fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2013/gpo-ba-bildungswissenschaften-ma-grundschulenundgemeinschaftsschulen.pdf
1 Ü: 1 SWS 1 Ex Klausur (90 Minuten) 10 M 2: Grundlagen der Physi- schen Geographie 1 VL: 2 SWS 1 Ex Klausur (90 Minuten) 5 M 3: Grundlagen der Hu- mangeographie 1 VL: 2 SWS 1 Ex Klausur (90 Minuten) 5 [...] onslehrkräfte (bis 2015/16) 1 V: 2 SWS Klausur (120 Min.) 5 M 2: Fundamentaltheologie (ab 2016/17) 1 V: 2 SWS Klausur (120 Min.) 5 M 3: Religionsdidaktik 1 S: 2 SWS Klausur (120 Min.) 5 M 4: Theorie-Praxis-Modul [...] chenrechts (bis 2015/16) 1 V: 2 SWS Klausur (90 Min.) 5 M 2: Fundamentaltheologie (ab 2016/17) 1 V: 2 SWS Klausur (90 Min.) 5 M 3: Religionsdidaktik 1 S: 2 SWS Klausur (90 Min.) 5 M 4: Theorie-Praxis-Modul
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-ba-2010-02-26.pdf
innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Service- zentrum für Prüfungsangelegenheiten festgelegten Form anmelden. In der Regel er- folgt die Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltung mit der Anmeldung zu dem [...] Prüfungsergebnisse an die Kandi- datin bzw. den Kandidaten. § 10 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Ausarbeitungen (1) In den Klausuren und schriftlichen Ausarbeitungen soll die Kandidatin oder der [...] (1) Ort und Zeit von Klausuren und mündlichen Prüfungen müssen von den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben werden. Zu jeder Prüfung ist ein Anmelde- und Rücknahmezeitraum
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-so-2010-02-25.pdf
innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten festgelegten Form anmelden. In der Regel erfolgt die Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltung mit der Anmeldung zu dem [...] Prüfungsergebnisse an die Kandidatin bzw. den Kandidaten. § 18 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Ausarbeitungen (1) In den Klausuren und schriftlichen Ausarbeitungen soll die Kandidatin oder der [...] und Themen bearbeiten kann. In Klausuren können der Kandidatin oder dem Kandidaten mehrere Themen zur Auswahl gegeben werden. 15 (2) Der Zeitumfang einer schriftlichen Klausur beträgt in der Regel 60 bis
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2010/po-gh-rl-2010-02-25.pdf
innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Servicezentrum für Prüfungsangelegenheiten festgelegten Form anmelden. In der Regel erfolgt die Anmeldung zur Belegung der Lehrveranstaltung mit der Anmeldung zu dem [...] Prüfungsergebnisse an die Kandidatin bzw. den Kandidaten. § 18 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Ausarbeitungen (1) In den Klausuren und schriftlichen Ausarbeitungen soll die Kandidatin oder der [...] und Themen bearbeiten kann. In Klausuren können der Kandidatin oder dem Kandidaten mehrere Themen zur Auswahl gegeben werden. (2) Der Zeitumfang einer schriftlichen Klausur beträgt in der Regel 60 bis 120
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-master-im-sept2012.pdf
können: (a) mündliche Prüfungen (§ 7), (b) Klausurarbeiten und andere schriftliche Arbeiten (§ 8), (c) Referate und andere Teilnahmeaktivitäten (§ 9). (2) Klausuren sowie andere Prüfungsformen werden in der [...] (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § 7 Mündliche [...] der Prüfungsergebnisse an die Kandidatinnen und Kandidaten. § 8 Klausurarbeiten und andere schriftliche Arbeiten (1) In den Klausurarbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten soll die Kandidatin oder der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/pruefungsordnung-bachelor-im-sept2012.pdf
können: 1. mündliche Prüfungen (§ 7), 2. Klausurarbeiten und andere schriftliche Arbeiten (§ 8), 3. Referate und andere Teilnahmeaktivitäten (§ 9). (2) Klausuren sowie andere Prüfungsformen werden in der [...] (4) Voraussetzung für die Ableistung der Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prü- fungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § 7 Mündliche [...] der Prüfungsergebnisse an die Kandidatinnen und Kandidaten. § 8 Klausurarbeiten und andere schriftliche Arbeiten (1) In den Klausurarbeiten und anderen schriftlichen Arbeiten soll die Kandidatin oder der
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-pug-20120807.pdf
en müssen sich die Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb des Anmeldezeitraums in der vom Zentralen Prüfungsamt festgelegten Form anmelden. § 7 Wiederholbarkeit von Prüfungen (1) Bestandene Prüfungen dürfen [...] ngen (1) Die Modulprüfungen können in folgenden Formen durchgeführt werden: 1. als schriftliche Klausur von in der Regel 90 Minuten Dauer, 2. als mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer (als
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/satzung-po-ma-european-studies-2012-09-03.pdf
Voraussetzung für die Teilnahme an den Prüfungen ist die vorherige Anmeldung. Die Prüfungstermine und die Fristen für die Anmeldung sind rechtzeitig in der üblichen Weise bekannt zu machen. § 6 Mündliche [...] der Prüfungsergebnisse an die Kandidatinnen und Kandidaten. § 7 Klausurarbeiten, schriftliche Arbeiten und Referate 1. In den Klausurarbeiten und schriftlichen Arbeiten soll die Kandidatin oder der Kandidat [...] Lösung finden kann. 2. Klausurarbeiten und schriftliche Arbeiten, die Bestandteil der Masterprüfung sind, sind von Prüferinnen und Prüfern gemäß § 8 zu bewerten. 3. Klausurarbeiten dauern höchstens fünf
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-eum-2012-03-15.pdf
(Hausarbeit und Referat) - Werkstoffe I (Klausur) - Werkstoffe II (Klausur) - Schweißtechnik (Klausur) - Entwicklung und Bewertung energietechnischer Systeme (Klausur) - Advanced Topics in Renewable Energy [...] ECTS) (Klausur) 2. Business Economics (4 SWS / 5 ECTS) (Klausur) und Prüfungsordnung M. Eng. EUM vom Februar 2012 5 3. Foundations of Energy Economics and Energy Management (4 SWS / 5 ECTS) (Klausur). (4) [...] einer Klausur beträgt mindestens 60 Minuten, höchstens 180 Minuten. (3) Klausuren werden von einer oder einem Prüfungsberechtigten bewertet. Im Falle der letzten Wiederholungsprüfung ist die Klausur von
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2012/po-ma-eus-2012-03-15-neu.pdf