene Klimaschutzstrategie für Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg I2: Maßnahmenpaket Käl- te- und Klimatechnik Industrie- betriebe 30 % d. Strom-verbr. Kälte- und Klimatechnik bis 2050 laufend I3: Maßnahmenpaket Beleuchtung Industrie- betriebe 50 % d. Strom- verbr. Beleuchtung bis 2050 laufend I4: Maßnahmenpaket Druckluft Industrie- betriebe 30 % d. Stromverbr. Druckluft bis 2050 laufend I5: Maßnahmenpaket Niedertemperaturwärme (bis 100 °C) Industrie- betriebe 25 % d. Fernwärme- und Brennstoffverbr. NT- Wärme bis 2050 laufend I6: Maßnahmenpaket Hochtemperaturwärme (über 100 °C) Industrie- betriebe 15 % d. Brenn-stoffverbr. HT-Wärme bis 2050 laufend Zur Erreichung der CO2-Neutralität sind im Bereich der Industrieunternehmen ebenfalls Maßnahmen zur Substitution fossiler Energieträger notwendig. Die im integrierten Klima- schutzkonzept definierten Maßnahmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die ge- nannten Maßnahmen werden für das Masterplan-Konzept nicht verändert. TABELLE 8-13: MAßNAHMEN ZUR REALISIERUNG EINER 100% REGENERATIVEN ENERGIEVERSORGUNG IM BEREICH GEMÄß INTEGRIERTEM KLIMASCHUTZKONZEPT Akteur Beitrag zur Energie- versorgung Zeitpunkt d. Umsetzung CO2-neutrale Strom- und Wärmeversorgung (Substitution fossiler Energieträger) I7: Direktversorgung Wind- strom Industrie-betriebe, EVU 11.000 MWh/a (2050) ab 2025 I8: Strom-Eigenerzeugung Photovoltaik Industrie-betriebe 3.600 MWh/a (2050) ab 2035 I9: Ersatz von Erdgas durch Biomethan Industrie-betriebe 135.700 MWh/a (2050) ab 2025 I10: Ersatz von Heizöl durch Holzhackschnitzel Industrie-betriebe 24.900 MW/a (2050) ab 2025 Maßnahmenübersicht 137 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Zur weiteren Reduzierung des Energieverbrauchs im Vergleich zum Zielpfad des integrier- ten Klimaschutzkonzepts werden für den Bereich Strom und Niedertemperaturwärme Maßnahmen zur Verhaltensänderung durch die Mitarbeiter_innen der Unternehmen emp- fohlen. Die Maßnahmen umfassen die im vorangehenden Abschnitt 8.2.3 (S. 131) darge- stellten Maßnahmen aus dem Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen bei gleicher prozentualer Umsetzung und spezifischen Potentialen. Jedoch haben die Bereich Beleuch- tung, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Niedertemperaturwärme im Bereich Industrie einen deutlich geringeren Anteil. Aus diesem Grund können lediglich zusätzliche 0,5 % im Bereich Strom und 4 % im Bereich Wärme eingespart werden. 8.2.5 Maßnahmen im Bereich der Energieversorgung Zur Erreichung des Ziels der CO2-Neutralität ist neben der Reduzierung des Energiever- brauchs auch die Umstellung der Energieversorgung auf 100 % regenerative Energieträger notwendig. Das integrierte Klimaschutzkonzept beinhaltet eine detaillierte Strategie zur Umstellung der lokalen Erzeugungsstruktur für Strom und Fernwärme zur Erreichung einer CO2-neutralen Versorgung. Diese wurde in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Flens- burg ausgearbeitet und stellt auch gegenwärtig das angestrebte Vorgehen dar. Gegen- über dem integrierten Klimaschutzkonzept wurden für den Masterplan 100 % Klimaschutz keine weiteren Änderungen vorgenommen. Die vorgesehenen Maßnahmen für den Ein- flussbereich der Stadtwerke Flensburg sind in folgender Tabelle dargestellt. TABELLE 8-14: MAßNAHMEN ZUR UMSTELLUNG DER LOKALEN ENERGIEVERSORGUNG AUF 100 % REGENERATIVE QUELLEN GEMÄSS INTEGRIERTEM KLIMASCHUTZKONZEPT Maßnahme Akteur Einsparung Zeitpunkt d. Um- setzung E1: Einbau einer fest installierten Holz-Aufgabestation Stadtwerke Flens- burg (SWFL) Zusätzliche Einspa- rung von bis zu 6.000 tCO2/a 2012 E2: Ersatz Kohlestaubfeuerungen durch Gaskessel SWFL Ca. 65.000 t CO2/a 2015 – 2016 E3: Senkung des Primärenergiefak- tors der Fernwärme auf 0,2 SWFL Geht einher mit E2 2016 E4: Erhöhung Gaseinsatz von 16 % auf 30 % und Beimischung von Bi- omethan SWFL Ca. 60.000 t CO2/a 2021 – 2024 E5: Ersatz Wirbelschichtkessel zur Steigerung des Anteils erneuerba- rer Festbrennstoffe SWFL Ca. 80.000 t CO2/a 2020 – 2028 138 Empfohlene Klimaschutzstrategie für Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg E6: Kontinuierliche Steigerung des Anteils CO2-neutraler Brennstoffe SWFL Ca. 350.000 t CO2/a 2030 – 2050 E7: Kontinuierliche Senkung des Primärenergiefaktors von 0,2 auf null SWFL Geht einher mit den anderen Maßnahmen 2017-2050 Durch die Umstellung der Berechnungsmethodik zur Ermittlung der CO2-Intensität im Be- reich Strom (siehe Abschnitt 3.2.2, S. 32) gegenüber dem integrierten Klimaschutzkonzept wird es notwendig sein, dass sämtliche Akteure in Flensburg, die keinen Strom der Stadt- werke Flensburg beziehen, einen Strommix beziehen, der die gleiche CO2-Intensität auf- weist wie der lokale Strommix der Stadtwerke Flensburg. 8.3 Entwicklung des Endenergieverbrauchs Der Endenergiebedarf wird im empfohlenen Szenario weniger sinken, als im vorherigen Szenario, in dem die Halbierung des Endenergiebedarfs angestrebt wurde. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung des Endenergiebedarfs der vier Sektoren in Flensburg bis zum Jahr 2050. - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 GWh/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr KSK Gesamt MP - 48 % KSK - 41 % ABBILDUNG 8-5: ENTWICKLUNG DES ENDENERGIEVERBRAUCHES BIS ZUM JAHR 2050 In der folgenden Tabelle ist ein Vergleich der Reduzierung des Energieverbrauches nach Sektoren im Klimaschutzkonzept und im empfohlenen Szenario des Masterplanes darge- stellt. Es zeigt, dass die Halbierung des Energieverbrauches bis zum Jahr 2050 knapp ver- fehlt wird. Anstelle der angestrebten 50 % wird eine Reduzierung des Endenergiebedarfs um 48 % erreicht. Entwicklung der CO2-Emissionen 139 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsektor eine Reduzierung des Energiebe- darfs um 41 % erreicht. Im Vergleich zum integrierten Klimaschutzkonzept wirken sich hier die verhaltensändernden Maßnahmen positiv aus. Im Industriesektor wird nur ein geringes Potential zur weiteren Senkung des Energieverbrauches durch Verhaltensmaßnahmen ge- sehen. Ein Prozent mehr Energie als im Klimaschutzkonzept angesetzt, könnten eingespart werden. Im Vergleich zum Haushalts- und Industriesektor verzeichnet der GHD-Sektor mit ca. 8 % ein relativ großes zusätzliches Einsparpotential. Gerade am Arbeitsplatz können Verhaltensänderungen effektiv wirken. Im Verkehrssektor wird sowohl durch die Umstellung auf Trolley-Trucks und weiteren verhaltensänderungsbedingten Maßnahmen eine Reduzie- rung des Energiebedarfs von zusätzlichen 18 % erwartet. Nur durch diese hohen Einspa- rungen im Verkehrsbereich, lässt sich in diesem Szenario das Ziel der Halbierung der End- energie fast erreichen. TABELLE 8-15: PROZENTUALER REDUZIERUNG DES ENDENERGIEBEDARFS NACH DEM KLIMASCHUTZKONZEPT UND DEM MASTERPLAN Prozentuale Reduzierung des Endenergiebedarfs Klimaschutzkonzept Masterplan Gesamt -41% -48% Haushalte -39% -41% Industrie -41% -42% GHD -26% -34% Verkehr -51% -69% 8.4 Entwicklung der CO 2-Emissionen Die Entwicklung der CO2-Emissionen im Vergleich zum Klimaschutzkonzept ist in der fol- genden Abbildung dargestellt. Es zeigt, dass das Ziel der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 auch in diesem Szenario nicht gefährdet ist. 140 Empfohlene Klimaschutzstrategie für Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg - 200.000 400.000 600.000 800.000 1.000.000 1.200.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 tCO2equ/a Haushaltssektor Industrie GHD Verkehr Klimaschutzkonzept ABBILDUNG 8-6: ENTWICKLUNG DER CO2-EMISSIONEN IM EMPFOHLENEN SZENARIO Flensburger Klimaschutz Haushalte 141 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9 UMSETZUNGSORIENTIERTE KONZEPTE FÜR KLIMASCHUTZPROJEKTE Im diesem Kapitel werden umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte vorge- stellt. Durch die intensive Einbindung der für die Projekte relevanten Akteure und die paral- lel zur Konzepterstellung laufenden Aktivitäten des Klimaschutzmanagers befinden sich die Konzepte teilweise bereits auf dem Wege der Umsetzung. 9.1 Flensburger Klimaschutz Haushalte Das Projekt „Flensburger Klimaschutz-Haushalte“ wird in den nächsten drei Jahren vom kommunalen Klimaschutzmanagement durchgeführt werden und einen zentralen Bau- stein der Verankerung von Klimaschutz in der Flensburger Bevölkerung bilden. 9.1.1 Hintergrund Die Haushalte sind für 56 % des gesamten Flensburger Energieverbrauchs und 53 % der CO2-Emissionen verantwortlich (Stand 2009). Zum Energiebedarf der Haushalte zählen der Stromverbrauch sowie der Wärmebedarf für Raumheizung und Wassererwärmung. Zusätz- lich ist den Haushalten der Energiebedarf zuzurechnen, der im Personenverkehr durch All- tagswege und Urlaubsfahrten entsteht. Die folgende Tabelle zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch eines Flensburger Zweipersonenhaushaltes, sowie die damit verbundenen CO2-Emsissionen und Kosten. Das durch Verhaltensänderung erreichbare Einsparpotential verdeutlicht den wirtschaftlichen Anreiz der Haushalte zum Klimaschutz. TABLE 9-1: DURCHSCHNITTLICHEN ENERGIEVERBRAUCH EINES FLENSBURGER ZWEIPERSONENHAUSHALTES Diese Zahlen sollen anhand der Mobilität erläutert werden: Ein Zweipersonenhaushalt in Flensburg verbraucht im Durchschnitt pro Jahr eine Energiemenge von 8.839 kWh für Mo- bilität. Diese Energiemenge entspricht ungefähr 900 Litern Dieselkraftstoff und einer jährli- chen Fahrleistung von ungefähr 15.000 km. Würde diese Strecke im PKW zurückgelegt, ent- stünden dabei direkte und indirekte CO2-Emissionen in der Größenordnung von insgesamt 3,83 Tonnen. Der Kraftstoff zur Bereitstellung dieses Mobilitätsbedürfnisses würde bei einem Kraftstoffpreis von 1,44 Euro pro Liter jährlich 1.283 Euro kosten. Energieträger Energie- verbrauch CO2- Emissionen (direkt & indirekt) Kosten pro Jahr Einsparpotential durch Verhal- tensänderung Kraftstoffe 8.839 kWh 3,83 t CO2 1.283 Euro 64 Euro (5 %) – 321 Euro (25 %) Wärme 12.000 kWh 4,66 t CO2 912 Euro 55 Euro (6 %) – 110 Euro (12 %) Strom 2.900 kWh 2,01 t CO2 847 Euro 25 Euro (3 %) – 127 Euro (15 %) 142 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Ein nicht unerheblicher Anteil dieser Kraftstoffkosten könnte durch eine Verhaltensände- rung der Haushalte eingespart werden. Es wird davon ausgegangen, dass allein durch spritsparende Fahrweise 10-20 Prozent Einsparung möglich sind (ecodrive.ch, 2013). Würde die Hälfte der zurückgelegten Strecken unter fünf Kilometern durch Fahrten mit dem Fahr- rad ersetzt, könnten zusätzlich etwa fünf Prozent des Energieverbrauches und der Kosten eingespart werden. Die Abschätzung dieses Potentials beruht auf Zahlen der Studie „Mobi- lität in Deutschland“ (MID, 2008, S. 41). Für die Energieträger Wärme und Strom kann die derzeitige Energieverbrauchs-Situation analog aus der Tabelle abgelesen werden. Es fällt auf, dass ein Großteil des Energiever- brauchs für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser aufgewendet wird. Bei den finanziellen Einsparpotentialen für den Fernwärmebezug muss allerdings berücksich- tigt werden, dass nur die verbrauchsabhängigen Kostenanteile des Fernwärmebezuges durch eine Änderung des Verhaltens eingespart werden können. 9.1.2 Ziele der Aktion „Flensburger Klimaschutz-Haushalte“ Mit der Aktion „Flensburger Klimaschutz-Haushalte“ sollen wichtige Fragen für den regiona- len Klimaschutz-Prozess geklärt werden. Die wichtigsten Fragen der Aktion lauten: Wie hoch ist das in Flensburg realisierbare Energie-Einsparpotential durch Verhaltensänderung? Welche Klimaschutzmaßnahmen funktionieren in Flensburger Haushalten, welche Maßnahmen haben eher weniger Aussicht auf Erfolg? Wie steht es um die längerfristige Wirkung von Klimaschutz durch Verhaltens- änderung? Gleichzeitig wird ein Rahmen gebildet, um die Flensburger Haushalte stärker in den lokalen Klimaschutzprozess einzubinden. So setzt die Aktion den partizipativen Ansatz fort, der mit der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes erfolgreich begonnen wurde. Die Flensburgerinnen und Flensburger sollen aktiv in den Prozess eingebunden und über regio- nale Klimaschutz-Aktivitäten und individuelle Handlungsmöglichkeiten informiert werden. Im Idealfall werden die teilnehmenden Haushalte in ihrem persönlichen Umfeld über ihre Erfahrungen berichten und so weitere Haushalte zum Klimaschutz-Handeln motivieren. Auf diese Weise werden sie zu wichtigen Multiplikatoren für den Flensburger Klimaschutz- Prozess. Je nach Zusammensetzung der teilnehmenden Haushalte und dem Verlauf der Aktion, kann diese Multiplikatorenfunktion der Haushalte durch weitere Anreize unterstützt werden. 9.1.3 Zusammenfassung des Vorhabens Die Aktion Flensburger Klimaschutz-Haushalte gliedert sich über den dreijährigen Zeitrah- men der Förderung „Masterplan 100% Klimaschutz“ in drei Phasen: Die Vorbereitungspha- se, die Phase der intensiven Begleitung und die Nachbereitungsphase. Der folgende Zeit- Flensburger Klimaschutz Haushalte 143 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG strahl visualisiert die Aktivitäten während der Phase der intensiven Begleitung. In der Vor- bereitungsphase werden die Weichen für die Phase der intensiven Begleitung gestellt. 2. Quartal 2014 1. Quartal 20154. Quartal 20143. Quartal 2014 Auftakt- veranstaltung Abschluss- veranstaltung Infoveranstaltung: Strom Begleit- programm I Begleit- programm II Infoveranstaltung: Wärme Infoveranstaltung: Mobilität Energieberatung Verbraucherzentrale Begleit- programm III Die Phase der intensiven Begleitung soll im zweiten Quartal 2014 starten und ein Jahr an- dauern. Es ist geplant, die Teilnehmenden über diese einjährige Phase mit themenspezifi- schen Infoveranstaltungen zum Klimaschutzhandeln zu motivieren. Attraktive Begleitpro- gramme für die Bereiche Strom, Mobilität und Wärme unterstützen die Haushalte dabei. Es ist eine enge Einbindung in die Aktionen des Klimapaktes Flensburg e. V. und die Bera- tungsleistungen der Verbraucherzentrale geplant. In der Nachbereitungsphase werden der Erfolg und die Ergebnisse der Aktion ausgewertet und auf eine Anwendbarkeit auf die gesamte Flensburger Bevölkerung hin untersucht. Das im Folgenden genauer beschriebene Messkonzept wird es dem Klimaschutzmanagement und den teilnehmenden Haushalten ermöglichen, den Erfolg ihrer Klimaschutz- Bemühungen zu messen. 9.1.4 Beschreibung des Messkonzeptes 9.1.4.1 Messkonzept Strom Über ihren monatlichen Stromverbrauch können sich die Haushalte vergleichsweise ein- fach durch ein Ablesen ihres eigenen Stromzählers informieren. Ebenso ist es für die Klima- schutzmanager_innen möglich, die zumeist zentral angebrachten Stromzähler im Mehrfa- milienhaus abzulesen. Die Stromverbräuche sollen im Rahmen der einjährigen intensiven Begleitung monatlich abgelesen und dokumentiert werden. Je nach personeller Kapazität kann eine monatliche Dokumentation in der Vorbereitungs- und der Nachbereitungspha- se durchgeführt werden. Alternativ können für eine Analyse aber auch die Jahresverbräu- che der Haushalte verwendet werden. 9.1.4.2 Messkonzept Wärme Beim Wärmeverbrauch ist die Ablesung und Einordnung der Energieverbräuche weitaus komplizierter als beim Stromverbrauch. Zwar verfügen die Haushalte über Funk- Heizkostenverteiler, die dort dargestellten Heizkosten-Verteileinheiten spiegeln jedoch we- der die resultierenden Heizkosten wieder, noch erlauben sie eine einfache Bewertung des 144 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Heizverhaltens. Um ein monatliches Feedback des Heizverhaltens geben zu können, müs- sen alle Heizkosten-Verteileinheiten im Haus mit der im Haus abgegebenen Wärmemenge in Relation gesetzt werden. Eine individuelle Beurteilung des Heizverhaltens mit Berücksich- tigung der Außentemperaturen erfordert dann noch eine Witterungsbereinigung und den Vergleich mit dem jeweiligen witterungsbereinigten Vorjahresverbrauch. Die Flensburger Wohnungsbaugesellschaften werden in den ausgewählten Mehrfamilien- häusern die Heizkostenaufschlüsselung selbst durchführen. Daher können in diesen Liegen- schaften die an den Heizkörpern montierten Funk-Heizkostenverteiler monatlich ausgele- sen werden. Je nach technischer Ausstattung müssen die Wärmemengenzähler der Wär- me-Übergabestation simultan abgelesen werden. Entweder erfordert diese Ablesung den Zugang zu den meist analogen Wärmemengenzählern oder es werden auch an dieser Stelle Funk-Wärmemengenzähler installiert. Im Rahmen der Konzeptphase wurden ent- sprechende Vorgespräche mit den Flensburger Wohnungsbaugesellschaften durchge- führt. Um die erreichten Energieeinsparungen der Haushalte bewerten zu können, müssen die Wärme- und Stromverbräuche über den Zeitraum der intensiven Begleitung hinaus erfasst und ausgewertet werden. Die Vorhabenbeschreibung unterscheidet daher die Vorberei- tungsphase, die Phase der intensiven Begleitung und die Nachbereitungsphase. Was die- se drei zeitlichen Phasen für die Aktion Klimaschutz-Haushalte bedeuten, soll anhand der Erfassung der Heizenergieverbräuche erläutert werden. Im Jahr vor der Auftaktveranstaltung, der Vorbereitungsphase, werden während der Heizperiode die monatlichen Heizenergieverbräuche erfasst und ausgewertet (3. Quartal 2013). Diese Vorbereitungsphase ermöglicht die Erstellung von individuellen Jahresverläu- fen der Heizenergieverbräuche der Haushalte. Die folgende Grafik visualisiert beispielhaft die Kostenverteilung des Fernwärmebezuges eines Flensburger Zweipersonenhaushaltes im Jahresverlauf. Flensburger Klimaschutz Haushalte 145 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 14,9 € 12,3 € 9,5 € 5,3 € 4,3 € 1,1 € 0,5 € 0,8 € 2,1 € 5,2 € 9,1 € 15,5 € €- €20 €40 €60 €80 €100 €120 €140 €160 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Beispielhafter Jahresverlauf der Wärmekosten in Flensburg (SWF-Preise 2012) (2-Personen-Haushalt: 912 € Wärmekosten, davon 672 € Verbrauchskosten Fernwärme Einsparpotential durch Verhaltensänderung (12 %, 110 €) Verbrauchskosten Fernwärme Verbrauchsunabhängige Kosten der Wärmebereitstellung Aus den in der Vorbereitungsphase errechneten, haushaltsspezifischen Jahresverläufen können monatliche Ziel- und Vergleichswerte für die Phase der intensiven Begleitung ab- geleitet werden. Das monatliche Feedback besteht aus dem aktuellen Monatsver- brauchswert (witterungsbereinigter Wärmeverbrauch) und dem Vergleichswert (errechnet aus dem eigenen witterungsbereinigten Monatsverbrauch des Vorjahres). Sollte eine Erfas- sung der Heizenergieverbräuche aufgrund von personellen Kapazitäten oder technischen Restriktionen während der Vorbereitungsphase nicht realisierbar sein, so können die Jah- resverläufe auch aus den Außentemperaturen und den Jahresverbräuchen der Haushalte abgeschätzt werden. Dieses kontinuierliche Feedback dient den Teilnehmenden als Handlungsgrundlage für die Phase der intensiven Begleitung. Es ermöglicht die energetische Bewertung von umgesetz- ten Klimaschutz-Maßnahmen im Bereich Raumwärme und ermutigt im Idealfall zu weiter- gehendem Klimaschutz-Handeln. In der anschließenden Nachbereitungsphase werden die Energieverbräuche ein Jahr nach der Begleitungsphase erfasst um die Langfristigkeit der Verhaltensänderung zu überprüfen. Die monatlichen Verbrauchsdaten werden dabei lediglich ausgewertet, eine monatliche Mitteilung an die Haushalte findet in der Nachbe- reitungsphase nicht mehr statt. 9.1.4.3 Messkonzept Mobilität Das Mobilitätsverhalten und die damit verbundenen Energieverbräuche der Teilnehmen- den lassen sich im Gegensatz zum Strom- und Wärmeverbrauch nicht lückenlos messen und berechnen. Insbesondere die Erfassung der Fahrradfahrten und Fußwege würde ei- 146 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg nen sehr hohen Aufwand für die Dokumentation erfordern. Ein Vorteil einer solchen Doku- mentation aller zurückgelegten Wege wäre, dass ein aktiverer Einfluss auf die Verkehrsmit- telwahl ausgeübt werden könnte. Ein denkbarer Nachteil wäre die abschreckende Wir- kung des damit verbundenen Aufwandes auf die Teilnahmebereitschaft und eine mög- licherweise erhöhte Abbruchquote der Teilnehmenden. Eine Alternative zur Dokumentation aller zurückgelegten Wege wäre, dass die teilneh- menden Haushalte in der Betreuungsphase ihre Tankquittungen, den Kilometer-Stand von Privat-PKW und Tickets für Bus, Bahn und Flugverkehr in ausgewählten Monaten während der Begleitungsphase sammeln und auswerten. Auch wenn die Einsparungen auf diese Weise nicht genau quantifiziert werden können, so erlauben sie doch zumindest eine qua- litative Einschätzung von realisierbaren Einsparpotentialen. 9.1.5 Vorhabenbeschreibung im zeitlichen Ablauf 9.1.5.1 Auswahl der Haushalte In Flensburg leben circa 75 Prozent der Bevölkerung in Mehrfamilienhäusern (wegweiser- kommune.de 2011,). Die folgende Tabelle verdeutlicht die Wohnsituation der Flensburger Haushalte. TABLE 9-2: PERSONEN JE HAUSHALT IN FLENSBURG Anteil der Haushalte mit … Person (en) Einer Zwei Drei Vier Fünf und mehr Ø Einwohner je Haushalt Flensburg 37 % 39 % 11 % 9 % 4 % 1,7 (vgl. riwis.de, 2013) Im Rahmen der Konzepterstellung wurde in Abstimmung mit den beiden Wohnungsbau- gesellschaften und Klimapakt-Mitgliedern Selbsthilfe Bauverein eG (SBV) und Flensburger Arbeiter Bauverein eG (FAB) eine Auswahl-Strategie entwickelt, die es ermöglicht, dass die Energieverbräuche der Klimaschutz-Haushalte mit überschaubarem Aufwand erfasst wer- den können. Da insbesondere die Messung der Wärmeverbräuche eine Messung des Verbrauches des Gesamtgebäudes erfordert, sollen die Bewohner_innen von je drei bis vier Mehrfamilienhäusern der Wohnungsbaugesellschaften (somit insgesamt 6-8 MFH) als potentielle Teilnehmer angesprochen werden. Kalkuliert wird mit acht Wohneinheiten je Mehrfamilienhaus und dem statistischen Durchschnitt von 1,7 Personen je Haushalt. Folg- lich werden ca. 80-110 Personen als potentielle Teilnehmende angesprochen. Mit der An- nahme, dass 50 Prozent der Bewohner_innen in der Folge wirklich aktiv an der Aktion teil- nehmen, müssten die Veranstaltungen für 50 Personen konzipiert werden. Für eine gute Gruppengröße soll die Zahl der Teilnehmenden 25 Personen nicht deutlich überschreiten. Daher wird die gleiche Abendveranstaltung bei Bedarf mehrmals hintereinander durchge- führt. Flensburger Klimaschutz Haushalte 147 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Ein Vorteil der Betrachtung aller Wohneinheiten im Mehrfamilienhaus liegt darin, dass un- terschiedliche Energieverbräuche der Klimaschutz-Haushalte nicht auf einer unterschiedli- chen energetischen Bausubstanz der Gebäude beruhen. Erwartet wird, dass nicht alle Bewohner_innen der ausgewählten Mehrfamilienhäuser aktiv an den Veranstaltungen teilnehmen werden. Ebenso wird es erwartungsgemäß Haushalte geben, die gar nicht an der Aktion teilnehmen möchten. Neben den Durchschnittsver- bräuchen der Wohnungsbaugesellschaften bilden die nicht teilnehmenden Haushalte und die nicht an den Infoveranstaltungen teilnehmenden Haushalte ergänzende Kontroll- gruppen für die spätere Analyse der erreichten Einsparungen. Die folgende Darstellung visualisiert das empfohlene Vorgehen zur Auswahl der teilnehmenden Haushalte. 9.1.5.2 Ansprache der Haushalte Es ist vorgesehen, die Ansprache der Haushalte durch eine Ankündigung der Wohnungs- baugesellschaften einzuleiten. Hier würden sich eine gezielte Information der Hausmeis- ter_innen und ein entsprechender Aushang mit Vorankündigung im Treppenhaus empfeh- len. Anschließend werden sich die Klimaschutzmanager_innen bei den Bewohner_innen der ausgewählten Mehrfamilienhäuser persönlich vorstellen, die geplante Aktion be- schreiben und zur Auftaktveranstaltung einladen. Durch diesen persönlichen Kontakt wird eine Erhöhung der Teilnahmebereitschaft erwar- tet. Zudem kann das Interesse der Bewohner_innen am Thema und des konkreten Vorha- bens bereits im Vorfeld erkundet werden. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde in Ab- stimmung mit dem Projektsteuerungsausschuss des Klimapakt Flensburg e.V. bewusst auf die Auslobung von Preisen im Rahmen eines Wettbewerbes verzichtet. Die Motivation durch eine In-Aussichtstellung von Preisen würde gegebenenfalls zu überhöhten Einspa- rungen führen, die eine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die übrigen Flensburger Haus- 148 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg halte einschränken würde. Es wäre jedoch denkbar, eine erfolgsunabhängige Honorie- rung der Teilnahme durch eine Belohnung am Ende der Aktion bereitzustellen. Eine solche Belohnung könnte die aktive Teilnahme befördern und die Abbruchquote der Haushalte reduzieren. Um möglichen Bedenken der Haushalte bezüglich des Datenschutzes vorzubeugen, soll das Einverständnis der Bewohner_innen eingeholt werden, die Energieverbräuche für das geplante Vorhaben zu erfassen und auszuwerten. Es muss in jedem Falle sichergestellt werden, dass die Daten nur für den beschriebenen Zweck genutzt und nur hoch aggre- giert und nicht personenbezogen veröffentlicht werden. 9.1.5.3 Auftaktveranstaltung Die Auftaktveranstaltung soll die Teilnehmenden vor allem zur aktiven Teilnahme und zum Klimaschutz-Handeln motivieren. Dazu sind drei Impulsvorträge geplant. Ziele der Impuls- vorträge sind die Sensibilisierung für das Problem des Klimawandels, das Aufzeigen von Handlungskonsequenzen und die Vorstellung von Möglichkeiten zum aktiven Klimaschutz- Handeln. Um die Bedeutung des Vorhabens zu unterstreichen, ist es geplant, möglichst bedeutende regionale Vertreter_innen des Klimaschutzes für diese Veranstaltung zu ge- winnen. Die teilnehmenden Haushalte erhalten ein Paket mit ausgewählten Infomaterialen und eine Übersicht über die geplanten Veranstaltungen. Höhepunkt der Auftaktveranstaltung ist die gemeinsame Unterzeichnung einer Klimaschutz-Charta. In dieser Klimaschutz- Charta bekunden die Teilnehmenden ihren Willen, aktiv zum Gelingen der Aktion Klima- schutz-Haushalte beizutragen. 9.1.5.4 Akteurseinbindung in die Aktion Flensburger Klimaschutz-Haushalte Öffentlichkeitsarbeit Für die Phase der intensiven Begleitung wird eine umfassende und proaktive Öffentlich- keitsarbeit empfohlen. Bereits bestehende Kontakte mit den regionalen Zeitungen sollen genutzt werden, um die Presse durch eine frühzeitige Einbindung für die Aktion und eine positive Begleitung zu gewinnen. Die Öffentlichkeitsarbeit des Klimapakt Flensburg e.V. sollte ebenfalls stark eingebunden werden und bestehende Informationswege wie der Klimapakt Newsletter, die Beteiligungsplattform „Die lernende Stadt“ und die Klimapakt- Homepage eingebunden werden. Energieberatung der Verbraucherzentrale Um eine optimale Vernetzung mit den bestehenden Beratungsangeboten zu gewährleis- ten, ist es geplant, die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in die Aktion einzubinden. Eine Vor-Ort Beratung soll die Teilnehmenden für die Workshops vorbereiten und einen Überblick über mögliche Energieeinsparpotentiale liefern. Flensburger Klimaschutz Haushalte 149 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Der „Basis-Check“ der Verbraucherzentrale ermöglicht dank einer Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium für 10 Euro eine Vor-Ort Beratung der Haushalte durch einen Energieberater. Der Energieberater macht dabei eine Bestandsaufnahme der Stromgerä- te in den Wohnungen, beurteilt den Strom- und Heizenergieverbrauch und identifiziert gemeinsam mit den Bewohnern wichtige Stellschrauben für Einsparungen. 9.1.5.5 Infoveranstaltungen Im Rahmen der intensiven Begleitungsphase ist es vorgesehen, zu den drei Bereichen Strom, Mobilität und Wärme Infoveranstaltungen durchzuführen. In diesen Veranstaltun- gen erhalten die Teilnehmenden gezielte Informationen zu Einsparpotentialen und mögli- chen Klimaschutzmaßnahmen. Zudem soll ein Erfahrungsaustausch zwischen den Teilneh- menden und den Klimaschutzmanager_innen ermöglicht werden. Die Infoveranstaltungen Strom und Mobilität sollen zu Beginn der Begleitungsphase statt- finden, die Infoveranstaltung Wärme zum Beginn der Heizperiode 2014/2015. In den an die Infoveranstaltung anschließenden Wochen wird den teilnehmenden Haushalten jeweils ein themenbezogenes Begleitprogramm angeboten. Dieses soll mit einfachen Hilfestellun- gen und Hinweisen zum Klimaschutzhandeln im jeweiligen Bereich anregen. So könnte den teilnehmenden Haushalten anschließend an die Infoveranstaltung Strom eine Exkursion zu erneuerbaren Energieanlagen in der Umgebung angeboten werden. Hier bietet sich die Besichtigung eines Solarparks, einer Biogasanlage oder einer Wind- energieanlage an. Ebenso wäre eine Besichtigung des Kraftwerkes der Stadtwerke Flens- burg oder die Bereitstellung von Aktionsangeboten durch lokale Handelsunternehmen für den Kauf von energieeffizienten Elektrogeräten denkbar. Welche Angebote schließlich für das Begleitprogramm in Frage kommen, muss zeitnah von den Klimaschutzmanager_innen mit den lokalen Akteuren abgestimmt werden. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht mit Anregungen für die inhaltliche Gestaltung der Infoveranstaltungen und das jeweils anschließende Begleitprogramm. Generelles Maximale Anzahl von Teilnehmenden je Infoveranstaltung: 25 Personen (je nach Teilnahmebereitschaft mehrmalige Durchfüh- rung) Durchführung der Infoveranstaltungen durch die Klimaschutzma- nager_innen Impulsgebende Vorträge: Problembewusstsein Klimawandel und Aufzeigen Handlungskonsequenzen (Energieverbrauch, Verhal- ten, Suffizienz, Konsum) Diskussion von Handlungsmöglichkeiten, Vorstellung und Diskussi- on von Maßnahmen (Schwerpunkt gering investiv und Verhalten) und Vorstellung und Diskussion von Positivbeispielen Diskussion: Was funktioniert in Flensburg/in den Haushalten; was funktioniert nicht? Strom Anregungen für die Infoveranstaltung Strom: 150 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Vorstellung des Messkonzeptes: Monatlich Stromzähler ablesen und dokumentieren, Energietagebuch (Excel-basiert oder Print) Sensibilisierung für die Einheit Energie (kWh), Einordnung der Stromkosten und der Einsparpotentiale in das Haushaltsbudget Wie schlüsselt sich der Verbrauch in den Haushalten auf? Diskussion gering-investiver Maßnahmen gegenüber einer direk- ten Kosteneinsparung durch Verhaltensänderung ohne Investiti- on Diskussion der Eignung von gering investiven Maßnahmen (Anwendungen für Funk-Steckdosen: W-LAN, Untertisch-Boiler, TV und Audio, PC) Einschätzung der realisierbaren Einsparung durch Abschaltung von schaltbaren Steckerleisten/Master-Slave Systeme Smart Metering und Demand-Side Management (Erklärung, Chancen und Grenzen) Anregungen Strom Begleitprogramm: Organisation von Aktionsangeboten von lokalen Handelsunter- nehmen: Strommessgerät, Zeitschaltuhr, Funk-Steckdosen, ‚Watt- cher‘, effiziente Weißwaren, LED-Leuchtmittel Besichtigung von erneuerbaren Energien (Windenergieanlage, Biogasanlage und Solarpark) Besichtigung des Heizkraftwerkes der Stadtwerke Flensburg Mobilität Anregungen Infoveranstaltung Mobilität CO2 -Fußabdruck der eigenen Mobilität ausrechnen zur Sensibili- sierung für das Verhältnis des CO2-Ausstoßes der eigenen Mobili- tätsalternativen (Fernfahrten-Kurzstrecke, Flugverkehr-PKW, Fahr- rad-PKW) Vorstellung des Messkonzeptes: Kilometerstand des PKW notieren, Tankquittungen und Fahrscheine sammeln PKW: Einordnung der mit der Mobilität verbundenen Umweltauswir- kungen (CO2 im Lebenszyklus eines PKW, von der Rohstoffgewin- nung bis zum Recycling) Suffizienz-Diskussion: Was ist notwendige und was vermeidbare Mobilität Vorstellung und Diskussion von einfach umsetzbaren Klimaschutz- Tipps (Reifendruck, Gewicht reduzieren, spritsparende Fahrweise) Vorstellung und Diskussion von weiter gehenden Klimaschutz- Tipps (Carsharing, Mitfahrer mitnehmen, Tipps für den Fahrzeug- kauf) Fahrradfahrer und Fußgänger: Positive Aspekte von nicht motorisierter Mobilität (lebenswerte Stadt) Vorstellung der Vision einer lebenswerteren Stadt mit reduzierter PKW-Mobilität Möglichkeit zum Feedback zur Situation in Flensburg ÖPNV: Wünsche der Teilnehmenden zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV in Flensburg Flensburger Klimaschutz Haushalte 151 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Mobilitätszentrale Schnittstellen Fahrrad, Bus, Bahn Vorstellung von nah.sh, Busradar und Fahrplan-App Anregungen Mobilität Begleitprogramm Testfahrt von Elektrofahrzeugen (PKW, Pedelec, Roller) Rabatt/Gutschein für eine Fahrradinspektion Beratung in der Mobilitätszentrale Fahrradtouren/Critical Mass Wärme Anregungen Infoveranstaltung Wärme: Vorstellung des Messkonzeptes und der Feedback- Kommunikation Bedeutung und Einordnung des Wärmeverbrauches (Raumwär- me und Warmwasser) in den Gesamtenergieverbrauch der Haushalte Vorstellung des Wärmebedarfes im Jahresverlauf Vorstellung und Diskussion von Energieeinsparung durch Verhal- tensänderung (Temperaturabsenkung, Heizverhalten, Lüftungs- verhalten, Heizkörper reinigen und Einrichtungsoptimierung) Vorstellung und Diskussion von gering-investiven Maßnahmen (Fensterdichtungen, Türabdichtung, programmierbare Thermos- taten) Anregungen Wärme Begleitprogramm: Rabatt/Gutschein programmierbarer Thermostat Sauna als Ausgleich für zwei Grad weniger Rabatt/Gutschein für einen Pullover-Kauf Bereitstellung von Aufklebe-Thermometern mit Einsparanzeige Bereitstellung eines Feuchtigkeits-Messgerätes 9.1.5.6 Abschlussveranstaltung Die Abschlussveranstaltung ist für Anfang zweites Quartal 2015 geplant. In der Ab- schlussveranstaltung wird den Teilnehmenden von offizieller Seite für ihr Engagement gedankt. Es wird ein erstes Fazit des vergangenen Jahres, der Phase der intensiven Be- gleitung, gezogen und erste Ergebnisse und Erfahrungen präsentiert. Ziel der Ab- schlussveranstaltung ist es, die Teilnehmenden mit einem angenehmen gemeinsamen Abend dazu zu motivieren, ihre Erfahrungen zum Klimaschutz-Handeln an andere Flensburger Haushalte weiterzugeben. Falls eine Honorierung der Teilnahme in Form ei- ner Belohnung vorgesehen wird, wird diese Belohnung im Rahmen der Abschlussveran- staltung verliehen. Die Aktion Flensburger Klimaschutz-Haushalte wird durch die Dokumentation der Ener- gieverbräuche der Bereiche Strom und Wärme über die Begleitungsphase hinaus fort- geführt. Im Bereich Mobilität lässt sich diese Dokumentation über die Begleitungsphase hinaus nur schwer realisieren, da sich das Sammeln und Auswerten von Quittungen und die Dokumentation von Wegen sehr aufwendig gestaltet. 152 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.1.5.7 Nachbereitung Im Jahr nach der Begleitungsphase werden die Ergebnisse und Erfahrungen des Mo- dellprojektes analysiert und eine mögliche Übertragbarkeit auf die Gesamtheit der Flensburger Haushalte untersucht. Darüber hinaus wird die längerfristige Wirkung von Klimaschutz durch Verhaltensänderung durch die erneute Aufnahme und Auswertung der Energieverbräuche aus den Bereichen Strom und Wärme analysiert und bewertet. Mobilität 153 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.2 Mobilität Die Mobilität spielt im Masterplan eine herausragende Rolle, weil sie zum einen große Energieeinsparpotentiale aufweist und verhältnismäßig geringe Kosten großen monetären Einsparungen gegenüberstehen. Darüber hinaus weist der Transportsektor aber zusätzlich zum Klimaschutz weitere Benefits wie z.B. die Senkung der Lärmbelastung oder die Steige- rung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum auf. Um diese Benefits nachhaltig aus- zuschöpfen, wurden für die Umsetzungsphase Konzepte zu den Themen Carsharing, Be- triebliches Mobilitätsmanagement, Verhaltensänderung, Förderung von Elektromobilität im städtischen Umfeld und zur Erstellung eines Gesamtverkehrsplanes erarbeitet. 9.2.1 Carsharing Im Rahmen der Erarbeitung des 3. RNVP und des Integrierten Klimaschutzkonzepts für Flensburg wurde die Etablierung eines Carsharing-Angebots (CS) als wichtiges Element für die Erreichung der Ziele in den Bereichen Verkehrsplanung und Klimaschutz identifiziert. Denn auch wenn viele Alltagswege in Flensburg mit dem Umweltverbund zurückgelegt werden können, konstatierten die Teilnehmenden des Workshops zum Thema ÖPNV am 18.03.2011, dass gelegentlich eben doch ein Pkw benötigt würde: „…der Mensch hat ein Auto, weil er ein- oder zweimal die Woche mit dem Auto zum Einkaufen fahren muss“. Diese Alltagsbeobachtung ist konform mit der Erkenntnis aus der Verkehrspsychologie, dass sich rund „3/4 aller ÖPNV-Nutzer nicht vorstellen [können], in Zukunft vollkommen auf die Nutzungsmöglichkeiten eines Autos zu verzichten“, da der Pkw eine „Mobilitätsgaran- tie“ darstelle (Gorr 1997, S. 162). Ein Szenario, in der ein relevanter Anteil der Flensburger Bevölkerung vollständig von Fahr- ten mit dem Pkw unabhängig wird, wurde daher von den Workshopteilnehmer_innen als unrealistisch verworfen. Es erscheint „wenig aussichtsreich, eine ersatzlose Autoabschaf- fung zu thematisieren“ (Fliegner 2002, S. 40). 9.2.1.1 Fixkosten-Dilemma Der private Autobesitz bedeutet jedoch die ständige Verfügbarkeit eines Pkw mit bereits bezahlten Fixkosten, die mit steigender Fahrleistung zu immer geringeren spezifischen Kos- ten je Kilometer führen, und nur sporadisch auftretenden Kraftstoffkosten, die der Nutzer nicht der einzelnen Fahrt zurechnet (vgl. dazu Gorr 1997, S. 73). Damit besteht ein finanziel- ler Anreiz, einen schon einmal angeschafften Pkw auch für diejenigen Fahrten zu nutzen, für die es auch eine Alternative im Umweltverbund gäbe. Da die Fixkosten für das eigene Auto „ohnehin“ bezahlt werden müssen – und v. a. auch bereits bezahlt sind –, gehen sie nicht in die Beurteilung der Kosten pro Kilometer mit ein, so dass umgekehrt der ÖPNV als zu teuer bewertet wird. In der Flensburger Mobilitätsumfrage wurde als häufigster Hinde- rungsgrund für die ÖPNV-Nutzung der Fahrpreis genannt (SHP 2011a, S. 2). 154 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 9-1: AUTOBESITZ ALS MAßGEBLICHE DETERMINANTE DES MODAL SPLIT (AHRENS 2011, S. 16) Zudem ist das Verkehrsverhalten stark von Routinen geprägt – z. B. verhielten sich Autofah- rer in einem spieltheoretischen Laborexperiment zum Entscheidungsverhalten von Ver- kehrsteilnehmenden in rund 95% der Fälle routinemäßig (Gorr 1997, S. 179). Langzeitstudien zum Mobilitätsverhalten bestätigen, dass der (private) Autobesitz eine maßgebliche De- terminante der Verkehrsmittelwahl darstellt (vgl. Abbildung 9-1). Daher müssen Alternati- ven zum privaten Autobesitz geschaffen werden und offensiv vermarktet werden – be- sonders für jene gelegentlichen Fahrten außerhalb des Alltags, für die der Umweltverbund nicht in Frage kommt: die Besorgungstour zum Baumarkt, der Ausflug aufs Land, der Be- such bei Verwandten abseits der Hauptverkehrsverbindungen. Gemäß der Flensburger Mobilitätsbefragung machen die Wege mit Quelle oder Ziel außerhalb Flensburgs nur et- wa 8,6 % aller Wege der Flensburger Bevölkerung aus (SHP 2011, S. 18). Ein Carsharing-Angebot kann für diese seltenen, aber wichtigen Gelegenheiten eine Al- ternative bieten. Dazu ist eine hohe Sichtbarkeit des Angebots von zentraler Bedeutung, um ebenso als „Mobilitätsgarantie“ wahrgenommen werden zu können wie ein eigenes Auto. Diese Sichtbarkeit kann nur gewährleistet werden, wenn ausreichend Fahrzeuge an einer relevanten Anzahl von Stationen an den Quellen und Zielen des Alltagsverkehrs an- geboten werden. Dies setzt eine hohe Anfangsinvestition voraus. Vor dem Hintergrund der routinisierten Verkehrsmittelwahl besteht gleichzeitig das Risiko, dass die kritische Masse von Nutzern zum wirtschaftlichen Betrieb des Angebots nicht – oder nicht schnell genug – erreicht wird. Dieses Dilemma wird in ABBILDUNG 9-2 dargestellt: wenige Fahrzeuge werden nicht als sichere Alternative zum eigenen Auto wahrgenommen, viele Fahrzeuge stellen eine sehr hohe Anfangsinvestition dar. Mobilität 155 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Anfangs- investition Geringe Wahrnehm- barkeit Nutzung vorhandener Fahrzeuge gegen Vergütung Gezielte Platzierung an den Anfangs- und Endpunkten von Alltagsfahrten: Klimapakt-Unternehmen = wichtige Arbeitgeber, Vermieter, Dienstleister! Integriertes Mobilitätsmanagement (alle Verkehrsmittel) Unsicherheit: Fahrzeug verfügbar? „kritische Masse“ Multiplikatoren durch respektierte Personen Weiteres soziales Netz (Kollegen, Nachbarn – nicht nur engste Freunde) heterogen genug für die Verbreitung ABBILDUNG 9-2: ÜBLICHE STOLPERSTEINE UND MÖGLICHE FLENSBURGER ANTWORTEN (KOVAC 2012, S. 12) Vor ca. 10 Jahren gab es schon einmal einen Versuch, in Flensburg ein Carsharing- Angebot aufzubauen. Es wurden damals ca. 30-40 Kunden für die damals zwei verfügba- ren Autos gewonnen, doch bereits nach einem Jahr wurde das Projekt wegen finanzieller und organisatorischer Probleme aufgegeben. Dieser Versuch wird von den lokalen Akteu- ren (ÖPNV, Stadtverwaltung) als abschreckendes Beispiel genannt – sollte das Kundenpo- tential auch heute wieder nur für ein kleines Modell mit lediglich einer Station ausreichen, wäre ein neuer Versuch nicht zielführend, da die Sichtbarkeit, die Fahrzeugverfügbarkeit und damit die Akzeptanz wieder zu gering ausfallen würden. 9.2.1.2 Nutzung des Akteursnetzwerks Klimapakt beim Aufbau des Carsharing Hintergrund für den derzeit geplanten erneuten Vorstoß ist nicht nur die technische Wei- terentwicklung, durch die Nutzungsbarrieren abgebaut werden (z.B. Chipkarten-Zugang, Bordcomputer, Internetbuchung, Smartphone-Verfügbarkeit), sondern v. a. das breit ge- fächerte lokale Akteursnetzwerk, das der Klimapakt Flensburg e.V. bietet. Auf den folgen- den Ebenen könnte durch die derzeit 18 Mitgliedsunternehmen Unterstützung für den Er- folg eines Carsharing-Systems (CS) geleistet werden (s. auch Übersicht in TABELLE 9-1): Fahrzeuge aus dem Firmenfuhrpark außerhalb der Geschäftszeiten für den CS-Pool zur Verfügung stellen („Pool-Lösung“) Reduktion der Investition, Erhöhung der Fahr- zeuganzahl und Verfügbarkeit, besonders zu Stoßzeiten Schaffung von Stationen auf den Firmengeländen Sichtbarkeit, Ausprobieren er- leichtern Mitarbeiter_innen verpflichten, auf Dienstfahrten CS-Fahrzeuge zu nutzen Grund- stock an Buchungen, Auslastung Nutzung der unternehmenseigenen Informationskanäle für das Marketing (Mitarbeiter- zeitschriften, Intranet, TV-Hauskanal, Aushänge und Displays in Veranstaltungsräumen 156 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg und Bussen, Platzierung von Info & Beratung bei Veranstaltungen…) Erreichung von Privatkunden auf persönlicherem Weg als durch die Massenmedien Gewährung von Rabatten / Vorteilen für Mitarbeiter_innen / Kund_innen, z.B. durch die Kombination ÖPNV-Abo & CS-Mitgliedschaft Aufmerksamkeit erhöhen, Auspro- bieren erleichtern TABELLE 9-1: ERWARTETE SYNERGIEN EINES CARSHARING-ANGEBOTS MIT UNTERSTÜTZUNG DER KLIMAPAKT-UNTERNEHMEN (KOVAC 2013, S. 4) 9.2.1.3 Ergebnisse der Interviews bei Klimapakt-Unternehmen In welchem Umfang und mit welchem Stellenwert diese unterschiedlichen Ebenen der Unterstützung verwirklicht werden könnten, sollte in Interviews mit den Fuhrparkbeauftrag- ten der Mitgliedsunternehmen geklärt werden. Schon bei der Vereinbarung der Interview- termine wurde deutlich, dass die Mitgliedsunternehmen nicht über sehr umfangreiche Fuhrparks verfügen und deren Verwaltung daher auch eine nachgeordnete Tätigkeit ist, für die keine eigene Stelle eingeplant ist. Es wurden daher stattdessen diejenigen Mitarbei- ter befragt, in deren Aufgabenbereich die Fuhrparkverwaltung fällt. Es wurde die Methode des offenen, persönlichen Interviews anhand eines Gesprächsleit- fadens gewählt, da es sich um ein neuartiges Themenfeld für die Befragten handelte und daher die Möglichkeit für Rückfragen gegeben werden sollte. Die Interviews wurden zwi- schen Oktober und Dezember 2012 durchgeführt. 13 der damals 17 Mitgliedsunternehmen konnten an Vor-Ort-Terminen teilnehmen, zusätzlich wurde ein Telefoninterview durchge- führt. Drei Mitglieder nahmen wegen mangelnder Relevanz des Themas nicht teil. Alles in allem wurde deutlich, dass die Anzahl der vorhandenen Firmenfahrzeuge eher als gering eingeschätzt wird. Eine Verbesserung der Auslastung kann damit nicht als primäres Ziel der Unternehmen gelten. Von den insgesamt mehr als 150 Firmenwagen der befrag- ten Unternehmen ist eine Gestellung außerhalb der Dienstzeiten nur in 21 Fällen denkbar, wobei dafür in mindestens sieben Fällen erhebliche Änderungen der Kfz-Versicherung vor- genommen werden müssten. Mobilität 157 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Der finanzielle Vorteil einer solchen Regelung wurde nicht als bedeutend gesehen, da Mobilitätskosten bisher noch keinen relevanten Anteil an den Gesamtkosten haben. Nur eines der 14 befragten Unternehmen ordnet die Kosten für den Fuhrpark einer gesonder- ten Kostenstelle zu. Eine Refinanzierung dieser Kosten durch Nutzungsentgelte würde da- her nicht sichtbar und damit klar kommunizierbar zu Buche schlagen. ABBILDUNG 9-3 gibt ei- nen Überblick über die am häufigsten genannten Voraussetzungen für eine Fahrzeugges- tellung zur Aufstockung des CS-Pools. Die Befragten betonten besonders, dass durch die Gestellung kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für das jeweilige Unternehmen verur- sacht werden darf. ABBILDUNG 9-3: KLÄRUNGSBEDARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE FAHRZEUGGESTELLUNG (KOVAC 2013, S. 13) Spiegelbildlich dazu wurde gefragt, ob ein CS-Angebot für Dienstfahrten genutzt werden würde. ABBILDUNG 9-4 gibt einen Überblick über die genannten Voraussetzungen für eine Nutzung des Angebots als Geschäftskunden. 158 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 9-4: VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON CARSHARING ALS GESCHÄFTSKUNDE (KOVAC 2013, S. 11) Zur Fragestellung, über welche Infokanäle die Klimapakt-Mitglieder als Multiplikatoren für ein zukünftiges CS-Angebot fungieren könnten, wurden zahlreiche Ideen gesammelt. Zum einen werden über 6.000 Mitarbeiter_innen über Intranet, Schulungen, Rundmails, Aus- hänge und Firmenfeiern erreicht. Zum anderen verfügen die Unternehmen über bereits etablierte Informationsmedien für ihre Kund_innen, z.B. bietet die Wohnungsbaugenossen- schaft SBV einen eigenen TV-Kanal für ihre Mieter_innen an, die Mobilitätszentrale der ÖPNV-Unternehmen kann 130.000 Kontakte pro Jahr verzeichnen, und die Kundenzeit- schrift der Stadtwerke wird an alle Haushalte verteilt. 9.2.1.4 Nächste Schritte Auf Grundlage dieser Erkenntnisse hat der Klimapakt Flensburg e.V. zwei externe Berater beauftragt, eine Analyse der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines CS-Angebots für Flensburg durchzuführen und ein Exposé zu erstellen, das als „Ausschreibungsunterlage“ für die Einholung von Angeboten dient. Die Angebotseinholung erfolgt im Juni dieses Jah- res. Es wird ein CS-Betreiber gesucht, wobei zu untersuchen ist, welche Dienstleistungen vor Ort durch Dritte übernommen werden sollten (Wartung, Reinigung, Notfalldienst, Front- Office in der bestehenden Mobilitätszentrale am ZOB,…). Die einzuholenden Angebote sollen bewertet werden und zu entsprechenden Handlungsempfehlungen führen. 9.2.2 Betriebliches Mobilitätsmanagement Das betriebliche Mobilitätsmanagement (BMM) ist ein Instrument, welches ein Unterneh- men nutzen kann, um seinen Arbeitnehmer_innen den Umstieg und die dauerhafte Nut- zung auf klimafreundliche, aber auch gesundheitsfördernde und evtl. platzsparende Mo- bilitätsformen zu ermöglichen. Angebote des betrieblichen Mobilitätsmanagements beru- Mobilität 159 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG hen insbesondere auf Information (individualisierte Fahrpläne, Radwegekarten), Kommu- nikation (Wertschätzung nachhaltiger Mobilität, individuelle Mobilitätsberatung, Wettbe- werbe) und Organisation (Jobticket, Spritspar-Seminare, Ausprobier-Tage), aber auch auf Möglichkeiten der Telearbeit oder der Einführung des Parkraummanagements auf be- triebseigenen Grundstücken. Der Arbeitgeber hilft mit diesen Maßnahmen nicht nur dem Klima, sondern hat auch gesündere und zufriedenere Mitarbeitende mit nachweislich we- niger Krankheitstagen und kann ein eventuell bestehendes Parkraumproblem entschärfen (Kemming, 2007, S. 3). Das Thema Mobilitätsmanagement wurde in den letzten Jahren zunehmend als zielführende Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes erkannt. So hat z.B. die Bundesregierung zusammen mit der deutschen Energieagentur (dena) von 2008 bis 2010 bundesweit in 15 Regionen das Programm „effizient mobil“ durchgeführt. In ihrer ab- schließenden Bewertung schreibt sie: „Der Anteil der PKW-Fahrer könnte bei vollständiger Umsetzung des Mobilitätsmanagements […] um zehn Prozentpunkte gesenkt werden.“ (vgl. dena, 2010, S. 11). Andere Studien gehen sogar von einer Reduzierungen von 20 % im Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs aus (vgl. ISB & IVV, 2004). 9.2.2.1 Handlungsfelder Als Handlungsfelder für betriebliches Mobilitätsmanagement kommen alle Verkehre in Be- tracht, die im weitesten Sinne durch ein Unternehmen erzeugt werden. Hierzu gehören: Berufsverkehr von Mitarbeitern Dienst- und Geschäftsreisen Kundenverkehr Fremdfirmenverkehr Für einen Einstieg ins BMM ist der Fokus auf die ersten beiden Bereiche empfehlenswert, da hier große Hebel und direkte Ansprache möglich sind. Bei systematischer und ganzheitl i- cher Betrachtung sollten dann auch der Kundenverkehr und der Fremdfirmenverkehr ein- bezogen werden. 9.2.2.2 Motivation der Unternehmen für BMM Unternehmen können sich neben dem Klimaschutzgedanken aus verschiedenen Gründen für die Einführung und Umsetzung von Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanage- ments entscheiden. Parkraumsituation: Beim Unternehmen ist wenig Raum für Mitarbeiter-Parkplätze vorhanden oder der vorhandene Raum fällt wegen einer Umnutzung, beispielswei- se wegen Erweiterung des Unternehmens, weg. In beiden Fällen kommt es zu Prob- lemen der Erreichbarkeit durch Kunden, Fremdfirmen und für umliegende Wohn- und Gewerbegebiete Ergebnisverbesserungen: Höhere Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation durch bessere Erreichbarkeit; weniger Krankheitstage der Mitarbeitenden durch weniger Stress und mehr Bewegung; Imageverbesserungen 160 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Kosten-Reduktion: Der Anteil von Verkehrsunfällen an allen entschädigten Unfällen und Berufskrankheiten liegt bei über 30 % (Kemming, 2007) Vorgaben des Umweltmanagements oder der Firmenleitung 9.2.2.3 Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements Angebote des betrieblichen Mobilitätsmanagements beruhen auf Information, Kommuni- kation und Organisation (s.o.). Einige der möglichen Maßnahmen werden im folgenden Abschnitt näher erläutert. Radverkehrsinfrastruktur Unter Radinfrastruktur sind in diesem Kontext keine Radwege zu verstehen, sondern Radabstellanlagen sowie Umkleide- und Duschmöglichkeiten am Arbeitsplatz. Mit dem Ausbau der Infrastruktur verbunden könnten auf die Erhöhung des Radverkehrsanteils zie- lende Ausprobier-Aktionen, wie Leih-Pedelecs oder der Verleih von Fahrrad-Packtaschen für einen relevanten Zeitraum durchgeführt werden (vgl. auch BUND, 2003). Informationen und Schulungen bietet auch der ADFC mit seinen Aktionen „Mit dem Rad zur Arbeit“ und „Fahrradfreundliche Betriebe“. Radabstellanlagen Der Bau von Radabstellanlagen fällt rein objektiv unter die technischen Maßnahmen. Die Maßnahme wird dennoch dem Mobilitätsmanagement zugeordnet, da sie Grundlage für eine Verhaltensänderung ist. Denn wer sich dazu entschließt, täglich mit dem Rad zur Ar- beit zu fahren, wird sich - wenn nicht vorhanden - über kurz oder lang ein hochwertigeres Fahrrad anschaffen. Der Entschluss hierzu wird erleichtert, wenn eine sichere Abstellmög- lichkeit am Arbeitsort gegeben ist. Qualitativ hochwertige Radabstellmöglichkeiten bieten Schutz vor Regen sowie die Möglichkeit, das Fahrrad sicher zu befestigen. Im besten Fall ist das Rad sogar vor Vandalismus geschützt, sei es durch eine Umzäunung der ganzen An- lage oder durch einzelne Fahrradboxen. Umkleidemöglichkeiten für Radlerinnen und Radler Neben Radabstellanlagen wird von einer Vielzahl der Arbeitnehmer_innen die Möglichkeit gewünscht, sich bei Nutzung des Fahrrads vor Arbeitsantritt umziehen zu können. Damit Umkleidemöglichkeiten gut angenommen werden, sind sie so auszugestalten, dass sie ge- nug Raum und ein Mindestmaß an Privatsphäre bieten. Außerdem sind Waschbecken, Spiegel und evtl. ein Fön sinnvoll, damit radelnde Mitarbeitende sich frisch machen kön- nen. Neben den Umkleidemöglichkeiten sind Schränke zur Unterbringung von Kleidung und Gepäck unbedingt zu empfehlen. Hierbei ist darauf zu achten, dass auch nasse Re- genkleidung im Laufe des Arbeitstages trocknen kann. Alternierende Telearbeit Als Telearbeit wird die auf Informations- und Kommunikationstechnologie gestützte Arbeit bezeichnet, die außerhalb der eigentlichen Arbeitsstätte zumeist zu Hause ausgeübt wird. Bei der alternierenden Telearbeit wird ein Teil der Arbeit zu Hause durchgeführt, ein Teil im Mobilität 161 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Büro in der Arbeitsstätte. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass die alternierende Telearbeit nur für ausgesuchte Tätigkeitsbereiche und ebenso auch nur für bestimmte Arbeitneh- mer_innen geeignet ist. Außerdem müssen für die Durchführung der Telearbeit entspre- chende Informationstechnologien sowie ausreichend schnelle Datenleitungen bereitge- stellt werden. Auch die Belange der Übertragungssicherheit müssen gewährleistet sein. 9.2.2.4 Weitere Maßnahmen und Informationen Über die im Detail erläuterten Maßnahmen hinaus können Unternehmen betriebliches Carsharing (sofern ein Carsharing-Unternehmen vor Ort existiert), verbesserte ÖPNV- Angebote (Jobticket, Fahrplaninformationen im Intranet verlinkt, Routen- und Fahrplan- verbesserung in Absprache mit dem ÖPNV-Unternehmen) oder Informationen zu Pendler- portal oder hausinternen Mitfahrbörsen anbieten, um ihre Mitarbeitenden zu klimafreund- licher Mobilität zu bewegen. Die Deutsche Energieagentur (dena) führt seit 2008 in verschiedenen Regionen Deutsch- lands das Programm „effizient mobil“ zur Erforschung und Verbreitung des betrieblichen Mobilitätsmanagements durch. Die bisher gewonnen, umfangreichen Erkenntnisse sowie Kontakte und Publikationen werden auf der Seite des dena-Programms (www.effizient- mobil.de) bereitgestellt. 9.2.2.5 Konkretisierung für Flensburger Unternehmen im Rahmen des Klimapakt -Netzwerk Die ursprüngliche Konkretisierung des BMM für Flensburg im Rahmen der Erstellung des Masterplankonzepts sah eine enge Kooperation mit dem Projekt MUSIMBA vor, welches eine erste Einführung ins BMM inkl. Mobilitätsbefragung und Handlungsvorschlägen für ausgesuchte Betriebe in ganz Schleswig-Holstein vorsah. Da dieses Projekt leider nicht zu- stande kam, wurde auf diesen regional weit gefassten Ansatz verzichtet. Stattdessen soll im Rahmen des Klimapakt-Netzwerks ein Angebot an alle Klimapakt-Unternehmen ge- macht werden, welches eine erste Standortanalyse umfasst. http://www.effizient-mobil.de/ http://www.effizient-mobil.de/ 162 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 9-5: AUSSCHNITT AUS DEM FRAGEBOGEN FÜR DIE MOBILITÄTSBEFRAGUNG ZUM BMM (GESAMTER FRAGEBOGEN IN ANHANG A) Hierzu fanden erste Vorgespräche zum Thema Betriebliches Mobilitätsmanagement mit Vertretern der Stadt Flensburg statt. Außerdem wurde bei Interviews in verschiedenen Un- ternehmen zum Thema Carsharing das Interesse am BMM abgefragt. Des Weiteren wurde ein Fragebogen erstellt, welcher als Grundlage für die Mobil itätsbefragung in den ersten vier bis sechs Unternehmen dienen soll. Der Fragebogen beruht auf Erfahrungen aus der Erstellung des Klimaschutzkonzepts für die Nordkirche (vgl. Hohmeyer et al. 2012, S. 46 ff) und wurde dort an über 2.000 Mitarbeiter verteilt. In der Mobilitätsbefragung werden ne- ben Daten zum Status Quo (aktuelle Verkehrsmittelwahl, Länge des Arbeitsweges, etc.) auch Gründe für die Verkehrsmittelwahl und Vorschläge zur Verbesserung der Situation abgefragt. 9.2.2.6 Nächste Schritte in der Umsetzungsphase Für die Umsetzungsphase ab Mitte 2013 sind zunächst folgende Schritte geplant: Mobilität 163 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 1. Gewinnung von vier bis sechs interessierten Klimapakt-Unternehmen über direkte Ansprache und über das Klimapakt-Netzwerk 2. Erstellung und Verteilung der an die jeweiligen Unternehmen angepassten Umfra- gebögen (Druckkosten evtl. über Klimapakt, Verteilung und Rücklauf über An- sprechpartner der Unternehmen) 3. Automatisierte Auswertung der Umfragebögen über die Universität Flensburg 4. Interpretation der Ergebnisse durch Masterplan-Team 5. Ergebnisaufbereitung für die einzelnen Unternehmen und Gesamtergebnisse für den Klimapakt Die Ergebnisse der einzelnen Unternehmen sind jeweils Eigentum der Unternehmen, die Auswertungen sowie die Daten werden den Unternehmen zur Verfügung gestellt. Mit den Ergebnissen können die Unternehmen dann zum Beispiel Hilfe von externen Mobilitätsma- nagement-Dienstleistern in Anspruch nehmen oder sich eigenständig mit der Umsetzung der durch die Befragung ermittelten, erwünschten Maßnahmen befassen möchten. Eine Rückmeldung des Umsetzungsstandes soll während der Umsetzungsphase einmal jährlich an das Masterplan-Team bzw. anschließend an den Klimapakt Flensburg erfolgen. Das Einstiegs-Angebot in das betriebliche Mobilitätsmanagement ist zunächst nur für Klimapakt-Mitgliedsunternehmen vorgesehen, da diese bereits seit Jahren den Klimaschutz-Gedanken in Flensburg aktiv voranbringen und hier bereits ein gutes Akteurs- Netzwerk besteht. In einer zweiten Stufe kann bei Erfolg die Aktion auf weitere Klimapakt- Mitgliedsunternehmen ausgeweitet werden und anderen Flensburger Unternehmen gegen Kostenerstattung oder als Anreiz zum Beitritt in den Klimapakt angeboten werden. 9.2.3 Änderung des Mobilitätsverhaltens Die Änderung des heute vorherrschenden Mobilitätsverhaltens spielt sowohl für das Klima- schutz- wie auch das Masterplan-Konzept eine zentrale Rolle. Das heutige Mobilitätsver- halten Flensburger Bürger_innen wie auch im Bundesdurchschnitt führt zu einem hohen CO2-Ausstoß und immensem Ressourcenverbrauch fossiler Kraftstoffe. Da Mobilität trotz objektiver Wahlfreiheit von Routinen geprägt ist und individuelle Mobilität Flexibilität und (vermeintlich) Freiheit suggeriert, ist die Änderung des Mobilitätsverhaltens ein langfristiger Prozess. Für die Umsetzungsphase des Masterplans sind zunächst zwei Handlungsfelder geplant: das Mobilitätslernen bei Kindern und die Mobilität von Neubürger_innen in Flens- burg. Darüber hinaus kann während der Umsetzungsphase erörtert werden, welche Mobili- tätsangebote für weitere Gruppen wie Studierende, werdende Eltern (die sich mit dem ersten Kind womöglich das erste Auto anschaffen), Berufsanfänger_innen, Senioren und andere Gruppen, die sich an Lebensumbrüchen befinden, erprobt und geschaffen wer- den können. 164 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.2.3.1 Mobilitätslernen Nach den Erkenntnissen einer Elternumfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der Techniker Krankenkasse wird bundesweit jedes fünfte Grundschulkind mit dem Auto zur Schule ge- bracht [TK, 2010, S. 2]. Hierbei werden oftmals Sicherheitsbedenken wegen der vielen Au- tos auf dem Schulweg geäußert. In Flensburg legen Kinder und Jugendliche unter 17 Jah- ren 26 % aller Wege als Mitfahrer im Auto zurück [SHP, 2011, S. 7]. Das Verkehrsaufkommen vor Flensburger Schulen zu Schulbeginn und Unterrichtsende ist teilweise immens und be- hindert den Schul-Busverkehr. Beigetragen haben hierzu die freie Schulwahl und damit die weiteren Wege der Schulkinder, auch die Sicherheitsbedenken und die Auto-Affinität der Eltern spielen eine große Rolle. Die Situation an den Kindergärten ist ähnlich. Den „Teufelskreis der Autoabhängigkeit“ hier zu durchbrechen ist schwer, bietet aber gro- ße Chancen, wenn dadurch Kinder heranwachsen, die den Umweltverbund als alltägl i- che Mobilitätsform betrachten und das Auto als Ausnahme. Hierzu müssen zwei parallele Strategien verfolgt werden: Hänschen-Strategie: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr! Kinder müs- sen lernen, sich im Straßenraum sicher, zügig und selbständig zu bewegen. Dreirad-Strategie: „Ob eine Stadt zivilisiert ist, hängt nicht von der Zahl ihrer Schnell- straßen ab, sondern davon, ob ein Kind auf dem Dreirad unbeschwert überall hin- kommt.“ (Enrique Peñalosa, ehemaliger Bürgermeister von Bogotá, Kolumbien) Eltern müssen darauf vertrauen können, dass ihrem Kind auf dem Schulweg nichts passiert und dass sie ihren Kindern eine selbständige Mobilität ermöglichen können. Die Stadt Flensburg soll als sichere Stadt für Kinder im Straßenverkehr gelten. Für die „Hänschen-Strategie“ werden im Folgenden Konzepte zur Vorbereitung auf das Radfahren vorgestellt, die „Dreirad-Strategie“ findet ihre Umsetzung in der Einrichtung von Laufbussen. Als Partner für die Einzelprojekte bieten sich folgende Institutionen an: Kindergärten und Schulen Klimapakt Flensburg e.V. Universität Flensburg (Interdisziplinäres Institut für Umwelt-, Sozial- und Humanwissen- schaften) Unfallkasse Nord Verkehrswacht bzw. Polizei ADFC ADAC Radhandel Für die Umsetzungsphase ist die Erprobung der Konzepte in je drei Kindergärten und Grundschulen angedacht. Eine Evaluierung soll zeigen, welche Erweiterung oder Umge- staltung nötig und denkbar ist. Für die Durchführung der Projekte soll zu Beginn der Umset- zungsphase ein Arbeitskreis zum Thema Mobilitätslernen ins Leben gerufen werden. Mobilität 165 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Kindergarten Laut der Unfallkasse Nord, die in Schleswig-Holstein die Wegeunfälle für Schulen und Kin- dergärten versichert, steigen die Kinder hier besonders früh auf das Fahrrad. Oftmals wird dabei das Roller fahren übersprungen, welches nach Ansicht von Fachleuten die motori- sche Entwicklung von Kindern fördert und sie optimal auf das Fahrradfahren vorbereitet. Da die Anzahl von Kindern mit motorischen Schwierigkeiten zunimmt und diese Kinder häufig Probleme im Straßenverkehr haben, hat die Unfallkasse Nord das Konzept „Sicher rollern – besser radeln!“ entwickelt, welches Kindergartenkindern das Roller fahren spiele- risch lehrt und die Koordination zwischen Armen und Beinen sowie die Rechts-Links- Orientierung fördert. Rollern ist einfacher als Fahrrad fahren und bietet Kindern deshalb die Möglichkeit, die volle Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen zu richten (UK Nord, 2003). Dieses Konzept soll für Flensburg übernommen und im Rahmen der Umsetzungsphase an- gepasst und an drei Kindergärten erprobt werden, um später für alle Flensburger Kinder- gärten zur Verfügung zu stehen. Spielerisch soll so der Grundstein für eine nachhaltige, ei- genständige und sichere Mobilität bei Kindern gelegt werden. Als Test-Kindergärten bietet es sich an, zunächst Betriebskindergärten von Klimapakt-Unternehmen wie der Diakonis- senanstalt und dem Franziskus-Krankenhaus sowie die städtischen Kindergärten anzuspre- chen. Für die Umsetzung in den Kindergärten soll ein Kontingent von 10 – 20 Rollern angeschafft werden. Die Finanzierung hierfür ist noch zu klären. Die Roller werden den Kindergärten dann jeweils für einen Zeitraum von drei bis sechs Wochen zur Verfügung gestellt, so dass die Kinder ausgiebig Zeit haben, zu üben. Zu Beginn und in der Mitte dieses Zeitraums wird ein „Rollertag“ zur Einführung für die Kinder und Erzieher_innen angeboten, an dem alters- gerechte Spiele gezeigt werden, die die Kinder vor Herausforderungen hinsichtlich Koordi- nation und Bewegung stellen. Grundschulen Das Konzept aus den Kindergärten soll in den ersten drei Jahrgängen der Grundschulen seine Fortsetzung finden, indem eine ähnliche Struktur wie im Roller-Projekt mit Fahrrädern aufgebaut wird. Dabei ist zu prüfen, inwieweit die Anzahl der Fahrräder reduziert werden kann, weil Kinder ihre eigenen Räder mitbringen. Das Konzept für die Grundschulen ist für das Nachmittags-Angebot der Ganztagsschulen geplant, um nicht mit dem Lehrplan in Konflikt zu treten. Eine Verknüpfung mit dem Sach- unterricht sollte geprüft werden, um die Schüler_innen für das Thema Mobilität und dessen Auswirkungen zu sensibilisieren. Der Inhalt des Konzepts für die Grundschulen ist an ein Programm aus Dänemark zum sicheren Radfahren angelehnt. Hierbei lernen die Kinder durch verschiedene Spiele Koordination und Beweglichkeit, wie zum Beispiel das sichere einhändige Fahren, welches im Straßenverkehr wichtig ist für das Handzeichen geben beim Abbiegen. Es wird die Philosophie verfolgt, dass es weniger gravierend ist, wenn ein Kind auf dem Schulhof beim spielerischen Radfahren hinfällt als im fließenden Straßenver- 166 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg kehr, in dem es sich später bewegen soll. Mehr Informationen und Anregungen finden sich unter: http://cykelleg.dk/. ABBILDUNG 9-6: FAHRRADSPIEL „CYKELSTOPDANS“ AUF DEM SCHULHOF (QUELLE: CYKELLEG.DK, 2013) Im Gegensatz zum Kita-Konzept, wo die Roller täglich zur Verfügung stehen, soll das Pro- gramm für Grundschulen über mehrere Wochen an einem festen Wochentag in den Schulen angeboten werden. Um auch der „Dreirad“-Strategie und somit dem Sicherheitsbedürfnis der Eltern gerecht zur werden, soll zunächst an drei Schulen probeweise ein sogenannter Laufbus eingerichtet werden. Ein Laufbus beinhaltet die Idee, dass die Kinder gemeinsam als „Bus“ auf einer festen Route und mit festem „Fahr“plan zur Schule laufen. Dabei werden „Haltestellen“ definiert und markiert (vgl. Abbildung 9-7), die der Laufbus ansteuert. Die Aktion bietet vie- le Vorteile wie Steigerung der Konzentrationsfähigkeit durch Bewegung, Einüben selbstän- diger und verantwortlicher Verkehrsteilnahme, zeitliche Entlastung und ein gesteigertes Sicherheitsempfinden für die Eltern, weniger Bring- und Holverkehr an den Schulen. http://cykelleg.dk/ Mobilität 167 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG ABBILDUNG 9-7: LAUFBUS-HALTESTELLENSCHILD (QUELLE: VCD, 2013) Die Schulen sind u.a. danach auszuwählen, welcher Anteil der Schüler_innen in Lauf- Entfernung wohnt. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bietet zum Thema Laufbus hervor- ragendes Informationsmaterial und Vorlagen zum Download sowie Unterstützung bei der Umsetzung an. Weiterführende Schulen Für die ersten drei Jahre der Umsetzungsphase ist aus Kapazitätsgründen zunächst keine konkrete Mobilitäts-Aktion für die weiterführenden Schulen geplant. Innerhalb dieser drei Jahre sollte aber geprüft werden, welche Aktionen in Frage kommen. Eine Möglichkeit stellen hierbei zum Beispiel Projektwochen oder Unterrichtseinheiten dar, in denen Schüler den Modal Split und der verkehrsbedingten Emissionen der eigenen Schule erforschen. Hierfür kann auf die Software „Wohin geht die Fahrt? - Mobilität im Um- feld der Schule“ zurückgegriffen werden, die die Unfallkasse Nord anbietet. Die Software dient den Schüler_innen als Recherchegrundlage zur Untersuchungen zur Verkehrssituation im Umfeld ihrer Schule. Folgende Kenngrößen können bearbeitet werden: Versiegelung, Flächenzerschneidung, Flächenverbrauch, Luftschadstoffe, Klimagase, Lärm, Ressourcen, Sicherheit, Kosten, Lebensqualität. Die ermittelten Daten, Fakten, Fotos, Beobachtungen und Notizen können in einer Karte an den entsprechenden Punkten verankert werden. 9.2.3.2 Neubürgerkampagne Im Klimaschutzkonzept wurde die Etablierung einer Neubürgerkampagne vorgeschlagen, um Menschen, die neu nach Flensburg kommen oder innerhalb Flensburgs umziehen, in dieser Umbruchphase über klimafreundliche Mobilitätsalternativen zu informieren. Dieser Zeitpunkt ist aus zwei Gesichtspunkten gut gewählt. Zum einen fällt es Menschen in einer Umbruchphase leichter gewohnte tägliche Routinen – zu denen auch die Mobilität gehört – aufzubrechen und neu zu gestalten (vgl. Canzler et al. 2000, S. 8). Zum anderen können die Neubürger_innen und Umziehenden während des verpflichtenden Anmeldeverfahrens im Bürgerbüro mit Informationen zum klimaverträglichen Stadtverkehr ausgestattet wer- den. Hierzu soll in der Umsetzungsphase das bereits existierende Willkommens-Broschüre für neue Bürger_innen der Stadt Flensburg an prominenter Stelle um Mobilitätsinformationen ergänzt werden, sobald dieses neu aufgelegt wird. Eine separate Mobilitäts- Begrüßungsmappe, wie sie beispielsweise in München (vgl. Nallinger, 2010, S. 17 ff) ausge- geben wird, erscheint zum heutigen Zeitpunkt aus Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen unrealistisch. Dem Willkommensheft soll ein Bestellformular beigefügt werden, mit welchem bei Interesse weitere Informationen zum ÖPNV, ein ermäßigtes Bus-Monats- Ticket, Radkarten oder Flensburger Fußgängerrouten bestellt werden können. Außerdem wird ein Kontakt für Rückfragen angegeben und auf Wunsch Mobilitätsberatung in der Mobilitätszentrale vermittelt. 168 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.2.4 Förderungsoptionen für Elektromobilität im kommunalen Kontext Im Angebot zur Erstellung des Masterplans war geplant, CO2-neutrale Elektromobilität und insbesondere ihre Schnittstellen mit dem Umweltverbund im Detail zu untersuchen. Er- kenntnisse aus einem anderen Forschungsprojekt sollten hierfür die Grundlage bilden. Da dieses parallele Forschungsprojekt nicht durchgeführt wurde und der Fortschritt in der Ent- wicklung und Akzeptanz von Elektroautos nicht so schnell voranschreitet wie angenom- men, liegt der Fokus in diesem Konzept auf den Förderoptionen für Pedelecs, wenn auch Fördermöglichkeiten für Elektroautos erwähnt werden, sofern sich Synergien ergeben. Pe- delecs bieten jedoch heute schon einen marktreifen Einstieg in die Elektromobilität und sind deshalb bereits recht weit verbreitet (ca. 700.000 vorhandene Pedelecs gegenüber ca. 5.000 Elektro-PKW, vgl. Clausnitzer et al., 2012, S. 4). Für drei Gruppen ergeben sich Gründe, Pedelecs zu fördern: Kommunen: Pedelecs verbrauchen im Vergleich zum Elektroauto wenig öffentl i- chen Raum beim Fahren und Parken. Wohnungswirtschaft: Aufgrund der hohen Anschaffungskosten von Elektro-PKW und Pedelecs werden sich zunächst vorrangig einkommensstärkere Mieter_innen für diese Fahrzeuge interessieren (vgl. Clausnitzer et al., 2012, S. 7). Arbeitgeber: Pedelec-Nutzer_innen haben Bewegung und sind gesünder. Für Pede- lecs muss weniger Parkraum geschaffen werden (s.a. Betriebliches Mobilitätsma- nagement, 9.2.2). 9.2.4.1 Fördermöglichkeiten für die Kommune Flensburg Für Kommunen ergeben sich verschiedene Ansätze, die Nutzung von Pedelecs zu fördern und so eine klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Drei Fördermöglichkeiten sind im Folgenden näher erläutert. Ladeinfrastruktur Während die Ladeinfrastruktur für Elektroautos (Schnellladung, Sicherheitsaspekte, etc.) nach wie vor ein begrenzender Faktor für die Akzeptanz dieser Fahrzeuge ist, stellt die La- deinfrastruktur für Pedelecs an sich kein Problem dar und ist verhältnismäßig günstig. Auf- grund der geringen Energiemengen kann ein Pedelec-Akku an jeder 230 Volt-Steckdose geladen werden. Das Ladegerät kann mitgeführt und die Akkus zum Laden entnommen werden. Aus diesen Gründen erscheint es nicht von vorrangigem Interesse, öffentliche La- deinfrastruktur allein für Pedelecs zu errichten. In Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, die bereits eine öffentliche Ladestation am ZOB unterhalten, kann jedoch eine Kombinati- on aus Ladestationen für Elektroautos mit Pedelec-Lademöglichkeit geschaffen werden, so dass Fahrrad-Tourist_innen ihre Pedelecs laden können. Sichere Parkmöglichkeiten für Pedelecs Wichtiger als eine Lademöglichkeit im öffentlichen Raum erscheint die Möglichkeit, Pede- lecs sicher abstellen zu können, um diese teuren Fahrzeuge vor Vandalismus und Diebstahl Mobilität 169 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG zu schützen. In Flensburg sind hierfür – und auch für nicht elektrisch unterstützte Fahrräder – in den letzten Jahren sehr viele Abstellbügel hinzugekommen, welche zumindest für den Einkaufsverkehr und Erledigungen als ausreichend zu bewerten sind. Um multimodale Mo- bilität zu ermöglichen, müssen aber an zentralen ÖV-Haltestellen wie dem Bahnhof oder dem ZOB, wo Pedelecs mehrere Stunden oder teilweise Tage stehen, abschließbare Fahr- radboxen evtl. mit Lademöglichkeit geschaffen werden. Mobilstationen und Fahrradstation In Mobilstationen kann die Förderung von Pedelecs mit der Förderung der Multimodalität verbunden werden. Die Einrichtung von mehreren Mobilstationen wird sowohl im 3. RNVP (2013, S. 66 bzw. S. 132) als auch Fahrradhandlungsplan der Stadt Flensburg (Projekt 2.1) gefordert und kann im Rahmen der kommunalen Klimaschutzinitiative gefördert werden. Mobilstationen sind keine einfachen Bike&Ride-Anlagen, die im Sinne der Flächenerschlie- ßung an allen Schwerpunkt- und Peripherhaltestellen des ÖPNV vorhanden sein sollen, um Zubringerfunktionen zu übernehmen, sondern konzentrieren sich auf wenige ausgewählte Standorte und integrieren alle Verkehrsformen vom ÖV über Leih- und Eigentumsrad und Ladeinfrastruktur bis hin zu Carsharing und Taxistand. Hinzu kommt eine Integration in das städtebauliche Umfeld. Potentielle Standorte für Mobilstationen werden im 3. RNVP (Stadt Flensburg, 2013, S. 133) erläutert. Für die Umsetzungsphase sollten aufgrund der Anbindung und Funktion die Standorte ZOB, Bahnhof und evtl. Twedter Plack fokussiert werden. Hinsichtlich der Pede- lec-Förderung können in die Mobilstationen sowohl sichere Abstellmöglichkeiten als auch Ladeinfrastruktur integriert werden. Insbesondere am Bahnhof sind die Abstellmöglichkei- ten so großzügig auszulegen, dass die Mobilstation eine Fahrradstation beinhaltet und evtl. auch einen Fahrradservice beinhaltet. Auch Lastenpedelecs, die dem Carsharing-System (vgl. Abschnitt 9.2.1, S. 153) angehören, sind hier denkbar. 9.2.4.2 Pedelec-Förderung durch die Wohnungswirtschaft Das Bremer Energieinstitut (BEI) hat im Auftrag der Stiftung für Forschungen im Wohnungs- und Siedlungswesen erforscht, welche Fördermöglichkeiten für die Elektromobilität sich für die Wohnungswirtschaft ergeben (Clausnitzer et al., 2012). Das BEI nennt zwei Vorteile, die sich für die Wohnungswirtschaft durch Förderung der Elektromobilität ergeben: Einkommensstärkere Mieter_innen werden sich aufgrund der hohen Kosten zu- nächst vorrangig für Elektro-PKW und Pedelecs interessieren. Will man diese Kun- dengruppe im Wohnungsbestrand halten oder diese gewinnen, kann mit der Errich- tung von Infrastruktur die Attraktivität für diese Gruppe gesteigert werden. Langfristig kann die Elektromobilität bei gleichzeitiger Geschwindigkeitsbegrenzung zur Aufwertung von Wohnquartieren führen, weil der Verkehrslärm deutlich ab- nimmt. Wohnungen, die an vielbefahrenen Straßen liegen, können dann wieder besser vermietbar werden. (Clausnitzer et al. 2012, S. 7) 170 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Laut BEI wird die Förderung von Elektroautos für die Wohnungswirtschaft aufgrund der feh- lenden Akzeptanz und schleppenden Verbreitung erst mittelfristig interessant. Für Mie- ter_innen mit Pedelecs, die bereits heute eine schnell wachsende Gruppe darstellen, wer- den gut umsetzbare Maßnahmen empfohlen, die auch für die Flensburger Wohnungswirt- schaft interessant sind. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass Mieter_innen mit Pede- lecs aufgrund des Gewichts und des Wertes ihres Fahrrads auf sichere Abstellmöglichkei- ten zu Hause angewiesen sind. Empfohlen werden geeignete Transporthilfen (Rampen, Treppenschienen) sowie zumindest Abstellbügel, besser aber gut erreichbare Fahrradkeller mit zusätzlicher Sicherungsmöglichkeit. Sind keine Keller vorhanden, sollten abschließbare Fahrradboxen aufgestellt werden (ebd. 2012, S. 4) Die Investitionskosten für eine Fahrrad- box werden mit 1.600 € angegeben. Hinzu kommen Betriebskosten von 20 €/a. Diese Kos- ten können über Erlöse aus einer Stellplatzmiete in Höhe von ca. 15 € je Box und Monat refinanziert werden (ebd. 2012, S. 6). 9.2.5 Der Weg zu einem städtischen Gesamtverkehrsplan Während der Arbeiten zur Masterplan-Konzepterstellung und auch schon im Klimaschutz- konzept wurde deutlich, dass die Einzelbetrachtung von Verkehrsträgern und die Durch- führung von Einzelmaßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes nicht die vollen Klima- schutz-Potentiale ausschöpfen können. In den drei Jahren Umsetzungsphase des Master- plans soll deshalb neben den oben beschriebenen Konzepten ein Gesamtverkehrsplan erarbeitet werden, der alle Verkehrsträger integriert betrachtet und über das Mobilitäts- programm 2003 hinausgehend auch quantitative Betrachtungen zum Verkehrssystem be- inhaltet. 9.2.5.1 Notwendigkeit eines Gesamtverkehrsplans Die Notwendigkeit für die Erstellung eines Gesamtverkehrsplans wird nicht nur in verschie- denen Gremien der Stadt und Stadtverwaltung gesehen, sondern ist auch als Anforde- rung im 3. Regionalen Nahverkehrsplan definiert. Hier wird gefordert „[…] ein neues inte- griertes, qualitativ und quantitativ hinterlegtes Gesamtverkehrskonzept aufzustellen. […] Nur durch eine integrierte Betrachtung der Verkehrsträger sowohl im Hinblick auf Verkehrs- ströme und Verkehrsbelegungen als auch bei der Infrastrukturplanung und Straßenraum- gestaltung kann ein Verkehrsszenario entsprechend dem Klimaschutzkonzept mit einer entsprechend offensiven Positionierung des ÖPNV realisiert und den Verkehrsteilnehmern vermittelt werden.“ (Stadt Flensburg, 2013, S. 116). Diese Sichtweise ist inzwischen verbreitet und wir durch eine aktuelle Studie der TU Dresden unterstützt, die belegt, dass das CO2-Minderungspotential durch Einzelmaßnahmen, hier die Förderung von Radverkehr im Stadtverkehr, sich um ein vielfaches steigern lassen, „wenn weitere flankierende integrierte Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung und - verlagerung umgesetzt und damit eine bewusstere Mobilität der Bevölkerung angestrebt werden.“ (Ahrens et al. 2012, S.101) Mobilität 171 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.2.5.2 Chancen und Ziele eines Gesamtverkehrsplans Der Erstellungsprozess eines Gesamtverkehrsplans bietet im Kontext der aktuellen Klima- schutz- und Postwachstums-Debatten die Chance bei den Akteuren in Flensburg ein Um- denken hinsichtlich der derzeitigen Fokussierung auf den MIV in Gang zu setzen. Hier kann sowohl in den verschiedenen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen, als auch in Kommunalpolitik und Stadtverwaltung ein Diskussionsprozess angestoßen werden, in wel- cher Art von Stadt man zukünftig leben will. Der Verkehrssektor beeinflusst neben seinem Auswirkungen auf den globalen Klimawandel auch etliche Aspekte des urbanen Lebens direkt vor Ort wie Lärm, Flächenverbrauch und Schadstoffemissionen. Unter diesen Gesichtspunkten kann als ein Ziel des Gesamtver- kehrsplans die Entwicklung einer Vision für Flensburgs Zukunft sein, in der unter anderem die Auto-Dominanz im städtischen Umfeld hinterfragt werden kann. Neben der Erstellung einer Vision können in einem Gesamtverkehrsplan auch Ziele definiert werden, die Erpro- bungen innovativer Verkehrskonzepte unter veränderten Rahmenbedingungen ermögli- chen. Auch verkehrliche Aspekte bei der Ausweisung neuer Sanierungsgebiete können hier als Anforderung verortet werden. Modellstadt Flensburg Im Gesamtverkehrskonzept sollen Ansätze ausgelotet werden, die es ermöglichen, Flens- burg als Verkehrs-Modellstadt zu etablieren. Hierdurch soll Raum zur Erprobung innovativer Verkehrskonzepte geschaffen werden. Dieser ist unter gegebenen Rahmenbedingungen (Kommunalrecht, Kameralistik, Steuerrecht) oftmals eingeschränkt. In der Modellstadt Flensburg könnten dann in Kooperation mit Landes- und Bundesbehörden z.B. die Auswir- kungen veränderter Bebauungspläne auf die Autonutzung, Geschwindigkeitsreduzierung oder die Neuordnung des Verkehrsbudgets zu Gunsten des Umweltverbundes erforscht werden. Überplanung Bahnhofsumfeld Im Jahr 2010 wurde auf Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ein Prozess zur Überplanung des Bahnhofsumfeldes in Gang gesetzt, nachdem ehemalige Bahnflächen von einer Flensburger Projektgesellschaft erworben werden konnten. Durch Entwidmung und Überplanung bietet sich hier die seltene Mög- lichkeit, im Innenstadtbereich Flensburgs ein neues Wohnviertel zu schaffen. Dieses Wohnviertel hat den Charme, dass es landschaftlich schön in einer Grünschneise gelegen für alle relevanten Verkehrsmittel gut erschlossen ist und fußläufig zur Innenstadt liegt. Die Entwidmung und anschließende Erschließung als Wohn- und Mischgebiet folgt der Leitlinie „Innentwicklung vor Außenentwicklung“ der Stadt Flensburg (FGS, 2012, S. 71). Durch Innenentwicklung wird Verkehr und Zersiedelung vermieden und dem Ziel der nachhaltigen Stadtentwicklung und des Klimaschutz entsprochen. Die Voruntersuchung zur Sanierung des Bahnhofsumfeldes und zur Umwandlung in Wohn- und Mischgebiet spricht von einer „sparsamen“ verkehrlichen Erschließung. „Die Wohnge- 172 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg biete sollten verkehrsberuhigt, möglichst ohne Durchgangsverkehr angelegt werden.“ (FGS, 2012, S. 74) Dieser Ansatz kann im Sinne des Masterplans erweitert werden, indem hier die einmalige Chance wahrgenommen wird, darauf hin zu wirken, ein auto-armes oder auto-freies Modellviertel mitten in Flensburg zu realisieren, in dem Multimodalität All- tag wird. 9.2.5.3 Entstehungsprozess eines Gesamtverkehrsplans mit Bürgerbeteiligung Ein Gesamtverkehrsplan, sofern er als Leitlinie Gültigkeit haben soll und qualitative wie quantitative Vorschläge zur Umsetzung enthält, beeinflusst das Leben der Bürgerinnen und Bürger Flensburgs nachhaltig und langfristig. Daher kann ein Gesamtverkehrsplan nicht allein als Gutachten von einem externen Büro erstellt werden. Die Einbindung von kom- munalen Expert_innen und vor allem von Bürger_innen aller Bevölkerungsschichten und Altersgruppen ist hier unerlässlich. Vor der Beauftragung einer Studie zur Erstellung eines Gesamtverkehrsplanes sollte man seitens der Stadtverwaltung wissen, welche Maßnah- menschwerpunkte untersucht werden sollen. Der 3. RNVP schlägt hier folgende Punkte vor (Stadt Flensburg, 2013, S. 116): Demographie und Lebenswandel Lärm- und Schadstoffbelastungen Ressourcen- und Klimaschutz Verkehrssicherheit Förderung alternativer, umweltfreundlicher Mobilitätsangebote (v.a. Fahrrad und ÖPNV) regionale und großräumige Verkehrsverflechtungen und Verkehrsprojekte straßenräumliche Verträglichkeit Diese Vorschläge sollten berücksichtigt werden, können aber ergänzt oder geändert wer- den, wenn in einem Bürgerbeteiligungsprozess eine Vision für Flensburg im Jahr 2050 erstellt wird, die Bedarf für weitere Punkte ergibt. Dieser Beteiligungsprozess sollte im Vorfeld der Beauftragung beginnen und Teil der Erstellung eines Gesamtverkehrsplans sein. Ein denkbarer Prozess zur Entwicklung des Gesamtverkehrsplans wird in Abbildung 9-8 vi- sualisiert und im Anschluss erläutert. Mobilität 173 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Jugendfilmworkshop: „Flensburg 2050“ • Fokus: Stadtentwicklung/ Verkehrsentwicklung • Verbreitung über Kino und/oder Busse • Werbung für Beteiligungsprozess I. Initiierungsphase Aktionstag „Verkehr“ • z. B. Autofreier (Sonn)Tag, Straßenfest, Vorüber-gehende Umgestaltung Öffentlicher Raum • Sensibilisierung der Bevölkerung für „Mobilität der Zukunft“ und Beteiligungsprozess II. Erstellung Visionen III. Konkretisierung „Verkehrsdenker“ • Externe Experten aus den Bereichen Verkehrsplanung, ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, Stadtentwicklung... • Beobachtung des Flensburger Verkehrs- und Stadtgeschehens, • Austausch mit lokalen Expert_innen und Bürger_innen • Ziel: Mehrere Visionen für 2050 Bürgerbeteiligung • Workshops und Weltcafés zum Thema Mobilität 2050 • Entwicklung mehrerer Visionen für 2050 und Wege dahin Diskussion der Vor- und Nachteile verschiedener Visionen und Entwicklungspfade Gemeinsame Entscheidung für eine Vision Ausarbeitung Vision • Ausarbeitung der gewünschten Vision und des Entwicklungspfades durch Gutachter_innen • Breite Einbindung von Akteuren und der Bevölkerung • Qualitative und quantitative Betrachtung Gesamtverkehrsplan 2014 2015 2016 ABBILDUNG 9-8: ERSTELLUNGSPROZESS GESAMTVERKEHRSPLAN 1. Ein Jugendworkshop erstellt einen Film und/oder Spot über Flensburg im Jahr 2050 mit dem Hauptfokus auf Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung. Der Film wird im Kino resp. der Spot in den Bussen gezeigt und lädt zu Bürgerbeteiligung ein. 2. Durch eine zielgruppenspezifische Aktion oder einen Aktionstag sollte in der Bevöl- kerung Betroffenheit / Bewusstsein für die Thematik Zukunft der Mobilität geschaffen werden (z.B. autofreier Sonntag, o.Ä.) 3. Im Bürgerbeteiligungsprozess werden mögliche Szenarien visualisiert: „Wenn wir vom Ziel her denken und uns eine Entwicklung in dieser und jener Richtung vorstellen wollen, dann könnten wir im Jahr 2050 folgendes Stadtbild in Flensburg haben.“ Anhand der Visionen kann objektiv diskutiert werden, welche Vor- und Nachteile verschiedene Entwicklungspfade haben. Die Pfadabhängigkeit der verschiedenen Visionen kann gut diskutiert werden. Die Visionen werden hierdurch anschaulich, Stärken und Schwächen der Visionen und des Pfades zur Verwirklichung der Vision können besser diskutiert werden. 4. Mehrere „Verkehrsdenker“ werden nach Vorbild der Stadtdenker des Vereins für Baukultur nach Flensburg eingeladen. Externe Experten aus den Bereichen Ver- kehrsplanung, ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr, Stadtentwicklung, Gestaltung öffent- licher Raum, etc. betrachten die Situation in Flensburg für eine Woche, sprechen mit Expert_innen und Bürger_innen, machen sich eigenen Gedanken zur Situation und entwickeln eigene Vision. 174 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 5. Die Entscheidung darüber, welche Szenarien betrachtet werden sollen, wird gefällt. 6. Ausarbeitung der Szenarien und Erstellung des Gesamtverkehrsplanes durch Gut- achter_innen unter breiter Einbindung von Akteuren und der Bevölkerung. Wichtig ist ein partizipativer Ansatz, ggf. verschiedene Bürgerveranstaltungen zur Abstim- mung und Beteiligung. Der Erstellungsprozess für einen Gesamtverkehrsplan sollte sehr zügig begonnen werden und innerhalb der Umsetzungsphase des Masterplans beendet sein. Dabei sollte u.a. be- rücksichtigt werden, dass die Konzessionen für alle Buslinien im Stadtverkehr Flensburg zum 01.06.2015 neu erteilt sein müssen. Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg 175 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.3 Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg Im Rahmen der Arbeiten am integrierten Klimaschutzkonzept für Flensburg fiel auf, dass die Einbindung kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) besondere Herausforderungen mit sich bringt. So beteiligte sich trotz ausgiebiger Gespräche mit verschiedensten Unter- nehmen eine geringe Zahl kleiner und mittelgroßer Unternehmen an der Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen. Gerade in den kleinen und mittelgroßen Unternehmen fehlen die Kapazitäten, um systematisch und gezielt die Energieeffizienz zu steigern und Klima- schutzmaßnahmen umzusetzen. Des Weiteren handelt es sich bei den KMU um eine äu- ßerst heterogene Zusammensetzung verschiedenster Unternehmen mit jeweils speziellen Fragestellungen zur Reduzierung des Energieverbrauches. Dementsprechend profitieren KMU deutlich weniger von branchenübergreifenden Lösungen, als z.B. die großen Indust- riebetriebe. Um die KMU an das Thema Energieeffizienz und Klimaschutz heranzuführen, wird die Etab- lierung eines regionalen Klimaschutzsiegels vorgeschlagen. Dies soll in den ersten Jahren in Form einer Aktion geschehen, die bei Erfolg zu einem dauerhaften Siegel umgewandelt werden kann. 9.3.1 Ziel und Kurzbeschreibung der Aktion Die Aktion „Regionales Klimaschutzsiegel für Flensburg“ soll KMU in Flensburg die Partizipa- tion am lokalen Klimaschutzprozess ermöglichen. Bei dieser Initiative begeben sich die teil- nehmenden Unternehmen gemeinsam auf einen Klimaschutz-Pfad mit dem Ziel der CO2- Neutralität im Jahr 2050. Die Begleitung des Klimaschutzhandelns im Rahmen des regiona- len Klimaschutzsiegels ist schrittweise angelegt und ermöglicht den Unternehmen nach der Einstiegsphase generell zwei Aktivitätsstufen auf unterschiedlichem Niveau. Die Doku- mentation der eigenen Energieverbrauchs-Situation und der Bericht an das Klimaschutz- management bilden die Basis-Stufe. Sie dient der Sensibilisierung der Unternehmen für die Thematik. Die auf der Dokumentation aufbauende Planung, Umsetzung und Bewertung von Klimaschutz-Maßnahmen durch die Betriebe bildet die anspruchsvollere Stufe. Sie dient der gezielten Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen. Die Aktion ist zunächst auf die Laufzeit der Förderung ‚Masterplan 100 % Klimaschutz‘, also bis zum Jahr 2016, begrenzt. Bei Erfolg ist eine Verstetigung ange- dacht, mit der Langfristperspektive bis zum Jahr 2050. Das Ziel der Aktion ist die Motivation einer möglichst großen Anzahl von Flensburger Unter- nehmen zum Klimaschutz. Dieses Ziel soll durch eine einfache und schrittweise Herange- hensweise erreicht werden. Die Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen führt zu dauer- haften Kosteneinsparungen und reduziert das Risiko zukünftiger Energiepreissteigerungen. Ein weiterer Vorteil ist die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Unternehmen, da die CO2- Intensität unternehmerischen Handelns zukünftig an Bedeutung gewinnen wird. Durch die gemeinsame regionale Kommunikation der Klimaschutz-Aktivitäten entstehen eine starke 176 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg regionale Wiedererkennung des Siegels und eine dadurch erhöhte Nutzbarkeit der Klima- schutz-Aktivitäten für die Profilschärfung gegenüber Beschäftigten und Kunden. 9.3.2 Hintergrund Im Folgenden Absatz wird der Hintergrund der Entwicklung des regionalen Klimaschutzsie- gels für KMU in Flensburg erläutert. 9.3.2.1 Der Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistung Die KMU in Flensburg zeichnen sich durch eine ausgeprägte Heterogenität aus. So zählen im Klimaschutzkonzept zu dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistung unterschiedlichste kleine und mittlere Unternehmen vom Handwerksbetrieb über die Anwaltskanzlei bis zum Autohaus. In den meisten Betrieben spielen die Energieverbräuche im Tagesgeschäft eine untergeordnete Rolle. Die maßgebliche Stellgröße zum Klimaschutz-Handeln in KMU im Rahmen der Flensburger Klimaschutz-Strategie ist gleichwohl die langfristige Reduktion der Energieverbräuche. Die folgenden Darstellungen zeigen die Aufteilung der 3.611 Flensburger Unternehmen in Branchen und die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen ( < 250 Mitarbeiter) für die regionale Wirtschaft. 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 A n za h l d er U n te rn eh m e n Flensburger Unternehmen im Jahr 2010 ABBLILDUNG 9-1: BRANCHENSTRUKTUR FLENSBURGER UNTERNEHMEN (STATISTIKAMT NORD, 2012) Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg 177 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 3.146 350 98 17 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 11.000 0-9 Mitarbeiter 10-49 Mitarbeiter 50-249 Mitarbeiter 250 und mehr Mitarbeiter A n za h l d e r U n te rn e h m e n Anzahll der Unternehmen Anzahl der Mitarbeiter KMU in Flensburg - 3.594 Unternehmen - 21.482 Mitarbeiter ABBLILDUNG 9-2: UNTERNEHMENSGRÖßE VON KMU IM VERGLEICH ZU GROßEN UNTERNEHMEN IN FLENSBURG Ohne Berücksichtigung des Mobilitätsbereiches gliedert sich der Energieverbrauch des Sektors in 67 % Wärme- und 33 % Stromverbrauch auf. Das Empfehlungsszenario des Mas- terplans geht zum Zieljahr 2050 von einer Reduktion des Stromverbrauches um 33 % und einer Reduktion des Wärmebedarfs um 33 % aus. Folgende Darstellungen visualisieren den entwickelten Klimaschutzpfad und den Beitrag der Unternehmen durch Energieeffizienz. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 70.000 80.000 90.000 100.000 2006 2010 2014 2018 2022 2026 2030 2034 2038 2042 2046 2050 MWh/a Stromverbrauch GHD Gesamtsektor (Unternehmen) Raumheizung Kommunikation Klimakälte Prozesskälte Prozesswärme Kraft Beleuchtung inkl. Wachstumseffekte BAU-Szenario ABBLILDUNG 9-3: ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHES DES GHD-SEKTORS GEMÄß DES EMPFEHLUNGSSZENARIOS (AKRONYM BAU = BUSINESS AS USUAL) 178 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 2006 2010 2014 2018 2022 2026 2030 2034 2038 2042 2046 2050 MWh/a Wärmebedarf GHD Gesamtsektor (Unternehmen) Prozesswärme Raumheizung inkl. Wachstumseffekte BAU-Szenario ABBLILDUNG 9-4: ENTWICKLUNG DES WÄRMEBEDARFES DES GHD-SEKTORS GEMÄß DES EMPFEHLUNGSSZENARIOS 9.3.2.2 Marktübersicht Regional-Label und Klimaschutz-Label Das für Flensburg entwickelte regionale Klimaschutz-Siegel ergänzt eine Reihe von vor- handenen Prüfzeichen mit vergleichbaren Zielsetzungen, die zum Teil staatlich oder be- hördlich anerkannt sind und zum Teil von Verbänden, Firmen oder Institutionen herausge- geben werden. Der folgende Abschnitt versucht durch eine Vorstellung von vorhandenen Label-Ansätzen eine Abgrenzung des regionalen Klimaschutz-Siegels Flensburg vorzuneh- men. Dazu werden Produkt- und Unternehmenslabel mit einem Bezug zum Energiever- brauch, spezielle Klimaschutz-Label sowie Regionallabel vorgestellt. Ziel des regionalen Klimaschutz-Siegels ist es nicht, vorhandene Ansätze zu ersetzen, sondern die Sensibilisie- rung von KMU für das Thema und die „kostenlose“ Heranführung an Klimaschutz- Aktivitäten. Produktlabel Produktlabel/Umweltzeichen zeichnen besondere Eigenschaften von Produkten aus. Das in Deutschland bekannteste Umweltzeichen ist „Der Blaue Engel“. „Der Blaue Engel“ mit dem Schutzziel „Schützt das Klima“ wird beispielsweise für energiesparende Händetrock- ner vergeben. Es gibt jedoch auch vermehrt Ansätze von Unternehmen Eigenlabel her- auszugeben, die besondere Eigenschaften des Produktes hervorheben. Ein Beispiel ist das Eigenlabel „CO2 Fußabdruck ermittelt!“ der Frosta Tiefkühlkost GmbH auf Frosta Tiefkühl- produkten. Eine transparente Kommunikation der für die Vergabe zugrundeliegenden Kri- terien ist meistens, aber nicht bei allen Produktlabeln gegeben. Label für umweltbewusste und energieeffiz iente Unternehmen In Abgrenzung zu den angesprochenen Produktlabeln gibt es verschiedene Label und Zertifizierungen, mit denen Unternehmen ausgezeichnet werden können. Der wichtigste Baustein für klimabewusstes Handeln von Unternehmen ist im Rahmen der Flensburger Kli- Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg 179 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG maschutzstrategie die Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen. Die derzeit übliche Herangehensweise zur systematischen Umsetzung von Energieeffizienz in Unternehmen ist die Einführung von Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystemen. Generelles Vorgehen dieser Managementsysteme ist zunächst eine umfassende Be- standsanalyse, gefolgt von der Festlegung von Zielen, der Planung von Maßnahmen und der Überprüfung der Einspareffekte nach einer Umsetzungsphase. Dieser Kreislauf wird ge- nerell mit den Schlagworten „Plan, Do, Check, Act“ beschrieben. Es gibt bereits Initiativen, dieses systematische Vorgehen, das zumeist in größeren Unter- nehmen Anwendung findet, auf kleine und mittlere Unternehmen zu übertragen. Erfolgrei- che Beispiele für solche Initiativen sind „Ökoprofit“ oder der „Qualitätsverbund Umwelt- bewusster Betriebe“. Bei diesen Initiativen wird die systematische Herangehensweise durch eine gemeinsame Durchführung von Workshops mit mehreren kleineren Unternehmen an- gewendet. Durch diesen Ansatz werden die Kosten der Einführung minimiert. Trotz meist verfügbarer Fördermittel müssen die teilnehmenden Unternehmen neben der eigenen Arbeitszeit einen Kostenbeitrag für die Schulung und die folgende Zertifizierung tragen. Das regionale Klimaschutz-Siegel für Flensburger KMU ermöglicht Unternehmen die Errei- chung vergleichbarer Ziele ohne zusätzliche Finanzmittel für die Umsetzung des Manage- mentprozesses oder für Zertifizierungen aufzubringen. Die anschließende Kommunikation des Engagements wird zudem durch die regionale Bekanntheit des Siegels und des Klimapakt Flensburg vereinfacht und damit günstiger. Energieberatungen, Schulungen und eine Zertifizierung können und sollen im Rahmen der Aktion nicht angeboten werden. Sollte die Sensibilisierung und Heranführung erfolgreich verlaufen, können aufbauend Fördermittel für weiter gehende Aktivitäten eingeworben werden. Ebenso wäre die Etablierung von bestehenden Umweltmanagement-Ansätzen in Flensburg und das Angebot von Klimaschutz-Leistungen im Rahmen einer Klimapakt Flensburg e.V. Fördermitgliedschaft denkbar. Klimaschutz-Label für Unternehmen Neben den verfügbaren Labeln, die energieeffiziente Unternehmen oder solche mit redu- zierten Umweltauswirkungen auszeichnen, gibt es auch bereits spezielle Klimaschutz-Label für Unternehmen. Als Beispiel sei die Initiative „Klimaschutz-Unternehmen“ genannt. Diese zeichnet deutschlandweit ausgewählte Unternehmen aus, die sich mit Ihrem Klimaschutz- Engagement deutlich vom Durchschnitt abheben. Eine Teilnahme an solchen Initiativen ist jedoch mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden und kommt nur für wenige Un- ternehmen in Frage. Es gibt auch bereits Label, die Unternehmen die CO2-Neutralität zertifizieren. Bei diesen Labeln werden zunächst Maßnahmen der Energieeffizienz umgesetzt. In einem zweiten Schritt werden die zuvor berechneten übrigen CO2-Emissionen durch den Kauf einer ent- sprechenden Menge von CO2-Emissionszertifikaten kompensiert. Eine Nutzung der Zertifi- zierung für Marketing-Zwecke erfordert dann noch die zusätzliche Kommunikation des La- 180 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg bels gegenüber dem Verbraucher. Solche Ansätze haben für KMU den Nachteil, dass sie mit erheblichen Kosten für die Unternehmen verbunden sind. Ein Beispiel mit transparenten Richtlinien ist das Label „Stop-Climate-Change“. 9.3.2.3 Regionallabel Derzeit gibt es in Deutschland eine vielschichtige Regionalbewegung mit verschiedenen Logos und unterschiedlichen Kriterien für die Teilnahme. Hintergrund dieser Bewegung ist die Stärkung der regionalen Wertschöpfung sowie die Vermeidung von unnötigen Trans- porten in Zeiten zunehmender Globalisierung. Oftmals werden Lebensmittel mit Regio- nallabeln ausgezeichnet und führen bei einer großen Anzahl der Verbraucher zu einer im Vergleich zu anderen Produkteigenschaften hohen Preisbereitschaft. ABBLILDUNG 9-5: MEHRPREISBEREITSCHAFT VON VERBRAUCHERN FÜR VERSCHIEDENE PRODUKTMERKMALE (GFK, 2008) Obwohl das regionale Klimaschutz-Siegel hauptsächlich die Energieeffizienz der Unter- nehmen berücksichtigt, verbindet es die Eigenschaften Regionalität, Klimabewusstsein und Energieeffizienz in einem Siegel. Neben der größeren regionalen Bekanntheit des Sie- gels gegenüber vergleichbaren Labels, kann der Regionalitäts-Bezug als zusätzlicher ver- kaufsfördernder Marketing-Effekt angenommen werden. Die obige Abbildung visualisiert die Mehrpreisbereitschaft der Verbraucher für verschiedene Produktlabel. 9.3.3 Beschreibung des geplanten Ablaufs/ Routenplan für KMU auf Klimakurs Das regionale Klimaschutz-Siegel für Flensburger KMU stützt sich auf das langfristige Klima- schutz-Konzept der Stadt Flensburg und des Klimapaktes Flensburg. Die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 soll zu einem erheblichen Teil durch eine Reduktion des Energieverbrauches erreicht werden. Die Reduktion der übrigen CO2–Emissionen wird durch eine CO2-neutrale Bereitstellung von Wärme und Strom durch die Umstellung der Energieversorgung gewähr- leistet. Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg 181 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Zur Etablierung des regionalen Klimaschutz-Siegels für Flensburg sind bis zum Jahr 2016 Ak- tivitäten des kommunalen Klimaschutzmanagements geplant. Die Wirtschaftsjunioren Flensburg, ein ehrenamtlicher Zusammenschluss von Entscheidungsträgern der regionalen Wirtschaft, konnte im Rahmen der Konzeptentwicklung für eine Kooperation zur Etablie- rung des Siegels gewonnen werden. Im Rahmen einer Projektgruppe wurde in regelmäßi- gen Arbeitstreffen die Konzipierung des Prozesses, die Abstimmung des Fragebogens und die Strategie zur Ansprache der Unternehmen abgestimmt. Die Wirtschaftsjunioren werden die Ansprache der Unternehmen und einen zweistufigen Vorabtest der Aktion durchfüh- ren. Dabei werden die bestehenden Netzwerke genutzt und voraussichtlich eine hohe Teilnahme sichergestellt. In der Einstiegsphase geht es darum, dass sich möglichst viele KMU durch die Ansprache der Wirtschaftsjunioren Flensburg und unter Begleitung der Klimaschutzmanager_innen auf Klimakurs begeben. In dieser ersten Phase wird die Klimaschutz-Startposition der teilneh- menden KMU bestimmt. Benchmark + Checkliste Kosteneinsparung Zukunftsfähigkeit Profilbildung Fragebogen Firmendaten Energieverbräuche Bezugsgrößen Zeitstrahl Klimaschutz KMU Mitte 2013 Ende 2013 Ende 2014 Zielsetzung und Maßnahmenplan (Ext. Energie-Beratung) Maßnahmen planen und Einsparung messen Verleihung des Klimapakt-Siegels durch den Bürgermeister (Foto) Energieeinsparung von 2 % / Jahr Ausgewählte Best-Practice Unternehmen KMU Einstiegsphase Mitte 2016 ABBLILDUNG 9-6: EINORDNUNG DER EINSTIEGSPHASE IN DIE GEPLANTEN AKTIVITÄTEN Dazu erfassen die KMU ihre Energieverbräuche und dokumentieren diese in dem für die- sen Zweck von der Universität Flensburg entwickelten Fragebogen. Dieser Fragebogen basiert entweder auf der Standardsoftware Microsoft Excel oder ist Internet-basiert. Durch ein Online-Portal wäre die Skalierbarkeit bei einem großen Erfolg gewährleistet und große Datenmengen einfacher handhabbar. Beim jährlichen Ausfüllen des Fragebogens eignet sich der Fragebogen für das langfristige Energiecontrolling. Im Folgenden wird dieser Fragebogen daher Energiecontrolling ge- nannt. Als Gegenleistung für diese Positionsbestimmung erhalten die Teilnehmer eine Aus- wertung und Einordnung ihrer Energieverbräuche. Zusätzlich erhalten sie einen regionalen 182 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Vergleich und erfahren so die Startposition der anderen KMU in Flensburg. Aufbauend auf der regionalen Klimaschutz-Situation in Flensburger KMU wird zusätzlich eine individualisier- te Klimaschutz-Checkliste mit einfach umsetzbaren Energieeffizienz-Tipps entwickelt. Teil- nehmenden Unternehmen wird das grüne Klimaschutz-Siegel als Aufkleber zugesendet. Dieses dürfen sie zur Kommunikation ihres Engagements nutzen. Die Aktion „Regionales Klimaschutzsiegel“ erlaubt für die teilnehmenden KMU nach der dargestellten Einstiegsphase zwei Klimaschutz-Routen. Die ‚Basis-Route‘ und die ‚Entde- cker-Route‘. Die folgende Abbildung visualisiert die zwei verschiedenen Klimaschutz- Routen nach der Einstiegsphase. ABBLILDUNG 9-7: DARSTELLUNG DER ZWEI ROUTEN AUF DEM KLIMASCHUTZ-PFAD 9.3.3.1 Die ‚Basis-Route‘ Auf der ‚Basis-Route‘ dokumentieren die KMU jährlich ihre Energieverbräuche im Ener- giecontrolling und berichten die auf diesem Wege ermittelte Klimaschutz-Position an das Klimaschutz-Management. Diese Teilnahme am Klimaschutz-Siegel-Prozess wird jährlich mit einem Aufkleber, dem „Silbernen Klimaschutz-Siegel“ zur Marketing-Nutzung belohnt. Zum Abschluss im Jahr 2016 erhalten die Teilnehmer dieser Aktivitätsstufe eine Urkunde. 9.3.3.2 Die ‚Entdecker-Route‘ Auf der ‚Entdecker-Route‘ engagieren sich die Unternehmen stärker im Klimaschutz und werden zur Belohnung stärker in der Öffentlichkeit vorgestellt. Zusätzlich zu der Dokumen- Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg 183 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG tation der Energieverbräuche im Energiecontrolling, bekennen sich die Unternehmen auf der Entdecker-Route zu den Zielsetzungen des Klimapaktes und planen darauf aufbauend Klimaschutzmaßnahmen. Der Erfolg der Umsetzung dieser Klimaschutz-Aktivitäten kann im Energiecontrolling abgelesen werden. Im Klimaschutz besonders erfolgreiche KMU auf der Entdecker-Route werden als Best- Practice Unternehmen vorgestellt (gegebenenfalls in der lokalen Presse). Ergänzend erhal- ten KMU auf der Entdecker-Route 2016 eine Auszeichnung durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin der Stadt Flensburg. Unternehmen auf der Entdecker-Route erhalten jähr- lich einen Aufkleber, das „Goldene Klimaschutz-Siegel“. Dieses kann zur werbewirksamen Dokumentation und Kommunikation ihres Klimaschutz-Engagements genutzt werden. Fol- gende Darstellung visualisiert die geplanten Aktivitäten der Unternehmen auf der Entde- cker-Route. Benchmark + Checkliste Kosteneinsparung Zukunftsfähigkeit Profilbildung Fragebogen Firmendaten Energieverbräuche Bezugsgrößen Zeitstrahl Klimaschutz KMU Mitte 2013 Ende 2013 Ende 2014 Zielsetzung und Maßnahmenplan (Ext. Energie-Beratung) Maßnahmen planen und Einsparung messen Verleihung des Klimapakt-Siegels durch den Bürgermeister (Foto) Energieeinsparung von 2 % / Jahr Ausgewählte Best-Practice Unternehmen KMU Klimaschutz Entdecker-Route Mitte 2016 ABBLILDUNG 9-8: EINORDNUNG DER ENTDECKER-ROUTE IN DIE GEPLANTEN AKTIVITÄTEN 9.3.4 Vorteile für teilnehmende KMU Eine Teilnahme am regionalen Klimaschutz-Siegel verschafft den Unternehmen Vorteile durch Kosteneinsparungen, bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit und durch die Profil- schärfung. Die erwarteten Vorteile werden im Folgenden nach internen und externen Vor- teilen geordnet vorgestellt. 9.3.4.1 Interne Vorteile Das Konzept des regionalen Klimaschutzsiegels ist im Ablauf so konzipiert, dass die teil- nehmenden Unternehmen ab der ersten Aktivitätsstufe ein wertvolles Feedback erhalten. Die erste Aktivität der Unternehmen umfasst die Beantwortung einer kurzen Umfrage zum 184 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Energieverbrauch sowie das Ausfüllen von Kennzahlen zum Unternehmen und der Ener- gieverbräuche. Als Belohnung für die Zusendung erhalten die Unternehmen dann eine individuelle Auswertung und eine branchenspezifische Einordnung ihrer Energieverbräu- che, die Ergebnisse der Umfrage als regionalen Benchmark und eine Checkliste mit ein- fach umzusetzenden Klimaschutz-Tipps. Als weiterer Anreiz für eine Teilnahme und zur Be- schleunigung der regionalen Bekanntheit des Siegels erhalten die Teilnehmenden ein für ihr Unternehmen individualisiertes Siegel als Aufkleber. Neben diesen direkten internen Vorteilen profitieren die Unternehmen im Verlauf des Um- setzungsprozesses von indirekten internen Vorteilen. Die Unternehmen erhalten ein nutzba- res Instrument zur Energieverbrauchs-Dokumentation (Energiecontrolling). Sofern die teil- nehmenden Unternehmen im weiteren Umsetzungsprozess Klimaschutz-Maßnahmen reali- sieren, sparen sie langfristig und verlässlich Energiekosten ein. Durch die systematische Be- schäftigung mit dem Thema Klimaschutz und die langfristige Ausrichtung der Klimaschutz- Strategie sichern die Geschäftsführenden die Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens. Wird das Engagement dann noch geschickt gegenüber den eigenen Beschäftigten kommuni- ziert, kann die Teilnahme am regionalen Klimaschutz-Siegel zu einer Profilschärfung des Unternehmens gegenüber den eigenen Beschäftigten und zu einer zunehmenden Identifi- kation mit dem Unternehmen führen. 9.3.4.2 Externe Vorteile Neben diesen internen positiven Aspekten einer Teilnahme bietet das regionale Klima- schutz-Siegel auch Anreize für die Außendarstellung des Unternehmens gegenüber Kun- den, Konkurrenten und anderen Akteuren der regionalen Wirtschaft. Je nach Branche der teilnehmenden Unternehmen wird sich die Nutzbarkeit für Marketing-Zwecke unterschei- den. Durch die eigenen Kommunikationsaktivitäten partizipieren die teilnehmenden Fir- men an der Etablierung des Klimaschutzsiegels in der Region. Neben der Nutzung dieser dezentralen Vermarktung durch alle teilnehmenden Firmen profitieren die Teilnehmer von der Öffentlichkeitsarbeit des Klimapakt Flensburg. Teilneh- mende Unternehmen, die erfolgreich Klimaschutzmaßnahmen in ihrem Unternehmen um- setzen, bekommen als weitere Belohnung gegen Ende der Initiative eine Urkunde vom Bürgermeister und Schirmherrn des Klimapakts verliehen. Diese Urkunde kann zusätzlich zu dem Aufkleber zur Profilschärfung genutzt werden. 9.3.5 Zeitplan zur Umsetzung Die folgende Darstellung visualisiert die geplanten Aktivitäten im Rahmen der Etablierung des regionalen Klimaschutz-Siegels Flensburg anhand eines Zeitstrahls. Die Darstellung zeigt die Aufgaben des Klimaschutzmanagements im Rahmen der Förderung Masterplan 100 % Klimaschutz oberhalb des Zeitstrahls. Die Aktivitäten der externen Akteure, die Wirtschafts- junioren Flensburg und der Klimapakt Flensburg, sind unterhalb des Zeitstrahls aufgetragen. Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg 185 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Mitte 2013 Ende 2013 Ende 2014 Mitte 2016 Aktivitäten Klimaschutzmanagement Aktivitäten Extern • Wirtschaftsjunioren • Klimapakt Flensburg Vorbereitungsphase KMU auf Klimakurs • Auswertung der Energieverbräuche • Regionales und branchenspezifisch es Benchmark • Individualisierte Checkliste • Individuelle Siegel • Auswertung der Energieverbräuche • Individuelle Siegel • Auswahl Best- Practice Realisierung der Abschlussveranstaltung mit Auszeichnung der Entdecker-KMU Ansprechen von möglichst vielen KMU • Betatest von Fragebogen und Checkliste • Konzipierung Etablierung des regionalen Klimaschutz-Siegels durch gemeinsame Kommunikation Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit durch PR-Büro des Klimapakt Auszeichnung von Best- Practice durch den Bürgermeister Detailarbeit Design, Layout • Konzipierung • Erstellung Fragebogen/Energie- Logbuch • Zusammenstellung Bausteine Klimaschutz-Checkliste ABBLILDUNG 9-9: ZEITSTRAHL DER GEPLANTEN AKTIVITÄTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN Der folgende Zeitplan gliedert die geplanten Aktivitäten detaillierter auf. Die geplante Dauer der Aktivitäten ist durch einen grauen Hintergrund, der Abschluss wird durch einen Meilenstein symbolisiert mit einer runden Form dargestellt. TABELLE 9-2: ZEITPLAN UND MEILENSTEINE 2013 2014 2015 2016 Konzipierung I II III IV I II III IV I II III IV I II Siegel-Design O O Flyer O Bausteine Klimaschutz-Checkliste O Fragebogen/Energiecontrolling O Konzept Öffentlichkeitsarbeit O Einstiegsphase Auswertung der Energieverbräu- che Regionales Benchmark Branchen-Benchmark 186 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Individualisierte Checkliste Zusendung Feedback-Paket O KMU auf Klimakurs Auswertung der Energieverbräu- che Zusendung Feedback-Paket O O Auswahl Best-Practice O Durchführung Abschlussveran- staltung (Inkl. Urkundenverleihung) O 9.3.6 Leistungen im Rahmen der Aktion Im folgenden Absatz werden die Leistungen im Rahmen der Aktion beschrieben. 9.3.6.1 Fragebogen zur Energieverbrauchserfassung Der erste und wichtigste Schritt von klimabewusstem Handeln in KMU ist die Kenntnis und Dokumentation der eigenen Energieverbräuche. Um das Überwinden dieser ersten Hürde zu erleichtern, wurde durch die Universität Flensburg im Rahmen der Konzeptphase ein Fragebogen zum Energieverbrauchs-Controlling entwickelt. Die Ergebnisse dieses Frage- bogens werden in der Einstiegsphase als Grundlage für die Auswertung der Energiever- bräuche, dem regionalen Vergleich und dem Branchen-Vergleich verwendet. Im daran anschließenden Begleitungsprozess dient dieser Fragebogen zur Berichtserstattung in Form des Energiecontrollings. Das Energiecontrolling kann von den Unternehmen über die Zeit der intensiven Begleitung hinaus verwendet werden und führt die Unternehmen durch die umfangreichen Aktivitäten des regionalen Siegel-Prozesses an das Thema Energiever- brauchs-Controlling heran. 9.3.6.2 Individuelles und regionales Benchmark Zur Erstellung des regionalen und des branchenspezifischen Benchmarks werden die teil- nehmenden Unternehmen gefragt, ob sie die größten Energieverbraucher in ihrem Unter- nehmen kennen. In einer zweiten Frage wird dieser Punkt dadurch konkretisiert, dass ge- fragt wird, in welchen Bereichen das Unternehmen die meiste Energie verbraucht. An- schließend wird erörtert, in welchen Bereichen die größten Potentiale für Energieeffizienz erwartet werden. Abschließend wird die Frage gestellt, in welchen Bereichen die teilneh- menden Unternehmen bereits Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt haben. Aus den getätigten Angaben lässt sich dann eine Zusammenstellung der Antworten in Form eines regionalen Vergleiches erstellen. Die teilnehmenden Unternehmen erfahren auf diese Weise, wie es in der regionalen Wirtschaft um die Energieeffizienz bestellt ist und Aufbau eines regionalen Klimaschutzsiegels für KMU in Flensburg 187 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG können so ihre eigene Startposition bezüglich des Klimaschutzes besser einordnen. Da sich die unterschiedlichen Branchen erwartungsgemäß stark unterscheiden werden, ergänzt die individuelle Auswertung des Klimaschutzmanagements diese Zusammenstellung durch eine branchenspezifische Auswertung. Bei dieser Auswertung werden die Angaben der Unternehmen mit deutschlandweiten Durchschnittswerten der jeweiligen Branche abge- glichen. 9.3.6.3 Individualisierte Klimaschutz-Checkliste Zusätzlich zu der individuellen Auswertung der Energieverbräuche in Form von Energie- kennwerten, der Einordnung dieser Kennwerte und der eigenen Situation in den regiona- len und branchenspezifischen Wettbewerb erhalten die Teilnehmer der Einstiegsphase als Belohnung eine individualisierte Checkliste. Die Checkliste wird einen argumentativen Aufbau aufweisen, das heißt, sie wird für eine Verankerung der drei Klimaschutz- Argumente in die folgenden drei Bereiche gegliedert: Empfohlene Maßnahmen zur Koste- neinsparung, empfohlene Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit und empfohle- ne Maßnahmen zur Profilbildung. Diese Bereiche untergliedern dann die empfohlenen Maßnahmen in die Bereiche: Raumwärme, Strom und Mobilität. Die Maßnahmen werden in der Checkliste jeweils mit wenigen Sätzen vorgestellt und die Gegenüberstellung von Kosten und Einsparungen anhand eines Beispielbetriebes vorgerechnet. Die folgende Dar- stellung gibt eine Übersicht über den argumentativen Aufbau der Checkliste und die dort empfohlenen Maßnahmen. Empfohlene Maßnahmen zur Kosteneinsparung Raumwärme Strom Mobilität • Systematische Optimierung des Heizungssystems (Heizlast-Berechnung, Skalierung der Komponenten, Hocheffizienzpumpen, hydraulischer Abgleich, Nutzerinformation • Beleuchtung • Kältebereitstellungs-Check • Heizung & Lüftungscheck • Regelmäßige Wartung • Telearbeit/Homeoffice • Fahrgemeinschaften • Fahrrad und zu Fuß gehen Empfohlene Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Raumwärme • Energieausweis und Heizkostencheck • CO2-reduzierte Eigenerzeugung Strom • Identifikation der größten Verbraucher • Green IT • CO2-reduzierte Eigenerzeugung Mobilität • Dienstpedelec • Ladeinfrastruktur • Radverkehr Infrastruktur • ÖPNV & Carsharing Empfohlene Maßnahmen zur Profilbildung (Marketing / Corporate Social Responsibility / Identifikation) Raumwärme • Mitarbeiterwettbewerb Nutzerverhalten • Teilnahme: Wir radeln zur Arbeit Strom • Einrichtungsoptimierung • Ökostrom OK-Power • LED-Außenbeleuchtung Mobilität • Dienstpedelec • E-Mobilität • Top-Runner Dienstwagen ABBLILDUNG 9-10: STRUKTURIERUNG DER MAßNAHMEN DER KLIMASCHUTZ-CHECKLISTE 188 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.3.7 Ausblick Das Vorgehen wird zurzeit mit den Wirtschaftsjunioren, dem Klimapakt und der Stadt Flensburg abgestimmt. Durch die so erfolgende weitere detaillierte Planung werden die Inhalte und der Zeitplan noch mehr an die Situation vor Ort angepasst. Die Arbeiten im Rahmen der Konzepterstellung haben zu der Erkenntnis geführt, dass die Aktion einen wichtigen Meilenstein zur Einbindung der KMU in den lokalen Klimaschutzpro- zess in Flensburg darstellen kann. Darüber hinaus werden durch das entwickelte Vorgehen wichtige Akteure angesprochen und in den regionalen Klimaschutzprozess eingebunden. Diese Schlüsselakteure können zukünftig zu entscheidenden Multiplikatoren für eine erfolg- reiche Umsetzung von Klimaschutz in der Stadt Flensburg und der Region werden. Prozessbindung Industrieunternehmen 189 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.4 Prozessbindung Industr ieunternehmen Die Industrieunternehmen in Flensburg verursachten im Jahr 2011 einen Anteil von 13 % am Endenergiebedarf in Flensburg und einen Anteil von 14 % der lokalen Treibhausgasemissi- onen. Im Vergleich zu den anderen Sektoren Haushalte, Mobilität und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen besteht im Industriesektor die besondere Situation, dass im Einflussbereich der Unternehmen ein großer Anteil des Energieverbrauchs durch wenige Einzelentschei- dungen im Sinne des Klimaschutzes verändert werden kann. So hat beispielsweise die In- vestition eines Unternehmens in eine neue Produktionsanlage oder in einen neuen Heizkes- sel einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen der ganzen Stadt. Zu den Besonderheiten des Sektors zählt aber dennoch auch, dass die Unternehmen in einem überregionalen, in vielen Fällen sogar einem weltweiten Wettbewerb stehen und daher in besonderem Maße auf die kurz-, mittel- und langfristige Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen achten müssen. Darüber hinaus stellen die Kosten der Energieversorgung für die überwiegende Zahl der Unternehmen einen nennenswerten Bestandteil der Gesamtkosten und damit ein wichtiges Kriterium im Wettbewerb dar. Die Zukunftsfähigkeit der Energieversorgung für die Industrieunternehmen ist demnach auch eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit und den Erfolg des Wirtschaftsstand- orts Flensburg. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, die Industrieunternehmen eng in die Klimaschutzaktivitäten in Flensburg mit einzubeziehen und gemeinsam Strate- gien zu erarbeiten, wie bis zum Jahr 2050 die CO2-neutrale Produktion vor Ort basierend auf einer 100 % regenerativen Energieversorgung realisiert werden kann. Dies sollte im Rahmen des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz sowie auch darüber hinaus im An- schluss bis zum Jahr 2050 kontinuierlich und mit Priorität erfolgen. 9.4.1 Ausgangssituation Obwohl insgesamt ca. 40 Unternehmen in Flensburg dem Sektor Industrie zugeordnet sind, entfällt ein Großteil des sektoralen Energieverbrauches bzw. der sektoralen CO2- Emissionen auf eine Gruppe von sieben größeren Unternehmen. Diese Unternehmen wur- den im Rahmen der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts in die Entwicklung ei- ner sektoralen Strategie zur CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 eingebunden. Es wurden mit den folgenden Unternehmen zwei Workshops durchgeführt, in denen Maßnahmen zur Re- duzierung des Energieverbrauchs sowie Maßnahmen zur Substitution fossiler Energieträger definiert und Strategien für die Begleitung der Umsetzungsphase erarbeitet wurden: Danfoss Silicon Power GmbH Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co. KG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH & Co. KG 190 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Hauptgenossenschaft Nord AG Mitsubishi HiTec Paper Europe GmbH Krones AG Die aufgeführten Unternehmen waren im Jahr 2009 für ca. 80 % des Energiebedarfs im In- dustriesektor verantwortlich. Mit der Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH und der Mitsubishi HiTec Paper Europe GmbH sind zudem zwei Vollmitglieder des Klimapakt Flens- burg e.V. unter den beteiligten Unternehmen. Im Juni 2012 wurde im Kreise der oben genannten Unternehmen ein Auftakttreffen für das Projekt Masterplan 100 % Klimaschutz durchgeführt. Das Treffen diente der Information zu den geplanten Inhalten des Projekts während der Konzept- und Umsetzungsphase und der Abstimmung der weiteren Zusammenarbeit. Einige Unternehmensvertreter berichteten zu diesem Anlass davon, dass die Befassung mit dem Thema Klimaschutz im Rahmen der Workshops zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts bereits dazu geführt hat, dass dem Thema Energieeffizienz in den Unternehmen eine größere Bedeutung beigemes- sen wird als zuvor. So ist es aus Sicht der Teilnehmer wünschenswert, zukünftig nicht nur die Energie-Verbrauchsdaten aufzunehmen und zu analysieren, sondern auch unternehmens- spezifisch lang- und mittelfristige Strategien und Handlungspläne zur CO2- Emissionsminderung zu erarbeiten, die als Grundlage für die weitere Unternehmensent- wicklung dienen können. Es wurde darüber hinaus auch deutlich, dass die Unternehmen einen Vorteil darin sehen, zukünftig an regelmäßigen Vernetzungstreffen zum Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen – entweder zur Reduzie- rung des Energieverbrauches oder zur Nutzung regenerativer Energieträger – teilzunehmen. 9.4.2 Zielsetzungen für das Projekt Masterplan 100 % Klimaschutz Vor dem Hintergrund der guten Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den bezogen auf den Energieverbrauch größten Industrieunternehmen in Flensburg in den letzten Jahren und deren Erwartungen an das weitere Vorgehen, können daher mehrere Zielsetzungen für das Projekt formuliert werden: Der für das integrierte Klimaschutzkonzept entwickelte sektorale Handlungsplan soll für die Unternehmen als Leitlinie dienen, um langfristige unternehmensbezogene Strategien zur Erreichung der CO2-Neutralität der Unternehmensaktivitäten am Standort Flensburg bis zum Jahr 2050 zu entwickeln und zu implementieren. Die Un- ternehmen sollen bei der Entwicklung und Umsetzung derartiger Handlungspläne begleitet werden, um die Konsistenz mit den Zielen des integrierten Klimaschutzkon- zepts sowie des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz sicherzustellen. Es sollen während der Projektlaufzeit des Masterplan 100 % Klimaschutz und darüber hinaus regelmäßige Treffen für den Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen organisiert und durchgeführt werden, um die bestehende Prozessbindung Industrieunternehmen 191 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Gruppe von Unternehmen und auch weitere Industrieunternehmen in Flensburg am Klimaschutzprozess in Flensburg zu beteiligen. Die folgende Abbildung zeigt die bisherige und die geplante Vorgehensweise zur Einbin- dung der Industrieunternehmen in der Übersicht. Teilkonzept „Industrie“ Maßnahmenplan zur Zielerreichung 2050 Langfristige Klimaschutz- strategien: Unternehmens- spezifische Roadmap Integration und Umsetzung: Etablierung in den Unternehmens- aktivitäten Wer? Wann? Was? Wie viel? Wie teuer? Wie soll unser Unternehmen vorgehen? Wie können wir das im Unternehmen verankern? Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch Integriertes Klimaschutzkonzept: sektorbezogen Masterplan 100 % Klimaschutz: unternehmensbezogen ABBILDUNG 9-9: BISHERIGES UND GEPLANTES VORGEHEN ZUR EINBINDUNG DER INDUSTRIEUNTERNEHMEN IN FLENSBURG ZUR ERREICHUNG EINES CO2-NEUTRALEN INDUSTRIESEKTORS IM JAHR 2050 Es ist zunächst vorgesehen, dass die Industrieunternehmen für den eigenen Einflussbereich am Standort in Flensburg eine Vision für die CO2-Neutralität im Jahr 2050 und darauf auf- bauend eine unternehmensspezifische Roadmap zur Erreichung dieses Ziels entwickeln. Dies soll in interdisziplinären Workshops oder Strategiegruppen erarbeitet werden. Darauf aufbauend gilt es für die Unternehmen, – ebenfalls im Rahmen eines Workshops oder mit- tels Strategiegruppen – geeignete Handlungsansätze für die Integration und Umsetzung dieser Klimaschutzstrategien im Unternehmen zu identifizieren und umzusetzen. Parallel dazu sind die regelmäßigen Treffen zum kontinuierlichen Erfahrungsaustausch im Kreise der Flensburger Industrieunternehmen zu organisieren und durchzuführen. Für die Begleitung von Workshops zur Entwicklung und Umsetzung langfristiger Klimaschutz- strategien sowie für die Durchführung eines kontinuierlichen Erfahrungsaustausches wur- den im Rahmen der Konzeptphase die erforderlichen Methoden entwickelt. Die Ergebnis- se dieser umsetzungsorientierten Projektvorbereitung sind in den folgenden Abschnitten dargestellt. 9.4.3 Entwicklung langfristiger unternehmensspezifischer Klimaschutzstrategien Bei der Entwicklung eines Unternehmensstandorts hin zu einer 100 %- regenerativen Ener- gieversorgung bei gleichzeitiger Reduzierung des Energiebedarfs über einen Zeitraum von über 35 Jahren greift die schrittweise Planung von Einzelmaßnahmen zu kurz. Stattdessen sollten die für die Entwicklung der Klimaschutzstrategie verantwortlichen Mitarbeiter_innen 192 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg „vom Ziel her denken“ und dabei alle Unternehmensbereiche und langfristig relevanten Einflussfaktoren berücksichtigen. 9.4.3.1 Ziele / erwartete Ergebnisse Analog zur Vorgehensweise bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts für Flensburg soll auch bei der Entwicklung langfristiger unternehmensspezifischer Strategien zur CO2-Neutralität der aus heutiger Sicht optimale Weg zur Zielerreichung aufgezeigt werden. Die erwarteten Ergebnisse dieses Teilschrittes sind: Eine Vision „CO2-neutrales Unternehmen im Jahr 2050“ Ein langfristiger, abgestimmter und umfassender Handlungsplan für die erforderli- chen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Substitution fos- siler Energieträger Es wird notwendig sein, in jedem Unternehmen mehrere partizipative Workshops oder Ar- beitstreffen durchzuführen, um die Entwicklung der Vision und des Handlungsplanes aus- reichend vorbereiten zu können und dem Prozess im Unternehmen ausreichend Raum zu geben. 9.4.3.2 Methodik Der zentrale methodische Ansatz für das geplante Vorgehen ist das sogenannte Backcas- ting. Beim Backcasting wird eine wünschenswerte Zukunft definiert und daraus auf die er- forderlichen Zwischenschritte zum Erreichen der Ziele geschlossen. Nur wenn verstanden wird, dass das heutige Handeln den Pfad zur CO2-Neutralität ebnen oder aber auch ver- bauen kann, lassen sich die einzelnen Maßnahmen sinnvoll definieren. Fehlinvestitionen, wie etwa die Errichtung eines neuen Dampfkessels, der nur mit fossilen Energieträgern be- trieben werden kann und über das Jahr 2050 hinaus genutzt werden soll, können auf diese Weise ausgeschlossen werden. Die Denkweise des Backcasting ist in der folgenden Abbil- dung illustriert. ABBILDUNG 9-10: LANGFRISTIGE DENKWEISE NACH DEM BACKCASTING-ANSATZ Aufbauend auf der Backcasting-Methodik hat Herrmann (2010) eine Methodik zur Entwick- lung langfristiger Klimaschutzstrategien in Unternehmen erarbeitet. Das Strategische Back- casting nach Herrmann (2010) ist insbesondere dann gut anwendbar, wenn die Investitio- Prozessbindung Industrieunternehmen 193 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG nen des Unternehmens lange Nutzungsdauern und eine hohe Kapitalintensität aufweisen und gleichzeitig eine hohe Abhängigkeit von den rechtlichen und den weiteren externen Rahmenbedingungen besteht. Die Vorgehensweise des Strategischen Backcasting ist in der folgenden Abbildung darge- stellt. Beschreibung eines Ziel- szenarios Ist-Situation des Unternehmens 1) Definition von Systemgrenzen und Zielkriterium (CO2-Neutralität) 4) Entwicklung der Vision CO2-neutrales Unternehmen 2050 2) Aufnahme des Status-Quo 3) Analyse der zu erwartenden externen Rahmenbedingungen und der internen Entwicklungsziele 5) Festlegung eines strategischen Entwicklungspfads ABBILDUNG 9-11: VORGEHENSWEISE NACH DEM STRATEGISCHEN BACKCASTING NACH HERRMANN (2010) Grundlegend für die Methodik ist die Annahme, dass sich die Entwicklung vom Status-Quo eines Unternehmens hin zum Zustand der CO2-Neutralität innerhalb eines Korridors bewe- gen wird, der von externen Rahmenbedingungen (z.B. durch Gesetze, Gesellschaft, Öko- nomie und Ökologie) und von den internen Entwicklungszielen (z.B. Zubau von Produkti- onskapazitäten) des Unternehmens vorgegeben ist. Diese Faktoren haben entscheiden- den Einfluss darauf, welche der möglichen Klimaschutzmaßnahmen im Unternehmen am effektivsten und am effizientesten umgesetzt werden können. Nach Definition der Systemgrenzen für die Bilanzierung des Energieverbrauchs und CO2- Emissionen (Schritt 1) gilt es, den Status-Quo des Unternehmens zu beschreiben (Schritt 2). Als wesentlicher Input für die Strategieentwicklung folgt in einem nächsten Schritt die Ana- lyse der zu erwartenden externen Rahmenbedingungen sowie der internen Entwicklungs- ziele (Schritt 3). Wenn sich die Teilnehmer_innen am Prozess auf die aus heutiger Sicht wahrscheinlichsten Annahmen zur Entwicklung der Rahmenbedingungen geeinigt haben und diese hinrei- chend beschrieben sind, gilt es, die Vision für ein CO2-neutrales Unternehmen aufzustellen 194 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg (Schritt 4). Dabei sollten u.a. die folgenden Fragen für das entsprechende Unternehmen geklärt werden: Welche Produkte werden für welche Märkte in welchen Mengen produziert und welche Wertschöpfungsschritte sollen am Standort durchgeführt werden? Welches sind die zu erwartenden entscheidenden Anforderungen an die hergestellten Pro- dukte? Wie kann das Unternehmen von der Vermeidung der Treibhausgasemissio- nen profitieren? (Ökonomie) Welche Aufgaben und Anforderungen muss die Energieversorgung zukünftig im Un- ternehmen erfüllen (z.B. zeitliche Flexibilität, Lastspitzen)? Wie können diese Anfor- derungen mittels 100 % regenerativer und nachhaltiger Energieversorgung gedeckt werden? (Ökologie) Welche Rolle wird das Unternehmen am Standort für die Mitarbeiter_innen, die Stadtgesellschaft und weitere Interessensgruppen spielen wenn es darum geht, die Zielerreichung CO2-Neutralität im Jahr 2050 sicherzustellen? (Soziales) Die Vision „CO2-neutrales Unternehmen“ sollte Ergebnis einer offenen, kreativen und gleichzeitig zielbezogenen Diskussion sein. Nur wenn alle wesentlichen Unternehmensbe- reiche die Vision unterstützen, kann die Vision, wie das Unternehmensleitbild auch, fester Teil der Unternehmenskultur Schritt 5 der Methodik – die Entwicklung eines strategischen Handlungsplanes – baut auf der Vision für das Jahr 2050 auf und zielt darauf ab, diejenigen Maßnahmen und Meilen- steine zu definieren, die für die Erreichung der Vision am besten geeignet sind. In der Gruppe der beteiligten Mitarbeiter_innen werden hierfür zunächst geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs gesammelt. Hier kann auch auf bestehende Maß- nahmensammlungen aus dem Energiemanagement zurückgegriffen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Maßnahmen in der Regel nicht im Rahmen einer langfristi- gen Betrachtung bis zum Jahr 2050 definiert worden sind. Mittels zu definierender Kriterien (z.B. CO2-Einsparung, Wirtschaftlichkeit, Anwendbarkeit im Unternehmen oder Auswirkun- gen für die Mitarbeiter_innen) können diejenigen Maßnahmen identifiziert werden, die unter den zuvor definierten Rahmenbedingungen umgesetzt werden sollten. Die Maß- nahmen sind auf ihre Konsistenz untereinander und mit der Vision „CO2-neutrales Unter- nehmen“ zu prüfen und ggf. anzupassen. Ergebnis des Prozesses ist ein detaillierter, abge- stimmter Handlungsplan, der für die proaktive Umsetzung im Unternehmen und für die Er- reichung der CO2-Neutralität die wesentliche Grundlage bilden kann. 9.4.3.3 Ablauf des Prozesses Für die Entwicklung langfristiger unternehmensspezifischer Klimaschutzstrategien sind meh- rere Teilschritte vorgesehen. Eine Übersicht zum Ablauf des Prozesses ist in der folgenden Grafik gegeben. Prozessbindung Industrieunternehmen 195 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Workshop Vorbereitung: Ausgangssituation Mögliche Maßnahmen Vorgespräche Planung Durchführung Auswertung + Dokumentation Integration im Unternehmen Entwicklung der Vision CO2-Neutralität 2050 Diskussion / Abstimmung von Maßnahmen: Beitrag zur Zielerreichung Wirtschaftlichkeit Anwendbarkeit im Unternehmen Prozessfortschritt ? ! Katalog möglicher Maßnahmen Festlegung des Handlungsplanes Umsetzungsphase: Akzeptanz Motivation ABBILDUNG 9-12: ABLAUF DES PROZESSES ZUR ENTWICKLUNG LANGFRISTIGER UNTERNEHMENSSPEZIFISCHER KLIMASCHUTZSTRATEGIEN Die Vorbereitung besteht in der Analyse der Ausgangssituation im Unternehmen sowie ei- ner Vorabstimmung zu möglichen Klimaschutzmaßnahmen. In vielen Fällen kann der Kata- log geeigneter Maßnahmen bereits in einem Vorgespräch mit den verantwortlichen Mit- arbeiter_innen verfeinert werden. Die Vorbereitung des Workshops umfasst die Einladung der geeigneten Mitarbeiter_innen, die Themen- und Zeitplanung sowie die organisatorische Vorbereitung. Es sollte im Einzel- fall geprüft werden, ob für die Erstellung einer Vision und die Erstellung des langfristigen strategischen Handlungsplanes mehrere Veranstaltungen notwendig sind. Die separate Befassung mit diesen Prozessschritten ist für die meisten Unternehmen zu empfehlen. Die Nachbereitung der Workshops umfasst die Dokumentation der Ergebnisse sowie die fachliche Auswertung und ggf. die weitere Abstimmung im Unternehmen. Auf dieser Basis kann der langfristige strategische Handlungsplan finalisiert und beschlossen werden. Im Folgenden ist genau zu untersuchen, wie die definierte Klimaschutzstrategie bestmöglich im Unternehmen verankert werden kann, um die Akzeptanz und die Motivation zur Umset- zung im Unternehmen auf ein Höchstmaß zu bringen. Die Möglichkeiten der Verzahnung mit bestehenden Managementsystemen (z.B. Energiemanagement nach ISO 50.001) sind hierbei besonders zu prüfen. 9.4.3.4 Beispielhafte Agenda partizipativer Workshops Im Fall der Befassung mit der Entwicklung einer Vision „CO2-neutrales Unternehmen im Jahr 2050“ sowie eines langfristigen strategischen Handlungsplanes im Rahmen von Workshops könnten folgende Tagesordnungen gewählt werden (siehe Abbildungen): 196 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 09:00 40 min Einführung - Ziele und Ablauf des Workshops - Zielsetzung CO2-Neutralität Flensburgs bis zum Jahr 2050 und Bedeutung des Industriesektors - Einführung in die Methodik des strategischen Backcasting 09:40 10 min Pause 09:50 60 min Definition der Systemgrenzen und des Zielkriteriums - Betrachtete Aktivitäten am Standort Flensburg , Systematik der Energie- und CO2-Bilanzierung - Definition des Ziels CO2-Neutralität des Standorts bis zum Jahr 2050 - Status-Quo: Energie- und CO2-Bilanz 10:50 10 min Pause 12:00 60 min Entwicklung der Rahmenbedingungen - Relevante externe Rahmenbedingungen und deren prognostizierte Entwicklung - Langfristige unternehmensinterne Entwicklungsziele 13:00 45 min Mittagspause 13:45 90 min Vision ‚CO2-neutrales Unternehmen im Jahr 2050‘ - Produkte, Märkte und Produktion - Anforderungen an eine regenerative Energieversorgung - Die Rolle des CO2-neutralen Unternehmens ggü. Mitarbeiter_innen, Gesellschaft, weiteren Stakeholdern 15:15 5 min Feedback-Runde 15:20 5 min Schlusswort ABBILDUNG 9-13: BEISPIELHAFTE AGENDA EINES WORKSHOPS ZUR ENTWICKLUNG EINER VISION „CO2-NEUTRALES UNTERNEHMEN IM JAHR 2050“ Prozessbindung Industrieunternehmen 197 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 09:00 40 min Einführung - Ziele und Ablauf des Workshops - Rückblick Workshop Vision ‚CO2-neutrales Unternehmen im Jahr 2050‘ - Einführung in die Methodik zur Erstellung des strategischen Handlungsplanes 09:40 10 min Pause 09:50 60 min Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs - Sammlung geeigneter Maßnahmen für die Bereiche Strom und Wärme - Festlegung von Bewertungskriterien zur Priorisierung 10:50 10 min Pause 12:00 60 min Handlungsplan Reduzierung des Energieverbrauchs - Priorisierung der Maßnahmen mittels Bewertungskriterien - Verortung der Maßnahmen auf dem Zeitstrahl bis zum Jahr 2050 13:00 45 min Mittagspause 13:45 90 min Maßnahmen zur Substitution fossiler Energieträger - Möglichkeiten 100 % regenerativer Energieversorgung - Festlegung von Bewertungskriterien zur Priorisierung - Priorisierung der Maßnahmen - Verortung der Maßnahmen auf dem Zeitstrahl bis zum Jahr 2050 15:15 5 min Feedback-Runde 15:20 5 min Schlusswort ABBILDUNG 9-14: BEISPIELHAFTE AGENDA EINES WORKSHOPS ZUR ENTWICKLUNG EINES LANGFRISTIGEN STRATEGISCHEN HANDLUNGSPLANES 9.4.3.5 Beitrag des Klimaschutzmanagements Es ist zu beachten, dass die wesentliche Arbeit für die Entwicklung einer unternehmensspe- zifischen Klimaschutzstrategien von den Mitarbeiter_innen des Unternehmens zu leisten ist. Im Rahmen des Klimaschutzmanagements kann lediglich der methodische Rahmen und die Moderation des Prozesses erfolgen. Darüber hinaus ist es im Sinne eines integrierten Ansatzes bei der Umsetzung des Masterplan 100 % Klimaschutz von Bedeutung, dass die unternehmensspezifischen Maßnahmen zur Flensburger Gesamtstrategie passen und keine Widersprüche oder gar negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung auf städtischer Ebene entstehen. 198 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.4.4 Integration und Umsetzung in den Unternehmen Die Integration der Vision „CO2-neutrales Unternehmen“ sowie des im vorangegangenen Schritt entwickelten langfristigen strategischen Handlungsplanes im Unternehmen stellt eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Klimaschutzmaß- nahmen dar. 9.4.4.1 Ziele / erwartete Ergebnisse Der im folgenden skizzierte Prozess soll als Impuls dazu dienen, dass das jeweilige Unter- nehmen beginnt, den proaktiven Klimaschutz und die damit einhergehenden Ziele und Maßnahmen zum Teil der Unternehmenskultur und des -handelns zu machen. Es sollen die Vorteile dieses Handelns herausgearbeitet werden, um eine breite Akzeptanz und Motiva- tion in der Unternehmensleitung sowie unter den Mitarbeiter_innen zu erreichen. Weiterhin soll betrachtet werden, wie der langfristige Handlungsplan in der allgemeinen Unterneh- mensstrategie verankert und mit den weiteren strategischen Zielen und Maßnahmen des Unternehmens verzahnt werden kann. Darüber hinaus sollten bestehende Management- systeme um die langfristige Perspektive der CO2-Neutralität erweitert werden, um das Mo- nitoring und Controlling der Zielerreichung bezüglich Energieverbrauch, CO2-Emissionen sowie weiteren steuerungsrelevanten Kriterien zu realisieren. Schlussendlich soll eine Sensi- bilisierung sowie die Vorbereitung eines Prozesses für die Verbesserung des organisatori- schen Lernens sowie der Strategiefähigkeit im Bereich Klimaschutz erreicht werden. 9.4.4.2 Methodik Für die o.g. Zielsetzungen stehen zahlreiche positive Praxiserfahrungen anderen Unter- nehmen und Theorien aus verschiedenen Fachdisziplinen zur Verfügung. Im Rahmen eines Workshops oder einer Strategiegruppe können die Anregungen für das Unternehmen dis- kutiert, bewertet und auf die Anwendbarkeit im Kontext des Unternehmens vor dem Hin- tergrund des entwickelten langfristigen Handlungsplanes geprüft werden. Es wird angeregt, für die jeweiligen Zielsetzungen eine Auswahl der geeigneten Hand- lungsansätze für das Unternehmen zusammen zu stellen und den teilnehmenden Mitarbei- ter_innen im Rahmen von Impulsvorträgen zu präsentieren. Die Anregungen sollten im An- schluss an die Situation und die Anforderungen im Unternehmen sowie an die Unterneh- menskultur angepasst werden. 9.4.4.3 Beispielhafter Ablauf eines Workshops Ein mehrstündiger Workshop ist ein mögliches Format für die Vorstellung, Diskussion, Anpas- sung und Vorbereitung der Umsetzung der Handlungsansätze im Unternehmen. Andere Formate sind denkbar und sollten bei Vorteilhaftigkeit vorgezogen werden. Eine mögliche Agenda eines Workshops ist im Folgenden dargestellt. Prozessbindung Industrieunternehmen 199 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 09:00 40 min Einführung - Ziele und Ablauf des Workshops - Rückblick Workshops zur Entwicklung langfristiger Klimaschutzstrategien - Motivation zur Entwicklung und Umsetzung langfristiger Klimaschutzstrategien in Unternehmen (Vortrag & Diskussion) 09:40 10 min Pause 09:50 60 min Leitbild- und Zieldefinition - Weiterentwicklung des Unternehmensleitbildes vor dem Hintergrund des Ziels der CO2-Neutralität 2050 - Definition von Zwischen- und Bereichszielen zur Reduzierung des Endenergiebedarfs / der CO2-Emissionen - Verknüpfung mit dem betrieblichen Energiemanagement 10:50 10 min Pause 12:00 60 min Monitoring und Controlling - Begleitung und Kommunikation durchgeführter Maßnahmen - Ganzheitliche Kennzahlensysteme - Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz 13:00 45 min Mittagspause 13:45 45 min Mitarbeitereinbindung und -motivation - Die lernende Organisation - Von der Information zur Einbindung - Strukturen für einen nachhaltigen Prozess 14:30 5 min Feedback-Runde 14:35 5 min Schlusswort ABBILDUNG 9-15: BEISPIELHAFTE AGENDA EINES WORKSHOPS ZUR INTEGRATION DES LANGFRISTIGEN STRATEGISCHEN HANDLUNGSPLANES IM UNTERNEHMEN Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und ggf. mit weiteren Bereichen im Unternehmen abzustimmen. Ziel ist der Beschluss der Ergebnisse durch die Geschäftsführung und die an- schließende Umsetzung. Die in der beispielhaft vorgeschlagenen Theorien und Handlungsansätze sollen im Folgen- den kurz erläutert werden. 9.4.4.4 Motivation zur Umsetzung und Entwicklung langfristiger Klimaschutzstrategien Die proaktive Entwicklung und Implementierung langfristiger Klimaschutzstrategien mit dem Ziel der CO2-Neutralität kann für Unternehmen aus verschiedenen Gründen bereits heute zu Vorteilen führen. Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts gilt es, die zu erwar- 200 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg tenden Vorteile für das jeweilige Unternehmen herauszuarbeiten und deutlich zu machen. Einige mögliche Aspekte sind im Folgenden beispielhaft genannt: Kostensenkungen durch Einsparungen im Bereich der Energiebeschaffung Reduzierung des Risikos von Kostensteigerungen durch zukünftige Energiepreisent- wicklungen Reduzierung des Risikos bzw. der Auswirkungen zukünftiger gesetzlicher Rahmenbe- dingungen zur Realisierung ehrgeiziger Klimaschutzziele im Industriebereich Optimierung der Betriebsabläufe und Steigerung des Bewusstseins der Mitarbei- ter_innen für die Bedeutung energiesparenden Nutzerverhaltens Erhöhung der Motivation für derzeitige Mitarbeiter_innen und Erhöhung der Attrakti- vität für zukünftige Mitarbeiter_innen Entwicklung und Absatz von zukunftsfähigen Produkten mit einem geringen oder keinem CO2-Fußabdruck der Herstellung Verbesserung der Unternehmensreputation 9.4.4.5 Leitbild- und Zieldefinition Es ist sehr wünschenswert, dass die im vorangegangenen Schritt entwickelte Vision eines CO2-neutralen Unternehmens im Jahr 2050 in das Leitbild oder die Zielsetzungen des Un- ternehmens aufgenommen werden. Es sollte zunächst geprüft werden welche Formen der Leitbild- und Zieldefinition im Unternehmen etabliert sind (z.B. Mission und Vision), um an- schließend zu diskutieren, inwiefern die Klimaschutzziele mit integriert werden können. Dar- über hinaus ist es sinnvoll, die Entwicklung des Energieverbrauchs sowie der CO2- Emissionen und die Umsetzung von Maßnahmen gemäß dem langfristigen strategischen Handlungsplan in Form von Zwischenzielen für die operativen Einheiten des Unternehmens zu verankern. Diese sollten nicht zu starr ausgelegt sein, da es sicherlich notwendig sein wird, den langfristigen Handlungsplan entsprechend kurzfristiger Veränderungen der ex- ternen Rahmenbedingungen zeitlich flexibel umzusetzen oder anzupassen. Die Verknüp- fung mit den kurz- und mittelfristigen Zielsetzungen aus dem Energiemanagement ist emp- fehlenswert. 9.4.4.6 Monitoring und Controlling Es ist zu klären, wie der Fortschritt bei der Umsetzung der langfristigen Klimaschutzstrategie regelmäßig überprüft werden kann. Viele Industrieunternehmen werden bereits ein Moni- toring- und Controlling-System im Rahmen des betrieblichen Energiemangements aufge- baut haben, auf das ggf. zurückgegriffen werden kann. Neben der regelmäßigen Überprüfung der Zielerreichung bezüglich der Reduzierung des Strom-, Wärme und Brennstoffverbrauch sowie der CO2-Emissionen ist es empfehlenswert, im Sinne eines ganzheitlichen Controllings Kennzahlen und Kriterien zu definieren, die für Prozessbindung Industrieunternehmen 201 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG das Unternehmen Rückschlüsse darüber erlauben, inwiefern die unter „Motivation zur Um- setzung und Entwicklung langfristiger Klimaschutzstrategien“ genannten möglichen Vortei- le für Unternehmen tatsächlich eintreffen. Ist dies der Fall, kann für die Klimaschutzaktivitä- ten des Unternehmens noch eine breitere Unterstützung erzielt werden. 9.4.4.7 Mitarbeitereinbindung und -motivation Für eine erfolgreiche Etablierung der Klimaschutzstrategie im Unternehmen aber auch für das Erreichen der Flensburger Klimaschutzziele ist es von großer Bedeutung, die Mitarbei- ter_innen der Industrieunternehmen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen ein- zubinden. Die möglichen Formen der Einbindung von Mitarbeiter_innen reichen von der Information und Bewusstseinsbildung über die Einbindung bei der Maßnahmenkonzeption und -durchführung (u.a. betriebliches Vorschlagswesen oder (interdisziplinäre) Arbeitskrei- se oder Projektgruppen) bis hin zur finanziellen Beteiligung an Einsparungen durch ange- passtes Nutzerverhalten. Es ist für diesen Bereich zu diskutieren, welche Formen der Einbin- dung und Motivation im Unternehmen anwendbar sind und den größten Erfolg aufweisen. Es ist sicherlich von Vorteil, dass mit der Klimaschutzinitiative des Klimapakt Flensburg e.V. auch außerhalb des Unternehmenseinflusses Möglichkeiten bestehen, die Mitarbei- ter_innen auch in anderen Themenbereichen (z.B. Wohnen oder Mobilität) für den Klima- schutz zu gewinnen. 9.4.4.8 Beitrag des Klimaschutzmanagements Wie im Fall der Entwicklung langfristiger unternehmensspezifischer Klimaschutzstrategien ist die Rolle des Klimaschutzmanagements auf die Moderation des Prozesses und auf die Vor- stellung positiver Erfahrungsberichte beschränkt. 9.4.5 Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch und Prozessbindung der Unternehmen Um die Flensburger Industrieunternehmen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und zu begleiten, wird beabsichtigt, regelmäßige Treffen zum Erfahrungs- austausch und zur Prozessbindung der Unternehmen zu organisieren. Die Treffen sollen ca. alle sechs Monate stattfinden und werden durch das Klimaschutz- management organisiert und durchgeführt. Eine Dauer von ca. 3-4 Stunden ist für ein Tref- fen vorgesehen. Der Schwerpunkt soll auf der Weitergabe und Diskussion der Erfahrungen der Flensburger Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen liegen. Auf besonde- ren Wunsch der Teilnehmer_innen können auch externe Expert_innen für einzelne Themen- schwerpunkte auf Kosten der teilnehmenden Unternehmen beteiligt werden. Es ist das Ziel der Treffen, eine beschleunigte Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in den Unternehmen zu erreichen, die Hemmnisse zu reduzieren und die verantwortlichen Mitarbeiter_innen in Ihrer Rolle zu stärken. Um die relevanten Inhalte und Themenschwerpunkte der Veranstaltungen so praxisnah wie möglich festzulegen, wurde ein kurzer Fragebogen entwickelt und an interessierte Un- 202 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ternehmen in Flensburg verteilt. Es haben sich sieben Unternehmen an der Befragung be- teiligt. Die wesentlichen Ergebnisse werden im Folgenden dargestellt. Zunächst wurde abgefragt, welche Themenbereiche für die Unternehmen in Bezug auf den Erfahrungsaustausch von besonderem Interesse sind. Dabei hat sich folgendes Ergeb- nis gezeigt: 0 0,5 1 1,5 2 Kälte- und Klimatechnik Energiemanagementsysteme Druckluft Nutzerverhalten Prozesswärme Elektrische Antriebe Beleuchtung Wärmerückgewinnung Regenerative Energien Interesse am Thema Th em en st el lu n ge n n = 7 gering hoch ABBILDUNG 9-16: INTERESSE DER BEFRAGTEN UNTERNEHMEN AN DEN AUFGEFÜHRTEN THEMENBEREICHEN DES BETRIEBLICHEN KLIMASCHUTZES Um bereits einige konkrete Aspekte zur Abstimmung im Rahmen des Erfahrungsaustau- sches zu finden, wurden diejenigen Teilaspekte abgefragt, die in den genannten The- menbereichen für die Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Folgende Punkte sind von besonderem Interesse. Energiemanagementsysteme Gesetzliche Rahmenbedingungen Strombesteue- rung Organisatorische Verankerung und Umsetzung Druckluft Frequenzgeregelte Kompressoren Anlagensteuerung Schnell umsetzbare Maßnahmen (z.B. Beheben von Leckagen) Elektrische Antriebe Effizienz moderner Antriebe Energierückgewinnung Anlagensteuerung Beleuchtung LED-Technologie Dimmtechnik im Bereich Natriumdampf-Beleuchtung Prozessbindung Industrieunternehmen 203 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Kälte- und Klimatechnik Effizienz von Kühlsystemen Geeignete Maßnahmen Prozesswärme Einsatz von BHKWs Wärmerückgewinnung Sinnvolle Anwendungsgebiete Nutzerverhalten Materialien / Unterlagen für Mitarbeiterschulungen Unternehmensprogramme Regenerative Energien Eigenversorgung mittels Photovoltaik Kleinwindkraft TABELLE 9-3: FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES ERFAHRUNGSAUSTAUSCH IM BEREICH INDUSTIE RELEVANTE TEILASPEKTE Für einen regen Austausch in der Gruppe ist es wichtig, Themen zu behandeln, zu denen in den Unternehmen bereits Erfahrungen vorliegen. Aus diesem Grund wurde in einem nächsten Schritt nach dem Grad der Erfahrungen in verschiedenen Themenbereichen gefragt. Die Ergebnisse sind in folgender Abbildung dargestellt. 0 0,5 1 1,5 2 Druckluft Beleuchtung Energiemanagementsysteme Elektrische Antriebe Kälte- und Klimatechnik Prozesswärme Wärmerückgewinnung Regenerative Energien Nutzerverhalten Erfahrungen in diesem Bereich T h e m e n st e ll u n ge n n = 7 gering hoch ABBILDUNG 9-17: ERFAHRUNGEN DER BEFRAGTEN UNTERNEHMEN IN DEN AUFGEFÜHRTEN THEMENBEREICHEN DES BETRIEBLICHEN KLIMASCHUTZES Die Ergebnisse der Interessensbekundungen und der Erfahrungen der Unternehmen in ver- schiedenen Themenbereichen können als Matrix dargestellt werden, um eine sinnvolle Priorisierung der zu behandelnden Themen vorzunehmen. Diese Matrixdarstellung ist in der folgenden Abbildung dargestellt. 204 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 1 1,2 1,4 1,6 1,8 2 1 1,2 1,4 1,6 1,8 2 Er fa h ru n ge n in id e se m B e re ic h Interesse am Thema Kälte- und Klimatechnik Druckluft Energiemanagementsysteme Beleuchtung Nutzerverhalten Prozesswärme Elektrische Antriebe Wärmerückgewinnung Regenerative Energien n = 7 gering hoch ge ri n g h o ch ABBILDUNG 9-18: INTERESSE UND ERFAHRUNGEN DER BEFRAGTEN UNTERNEHMEN IN DER MATRIXDARSTELLUNG Aus dem Interesse und den Erfahrungen der Unternehmen für die Themenbereiche kann die folgende Priorisierung der Themen vorgenommen werden. 1. Kälte- und Klimatechnik 2. Druckluft 3. Energiemanagementsysteme 4. Nutzerverhalten 5. Prozesswärme 6. Beleuchtung 7. Elektrische Antriebe 8. Wärmerückgewinnung 9. Regenerative Energien Es ist vorgesehen, das erste Treffen nach Fertigstellung des Masterplan-Konzepts noch im Jahr 2013 durchzuführen. Energetische Quartierssanierung 205 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.5 Energetische Quartierssanierung Im Zuge der Diversifizierung von Klimaschutzkonzepten sind seit 2012 die Quartiere in den Fokus des klimagerechten Umbaus der Städte geraten. Zwar war die Quartiersebene auch traditionell die stadtplanerische Arbeitsebene, wird jetzt aber gezielt um die Handlungsfel- der Energie und Klimaschutz erweitert. Den Kommunen bzw. kommunalen Verwaltungen als zentralem Initiator, Investor und Koordinator kommt in diesem Prozess eine entschei- dende Rolle zu. Gegenüber gesamtstädtischen Klimaschutzkonzepten liegt der Fokus oft auf der Gebäudesanierung, da Einsparungen in den anderen Sektoren, v.a. beim Verkehr, auf Quartiersebene nur begrenzt zu erreichen sind. Aus diesem Grund ist die energetische Quartierssanierung auch ein neuer Ansatz für die Vergabe von Fördermitteln. Über die KfW-Bank und ihr Programm "Energetische Stadtsa- nierung" stellt das Bundesministerium für Bauen, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS) Mittel aus dem „Energie- und Klimafonds“ für Kommunen zur Verfügung. Antragsteller kön- nen neben der Kommune selbst auch Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hin- tergrund, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie private Gebäude- eigentümer oder Eigentümer-Standortgemeinschaften sein. Finanziert werden für ein Jahr maximal 65% der Sach- und Personalkosten sog. „fachkundiger Dritter“ für die Erstellung eines integrierten energetischen Sanierungskonzepts auf Quartiers-Ebene. Im Anschluss an die einjährige Konzeptphase gibt es wie bei der Masterplan-Förderung auch die Möglich- keit der Förderung eines Sanierungsmanagers für bis zu 2 Jahre (max. 65% der Kosten bzw. max. 120.000 €). Dieser soll die Umsetzung der definierten Maßnahmen initiieren und koordinieren. Weitere zinsverbilligte Darlehen gibt es für Projekte mit quartiersbezoge- nen Wärmeversorgungen oder energieeffizienten Wasserversorgungen und Abwas- serentsorgungen. Bis Ende September 2012 wurden bundesweit bereits 172 Konzepte und Sanierungsmanager sowie 35 investive Maßnahmen in die kommunale Infrastruktur (Quar- tiersversorgung) gefördert (Schüring 2012). 9.5.1 Ziele der Quartierssanierung Die zentralen Ziele der Quartierskonzepte sind i.d.R. die gleichen wie bei gesamtstädti- schen Konzepten, nämlich in erster Linie die Senkung der Energieverbräuche und Emissio- nen. In Flensburg kommt noch der spezielle Fokus auf die CO2-Neutralität hinzu. Ergänzend gibt es häufig diverse Nebenziele, die sich grob in vier verschiedene Kategorien einteilen lassen (siehe Abbildung 9-19). 206 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 9-19: ÜBERSICHT ÜBER DIE ZIELE DES QUARTIERSANSATZES (EIGENE DARSTELLUNG) Zu den energetisch-technisch geprägten Zielen gehört die Ermittlung und Erschließung von Energieeffizienzsteigerungen der Gebäude und der Infrastruktur (v.a. der Wärmeversor- gung). Es soll aufgezeigt werden, welche technischen und wirtschaftlichen Energieein- sparpotenziale im Quartier bestehen und welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen sowie zur Umsetzung ergriffen werden können. So soll zur Steigerung der Energieeffizienz ein detaillierter und mit möglichst vielen Akteuren abgestimmter Maß- nahmenplan entwickelt werden und Grundlage für die Umsetzungsphase sein. Bezüglich Effizienzgewinnen und wirtschaftlicher Zielsetzungen soll durch das Quartierskon- zept eine an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete Investitions- planung in den Quartieren gefördert werden. Statt einseitiger und kurzfristig orientierter Optimierungen einzelner Gebäude leistet die energetische Sanierung in einem städtebau- lichen Verständnis für die Stadt als Lebensort und in Fortführung des Prinzips „Energiewen- de vor Ort“ einen Beitrag zur Stärkung als Wirtschaftsstandort. So können städtische Ener- giekonzepte, die im Verbund mit lokalen Wertschöpfungsketten regenerative Energie er- zeugen oder mit den Stadtwerken etabliert werden, wirtschaftliche Impulse für die Stadt und die Region entfalten (Frielinghaus 2012). Daneben soll ein Augenmerk auf der Verein- barkeit der Wirtschaftlichkeit von (Sanierungs-)Maßnahmen mit stabilen Mietpreisen liegen. Bezogen auf die lokalen Akteure soll durch ein gemeinsam entwickeltes Quartierskonzept das heterogene Akteursspektrum für den Klimaschutzprozess und die Umsetzungsphase aktiviert werden. Dazu gehört der Aufbau eines Netzwerks zum Erfahrungsaustausch zwi- schen Handlungswilligen, das auch der gegenseitigen Information und Motivation zwi- schen Eigentümern und Nutzern dient. Die rechtzeitige Abstimmung zwischen Versorger und Verbrauchern über die jeweiligen Planungen vermeidet bspw. Fehldimensionierungen Energetische Quartierssanierung 207 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG der Fernwärmeleitungen. Besonders in Flensburg mit dem sehr hohen Fernwärmean- schlussgrad spielt dieser Aspekt eine herausragende Rolle. In Städten ohne zentrale Fern- wärmeversorgung soll der Quartiersansatz insbesondere durch die Abstimmung des Sanie- rungsstandards (z.B. zwischen Eigentümern und Fernwärmeversorger) die Verbindung zwi- schen wärmetechnischer Gebäudesanierung mit einer effizienten Wärmeversorgung schaffen. Hier können auch Nahwärmenetze Teil der Lösung sein. Unter Beachtung relevanter städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, woh- nungswirtschaftlicher und sozialer Aspekte soll das Quartier ganzheitlich betrachtet wer- den. Zu den sonstigen Zielen kann auch die Sicherung der sozialen Stabilität, die Aufwer- tung des Quartiersumfeldes oder die Sicherung bzw. Erhöhung der Wohnqualität gehören. Letztlich spielt auch die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange und Notwendig- keit des Klimaschutzes eine wichtige Rolle. 9.5.2 Vorteile des Quartiersansatzes Von der kleinräumigeren Betrachtung von Quartieren verspricht man sich einige Vorteile gegenüber gesamtstädtischen Konzepten, insbesondere hinsichtlich der direkten Beteili- gung von Akteuren am Prozess, der Akzeptanz der Konzepte und letztlich der Praktikabili- tät der Umsetzung. Die Vorteile lassen sich grob in drei verschiedene Bereiche einordnen (siehe Abbildung 9-20). ABBILDUNG 9-20: ÜBERSICHT ÜBER DIE VORTEILE DES QUARTIERSANSATZES (EIGENE DARSTELLUNG) Was technische, wirtschaftliche und strukturelle Vorteile angeht, lassen sich ein deutlich kleineres Gebiet und die spezifischen Charakteristika der verschiedenen Akteure schlicht 208 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg detaillierter betrachten als eine ganze Stadt. Verschiedene kleinräumige Maßnahmen können so im Zusammenhang betrachtet werden und die spezifischen Rahmenbedin- gungen der Akteure in die Konzeption mit einfließen. Diese Verknüpfung erhöht nicht nur die Effizienz der Maßnahmen, sondern soll auch wirtschaftliche Vorteile gegenüber Einzel- vorhaben bringen. Dadurch können Synergieeffekte identifiziert werden. Einsparpotenzia- le, die auf gesamtstädtischer Ebene nicht signifikant sind (z.B. die Nutzung von Abwärme aus industriellen Prozessen zur Nahwärmeversorgung einiger angrenzender Häuser), kön- nen mit einbezogen werden. Am Ende steht dann im Idealfall ein ganzheitliches überge- ordnetes Rahmenkonzept als abgestimmte Strategie für das Quartier. Zuletzt erhofft man sich von der Nähe der Akteure die Reduzierung der sog. Transaktionskosten, also des Auf- wandes zur Aktivierung von Akteuren und zur Umsetzung von Maßnahmen (z.B. Informati- onsbeschaffung, Anbahnung, Projektabwicklung etc.) Ein weiterer Vorteil ist der im Vergleich zur Gesamtstadt i.d.R. deutlich kleinere Akteurskreis. Vor allem in gefestigten Quartieren gibt es häufig eingespielte Akteursstrukturen wie Stadt- teilforen oder andere Vereine, deren Erfahrungen genutzt werden sollten. Die geringere Anzahl an Akteuren erleichtert letztlich auch die Berücksichtigung der Bedürfnisse sowie die gezielte Ansprache möglichst vieler Gruppen. So können die unterschiedlichen Poten- ziale der Akteure sowohl bei der Erstellung des Konzeptes als auch der Umsetzung ideal genutzt werden. Jeder kann nach individuellem Können und Akzeptanz der Maßnahmen einen Beitrag zum Gelingen leisten. Auch durch die i.d.R. geringe räumliche Ausdehnung der Quartiere erhöht sich die Erreichbarkeit der Immobilieneigentümer und anderer Akteu- re wie Mieter, Einzelhändler, Gewerbetreibende etc. Die räumliche Nähe spielt auch eine wichtige Rolle bei weichen Faktoren wie Information und Beratung für private Eigentümer. Modellprojekte wie vorbildhafte Sanierungen sind für die lokalen Akteure im Quartier viel besser sichtbar und direkter erfahrbarer. Damit wird auch die Machbarkeit verdeutlicht, sodass die eigenen Handlungsmöglichkeiten erkannt und ergriffen werden können Durch das gegenseitige Ergänzen unterschiedlicher Potenziale entstehen integrierte Kon- zepte, die eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit haben. Zwar sollte bspw. bei jedem Gebäude ein Maximum an sinnvollen Klimaschutzmaßnahmen durchgeführt werden, aber nicht jedes Gebäude muss auf Niedrigstenergiestandard gedämmt werden. Dafür wird z.B. das Nachbargebäude ein Plusenergiehaus und gleicht so die Defizite des ersten aus. Neue energetische Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich zudem, wenn der Blick nicht nur auf die Anlagentechnik und Einzelgebäude gerichtet ist, sondern über die Gebäude- hülle hinaus auf das Quartier und die Potenziale eines Verbundkonzepts gerichtet wird. Differenzierte Typologien von Freiräumen, Stadträumen, Netzen und Gebäuden korrelie- ren, so dass im Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen ganzheitliche Ansätze neue räumliche und gestalterische Möglichkeiten im Quartierverbund ergeben (Schaal et al. 2012). Letztlich bietet eine quartiersweise Betrachtung auch den Ansatz für die Schaffung gezielter stadtplanerischer Rahmenbedingungen, bspw. die Ausweisung von Stadtsanie- rungsgebieten. Durch die Kombination der genannten Ziele ist eine hohe Akzeptanz der Energetische Quartierssanierung 209 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Maßnahmen bei allen Akteuren möglich, die zu einer ganzheitlichen Aufwertung des Quartiers führen kann. 9.5.3 Projekt „Energetisches Quartierskonzept Flensburg Rude“ Vor dem Hintergrund der Aktivitäten des Klimapakt Flensburg e.V. hat die Stadt Flensburg Mittel aus dem Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ der KfW beantragt und erhalten, um von Januar bis Dezember 2013 ein integriertes Quartierskonzept für das Quar- tier Flensburg Rude erstellen zu lassen. Dafür wird das Quartier „Auf der Rude“ intensiv un- tersucht und zunächst eine detaillierte Ausgangsanalyse durchgeführt. Auf Basis der resul- tierenden Energie- und CO2-Bilanz werden anschließend Vorschläge für Klimaschutzmaß- nahmen für die Bereiche Haushalte/Immobilien, Gewerbe und Verkehr entwickelt. Indust- riebetriebe gibt es in dem Quartier nicht. Im Unterschied zum primären Fokus des Förder- programms und vor dem Hintergrund der bereits umfangreichen Vorarbeiten aus dem gesamtstädtischen Klimaschutzkonzept wird das Thema Quartierssanierung hier weiter ge- fasst und auch der Gewerbe- und Verkehrssektor mit einbezogen. Über einen Beteili- gungsprozess werden dazu alle relevanten Akteure (z.B. Bewohner_innen, Eigentü- mer_innen, Stadtwerke etc.) an der Konzepterstellung beteiligt. Im Anschluss an die Kon- zepterstellung gibt es die Möglichkeit, die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen zwei Jahre lang durch ein gefördertes Sanierungsmanagement für das Quartier begleiten zu lassen. Das Quartier „Auf der Rude“ liegt etwa einen Kilometer südlich der Flensburger Innenstadt (siehe Abbildung 9-21) und hat ca. 1470 Einwohner. Obwohl die Rude in relativer Nähe zur Innenstadt und dem Bahnhof liegt, ist sie durch die Husumer und Schleswiger Straße, die Straße Zur Bleiche sowie die Gleisanlagen stark räumlich abgegrenzt. Das Quartier als in sich geschlossenes Wohngebiet zeichnet sich durch eine recht heterogene Gebäu- destruktur mit Punkthochhäusern und Zeilenbauten der 60er Jahre aus. Die große Mehrheit der Mehrfamilienhäuser stammt aus den späten 50er Jahren. Daneben finden sich Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser verschiedener Baujahre mit unterschiedli- chem energetischem Sanierungsstand. Man findet hier eine gemischte Bausubstanz und Eigentümerstruktur (große und kleinere Wohnungsbaugenossenschaften, Privateigentümer sowie kirchliche und kommunale Gebäude) vor. Zudem befinden sich etliche Gewerbe- betriebe im Gebiet. 210 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 9-21: GRENZEN DES QUARTIERSKONZEPTS FLENSBURG RUDE Mit den Bewohnern, Gewerbe, einer Schule, einer Kirche und guten Einkaufsmöglichkeiten ist sie eine „Stadt im Kleinen“ und hat damit im Hinblick auf das zu entwickelnde Konzept einen gewissen Modellcharakter für Flensburg. Außerdem gehört das Gebiet zum Stad- tumbaugebiet „Südstadt“, das 2005 als Teil der kommunalen Bemühungen im Rahmen des Programms „Stadtumbau West“ definiert wurde. Für das Gebiet der Flensburger Süd- stadt existiert zudem ein Quartiersentwicklungskonzept mit stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen für die Wohnquartiere auf der Rude sowie ein erstes städtebauliches Ent- wicklungskonzept. Die Umsetzung von Stadtbaumaßnahmen zur Beseitigung der erhebli- chen städtebaulichen Funktionsverluste und zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen wurde bereits 2006 von der Flensburger Kommunalpolitik beschlossen. Projektziel des aktuellen Ansatzes ist die Entwicklung eines integrierten Quartierskonzeptes, das einen Weg zum ersten Flensburger Klimaschutzquartier aufzeigen soll. 9.5.4 Sinnhaftigkeit des Quartiersansatzes am Beispiel Flensburg Rude Vor der Beurteilung der Sinnhaftigkeit energetischer Quartierskonzepte steht zunächst die Frage nach der Funktion, die das Konzept für gesamtstädtische Klimaschutzprozesse spie- len soll. Zwar kann ein solitäres Quartierskonzept, das nicht in übergeordnete Klimaschutz- anstrengungen der Kommune eingegliedert ist, durchaus auch sinnvoll sein. Eine weitaus größere Durchschlagskraft kann es allerdings entfalten, wenn es in bereits bestehende Prozesse eingegliedert wird. Auch kann ein Quartier, bei Vorliegen eines gesamtstädti- Energetische Quartierssanierung 211 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG schen Konzeptes, als Testgebiet dienen, in dem erst einmal mit weniger Aufwand und in kleinerem Rahmen verschiedene Maßnahmen ausprobiert und ggf. optimiert werden können. Es kann dann eine Funktion als Modellquartier einnehmen, das beispielhaft für die anschließende Konzeption in anderen Quartieren steht. Dann sind noch größere Synergien außerhalb der Quartiersebene möglich, die sich multiplizieren können. Beispielhaft sei hier die Entwicklung eines Wärmekatasters genannt, dessen Praktikabilität sowie Datenverfüg- barkeit und –Verarbeitung zunächst auf kleinerer Quartiersebene erprobt werden kann. In diesem Sinne gilt auch die Rude als erstes Klimaschutzpilotquartier vor dem Hintergrund der bereits jahrelangen Klimaschutzbemühungen der Stadt Flensburg. Die übergeordnete Zielsetzung der CO2-Neutralität gibt auch für die Rude den Maßstab vor. Die im Klima- schutzkonzept festgelegten Globalziele für die einzelnen Bereiche können auf die Rude herunter gebrochen werden. Der Vorteil der kleinräumigeren Betrachtung liegt dann da- rin, die z.T. recht allgemeinen Ziele mit den lokalen Akteuren abzustimmen und so ein um- setzungsorientiertes Detailkonzept zu erarbeiten. Aus den gewonnenen Erkenntnissen des Prozesses zur Konzepterstellung lassen sich anschließend kritisch Erfolgsfaktoren und Hin- dernisse ableiten, die sich dann auf weitere Quartiere übertragen lassen. Auch wenn das Projekt auf der Rude noch nicht beendet ist, lassen sich schon erste Rück- schlüsse ziehen. Grundsätzlich scheint die starke Fokussierung von Seiten des Fördermittel- gebers auf die Gebäudesanierung zu eng, um den Anforderungen des Klimaschutzprozes- ses in Flensburg gerecht zu werden. Deshalb ist der Betrachtungsrahmen auch auf die an- deren relevanten Sektoren ausgeweitet worden, um die beiden Konzepte miteinander in Einklang zu bringen. Unklar ist bisher auch, ob sich die o.g. Vorteile (siehe Abschnitt 9.5.2, S. 207) wirklich in der Form realisieren lassen. Unstrittig sind die großen Vorzüge, die die enge Akteursbeteiligung bietet. Dadurch konnten auf der Rude die lokalen Eigenheiten des Quartiers weit genauer erfasst werden, als es im Klimaschutzkonzept möglich gewesen wäre. Allerdings stellt dies nicht per se sicher, dass sich auch das Konzept und dabei insbe- sondere die Einsparpotenziale in den Sektoren spezifischer beziffern lassen. Letztlich ist so- wohl das Beteiligungslevel (insbesondere bei gewerblichen Akteuren) als auch das Zeit- budget im vorliegenden Fall der Rude in Flensburg noch zu gering, um wirklich gebäude- oder unternehmensscharfe Maßnahmen zu entwickeln. Selbst in einem solch kleinen Quar- tier ist die Struktur noch zu vielfältig, um genaue Maßnahmen für jeden Einzelakteur zu entwickeln. Es bleibt also häufig nur das Herunterbrechen der z.T. allgemeinen gesamt- städtischen Potenziale und deren Anpassung an gegebener Stelle. Dieser Umstand ließe sich nur durch eine weitere Verkleinerung der Quartiersgrenzen mildern. Dann allerdings würde man sich wieder mehr und mehr der Betrachtung von Einzelmaßnahmen nähern. Ein weiterer Unterschied zum Klimaschutzkonzept der Stadt ist die Tatsache, dass der Pro- zess für die Rude nicht von den Akteuren vor Ort selbst ausging, sondern das Quartier von der Stadt ausgewählt wurde. Zwar sind einige der auch im gesamtstädtischen Klima- schutzprozess involvierten Unternehmen auch auf der Rude aktiv. Das allein reicht aber offenbar nicht aus, um ein ähnliches Level an Aktivierung der Akteure und insbesondere der Bewohner_innen und Unternehmen per se zu gewährleisten. 212 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.5.5 Erfolgsfaktoren und Kriterien zur Auswahl von geeigneten Quartieren Aus den Erfahrungen mit dem Projekt „Energetisches Quartierskonzept Flensburg Rude“ kristallisieren sich einige ersten Erfolgsfaktoren für solche Konzepte heraus. So erleichtert ein räumlich klar abgegrenztes Quartier die Definition von Betrachtungsgrenzen sowie die Identifizierung der Akteure. Wenn die Akteursstruktur darüber hinaus auch noch gut einge- spielt ist und bereits seit einigen Jahren zu anderen Themen zusammenarbeitet, erleichtert das den Zugang z.B. zu Bewohner_innen. Das ist bspw. auf der Rude mit dem Rude-Forum der Fall. Sofern das Viertel über eine gefestigte Sozialstruktur verfügt, d.h. kein sozialer Brennpunkt ist oder eine starke soziale Trennung von Wohnbereichen aufweist, ist die ge- zielte Beteiligung und Konsensfindung über Maßnahmen weniger aufwändig. Allerdings müssen auch solche sozial komplexeren Viertel früher oder später in Angriff genommen werden. Ein weiterer Erfolgsfaktor kann die Tatsache sein, dass der Klimaschutzprozess nicht (nur) von oben, d.h. der Stadt, angestoßen wird, sondern der Impuls idealerweise aus den Reihen der Akteure kommt. Der Klimapakt Flensburg ist der beste Beweis dafür, dass ein solches Vorgehen zu einer sehr hohen Identifikation aller Akteure mit dem Projekt führt. Daraus lassen sich Auswahlkriterien für weitere Quartiere ableiten, die sich für Quartiers- konzepte eignen: Gebiete mit relativ alten Bestandsgebäuden, erheblichem Modernisierungsstau und schlechtestem energetischen Zustand Hohe (u.a. nebenkostengetriebene) Leerstände, die eine Notwendigkeit zur Attrak- tivitätssteigerung nach sich ziehen Quartiere, in denen die Umgestaltung der Energieversorgung notwendig ist oder bevorsteht Im Vorfeld geplanter Neubauten oder der großflächigen Umgestaltung eines Quar- tiers Quartiere in Kombination mit bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Stadtumbau- oder Sanierungsgebieten Vorhandensein von Großwohnsiedlungen mit einheitlicher Bebauung (d.h. wenig diversifizierte Gebäudetypen) ist vorteilhaft Aber auch Altbaubestände als prägende Elemente innerstädtischer Wohnquartiere können gezielt Teil solcher Konzepte sein Quartiere mit einer möglichst homogenen Eigentümerstruktur oder großen institutio- nellen Eigentümern Gezielte Beschäftigung mit sozialstrukturell schwierigen Quartieren, um durch den Beteiligungsprozess im Rahmen der Konzepterstellung die Identifikation der Bewoh- ner mit Quartier und Miteinander zu stärken (in dem Fall benötigt das Konzept eine stärker gewichtete sozialwissenschaftliche Komponente und sollte weniger durch technische Szenarien geprägt sein) Energetische Quartierssanierung 213 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.5.6 Integration energetischer Quartierskonzepte in den Stadtumbau Die größte Wirkung können energetische Quartierskonzepte entfalten, wenn sie in einen übergeordneten und gesamtstädtischen Klimaschutzprozess eingebettet sind. Flensburg bietet in dieser Hinsicht mit dem Klimapakt bzw. dem bestehenden Klimaschutzkonzept beste Voraussetzungen. Folgende vier Thesen zur Integration der Quartierskonzepte kön- nen bei der Umsetzung helfen (vgl. Koziol 2012): 1. Voraussetzung für eine effiziente energetische Stadterneuerung ist ein solides Stadt- entwicklungs- oder Stadtumbaukonzept. Nicht abgestimmte Gebäudemodernisie- rungen in der Stadtentwicklung können die energetische Effizienz senken, insbe- sondere in Stadtgebieten mit zentraler Fernwärmeversorgung. Die gesunkene Wärmenachfrage führt dabei zu steigenden relativen Verlusten in der Wärmevertei- lung. Eine gezielte und mit dem Versorger abgestimmte Strategie bezüglich der Auswirkungen auf das Fernwärmenetz und die schrittweise Umsetzung von Maß- nahmen in ganzen Quartieren kann diesen Effekt mildern. 2. Die energetischen Einsparpotenziale sind in den einzelnen Quartieren unterschied- lich stark ausgeprägt und müssen entsprechend differenziert adressiert und er- schlossen werden. Die Übertragbarkeit der konkreten Ergebnisse und Maßnahmen bspw. aus der Rude auf andere Quartiere müssen sorgsam geprüft werden, da je- des Quartier eigene energetische Charakteristika besitzt. Insbesondere aber die Methodik und Herangehensweise sowie Partizipationsansätze sind i.d.R. gut auf an- dere Stadtteile übertragbar. 3. Nachhaltigkeit in der energetischen Stadterneuerung heißt energetische, ökonomi- sche und soziale Effizienz. Es ist die Herausforderung zu bewältigen, den aus volks- wirtschaftlicher und energetischer Sicht optimalen Handlungspfad anzustreben, den alle Akteure bereit sind mitzutragen. Gleichzeitig sollte dabei den Anforderun- gen der unterschiedlichen Akteure möglichst gleichermaßen gerecht zu werden, um eine hohe Akzeptanz für das entwickelte Konzept zu schaffen. 4. Die energetische Stadterneuerung ist ein langfristiger Prozess. Er braucht ein klares, konsequentes Konzept und stabile Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Nur dann kann der Klimaschutzprozess kontinuierlich verfolgt werden und zum Ziel füh- ren. Deutlich wird, dass solche Konzepte spezifisch gesehen mit deutlich mehr Arbeit und da- mit Kosten verbunden sind als gesamtstädtische Konzepte. Die Frage nach dem Aufwand- Nutzen-Verhältnis für das Quartier selbst und den städtischen Klimaschutzprozess muss im Grunde für jedes Quartier neu bewertet und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass auf das Konzept auch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen folgt. Aus diesem Grund gibt es vom Fördermittelgeber die Möglichkeit, für die ersten zwei Jahre der Umsetzungsphase ein Sanierungsmanagement fördern zu lassen. Nur dadurch wird sichergestellt, dass ein kontinuierlicher Prozess entsteht, der dem Klima- schutz dient. Quartierskonzepte bieten also eine gute Gelegenheit, innovative Ansätze in 214 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg verschiedenen Quartieren zu testen und so zielgruppenspezifische Maßnahmen zu entwi- ckeln sowie deren Umsetzung zu erproben. Empfohlen wird deshalb die Beantragung wei- terer Quartierskonzepte. Dies sollte unter der Prämisse geschehen, dass die ausgewählten Quartiere gezielt anhand der unter 9.5.5 genannten Kriterien ausgewählt werden und in jedem Quartier möglichst ein neuer Aspekt mit Relevanz für die Umsetzung in der Gesamt- stadt betrachtet wird. Möglichkeiten eines Wärmekatasters 215 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.6 Möglichkeiten eines Wärmekatasters Ein Wärmekataster ist ein wertvolles und wichtiges Instrument für eine zielgerichtete und zukunftsweisende Energiebedarfsplanung sowie für eine gezielte Optimierung der Wärme- versorgung. Unter einem Wärmekataster versteht man generell eine in der Regel räumlich hoch aufgelöste Karte einer Stadt oder eines Stadtteils, die Informationen sowohl zum energetischen Zustand der Gebäude als auch zum Wärmebedarf oder -Verbrauch der Gebäude darstellt. Dabei werden den einzelnen Gebäuden auf Basis einer georeferen- zierten Datenbank verschiedene Eigenschaften (z.B. Baujahr, Gebäudetyp, Sanierungszu- stand) und Werte (z.B. Wärmeverbrauch) zugewiesen. Es stellt somit ein hilfreiches Pla- nungswerkzeug zur energetischen Optimierung der Wärmeversorgung einer Stadt dar. Grundlage für ein Wärmekataster ist GIS-Kartenmaterial, das die gewünschte Detailauflö- sung (z.B. einzelne Gebäude) darstellt. Das ist von Vorteil, da sich in einem GIS (geografi- sches Informationssystem) Karten und Ebenen mit verschiedenen Informationen variabel übereinander gestapelt anzeigen lassen. Je nach gewünschtem und praktisch erreichba- rem Detaillierungsgrad kann die Betrachtungsweise zwischen den Ebenen Straßenzug, Baublock oder Einzelgebäuden variieren. Dazu ist für die einzelnen Objekte eine Einord- nung in Kategorien einer Gebäudetypologie sinnvoll, um für jede Gebäudekategorie grundlegende energetische Eigenschaften zu ermitteln. Daraus lassen sich u.a. typische Sanierungszustände, Energieverbräuche und Einsparpotenziale ableiten. Anhand solcher Werte würde das Kataster allerdings nur auf dem theoretischen Wärmebedarf basieren. Soll es hingegen verbrauchsbasiert und somit deutlich spezifischer aufgebaut sein, bedarf es der Ergänzung um reale Verbrauchsdaten für die Objekte in der jeweiligen Detailschär- fe. Die dafür nötige Kooperation mit einem möglichst zentralen Versorger bietet auch die Möglichkeit zur Abbildung der Versorgungsinfrastruktur (Fernwärmenetze o.ä.) in dem Wärmekataster. 216 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 9-22: KARTE MIT DEM FERNWÄRMENETZ IM QUARTIER GAARDEN/KIEL, GEBÄUDE MIT ANSSCHLUSS EINGEFÄRBT (COMPLAN 2013, S.16) ABBILDUNG 9-23: VERTEILUNG DER UNTERSCHIEDLICHEN GEBÄUDETYPEN IM QUARTIER GAARDEN/KIEL, FARBLICHE SORTIERUNG NACH FLÄCHENSPEZIFISCHEM WÄRMEVERBRAUCH (COMPLAN 2013, S.32) Als Ergebnis der georeferenzierten Datenbank lassen sich auf Karten anschließend die ver- schiedenen Informationen übersichtlich darstellen. Beispiele für solche Darstellungen sind in Abbildung 9-22 und Abbildung 9-23 dargestellt. So lassen sich auf einen Blick bspw. durch farbige Hervorhebung Versorgungsstrukturen, Verbrauchsschwerpunkte oder Ein- sparpotenziale identifizieren. Mit der Darstellung des Gesamtenergiebedarfs je Objekt las- sen sich z.B. sehr schnell Gebäude identifizieren, die einen hohen absoluten Energiebedarf aufweisen. Das ermöglicht eine zielgerichtete und am tatsächlichen (erwarteten) Ver- brauch orientierte Planung der Versorgungsinfrastruktur und Maßnahmen. Möglichkeiten eines Wärmekatasters 217 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.6.1 Verwendung eines Wärmekatasters Die Hauptnutzer eines Wärmekatasters sind sowohl die Kommune als stadtplanerische In- stanz als auch ein (zentralen) Wärmeversorger, der für die Wärmeinfrastruktur zuständig ist. Für die Kommune kann ein Wärmekataster in erster Linie als unterstützendes Instrument bei der Stadtplanung hilfreich sein. So können anhand der Verbräuche und Einsparpotenziale Gebäude und Quartiere identifiziert werden, in denen dann z.B. gezielt bei den Eigentü- mern für Sanierungsmaßnahmen geworben wird. Die zusätzliche Sortierung der Darstellung nach Gebäudetypen oder Baualtersklassen erlaubt eine spezifische Ansprache, da für ähnliche Gebäude auch ähnliche und u.U. zu bündelnde Sanierungsmaßnahmen in Frage kommen. Anhand des Katasters lassen sich so auch Quartiere identifizieren, für die mittels eines energetischen Quartierskonzeptes (siehe Abschnitt 9.5) eine Gesamtbetrachtung in Frage kommt. Ebenso kann sich die Kommune bei der Ausweisung von Stadtsanierungs- gebieten an den Ergebnissen des Wärmekatasters orientieren. Für einen lokalen Wärmeversorger ist ein Wärmekataster eine wichtige Entscheidungshilfe bei der mittel- und langfristigen Planung der Versorgungsnetze. Die Abschätzung des ak- tuellen und (mittels Szenariobetrachtungen) zukünftigen Wärmeverbrauchs und Wärmeli- niendichten erlaubt u.a. Aussagen über die Wirtschaftlichkeit einzelner Teilnetze. Detaillier- te Wärmebedarfsanalysen und realistische Variantenbewertungen ermöglichen fundierte Empfehlungen für anstehende Entscheidungen bezüglich der Erneuerung und des Aus- baus der Netze. Durch die Kopplung mit den Einsparpotenzialen aus der Gebäudetypolo- gie lassen sich Quartiere identifizieren, in denen bspw. aufgrund des Baujahres oder dem energetischen Zustand langfristig noch hohe Energieverbräuche zu erwarten sind. Auf der anderen Seite lassen sich durch das Einbeziehen geplanter Sanierungsmaßnahmen auch Gebäude und Quartiere identifizieren, in denen der Energieverbrauch mittelfristig sinken wird. Auch die Beurteilung der Machbarkeit von dezentralen Nahwärmenetzen in bisher nicht vom Versorger erschlossenen Gebieten wie Neubaugebieten wird durch ein Wärmekatas- ter ermöglicht. So lassen sich z.B. auch Fragen der Integration von sekundären Niedrig- temperaturnetzen in die bestehende Struktur untersuchen, in denen Neubauten in Nied- rigenergiebauweise durch den Fernwärmerücklauf von Bestandsgebäude versorgt wer- den können. Ein detailliertes Wärmekataster ist also ein wichtiges Instrument zur Untersu- chung von Erschließungsszenarien bzgl. Leistung, Wärme, Investitionskosten und Wärme- verlusten. 9.6.2 Beispiele für Wärmekataster Ein bedarfsbasiertes Wärmekataster besteht z.B. in der Stadt Düsseldorf. Im Rahmen der Klimaschutzbemühungen wurde dieses von einem Planungsbüro als gemeinsames Projekt der Stadtwerke Düsseldorf AG und des Umweltamtes Düsseldorf entwickelt, um eine fun- dierte Informationsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Auf Baublockebene wurden Daten des Amtes für Statistik und Wahlen zum Gebäudealter, der Wohnflächen, den Gebäude- 218 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg typen und der Energieversorgungsart eingepflegt. Die Datenbank wurde dazu mit Daten einer vorhandenen stadtspezifischen Gebäudetypologie und Verbrauchsdaten der Stadtwerke Düsseldorf ergänzt. Dadurch konnten für ca. 2350 Baublöcke näherungsweise Energiebedarfswerte ermittelt werden. Darauf aufbauend lassen sich aus dem Kataster Wärmeeinsparpotenziale und die Nutzung unterschiedlicher Energieträger erschließen (vgl. Czittrich 2012). Abbildung 9-24 zeigt beispielhaft einen Auszug aus dem Wärmekatas- ter. ABBILDUNG 9-24: AUSZUG AUS DEM WÄRMEKATASTER DÜSSELDORF: WÄRMEENERGIEBEDARF IM WOHNBLOCK BEZOGEN AUF ENERGIETRÄGER (GÖRTZ 2010) Aufbauend auf das Wärmekataster wurde in Düsseldorf eine Strategie „Wärmeversorgung Düsseldorf 2050“ als zentraler Baustein für eine klimaneutrale Stadtentwicklung entwickelt. Allerdings stellt das Kataster nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Datenaufnah- me dar, eine kontinuierliche Aktualisierung geänderter Gebäude und Daten ist nicht ge- plant. Die detaillierten Daten des Wärmekatasters sind aus Datenschutzgründen nur für die beiden Auftraggeber Stadt und Stadtwerke Düsseldorf zugänglich. Öffentlich zugänglich sind lediglich die Ergebniskarten, aus denen zumindest eine grobe Abschätzung der da- hinterstehenden Zahlen möglich ist. Die Stadtwerke haben das Wärmekataster mittlerweile zu einer gebäudescharfen Abbildung weiterentwickelt, auf die die Stadt allerdings keinen direkten Zugriff mehr hat (Czittrich 2013). Für die Stadt Lübeck wird derzeit ebenfalls ein Wärmekataster erarbeitet. Auch hier haben die Stadt und die Stadtwerke Lübeck gemeinsam ein Ingenieurbüro mit der Entwicklung Möglichkeiten eines Wärmekatasters 219 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG beauftragt. Ziel ist es, die Verbräuche in der durch inselartige Fernwärmenetze geprägten Wärmeinfrastruktur gebäudescharf abzubilden (König, 2013) 9.6.3 Erste Ansätze für Flensburg Rude Im Rahmen des energetischen Quartierskonzeptes „Flensburg Rude“ (siehe Abschnitt 9.5) wurden bereits erste Ansätze für ein quartiersspezifisches Wärmekataster erprobt. Ziel war es, alle Gebäude im Quartier mit detaillierten Informationen zu Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, energetischem Zustand und realem Verbrauch zu verknüpfen und diese auf thematischen Karten darzustellen. Dazu erarbeitete eine Studentin des VIA University Col- leges in Horsens, Dänemark im Rahmen eines Praxisprojektes erste Grundlagen für eine entsprechende Datenbank und die Verknüpfung mit von der Stadt Flensburg zur Verfü- gung gestelltem GIS-Kartenmaterial. Anhand des relativ kleinen geografischen Rahmens sollte geprüft werden, ob der Ansatz für ein gesamtstädtisches Kataster für Flensburg sinn- voll und praktikabel ist. Insbesondere die Aspekte Verfügbarkeit und Handhabbarkeit der verschiedenen Daten standen dabei im Vordergrund. ABBILDUNG 9-25: GEBÄUDE AUF DER RUDE IN FLENSBURG, DARGESTELLT NACH HAUPT- UND NEBENGEBÄUDEN Abbildung 9-25 zeigt eine erste Karte mit den Haupt- und Nebengebäude auf der Rude. Grundlage dafür war entsprechendes GIS-Kartenmaterial der Stadt Flensburg. Für die Grundinformationen zu jedem Gebäude in der erstellten Datenbank wurde auf umfang- reiche Daten, die im Rahmen der Ausgangsanalyse und Datenerhebung für das Quar- tierskonzept gesammelt wurden, zurückgegriffen. Anhand der Angaben großer institutio- neller Eigentümer wie SBV und FAB, einer Gebäudetypologie für Schleswig-Holstein und verschiedenen eigenhändigen Datenaufnahmen im Quartier (Rundgang, Fotos etc.) konnte jedes Gebäude in eine Gebäudetypologie eingeordnet werden. Zudem sind dadurch Angaben zur Fläche, dem Baujahr oder erfolgten energetischen Sanierungen 220 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg weitgehend bekannt. Darüber hinaus wurden von den Stadtwerken Flensburg Wärmever- brauchsdaten zur Verfügung gestellt. Soweit es der Datenschutz zuließ (siehe folgender Abschnitt 9.6.4 konnten die Daten auf einzelne Gebäude bezogen werden und so reale Verbrauchswerte der Jahre 2010 bis 2012 als Grundlage in die Datenbank einfließen. Während der Datenaufnahme und der Erarbeitung des Katasters wurden allerdings auch einige technische und administrative Hürden und Herausforderungen deutlich, die eine Erstellung eines stadtweiten Wärmekatasters erheblich verkomplizieren können. Zum einen war es nur mit viel Aufwand möglich, den Gebäudebestand in dem recht kleinen Quartier (ca. 160 Gebäude) detailliert aufzunehmen und mit spezifischen Eigenschaften wie Sanie- rungszustand, beheizter Fläche etc. in die Datenbank aufzunehmen. Auch erfordert die Zuordnung der einzelnen Gebäude in Gebäudekategorien der Typologie eine gesonderte Betrachtung nahezu jedes einzelnen Hauses. Dieser Prozess würde bei Ausweitung des Ka- tasters auf die Gesamtstadt bei Beibehaltung der gebäudespezifischen Betrachtung er- hebliche personelle Ressourcen benötigen. Abgesehen vom Datenschutz (siehe folgender Abschnitt 9.6.4 war auch die Zuweisung realer Verbräuche zu den Einzelgebäuden nicht unkompliziert. Bei den Stadtwerken sind lediglich Verbrauchswerte für die einzelnen Ver- brauchsstellen verfügbar, die sich allerdings nicht immer konkreten Gebäuden zuordnen lassen. Häufig werden mehrere Gebäude über eine Verbrauchsstelle abgerechnet, wobei aber oft auch nicht bekannt ist, welche Gebäude genau an den Verbrauchsstellen hän- gen. So musste der Verbrauch aufwändig manuell anhand der Flächen auf die vermutlich mitversorgten Gebäude aufgeteilt werden. Dieser Aufwand wäre für die gesamte Stadt im Grunde nicht zu leisten und birgt zudem Unsicherheiten bezüglich der korrekten Zuord- nung. 9.6.4 Herausforderung Datenschutz Eine besondere Herausforderung bei der Erstellung von Wärmekatastern ist der Daten- schutz. Vor allem der Anspruch, die Daten des Katasters gebäudespezifisch aufzubereiten, kollidiert z.T. mit dem generellen Schutz personenbezogener Daten der Bewohner der Ge- bäude. Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein legt allerdings fest, dass, wenn „[…] die Verbrauchsdaten mehrerer Wohnungen zusammengefasst [wer- den], sodass Rückschlüsse auf einzelne Mieter nicht mehr möglich sind, so besteht bei die- sen aggregierten Daten bei hinreichender Anonymisierung kein Personenbezug mehr. Da- von kann ausgegangen werden, wenn mindestens drei Wohnungen zusammengefasst werden.“ (ULD SH 2013) Lediglich bei der Verbrauchserfassung für einzelne Wohnungen besteht ein konkreter Personenbezug, aber dieser Detaillierungsgrad ist für ein Wärmeka- taster ohnehin nicht erforderlich. Grundsätzlich ist also der Datenschutz gewährt, wenn es um Verbräuche genügend gro- ßer Mehrfamilienhäuser mit mehreren Wohneinheiten geht. Anders sieht es bei Einfamilien- häusern aus, deren Einzelverbräuche theoretisch direkte Rückschlüsse auf die Bewohner des Hauses zulassen. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, inwieweit durch eine Cluste- rung nach Gebäudetypen eine nachträgliche Anonymisierung erfolgen muss. Im Projekt Möglichkeiten eines Wärmekatasters 221 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Rude konnten bspw. für alle Mehrfamilienhäuser die Verbrauchsdaten je Gebäude ohne zusätzliche Anonymisierung verwendet und ein gebäudespezifischer flächenbezogener Verbrauch zugewiesen werden. Für die Einfamilienhäuser mussten jedoch zunächst aus allen Verbrauchsdaten von Häusern des gleichen Typs ein für diesen Typ mittlerer flächen- spezifischer Verbrauch errechnet werden, der dann allen ähnlichen Gebäuden zugeord- net wurde. Vor der Art der Verwendung der Verbrauchsdaten steht allerdings die Frage, inwieweit die mit der Entwicklung des Katasters beauftragten Auftragnehmer die Daten überhaupt ver- wenden dürfen. Nach Rücksprache mit den Stadtwerken Flensburg wurde dies dem Pro- jektteam unter der Bedingung gewährt, keine Kunden der Stadtwerke aufgrund der Ver- brauchsdaten gezielt anzusprechen. Außerdem wurde vereinbart, dass die Daten nicht im Detail gebäudescharf veröffentlicht werden dürfen sondern dafür nach Gebäudetypen geclustert werden müssen. Für weitere Arbeiten an einem Wärmekataster empfiehlt es sich, zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entsprechende Vereinbarungen zur Auf- tragsdatenverarbeitung abzuschließen. In diesen ist der Zugang und Umgang mit Daten dritter Beteiligter (in dem Fall den Daten des Versorgers) geregelt. Für eine spätere Nutzung des Wärmekatasters ist es grundsätzlich insbesondere für die Kommune und den Versorger von Interesse, die Daten in einem relativ hohen Detaillie- rungsgrad vorliegen zu haben und auswerten zu dürfen. Deshalb empfiehlt es sich, dass die Kommune gemeinsam mit dem Versorger die Entwicklung eines Wärmekatasters in Auftrag gibt, damit beide später gleichberechtigte Nutzungsrechte besitzen. 9.6.5 Anforderungen an ein Wärmekataster für Flensburg Grundsätzlich wünschenswert wäre ein Wärmekataster in möglichst hoher, d.h. gebäude- scharfer Auflösung. Die ersten Erfahrungen aus dem Quartiersprojekt für Flensburg Rude haben jedoch gezeigt, dass der Aufwand für ein solch detailliertes Kataster sehr hoch ist. Dazu müssten sämtliche Gebäude von Hand in Gebäudetypen eingeordnet und der energetische Sanierungszustand erhoben werden. Im Bereich der Mehrfamilienhäuser lie- ße sich ein recht großer Anteil der Gebäude durch Angaben der Wohnungsbaugenossen- schaften abdecken, aber bei den Einfamilienhäusern scheint der Aufwand zu hoch. Zu- dem ist die Ermittlung realer Verbräuche für Einzelgebäude mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, da den Stadtwerken Flensburg keine für jedes Gebäude ge- trennt abgerechneten Verbräuche vorliegen. Aus diesem Grund scheint eine Abstrahie- rung auf Baublockebene, vergleichbar mit dem Düsseldorfer Ansatz, sinnvoller. Auf dieser Basis ist vermutlich immer noch ausreichend Detailschärfe vorhanden, um Verbrauchs- schwerpunkte und Einsparpotenziale für die unterschiedlichen Verwendungszwecke de- tailliert auswerten zu können. Wichtig für die Entwicklung wäre die Definition von Schnittstellen bzw. die direkte Integrier- barkeit in die GIS- bzw. Planungssysteme sowohl der Stadt als auch der Stadtwerken Flens- 222 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg burg. Eine Liste mit möglichen Eigenschaften, die für eine sinnvolle energetische Betrach- tung und Bewertung zu jedem Objekt hinterlegt werden kann, ist in Tabelle 9-4 aufgelistet. TABELLE 9-4: LISTE MÖGLICHER OBJEKTEIGENSCHAFTEN - Adresse - Gebäudeart - Baualtersklasse nach Gebäudetypologie - Energieträger der Wärmeversorgung - Anzahl der Wohneinheiten - Beheizte Fläche - Energetischer Zustand (in Kategorien) - Qualitative Beschreibung des energetischen Zustands (letzte oder geplante Maßnahmen etc.) - Absoluter Wärmeverbrauch - Flächenspezifischer Wärmeverbrauch Neben der in Abschnitt 9.6.1 beschriebenen Verwendung des Wärmekatasters bietet sich vor dem Hintergrund des umfassenden kommunalen Klimaschutzmanagements in Flens- burg auch die Nutzung als weiteres (grafisches) Monitoring- und Controlling-Instrument für die Umsetzungsphase an. Wünschenswert wäre in regelmäßigen Abständen eine Aktuali- sierung des Katasters um aktuelle Verbräuche. Dazu müsste eine standardisierte Schnitt- stelle zwischen dem Abrechnungssystem der Stadtwerke und der Datenbank des Wärme- katasters geschaffen werden. Zusätzlich könnten aktuelle Sanierungsmaßnahmen laufend erfasst und in das Kataster eingepflegt werden. Langfristig könnte man das Kataster dann zu einem Instrument weiter entwickeln, das es erlaubt, anhand der aktuellen Verbräuche, den theoretischen Verbräuchen aus der Gebäudetypologie und den Einsparpotenzialen die Eigentümer rechtzeitig an vermutlich anstehende und sinnvolle Sanierungsmaßnah- men zu erinnern und somit zu Einsparmaßnahmen zu motivieren. Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, Partizipation 223 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 9.7 Öffentli chkeits- und Informationsarbeit , Parti zipation Wie im Abschnitt 4.5.2 (S. 55) dargestellt, ist die Öffentlichkeits- und Informationsarbeit ein Aktivitätsschwerpunkt des Klimapakt Flensburg zur Steigerung des Bewusstseins und zur Mo- tivation und Bestärkung der Bürger_innen, durch Maßnahmen und angepasste Verhalten für den lokalen Klimaschutz aktiv zu werden. Da ein PR-Büro diese Aufgaben auf Basis ei- nes Kommunikationskonzepts bereits seit einigen Jahren übernimmt und sehr gute Erfolge aufweisen kann, wird im vorliegenden Bericht kein Schwerpunkt darauf gelegt, die Öffent- lichkeits- und Informationsarbeit an sich konzeptionell weiterzuentwickeln. Es werden ledig- lich die aus Sicht der Universität Flensburg sinnvollen Möglichkeiten einer Erweiterung auf- gezeigt und einzelne Teilaspekte bewertet. 9.7.1 Transparenz der Maßnahmenumsetzung und Information In vielen Gesprächen und Diskussionsveranstaltungen mit Flensurger Bürger_innen zum Thema lokaler Klimaschutz wurde festgestellt, dass der Klimapakt und die Zielsetzung der CO2-Neutralität in der Öffentlichkeit bekannt sind und sehr positiv aufgenommen werden. Dennoch fehlt vielen Bürger_innen eine Information dazu, welche Maßnahmen konkret von den Mitgliedsunternehmen umgesetzt worden sind und werden. Daneben wünschen sich viele Personen mehr Informationen darüber, mit welchen Maßnahmen sie selbst mehr für den Klimaschutz aktiv werden können. Darstellung der umgesetzten Maßnahmen Die Klimapakt Mitglieder setzen in ihrem eigenen Einflussbereich bereits zahlreiche Klima- schutzmaßnahmen um. Neben kleinen, turnusmäßigen Reinvestitionen umfassen diese Maßnahmen aber auch große investive Projekte, die zu hohen Einsparungen führen, aber auch einen großen planerischen und investiven Aufwand bedeuten. Letztgenannte Maß- nahmen eignen sich sehr gut zur Darstellung in der Öffentlichkeit, da sie einerseits der Vor- bildfunktion der Klimapakt-Mitgliedsunternehmen verdeutlichen und andererseits interes- sierte, betroffene oder beteiligte Bürger_innen in vielen Fällen mehr über die Maßnahmen erfahren wollen. Um dieser Nachfrage nach Informationen gerecht zu werden, wurde im Auftrag der Uni- versität Flensburg ein interaktiver Zeitstrahl zur anschaulichen Darstellung der Klimapakt- Maßnahmen entwickelt. Dieser Zeitstrahl soll in die Homepage des Klimapakt Flensburg integriert werden und Maßnahmenkurzbeschreibungen, weiterführende Links, Abbildun- gen oder Videos enthalten. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt nach den Kategorien „Reduzierung des Energieverbrauchs“, „Klimafreundliche Energieerzeugung“ sowie „PR- Aktionen und Kampagnen“. Auch von Mitgliedern geplante Klimaschutzmaßnahmen können bereits vorgestellt werden. Eine vorläufige Darstellung des entwickelten Zeitstrahls ist in folgender Abbildung gegeben. 224 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 9-26: VORLÄUFIGE DARSTELLUNG DES GEPLANTEN VIRTUELLEN ZEITSTRAHLS ZUR TRANSPARENTEN DARSTELLUNG UMGESETZTER KLIMASCHUTZMAßNAHMEN Die Besucher_innen der Klimapakt-Homepage www.klimapakt-flensburg.de können durch diesen Zeitstrahl einen guten Einblick über die Aktivitäten und Maßnahmen des Klimapakt Flensburg bekommen. Darüber hinaus besteht für die Mitglieder des Klimapakts zusätzliche Motivation zur Realisierung von Maßnahmen durch die Möglichkeit, Maßnahmen öffent- lichkeitswirksam darstellen zu können. Die Verknüpfung des interaktiven Zeitstrahls mit den jährlichen Zwischenberichten zur Entwicklung des Energieverbrauchs sowie der CO2- Emissionen soll zudem sicherstellen, dass die Reduktionen tatsächlich auf dem angestreb- ten Zielpfad liegen werden. Information zu den eigenen Handlungsmöglichkeiten der Bürger_innen Der Haushaltssektor und der Verkehrssektor weisen sowohl in Bezug auf den Energiever- brauch als auch auf die CO2-Emisisonen die größten Anteile in Flensburg auf. Der Energie- verbrauch in diesen Sektoren ist geprägt von unzähligen Einzelentscheidungen der Bür- ger_innen und es bestehen z.T. einfach zu realisierende Möglichkeiten diesen Verbrauch zu reduzieren. In Anlehnung an das Projekt Klimaschutz-Modellhaushalte (siehe Abschnitt 9.1, S. 141) und unter Verwendung der im Projekt gesammelten Erfahrungen sollten an die Flensburger Haushalte zukünftig vermehrt Informationen über einfach realisierbare Einspa- rungen durch Verhaltensänderungen oder geringinvestive Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Diese sollten so konkret wie möglich formuliert sein und den konkreten Nutzen für die Bürger_innen bezüglich Energiekosteneinsparungen und weiterer maßnah- menspezifischer Vorteile darstellen. Diese Informationen können im Rahmen von Kampag- nen (wie etwa der bereits durchgeführten Kampagne „Alles unter Dach und Fach“, siehe http://www.klimapakt-flensburg.de/ Öffentlichkeits- und Informationsarbeit, Partizipation 225 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Abschnitt 4.5.2, S. 55) oder im Rahmen von Informationsveranstaltungen transportiert wer- den. 9.7.2 Informations- und Diskussionsveranstaltungen Die Einbindung von Bürger_innen und die Identifizierung und Motivation von Early Adop- tern (siehe Hohmeyer et al. 2012, S. 105ff) im Rahmen der Strategie zur Umsetzung von Kl i- maschutzaktivitäten und -maßnahmen vor Ort sollte u.a. durch direkte persönliche An- sprache erfolgen. Das integrierte Klimaschutzkonzept identifiziert diese Form der Anspra- che als die effektivste zur Verbreitung von Innovationen und Verhaltensweisen. Aus die- sem Grund ist die Durchführung von Veranstaltungen eine gute Möglichkeit, eine ziel- gruppenspezifische persönliche und damit sehr wirkungsvolle Ansprache zu gewährleisten und gleichzeitig wichtige Informationen zu geplanten Maßnahmen sowie zu den Hand- lungsoptionen von Privatpersonen zu transportieren. Im Laufe des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz wurden bereits einige vielversprechende Veranstaltungsformate ken- nengelernt und erprobt, welche für die weitere Umsetzung in Flensburg sehr gut geeignet sein können: Das Format WeltCafé erlaubt die Diskussion und den Austausch mit Bürger_innen in kleinen, gut gemischten und themenspezifisch moderierten Gruppen, selbst wenn eine Veranstaltung eine große Teilnehmerzahl aufweist. Das Format eignet sich für die offene Diskussion oder für die explorative Sammlung von Maßnahmenansätzen und Lösungen vor Ort, um ggf. Maßnahmen und Strategien anzupassen. Es muss jedoch ein hoher Personalaufwand für die Moderation berücksichtigt werden. Das Format Klimafrühstück wurde bereits zwei Mal in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Flensburg angeboten. Die Teilnehmer_innen erhalten ein klima- freundliches Frühstück und haben die Möglichkeit, nach einem Informationsvortrag durch das Klimaschutzmanagement, zu einzelnen Themen zu diskutieren. Dieses Format eignet sich sehr gut zur Information und Abstimmung bezüglich der allge- meinen Vorgehensweise in Sachen Klimaschutz oder bezüglich spezieller Einzelthe- men. Ein weiteres sehr geeignetes Format für die Information und Einbindung auf Basis persönlicher Ansprache ist der Tag der Erneuerbaren Energien. Dieses Konzept sieht vor, dass Bürger_innen, die besondere Einzelmaßnahmen in ihrer Wohnung oder ih- rem Haus umgesetzt haben, für einen Tag ihre Türen für interessierte Personen öff- nen und diesen die Maßnahme vorstellen und für Nachfragen zur Verfügung ste- hen. Die vorgestellten Maßnahmen inkl. Adresse und Kurzbeschreibung werden vorab bekannt gegeben und stehen somit allen Interessierten zur Verfügung, so dass die Besucher ihr Programm selbst zusammenstellen können. Es ist denkbar, die vorgestellten Maßnahmen insbesondere auf Energieeffizienzmaßnahmen im Ge- bäudebereich auszuweiten. 226 Umsetzungsorientierte Konzepte für Klimaschutzprojekte MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 9.7.3 Interaktive Partizipation: die lernende Stadt Neben persönlicher Ansprache, Information und Einbindung kann die Einbindung von Bür- ger_innen auch im Internet erfolgen. Mit dem Angebot „die lernende Stadt“, einem Pro- jekt der Universität Kiel steht hierfür eine geeignete Plattform zur Verfügung. Das interaktive Portal kann vor Ort genutzt werden, um spezifische Informationen zu einzelnen Maßnah- men zur Verfügung zu stellen und diese zu diskutieren, um Bürger_innen zu ermöglichen, eigene Ideen und Anregungen vorzubringen und um interessierte Personen zu vernetzen und zusammen zu bringen. Die Stadt Flensburg und der Klimapakt Flensburg nutzen das von der Deutschen Bundesstif- tung Umwelt geförderte Portal und stellen es unter www.flensburg.die-lernende-stadt.de zur Verfügung. Die weitere Mitgestaltung und Pflege der Inhalte sollte bei guter öffentl i- cher Resonanz im Rahmen der Umsetzungsphase vorgesehen werden. 9.8 Zusammenfassung Im Abschnitt 9 (S. 141) vorgestellten umsetzungsorientierten Konzepte für Klimaschutzpro- jekte vor Ort stellt eine umfassende Handlungsgrundlage für das Klimaschutzmanagement im Rahmen des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz und darüber hinaus dar. Konzepte zur weiteren Einbindung und Motivation von Akteuren und Bürger_innen sowie für die ver- stärkte Begleitung der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen liegen für jeden der be- trachteten Bereiche vor. Die folgende Grafik gibt eine Übersicht der vorgesehenen Hand- lungsschwerpunkte in der Umsetzungsphase des Masterplans 100 % Klimaschutz. TABELLE 9-5: ÜBERSICHT DER UMSETZUNGSREIF VORBEREITETEN ELEMENTE DER UMSETZUNGSSTRATEGIE FÜR DIE PHASE II DES PROJEKTS MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ UND DARÜBER HINAUS Haushalte Mobilität Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Industrie Aktion Stromsparcheck Kampagnen und Öffentlichkeits- arbeit Flensburger Klimaschutz- haushalte Erstellung Gesamt- verkehrsplan Mobilitäts- management Elemente der Umsetzungsstrategie ab dem Jahr 2013 Aufbau regionales Klimaschutz- Siegel für Flensburger Unternehmen Netzwerktreffen Erfahrungs- austausch Unternehmens- spezifische Workshops Sektor- übergreifend Energetische Quartierssanierung Sektorspezifische Arbeitskreise Etablierung Carsharing Bis auf die Aktion Stromsparcheck im Bereich Haushalte sind sämtliche Maßnahmen in die- sem Kapitel eingehend beschrieben. Die Aktion Stromsparcheck stellt ein Angebot des http://www.flensburg.die-lernende-stadt.de/ Zusammenfassung 227 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Deutschen Caritasverbands e.V. sowie des Bundesverbands der Energie- und Klima- schutzagenturen Deutschland e.V. dar und richtet sich an Haushalte, die Transferleistun- gen beziehen. Transfergeldempfänger können sich zum einen zu Stromspar-Helfern ausbil- den lassen und andererseits Stromsparberatungen und Soforthilfen zur Reduzierung des Stromverbrauchs erhalten. Die Stadt Flensburg beabsichtigt, sich an dieser Aktion zu betei- ligen. Die Maßnahme stellt ein gutes Komplement zur Ansprache der Flensburger Haushal- te über das Projekt „Flensburger Klimaschutzhaushalte“ dar. Es besteht mit den dargestellten Ansätzen eine ganzheitliche Strategie zur Einbindung von Akteuren und Bürger_innen über sämtliche Bereiche der Stadt Flensburg, welche eine er- folgreiche und effektive Arbeit im Rahmen der Umsetzungsphase erwarten lässt. 228 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 10 KOMMUNALER EINFLUSSBEREICH Zu den Energieverbräuchen im kommunalen Einflussbereich zählen die Strom- und Wär- meverbräuche der kommunalen Liegenschaften und des Technischen Betriebszentrums (TBZ), die Stromverbräuche der Straßenbeleuchtung und der Ampel- und Signalanlagen, die Stromverbräuche für den Betrieb der Kläranlage und der Kanalisation sowie den Kraft- stoffverbrauch des kommunalen Fuhrparks. Der Energieverbrauch im kommunalen Ein- flussbereich betrug im Jahr 2011 insgesamt 48.800 MWh. Dies entspricht einem Anteil von 2,4 % am gesamten Energieverbrauch in Flensburg im selbigen Jahr. Der Großteil des Energieverbrauchs entfällt mit ca. 30.000 MWh/a auf den Bereich Wärme (3,1 % des Wär- meverbrauchs in Flensburg). Des Weiteren werden ca. 14.000 MWh/a Strom (3,3 % des Stromverbrauchs) und 5.000 MWh/a Kraftstoffe (0,7 % des Kraftstoffverbrauchs) benötigt. Obwohl der kommunale Einflussbereich auf den Energieverbrauch der Stadt und damit auch auf die Zielsetzungen des Masterplan 100 % Klimaschutz aufgrund des geringen An- teils am Gesamtverbrauch nur einen sehr begrenzten Einfluss hat, kommt einer Strategie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in diesem Bereich eine hohe Bedeutung zu. Dies ist darin begründet, dass die Stadt Flensburg zusammen mit Ihren Tochterunterneh- men im Bereich des Klimaschutzes eine wichtige Vorbildfunktion einnimmt. Nur wenn die Kommune in ihrem Wirkungsbereich einen gangbaren Weg zum Erreichen der Ziele des Masterplans 100 % Klimaschutz aufzeigt, können ähnlich hohe Ziele auch von anderen Sektoren erwartet werden. 10.1 Zielsetzung Im Rahmen der Erstellung des Masterplan-Konzepts wurde ein langfristiger Handlungsplan entwickelt, der für den oben beschriebenen Bereich darstellt, wie ein möglicher Pfad zur Umsetzung der Ziele Reduzierung des Energieverbrauchs um 50 % ggü. dem Jahr 1990 und Erreichung der CO2-Neutrlität bis zum Jahr 2050 aussehen kann. Es soll aufgezeigt werden, mit welchen Maßnahmen diese Ziele realisiert werden können und welchen unterschiedli- chen Beitrag die verschiedenen Bereiche (z.B. kommunale Immobilien) zu diesen Zielen beitragen müssten. Bei der Verteilung der notwendigen Einsparungen wurde jeweils be- rücksichtigt, welche realisierbaren Potentiale in den jeweiligen Bereichen bestehen. Die Festlegung der Einsparziele beruht auf der fachlichen Einschätzung der Universität Flens- burg. Der Maßnahmenplan stellt eine Empfehlung dar, die eine wichtige Richtschnur für die Entwicklung langfristiger Strategien zur weiteren Entwicklung in den verschiedenen Berei- chen, für die Konzeption von Maßnahmen und für das kommunale Klimaschutzmanage- ment sein kann. Die Entwicklung eines langfristigen Szenarios entspricht dem methodi- schen Ansatz des „vom Ziel her Denkens“. Es muss beachtet werden, dass der Handlungs- plan aufgrund nicht absehbarer Entwicklungen im Bereich des technologischen Fort- schritts, im kommunalen Haushalt, im Bereich gesetzlicher Anforderungen laufend ange- passt werden muss. Es wird daher angeregt, dass der Handlungsplan in den zuständigen Zielsetzung 229 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Fachbereichen und Arbeitsstrukturen vorgestellt, diskutiert und als eine Grundlage für die weitere Befassung mit der Entwicklung mittel- und langfristiger Strategien verwendet wird. Hierbei sollte die Zusammenarbeit bzw. regelmäßige Absprache mit dem kommunalen Klimaschutzmanagement erfolgen. Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung des Energiebedarfs im kommunalen Ein- flussbereich vom Jahr 1990 bis zum Jahr 2011. Es wird auch die Verteilung des Energiever- brauches auf die verschiedenen Bereiche sichtbar - wobei die zentrale Bedeutung der kommunalen Immobilien deutlich wird. Trotz technologischer Weiterentwicklung und einer Vielzahl bereits umgesetzter Klimaschutzmaßnahmen ist der Energieverbrauch ggü. 1990 leicht angestiegen. Dies ist auf die in vielen Bereichen seit 1990 kontinuierlich gewachse- nen Anforderungen (z.B. im Bereich der Abwasseraufbereitung, der informationstechni- schen Ausstattung von Schulen, etc.) sowie auf die Erhöhung des kommunalen Gebäu- debestandes zurückzuführen. Die Grafik enthält zudem die theoretisch resultierende Ziel- gerade (schwarz-gestrichelte Linie) zur Erreichung einer 50 %-igen Reduzierung des Ener- gieverbrauchs. Dieser ist die orange-gepunktete Linie gegenübergestellt, die die vorge- gebene Ziellinie gemäß integriertem Klimaschutzkonzept darstellt (vgl. Hohmeyer et al. 2013, S. 215). Es wird deutlich, dass auch im kommunalen Einflussbereich gegenüber dem partizipativ erstellten Klimaschutzkonzept weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Ener- gieverbrauchs umgesetzt werden müssen. 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 En d e n e rg ie ve rb ra u ch in M W h Kommunale Liegenschaften Wärme [MWh/a] Kommunale Immobilien Strom [MWh/a] Straßenbeleuchtung Strom [MWh/a] Ampel- und Signalanlagen Strom [MWh/a] Kläranlage Strom (externer Bezug) [MWh/a] Pumpen Kanalisation Strom [MWh/a] Fuhrpark Strom [MWh/a] Fuhrpark Kraftstoffe [MWh/a] Summe mit KI-Entwicklung KSK Zielgerade Bezugsjahr 1990 ABBILDUNG 10-1: ENERGIEVERBRAUCH IM KOMMUNALEN EINFLUSSBEREICH BIS ZUM JAHR 2011 230 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 10.2 Kommunale Liegenschaften Ungefähr 70 Prozent des Energieverbrauches im kommunalen Einflussbereich ist den kom- munalen Liegenschaften zuzurechnen. Circa 85 Prozent dieses Energieverbrauches wird zur Wärmebereitstellung aufgewendet, 15 Prozent zur Strombereitstellung. Daher liegt auch ein Schwerpunkt des Konzeptes auf der Reduzierung des Wärmeverbrauches in den Liegenschaften der Stadt Flensburg. Die betrachteten Liegenschaften nehmen zudem eine Vorreiterrolle im öffentlichen Leben ein. Zum einen haben die Gebäude eine repräsentative Funktion und weisen eine hohe Frequentierung durch den Publikumsverkehr auf (Schüler, Studenten, Besucher, Arbeit- nehmer). Zum anderen hat sich die Stadt Flensburg per Ratsbeschluss zu einer Energiever- brauchsreduktion um 50 Prozent und zu der Erreichung der CO2-Neutralität bis zum Jahr 2050 verpflichtet. 10.2.1 Hintergrund Die Voraussetzungen zum Klimaschutzhandeln unterscheiden sich im Bereich der kommu- nalen Immobilien zum Teil von den übrigen Sektoren. Im folgenden Abschnitt werden die- se Voraussetzungen anhand einer umfassenden Analyse vorgestellt. Die im Folgenden er- läuterte SWOT-Analyse stellt Stärken, Hindernisse, Chancen und Gefahren für ein erfolgrei- ches Klimaschutzhandeln in den kommunalen Liegenschaften gegenüber (SWOT – Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats). Stärken: • Langfristige Ausrichtung ermöglicht eine strategische und systematische Herangehensweise • Politischer Rückhalt und Wille vorhanden • Wille und Motivation der zuständigen Akteure • Vorarbeiten und Kenntnisse der Arbeitsgruppe Energiemanagement • Bestehendes Hausmeister-Netzwerk • Ausstattung von 75 % der Liegenschaften mit zentraler Lichtsteuerung (EIB) Chancen: • Aufbau eines strategischen Energiemanagements • Große Potentiale durch systematische Herangehensweise bei der Umsetzung von schnell wirtschaftlichen Maßnahmen • Minimierung des durch Energiepreissteigerungen entstehenden Kostenrisikos • Extrem niedrige Zinsen für energetische Sanierungen in kommunalen Liegenschaften • Hausmeistern monatliches Feedback zusenden und Beleuchtung stärker an den Bedarf anpassen Hindernisse: • Zurechnungsschwierigkeit von Einsparungen und Umlageschwierigkeit von Investitionen durch Trennung von Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt (Mieter-Vermieter Dilemma) • Minimierungsprinzip der Kameralistik • Investitionsentscheidungskriterien (z. B. Trennung Personal und Sachkosten) • Zusätzlicher Personalbedarf im Bereich Energiemanagement identifiziert • Investitionsentscheidungen benötigen Vorlauf Gefahren: • Entscheidungen beeinflussen den Energieverbrauch über den Betrachtungshorizont hinaus • Zukünftige Energiepreissteigerungen sind unbekannt und werden nicht in Investitionsentscheidungen einbezogen (Risiko, Szenarien) • Energiepreissteigerungen überkompensieren erreichte Einsparerfolge • Möglicherweise nicht die kosteneffizienteste Priorisierung von energetischen Maßnahmen ABBLILDUNG 10-1: SWOT-ANALYSE ZUM KLIMASCHUTZHANDELN IM BEREICH DER KOMMUNALEN IMMOBILIEN Kommunale Liegenschaften 231 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 10.2.1.1 Stärken/Strengths Die meisten der kommunalen Liegenschaften der Stadt Flensburg werden mit sehr großer Wahrscheinlichkeit über das Jahr 2050 hinaus genutzt. Bis dahin wird sich die Personalbe- setzung zwar größtenteils ändern, die mit den Stellen verbundenen Aufgaben haben al- lerdings meist langfristig Bestand. Diese langfristige und dauerhafte Perspektive ist generell eine Stärke. Sie ermöglicht die empfohlene, strategische und systematische Herange- hensweise bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Allerdings gibt es auch das Risiko, dass die handelnden Akteure diese Langfristigkeit nicht verinnerlichen und Ent- scheidungen schließlich doch auf der zeitlichen Perspektive der eigenen beruflichen Lauf- bahn beruhen. Eine weitere Stärke ist der derzeit vorhandene politische Wille zum Klimaschutz in Flensburg. Die Politik spielt im kommunalen Kontext stets eine sehr große Rolle. Sie muss die generellen Zielsetzungen definieren und kann bei der Ausräumung von Hindernissen eine zentrale Rol- le spielen. Für die Klimaschutz-Umsetzung und die dafür notwendige Kommunikation zwi- schen Politik und Verwaltung, wurde die Notwendigkeit eines Instrumentes zur Zieldefinition und zur Bewertung und Priorisierung von Energieeffizienzmaßnahmen identifiziert. Ebenso besteht der Wille der für die Liegenschaften zuständigen Akteure stärker zum Kli- maschutz beizutragen. Die entwickelte Strategie basiert auf den wertvollen Ergebnissen und Kenntnissen der Akteure der Arbeitsgruppe Energiemanagement, die die Grundlage für weiter gehendes Klimaschutzhandeln bilden. 10.2.1.2 Hindernisse/Weaknesses Neben den zuvor vorgestellten Stärken wurden im Rahmen der Konzepterstellung auch einige Hindernisse auf dem Weg zur Klimaschutz-Zielerreichung identifiziert. Diese werden im Rahmen einer SWOT-Analyse als Schwächen/Weaknesses ausgewiesen. Die Stadt Flensburg verfügt über einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaus- halt. Der Bau, die Instandhaltung und die Vermietung der kommunalen Liegenschaften ist Aufgabe des Fachbereiches Vermögen und wird über den Vermögenshaushalt finanziert. Durch energetische Sanierungen erzielte Energieeinsparungen kommen jedoch den Mie- tern der Liegenschaft zu Gute. Einsparungen würden somit dem Verwaltungshaushalt ent- lasten. Als zentralen Mieter würde dies insbesondere den Fachbereich Bildung, Sport, Kul- tureinrichtungen betreffen. Vor dem Hintergrund eines stetig anwachsenden Gesamtfehlbetrages, des Haushaltsstabi- lisierungspakts (HSP) und der Strategischen Haushaltskonsolidierung wird gemäß der Kame- ralistik das Minimierungsprinzip angewendet. Das bedeutet, dass nur die nötigsten Investi- tionen durchgeführt werden, mit einer Priorisierung der größten Dringlichkeit. Energetische Sanierungen wurden daher in der Vergangenheit nicht nach strategischen und systemati- schen Gesichtspunkten angegangen, sondern eher aufgrund der kurzfristigen Verfügbar- keit von Finanzmittel z.B. durch Förderprogramme. Die existierenden, guten Ansätze zur Energieeffizienz (siehe auch Leitlinien Energieeffizienz, 2012) werden ohne weitergehende 232 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Maßnahmen voraussichtlich weder zur Erreichung der anvisierten Ziele führen, noch er- möglichen sie der Politik eine Definition von Kriterien zum Einsatz der begrenzten finanziel- len Mittel für energetische Maßnahmen. Weitere Hindernisse wurden im Bereich der Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen identifiziert: Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen im Vorfelde von energetischen Sanierungen basieren nicht auf einer Vollkostenrechnung, so gibt es beispielsweise eine klare Trennung von Per- sonalkosten und Sachkosten. Die personelle Aufstockung zur Umsetzung eines strategi- schen Energiemanagements ist dadurch sehr schwierig zu realisieren. Zudem orientiert sich bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen der Betrachtungshorizont nicht am Lebenszyklus der Bauteile. Durch die Aufstellung eines Investitionsplanes für jeweils vier Jahre benötigen insbesondere größere energetische Maßnahmen eine Vorlaufzeit. Es gibt zwar Möglichkeiten zur kurzfris- tigeren Einbringung von Maßnahmen in die Planung, diese benötigen dann jedoch einen politischen Beschluss und entsprechenden Rückhalt der Verwaltung. 10.2.1.3 Chancen/Opportunities: Im Rahmen der Konzepterstellung wurde eine Herangehensweise entwickelt, die es er- möglichen kann, mit überschaubarem Finanzmitteleinsatz kurzfristig erhebliche Energieeffi- zienzpotentiale zu realisieren und gleichzeitig eine strategische Herangehensweise für die langfristige Perspektive zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund der Ausschöpfung von Kos- teneinsparpotentialen empfiehlt sich eine systematische Optimierung der Heizungssyste- me. Dabei werden alle Liegenschaften mit einer Gebäudesimulationssoftware abgebildet. Die dadurch gesammelten Daten ermöglichen dann langfristig eine systematische Priori- sierung von energetischen Maßnahmen im Liegenschaftsportfolio und die Definition von Zielen durch die Politik (siehe auch 10.2.3.1 und 10.2.3.2). Eine weitere Chance bietet das bereits aufgebaute Netzwerk der Hausmeister. Die Haus- meister führen aktuell die Ablesung von Zählerständen selbst durch und senden dann die Daten per Laptop an den Fachbereich Vermögen. Diese Schnittstelle könnte zukünftig aufbauend genutzt werden, um den Hausmeistern ein monatliches Feedback zu den Energieverbräuchen zu geben. Neben den genannten großen Chancen zur Reduktion des Wärmeverbrauches gibt es auch kurzfristig realisierbare Energieeffizienzpotentiale im Bereich des Stromverbrauches. Eine Chance bietet die vergleichsweise überdurchschnittliche Ausstattung der Liegen- schaften mit zentraler Lichtsteuerung (Europäischer Installationsbus, EIB). Eine solche zent- rale Steuerung ist in 75 Prozent der Liegenschaften teilweise und in 50 Prozent der Liegen- schaften vollständig installiert. Diese Technologie ermöglicht in vielen Fällen ein Dimmen der Beleuchtung. Auf diese Weise könnte insbesondere in Bürogebäuden durch eine Vor- Ort-Messung und anschließende Programmierung die Lichtstärke an den jeweiligen Bedarf am Arbeitsplatz angepasst werden (siehe auch 10.2.4.1). Kommunale Liegenschaften 233 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 10.2.1.4 Gefahren/Threats: Die identifizierten Gefahren betreffen insbesondere wirtschaftliche Aspekte. So beeinflus- sen heute getroffene Sanierungsentscheidungen den Energieverbrauch über den gesam- ten Lebenszyklus der Bauteile. Dieser Zeitraum übertrifft meist den in der Wirtschaftlich- keitsberechnung kalkulierten Betrachtungszeitraum. Die für diesen Zeitraum erwartete Energiepreissteigerung wird meist nicht in Sanierungsentscheidungen einbezogen. In den letzten Jahren sind die Energiekosten stetig stärker gestiegen als Einsparungen durch Energieeffizienz realisiert wurden. Einsparungen sind somit nur gegenüber dem theo- retischen Fall des Nichthandelns realisiert worden. Absolut sind keine Mittel in den jeweili- gen Budgets im Verwaltungshaushalt frei geworden. Die erwartete fortschreitende Ener- giepreissteigerung wird vermutlich auch zukünftig nicht zu realen Kosteneinsparungen, sondern lediglich zu vermiedenen Mehrkosten führen. Die folgende Abbildung zeigt die Energiekostenentwicklung der Stadt in den letzten Jahren. Der witterungsbereinigte und reale Verbrauch im Jahr 2012 entsprach dabei in etwa dem Jahr 2009. 0 € 10 € 20 € 30 € 40 € 50 € 60 € 0 €/a 500.000 €/a 1.000.000 €/a 1.500.000 €/a 2.000.000 €/a 2.500.000 €/a 2008 2009 2010 2011 2012 Le is tu n gs p re is /K W ; A rb e it sp re is /M W h G e sa m tk o st e n L ie ge n sc h af te n S ta d t Fl e n sb u rg Verbrauchskosten Grundkosten inklusive Rückzahlungen und Rückforderungen Leistungspreis/KW Arbeitspreis/MWh ABBLILDUNG 10-2: ENTWICKLUNG DER KOSTEN FÜR DEN WÄRMEBEZUG IN DEN LETZTEN JAHREN Als weitere Gefahr wurde die nicht-strategische Priorisierung von energetischen Sanierun- gen identifiziert. Ein Vorgehen ohne strategisches Energiemanagement und den Vergleich der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen je Liegenschaft und im Liegenschaftsportfolio birgt die Gefahr, dass die begrenzten Finanzmittel ineffizient eingesetzt werden und dadurch Kosten- und Energieeinsparpotentiale vergeben werden (siehe auch 10.2.3.1). 234 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 10.2.2 Zusammenfassung der Strategie Die Klimaschutzstrategie im Bereich der kommunalen Liegenschaften verfolgt zwei zentra- le Ziele für den Zeitraum der Förderung Masterplan 100% Klimaschutz: Die Umsetzung von vorziehbaren und schnell wirtschaftlichen Maßnahmen. Den Aufbau einer Grundlage für ein strategisches Energiemanagement zur Zieldefi- nition durch die Politik und für eine effiziente Priorisierung von energetischen Einzel- maßnahmen je Liegenschaft und im Liegenschafts-Portfolio. Die beiden zentralen technischen Maßnahmen im Bereich Wärme sind die systematische Optimierung des Heizungssystems und die Dämmung der obersten Geschossdecken durch Einblasen eines Dämmstoffs. Diese Dämmvariante kann unter günstigen Gegeben- heiten so kostengünstig realisiert werden, dass bereits heute eine Dämmung dieses Bautei- les auf Passivhaus-Standard (U-Wert = 0,1 kWh/(m² K)) wirtschaftlich ist (Für eine genauere Erläuterung siehe Kapitel 10.2.3.2, S. 237). Die Anpassung der Anschlusswerte im Rahmen der systematischen Optimierung des Hei- zungssystems erfordert eine Berechnung der benötigten Heizlast gemäß DIN EN 12831. Da- für muss die Liegenschaft anhand der U-Werte und der Hüllflächen der Bauteile in einer Gebäudesimulation abgebildet werden. Die so entstehenden Gebäudesimulationen kön- nen für die Entwicklung eines Tools genutzt werden, das die Grundlage für ein strategi- sches Energiemanagement bilden kann. Dies bedeutet, dass die Einsparpotentiale von energetischen Optimierungen über das gesamte Liegenschafts-Portfolio und innerhalb einer Liegenschaft berechnet werden können. Langfristig ermöglicht ein strategisches Energiemanagement das Definieren von Wirt- schaftlichkeitskriterien durch die Politik bei der Kopplung von energetischen Maßnahmen an Instandhaltungsmaßnahmen im Sanierungszyklus. Dies wird durch die präzise Berech- nung der erwarteten Einsparungen von geplanten Maßnahmen und einer Gegenüberstel- lung der energetischen Mehrkosten ermöglicht. Als primäres Wirtschaftlichkeitskriterium werden die energetischen Mehrkosten je eingesparte Kilowattstunde empfohlen. Dieses bildet die gesamte Energie- und Kosteneinsparung des sanierten Bauteiles über den Le- benszyklus ab. Zusätzlich kann die Amortisationszeit als Kriterium zur Priorisierung von Maß- nahmen bei begrenzten Haushaltsmitteln vorgegeben werden. Die Festlegung der Wirt- schaftlichkeitskriterien durch Politik und Verwaltung erfordert entweder das vorgeschlage- ne Tool als Diskussionsgrundlage oder eine Aufarbeitung und Auswertung von typischen Praxisdaten von vorangegangenen Sanierungen. Das Klimaschutzmanagement kann diesen Prozess durch eine Koordination der Akteure aus Politik und der Verwaltung (Vermieter und Mieter) sowie durch eine Begleitung der Entwicklung des Tools unterstützen. Grundlegende Maßnahmen sind die Bereitstellung von Personal für die Maßnahmenumsetzung und die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Umset- zung der schnell wirtschaftlichen, technischen Maßnahmen. Kommunale Liegenschaften 235 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Die folgende Darstellung zeigt die entwickelte Klimaschutzstrategie für die Wärmeversor- gung der kommunalen Liegenschaften. In den anschließenden Kapiteln werden die emp- fohlenen organisatorischen und technischen Maßnahmen in den Bereichen Wärme und Strom detaillierter vorgestellt. Abschließend wird ein möglicher Zeitplan für die Umsetzung in den kommenden Jahren vorgeschlagen. 2013 - 2015 2015 - 2016 Ziel für Masterplan- Zeitraum Umsetzung der vorziehbaren, schnell wirtschaftlichen Maßnahmen Grundlage für Strategisches Energiemanagement -> Effiziente Priorisierung von energetischen Einzelmaßnahmen je Liegenschaft und im Liegenschafts-Portfolio Aufnahme der Bauteile (U-Werte, Flächen) und Abbildung der Liegenschaften in der Gebäudesimulations-Software (-> Heizlast –Berechnung zur Anpassung der Anschlusswerte gemäß DIN EN 12831) Erstellung eines Tools zur Priorisierung und Wirtschaftlichkeitsberechnung energetischer Sanierungen des Liegenschafts-Portfolio Systematische Optimierung des Heizungssystems • Heizlast-Berechnung • Skalierung • Effizienzsteigerung Pumpen • Hydraulischer Abgleich & Nutzerinformation Dämmung der obersten Geschossdecken mit dem Ziel-U-Wert 0,1 kWh/(m² K) • Empfohlen: 40 cm Einblasdämmung ohne Begehbarkeit Maßnahmen Input Unterstützung durch Klimaschutzmanagement + Zusätzliches technisches Personal für die Maßnahmenumsetzung Unterstützung durch Klimaschutzmanagement + Einplanung der vorziehbaren Maßnahmen im I-Plan 2014 oder 2015 Voraussetzungen ABBLILDUNG 10-3: ÜBERSICHT DER KLIMASCHUTZSTRATEGIE IM BEREICH WÄRME DER KOMMUNALEN IMMOBILIEN 10.2.3 Maßnahmenempfehlung Wärme Im Idealfall werden die organisatorischen Maßnahmen mit den kurzfristig umsetzbaren, technischen Maßnahmen kombiniert. So macht es beispielsweise Sinn, zunächst die obers- te Geschossdecke zu dämmen und anschließend das Heizungssystem zu optimieren. Wird diese Kopplung nicht durchgeführt, muss die Heizlast gegebenenfalls zweimal berechnet werden und die Anschlussleistung entsprechend angepasst werden. Aufgrund des bedeu- tenden Unterschiedes von Personalkosten und Sachkosten für die Umsetzung (vgl. 10.2.1.2), werden die empfohlenen Maßnahmen in organisatorische Maßnahmen und technische Maßnahmen unterteilt. 10.2.3.1 Organisatorische Maßnahmen Im folgenden Abschnitt werden die empfohlenen organisatorischen Maßnahmen vorge- stellt. Systematische Optimierung der Heizungssysteme Die finanzielle Motivation einer systematischen Aufnahme und Abbildung aller Liegen- schaften in einer Gebäudesimulations-Software zur Heizungsoptimierung ist die derzeitig 236 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg teilweise vorzufindende Überdimensionierung der Anschlussleistungen in den kommunalen Liegenschaften und die mit einer Reduzierung entsprechend verbundenen Einsparpoten- tiale. Im Folgenden soll die Situation näher beschrieben werden. Die Gesamtkosten des Fernwärmebezuges durch die Stadtwerke Flensburg setzen sich aus den Fixkosten (Leistungspreis [€/kW] x Anschlussleistung [kW]) und den variablen Kosten (Arbeitspreis [€/MWh] x Verbrauch [MWh]) zusammen. Historisch bedingt, aufgrund von Sicherheitszuschlägen und fehlender Gebäudesimulation, sind die Anschlussleistungen in vielen Liegenschaften derzeit deutlich zu hoch eingestellt. Überschlägige Abschätzungen auf Basis der Jahresverbräuche, der derzeitigen Fernwärmeanschlussleistungen und der Jahres-Vollbenutzungsstunden (vgl. VDI, 2001, S. 6), haben ein mögliches Gesamtredukti- onspotential von circa sechs MW ergeben. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Anschlusswerte in 43 der insgesamt 57 Liegenschaften überdimensioniert sind. Eine Anpassung entspräche einer jährlichen Kosteneinsparung von circa 200.000 €. Eine Realisierung dieses Potentials würde allein noch nicht zu einer Energieeinsparung füh- ren und wäre somit keine Klimaschutzmaßnahme. Wird diese Maßnahme allerdings damit kombiniert, das Heizungssystem systematisch zu optimieren, können mit geringem Mehr- aufwand auch Heizenergieeinsparungen von circa neun Prozent realisiert werden. Eine systematische Optimierung basiert zunächst auf der für die Anpassung der Anschlussleis- tung geforderten Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831. Diese wird üblicherweise durch die Eingabe von bauphysikalischen Daten und der Angabe der Hüllflächen des Gebäudes in eine Gebäudesimulations-Software realisiert. Auf Basis der resultierenden Heizlast, kann dann eine Skalierung der Komponenten im Hei- zungssystem (zum Beispiel der Pumpen) stattfinden. Oftmals empfiehlt sich auch ein Aus- tausch der Pumpen zu Hocheffizienzpumpen. Bei der systematischen Optimierung des Hei- zungssystems folgt schließlich der hydraulische Abgleich des Heizungssystems. Hierfür müs- sen gegebenenfalls Komponenten wie voreinstellbare Thermostatventile oder Differenz- druckregler eingebaut werden. Ein hydraulischer Abgleich führt nur zu Energieeinsparun- gen, wenn sich das Heizverhalten der Nutzer entsprechend ändert. Dies liegt daran, dass die gleichmäßigere Beheizbarkeit der Liegenschaft nur zu Energieeinsparungen führt wenn die Heizkörperthermostaten weniger und gleichmäßiger aufgedreht werden als vor der Maßnahme. Daher wird eine einhergehende Nutzerinformation über die richtige Bedie- nung der Heizung und richtiges Lüftungsverhalten empfohlen. Die Realisierung dieser Maßnahme erfordert somit zum einen Personalaufwand für die Erfassung und Durchfüh- rung. Zum anderen müssen auch finanzielle Mittel für die technische Nachrüstung des Hei- zungssystems und die Nutzerinformation kalkuliert werden. Gemäß einer Schätzung des zuständigen Technikers der Stadt Flensburg muss die systema- tische Optimierung einer Liegenschaft mit weniger als 9.000 m² Nettogrundfläche (NGF) mit einer Personenwoche veranschlagt werden. In Flensburg betrifft dies 35 Liegenschaf- ten mit durchschnittlich 3.111 m² NGF. Die Erfassung und Optimierung einer großen Liegen- schaft erfordert drei Personenwochen je Liegenschaft. Eine Umsetzung der Maßnahme Kommunale Liegenschaften 237 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG wird in acht großen Liegenschaften mit durchschnittlich 14.651 m² NGF empfohlen. Somit erfordert eine Erfassung und Optimierung der priorisierten Liegenschaften etwa 59 Perso- nenwochen eines Technikers, eine komplette Erfassung aller Liegenschaften etwa 75 Per- sonenwochen. Würde eine entsprechende zusätzliche Stelle geschaffen, müsste mit zu- sätzlichen Personalkosten von 50.000 - 60.000 € pro Jahr gerechnet werden. Eine personel- le Aufstockung des Energiemanagements würde perspektivisch die Erschließung weiterer Energieeffizienzpotentiale ermöglichen. Eine Übersicht über weitergehende Maßnahmen wird im Abschnitt 10.2.3.4 (S. 242) gegeben. Die Priorisierung der Durchführung der Maßnahme „systematische Heizungsoptimierung“ sollte sich an den überschlägig ermittelten Einsparpotentialen orientieren. Aufgrund der guten Wirtschaftlichkeit der im Folgenden vorgestellten Maßnahme „Dämmung der obers- ten Geschossdecken“ (siehe Absatz 10.2.3.2, S. 237) sollte dabei stets eine Kopplung mit dieser Maßnahme in Betracht gezogen werden. Entwicklung eines Tools für ein strategisches Energiemanagement Aufbauend auf der Abbildung aller Liegenschaften in der Gebäudesimulations-Software, kann ein Tool entwickelt werden, das für die langfristige Perspektive ein strategisches Energiemanagement ermöglicht. Der Aufbau dieses Tools und die Vorbereitung der Ein- bindung in die bestehenden Verwaltungsstrukturen könnten mit dem Verfassen einer Mas- terarbeit verbunden werden. Berücksichtigung von energetischen Aspekten im Rahmen der Erfassung zukünftiger Instandhaltungsmaßnahmen Im Rahmen der Konzepterstellung haben Arbeitstreffen mit den Akteuren des zuständigen Fachbereiches zur Abstimmung der entwickelten Strategie stattgefunden. Es wird empfoh- len, im Rahmen der im zuständigen Fachbereich geplanten Erstellung von Bauzustandsbe- richten folgende drei Aspekte mit zu berücksichtigen: Notwendigkeit eines Windfangs, of- fensichtliche Warmluftverluste an Fenstern und Türen und eine Analyse der obersten Ge- schossdecken zur Einschätzung, ob eine Dämmung mit Einblas-Dämmstoff möglich ist und welche individuellen Aspekte dabei berücksichtigt werden müssten. 10.2.3.2 Außerhalb des Sanierungszyklus umsetzbare technische Maßnahmen Im Rahmen der Konzeptphase wurden die beiden technischen Maßnahmen „Systemati- sche Optimierung des Heizungssystems“ und „Dämmung der obersten Geschossdecken“ identifiziert, die außerhalb des Sanierungszyklus umgesetzt werden können und bei denen sich aufgrund einer guten Wirtschaftlichkeit die kurzfristige Umsetzung empfiehlt. Systematische Optimierung der Heizungssysteme Neben den im vorigen Abschnitt beschrieben Personalaufwand für die Maßnahme „Sys- tematische Optimierung des Heizungssystems“, werden auch Finanzmittel für die techni- sche Optimierung des Heizungssystems benötigt (insbesondere für Hocheffizienzpumpen, Differenzdruckregler und Heizkörperthermostatventile). 238 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Einsparungen entstehen hauptsächlich durch den hydraulischen Abgleich und die damit verbundene Änderung des Nutzerverhaltens. Die resultierenden Stromeinsparungen durch eine reduzierte Pumparbeit sind schwer den einzelnen Maßnahmenschritten der systemati- schen Heizungsoptimierung zuzuschreiben. In Summe wird mit insgesamt neun Prozent Hei- zenergieeinsparung gerechnet, die in der Diplomarbeit „Energiemanagement für die öf- fentlichen Liegenschaften der Stadt Flensburg“ (Schrage, 2007, S. 90) ausgewiesen wer- den. Diese Einsparungen entsprächen dann einer jährlichen Kosteneinsparung von circa 135.000 €. Um eine Überschätzung der Einsparpotentiale zu vermeiden, wird auf eine Ein- rechnung der erwarteten zweiprozentigen Stromeinsparung verzichtet. Inklusive der Koste- neinsparung durch die reduzierten Anschlussleistungen in Höhe von 200.000 €/a stehen somit Kosteneinsparungen von 335.000 €/a in Aussicht. Diesen Einsparungen stehen bei der konservativen Kostenannahme von 4 €/m² für die technische Optimierung der Heizungssysteme (Optimus, 2005) Sachkosten von insgesamt circa 1.000.000 € und den zuvor ermittelten 50.000 - 60.000 €/a Personalkosten gegenüber. Die Maßnahme hat somit eine Amortisationszeit unter vier Jahren. Dämmung der obersten Geschossdecken mittels Einblas-Dämmung Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist im Rahmen einer energetischen Sanierung stets eine der wirtschaftlichsten Einzelmaßnahmen. Eine Klimaschutzmaßnahme der Stadt Köln, bei der die obersten Geschossdecken der Kölner Schulen gedämmt wurden, diente als Datengrundlage für die vorgeschlagene Maßnahme. In Köln wurden die obersten Ge- schossdecken der Schulen mittels Einblasdämmstoff mit dem Ziel-U-Wert 0,1 kWh/(m² K) auf einer Fläche von 38.000 m² gedämmt. Dieser U-Wert unterschreitet die derzeitige KfW- Anforderung für ein Effizienzhaus ((0,14 kWh/(m² K), vgl. KFW, 2013, S. 8) und erfüllt selbst bei langfristiger Betrachtung die zukünftigen Anforderungen. Eine Begehbarkeit wurde in Köln durch eine Traghülsen-Konstruktion gewährleistet, ein durch das IPEG-Institut entwi- ckeltes Dämmverfahren (siehe auch eingebundene Akteure, Kapitel 3.4, S. 37). Je nach Ausführung und objektspezifischen Mehrkosten hat die Maßnahme eine Amortisa- tionszeit unter 15 Jahren und zählt somit trotz des höchsten Dämmstandards (Passivhaus- Standard) zu den wirtschaftlichen Maßnahmen. Im Rahmen der Diplomarbeit „Energiemanagement für die öffentlichen Liegenschaften der Stadt Flensburg“ (Schrage, 2007) wurden Tools zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von energetischen Sanierungen in den kommunalen Liegenschaften erstellt. Diese Tools basieren aufgrund fehlender Gebäudedaten auf Schätzungen und sollten daher eher als erste grobe Schätzung angesehen werden. Im Rahmen der Konzepterstellung war es aber möglich, diese Tools an einen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,1 kWh(m² K) und die Kosten einer Dämmung mit begehbarer Einblasdämmung anzupassen. Die folgende Gra- fik zeigt die statischen Amortisationszeiten und absoluten jährlichen Einsparungen einer Umsetzung der Maßnahme gemäß dem bestehenden Tool. Kommunale Liegenschaften 239 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 0 5 10 15 20 25 A b so lu te jä h rl ic h e E in sp ar u n g d u rc h P as si vh au s- St an d ar d in M W h /a St at is ch e A m o rt is at io n sz e it in J ah re n Statische Amortisationszeit Absolute jährliche Einsparung * * Aufgrund des bereits guten Dämmstandards wird eine gesonderte Abschätzung der Wirtschaftlichkeit empfohlen ABBILDUNG 10-2: WIRTSCHAFTLICHKEIT DER DÄMMUNG DER OBERSTEN GESCHOSSDECKEN GEMÄß EXCEL-TOOL SCHRAGE Diese erste überschlägige Schätzung zeigt, dass es trotz generell gegebener Wirtschaft- lichkeit Liegenschaften gibt, die sich besonders für die Dämmmaßnahme empfehlen und solche, die aufgrund bereits verfügbarer Dämmung eher nachrangig angegangen wer- den sollten. Die Nummerierung in Abbildung 10-2 gibt die empfohlene Priorisierung zur Um- setzung an. Entsprechend der Praxiserfahrungen des IPEG-Institutes wurden die Kosten einer 36 cm starken, begehbaren Dämmung mit 47 €/m² (inkl. Steuer) angesetzt (Drewer 2013). Es wur- de allerdings das offene Einblasen ohne Begehbarkeit mit einer Stärke von 40 cm als wirt- schaftlichste Maßnahme (27 €/m²) empfohlen. Zudem müssen die Anforderungen des Brandschutzes und das Freiräumen der obersten Geschossdecken als Aufwand eingeplant werden. Die dafür einzukalkulierenden Kosten erfordern genauere Kenntnisse der obersten Geschosse und können im Rahmen der Konzepterstellung nicht ermittelt werden. Wie viele Quadratmeter der Liegenschaftsfläche für eine Dämmung in Frage kommen, ist aufgrund fehlender Datenlage derzeit nicht abschließend zu klären. Auf Basis der Annah- men von Schrage, 2007 und der Gebäudedaten (Merteneit, 2013) wurde eine geeignete Fläche von 45.000 m² ermittelt. Diese Fläche konnte im Rahmen des Arbeitstreffens mit dem Fachbereich Vermögen nicht bestätigt werden und sollte bei detaillierterer Betrach- tung korrigiert werden. Je nach Fläche und Ausführung der Dämmung kann insgesamt von einem Investitionsbe- darf zwischen 1.200.000 € und 2.200.000 Euro gerechnet werden. Für eine Dämmung von 240 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 45.000 m² mit begehbarer Dämmung auf einen U-Wert von 0,1 kWh/(m² K), müsste ein Be- trag von circa 2.150.000 € eingerechnet werden. Würde die Maßnahme zunächst in den zehn priorisierten Liegenschaften umgesetzt, so ergibt sich auf der derzeitigen Berech- nungsgrundlage ein Investitionsbedarf von 1.035.000 € mit einer durchschnittlichen Amorti- sationszeit von 10 Jahren. 10.2.3.3 Im Sanierungszyklus umsetzbare Maßnahmen Gebäudeoptimierung/Dämmung Langfristig wird die Zielerreichung einer 50-prozentigen Energieeinsparung nur möglich sein, wenn energetische Sanierungsmaßnahmen im Sanierungszyklus an sowieso anfallen- de Instandhaltungsmaßnahmen gekoppelt werden. Im Workshop „Öffentliche Liegen- schaften“ zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Flensburg (IKSK), wurden absehbare Sanierungen und erreichbare energetische Standards angege- ben. Auf diese Weise wurde eine mögliche Fernwärme-Verbrauchsreduktion von 35 Pro- zent bis zum Jahr 2050 erarbeitet und abgestimmt. Vor dem Hintergrund der nun ange- strebten 50-prozentigen Energieeinsparung wurden die Angaben der Workshop- Teilnehmer erneut analysiert, um mögliche Stellschrauben für weitergehenden Klimaschutz zu finden. Bei dieser Analyse fiel auf, dass die Teilnehmer für den Zeitkorridor 2020 – 2030 davon aus- gingen, dass sowohl ein Neubau als auch eine Komplettsanierung zu einem spezifischen Energieverbrauch von 65-70 kWh/(m² a) führen kann. Dieser Energieverbrauchskennwert entspricht den Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV 2012. Vor dem Hintergrund, dass die EnEV die Vorgaben stetig verschärft, wurden für den emp- fohlenen Klimaschutzpfad neue Ziel-Kennwerte definiert, die zur Entwicklung der Energie- verbräuche gemäß des Stufenplanes führen (siehe Abbildung 10-1, S. 229). Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Änderung der Ziel-Energiekennwerte für einen Neubau und eine Komplettsanierung. TABELLE 10-1: ZIEL-KENNWERTE ZUR ZIELEREICHUNG MASTERPLAN 100% KLIMASCHUTZ 2010-2020 2020-2030 2030-2040 2040-2050 Ziel-Kennwert bei Neubau Gemäß EnEV 30 kWh/(m² a) 10 kWh/(m² a) 10 kWh/(m² a) Kennwerte Neu- bau gemäß KSK Vgl. Hohmeyer et al., 2011 Gemäß EnEV 2012 65 kWh/(m² a) Gemäß EnEV 2012 65 kWh/(m² a) Gemäß EnEV 2012 65 kWh/(m² a) Gemäß EnEV 2012 65 kWh/(m² a) Ziel-Kennwert bei Komplettsanierung Gemäß EnEV (70-80 60 kWh/(m² a) 50 kWh/(m² a) 40 kWh/(m² a) Kommunale Liegenschaften 241 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG kWh/(m² a)) Kennwerte Kom- plettsanierung gemäß KSK 70-80 kWh/(m² a) 60-70 kWh/(m² a) 70 kWh/(m² a) Keine Komplett- sanierung in die- sem Zeitraum Die zugrunde gelegten ambitionierteren energetischen Anforderungen basieren auf zwei zentralen Annahmen. Der erwarteten Preissteigerung der Fernwärme bis zum Jahr 2050 und die fortschreitende Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der EnEV. Die folgende Grafik zeigt anhand der rot-gestrichelten Linie die prognostizierte Preis- entwicklung der Fernwärme bis zum Jahr 2050. Heute zahlt die Stadt Flensburg umgerech- net 76 €/MWh (2012, fixe und variable Kosten bezogen auf die verbrauchte Energiemen- ge). Der Preis der dann CO2-neutralen Fernwärme wird bis zum Jahr auf über 120 Eu- ro/MWh steigen. Die beschriebene Herangehensweise des strategischen Energiemana- gements wird es erlauben, dass energetische Sanierungen soweit durchgeführt werden können, wie es die von der Politik definierten Wirtschaftlichkeitskriterien erlauben (siehe auch 10.2.3.1, S. 235). Das Passivhaus-Institut geht davon aus, dass der Bau mit Passivhaus- komponenten ab einem Wärmepreis von 80 €/MWh wirtschaftlich wird (Feist et al, 2009, S. 274). Diese Aussage wäre mit Hilfe des strategischen Energiemanagements überprüfbar. €- €500.000 €1.000.000 €1.500.000 €2.000.000 €2.500.000 €3.000.000 €3.500.000 €4.000.000 0 €/MWh 20 €/MWh 40 €/MWh 60 €/MWh 80 €/MWh 100 €/MWh 120 €/MWh 140 €/MWh 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6 2 0 1 7 2 0 1 8 2 0 1 9 2 0 2 0 2 0 2 1 2 0 2 2 20 2 3 2 0 2 4 2 0 2 5 2 0 2 6 2 0 2 7 2 0 2 8 2 0 2 9 2 0 3 0 2 0 3 1 2 0 3 2 2 0 3 3 20 3 4 2 0 3 5 2 0 3 6 2 0 3 7 2 0 3 8 2 0 3 9 2 0 4 0 2 0 4 1 2 0 4 2 2 0 4 3 2 0 4 4 2 0 4 5 2 0 4 6 2 0 4 7 2 0 4 8 2 0 4 9 20 5 0 Sp ez if is ch e r Fe rn w är m e p re is G e sa m tk o st e n L ie ge n sc h af te n S ta d t Fl e n sb u rg Fernwärmekostenentwicklung mit und ohne Verbrauchsreduktion Fernwärmekosten ohne Verbrauchsreduktion Fernwärmekosten mit Verbrauchsreduktion gemäß -50% Ziel Spez. Fernwärmepreis Bau mit Passivhauskomponenten wirtschaftlich ∆ 31,23 Mio Euro ABBILDUNG 10-3: ENTWICKLUNG DER WÄRMEKOSTEN DER STADT MIT UND OHNE VERBRAUCHSREDUKTION Neben diesen durch die Kommunalpolitik definierbaren energetischen Vorgaben, gibt es die stetig strenger werdenden gesetzlichen Vorgaben der EnEV. Aktuell wird die neue 242 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg EnEV 2014 vorbereitet und kommuniziert. Es ist davon auszugehen, dass die Vorgaben der EU weiterhin umgesetzt werden und somit auch die gesetzlichen Anforderungen an die kommunalen Liegenschaften stetig steigen werden (für die derzeit relevanten EU- Vorgaben, siehe europa.eu, 2013). Die blaue Fläche des Diagramms zeigt die Entwicklung der Gesamtkosten für den Fern- wärmebezug der Stadt Flensburg ohne eine Umsetzung von energetischen Maßnahmen. Die Darstellung verdeutlicht anhand der grünen Fläche, dass selbst bei einer langfristigen Senkung des Energieverbrauches um 50 Prozent die Energiekosten nicht signifikant sinken werden. Die Kosten werden eher auf dem heutigen Niveau verstetigt. Die Grafik weist auch die Kostendifferenz zwischen den beiden Flächen aus. So werden allein im Zeitraum bis zum Jahr 2050 Fernwärmekosten von 31,23 Millionen Euro im Vergleich zur Entwicklung ohne energetische Sanierung eingespart. Ob diese Energieeinsparung wirtschaftlich reali- sierbar ist, kann schließlich das strategische Energiemanagement zeigen. 10.2.3.4 Ausblick: Weitere Maßnahmen zur Reduktion des Fernwärmeverbrauches Im Rahmen der Konzepterstellung wurden verschiedene Maßnahmen analysiert. Die fol- gende Tabelle gibt eine Übersicht über generell vielversprechende Maßnahmen, die aber im Rahmen der Konzepterstellung nicht hinreichend beurteilt werden konnten. Insbeson- dere wenn eine personelle und finanzielle Aufstockung des Energiemanagements der Stadt Flensburg stattgefunden hat, empfiehlt sich die genaue Betrachtung und Analyse der identifizierten Maßnahmen. TABELLE 10-2: WEITERGEHENDE MAßNAHMEN ZUR REDUKTION DES WÄRMEBEDARFES Maßnahmenbeschreibung Vorteile Nachteile Einzelraumregelung: Die Ein- zelraumregelung erlaubt die Programmierung von Heiz- körperthermostaten je Heiz- körper. Eine Einzelraumrege- lung empfiehlt sich dort, wo Heizkörperthermostate stets stark aufgedreht sind und keine Gefahr durch Vanda- lismus oder Diebstahl droht. Es gibt Systeme mit dezentra- ler Programmierung, funkba- sierte Systeme mit zentraler Steuerung und Systeme mit Verkabelung zwischen einer zentralen Steuerung und den Hersteller versprechen Einspa- rungen von circa 15 Prozent, diese werden aber nicht im- mer erreicht. Einsparungen sind dauerhafter als durch Kampagnen erreichte Ände- rungen im Nutzerverhalten. Oftmals werden die Ein- spareffekte einer richtig eingestellten Heizung und einer Änderung des Nut- zerverhaltens mit den technisch erreichten Ein- sparungen zusammen be- trachtet. Nachteil einer technischen Lösung (Ein- zelraumregelung) ist, dass den erreichten Einsparun- gen auch fixe Investitions- kosten gegenüberstehen. Kommunale Liegenschaften 243 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Thermostaten. Aktive Belüftung mit/ohne Wärmerückgewinnung Das Wärme-Einsparpotential durch richtiges Lüftungsver- halten wird voll ausgeschöpft und bei Lüftungen mit Wär- merückgewinnung sogar übertroffen. Die Luftqualität wird kontrol- liert und geregelt. Insbeson- dere in Schulen mit Fenstern mit ausschließlicher Kippfunk- tion, hat eine aktive Belüftung große Vorteile. Bei weitergehenden Sanie- rungsstandards wird eine ak- tive Belüftung aus bauphysi- kalischen Aspekten notwen- dig. Eine aktive Belüftung führt zu einem zusätzlichen Stromverbrauch. Zudem ist die Nachrüstung von Lüftungsanlagen im Bestand technisch und finanziell aufwendig. Perimeterdämmung Bei der Perimeterdämmung wird die im Boden befindli- che Gebäudeflanke ge- dämmt. Werden Grabarbeiten um das Gebäude, z.B. zur Feuch- teabdichtung ohnehin not- wendig, kann diese Maß- nahme kostengünstig durch- geführt werden. In Verbin- dung mit einer reduzierten Fußbodendämmung kann in diesem Bauteil Passivhaus- Standard erreicht werden. Insbesondere bei Gebäuden mit großem Quotient von Um- riss zu Erdgeschossfläche lohnt sich diese Maßnahme. Die Kosten für diese Maß- nahme konnten im Rah- men der Konzepterstellung nicht ermittelt werden. Eine ausreichende Dampfdichte der Dämm- stoffe muss gewährleistet sein, z.B. durch die Ver- wendung von Glas- schaum-Platten. Da für die Wirksamkeit der Maßnahme jahreszeitliche Speichereffekte des Erd- reiches eine Rolle spielen, empfiehlt sich eine dyna- mische Simulationsbe- rechnung. Heizkörperoptimierung: Installation von Flächenheiz- körpern mit Beheizung aus Größere Behaglichkeit durch größeren Strahlungsanteil und bessere Wärmeausnutzung durch niedrigere Tempera- Die Kosten konnten im Rahmen der Konzepter- stellung nicht ermittelt werden. Es wird aber eher 244 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg dem Rücklauf und Umstieg auf Heizkörper mit größerem Strahlungsanteil turniveaus bei Flächenheiz- körpern. Dies reduziert die Rücklauftemperatur und ist insbesondere für die Effizienz der Stadtwerke von Vorteil. von einer kostenintensiven Maßnahme ausgegan- gen. Adaptive Vorlauftemperatur- Absenkung Ein Dienstleister für die Able- sung und Aufteilung von Heizkosten bietet ein System an, das die stündlichen Da- tenübermittlung von Funk- Heizkostenverteilern dazu nutzt, die Vorlauftemperatur besser an den jeweiligen Be- darf anzupassen. Der Herstel- ler garantiert eine Energie- einsparung von sechs Prozent und hat in Pilotprojekten durchschnittliche Einsparun- gen von mehr als acht Pro- zent erreicht (Siehe auch Fa. Techem, eingebundene Akteure, Ka- pitel 3.4, 37) Die bei einer Umsetzung die- ser Maßnahme generierten Daten über das Heizverhalten in jedem Raum der Liegen- schaft können aufbauend dazu genutzt werden, Kam- pagnen zur Veränderung des Nutzerverhaltens mit einer soliden Datengrundlage aus- zustatten. Es gibt auch Hersteller von Funk-Heizkostenverteilern mit freier Schnittstelle. Dies könn- te zukünftig zu sinkenden Kos- ten führen. (Vgl. Qundis.com, 2013) Der Dienstleister verlangt einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren. Es gibt Studien, die einen Großteil der erreichten Einsparungen auf die zu- vor stattfindende Einstel- lung der Heizungsanlage zurückführen Die Heizkostenaufschlüsse- lung ist in der Regel in kommunalen Liegenschaf- ten nicht erforderlich und die mit der Installation der Technik verbundenen Kos- ten verlängern die Amorti- sationszeit. 10.2.4 Maßnahmenempfehlung Strom Im folgenden Abschnitt werden empfohlenen Klimaschutzmaßnahmen zur Senkung des Stromverbrauches der kommunalen Liegenschaften vorgestellt. Obwohl der Schwerpunkt des Konzeptes auf der Beschreibung eines gangbaren Weges zur Reduktion des Wärme- verbrauches der kommunalen Liegenschaften liegt, wurden die Bedeutung des Stromver- brauches und die Notwendigkeit zur Steigerung der Energieeffizienz erkannt. Immerhin verursacht der Stromverbrauch der kommunalen Liegenschaften Energiekosten von über einer Millionen Euro pro Jahr. Für die kommende Umsetzungsphase im Rahmen der Förderung Masterplan 100 % Klima- schutz wird die prioritäre Umsetzung der folgenden drei Maßnahmen empfohlen: „Be- darfsgerechtere Anpassung der Beleuchtungsstärke“, „Konsequenter Umstieg auf LED- Beleuchtung“ und die „Weiterentwicklung und Umsetzung von Energieeffizienzrichtlinien Kommunale Liegenschaften 245 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG für die Informations- und Kommunikationstechnologie“. Im Folgenden werden diese Maß- nahmen und die angestrebte Entwicklung des Stromverbrauches bis zum Jahr 2050 vorge- stellt. 10.2.4.1 Bedarfsgerechtere Anpassung der Beleuchtungsstärke Hintergrund dieser Maßnahme ist die hohe Ausstattungsrate der kommunalen Liegen- schaften mit zentraler Lichtsteuerung (50-75 %). Die Beleuchtung verursacht derzeit 56 Pro- zent des Stromverbrauches der kommunalen Liegenschaften. Durch Dimmen und ge- schickte Tageslichtnutzung könnten 20 Prozent des Stromverbrauches für die Beleuchtung eingespart werden. Durch die Vielfalt an technischen Möglichkeiten, der empfehlenswer- ten Kombination aus Tageslichtnutzung mit moderner Steuerung und Regelung und den vielfältigen gesetzlichen Anforderungen hat das Thema energieeffiziente Beleuchtung in den letzten Jahren erheblich an Komplexität gewonnen. Im kommunalen und betrieblichen Umfeld erfordert insbesondere die Erfüllung genormter Arbeitsbedingungen eine komplexere Herangehensweise als den einfachen Austausch von Leuchtmitteln. Durch eine systematische Vorgehensweise lassen sich die Energieeffi- zienzpotentiale erschließen, ohne die Bedingungen am Arbeitsplatz zu verschlechtern. Die Maßnahme „Bedarfsgerechtere Anpassung der Beleuchtungsstärke“ erfordert eine Begehung der büroähnlichen Liegenschaften mit zentraler Lichtsteuerung. Dabei wird die Beleuchtungsstärke mit einem Lux-Meter am Arbeitsplatz gemessen und durch eine Um- programmierung des Servers auf die für den Arbeitsplatz vorgeschriebene Beleuchtungs- stärke gedimmt. An Computerarbeitsplätzen, an denen der Computer nur zeitweise ge- nutzt wird, empfiehlt sich die Installation einer zusätzlichen Regelbarkeit durch den Nutzer. Durch die Begehung können die Mitarbeiter nach dem individuellen Bedarf gefragt wer- den und so die Akzeptanz der Maßnahme erhöht werden. An dieser Stelle empfiehlt sich dann auch die Nutzerinformation und Nutzermotivation zum Energiesparen. Für weitere Informationen werden folgende Richtlinien empfohlen: DIN EN 12464-1 „Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeitsstätten, Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ DIN EN ISO 9241-6 und 9241-7 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten“ VDI 6011-Blatt 1:2002-08 „Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Be- leuchtung – Grundlagen“ Leitfaden „Elektrische Energie im Hochbau LEE“, www.iwu.de 10.2.4.2 Konsequenter Umstieg auf LED-Beleuchtung Aufgrund der großen Energieeffizienzpotentiale, der Langlebigkeit und der fortschreiten- den Preisreduktion, wird die konsequente Umrüstung der Beleuchtung auf LED- 246 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Technologie empfohlen. Aufgrund der zuvor erwähnten Komplexität empfiehlt sich dabei stets eine Betrachtung der Beleuchtungs-Gesamtsituation in der jeweiligen Liegenschaft. 10.2.4.3 Weiterentwicklung und Umsetzung von Energieeffizienzrichtlinien für die Informations - und Kommunikationstechnologie In den vergangenen Jahren hat insbesondere die technische Aufrüstung der Informations- und Kommunikationstechnologie zu einem Ansteigen des Stromverbrauches in den Lie- genschaften der Stadt geführt. Für die kommenden Jahre wird daher die Weiterentwick- lung und Umsetzung von Energieeffizienzrichtlinien für die Informations- und Kommunikati- onstechnologie empfohlen. Die Richtlinien sollten sowohl die Bedarfsreduzierung durch ein systematisches Hinterfragen der Notwendigkeiten von elektronischen Geräten, als auch die Effizienzsteigerung durch Top-Runner Ansätze (Bildschirme, Telefonanlagen, etc.) bein- halten. Auf eine detaillierte Auflistung der zur Zielereichung notwendigen Maßnahmen im Strom- bereich wird in diesem Konzept verzichtet. Für detailliertere Maßnahmenübersichten sei auf das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Flensburg (Hohmeyer et al., 2011) und das integrierte Klimaschutzkonzept für die evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutsch- land (Hohmeyer et al., 2012) verwiesen. Bei konsequenter Maßnahmenumsetzung kann sich der Stromverbrauch bis zum Zieljahr 2050 wie in Abbildung dargestellt entwickeln. 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 2 0 1 0 2 0 1 2 2 0 1 4 2 0 1 6 2 0 1 8 2 0 2 0 2 0 2 2 2 0 2 4 2 0 2 6 2 0 2 8 2 0 3 0 2 0 3 2 2 0 3 4 2 0 3 6 2 0 3 8 2 0 4 0 2 0 4 2 2 0 4 4 2 0 4 6 2 0 4 8 2 0 5 0 St ro m ve rb ra u ch [ kW h /a ] Sonstige Kindertagesstätte Schule Verwaltungsgebäude ABBLILDUNG 10-4: ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHES DER KOMMUNALEN LIEGENSCHAFTEN BIS 2050 10.2.5 Zeitplan für die Umsetzungsphase Die folgende Darstellung zeigt einen möglichen Zeitplan für den Zeitraum der Förderung „Masterplan 100 % Klimaschutz“. Die ausgewählten Maßnahmen im Wärmebereich sind Kommunaler Fuhrpark 247 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG oberhalb des Zeitstrahls aufgetragen, die empfohlenen Maßnahmen des Strombereichs unterhalb des Zeitstrahls. Wie schnell die Maßnahmen umgesetzt werden können, wird maßgeblich von der Überwindung der beschriebenen Hindernisse (siehe Kapitel 10.2.1.2, S. 231) und der Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen und personellen Ressourcen ab- hängen. Start Umsetzung Masterplan 100% 2014 2015 2016 Aufnahme der Bauteile und Abbildung der Liegenschaften in der Gebäudesimulations-Software Systematische Optimierung des Heizungssystems Dämmung der obersten Geschossdecken mit dem Ziel-U-Wert 0,1 kWh/(m² K) Wärme Ende Förderung Masterplan 100% Beleuchtungscheck, Bedarfsgerechtes Dimmen durch Erweiterte Programmierung der EIB-Server Konsequenter Umstieg auf LED-Beleuchtung Implementierung von Energieeffizienzrichtlinien für IuKVorbereitung Energieeffizienzrichtlinien für IuK Strom Erstellung eines Excel-Tools zur Priorisierung und Wirtschaftlichkeitsberechnung energetischer Sanierungen ABBLILDUNG 10-5: ZEITPLAN FÜR DIE UMSETZUNG IM RAHMEN DER FÖRDERUNG MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ 10.3 Kommunaler Fuhrpark Im kommunalen Einflussbereich der Stadt Flensburg liegt auch der kommunale Fuhrpark. Hierunter sind im weitesten Sinne die Fahrzeuge des Technischen Betriebszentrums (TBZ), der städtische Fuhrpark, der unterschiedlichen Bereichen zur Verfügung steht, sowie die Berufsfeuerwehr zu fassen. Die städtischen Fahrzeuge und die des TBZ werden vom Fuhr- parkmanagement des TBZ zentral beschafft und verwaltet. Beschaffung und Verwaltung der Feuerwehrfahrzeuge liegen bei der Feuerwehr selbst. Vom TBZ wurde im Jahr 2009 ein umfassendes Konzept zur nachhaltigen Reduzierung der CO2-Emissionen durch städtische Fahrzeuge erstellt, in dem alle Fahrzeuge inkl. die der Berufsfeuerwehr erfasst und Maßnahmen zur Emissionsreduktion vorgeschlagen wurden. Aufgrund des hohen Engagements beim TBZ sind hier bereits erste Maßnahmen umgesetzt worden und es ist für die Zukunft davon auszugehen, dass hier der Fokus auf den Klima- schutz beibehalten wird und eine Vorbildrolle für die Bürger_innen Flensburgs gelebt wird, sofern dies technisch und ökonomisch sinnvoll ist. 10.3.1 Umsetzung des vorhandenes Konzepts Das Konzept von 2009 dient als Grundlage für die Entscheidungen bei Beschaffung von Fahrzeugen und Durchführung von Maßnahmen. Die Anregungen aus dem Konzept sind 248 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg für die Mitarbeiter_innen praxisnah, gut umsetzbar und werden – wo möglich – berücksich- tigt. 10.3.1.1 Einsatz Elektromobilität Reine Elektro-Antriebe wären wegen des relativ geringen Aktionsradius der 3,5-Tonner von maximal 60-70 km pro Tag technisch möglich und wegen des häufigen Anfahrens und Abbremsens auch sinnvoll. Es gibt auf dem Markt aber kein 3,5-t-Fahrzeug mit Kipper und Doppelkabine mit E-Antrieb, das den Anforderungen gerecht würde und kostenseitig ver- tretbar wäre. Zukünftig sollen aber alternative Antriebe zum Einsatz kommen, das Potential wäre hoch. Das TBZ hat einen Mitsubishi i-MiEV angeschafft, der von dem Mitarbeiter im Bereich Spielplatzkontrolle genutzt wird, mit einer Fahrleistung von maximal 70 km am Tag. Der Ladestrom wird vom TBZ selbst im BHKW (Klärgas) erzeugt. Ein Renault Twizy wird für die Straßenkontrolle eingesetzt. 10.3.1.2 Einsatz Hybridfahrzeuge Das TBZ hat einen Toyota Prius für ein Jahr getestet. Die geringere Lärmemission ist günstig, der geringere Verbrauch gegenüber einem konventionellen Dieselfahrzeug kann die hö- heren Anschaffungskosten nicht kompensieren. Für die Abfallsammelfahrzeuge wurden zwei Hybridfahrzeuge getestet. Die Kosten für ein konventionelles Abfallsammelfahrzeug betragen ca. 220.000 €, für Hybridfahrzeuge 350.000 bis 370.000 €, das amortisiert sich bei 8 Jahren Abschreibung nicht. 10.3.1.3 Ersatzbeschaffung Neben der innovationsorientierten Ersatzbeschaffung beispielsweise von Elektrofahrzeugen (s.o.) empfiehlt das städtische Fahrzeug-Konzept eine bedarfsorientierte Ersatzbeschaf- fung für den Fall, dass Fahrzeuge aufgrund Alter oder Laufleistung außer Dienst gestellt werden. Hierbei wird in einer gründlichen Nutzungsanalyse geprüft, „[…] ob das bisher ge- nutzte Fahrzeug in den emissionsbeeinflussenden Eigenschaften (Größe, Leistung usw.) für die Nutzung evtl. überdimensioniert war und gegen ein emissionsärmeres Fahrzeug ausge- tauscht werden kann.“ (vgl. TBZ, 2009, S. 7-6). Diese Maßnahme wird konsequent durchge- führt und ist gut umsetzbar. Außerdem sind bei der Stadt Flensburgs betriebseigene Pede- lecs angeschafft worden, die gut angenommen werden. 10.3.1.4 Verhaltensänderung Es wurden bereits Schulungen zur kraftstoffsparenden Fahrweise durchgeführt. Das Poten- tial für diese Maßnahme wird laut dem städtischen Fahrzeug-Konzept auf ca. 10 % ge- schätzt (TBZ, 2009, S. 7-6). Erfahrungen haben inzwischen gezeigt, dass dieser Wert durch- aus realistisch ist, jedoch nur eingehalten werden kann, wenn die Schulungen alle ein bis zwei Jahre wiederholt werden. Eine Ausweitung der Schulungen über das TBZ hinaus auch auf andere städtische Bereiche ist deshalb empfehlenswert. Weitere Anreize zum kraft- stoffsparenden Fahren will das TBZ setzen, indem es seine Mitarbeitenden an den Einspa- rungen zukünftig finanziell beteiligen wird. Dies ist möglich, weil ein Telematic-System in den Fahrzeugen eingeführt wurde (s.u.). Kommunaler Fuhrpark 249 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 10.3.2 Telematic-System Um insbesondere wiederkehrende Routen wie in der Abfallbeseitigung zu optimieren, aber auch um Fahrer_innen selbst ein direktes Feedback zum Fahrverhalten zu geben und die Verbräuche der Fahrzeuge evaluieren zu können, wurde in den letzten zwei Jahren ein Telematic-System in vielen städtischen Fahrzeugen installiert. Eine flächendeckende Instal- lation ist vorgesehen. Das System erfasst die Fahrtrouten und die Länge der Wege, den Kraftstoffverbrauch und berechnet die Emissionen. Außerdem weist es die Fahrer_innen direkt auf Einsparpotentiale wie das Abschalten des Motors bei Standzeiten hin. Mittelfristig sollen alle Mitarbeitenden eine PIN bekommen, so dass ihre Einsparungen ihnen zugewie- sen werden und sie an diesen beteiligt werden können. Des Weiteren können über das Telematic-System der Gesamtenergieverbrauch und die Gesamtemissionen des städti- schen Fuhrparks evaluiert werden, sobald alle Fahrzeuge über das System verfügen. 10.3.3 Betriebliches Mobilitätsmanagement Die Stadt Flensburg und das TBZ haben auf Nachfrage grundsätzlich Interesse an einer Ein- führung des betrieblichen Mobilitätsmanagement (vgl. Kapitel 9.2.2, S. 158) geäußert. Eine Mobilitätsbefragung wurde bei beiden Arbeitgebern noch nicht durchgeführt. Insbeson- dere beim TBZ ist durch die Art der Tätigkeiten (Unterhaltung und Bau von Straßen, Grün- flächenpflege…) schon gute Infrastruktur beispielsweise für Radfahrer_innen vorhanden. So verfügt das TBZ über Duschräume und Umkleidekabinen. Auch Trockenschränke (Kon- densationstrockner) für die Kleidung sind vorhanden. Eine weitere Verbesserung könnte darin bestehen, die Stellplätze für Fahrräder und E-Bikes zu erweitern. Den Mitarbeitern ohne eigenes Büro müsste jedoch eine diebstahlsichere Lademöglichkeit am Stellplatz geboten werden, um den Verlust von Ladegeräten zu ver- hindern. Beim Neubau der Fahrradständer wird zunächst auf die Ladestellen verzichtet. Wenn sich E-Bikes weiter durchsetzen, müssen abschließbare Möglichkeiten geschaffen werden. 10.3.4 Energiebilanz für den kommunalen Fuhrpark Um für einen möglichen Weg für die im Masterplan geforderte Halbierung des Energiever- brauchs auch für den kommunalen Fuhrpark aufzuzeigen, wurde auch für diesen Bereich ein Szenario bis zum Jahr 2050 erstellt. Die folgenden beiden Abschnitte erläutern die ge- troffenen Annahmen und zeigen die Ergebnisse. 10.3.4.1 Annahmen für das Szenario 50 % Energieeinsparung beim kommunalen Fuhrpark Als Grundlage wurde zunächst angenommen, dass die Fahrzeuge bei Feuerwehr, Stadt und TBZ grundsätzlich benötigt werden und die Anteile der verschiedenen Fahrzeugklas- sen (Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, schwere Nutzfahrzeuge) etwa gleich bleiben. Als einfach umsetzbare und kostensparende Maßnahme wird insbesondere vorgeschlagen, die Fahr- zeuge wenn möglich bedarfsorientiert zu verkleinern. Als Grundlage für die Berechnungen 250 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg dienen Stützwerte für das Jahr 2007. In diesem Jahr wurden alle städtischen Fahrzeuge mit ihren Daten für das städtische Fahrzeugkonzept aufgenommen und bewertet. Von diesen Stützwerten aus wurden zum einen Werte zwischen 1990 und 2006 bundesweiten statisti- schen Daten ermittelt, weil Zahlen für Flensburg aus diesen Jahren nicht verfügbar waren. Zum anderen diente das Jahr 2007 als Startjahr für die Szenario-Berechnungen. Für die Berechnungen wurde angenommen, dass für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (Die- sel/Benzin) bis 2050 marktreife, elektrisch betriebene Alternativen bestehen. Diese Fahr- zeugklassen werden deshalb im Szenario ab 2013 vorsichtig, ab 2020 deutlich aber sukzes- sive auf elektrische Antriebe umgestellt. Hierbei wurde für die elektrischen Antriebe ein Verbrauch von 20 kWh/100 km angenommen, was etwa der Hälfte des für 2050 erwarte- ten Verbrauchs konventioneller Verbrennungsmotoren entspricht. Wichtig ist bei Elektro- Antrieben darauf zu achten, dass der Strom aus regenerativen Quellen stammt. Für schwere Nutzfahrzeuge ist momentan keine realistische Alternative zum Verbrennungsmo- tor in Aussicht. Deshalb wurde für das Szenario angenommen, dass diese ab 2020 sukzessi- ve auf CO2-neutrale Kraftstoffe wie Biodiesel oder mit regenerativer Energie synthetisch generierte Kraftstoffe umgestellt werden. Abgesehen vom autonomen technischen Fort- schritt wird hier keine zusätzliche Energieeinsparung erwartet. 10.3.4.2 Ergebnisse Abbildung 10-4 zeigt die Entwicklung des Energieverbrauchs für den kommunalen Fuhr- park zwischen 1990 und 2050. Im Szenario wurde insgesamt eine Reduzierung von 56 % des Energieverbrauchs zwischen 1990 und 2050 berechnet. Es zeigt sich, dass eine Halbierung des Energieverbrauchs beim kommunalen Fuhrpark möglich ist. Ein beträchtlicher Teil der Reduzierung ist jedoch bei den schweren Nutzfahrzeugen bereits dem technischen Fort- schritt der letzten 20 Jahre geschuldet. Hier war bereits ein Rückgang des Treibstoffver- brauchs von rund 30 % zu verzeichnen (ViZ, 2008, S. 286 f.; ViZ 2012, S.307 f.). Straßenbeleuchtung 251 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 [MWh/a] CO2-neutrale Kraftstoffe (SNFzg) Diesel (SNFzg) Strom (Pkw und LNFzg) Fossile Krafstoffe (Pkw und LNFzg) ABBILDUNG 10-4: ENERGIEEINSPARUNGEN IM KOMMUNALEN FUHRPARK Insgesamt beläuft sich der Energieverbrauch des kommunalen Fuhrparks laut Szenario im Jahr 2050 auf 3.000 MWh/a im Vergleich zu 6.800 MWh/a in 1990. Im Jahr 2050 entfallen dabei 2.600 MWh/a auf CO2-neutrale Kraftstoffe und 400 MWh/a auf regenerativ erzeug- ten Strom. 10.4 Straßenbeleuchtung Mit ca. 4 Mio. kWh Stromverbrauch hat die Straßenbeleuchtung einen großen Anteil am Stromverbrauch im kommunalen Einflussbereich. Die Beleuchtung von Straßen und Geh- wegen stellt eine wichtige kommunale Aufgabe dar, deren Qualität die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürger_innen sowie aller Verkehrsteilnehmer stark beeinflusst. Die Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs sollten daher immer mit einer Beibe- haltung oder gar Steigerung der Beleuchtungsqualität und der Vermeidung von Angst- räumen im öffentlichen Raum einhergehen. 10.4.1 Hintergrund In der Vergangenheit wurden in Flensburg bereits kontinuierlich Maßnahmen zur Reduzie- rung des Stromverbrauchs in der Straßenbeleuchtung durchgeführt. So wurde der Anteil an energieeffizienten Natriumdampf- (NAV-), Energiespar- und LED-Leuchten am gesam- ten Leuchtenbestand kontinuierlich erhöht und der Anteil an Quecksilberdampf- (HQL-) Leuchten und Leuchtstoffröhren reduziert. Darüber hinaus konnten durch die Nutzung ei- 252 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg nes Dämmerungsschalters die Brennstunden in den letzten Jahren deutlich reduziert wer- den ohne die Qualität der Beleuchtung zu vermindern. Ein Impuls für die weitere Umrüstung von HQL-Leuchten auf energieeffizientere Technolo- gien besteht im Verkaufsverbot für diese Technologie ab dem Jahr 2015. Derzeit sind noch ca. 1.800 Lichtpunkte der HQL-Technik in Betrieb. Derzeit arbeitet eine Projektgruppe bestehend aus Vertreter_innen der Stadt Flensburg, der Stadtwerke Flensburg sowie dem Technischen Betriebszentrum daran, Strategien und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung der Flensburger Straßenbeleuchtung zu entwi- ckeln und vorzubereiten. 10.4.2 Annahmen Bei der Bestimmung der möglichen Energieeinsparpotentiale durch den Einsatz energieef- fizienter Beleuchtungstechnologien sowie durch Dimmung von Leuchtmitteln bis zum Jahr 2050 wurde davon ausgegangen, dass sich moderne Beleuchtungstechnologien wie et- wa die LED-Technik langfristig im Markt durchsetzen werden. Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche Flensburger Lichtpunkte bis zum Jahr 2050 auf moderne energieeffiziente Technologien umgerüstet werden. Des Weiteren wird angenommen, dass ein Anteil der Lichtpunkte während der Nachtstunden durch Dimmung in der Leistungsaufnahme redu- ziert werden kann. Darüber hinaus wird ein geringer Zubau von Lichtpunkten im Rahmen von Neubaugebieten auf maximal 105 % des heutigen Leuchtenbestands abgeschätzt. 10.4.3 Potentiale zur Reduzierung des Stromverbrauchs Es wird angenommen, dass durch die Umstellung des derzeitigen Leuchtenbestands auf energieeffiziente Technologien wie z.B. LED gegenüber dem gegenwärtigen Verbrauch ca. 60 % Strom eingespart werden können. Es erscheint plausibel, dass diese Einsparung spätestens bis zum Jahr 2050 erfolgen wird. Durch Dimmung der modernen neu eingesetz- ten Leuchten können bei vollständiger Umsetzung der Maßnahme weitere 5 % eingespart werden. Aufgrund dieser Annahmen ergeben sich die in der folgenden Abbildung maxi- malen technischen Potentiale zur Reduzierung des Stromverbrauchs in der Flensburger Straßenbeleuchtung. Die Abbildung stellt den absoluten Strombedarf der Flensburger Straßenbeleuchtung bezogen auf den Basiswert aus dem Jahr 1990 dar. Bei Realisierung der Potentiale kann von einer Reduzierung des Stromverbrauchs von ca. 70 % gegenüber dem Verbrauchswert des Jahres 1990 ausgegangen werden. Straßenbeleuchtung 253 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2050 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 2012St ro m ve rb ra u ch d er S tr aß en b el eu ch tu n g Ohne weitere Maßnahmen Nach Austausch Nach Dimmung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 1990 ABBILDUNG 10-5: POTENTIALE ZUR REDUZIERUNG DES STROMVERBRAUCHS IN DER STRAßENBELEUCHTUNG BEI UMSTELLUNG AUF MODERNE BELEUCHTUNGSTECHNOLOGIEN UND TEILWEISER DIMMUNG VON LICHTPUNKTEN Es muss beachtet werden, dass der Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung gegenüber dem Jahr 1990 auch ohne den Wechsel auf neue Leuchtentechnologien und ohne Dim- mung leicht zurückgehen würde, da zum einen durch die bislang erfolgen Modernisierun- gen bereits Energieeinsparungen realisiert wurden und zum anderen die Leuchtmittel im Fall der turnusgemäßen Nachrüstung (bei den derzeitig etablierten Technologien alle 3-4 Jahre) durch technischen Fortschritt bei gleicher Lichtstärke z.T. zukünftig eine geringere Anschlussleistung benötigen. 10.4.4 Weiteres Vorgehen Die Projektgruppe Straßenbeleuchtung wird Szenarien entwickeln, die verschiedene Vari- anten zur Modernisierung der Flensburger Straßenbeleuchtung vergleichbar und bewert- bar machen. Auf dieser Grundlage soll die für die Flensburger Rahmenbedingungen nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien optimale Vorgehensweise ermittelt werden. Die Arbeit der Projektgruppe dient demnach zur Vorbereitung von kurz- und mittelfristig ange- legten Maßnahmen unter Berücksichtigung der langfristigen Zielsetzungen der Stadt Flens- burg zur Erreichung der CO2-Neutralität und zur Reduzierung des Energieverbrauchs. 10.4.5 Fazit Die Straßenbeleuchtung stellt für die Reduzierung des Energiebedarfs im kommunalen Ein- flussbereich einen wichtigen Bereich dar. Dies ist nicht nur darin begründet, dass die Ein- sparpotentiale hier sehr hoch sind sondern auch darin, dass die Maßnahmen für die Bevöl- kerung sehr stark sichtbar werden und die Kommune mit der einhergehenden Modernisie- rung ein wichtiges Signal im Sinne der Vorbildfunktion für den kommunalen Klimaschutz leisten kann. 254 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 10.5 Klärwerk und Abwasser Das Flensburger Klärwerk ist mit einer Ausbaugröße von 225.000 Einwohnerwerten dimensi- oniert und behandelt jährlich eine Abwassermenge von ca. 10 Mio. m³ (TBZ 2012). Die letz- te große Ausbau des Klärwerks erfolge in den Jahren zwischen 1995 und 2005. Um die Ein- haltung der stetig wachsenden Umweltanforderungen zu gewährleisten, wurden neue Prozessschritte wie etwa die Stickstoffelimination durch Tropfkörper und Schlammbettreak- toren mit konsekutiver biologischer Filtration hinzugefügt. (vgl. TBZ 2012) 10.5.1 Hintergrund Das Klärwerk wird für den Betrieb der Pumpen, Gebläse und der sonstigen Verbraucher teilweise extern mit Strom versorgt. Ein Teil des gesamten Strombedarfs wird allerdings auch durch Blockheizkraftwerke (BHKW) erzeugt, die das in den Faultürmen entstehende Klärgas zu Strom und Wärme verwerten. Aufgrund der anfallenden nutzbaren Abwärme der BHKW muss das Klärwerk nicht extern mit Wärme versorgt werden. Bei der Ermittlung des Endenergieverbrauch der Anlage wir lediglich die extern bezogene Endenergie be- rücksichtigt. Die qualitative Steigerung der Abwasseraufbereitung hat sich der gesamte Strombedarf des Klärwerks seit dem Jahr 1990 deutlich erhöht. Dieser Mehrverbrauch wird für die zusätz- lich aufgenommenen Prozessschritte benötigt und kann durch die Umsetzung von Ener- gieeffizienzmaßnahmen lediglich in geringem Umfang reduziert werden. Die Strom- Eigenerzeugung der BHKW konnte durch eine gesteigerte Klärgasproduktion und die Ver- besserung des Anlagenwirkungsgrades ggü. 1990 fast verdoppelt werden. Dennoch liegt der Anteil der Eigenerzeugung am gesamten Stromverbrauch im Jahr 2011 mit ca. 50 % niedriger als noch im Jahr 1990. (vgl. Schmidt 2013) Die folgende Abbildung zeigt die Entwicklung des Strombedarfs sowie der Strom- Eigenerzeugung vom Jahr 1990 bis zum Jahr 2011. Klärwerk und Abwasser 255 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 A n te il d er E ig en er ze u gu n g zu r D ec ku n g d es g es am te n S tr o m b ed ar f St ro m b e d ar f / -e rz e u gu n g [M W h /a ] Strombedarf Gesamt Eigenerzeugung Gesamt Strombezug (extern) Anteil Eigenerzeugung ABBILDUNG 10-6: ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHS, DER STROM-EIGENERZEUGUNG SOWIE DES EXTERNEN STROMBEZUGS DES KLÄRWERKS SEIT DEM JAHR 1990 10.5.2 Maßnahmen, Annahmen und Potentiale Der Beitrag zur Reduzierung des Energiebedarfs im kommunalen Einflussbereich durch das Klärwerk kann einerseits durch Energieeffizienzmaßnahmen wie etwa dem kontinuierlichen Austausch von Pumpen und Gebläsen durch effiziente Neuanlagen und die Reduzierung der Rezyklierung in einigen Prozessschritten erfolgen. Andererseits ist es möglich, die Pro- duktion von Klärgas in den Faultürmen durch die Zugabe zusätzlicher Substrate (z.B. aus Fettabscheidern) zu erhöhen und auf diese Weise die Strom-Eigenerzeugung in den BHKW zu steigern. Für die Abschätzung der Potentiale zur Reduzierung des externen Strombezugs des Klär- werks bis zum Jahr 2050 wurden folgende Annahmen: Die behandelte Abwassermenge wird langfristig bei einem Wert von 10,5 Mio. m³ liegen. Die Anforderungen bezüglich der CSB- (Chemischer Sauerstoffbedarf), N- (Stick- stoff-) und P-(Phosphat) Einleitwerte bleiben konstant. Durch technische Maßnahmen und einer Optimierung der Betriebsführung kann der spezifische Stromverbrauch [kWh/m³ Abwasser] von einem Wert von derzeit 0,81 auf 0,71 im Jahr 2030 gesenkt werden. Durch die Annahme zusätzlicher Substrate in den Faulturm kann die Klärgasmenge von derzeit ca. 2,0 Mio. m³ jährlich auf ca. 2,5 Mio. m³ im Jahr 2030 gesteigert wer- den. Die Erhöhung des elektrischen Wirkungsgrads, der Ausbau der Photovoltaik und ggf. Kleinwindkraft auf dem Anlagengelände sowie die im Jahr 2013 realisierte Nutzung 256 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg einer Turbine zur Nutzung der potentiellen Energie bei Einleitung des geklärten Was- sers in die Förde führen langfristig dazu, dass der Anteil der Eigenerzeugung am Stromverbrauch auf ca. 75 % gesteigert werden kann. Die folgende Abbildung zeigt die bei Umsetzung der Maßnahmen realisierbare Entwick- lung des Stromverbrauchs sowie der Strom-Eigenerzeugung im Klärwerk. 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 A n te il d er E ig en er ze u gu n g zu r D ec ku n g d es g es am te n S tr o m b ed ar fs St ro m b e d ar f / -e rz e u gu n g [M W h /a ] Strombedarf Gesamt Eigenerzeugung Gesamt Strombezug (extern) Anteil Eigenerzeugung ABBILDUNG 10-7: ENTWICKLUNG DES STROMVERBRAUCHS, DER STROM-EIGENERZEUGUNG SOWIE DES EXTERNEN STROMBEZUGS DES KLÄRWERKS BIS ZUM JAHR 2050 IM FALL DER UMSETZUNG DER GENANNTEN MAßNAHMEN Obwohl der externe Strombezug gegenüber dem Jahr 2011 um mehr als 50 % reduziert werden könnte, so würde der Strombezug immer noch höher liegen als dies im Jahr 1990 der Fall war. 10.5.3 Fazit Die Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs müssen im Fall der Kläranlage mit Bedacht gewählt werden, um die Wirksamkeit des Reinigungsprozesses und damit die Qualität des in die Förde eingeleiteten Wassers zu jeder Zeit zu gewährleisten. Es muss be- achtet werden, dass einige Maßnahmen, wie etwa die übermäßige Steigerung der Fett- zugabe in die Faultürme z.T. negative Auswirkungen auf den Gesamtprozess und damit an anderer Stelle eine Erhöhung des Energieverbrauchs zur Folge haben können. 10.6 Zusammenfassung Durch Betrachtung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in den unter- schiedlichen Kategorien des kommunalen Einflussbereichs und deren Potentiale konnte ein gangbarer Weg identifiziert werden, wie der Energieverbrauch gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2050 halbiert werden kann. Zusammenfassung 257 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Die Erreichung des ambitionierten Ziels setzt jedoch voraus, dass in allen Bereichen große Anstrengungen gemacht werden, die Maßnahmen im Detail zu konzipieren, vorzubereiten und zur Umsetzung zu bringen. In Anbetracht der kommunalen Haushaltssituation werden zudem auch hohe finanzielle Aufwendungen notwendig sein. Die Fokussierung auf die wirtschaftlichsten Maßnahmen zu Beginn der Umsetzungsphase sollte jedoch sicherstellen, dass der Verwaltungshaushalt durch die eingesparten Energiekosten deutlich entlastet wird. Die Entwicklung des Energieverbrauchs nach Kategorie im Zeitraum von 1990 bis zum Jahr 2050 stellt sich bei Umsetzung sämtlicher Maßnahmen wie folgt dar: 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 60.000 En d e n e rg ie ve rb ra u ch in M W h Kommunale Liegenschaften Wärme [MWh/a] Kommunale Immobilien Strom [MWh/a] Straßenbeleuchtung Strom [MWh/a] Ampel- und Signalanlagen Strom [MWh/a] Kläranlage Strom (externer Bezug) [MWh/a] Pumpen Kanalisation Strom [MWh/a] Fuhrpark Strom [MWh/a] Fuhrpark Kraftstoffe [MWh/a] Summe mit KI-Entwicklung KSK Zielgerade Bezugsjahr 1990 ABBILDUNG 10-8: ENTWICKLUNG DES ENERGIEVERBRAUCHS IM KOMMUNALEN EINFLUSSBEREICH BEI UMSETZUNG DER VORGESCHLAGENEN MAßNAHMEN BIS ZUM JAHR 2050 Es ist durch die betroffenen Fach- und Arbeitsbereiche sowie die bereits in einigen Teilbe- reichen bereits installierten Projektgruppen in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzma- nagement in den nächsten Monaten und Jahren genau zu prüfen, wie die konkrete Um- setzung der Maßnahmen realisiert werden kann, wobei - wie dies bereits im Fall der kom- munalen Immobilien (siehe Abschnitt 10.2.2, S. 234) vorbereitet wurde - eine Priorisierung nach Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen vorgenommen werden sollte. Seitens der Verwaltungsspitze und der Politik ist daraufhin die Finanzierung der Maßnah- men sicherzustellen und der Beschluss für eine konsequente Verfolgung der Zielsetzung „- 50 % Energieverbrauch bis zum Jahr 2050“ zu fassen. 258 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 10.7 Klimaschutzmanagement Durch die Förderung im Rahmen des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz war es der Stadt Flensburg möglich, am Juli 2012 einen Klimaschutzmanager zu beschäftigen. Es war die Aufgabe des Klimaschutzmanagers im ersten Projektjahr, die notwendigen Grundla- gen und die Strukturen für den Aufbau des kommunalen Klimaschutzmanagements zu schaffen. Aufgrund der besonderen Situation Flensburgs mit dem Klimapakt Flensburg als Initiator und zentrale Drehscheibe für das Klimaschutzhandeln in der Stadt, wurde beim Aufbau des Klimaschutzmanagements ein erweiterter Ansatz gewählt: Das Klimaschutz- management mit den Aufgaben „Priorisierung von Maßnahmen“, „Begleitung der Umset- zung“, „Monitoring und Controlling“ sowie „Anpassung des Maßnahmenplans“ und „Netzwerkarbeit“ (siehe Abschnitt 4.6, S. 56) wurde neben dem kommunalen Einflussbe- reich auch auf den Einflussbereich der 18 Mitgliedsunternehmen und -institutionen des Klimapakt bezogen. In diesem Sinne stellt die Etablierung des kommunalen Klimaschutz- managements eine Maßnahme für die Reduzierung von CO2-Emissionen sowohl innerhalb des kommunalen Einflussbereichs als auch innerhalb des Einflussbereichs des Klimapakt und damit letztlich für das ganze Stadtgebiet dar. 10.7.1 Etablierung des kommunalen Klimaschutzmanagements Die Strukturen zur Erfüllung der o.g. Anforderungen an das kommunale Klimaschutzma- nagement wurden in der Abteilung Stadtentwicklung im Fachbereich Entwicklung und Innovation der Stadtverwaltung Flensburg aufgebaut und vorbereitet. Die weitere Entwick- lung wird zeigen, wie die effektive und effiziente Einbindung der Klimapakt-Mitglieder und weiterer großer Akteure (z.B. die großen Industrieunternehmen) in den PDCA-Zyklus des Klimaschutzmanagements noch verbessert und ausgebaut werden kann. Die im Folgenden beschriebenen weiteren Aufgaben im Rahmen des Klimaschutzmana- gements machen deutlich, dass das Klimaschutzmanagement die Gesamtentwicklung des Klimaschutzes in Flensburg koordinieren und begleiten sollte und ein breiterer Fokus als der des kommunalen Einflussbereichs besteht: Koordinierung der Maßnahmen im Sinne des integrierten Ansatzes Wie im integrierten Klimaschutzkonzept vorgesehen, sollten sämtliche Klimaschutz- maßnahmen in Flensburg ineinandergreifen wobei etwaige Zielkonflikte durch kon- tinuierliche Abstimmung zwischen den Akteuren proaktiv vermieden werden sollen. Die Koordinierung und die kontinuierliche Analyse der Auswirkungen auf das lokale Energiesystem ist die Aufgabe der Klimaschutzmanager. Netzwerkarbeit innerhalb und außerhalb der Stadt Es wird die weitere Vernetzung und der Erfahrungsaustausch von und mit Akteuren innerhalb (z.B. Akteure, die für eine Mitgliedschaft im Klimapakt Flensburg in Frage kommen können oder interessante Kompetenzen und Ressourcen für den Klima- schutz aufweisen) und außerhalb der Stadt Flensburg angestrebt. Die externe Netzwerkarbeit erstreckt sich von der Vernetzung im Rahmen des Projekts Master- Klimaschutzmanagement 259 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG plan 100 % Klimaschutz, im Rahmen des Austauschs innerhalb von Schleswig- Holstein und innerhalb der Region Flensburg (z.B. die Kommunen Sonderburg und Apendrade in Dänemark oder die Städte und Gemeinden des ersten und zweiten Siedlungsrings). Etablierung und Begleitung von Klimaschutz-Arbeitskreisen Zur branchenspezifischen Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und für einen gezielten Erfahrungsaustausch unter den jeweiligen Akteuren und Bürger_innen ist es vorgesehen, mehrere Klimaschutz-Arbeitskreise in Flensburg zu etablieren. Das Klimaschutzmanagement soll die Gründung und Begleitung und ggf. Moderation dieser Arbeitskreise übernehmen. Die Arbeitskreise sollten organisa- torisch an den Klimapakt Flensburg angegliedert werden. Derzeit bestehen mit den Arbeitskreisen für Öffentlichkeitsarbeit und für Carsharing bereits zwei Arbeitskreise. Darüber hinaus wird ein Arbeitskreis der Industrieunternehmen zum Erfahrungsaus- tausch aufgebaut. Die Gründung von Arbeitskreisen in den Bereichen öffentliche Liegenschaften, Wohnungsbauwirtschaft, Mobilitätslernen und Haushalte werden angestrebt. Gewinnung und Motivation weiterer Akteure für den lokalen Klimaschutz Neben den bereits engagierten Akteuren ist kontinuierlich zu prüfen, welche weite- ren Akteure für die Mitarbeit für den lokalen Klimaschutz gewonnen werden kön- nen. Dabei sind insbesondere diejenigen Akteure mit Priorität anzusprechen, die bereits Maßnahmen erfolgreich umgesetzt haben und damit eine Vorbildfunktion für weitere Akteure übernehmen können. Die Art und Weise des Engagements kann von der Mitgliedschaft im Klimapakt über die Mitarbeit in den Arbeitskreisen, die kooperative Umsetzung von Maßnahmen bis hin zur Kooperation bei der Öffentlich- keits- und Informationsarbeit reichen. Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit Die Klimaschutzmanager_innen haben die Aufgabe, die Vorbereitung und Durch- führung von Veranstaltungen sowie der Öffentlichkeits- und Informationsarbeit für den Klimaschutz in Flensburg fachlich zu unterstützen und zu begleiten. Umsetzung der konzipierten Klimaschutzprojekte Die im Kapitel 9 vorgestellten Projektkonzepte sollen unter Federführung und Mitwir- kung der Klimaschutzmanager_innen realisiert werden. Ziel ist die Prozessbindung, die Bewusstseinsbildung und Motivation von Akteuren und Bürger_innen für eine Be- teiligung für den Klimaschutz in Flensburg. Es ist das Ziel der Arbeiten im Rahmen des kommunalen Klimaschutzmanagements, neben der kontinuierlichen fachlichen Begleitung sowie dem Monitoring und Controlling, den Kli- maschutzprozess in Flensburg zu dynamisieren und zu verstetigen. Die Aktivitäten für den Klimaschutz sollen zu einem selbstverständlichen Teil des alltäglichen Handelns von Unter- nehmen, Institutionen und Bürger_innen werden. Dies ist ein ambitionierter Anspruch aber nur in diesem Fall wird es gelingen, die im Rahmen der Szenarien und der Empfehlung vor- 260 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg geschlagenen technischen Maßnahmen und die Maßnahmen der Verhaltensänderung langfristig und kontinuierlich umsetzen zu können. Für den Zeitraum nach Beendigung der Förderung im Rahmen des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz sind daher bereits vor dem Jahr 2016 geeignete Konzepte für die Finan- zierung und Weiterführung des Klimaschutzmanagements zu entwickeln. Dies kann in Ab- stimmung mit der Stadtverwaltung Flensburg und dem Klimapakt Flensburg erfolgen. 10.7.2 Monitoring und Controlling Lange Zeit waren Ansätze von Klimaschutzmaßnahmen vor allem kurzfristig ausgerichtet. Im Unternehmensbereich standen umweltschutzrelevante Aktionen häufig vor dem Hin- tergrund der „Corporate Social Responsibility (CSR)“, d.h. der gesellschaftlichen Verant- wortung des Unternehmens. Kurzfristige Aktivitäten zur Verminderung der unternehmeri- schen Umweltauswirkungen waren primär durch externe Trends, Interessen oder Stakehol- der angetrieben. Vor allem fehlten aber häufig verbindliche Klimaschutz-Leitlinien, an de- nen sich die Unternehmen orientieren und in deren Gesamtkonzept sie ihre Maßnahmen einordnen können (vgl. auch Dyllick, 2007). Insbesondere für den vielschichtigen Ansatz des Flensburger Klimaschutz und dessen Klimaschutzbemühungen stellt es eine besondere Herausforderung dar, solche unternehmensspezifischen Motivationen mit denen der ge- sellschaftlichen Akteure zu verbinden. Durch die Einbindung in den Klimapakt mit der ge- meinsamen Zielsetzung der CO2-Neutralität ist allerdings bereits eine übergeordnete Moti- vation zu Klimaschutz etabliert. Dem Energiemanagement als detailliertes Instrument zur Steuerung der Umsetzung kommt dabei eine gesonderte Rolle zu. ABBILDUNG 10-9: SCHEMATISCHE EINORDNUNG DES ENERGIEMANAGEMENTS UND -CONTROLLINGS Abbildung 10-9 stellt die schematische Einordnung des Energiecontrollings dar. Entspre- chend dem Klimaschutzziel steht die langfristige CO2-Neutralität bis 2050 an oberster Stelle. Wesentlicher Baustein ist ein langfristig verankertes Energie- und Klimaschutzmanagement, das die Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenkataloges vorantreibt und koordiniert. Dafür ist es wiederum von großer Bedeutung, ein funktionierendes Energie- und Klima- schutzmanagement inklusive Controlling an geeigneter Stelle zu etablieren und in der Or- ganisationsstruktur sowie den -abläufen zu integrieren. Die Erstellung eines Maßnahmenka- taloges und die Erarbeitung eines Handlungsplans sind dabei nur die ersten Schritte. Durch sie wird ein möglicher Pfad auf dem Weg zur CO2-Neutralität vorgegeben. Während der Klimaschutzmanagement 261 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Umsetzung von Maßnahmen muss jedoch immer wieder nachgesteuert und auf den technologischen Fortschritt eingegangen werden. 10.7.2.1 Prozessbegleitendes Energiemanagement und –Controlling Energiemanagement „umfasst die Summe aller Maßnahmen, die geplant und durchge- führt werden, um bei geforderter Leistung einen minimalen Energieeinsatz sicherzustellen“. Ziel ist es, unter Einflussnahme auf organisatorische und technische Abläufe sowie Verhal- tensweisen und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, insbesondere den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Ein Energiemanage- mentsystem dient der systematischen Erfassung der Energieströme und ist Basis für Investiti- onen zur Verbesserung der Energieeffizienz (Kahlenborn et al, 2010, S. 14). Der Begriff Controlling beschreibt allgemein „eine an Zielen orientierte Teilaufgabe des Managements“, die die Koordination der Planungs-, Kontroll-, und Steuerungsaktivitäten einer Organisation durch Bereitstellung passender Informationen unterstützt (vgl. Czenskowsky et al, 2004, S. 25). Als solches ist Energiecontrolling ein Bestandteil bzw. eine Maßnahme des Energiemanagements. Monitoring hingegen bezeichnet von der Worther- kunft ausgehend lediglich das „Beobachten“ bzw. Erfassen und Überwachen von Daten und Zuständen. Es ist somit ein Bestandteil des Energiecontrollings. Während der Umset- zungsphase in den kommenden Jahren dienen Monitoring und Controlling der Frühwar- nung und Identifikation von Schwachstellen in der Maßnahmenumsetzung, insbesondere in Verbindung mit im Energiemanagement definierten (Ziel-) Kennzahlen. Zudem kontrol- liert Controlling den Erfolg von Klimaschutzmaßnahmen in Flensburg. Es ist also ein umfas- sendes, prozessbegleitendes Instrument, das den gesamten PDCA-Kreislauf (siehe Abbil- dung 4-9 in Kapitel 4.6, S. 56) kontinuierlich mit relevanten Informationen und Nachsteuer- signalen versorgen kann. Die ersten Ansätze für ein Energiemanagement wurden im Zuge des Aufbaus des kommu- nalen Klimaschutzmanagements in Flensburg bereits gelegt (siehe Kapitel 4.6, S. 56). Wich- tig ist die kontinuierliche Fortführung des Energiemanagements und –Controllings in den nächsten Jahren, um den Klimaschutzprozess und die Umsetzung der Maßnahmen gezielt steuern zu können. Deshalb müssen entsprechende langfristige Verantwortlichkeiten im Klimaschutzteam der Stadt Flensburg für die Fortführung der Energie- und CO2-Bilanz (siehe nächster Abschnitt 10.7.2.2) festgelegt werden. In regelmäßigen Abständen sollten zudem die Zielsetzung und die Maßnahmen auf ihren Erfüllungsgrad und Aktualität hin überprüft und ggf. angepasst werden. 10.7.2.2 Fortschreibung der Energie- und CO2-Bilanz Energie- und CO2-Bilanzen spielen eine entscheidende Rolle für ein effektives Energiema- nagement. Sie eignen sich für den Nachweis der Gesamtminderung von Verbrauch oder Emissionen ebenso wie zum Monitoring bzw. Controlling. Mit der Erstellung der Status-Quo- Bilanz ist lediglich der erste Schritt getan, um langfristig die Energieverbräuche und Emissi- onen Flensburgs zu erfassen. Um in Zukunft die Erfolge der Klimaschutzmaßnahmen feststel- len zu können, ist es erforderlich, die Bilanz in einem jährlichen Rhythmus fortzuschreiben. 262 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Deshalb wurde, aufbauend auf der bestehenden Status-Quo-Bilanz, eine fortschreibbare Bilanz entwickelt, die eine Ermittlung der Klimaschutzwirkung des integrierten Klimaschutz- konzepts bzw. des Masterplan-Konzeptes erlaubt. Darüber hinaus soll die Bilanz als wichti- ges Monitoring- und Controllinginstrument in ein Energiemanagement eingebunden wer- den (siehe Abschnitt 10.7.2.3, S. 266). Für Bilanzen als Monitoringinstrumente existieren mit der Top-Down- und der Bottom-Up- Methodik zwei verschiedene Ansätze. Das betrifft insbesondere die Beurteilung der Wir- kung von Klimaschutzmaßnahmen, was im Hinblick auf die Fortschreibung der Bilanz wäh- rend der Umsetzungsphase von Bedeutung ist. Bei einer Top-Down-Bilanz geht man von aggregierten Daten aus (z.B. nationalen Statistiken), aus denen man dann die nötigen Daten herausfiltert und Kennwerte bildet, die dann auf die Stadt Flensburg übertragen werden können. Ergänzt durch Untersuchungen einzelner technischer Maßnahmen kön- nen so die Auswirkungen einer Änderung bestimmter Kennwerte auf die Energie- und CO2- Bilanz quantifiziert werden (Schüle et al, 2011, S. 20 f.). Ein Beispiel eine für Top-Down- Methode ist die Verwendung von spezifischen Energieverbrauchsindikatoren für Geräte oder ganze Sektoren wie z.B. der durchschnittliche pro-Kopf-Stromverbrauch im Haushalt. Aufgrund der übergreifenden Betrachtung ist es allerdings nicht möglich, die Wirkungen von einzelnen Klimaschutzmaßnahmen isoliert zu bewerten. Um deren Wirkung gesondert beurteilen zu können, ist eine Bottom-up-Vorgehensweise notwendig. Dabei werden ver- schiedene Energieeinsparungen von Einzelmaßnahmen soweit möglich spezifisch berech- net und addiert (ebd., S. 19 f.). Ziel dieser Bilanzierung ist es, die zusätzlich zu „extern“ lau- fenden Prozessen (z.B. der Änderung des Emissionsfaktors für den Energieträger Strommix- BRD) erreichten Einsparungen durch konkrete Maßnahmen vor Ort zu erfassen. Beispiele zur Ermittlung der spezifischen Reduktionswirkungen von Maßnahmen sind der Vergleich direkter Verbrauchsmessungen vor und nach einer Maßnahme oder die Abschätzung über bekannte Energieeinsparungen bei Gebäudedämmungen. Die für Flensburg entwickelte fortschreibbare Bilanz verwendet eine Kombination von Top- Down- und Bottom-Up-Ansatz. Die Top-Down-Methode wird verwendet, um z.B. über den durchschnittlichen pro-Kopf-Stromverbrauch im Haushalt, den Gesamtverbrauch des Flensburger Industriesektors, der Bevölkerungszahl und anderer aggregierter Zahlen die Entwicklung des Energieverbrauchs und der Emissionen zu berechnen. Dieser Ansatz allein würde allerdings nur eine sehr grobe Abschätzung der Verbrauchsänderung erlauben und wäre auch primär von externen Faktoren bestimmt. Die Auswirkungen konkreter Klima- schutzmaßnahmen der lokalen Akteure könnten damit nicht erfasst werden. Deshalb wer- den von möglichst vielen Akteuren Verbrauchsdaten direkt abgefragt und so der Top- Down-Ansatz durch eine Bottom-Up-Betrachtung der Wirkung einzelner Maßnahmen er- gänzt. Durch die Vielzahl an bereits für den Flensburger Klimaschutzprozess aktivierten Akt- euren ist auch eine sehr breite spezifische Datenbasis zur recht genauen Abschätzung der Entwicklungen gegeben. Wichtig zu beachten und gleichzeitig schwierig zu berücksichti- gen ist bei einer solchen Kombination beider Ansätze, dass eine Doppelzählung von ein- gesparten Emissionen vermieden wird. Klimaschutzmanagement 263 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Methodik der fortschreibbaren Bilanz Die fortschreibbare Energie- und CO2-Bilanz wurde auf Excelbasis entwickelt, um eine möglichst plattformübergreifende Nutzung zu gewährleisten. Zudem ist Excel als Standard- software weit verbreitet und erfordert keine speziellen Kenntnisse. Somit ist auch für Laien eine einfache Bedienung gewährleistet. Das vereinfachte Schema der Methodik ist in Ab- bildung 10-10 dargestellt. ABBILDUNG 10-10: VEREINFACHTES SCHEMA DER FORTSCHREIBBAREN ENERGIE- UND CO2-BILANZ Generell scheint es sinnvoll, die Funktionalität und insbesondere die Auswahl der verfügba- ren und verwendeten Indikatoren nach einigen Jahren erneut zu überprüfen. Gerade während des Aufbaus eines Energiemanagementsystems ergeben sich noch vielfältige Änderungen, die zu Beginn nicht absehbar sind. Dadurch könnte sich eine Reihe geänder- ter Indikatoren ergeben, mit deren Hilfe sich die Fortschreibung detaillierter und genauer gestalten ließe. Eine solche Anpassung kann bspw. im Zuge der Neuerstellung einer aus- führlichen Bilanz geschehen. Input und Datenverarbeitung Als Datenquellen steht eine ganze Reihe von lokalen Akteuren zur Verfügung, von denen in jährlichem Rhythmus Verbrauchs- und andere relevante Daten abgefragt werden sol- len. Die Daten der einzelnen Akteure werden in einzelne, nach Sektoren getrennte Tabel- lenblätter eingetragen (siehe Abbildung 10-10). Zusätzlich gibt es aus Übersichtsgründen für die Daten der Stadtwerke und sonstige Rahmendaten aus Studien (Emissionsfaktoren 264 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg etc.) gesonderte Tabellenblätter. Im Anschluss werden aus den eingetragenen Werten die Verbräuche und Emissionen berechnet. Für den Haushaltssektor ist v.a. durch die Wärmeverbräuche der Wohnungsbaugenossen- schaften SBV und FAB bereits ein relativ großer Anteil der Wohneinheiten bekannt. Der Wärmeverbrauch der restlichen Wohneinheiten wird über durchschnittliche Verbräuche berechnet, ebenso der Stromverbrauch. Für den Industriesektor stehen Verbrauchsdaten einer Reihe von Industrieunternehmen zur Verfügung, die entweder als Mitglied des Klimapaktes oder in anderer Weise in den Klima- schutzprozess eingebunden sind. Signifikant ist hier auch der Anteil an Eigenerzeugung einiger Unternehmen aus verschiedenen Energieträgern, der entsprechend für den Ge- samtverbrauch berücksichtigt werden muss. Der Verbrauch der restlichen unbekannten Industriebetriebe wird als Differenz zwischen dem vom Statistikamt Nord ausgewiesenen Gesamtverbrauch des Flensburger Industriesektors und der Summe der bekannten Unter- nehmen berechnet. Ähnlich erfolgt die Berechnung der Verbräuche des GHD-Sektors. Zunächst werden alle Verbräuche der bekannten Akteure erfasst und summiert. In den GHD-Sektor fallen dar- über hinaus sämtliche Verbräuche, die nicht dem Haushalts- oder Industriesektor zugeord- net werden können. Deshalb wird der Verbrauch aller restlichen GHD-Betriebe als Diffe- renz zum Gesamtverbrauch des Sektors berechnet. Dieser GHD-Gesamtverbrauch wiede- rum ergibt sich aus dem gesamten Stromverbrauch bzw. dem gesamten Wärmever- brauch in Flensburg (deren Werte von den Stadtwerken Flensburg bekannt sind) abzüglich der errechneten Verbräuche der Haushalts- und Industriesektoren. Der Verbrauch des Verkehrssektors setzt sich aus den Einzelverbräuchen des motorisierten Individualverkehrs (MIV), des ÖPNV in Stadt und Umland, des anteiligen Verbrauchs am gesamtdeutschen Güterverkehr sowie der Fuhrparke bekannter lokaler Akteure zusam- men. Die Berechnung der Emissionen für die jeweiligen Sektoren erfolgt im Anschluss an die Be- rechnung der Verbräuche. Dazu werden separat für jeden Sektor spezifische Emissionsfak- toren berechnet. In diese fließen die einzelnen Angaben zu Verbräuchen und insbesonde- re den verwendeten Energieträgern ein. So ergibt sich jeweils für Wärme und Strom ein gesamter durchschnittlicher Faktor für jeden Sektor, der dann mit dem Endenergiever- brauch multipliziert wird. Dabei werden indirekte und direkte Emissionen berücksichtigt. Output Als Ergebnis der Dateneingabe und Berechnungen stehen die Verbräuche und Emissionen getrennt nach Sektoren (Haushalte, Industrie, GHD, Verkehr) und Energieformen (Wärme, Strom, Kraftstoffe). Diese werden jeweils der Reihe der Daten seit 1990 für das fortge- schriebene Jahr hinzugefügt. Auf diese Weise entsteht ein recht genaues Bild der Entwick- lung der Zahlen von Jahr zu Jahr. Klimaschutzmanagement 265 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG In dem Fortschreibungs-Tool sind außerdem noch die Daten zum BAU-Szenario sowie dem Optimierungsszenario des Masterplan-Konzeptes hinterlegt. Durch die Kombination dieser beiden Szenarien als Maximal- und Minimalszenario („Leitplanken“) mit der aktualisierten Fortschreibung lässt sich übersichtlich die Auswirkung der Klimaschutzmaßnahmen auf die einzelnen Sektoren beurteilen (siehe Abbildung 10-11). ABBILDUNG 10-11: BEISPIELHAFTE ERGEBNISGRAFIK DER FORTSCHREIBUNG (SÄULEN) MIT BAU-SZENARIO (TRANSPARENTE FLÄCHEN) UND OPTIMIERUNGSSZENARIO (LINIEN) Darüber hinaus lassen sich aus den Ergebnissen im Detail auch weitere Grafiken und Zeit- reihen erstellen, mit deren Hilfe sich die Fortschritte in den einzelnen Sektoren sowie gesetz- te Teilziele genauer beurteilen lassen. Beispiele sind der Verbrauch nach Energieträgern im Haushaltssektor oder eine Detailbetrachtung des kommunalen Einflussbereiches (siehe Abbildung 10-12 und Abbildung 10-13). 266 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ABBILDUNG 10-12: BEISPIELHAFTE ERGEBNISGRAFIK ZUR AUSWERTUNG DER VERBRÄUCHE IM HAUSHALTSSEKTOR NACH ENERGIETRÄGERN ABBILDUNG 10-13: BEISPIELHAFTE ERGEBNISGRAFIK DER ENTWICKLUNG DES ENERGIEVERBRAUCHS IM KOMMUNALEN EINFLUSSBEREICH IM VERGLEICH ZUR EMPFEHLUNG 10.7.2.3 Die fortschreibbare Bilanz als Monitoring- und Controllinginstrument Im Hinblick auf ein konsequentes Klimaschutz- und Energiemanagement ist es sinnvoll, die Energie- und CO2-Bilanz nicht nur jährlich fortzuschreiben, um den Umsetzungsfortschritt zu ermitteln. Sie sollte darüber hinaus in ein übergeordnetes Monitoring- und Controllingkon- zept eingebunden sein. Ziel dieses Konzeptes ist es zunächst, ex-post Bewertungen von Einzelmaßnahmen vorzunehmen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen bzw. festzu- stellen, ob sie in ausreichendem Maße eingesetzt werden. Klimaschutzmanagement 267 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Monitoringkonzept Für die Entwicklung eines Monitoringkonzeptes sind drei Fragen von Bedeutung (siehe Doll et al, 2012, S. 4 f.): Welche Reduzierung von Emissionen ist in einem bestimmten Jahr durch die beste- henden Maßnahmen bereits erreicht worden (sog. reines ex-post Monitoring)? Wie liegt der Fortschritt im Vergleich zu den vorab definierten Szenarien (Vergleich von ex-post Evaluierungen und ex-ante Schätzung)? Welche Maßnahmen müssen ggf. verstärkt oder neu eingeführt werden, um auf den angestrebten Zielpfad zu kommen (sog. rollierendes Monitoring)? Alle drei Fragen lassen sich mit Hilfe der fortschreibbaren Bilanz beantworten. Durch die jährliche Aktualisierung können die Einsparungen ermittelt werden, die sich aus der Sum- me der Wirkungen der bisher durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen ergeben (ex-post Monitoring). Der Vergleich zwischen ex-post Evaluierung und den ex-ante Schätzungen, also den BAU - und Klimaschutzszenarios, ist ebenfalls möglich. Auf der Ergebnisseite der Bilanz wird der aktuelle Verbrauchs- und Emissionsverlauf den vorab berechneten und in der Bilanz hinterlegten Szenarien gegenüber gestellt. In detaillierteren Auswertungen lässt sich zudem über den Fortschritt in den Teilbereichen sowie die Entwicklung einzelner Kenn- zahlen erkennen, wo in der Umsetzung der Maßnahmen nachgebessert werden muss (rol- lierendes Monitoring). Mittelfristig sollte ein solches umfangreiches Monitoringkonzept im Rahmen des Energiemanagements entwickelt werden, um die beschriebenen Möglichkei- ten der Bilanz als Monitoring- und Controllinginstrument auszuschöpfen. Zielkennzahlen und Benchmarking Um die gezielte Umsetzung in den Teilbereichen noch besser zu unterstützen und die Be- wertung zu erleichtern ist es sinnvoll, ein System von Kennzahlen und Indikatoren zu entwi- ckeln. Diese Kennzahlen sollen genaueren Aufschluss sowohl über die aktuelle Entwicklung der Verbräuche und Emissionen in einzelnen Teilbereichen als auch den Grad der Maß- nahmenumsetzung (z.B. der energetischen Gebäudesanierung allgemein) geben. Diese Zielzahlen sollten sich aus dem Zielszenario des Masterplan-Konzeptes ergeben. Mögliche Indikatoren und Kennwerte sind: Der Pro-Kopf-Verbrauch bzw. die Emissionen je Flensburger Bürger_innen Die durchschnittliche CO2-Intensität der Sektoren oder Energieformen Der Anteil der Klimapakt-Mitglieder an den gesamten Flensburger Emissionen Der Anteil regenerativer/CO2-freier Energieträger am Energieverbrauch Die Energieintensität im Industriesektor (Energieverbrauch pro € Wertschöpfung) Der durchschnittliche Wärmeverbrauch je m² der Flensburger Haushalte Der Anteil nachhaltiger Mobilität am Verkehrsaufkommen Hilfreich dafür ist ein Benchmarking, d.h. die Definition von Zwischenzielen und Meilenstei- ne für die einzelnen Bereiche, deren Erreichung mit dem erweiterten Kennzahlensystem überwacht werden kann. Die fortschreibbare Bilanz stellt damit ein umfangreiches Werk- zeug dar, mit dem für alle Schritte des Managementkreislaufes (siehe Abschnitt 10.7.2.1, S. 268 Kommunaler Einflussbereich MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg 261) im Sinne einer kontinuierlichen Anpassung und Steuerung der Klimaschutzmaßnah- men Informationen zur Verfügung gestellt werden können. 10.7.2.4 Einbindung des Energiemanagements in den Klimaschutzprozess Die Einführung eines Energiemanagements und -Controllings ist elementar, um die Umset- zung des Klimaschutzkonzeptes zu begleiten, zu kontrollieren und zu steuern. Ein konse- quentes Monitoring der Energieverbräuche und Emissionen unterstützt die gezielte Umset- zung von Maßnahmen in den wichtigsten Handlungsfeldern und dient dem Erkennen von Fehlentwicklungen. Die jährliche Fortschreibung ist eine wichtige Basis, um die Messung von Einsparerfolgen auf dem Weg zur CO2-Neutralität zu ermöglichen. Die Verantwortlichkeit für die Fortschreibung sollte bei einer zentralen Instanz liegen, die möglichst eng in die Steuerung des Klimaschutzprozesses in Flensburg eingebunden ist. Möglich wäre das z.B. im Rahmen des kommunalen Klimaschutzmanagements, das die Aktivitäten der Stadt und des Klimapaktes koordiniert. Der verantwortliche Klimaschutzma- nager müssten einmal im Jahr von allen relevanten Akteuren die Verbräuche und Daten zum Energieträgereinsatz erfassen und in die fortschreibbare Bilanz einpflegen. Für diesen Zweck wurde dem Fortschreibungstool eine übersichtliche Liste beigefügt, in der die von den Akteuren jeweils abzufragenden Daten samt Ansprechpartner und Quellenangabe aufgelistet sind. 10.7.2.5 Jährliche Veröffentlichung eines Fortschrittsberichts Die Ergebnisse der jährlichen Fortschreibung der Flensburger Energie- und CO2-Bilanz und die Entwicklung der unter 10.7.2.3 (s. S. 266) vorgestellten Indikatoren gegenüber der in den Szenarien angestrebten Entwicklung sollte in einer jährlichen Veröffentlichung präsen- tiert werden. Es sollte der Anspruch des Klimapakt Flensburg sein, die Flensburger Bevölke- rung sowie die eigenen Mitglieder sowie Partnerakteure und -unternehmen über die er- reichten Fortschritte zu informieren und etwaige Abweichungen zu begründen und für die weiteren Planungen zu berücksichtigen. Für den Fortschrittsbericht sind durch das Klimaschutzmanagement in der weiteren Projekt- laufzeit ein geeignetes Format und geeignete Darstellungsformen zu entwickeln. Klimaschutzmanagement 269 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 11 FAHRPLAN FÜR DIE UMSETZUNG VON MAßNAHMEN IN DEN NÄCHSTEN DREI JAHREN In den vorangegangenen Kapiteln wurde eine Vielzahl von unterschiedlichsten Klima- schutzmaßnahmen in den Bereichen Haushalte, Mobilität, Gewerbe, Handel, Dienstleis- tungen, Industrie, kommunaler Einflussbereich und des sektorübergreifenden Klimaschutz- managements beschrieben. Mit dem überwiegenden Teil davon muss bereits direkt mit Beginn der Umsetzungsphase begonnen werden. Einige andere Maßnahmen bauen wiederum auf solchen kurzfristigen Maßnahmen auf und setzen zeitlich erst anschließend ein. Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über die wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen und Aktionen, die in der Um- setzungsphase des Masterplans gestartet und umgesetzt werden sollten. 270 Fahrplan für die Umsetzung von Maßnahmen in den nächsten drei Jahren MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Haushalte Mobilität Gewerbe, Handel, Dienstleistungen Industrie Kommunaler Einflussbereich Sektorübergreifendes Klimaschutzmanagement Klimaschutz-Haushalte Flensburg Identifizierung / Beantragung weiterer Quartierskonzepte Vorbereitung Intensive Begleitung Nachbereitung Aufbau des regionalen Klimaschutz-Siegels für KMU in Flensburg Vorbereitung / Vortests Umsetzung und Etablierung ggf. Verstetigung Kommunale Liegenschaften: Umsetzung vorziehbarer wirtschaftlicher Maßnahmen Dämmung der obersten Geschossdecken auf Passivhaus-Standard Systematische Optimierung der Heizungssysteme Aufbau und Implementierung eines strategischen Energiemanagements Carsharing Angebote von CS-Betreibern Implementierung und Start von Carsharing in FL Betriebliches Mobilitätsmanagement Mobilitätsbefragung Umsetzung durch Unternehmen & Evaluation Eventuell Ausweitung Gesamtverkehrsplan Jugendprojekt Film Flensburg 2050 Vorbereitung durch Verwaltung Identifizierung und Initiierung weiterer geeigneter Projekte und Aktivitäten Bürgerbeteiligung Umsetzung Erstellung einer Vision Weitere Prozessbindung Industrieunternehmen Experten-Input Kontinuierlicher Erfahrungsaustausch Auswahl geeigneter Unternehmen Durchführung Workshops strategischer Handlungsplan Durchführung Workshops Integration in das Unternehmen Energiecheck Transfergeldempfänger 2013 2014 2015 2016 ImplementierungKonzipierung Auswertung Weiterführung des Klimaschutzmanagements Konkretisierung der Vision ABBLILDUNG 11-1: FAHRPLAN FÜR DIE UMSETZUNG IN DEN NÄCHSTEN DREI JAHREN Klimaschutzmanagement 271 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 12 AUSBLICK Das vorliegende Masterplan-Konzept hat für die Weiterführung des kommunalen Klima- schutzes in Flensburg eine zentrale Bedeutung, da dieses eine wichtige Grundlage für die weitere Ausgestaltung des Maßnahmenplanes zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der CO2-Emissionen darstellt. Die Arbeiten des Klimaschutzmanagement-Teams der Stadt Flensburg in Zusammenarbeit mit der lokalen Klimaschutzinitiative Klimapakt Flens- burg e.V., die im zweiten Halbjahr des Jahres 2013 im vollen Umfang aufgenommen wer- den, können auf einer detaillierten konzeptionellen Basis begonnen werden. Nachdem im Jahr 2009 mit der Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz sowie eines Business-As-Usual Szenarios die quantitative Basis für das kommunale Klimaschutzhandeln gelegt wurde und durch die Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts im Jahr 2011 in einem partizipati- ven Prozess die Flensburger Klimaschutzstrategie bis zum Jahr 2050 erarbeitet wurde, liegt die Strategie nun in großer Detailtiefe und für die beiden Zielsetzungen ‚Erreichung der CO2-Neutralität‘ und ‚Halbierung des Energieverbrauchs‘ vor. Des Weiteren wurde mit der detaillierten Betrachtung der Maßnahmen zur Verhaltensänderung die Ermittlung der Po- tentiale sämtlicher Klimaschutzmaßnahmen komplettiert. Das Konzept zeigt mit den betrachteten Szenarien, die auf dem partizipativ entwickelten integrierten Klimaschutzkonzept basieren, dass sowohl die Erreichung der CO2-Neutralität als auch die Reduzierung des Energieverbrauchs gegenüber dem Jahr 1990 um 50 % bis zum Jahr 2050 in Flensburg realisierbar sind. Somit können die Zielsetzungen des Förderpro- gramms Masterplan 100 % Klimaschutz erfüllt werden, wenngleich einige der hierfür not- wendigen technischen Maßnahmen unter den angenommenen zukünftigen Rahmenbe- dingungen nicht wirtschaftlich sein werden. Aufgrund dessen wird die Empfehlung gege- ben, die Energieträgerpreisentwicklung zukünftig kontinuierlich zu verfolgen, um auf Basis des von der Universität Flensburg empfohlenen Maßnahmen-Mix die Klimaschutzstrategie laufend an die externen Entwicklungen anzupassen. Mit der Erarbeitung der Leitlinien und des Werkzeugs der Fortschreibbaren Energie- und CO2-Bilanz für das Monitoring und Con- trolling liegen hierfür nützliche Instrumente vor. Mit dem zweiten Schwerpunkt des Masterplan-Konzepts, der umsetzungsorientierten Kon- zeption von Klimaschutzprojekten wie etwa der Flensburger-Klimaschutzhaushalte oder des regionalen Klimaschutz-Siegels für Unternehmen, ist eine entscheidende Grundlage für deren Durchführung im Zeitraum bis zum Jahr 2016 und darüber hinaus durch das Klima- schutzmanagement in Zusammenarbeit mit dem Klimapakt Flensburg e.V. und weiteren lokalen Partnern gegeben. In diesem Bereich bietet das Masterplan-Konzept eine Erweite- rung und Vertiefung der Umsetzungsstrategie des integrierten Klimaschutzkonzepts für die Prozessbindung, Information und Motivation von Akteuren und Bürger_innen in den ver- schiedenen Sektoren. Die Erstellung des Masterplan-Konzepts erfolgte unter Einbindung der für den kommunalen Klimaschutz und die Umsetzung der Klimaschutzprojekte zentralen Akteure. Auch bei der Umsetzung im weiteren Verlauf des Projekts Masterplan 100 % Klimaschutz ist die enge Zu- 272 Ausblick MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg sammenarbeit mit diesen Akteuren und dem Klimapakt Flensburg e.V. entscheidend. Es ist das Ziel für die Arbeit der nächsten Jahre, die sowohl die Kooperation innerhalb Flensburgs als auch den Prozess des kommunalen Klimaschutzes zu verstetigen und diesen unabhän- gig von der Förderung zu einem festen Bestandteil des Handelns der Stadtverwaltung, der Mitglieder des Klimapakt Flensburg e.V. sowie vieler weiterer Akteure und Bürger_innen zu machen. Klimaschutzmanagement 273 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 13 LITERATUR Ahrends 2011 Ahrends, Gerd-Axel, 2011: Die Mobilität nicht Auto besitzender Haushalte. Erkenntnisse aus aktuellen Erhebungen zum Verkehrsverhalten. Vortrag im Rahmen der Fachtagung Öffent- licher Nahverkehr und Car-Sharing – gemeinsame Angebote für neue Kundenpotenziale. Ahrens et al. 2012 Gerd-Axel Ahrens, Udo Becker, Thomas Böhmer, Falk Richter, Rico Wittwer, 2012: Potenzia- le des Radverkehrs für den Klimaschutz. Dessau: Umweltbundesamt (Hrsg.) Bohm, 2012 Bohm, Sönke, wiss. Mitarbeiter der Universität Flensburg, persönliches Gespräch am 06.11.2013 Böde et al. 2000 Böde, Ulla, Gruber Engelhard, Deutscher, Peter, Elsberger, Martin, Rouvel, Lothar, 2000: Klimaschutz durch Minderung von Treibhausgasemissionen im Bereich Haushalte und Kleinverbrauch durch klimagerechtes Verhalten. Dessau: Umweltbundesamt Brauner et al. 2000 Brauner, G., Lenz, H. P., Litzka, J., Pucher, E., 2000: LKW-Alpentransit elektrisch? VDI-Berichte 1565, S. 605–623. Düsseldorf: VDI-Verlag Brohmann et al. 2002 Brohmann, Bettina, Cames, Martin, Voß, Jan-Peter, 2007: Klimaschutz durch Verhaltensän- derungen – Potentiale sozialer Motivationsstrategien in Baden-Württemberg. Darmstadt: Öko-Institut Canzler et al. 2000 Weert Canzler und Sassa Franke, 2000: Autofahren zwischen Alltagsnutzung und Routi- nebruch. Bericht 1 der choice-Forschung, Discussion Paper FS II 00-102. Berlin: Wissen- schaftszentrum Berlin für Sozialforschung Clausnitzer et al. 2012 Klaus-Dieter Clausnitzer, Marius Buchmann, Jürgen Gabriel, 2012: Elektromobilität und Wohnungswirtschaft. Kurzfassung. Bremen: Bremer Energie Institut Complan 2013 complan Kommunalberatung GmbH, 2013: Energetische Stadtsanierung im Quartier Zent- rales Gaarden (Kiel) – Zwischenbericht, Potsdam/Kiel Czenskowsky et al 2004 Czenskowsky, Torsten; Schünemann, Gerhard; Zdrowomyslaw, Norbert, 2004: Grundzüge des Controlling (Bd. 2. Auflage). Gernsbach: Deutscher Betriebswirte-Verlag 274 Literatur MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Czittrich 2012 Klaus Czittrich, 2012: Das Wärmekataster Düsseldorf – mit System Handlungsbedarf erken- nen, in: Herausforderungen der Energiewende für das kommunale Energiemanagement – Dokumentation des 17. Deutschen Fachkongresses der kommunalen Energiebeauftrag- ten, Berlin: Cornelia Rösler, Deutsches Institut für Urbanistik (Hrsg.) Czittrich 2013 Klaus Czittrich, Umweltamt der Stadt Düsseldorf, 2013: persönliches Telefonat am 21.03.2013 DIN EN 12831 Deutsche Industrie Norm, 2008: Berechnung der Normheizlast nach DIN EN 12831. Berlin: Deutsches Institut für Normung Doll et al. 2012 Doll, Claus; Eichhammer, Wolfgang; Fleiter, Tobias, 2012: Arbeitspaket 2: Entwicklung eines Monitoringkonzepts für das Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP). In Ermitt- lung der Klimaschutzwirkung des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung IEKP und Vorschlag für ein Konzept zur kontinuierlichen Überprüfung der Klimaschutzwirkung des IEKP. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt. Drewer 2013 Arnold Drewer, 2013: Email mit Praxiszahlen des IPEG-Instituts und Information zur Maß- nahme „Dämmung der obersten Geschossdecken“, Mail vom 06.02.2013. Ecodrive.ch 2013 Quality Alliance Eco-Drive (2013): Spartipps rund ums Auto im Überblick http://ecodrive.ch/index.php?page=spartipps_rund_ums_auto, Stand: 07.06.2013 Europa.eu 2013 Europäische Union, 2013, Übersicht Energieeffizienz http://europa.eu/legislation_summaries/energy/energy_efficiency/index_de.htm, Stand 07.06.2013. Faber 2013 Faber, Simon, 2013: Neue Flensburg-Strategie verabschiedet. Rede des Oberbürgermeis- ters der Stadt Flensburg zur Verabschiedung der neuen Leitlinien zur Weiterentwicklung der Stadt Flensburg. abrufbar unter: http://www.flensburg.de/politik- verwaltung/pressestelle/rv-flensburg-strategie/index.php, Stand: 20.05.2013 Feist et al, 2009 Wolfgang Feist, Zeno Bastian, Cornelia Baumgärtner, Witta Ebel, Esther Gollwitzer, Jessica Grove-Smith, Berthold Kaufmann, Benjamin Krick, Jürgen Schnieders, Tanja Schulz, 2009: Altbausanierung mit Passivhaus-Komponenten. Darmstadt: Passivhaus Institut, abrufbar unter: http://passiv.de/downloads/05_altbauhandbuch.pdf, Stand: 07.06.2013 http://www.flensburg.de/politik-verwaltung/pressestelle/rv-flensburg-strategie/index.php http://www.flensburg.de/politik-verwaltung/pressestelle/rv-flensburg-strategie/index.php http://passiv.de/downloads/05_altbauhandbuch.pdf Klimaschutzmanagement 275 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG FGS, 2012 Stefanie Hagen, Andreas Gutschank, 2012: Flensburg - Südstadt Bahnhofsumfeld - Vorbe- reitende Untersuchungen nach §141 BauGB. Flensburg: IHR Sanierungsträger FGS mbH Fliegner 2002 Fliegner, Steffen, 2002: Car Sharing als Alternative? Mobilitätsstilbasierte Potenziale zur Au- toabschaffung. Dissertation. Studien zur Mobilitäts- und Verkehrsforschung. Hrsg: Gather, Kagermeier und Lanzendorf. Mannheim: MetaGIS Infosysteme Frielinghaus 2012 Frielinghaus, Michael, 2012: „Chancen der energetischen Stadtsanierung“ in: Energetische Sanierung: Denken im Quartier. Berlin: Bund Deutscher Architekten (Hrsg.) GfK 2008 Dr. Christoph Tillmanns, 2008: Präsentationsfolie des GfK Consumer Scope zur Mehrpreisbe- reitschaft in Deutschland. Nürnberg: Gesellschaft für Konsumforschung. Gorr 1997 Gorr, Harald, 1997: Die Logik der individuellen Verkehrsmittelwahl. Theorie und Realität des Entscheidungsverhaltens im Personenverkehr. Dissertation an der TU Darmstadt. Gießen: Focus-Verlag Görtz 2010 Dr. Werner Görtz, 2010: Technologieoptionen für klimaverträgliche Großstädte 2050 – Das Beispiel Düsseldorf, Vortrag auf der Tagung „Der Weg zur klimaneutralen Kommune“ des BUND am 06.11.2010, Düsseldorf (abgerufen am 25.06.2013 von http://www.bund- nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Energie_ und_Klima/KLimaneutrale_Kommune/Klimavertraegliche_Grossstaedte_06112010_Goertz. pdf) Grote, Feldhusen, 2007 Grote, Karl-Heinrich, Feldhusen, Jörg, 2007: Dubbel: Taschenbuch für den Maschienbau, 22. Auflage. Heidelberg: Springer Herrmann 2010 Herrmann, Nicolai, 2010: Regional Energy 2050: A sustainability-oriented strategic back- casting methodology for local utilities: Mering: Hampp-Verlag Hohmeyer et al. 2010a Olav Hohmeyer, Helge Maas, Emöke Kovac, Christin Herber, Hannah Köster, 2010: Ener- giebilanz und Treibhausgasemissionen in Flensburg. Bestandsaufnahme der Energiever- bräuche und der CO2-Emissionen in Flensburg in den Jahren 1990 bis 2006. Flensburg: Uni- versität Flensburg. Abrufbar von http://www.klimapakt- flensburg.de/images/stories/GutachtenFlensburgQuo.pdf Hohmeyer et al. 2010b http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Energie_und_Klima/KLimaneutrale_Kommune/Klimavertraegliche_Grossstaedte_06112010_Goertz.pdf http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Energie_und_Klima/KLimaneutrale_Kommune/Klimavertraegliche_Grossstaedte_06112010_Goertz.pdf http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Energie_und_Klima/KLimaneutrale_Kommune/Klimavertraegliche_Grossstaedte_06112010_Goertz.pdf http://www.bund-nrw.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/Themen_und_Projekte/Energie_und_Klima/KLimaneutrale_Kommune/Klimavertraegliche_Grossstaedte_06112010_Goertz.pdf http://www.klimapakt-flensburg.de/images/stories/GutachtenFlensburgQuo.pdf http://www.klimapakt-flensburg.de/images/stories/GutachtenFlensburgQuo.pdf 276 Literatur MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Olav Hohmeyer, Helge Maas, Emöke Kovac, Christin Herber, Hannah Köster, 2010: Ener- giebilanz und Treibhausgasemissionen in Flensburg. Entwicklung des Energieverbrauches und der CO2-Emissionen ohne weitere Klimaschutzmaßnahmen bis zum Jahr 2050. Flens- burg: Universität Flensburg. Abrufbar von http://www.klimapakt- flensburg.de/images/stories/gutachten%20thg%20flensburg%20bau.pdf Hohmeyer et al. 2011 Olav Hohmeyer, Helge Maas, Martin Beer, Emöke Kovac, Hannah Köster, Simon Laros, Christina Maas, Jens Brammann, Almut Burkowitz, Hannah Fekete; 2011: Energiebilanz und Treibhausgasemissio-nen in Flensburg. Integriertes Klimaschutzkonzept Flensburg – Der Kurs zur CO2-Neutralität 2050. Flensburg: Universität Flensburg. Abrufbar von http://klimapakt- flensburg.de/images/stories/konzept/Integriertes_Klimaschutzkonzept_Flensburg.pdf Hohmeyer et al. 2012 Olav Hohmeyer, Helge Maas, Martin Beer, Hannah Köster, Jan Vetter, Julia Schirrmacher, Martin Jahn, 2012: Kirche auf dem Weg zur CO2-Neutralität – Integriertes Klimaschutzkonzept für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland. Flensburg: Universität Flensburg. Abrufbar von http://www.znes.fh- flensburg.de/fileadmin/templates/multiflex4/Downloads/Reports/Klimaschutzkonzept_Nor dkirche.pdf IPEG-Institut 2009 Arnold Drewer, 2009: Passivhausstandard für Kölner Schulen – Europaweit einzigartiges Bei- spiel für aktiven Klimaschutz. Paderborn: Institut für preisoptimierte energetische Gebäu- demodernisierung GmbH. Kahlenborn et al. 2010 Kahlenborn, Walter ; Kabisch, Sybille; Klein, Johanna; Richter, Ina; Schürmann, Silas, 2010: Energiemanagementsysteme in der Praxis - DIN EN 16001: Leitfaden für Unternehmen und Organisationen. Berlin: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Dessau: Umweltbundesamt KfW, 2013 Kreditanstalt für Wiederaufbau, 2013: Aktuelle Förderkonditionen. Frankfurt/ M.: Kreditan- stalt für Wiederaufbau. Abrufbar unter https://www.kfw.de/media/download_center/foerderprogramme__inlandsfoerderung_/p df_dokumente_2/41600.pdf, Stand 07.06.3013 Koziol, 2012 Koziol, Matthias, 2012: Energieeffizienz in der Stadt – Integration in den Stadtumbau, in: Energetische Sanierung: Denken im Quartier, S.20 ff. Berlin: Bund Deutscher Architekten (Hrsg.) König 2013 Michael König, K.GREENTECH, 2013: persönliches Telefonat am 21.03.2013 http://www.klimapakt-flensburg.de/images/stories/gutachten%20thg%20flensburg%20bau.pdf http://www.klimapakt-flensburg.de/images/stories/gutachten%20thg%20flensburg%20bau.pdf http://klimapakt-flensburg.de/images/stories/konzept/Integriertes_Klimaschutzkonzept_Flensburg.pdf http://klimapakt-flensburg.de/images/stories/konzept/Integriertes_Klimaschutzkonzept_Flensburg.pdf Klimaschutzmanagement 277 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Kovac 2012 Kovac, Emöke, 2012: Carsharing. Perspektiven für ein „Flensburger Modell“. Vortrag am 29.02.2012 für den Klimapakt Flensburg e.V. Kovac 2013 Kovac, Emöke, 2013: Carsharing + „Fuhrpark Flensburg“. Ergebnisse der Befragung. Vor- trag am 29.01.2013 für den Klimapakt Flensburg e.V. Kramer et al. 2003 Kramer, Matthias; Brauweiler, Jana; Helling, Klaus (Hrsg.), 2003: Internationales Umweltma- nagement (Bde. Band II: Umweltmanagementinstrumente und -systeme). Heidelberg: Springer-Gabler Leitlinien Energieeffizienz 2012 Stadt Flensburg - Fachbereich Vermögen, Leitlinien für die Prüfung der Energieeffizienz bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Flensburg: Stadt Flensburg. Merteneit 2013 Manfred Merteneit, 2013:, Zusendung der aktuellen Verbrauchsdaten und Gebäudeebe- nen der kommunalen Liegenschaften. Stadt Flensburg – Fachbereich Vermögen MID 2008 Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Deutsches Zentrum für Luft- und Raum- fahrt e.V. Institut für Verkehrsforschung, 2010: Mobilität in Deutschland, Tabellenband. Bonn: Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH. Abrufbar unter: http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2008_Tabellenband.pdf Monsees 1995 Jan Monsees, 1995: Ökonomisch-ökologische Beurteilung von Instrumenten zur Beschrän- kung des motorisierten Individualverkehrs in Innenstädten unter besonderer Berücksichti- gung von Road Pricing-Ansätzen. Schriftenreihe des IÖW 90/95. Berlin: Institut für ökologi- sche Wirtschaftsforschung Nallinger 2010 Sabine Nallinger, 2010: Verkehrsunternehmen als umfassende Mobilitätsdienstleister – das Münchner Neubürgerpaket. Vortrag auf dem Dialogforum Nachhaltig unterwegs. 26. No- vember 2010. Berlin: Dialogforum Nachhaltig unterwegs Optimus, 2005 Kati Jagnow, Dieter Wolff, 2005: Technische Optimierung und Energieeinsparung, Wil- helmshafen: Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Wilhelmshaven. Download und In- formationen http://www.delta-q.de/cms/de/projekte/dbu_optimus.html, Stand 07.06.2013 Pehnt, 2010 Pehnt, Martin, 2010: Energieeffizienz: Ein Lehr- und Handbuch. Heidelberg: Springer http://www.mobilitaet-in-deutschland.de/pdf/MiD2008_Tabellenband.pdf http://www.delta-q.de/cms/de/projekte/dbu_optimus.html 278 Literatur MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Qundis 2013 Qundis GmbH, 2013: Produktübersicht http://www.qundis.com/de/produkte/, Stand: 07.06.2013. Ranch 2010 Ranch, Per, 2010: Elektriska vägar – elektrifiering av tunga vägtransporter. Förstudie. Stock- holm: Grontmij AB. Reher, 2013 Reher, Isa, 2013: Kreis Stormarn, mündliche Mitteilung im Rahmen des Netzwerktreffens der Schleswig-Holsteinischen Klimaschutzmanager am 26.02.2013 in Neumünster Riwis, 2013 Regional Property Market Information System, 2013: Haushaltsstruktur 2011 in Flensburg. München: BulwienGesa AG. Abrufbar unter http://www.riwis.de/online_test/riwis.php3?cityid=01001000&use=wo&topic=haushalte.php 3, Stand 07.06.2013 Schaal et al, 2012 Schaal, Sebastian & Rudolph-Cleff, Anette, 2012: Im Kontext denken – Planungsfragen zu energetischen Quartierskonzepten, in: Energetische Sanierung: Denken im Quartier, S.16 ff. Berlin: Bund Deutscher Architekten (Hrsg.) Schmidt 2013 Schmidt Jochen, 2013: Technisches Betriebszentrum Flensburg, persönliche Auskunft Schrage 2007 Joel Schrage, 2007: Energiemanagement für die öffentlichen Liegenschaften der Stadt Flensburg. Diplomarbeit. Flensburg: Universität Flensburg. Schüle et al. 2011 Schüle, Ralf; Jansen, Ulrich; Madry, Thomas; Fox-Kämper, Runrid; Kelberlau, Burkhard; 2011: Klimaschutz und Anpassung in der integrierten Stadtentwicklung - Arbeitshilfe für schleswig- holsteinische Städte und Gemeinden. Wuppertal: Wuppertal Institut und Aachen: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (im Auftrag des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein). Schüring, 2012 Schüring, Andreas, 2012: Bundesförderungsprogramm Energetische Stadtsanierung – eine erste Zwischenbilanz, Vortrag im Rahmen der Fachtagung Energetische Stadtsanierung am 07.11.2012 in Kiel. Berlin: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung SHP 2011 Jörn Janssen, Daniel Seebo, Imke Bartelsmeier, Christina Bytzek, Gabriela Fröhlich, Anna Meilwes, Engelbert Stenkhoff, 2011: Stadt Flensburg. Mobilitätsbefragung. Bericht zum Pro- jekt Nr. 1022. Hannover: SHP Ingenieure http://www.qundis.com/de/produkte/ http://www.riwis.de/online_test/riwis.php3?cityid=01001000&use=wo&topic=haushalte.php3 http://www.riwis.de/online_test/riwis.php3?cityid=01001000&use=wo&topic=haushalte.php3 Klimaschutzmanagement 279 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG SHP 2011a Jörn Janssen, Daniel Seebo, Imke Bartelsmeier, Christina Bytzek, Gabriela Fröhlich, Anna Meilwes, Engelbert Stenkhoff, 2011: Mobilitätssteckbrief Flensburg. Hannover: SHP Ingenieu- re SHZ, 2012 Jung, Frank, 2012: Mit 300 km/h durchs Land. Bahn-Vision für Schleswig-Holstein. Zeitungsar- tikel im Flensburger Tageblatt vom 08. Oktober 2012. Flensburg: SHZ. Abgerufen von http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/panorama/artikeldetail/artikel/bahn- vision-fuer-schleswig-holstein.html am 22. Mai 2013 Siemens 2012 Siemens, 2012: Mit eHighway in die Zukunft. Innovative Lösungen für den Straßengüterver- kehr. München: Siemens. Abrufbar unter http://www.mobility.siemens.com/mobility/global/SiteCollectionDocuments/de/road- solutions/eHighway/siemens-ehighway-de.pdf SRU 2012 Martin Faulstich, Heidi Foth, Christian Calliess, Olav Hohmeyer, Karin Holm-Müller, Manfred Niekisch, Miranda Schreurs; 2012: Umweltgutachten 2012 – Verantwortung in einer be- grenzten Welt. Berlin: Erich-Schmidt-Verlag. Abrufbar von http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_06_04_ Umweltgutach- ten_HD.pdf;jsessionid=DF5E276B076B69A09744335A3E3E74DB.1_cid325?__blob=publication File Stadt Flensburg, 2012 Schütte, Alexandra, 2012: Erster Fahrradhandlungsplan für die Stadt Flensburg. Flensburg: Stadt Flensburg Stadt Flensburg, 2013 Drücker, Heike; Luft, Stefan, Lüth, Cristoph, 2013: Dritter Regionaler Nahverkehrsplan. Stadt Flensburg 2013-2017. Lübeck: Urbanus GbR. Hrsg: Stadt Flensburg Statistikamt Nord 2012 Datenzusendung des Unternehmensregister Flensburg vom 28.11.2012 durch die zuständi- ge Sachgebietsleiterin - 321 Unternehmensregister an Simon Laros. TBZ 2012 Technisches Betriebszentrum Flensburg, 2012: Klärwerk. Flensburg: TBZ. Abrufbar von http://www.tbz-flensburg.de/abwasser/klaerwerk/index.php, abgerufen am 10.06.2013 Tews 2012 Tews, Kerstin, 2012: Evaluierung des Projektes „Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte“ Ergebnisse zur erzielten Energieeinsparung/Klimawirkung in Phase 1 und 2 http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.pdf;jsessionid=DF5E276B076B69A09744335A3E3E74DB.1_cid325?__blob=publicationFile http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.pdf;jsessionid=DF5E276B076B69A09744335A3E3E74DB.1_cid325?__blob=publicationFile http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.pdf;jsessionid=DF5E276B076B69A09744335A3E3E74DB.1_cid325?__blob=publicationFile http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/01_Umweltgutachten/2012_06_04_Umweltgutachten_HD.pdf;jsessionid=DF5E276B076B69A09744335A3E3E74DB.1_cid325?__blob=publicationFile http://www.tbz-flensburg.de/abwasser/klaerwerk/index.php 280 Literatur MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg (2008-2010), FU Berlin, Forschungszentrum für Umweltpolitik, präsentiert auf der 2. Sitzung des Beirats Stromspar-Check am 24.10.2012 im BMU. Berlin: FU Berlin TK 2010 Techniker Krankenkasse, 2010: Informationen der Techniker Krankenkasse. Medienservice. Sonderausgabe August 2010. Endlich Schulkind! – ABC-Schützen im Anmarsch. Hamburg: Techniker Krankenkasse UK Nord 2003 Kieler Arbeitskreis: Sicher auf zwei Rädern, 2003: Sicher rollern – besser radeln. Ein Projekt- manual für Kindergärten zur Prävention von Kinderunfällen. Kiel: Unfallkasse Schleswig- Holstein (Hrsg.). Abrufbar von: http://www.uk- nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/broschuere_sicher_rollen_besser_radel n.pdf (20.03.2013) ULD SH 2013 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, 2013: https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb30/kap12.htm#1241 (abgerufen am 25.06.2013) VCD 2011 Verkehrsclub Deutschland, 2011: Der VCD Laufbus - Sicher zur Schu-le. Homepage des VCD. Berlin: Verkehrsclub Deutschland. Abrufbar von http://www.vcd.org/vcd_laufbus.html VDI 2001 Verein Deutscher Ingenieure, 2001: VDI-Berichte 1587 – Energiemanagement in öffentli- chen Liegenschaften Düsseldorf: Verband Deutscher Ingenieure. ViZ 2008 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 2008: Verkehr in Zahlen 2008/2009. Hrsg: Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Hamburg: DVV Media Group GmbH ViZ 20012 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, 20012: Verkehr in Zahlen 2012/2013. Hrsg: Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Hamburg: DVV Media Group GmbH Wegweiser-kommune.de 2013 Wegweiser Kommune, 2013: Anteil Wohnung in Ein-/Zweifamilienhäusern (%) in Flensburg. Gütersloh: Bertelsmann Stiftung. Abrufbar unter: http://www.wegweiser- kommune.de/wegweiserinteraktiv/grafiktool/Grafiktool.action?renderIndikator&opener=w ohnen&indikator=18&gkz=01001000&rubrik=0&zeitraum=9, Stand 07.06.2013 Wenzel 2013 http://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/broschuere_sicher_rollen_besser_radeln.pdf http://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/broschuere_sicher_rollen_besser_radeln.pdf http://www.uk-nord.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/broschuere_sicher_rollen_besser_radeln.pdf https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb30/kap12.htm#1241 http://www.wegweiser-kommune.de/wegweiserinteraktiv/grafiktool/Grafiktool.action?renderIndikator&opener=wohnen&indikator=18&gkz=01001000&rubrik=0&zeitraum=9 http://www.wegweiser-kommune.de/wegweiserinteraktiv/grafiktool/Grafiktool.action?renderIndikator&opener=wohnen&indikator=18&gkz=01001000&rubrik=0&zeitraum=9 http://www.wegweiser-kommune.de/wegweiserinteraktiv/grafiktool/Grafiktool.action?renderIndikator&opener=wohnen&indikator=18&gkz=01001000&rubrik=0&zeitraum=9 Klimaschutzmanagement 281 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Wenzel, Eiko, 2013: Persönliches Gespräch, April 2013. Stadt Flensburg, Fachbereich Bür- gerservice, Schutz und Ordnung, Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz 282 Anhang A MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg ANHANG A Klimaschutzmanagement 283 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 284 Anhang A MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Klimaschutzmanagement 285 Universität Flensburg MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG 286 Anhang A MASTERPLAN 100 % KLIMASCHUTZ FLENSBURG Universität Flensburg Universität Flensburg Zentrum für nachhaltige Energiesysteme (ZNES) Centre for Sustainable Energy Systems (CSES) Professur für Energie- und Ressourcenwirtschaft Interdisziplinäres Institut für Umwelt-, Sozial- und Humanwissenschaften Munketoft 3b 24937 Flensburg Internet: www.znes-flensburg.de Forschungsergebnisse 2 (Zentrum für Nachhaltige Energiesysteme. Online) ISSN 2196-7164
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