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möglichkeitenCorona—bedingter Effekte ergänzt werden. 53 § 9 (1) Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LWO) 20 Die Europäische Kommission empfiehlt in diesem Kontext korrigierende
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Satzung zur Änderung der Gremienwahlordnung für die Europa-Universität Flensburg vom 1. Februar 2017 Bekanntmachung im NBl. HS MSGWG Schl.-H. 2017, S. 35 Tag der amtlichen Bekanntmachung auf der Inter
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grenzte Dauer von der Lehrverpflichtung befreit werden. Die Lehraufgaben sind in Abstimmung mit dem oder den Fächern wahrzunehmen. § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung Die Lehrverpflichtung als Privatdozentin
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der Lehrbefugnis § 15 Pflichten der Privatdozentin bzw. des Privatdozenten § 16 Ruhen der Lehrverpflichtung § 17 Erlöschen und Widerruf der Lehrbefugnis § 18 Rücknahme und Widerruf der Habilitation §
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Forschungstätigkeit besteht. Aus dem Grundhaushalt finanzierte Qualifikationsstellen haben eine Lehrverpflichtung von 4 SWS auf einer vollen Stelle. Für nicht-promovierte Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter [...] , die aus Hochschulpaktmitteln finanziert werden, sieht die EUF in der Regel eine Lehrverpflichtung von höchstens 9 SWS auf einer vollen Stelle vor. Ausnahmen hiervon dürfen nur begründete Einzelfälle
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Europa-Universität Flensburg über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Befrei- ung von Lehrverpflichtungen zum Zwecke der Forschung bei Professorinnen und Professoren (For- schungsfreisemester) Vom [...] Bei positivem Ergebnis spricht die Präsidentin oder der Präsident die Befrei- ung von der Lehrverpflichtung in der Regel für die Dauer von einem Semester aus. Eine ab- lehnende Entscheidung ist zu begründen
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zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teilnehmenden. § 4 Zulassung zum Zer [...] zuständig ist für die Koordinierung des Lehrangebotes, für die Erfüllung der Prüfungs- und Lehrverpflichtung und das Sicherstellen einer angemessenen Betreuung der Teilnehmenden. § 4 Zulassung zum Zer
fileadmin/content/portal/die-universitaet/dokumente/satzungen/amtliche-satzungen/2008/verfassung-universitaet-flensburg-20081030.pdf
Bezeichnung „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ zu führen und verpflichtet zur Lehre. Die Lehrverpflichtung beträgt zwei Semesterwochenstunden. Die Lehrbefugnis kann auch einer Wissenschaftlerin oder