Die Europäische Union hat 2024 mit der KI-Verordnung umfangreiche Regelungen zum Thema Künstliche Intelligenz erlassen (KI-VO/AI Act). Eine zentrale Vorgabe ist die Verpflichtung zur Vermittlung von KI-Kompetenz (Art. 4):

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.

Die EUF ist durch den Abschluss des Vertrages für ChatAI/Academic Cloud zur “Betreiberin” geworden.

Auf den folgenden Seite finden Sie einige Angebote, mit denen die EUF im Rahmen ihrer Möglichkeiten daran arbeitet, dieser Verpflichtung nachzukommen.