fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/verfassung-universitaet-flensburg-20081030.pdf
Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ zu führen und verpflichtet zur Lehre. Die Lehrverpflichtung beträgt zwei Semesterwochenstunden. Die Lehrbefugnis kann auch einer Wissenschaftlerin oder
fileadmin/content/fakultaeten/fakultaet-2/dokumente/einladungen-protokolle/top-5-beschlussvorlage-pstos-fuer-die-zertifikate-niederdeutsch-i-und-ii-endgueltig.pdf
zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teilnehmenden. § 4 Zulassung zum Zer [...] zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teilnehmenden. § 4 Zulassung zum Zer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2016/satzung-forschungsfreisemester.pdf
Europa-Universität Flensburg über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Befrei- ung von Lehrverpflichtungen zum Zwecke der Forschung bei Professorinnen und Professoren (For- schungsfreisemester) Vom [...] Bei positivem Ergebnis spricht die Präsidentin oder der Präsident die Befrei- ung von der Lehrverpflichtung in der Regel für die Dauer von einem Semester aus. Eine ab- lehnende Entscheidung ist zu begründen
fileadmin/content/portal/forschung/dokumente/nachwuchs/orientierungsrahmen-07.12.2015-final.pdf
Forschungstätigkeit besteht. Aus dem Grundhaushalt finanzierte Qualifikationsstellen haben eine Lehrverpflichtung von 4 SWS auf einer vollen Stelle. Für nicht-promovierte Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter [...] , die aus Hochschulpaktmitteln finanziert werden, sieht die EUF in der Regel eine Lehrverpflichtung von höchstens 9 SWS auf einer vollen Stelle vor. Ausnahmen hiervon dürfen nur begründete Einzelfälle
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/habilitationsordnung-erste-aenderung-2017.pdf
der Lehrbefugnis § 15 Pflichten der Privatdozentin bzw. des Privatdozenten § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung § 17 Erlöschen und Widerruf der Lehrbefugnis § 18 Rücknahme und Widerruf der Habilitation §
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
grenzte Dauer von der Lehrverpflichtung befreit werden. Die Lehraufgaben sind in Abstimmung mit dem oder den Fächern wahrzunehmen. § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2017/gremienwahlordnung-2017.pdf
Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung für die Europa-Universität Flensburg vom 1. Februar 2017 Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2017, S. 35 Tag der amtlichen Bekanntmachung auf der Inter
fileadmin/content/spezial-einrichtungen/chancengleichheit/dokumente/gleichstellungskonzept-fuer-paritaet-euf.pdf
möglichkeitenCorona—bedingter Effekte ergänzt werden. 53 § 9 (1) Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LWO) 20 Die Europäische Kommission empfiehlt in diesem Kontext korrigierende
fileadmin/content/intranet/aktuelles/orgstruktur/fragen-und-antworten.pdf
liegen. Wie soll das alles qualifiziert bewerkstelligt werden und gibt es eine Reduktion der Lehrverpflichtung für Dekan*innen? Zur Unterstützung bei der Erfüllung der Aufgaben werden folgende Stellen für
fileadmin/content/portale/forschung/dokumente/foref/intranet-fofoe/forschungsorientierte-lehrdeputatsreduktion-2021-02-01.pdf
EUF können auf Antrag eine Lehrdepu- tatsreduktion bis max. der Hälfte ihrer vertraglichen Lehrverpflichtung erhalten, wenn sie besondere Forschungsleistungen erbringen. Die spezifischen Forschungsleistungen