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_ep_20080213 Satzung der Universität Flensburg über die Eignungsprüfung für den Teilstudiengang Musik des Studienganges Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 25. März 2008 Tag [...] 1 Nachweis der Eignung (1) Für das Studium des Teilstudienganges Musik ist neben der Hochschulzugangsberechtigung die besondere Eignung für den Studiengang nachzuweisen. Der Nachweis ist Einschreibungs [...] Ablegen einer Prüfung erbracht, die zum Studium im Fach Musik an der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts berechtigt. § 2 Zulassung zur Ei
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_ep_20080213 Satzung der Universität Flensburg über die Eignungsprüfung für den Teilstudiengang Kunst des Studienganges Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 25. März 2008 Tag [...] Nachweis der Eignung (1) Für das Studium eines Studienganges Kunst ist neben der Hochschulzugangsbe- rechtigung die besondere Eignung für den Studiengang nachzuweisen. Der Nachweis ist Einschreibungsv [...] Ablegen einer Prüfung er- bracht, die zum Studium im Fach Kunst der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts berechtigt. § 2 Zulassung zur Ei
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Der Masterstudiengang „Prävention und Gesundheitsförderung“ ist konsekutiv. (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre bzw. vier Semester. (4) Der Masterstudiengang „Prävention [...] Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen (1) Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen ist der Prüfungsausschuss zuständig. (2) Studienzeiten, Studie [...] n. (2) Der Masterstudiengang baut auf einer gesundheitswissenschaftlichen Grundausbildung auf, die in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss eines entsprechenden Bachelor-Studiengangs erfolgt ist
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über die Zuordnung. Bei Studierenden ist für die Zuordnung der bei der Einschreibung festgelegte Studiengang maßgeb- lich. § 3 Wahlrechtsgrundsätze (1) Die Gremien werden durch Briefwahl in allge- meiner [...] Fachbereichszugehörigkeit 4. ggf. Amts- oder Dienstbezeichnung, bei Studierenden Matrikelnummer und Studi- enrichtung Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zu dem Wahlvorschlag schriftlich
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2009/bavm-kaththeo-geaend-20090303.pdf
der Prüfungs- und Studienordnung muss der Teilstudiengang Ka- tholische Theologie mit einem weiteren Teilstudiengang und dem Studienbereich „Grundlagen der Vermittlung und generelle Kompetenzen“ kombiniert [...] "letzten Dingen" V/S Pfl. 2 3 SS Benotete Studienleistungen: Benotete Studienleistungen in jedem Teilmodul Modulprüfung: Gemäß Studienordnung § 5 Empfohlener Studienplan für das Fach Katholische Theologie Semester [...] Teilstudiengang Katholische Religion_2 1 Satzung zur Änderung der Prüfungs-und Studienordnung (Satzung) der Universität Flensburg für den Studiengang Vermittlungswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor
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2. Studium und Lehre a) Koordination und Weiterentwicklung der Lehramts-Studiengänge. b) Studiengangverantwortung für den Teilstudiengang Pädagogik. c) Engagement für die Etablierung einer Berufseinfü [...] der Schulpraktischen Studien und einer Berufseinführungsphase im Zusammenwirken mit externen Einrichtungen. e) Mitwirkung bei der Akkreditierung und Reakkreditierung von Lehramtsstudien- gängen. f) Entwicklung [...] Schule). § 7 Konferenz der Studiengangverantwortlichen (1) Bei der Erfüllung der in § 2 beschriebenen Aufgaben arbeitet das ZfL eng mit den Ver- antwortlichen für die Teilstudiengänge in der Lehrerinnen- und
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Der Masterstudiengang „Prävention und Gesundheitsförderung“ ist konsekutiv. (3) Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt zwei Studienjahre bzw. vier Semester. (4) Der Masterstudiengang „Prävention [...] gelten auch bei Erkrankung deren Kinder. § 11 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen 1. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Stu- diengängen im [...] Hochschulkooperationsvereinbarungen anzuwenden. 4. Für Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in staatlich anerkannten Fernstudien gelten die Absätze 1 und 3 entsprechend. 5. Anstelle der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/hochschulauswahlsatzung-2012-05-31.pdf
zulassungsbeschränkten Studiengängen und Teilstudiengängen der Universität Flensburg. Abschnitt I Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengän- gen § 2 Auswahl im Hoc [...] entscheidet bei Ranggleichheit das Los. Abschnitt II Vergabe von Studienplätzen in Masterstudiengängen und anderen weiterführenden Studiengängen § 3 Quotierung Nach Bildung der Vorabquoten gemäß § 4 Abs. 7 [...] für den Masterstudiengang „European Studies“ von dem Direktorium des Internationalen Instituts für Management be- stellt. Abweichend von Satz 1 wird der Zulassungsausschuss für den Masterstudiengang „Energie-
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en Studiengang handelt, werden die Veranstaltungen in englischer Sprache durchgeführt. 3. Der Masterstudiengang „European Studies“ ist konsekutiv. 4. Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt [...] für den Masterstudiengang ‚European Studies‘ vom 8. Juni 2007 sowie die Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Flensburg für den Masterstudiengang ‚European Studies‘ vom 14 [...] Anhörung der Prüferin oder des Prüfers fest. § 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studien-und Prüfungsleistungen 1. Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus akkreditierten Stu- diengängen im
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2011/habilitatinsordnung-2011-12-23.pdf
insgesamt abgelehnt, so ist das Habilitations- verfahren beendet. (2) Wird die Evaluation der studiengangbezogenen Lehrveranstaltungen nicht als Nachweis der pädagogisch-didaktischen Eignung anerkannt, so [...] Antragsteller einmal, frühestens im nächsten Semester Gelegen- heit zur neuerlichen Evaluation studiengangbezogener Lehrveranstaltungen zu ge- ben. (3) Im Falle der Ablehnung der mündlichen Habilitationsleistung